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V/0352/2020

Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Albachten der Freiwilligen Feuerwehr Münster

Vorlagen 21.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 17

Anlage A

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Ansehen

Anlage B_Lageplan

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Ansehen

Anlage C_Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage D_Ausrückebezirk

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

4404 Zeichen

Anlage A zur V/0352/2020 
Kurzüberblick 
Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im 
Stadtteil Albachten. 
 
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa-
nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im 
Stadtteil Albachten. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt: 
 
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feu-
erwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr 
(gem. BHKG NRW). 
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). 
 
 
Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardpro-
gramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur Anwen-
dung gekommen ist.  
 
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für 
Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäu-
de stellen die  DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 
dar. 
 
Durch die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem Grundstück im Neu-
baugebiet Albachten-Ost vor.  
 
Zielerreichung:  
1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungs-
fähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten.  
2. Das erforderliche städtische Grundstück im Neubaugebiet Albachten -Ost steht zur Verfü -
gung.  
3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren 
und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. 
4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt spätestens im Jahr 2023.  
5. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 2.070.000,00 Euro zu rechnen.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 4385 (HH 2019) Neubau Feuerwehrhaus Albachten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Mehrkosten im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Haushaltsansatz von 
1.821.000,00 € aufgrund der noch offenen Grundstücksfragen im HH 2020 nicht berücksichtigt wur-
de. Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aktuell auf 3.400.000 € 
und sind noch nicht veranschlagt  Die erforderlichen Mittel sind aktuell nicht budgetiert und werden 
im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem Be-
schluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird. Die Verwaltung ist angehalten, die Er-
höhung des Investitionsvolumens 2021 an anderer Stelle zu kompensieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung 
und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Si-
cherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 
3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster 
4. Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der 
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk-
tur der Feuerwehr Münster.  
 
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr 
stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen un-
verzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie 
in diesem Fall im Stadtteil Albachten) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis 
durch die Freiwillige Feuerwehr.

