V/0352/2020
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Albachten der Freiwilligen Feuerwehr Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0352/2020 Kurzüberblick Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil Albachten. Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa- nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil Albachten. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt: 1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feu- erwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr (gem. BHKG NRW). 3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardpro- gramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur Anwen- dung gekommen ist. Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäu- de stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 dar. Durch die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem Grundstück im Neu- baugebiet Albachten-Ost vor. Zielerreichung: 1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungs- fähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten. 2. Das erforderliche städtische Grundstück im Neubaugebiet Albachten -Ost steht zur Verfü - gung. 3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. 4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt spätestens im Jahr 2023. 5. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 2.070.000,00 Euro zu rechnen. Finanzierung Produktgruppe: 0209 4385 (HH 2019) Neubau Feuerwehrhaus Albachten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Mehrkosten im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Haushaltsansatz von 1.821.000,00 € aufgrund der noch offenen Grundstücksfragen im HH 2020 nicht berücksichtigt wur- de. Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aktuell auf 3.400.000 € und sind noch nicht veranschlagt Die erforderlichen Mittel sind aktuell nicht budgetiert und werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem Be- schluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird. Die Verwaltung ist angehalten, die Er- höhung des Investitionsvolumens 2021 an anderer Stelle zu kompensieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig 1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Si- cherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster 4. Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk- tur der Feuerwehr Münster. Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen un- verzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie in diesem Fall im Stadtteil Albachten) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr.
Anlage B_Lageplan
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AH max.10,00 m StSt GLAE GFLAE GFLAE GA GA GA GAGA GAGAGFLAEGFLAE GA GFLAE GFLAE GA K GLAE GLAE GLAE GLAE Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg St St/Cp M M M MM M M MM M M M TGaTGa TGa TGa A St/Cp ITGaSt/Cp St/Cp St/CpII-III GA St/Cp St St A B/C St/CpSt StSt/CpSt St StSt/Cp GA GA TGa TGa IIIIIIIIIIII II-III III ED HDH III II-III II-III II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III IIIIIIIII II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III II-IIIII-IIIIIIIII IIIIIIIIIIII II-IIIII-III II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIDHDH H ED EDED ED H H HH HHHHH H H H HH HH H MI0,6FD0° - 5°0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5°II IIIII I WA II-III WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° WA0,4FD0° - 5° II II II II I I II I I I II II II II II I II II I II 380 KV II II I IIII II II II I II II I II IIII II I II IIII I I II II I II I III II Geistkamp II II I I IIII I II II I II I II I III I II IIII II II II II I II II II II IIII II II II II Flur 17II II I III II II II I II II II II II I I Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas I II 7 b II II II I II I 31 13 33 16 :HVHOHU6WUDH:HVHOHU6WUDH 18 68 16 19 37 29 20 64 241422 15 77 17 75 47 6 54 11 71 9 13 Hohe Geist Hohe Geist 4941 15 58 18 30 10 7a 9 69 12 34 7 40 14 45 28a 48 921 21 55 23 11 57 1513 12 35a 27 20 Pohlbrede 566 201650 2624 2 51 18 16 28b28 66 /WNH*HLVW 19 8 939 14 3946 35 443832 14a 17 67 42 19 656 5961 11 36 2225 18 21 4843 60 1222 54 1291 1187 52 1166 39 501225 1295 38 35 1242 765 844 979 884 1243 735 973 1324 964 779 1322 27 975 858 1202 36 1031 2 862 47 78 442 95 48 1621 51 6 907 10051004 41 881 1296 911910 7 877 976 908 79 919924 930 110 978 450 1320 1192 944 882 31 852 12478401355 762 111 942 777778 734 1224 883921 1252 768 8 923 46 96 970 81 879 1557 886 845 1286 905 974 1292 932 1251 38 861 9169451254 64 764 1274 1002 860 833 1285 1041 880 1754 1698 1382 45 1755 71 933 971 926 97 922 943 1040 878 995 1244 1756 1381 929 1323 906936 54 28 49 36 769 63 931 1579 131953 92965 972 1250 1752 90 1321 885161812821290 1064 12491255 1297 1253 1145 40 80 1246 876934 767 83 10 1223 925 1273 1245 1030846 1753 909 1619 977 935 994 1006 912 30 1284 913 1620 37 920 88 Flur 13 WA0,4FD0° - 5° Alleeartige Hofzufahrt ErschließungsstraßeLandesstraße CpCpCpCpCp CpCpCpCpCpCpCpCpCpCp CpCp CpCpCpCp