V/0508/2006
Bebauungsplan Nr. 497 - Satzungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2896 Zeichen
V/0508/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 497: Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach Satzungsbeschluss Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 497: Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Ge- meindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 497 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 497 treten die Bebauungspläne Nr. 382: Grem- mendorf – Anton-Knubel-Weg / Vörnste Esch / Erbdrostenweg / Loddenbach und Nr. 343: Grem- mendorf – Gremmendorfer Weg / Westf. Landeseisenbahn / Erbdrostenweg / Vörnste Esch / An- ton-Knubel-Weg teilweise außer Kraft. Kosten/Folgekosten Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Der Bebauungsplanbereich befindet sich weitgehend in der Hand eines Grundstückseigentümers. Dieser übernimmt entsprechend einem zwischen Stadt und Grundstückseigentümer vor Satzungs- beschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag die Kosten für den sich aus dem Bebau- ungsplan ergebenden Erschließungsaufwand. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 07.12.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 497: Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 24.04.2006 bis zum 24.05.2006 öffentlich ausgelegen. Vorlagen-Nr.: V/0508/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0508/2006 Da zur Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann somit der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 497 gefasst werden. Der Bebauungsplan Nr. 497 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 382: Gremmendorf – Anton-Knubel-Weg / Vörnste Esch / Erbdrostenweg / Loddenbach und Nr. 343: Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Westf. Landeseisenbahn / Erbdrostenweg / Vörnste Esch / Anton-Knubel-Weg. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes treten diese Pläne, soweit sie von dem neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten Plan entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert)
V-0508-2006-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf
89 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 508/2006 Bebauungsplan Nr. 497 -Ausschnitt- Maßstab: 1:1000
V-0508-2006-Anlage-1-Begründung.pdf
65978 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 508/2006
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 1
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan Nr. 497:
Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach
Inhalt / Gliederung
1.
Planungsanlass / Planungsgrund 2
2. Geltungsbereich 2
3. Planungsrechtliche Situation 2
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 2
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen 2
4. Räumliche und strukturelle Situation 3
5. Planungsziele 3
6. Inhalte des Bebauungsplans 3
6.1 Grundzüge der Planung 3
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 3
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte 3
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bauform 4
6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung 5
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 5
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 6
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 6
6.6 Grünflächen / Begrünung 7
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 7
6.6.2 Private Grünflächen 7
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 7
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 7
6.6.5 Ausgleichsflächen 7
6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Grundwasser 7
6.7 Immissionsschutz 8
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittelvorkommen 8
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 9
7. Flächenbilanz 9
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 9
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 9
8.2 Kurzdarstellung der Planung 9
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 10
8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprognose 10
8.4.1 Menschen 10
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 11
8.4.3 Boden 14
8.4.4 Wasser 15
8.4.5 Klima / Luft 16
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 17
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 17
8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 17
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 18
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 18
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 18
8.7 Überwachung (Monitoring) 18
8.8 Zusammenfassung 18
9. Gesamtabwägung 20
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 2 1
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 2
1. Planungsanlass / Planungsgrund
Auf Antrag des Grundstückseigentümers soll für eine n Bereich am nördlichen Rand der Orts-
lage Gremmendorf ein Bebauungsplan nach den Vorschr iften der §§ 2-4 BauGB aufgestellt
werden, um durch Abrundung der vorhandenen Wohnbeba uung ein weiteres Angebot für Ein-
familienhausbebauung zu ermöglichen.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
– Im Westen durch die Wegeparzelle zum Loddenbachs ee
– Im Süden durch den Erbdrostenweg
– Im Osten durch den Erbdrostenweg sowie durch die äußere Begrenzung des Flurstücks
Nr. 207
– Im Norden durch den Loddenbach
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 167: Flurstücke 156, 157, 161, 199, 201, 207, Teile der Flurstücke 158, 211, 611
Flur 169: Flurstück 431, Teile der Flurstücke 145, 392
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen markiert.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereic h als Grünfläche mit der Zweckbestim-
mung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Land-
schaft dargestellt. Die gemäß Planungsziel erforderliche Flächennutzungsplanänderung in
Wohnbaufläche erfolgt als 17. Änderung gem. § 8 (3) BauGB parallel mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan ist somit aus dem FNP entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen
• Landschaftsschutz
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplanes Nr. 1 „Werse”, Schutzauswei-
sungen bestehen innerhalb des Plangebietes jedoch n icht. Der Geltungsbereich des Land-
schaftsplans „Werse“ ist entsprechend den Zielen de s Bebauungsplanes zurück zu nehmen
(Anpassungsklausel gem. Landschaftsschutzgesetz). D ie zukünftigen Grenzen des Land-
schaftsplans Werse sind im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.