Anlage B_Lageplan

8125 Zeichen

AH max.10,00 m StSt
GLAE
GFLAE GFLAE
GA
GA
GA
GAGA
GAGAGFLAEGFLAE
GA
GFLAE
GFLAE
GA K
GLAE GLAE
GLAE GLAE
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg
Fuß- und Radweg
St
St/Cp
M
M
M
MM
M M MM
M
M M
TGaTGa
TGa TGa
A
St/Cp
ITGaSt/Cp
St/Cp
St/CpII-III
GA
St/Cp
St St
A
B/C
St/CpSt StSt/CpSt
St StSt/Cp
GA GA
TGa
TGa
IIIIIIIIIIII
II-III
III
ED
HDH
III
II-III
II-III
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III
IIIIIIIII
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-III
II-IIIII-IIIIIIIII
IIIIIIIIIIII
II-IIIII-III
II-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIII-IIIDHDH
H ED
EDED
ED
H
H
HH
HHHHH
H
H
H
HH HH H
MI0,6FD0° - 5°0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°II
IIIII
I
WA
II-III
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
WA0,4FD0° - 5°
II
II
II
II
I I
II
I
I
I
II
II
II
II
II
I
II
II
I
II
380 KV
II
II
I IIII
II
II
II
I
II
II I
II
IIII
II
I
II IIII I I
II
II
I
II
I
III
II
Geistkamp
II
II
I I
IIII I
II
II
I
II
I
II
I
III
I
II
IIII
II
II
II
II
I
II
II II
II
IIII
II
II
II
II
Flur 17II
II
I
III
II
II
II
I
II
II
II II
II
I
I
Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas
I
II
7 b
II
II
II
I
II
I
31
13
33
16
:HVHOHU6WUD‰H:HVHOHU6WUD‰H
18
68
16
19
37
29
20
64
241422
15 77
17
75
47
6
54
11
71
9
13 Hohe Geist
Hohe Geist
4941
15
58
18
30
10
7a
9 69
12
34
7
40
14
45
28a
48
921
21
55
23
11
57
1513
12
35a
27
20
Pohlbrede
566
201650
2624
2
51 18
16
28b28
66
/WNH*HLVW
19
8
939
14
3946
35
443832
14a
17
67
42
19
656 5961
11
36
2225
18
21
4843
60
1222
54
1291
1187
52
1166
39
501225
1295
38
35
1242
765
844
979
884
1243
735
973
1324
964
779
1322
27
975
858
1202
36
1031
2
862
47
78
442
95
48
1621
51
6
907
10051004
41
881
1296
911910
7
877
976
908
79
919924
930
110
978
450
1320
1192
944
882
31
852 12478401355
762
111
942
777778
734 1224
883921
1252
768
8
923
46
96
970
81
879
1557
886
845
1286
905
974
1292
932
1251
38
861
9169451254
64
764
1274
1002
860
833
1285
1041
880
1754
1698
1382
45
1755
71
933
971
926
97
922
943
1040
878
995
1244
1756
1381
929
1323
906936
54
28
49
36
769
63
931
1579
131953
92965
972
1250
1752
90
1321
885161812821290
1064
12491255
1297
1253
1145
40
80
1246
876934
767
83
10
1223
925
1273
1245
1030846
1753
909
1619
977
935
994
1006
912
30
1284
913
1620
37
920
88
Flur 13
WA0,4FD0° - 5°
Alleeartige Hofzufahrt
ErschließungsstraßeLandesstraße
CpCpCpCpCp
CpCpCpCpCpCpCpCpCpCp
CpCp
CpCpCpCp
CpCp
CpCp Cp
62,5 dB(A)
65 dB(A)
67,5 dB(A)
67,5 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
62,5 dB(A)
62,5 dB(A)62,5 dB(A)
62,5 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)60 dB(A)60 dB(A)
62,5 dB(A)
62,5 dB(A)62,5 dB(A)
65 dB(A)
62,5 dB(A)
68,1168,12
68,30
68,47
H=1,00m
H=1,00m
H=1,00m
68,0767,89
68,57
GFLAE
II-III
60 dB(A)
III
GA
St/Cp
Fuß- und Radweg
GA
II-III
II-III
Ufer-Eingrünung zum LandschaftsraumStFuß- und Radweg
69,7069,18
70,80
70,2270,06
69,61
69,60
70,17 68,56
71,00
69,6669,66
69,6069,7069,7068,6168,61
71,39
69,5569,5570,0770,07
AH max.12,00 m
69,66
Albachten1:1000Gemarkung:Flur:Maßstab:13, 17
ZeichenerklärungFestsetzungen des Bebauungsplanes
Bestandsangaben
Bezugshöhen (Meter über Normalhöhennull)
FlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumWohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)WirtschaftsgebäudeÖffentliche GebäudeII12
Bebauungsplan Nr. 572
Bebauungsplan Nr. 572Albachten -Südlich Weseler Straße / ÖstlichHohe GeistBlatt 1 von 2
Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes BebauungsplansAllgemeine WohngebieteMischgebieteWAMIArt der baulichen NutzungMaß der baulichen NutzungGrundflächenzahlZahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßZahl der Vollgeschosse, als Mindest- und HöchstmaßAttikahöhe, als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzung 1.4.1)0,4IIII-IIIBauweiseAbgrenzung unterschiedlicher NutzungÜberbaubare GrundstücksflächenBaugrenzeBauvorschriftenFlachdachFDGemeinbedarfFlächen für den GemeinbedarfSchuleFeuerwehr
Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächenVerkehrVerkehrsberuhigter BereichStraßenbegrenzungslinie
Ver- und EntsorgungFlächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,Abwasserbeseitigung und AblagerungenElektrizität
BallspielplätzeSport- und SpielanlagenFlächen für Sport- und SpielanlagenKindertagesstätteK
Verkehrsgrün
Zahl der Vollgeschosse, zwingendIII
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0° - 5°
nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässignur Hausgruppen zulässignur Einzel- und Doppelhäuser zulässigEDHDH
Fassadenmaterial beiger Klinker und Putz(siehe textl. Festsetzungen)Fassadenmaterial roter Klinker (siehe textl. Festsetzungen)
Geschossabgrenzung
EinfahrtsbereichPumpstation
Blatt 1
Blatt 2
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.06.2015 gemäß § 2 (1) BauGBden Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 11 vom26.06.2015 bekannt gemacht.Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGBden geänderten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanesgefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __vom __________ bekannt gemacht.Münster, _______________Der Oberbürgermeister_______________im AuftragBrinkheetker
Ableitung und Rückhaltung von NiederschlagswasserFernwärmeBestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)68,55
Grünflächenprivate Grünflächenöffentliche GrünflächenSpielplatzDauerkleingärtenParkanlage
Flächen für StellplätzeNebenanlagen und GemeinschaftsanlagenFlächen für TiefgaragenStTGaMit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,der Erschließungsträger EGFLAEBesondere schallschutztechnische VorkehrungenHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude, Bäume)EntwässerungsfunktionVorgeschlagener MüllsammelplatzVorgeschlagener Standort für AbfallcontainerMA
WasserflächenWasser, WasserwirtschaftFestplatz
Flächen für CarportsCpErhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von Gewässern
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauungfreizuhalten sind (Schutzstreifen 380kV-Leitung, Gaspipeline)
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenUmgrenzung von Flächen zur Anpflanzung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
vorgeschlagene StellplatzanordnungMaßgebliche Außenlärmpegel(siehe ergänzende textliche Festsetzungen)62,5 dB(A)
Flächen für WaldLandwirtschaft, Wald
Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern
Verknüpfungshaken
Böschungskante (und ihre Höhe) an derGrundstücksgrenze (siehe textliche Festsetzungen)H=1,00m
Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202)
Die Plangrundlage wurde am 16.01.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________      ________________________      _______________Dipl.-Ing. Denstorff      Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat      AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________bis zum __________ offengelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
- Entwurf zur Offenlegung -
70,17
AH max.10,00 m