CpCp CpCp Cp 62,5 dB(A) 65 dB(A) 67,5 dB(A) 67,5 dB(A) 65 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A)62,5 dB(A) 62,5 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A) 60 dB(A)60 dB(A)60 dB(A) 62,5 dB(A) 62,5 dB(A)62,5 dB(A) 65 dB(A) 62,5 dB(A) 68,1168,12 68,30 68,47 H=1,00m H=1,00m H=1,00m 68,0767,89 68,57 GFLAE II-III 60 dB(A) III GA St/Cp Fuß- und Radweg GA II-III II-III Ufer-Eingrünung zum LandschaftsraumStFuß- und Radweg 69,7069,18 70,80 70,2270,06 69,61 69,60 70,17 68,56 71,00 69,6669,66 69,6069,7069,7068,6168,61 71,39 69,5569,5570,0770,07 AH max.12,00 m 69,66 Albachten1:1000Gemarkung:Flur:Maßstab:13, 17 ZeichenerklärungFestsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull) FlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumWohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)WirtschaftsgebäudeÖffentliche GebäudeII12 Bebauungsplan Nr. 572 Bebauungsplan Nr. 572Albachten -Südlich Weseler Straße / ÖstlichHohe GeistBlatt 1 von 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes BebauungsplansAllgemeine WohngebieteMischgebieteWAMIArt der baulichen NutzungMaß der baulichen NutzungGrundflächenzahlZahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßZahl der Vollgeschosse, als Mindest- und HöchstmaßAttikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1)0,4IIII-IIIBauweiseAbgrenzung unterschiedlicher NutzungÜberbaubare GrundstücksflächenBaugrenzeBauvorschriftenFlachdachFDGemeinbedarfFlächen für den GemeinbedarfSchuleFeuerwehr Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächenVerkehrVerkehrsberuhigter BereichStraßenbegrenzungslinie Ver- und EntsorgungFlächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,Abwasserbeseitigung und AblagerungenElektrizität BallspielplätzeSport- und SpielanlagenFlächen für Sport- und SpielanlagenKindertagesstätteK Verkehrsgrün Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5° nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässignur Hausgruppen zulässignur Einzel- und Doppelhäuser zulässigEDHDH Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz(siehe textl. Festsetzungen)Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen) Geschossabgrenzung EinfahrtsbereichPumpstation Blatt 1 Blatt 2 Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 gemäß § 2 (1) BauGBden Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 11 vom26.06.2015 bekannt gemacht.Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGBden geänderten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanesgefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __vom __________ bekannt gemacht.Münster, _______________Der Oberbürgermeister_______________im AuftragBrinkheetker Ableitung und Rückhaltung von NiederschlagswasserFernwärmeBestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55 Grünflächenprivate Grünflächenöffentliche GrünflächenSpielplatzDauerkleingärtenParkanlage Flächen für StellplätzeNebenanlagen und GemeinschaftsanlagenFlächen für TiefgaragenStTGaMit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,der Erschließungsträger EGFLAEBesondere schallschutztechnische VorkehrungenHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume)EntwässerungsfunktionVorgeschlagener MüllsammelplatzVorgeschlagener Standort für AbfallcontainerMA WasserflächenWasser, WasserwirtschaftFestplatz Flächen für CarportsCpErhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von Gewässern Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauungfreizuhalten sind (Schutzstreifen 380kV-Leitung, Gaspipeline) Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenUmgrenzung von Flächen zur Anpflanzung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgeschlagene StellplatzanordnungMaßgebliche Außenlärmpegel(siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A) Flächen für WaldLandwirtschaft, Wald Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern Verknüpfungshaken Böschungskante (und ihre Höhe) an derGrundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen)H=1,00m Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) Die Plangrundlage wurde am 16.01.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________bis zum __________ offengelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker - Entwurf zur Offenlegung - 70,17 AH max.10,00 m
Anlage C_Raumprogramm
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Raumprogramm nach DIN Soll Soll Soll Soll qm Faktoren Anzahl qm 1 Fahrzeughalle mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. Erweiterungsoption für eine 4 Fahrzeughalle Abmaße je Fahrzeug- einstellplatz: 4,5m x 12,5 m 1 250 1. Kategorie 3 2. lichte Torhöhe: 4,5 m 3. Sicherheitsabstand zu allen Bauteilen: mind. +- 0,5 m 2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem Anschluss an die Fahrzeughalle 3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / Person 1 60 mit direkter Anbidung zum Jugendraum 4 Lehrmittelraum 10 1 10 5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6 6 Verwaltung / Büro für die Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum integriert 7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 9 Jugendraum 20 je 2 qm / Person 1 20 mit direkter Anbidung zum Schulungsraum 10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich 11 Küche / Teeküche 1 10 12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich 14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich 15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich 16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich 17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel, Geräte, Schläuche 65 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2a) 18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 2a und 2b) 19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich 20 Umkleideräume 1,2qm / Feuerwehr- angehörigen 20a Umkleideraum Damen 1 12 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendfeurwehr 20b Umkleideraum Herren 1 60 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendffeurwehr 20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen kombiniert (s. Ziffer 20a) 20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren kombiniert (s. Ziffer 20b) 20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich 21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2) 22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude 23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich 24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich 25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich 26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe Stromversorgung vorgesehen 27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich 28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für Damen und Herren) innerhalb Erdgeschoss je einmal nach Geschlecht Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Albachten RaumbedarfNormative Mindestanforderungen Nr. Beschreibung der Nutzung Erläuterung I. Feuerwehrnurtzung Anlage C 28.1 Damen 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 28.2 Herren 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15 30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4 31 Übungshof 250 0 0 250 m² Flächenbedarf: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m Breite Flächenbedarf je nach Planung 33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. Ziffer 9) 34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 36 Hausanschlussraum Wasser und Strom 1 5 mit Notstromeinspeisung (13 kVA), kann in Haustechnikraum integriert werden 37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich 38 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 24 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 39 Parkraum Zrairad 0 0 Flächenbedarf für 20 Zweiräder (15x Fahrrad, 5x Krad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 40 Wohnraum 7 115 1. 4 Wohn- und Schlafräume 2. Küche mit Vorratsraum 3. Bad mit Gäste-WC 4. Balkon, Loggia, Terrasse (je nach Gebäudeausführung) 5. Zugang getrennt von der Feuerwehrnutzung 41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die Hausanschlusstechnik 42 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 1 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 43 Pakrraum Zweirrad 0 0 Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x Fahrrad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen Anzahl qm 23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen II. Gerätewartwohnung
Beschlussvorlage
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V/0352/2020 V/0352/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Albachten der Freiwilligen Feuerwehr Münster Beratungsfolge 05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.05.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.05.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I.1 Die Stadt Münster errichtet im nördlichen Teil des Neubaugebietes Albachten -Ost den Neubau eines Feuerwehrhauses (Fläche: rund 2.500 m², s. Anlage B). I.2 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung (aufgeschlüsselt nach Kostengruppen gem. DIN 276) sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschusses vorzulegen. Dem standardisierten Raumprogramm für Feu- erwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C). I.3 Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird das Grundstück des alten Feue r- wehrhauses in das Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung überführt. Feuerwehr 27.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wingler-Scholz Telefon: 492-8000 Wingler-ScholzG@stadt- muenster.de - 2 - V/0352/2020 I.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein aufwendiger Abwägungsprozess unter allumfänglicher Betrachtung von alternativen Standorten (vgl. Begründung b) erfolgt ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistungen Investitionsmaßnah- me 4385 Neubau Feuerwehrhaus Al- bachten 2021 3.400.000 Anmeldung zum HH 2021 ff. Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.400.