Anlage C_Raumprogramm

4236 Zeichen

Raumprogramm nach DIN
Soll Soll Soll Soll 
qm Faktoren Anzahl qm
1
Fahrzeughalle 
mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. 
Erweiterungsoption für eine 4 
Fahrzeughalle
Abmaße je 
Fahrzeug-
einstellplatz: 
4,5m x 12,5 m
1 250
1. Kategorie 3 
2. lichte Torhöhe: 4,5 m
3. Sicherheitsabstand zu allen 
Bauteilen: mind. +- 0,5 m
2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem 
Anschluss an die Fahrzeughalle
3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / 
Person 1 60 mit direkter Anbidung zum 
Jugendraum
4 Lehrmittelraum 10 1 10
5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6
6 Verwaltung / Büro für die 
Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum 
integriert
7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
9 Jugendraum 20 je 2 qm / 
Person 1 20 mit direkter Anbidung zum 
Schulungsraum
10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich
11 Küche / Teeküche 1 10
12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich
14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich
15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich
16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich
17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche 65 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2a)
18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr 
und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 
2a und 2b)
19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich
20 Umkleideräume
1,2qm /
Feuerwehr-
angehörigen
20a Umkleideraum Damen 1 12
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendfeurwehr 
20b Umkleideraum Herren 1 60
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendffeurwehr 
20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen 
kombiniert (s. Ziffer 20a)
20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren 
kombiniert (s. Ziffer 20b)
20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich
21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2)
22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude
23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich
24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich
25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich
26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe 
Stromversorgung vorgesehen
27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich
28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für 
Damen und Herren)
innerhalb Erdgeschoss je einmal 
nach Geschlecht
Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Albachten
RaumbedarfNormative 
Mindestanforderungen Nr.
Beschreibung der Nutzung
Erläuterung
I. Feuerwehrnurtzung
Anlage C

28.1 Damen 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
28.2 Herren 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15
30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4
31 Übungshof 250 0 0
250 m² Flächenbedarf: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m 
Breite Flächenbedarf je nach Planung
33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. 
Ziffer 9)
34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
36 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 5
mit Notstromeinspeisung (13 kVA), 
kann in Haustechnikraum integriert 
werden
37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich
38 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 24 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
39 Parkraum Zrairad 0 0
Flächenbedarf für 20 Zweiräder 
(15x Fahrrad, 5x Krad): zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
40 Wohnraum 7 115
1. 4 Wohn- und Schlafräume
2. Küche mit Vorratsraum
3. Bad mit Gäste-WC
4. Balkon, Loggia, Terrasse (je 
nach Gebäudeausführung)
5. Zugang getrennt von der 
Feuerwehrnutzung
41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die 
Hausanschlusstechnik
42 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 1 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
43 Pakrraum Zweirrad 0 0
Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x 
Fahrrad): zu berücksichtigen bei 
der Planung der Freiflächen
Anzahl qm
23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen
II. Gerätewartwohnung

Beschlussvorlage

12231 Zeichen

V/0352/2020 
V/0352/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Albachten der 
Freiwilligen Feuerwehr Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   06.05.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   12.05.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1  Die Stadt Münster errichtet im nördlichen Teil des Neubaugebietes Albachten -Ost den Neubau 
eines Feuerwehrhauses (Fläche: rund 2.500 m², s. Anlage B). 
 
I.2  Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte 
Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung 
(aufgeschlüsselt nach Kostengruppen gem.  DIN 276) sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln 
und im Rahmen des Baubeschusses vorzulegen. Dem standardisierten Raumprogramm für Feu-
erwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C). 
 
I.3  Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird das Grundstück des alten Feue r-
wehrhauses in das Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung überführt. 
 
Feuerwehr 
 
27.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Wingler-Scholz 
Telefon: 492-8000 
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

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V/0352/2020 
I.4  Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein aufwendiger Abwägungsprozess unter allumfänglicher 
Betrachtung von alternativen Standorten (vgl. Begründung b) erfolgt ist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4385 Neubau Feuerwehrhaus Al-
bachten 
2021 3.400.000 Anmeldung 
zum HH 2021 
ff. 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  3.400.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Haushaltsansatz von 
1.821.000,00 € aufgrund der noch offenen Grundstücksfragen im HH 2020 nicht berücksichtigt wurde. 
Die aktualisiert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aktuell auf 3.400.000 €.  Die 
erforderlichen Mittel sind aktuell nicht budgetiert und werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem Beschluss über den  Etat 2021 eine Bindung 
eingegangen wird. Die Verwaltung ist angehalten, die Erhöhung des Investitionsvolumens 2021 an 
anderer Stelle zu kompensieren. 
 
 
Begründung: 
 
a.) Ist-Situation des Löschzuges: 
Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Albachten einen von 20 Löschzügen der Freiwilli -
gen Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadt gebietes (Ausrücke-
bezirk, s. Anlage D) mit folgenden Einsatzschwerpunkten: 
- Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Sonderbauten)  
- Große landwirtschaftliche Betriebe 
- Große Gewerbebetriebe und -lager 
- Teilabschnitt der Bahnstrecke Münster – Bösensell 
- Teilabschnitte der Bundesautobahnen A1 und A 43 
 
Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, Technische Hilfeleistung 
und Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Albachten derzeitig über 57 Angehörige sowie drei 
Einsatzfahrzeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug , ein Lösch fahrzeug für den Katastrophen-
schutz und einen Rüstwagen). Die personelle Vorhaltung untergliedert sich in 42 An gehörige der 
Einsatzabteilung, 14 Angehörige der Ehrenabteilung und 1 Jugendlicher der Jugendfeuerwehr.