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Haushaltsansatz von 1.821.000,00 € aufgrund der noch offenen Grundstücksfragen im HH 2020 nicht berücksichtigt wurde. Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aktuell auf 3.400.000 €. Die erforderlichen Mittel sind aktuell nicht budgetiert und werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem Beschluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird. Die Verwaltung ist angehalten, die Erhöhung des Investitionsvolumens 2021 an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: a.) Ist-Situation des Löschzuges: Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Albachten einen von 20 Löschzügen der Freiwilli - gen Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadt gebietes (Ausrücke- bezirk, s. Anlage D) mit folgenden Einsatzschwerpunkten: - Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Sonderbauten) - Große landwirtschaftliche Betriebe - Große Gewerbebetriebe und -lager - Teilabschnitt der Bahnstrecke Münster – Bösensell - Teilabschnitte der Bundesautobahnen A1 und A 43 Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Albachten derzeitig über 57 Angehörige sowie drei Einsatzfahrzeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug , ein Lösch fahrzeug für den Katastrophen- schutz und einen Rüstwagen). Die personelle Vorhaltung untergliedert sich in 42 An gehörige der Einsatzabteilung, 14 Angehörige der Ehrenabteilung und 1 Jugendlicher der Jugendfeuerwehr. - 3 - V/0352/2020 Der Löschzug Albachten ist derzeit weder bedarfsgerech t noch entsprechend den gelten den Ar- beits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebracht. Das aktuell genutzte Feuerwehrhaus wurde 1948 errichtet und 1991 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert. Sämtliche Installationen sind aufgrund ihrer Überalterung abgängig. Verbindliche Normen be züglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten seinerzeit nicht. Die Schulungs -, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Pla - nung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand dabei keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi satorischen Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen an die erforderliche Personalstärke von 50 weiblichen und männli chen Angehörigen des Löschzuges sowie die Aufgabenschwer - punkte in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz nicht ge- recht. Gänzlich fehlen Duschen, Sanitäranlagen und separate Umkleidebereiche für Damen, ein Lösch- zugführerbüro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr. Die Umkleidebereiche sind aktuell in der Fahrzeughalle untergebracht, sodass eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch eine fehlende „schwarz/weiß -Trennung“ nicht verhindert werden kann und si ch weibliche und männliche Einsatzkräfte sowie die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr im unmittelbaren Bewe - gungsbereich der Großfahrzeuge gemeinsam umziehen müssen. Gemäß Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Münster ist es erforderlich, aufgrund städtebauli - cher Gegebenheiten in Löschzug Albachten eine Kraftfahrdrehleiter zu stationieren. Dieses kann aktuell aufgrund der nicht verfügbaren Raumressourcen nicht erfolgen. Der mangelhafte Zustand wurde im Jahr 2019 zudem durch eine Sicherheitsinspektion der U n- fallkasse NRW festgestellt. In ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehörde drängt die Unfal l- kasse unverzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme Mängelbeseitigung am bestehenden Standort nicht möglich ist. b.) Standortauswahl: Eine strategische güns tige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da a ufgrund der räumli- chen Entfernung der Berufsfeuerwehr-Standorte zum Stadtteil Albachten die Einhaltung der Hilfs- fristen ausschließlich durch das rechtzeitige Eintreffen des Löschzuges Albachten sicherzustellen ist. Im Zuge der Standortauswahl standen in der Schlussbewertung vier Grundstücksoptionen zur Disposition: - die Bestandfläche des aktuellen Standorts, - ein unbebautes Grundstück an der Straße Wierling, - 4 - V/0352/2020 - das endwidmete Friedhofsgelände an der Dülmener Straße sowie - ein städtisches Grundstück im geplanten Neubaugebiet Albachten-Ost. Die Bewertung der unterschiedlichen Grundstücke erfolgte unter objektivierbaren Bewertungs - maßstäben, die sich im Wesentlichen aus einsatztaktischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten zusammensetzen. Als weitere Aspekte sind in die Standortbewertung die För - derung der ehrenamtlichen Strukturen der F euerwehr Münster durch einen gut erkennbaren Standort sowie die Einrichtung des Feuerwehrhauses als für die Bevölke rung erreichbare Not - rufmeldestelle (z. B. bei flächigen Stromausfällen oder Unwetterlagen) eingeflossen. Die Standorte des jetzigen Feuerw ehrhauses sowie an der Straße Wierling scheiden aufgrund erheblicher Nachteile aus. Der Standort "Alter Friedhof", Dülmener Straße, bietet eine Fläche von rund 2.600 qm; das kirch - liche Grundstück müsste erworben werden. Die Friedhofsverwaltung