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Der Löschzug Albachten ist derzeit weder bedarfsgerech t noch entsprechend den gelten den Ar-
beits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebracht. Das aktuell genutzte Feuerwehrhaus 
wurde 1948 errichtet und 1991 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert. Sämtliche Installationen 
sind aufgrund ihrer Überalterung abgängig.  
Verbindliche Normen be züglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten 
seinerzeit nicht. Die Schulungs -, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Pla -
nung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand 
dabei keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi satorischen 
Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen an die erforderliche Personalstärke  
von 50 weiblichen und männli chen Angehörigen des Löschzuges  sowie die Aufgabenschwer -
punkte in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz nicht ge-
recht.  
Gänzlich fehlen Duschen, Sanitäranlagen und separate Umkleidebereiche für Damen, ein Lösch-
zugführerbüro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr. Die Umkleidebereiche sind aktuell in der 
Fahrzeughalle untergebracht, sodass eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch 
eine fehlende „schwarz/weiß -Trennung“ nicht verhindert werden kann und si ch weibliche und 
männliche Einsatzkräfte sowie die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr im unmittelbaren Bewe -
gungsbereich der Großfahrzeuge gemeinsam umziehen müssen.  
Gemäß Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Münster ist es erforderlich, aufgrund städtebauli -
cher Gegebenheiten in Löschzug Albachten eine Kraftfahrdrehleiter zu stationieren. Dieses kann 
aktuell aufgrund der nicht verfügbaren Raumressourcen nicht erfolgen.  
Der mangelhafte Zustand wurde im Jahr 2019 zudem durch eine Sicherheitsinspektion der U n-
fallkasse NRW festgestellt. In ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehörde drängt die Unfal l-
kasse unverzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme Mängelbeseitigung am bestehenden 
Standort nicht möglich ist.   
 
b.) Standortauswahl: 
Eine strategische güns tige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden 
und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da a ufgrund der räumli-
chen Entfernung der Berufsfeuerwehr-Standorte zum Stadtteil Albachten die Einhaltung der Hilfs-
fristen ausschließlich durch das rechtzeitige Eintreffen des Löschzuges Albachten sicherzustellen 
ist.  
 
Im Zuge der Standortauswahl standen in der Schlussbewertung vier Grundstücksoptionen zur 
Disposition:  
- die Bestandfläche des aktuellen Standorts,  
- ein unbebautes Grundstück an der Straße Wierling,

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- das endwidmete Friedhofsgelände an der Dülmener Straße sowie  
- ein städtisches Grundstück im geplanten Neubaugebiet Albachten-Ost.  
 
Die Bewertung der unterschiedlichen Grundstücke erfolgte unter objektivierbaren Bewertungs -
maßstäben, die sich im Wesentlichen aus einsatztaktischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen 
Gesichtspunkten zusammensetzen. Als weitere Aspekte sind in die Standortbewertung die För -
derung der ehrenamtlichen Strukturen der F euerwehr Münster durch einen gut erkennbaren 
Standort sowie die Einrichtung des Feuerwehrhauses als für die Bevölke rung erreichbare Not -
rufmeldestelle (z. B. bei flächigen Stromausfällen oder Unwetterlagen) eingeflossen. 
 
Die Standorte des jetzigen Feuerw ehrhauses sowie an der Straße Wierling scheiden aufgrund 
erheblicher Nachteile aus.  
 
Der Standort "Alter Friedhof", Dülmener Straße, bietet eine Fläche von rund 2.600 qm; das kirch -
liche Grundstück müsste erworben werden. Die Friedhofsverwaltung der Stadt  räumt dem Erhalt 
des Pietätsraumes eine hohe Bedeutung ein. Durch einen Kauf des benachbarten unbebauten 
Grundstückes an der Dülmener Straße könnte der Pietätsraum besser gewürdigt und eine Reali -
sierbarkeit der Bedarfe der Feuerwehr (ohne Erweiterungsmög lichkeit) dargestellt werden. Er -
hebliche Risiken sind allerdings u. a. in den Baukosten eines zu entwickelnden besonderen Bau -
körpers, notwendigen offenen Kaufpreisverhandlungen, aufwendigen B -Plan-Verfahren zur Er -
zielung der Bebaubarkeit und weiterhin strittigen Pietätsfragen zu sehen. 
 
Nach mehrmaliger intensiver Abwägung der Bewertungskriterien wird durch die Verwaltung die 
Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im nördlichen Bereich des Neubaugebietes Albachten -
Ost vorgeschlagen. Das städtische Grundst ück ist ca. 3.500 qm groß, günstig zugeschnitten, 
bauplanungsrechtlich fest eingeplant und in Sachen Lärmschutz/Nachbarschaft ohne Konfliktpo -
tential. Zur Sicherstellung der vorgegebenen Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen, 
die zwischen der Alarmierung des Löschzuges und seinem Eintreffen an der Einsatzstelle einzu -
halten sind, ist ein unmittelbarer Anschluss des Grundstücks an die Weseler Straße und damit 
dem Hauptverkehrsnetz vorgesehen.  
Zudem ist durch die Bebauungsplanung für das Neubau gebiet Albachten-Ost eine spätere ver -
kehrstechnische Anbindung des Feuerwehrhauses an die Straßen Hohe Geist und Sendener 
Stiege vorgesehen. Somit ist von einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeiten für den ge -
samten Ausrückebezirk auszugehen.

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V/0352/2020 
c.) Raumprogramm und Grundgebäudetechnik 
Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht dem Standardprogramm, wel-
ches bei dem Neubau des Feuerwehrhauses Handorf im Jahr 2016 zur Anwendung gekommen 
ist. Wesentliche Planung s- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen die DIN 14092 
„Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 „Sicherheit im Feuer -
wehrhaus“ dar. Das aus diesen  Normen entnommene Raumprogramm wurde bedarfs orientiert 
mit dem Ziel angepasst, den umbauten Raum und die damit verbundenen Aufwendungen zu be-
grenzen. Hierbei wurden w irtschaftliche und funktionale Synergieeffekte ange strebt. So ist z. B. 
die Nutzung des Schulungsraumes auch als Abschnittsführungs- und Notrufmeldestelle möglich. 
Nach Abstimmung übe r den Wohnraumbedarf des Löschzuges wurde in das  Raumprogramm 
auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges aufgenommen . Auf diese Weise 
wird sichergestellt, dass sich das Feuer wehrhaus selbst, die technischen Anlagen und die Fahr -
zeuge jederzeit in einem einsatzbe reiten Zustand befinden und zugleich eine „Bewachung“ der 
Liegenschaft gegeben ist.  
Als zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit für diesen Standort soll im Rahmen der Bau pla-
nungen sowie der Anordnung des Gebäudes auf dem  Grundstück die optionale Erweite rungsfä-
higkeit um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz berücksichtigt werden.  
Ziel für das Feuerwehrhaus Albachten ist die Umsetzung einer wirtschaftlichen Wiederholungs -
planung des Feuerwehrhauses Sprakel  -baugleich mit Handorf - mit bereits abgeschlossener 
Entwurfsplanung. Durch Ratsbeschluss werden ein Gründach und eine Photovoltaikanlage zum 
Klimaschutzbeitrag erweiternd mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen vorgesehen. 
 
d.) Bestandsgebäude: 
Für das bisherige Grundstück/Gebäude wird eine städtische Nachfolgenutzung oder die Verwert-
barkeit nach Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses geprüft.  
e.) Kosten: 
Das Neubauvorhaben befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Der er -
mittelte Kostenrahmen basiert auf der Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehr hauses 
in Sprakel inkl. der Anpassung der voraussichtlichen Baupreisindizes bis zum Jahr 2023, dem 
der aktuellen Konjunkturlage geschuldeten Risikozuschlag sowie den Vorgaben der einschlägi-
gen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderl i-
chen Bruttogeschossflächen. Im Zuge der Kostenkalkulation wurde ein durchschnittlicher funktio-
naler Ausstattungsstandard (analog der Standards vorherig gebauter Feuerwehrhäuser) ange-
setzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie 
die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschlie ßenden Kostenfeststellung (nach

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V/0352/2020 
Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah men der anstehenden Planungsschri t-
te. 
 
 
Gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A - Kurzbeschreibung 
Anlage B - Lageplan 
Anlage C - Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten 
Anlage D - Ausrückebezirk des Löschzuges

Anlage D_Ausrückebezirk

124 Zeichen

Standortvorschlag Albachten-Ost Aktueller Standort 
Anlage D: Ausrückebezirk LZ 24                               V/0352/2020

Beratungsverlauf (6)

07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Dülmener Straße
  • Weseler Straße
  • Geistkamp
  • Sendener Stiege
  • Kinderhaus
  • Hohe Geist 4941
  • Pohlbrede 566
  • Wierling

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Details

Aktenzeichen
V/0352/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37