der Stadt räumt dem Erhalt des Pietätsraumes eine hohe Bedeutung ein. Durch einen Kauf des benachbarten unbebauten Grundstückes an der Dülmener Straße könnte der Pietätsraum besser gewürdigt und eine Reali - sierbarkeit der Bedarfe der Feuerwehr (ohne Erweiterungsmög lichkeit) dargestellt werden. Er - hebliche Risiken sind allerdings u. a. in den Baukosten eines zu entwickelnden besonderen Bau - körpers, notwendigen offenen Kaufpreisverhandlungen, aufwendigen B -Plan-Verfahren zur Er - zielung der Bebaubarkeit und weiterhin strittigen Pietätsfragen zu sehen. Nach mehrmaliger intensiver Abwägung der Bewertungskriterien wird durch die Verwaltung die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im nördlichen Bereich des Neubaugebietes Albachten - Ost vorgeschlagen. Das städtische Grundst ück ist ca. 3.500 qm groß, günstig zugeschnitten, bauplanungsrechtlich fest eingeplant und in Sachen Lärmschutz/Nachbarschaft ohne Konfliktpo - tential. Zur Sicherstellung der vorgegebenen Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen, die zwischen der Alarmierung des Löschzuges und seinem Eintreffen an der Einsatzstelle einzu - halten sind, ist ein unmittelbarer Anschluss des Grundstücks an die Weseler Straße und damit dem Hauptverkehrsnetz vorgesehen. Zudem ist durch die Bebauungsplanung für das Neubau gebiet Albachten-Ost eine spätere ver - kehrstechnische Anbindung des Feuerwehrhauses an die Straßen Hohe Geist und Sendener Stiege vorgesehen. Somit ist von einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeiten für den ge - samten Ausrückebezirk auszugehen. - 5 - V/0352/2020 c.) Raumprogramm und Grundgebäudetechnik Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardprogramm, wel- ches bei dem Neubau des Feuerwehrhauses Handorf im Jahr 2016 zur Anwendung gekommen ist. Wesentliche Planung s- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 „Sicherheit im Feuer - wehrhaus“ dar. Das aus diesen Normen entnommene Raumprogramm wurde bedarfs orientiert mit dem Ziel angepasst, den umbauten Raum und die damit verbundenen Aufwendungen zu be- grenzen. Hierbei wurden w irtschaftliche und funktionale Synergieeffekte ange strebt. So ist z. B. die Nutzung des Schulungsraumes auch als Abschnittsführungs- und Notrufmeldestelle möglich. Nach Abstimmung übe r den Wohnraumbedarf des Löschzuges wurde in das Raumprogramm auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges aufgenommen . Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich das Feuer wehrhaus selbst, die technischen Anlagen und die Fahr - zeuge jederzeit in einem einsatzbe reiten Zustand befinden und zugleich eine „Bewachung“ der Liegenschaft gegeben ist. Als zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit für diesen Standort soll im Rahmen der Bau pla- nungen sowie der Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück die optionale Erweite rungsfä- higkeit um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz berücksichtigt werden. Ziel für das Feuerwehrhaus Albachten ist die Umsetzung einer wirtschaftlichen Wiederholungs - planung des Feuerwehrhauses Sprakel -baugleich mit Handorf - mit bereits abgeschlossener Entwurfsplanung. Durch Ratsbeschluss werden ein Gründach und eine Photovoltaikanlage zum Klimaschutzbeitrag erweiternd mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen vorgesehen. d.) Bestandsgebäude: Für das bisherige Grundstück/Gebäude wird eine städtische Nachfolgenutzung oder die Verwert- barkeit nach Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses geprüft. e.) Kosten: Das Neubauvorhaben befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Der er - mittelte Kostenrahmen basiert auf der Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehr hauses in Sprakel inkl. der Anpassung der voraussichtlichen Baupreisindizes bis zum Jahr 2023, dem der aktuellen Konjunkturlage geschuldeten Risikozuschlag sowie den Vorgaben der einschlägi- gen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderl i- chen Bruttogeschossflächen. Im Zuge der Kostenkalkulation wurde ein durchschnittlicher funktio- naler Ausstattungsstandard (analog der Standards vorherig gebauter Feuerwehrhäuser) ange- setzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschlie ßenden Kostenfeststellung (nach - 6 - V/0352/2020 Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah men der anstehenden Planungsschri t- te. Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A - Kurzbeschreibung Anlage B - Lageplan Anlage C - Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten Anlage D - Ausrückebezirk des Löschzuges
Anlage D_Ausrückebezirk
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Standortvorschlag Albachten-Ost Aktueller Standort Anlage D: Ausrückebezirk LZ 24 V/0352/2020
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Dülmener Straße
- Weseler Straße
- Geistkamp
- Sendener Stiege
- Kinderhaus
- Hohe Geist 4941
- Pohlbrede 566
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0352/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37