• Hochwasserschutz
Für den Loddenbach besteht kein natürliches oder ge setzliches Überschwemmungsgebiet, da
der Wasserstand durch das vorgeschaltete „Regenrück haltebecken“ Loddenbachsee künstlich
geregelt wird.
• Angrenzende Bebauungspläne
Im Nordosten grenzt der rechtsverbindliche Bebauung splan Nr. 382 „Gremmendorf – Anton-
Knubel-Weg / Vörnste Esch / Erbdrostenweg / Lodden bach” an das Plangebiet. Festgesetzt
und entsprechend vorhanden sind hier allgemeines Wo hngebiet mit max. zweigeschossiger
Einzel- und Doppelhausbebauung. Im Bereich der Verk ehrsfläche Erbdrostenweg sowie mit der
Parzelle Nr. 207 erfasst der künftige Bebauungsplan den Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes Nr. 382. Hier werden die bestehenden Festsetzun gen des Bebauungsplanes Nr. 382 durch
die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes ersetzt.
Im Süden grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr . 343 „Gremmendorf – Gremmendorfer
Weg / Westf. Landeseisenbahn / Erbdrostenweg / Vörn ste Esch / Anton-Knubel-Weg“ an das
Plangebiet. Der Bebauungsplan Nr. 497 überschneidet hier geringfügig im Bereich südlich des
zukünftigen Kreisverkehrs den bestehenden Bebauungs plan. In beiden Plänen ist hier öffentli-
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 3
che Verkehrsfläche festgesetzt, so dass die bestehe nde Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.
343 durch die Festsetzung des künftigen Bebauungsplanes ersetzt werden kann.
Im Südwesten angrenzend zeigt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Gremmendorf –
nördlich Erbdrostenweg“ eine relativ dichte Reihenhausstruktur.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Das ca. 2,28 ha große Plangebiet am Nord-Rand der O rtslage Gremmendorf in attraktiver Lage
südlich Loddenbachsee/Loddenbach wurde in der Verga ngenheit landwirtschaftlich genutzt, die
Nutzung wurde jedoch seit einigen Jahren eingestell t, so dass sich eine Brachfläche entwickelt
hat.
Im Westen und Süden grenzen Einfamilienhausbereiche – wie bereits erwähnt – in unterschied-
lichen Dichteformen an.
Kindergärten und Schulangebot befinden sich in unmi ttelbarer Nähe (Vörnste Esch und
Delstrup).
An der südöstlichen Plangebietsgrenze befindet sich ein Naturdenkmal (zwei Stieleichen). An-
sonsten weist das Plangebiet keine planerisch bedeutsamen Restriktionen auf.
5. Planungsziele
Planungsziel ist die städtebaulich sinnvolle Abrund ung der südwestlich und östlich angrenzen-
den Einfamilienhausbebauung an einem attraktiven Standort. Eine entsprechende Nachfrage ist
gegeben.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Geplant ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit insgesamt maximal 38 Wohneinheiten als
Einzel- und Doppelhäuser.
Die bauliche Ausformung der Neubebauung (Art und Ma ß der baulichen Nutzung) entspricht
weitgehend der bestehenden umgebenden Baustruktur.
Eine breite Grünzone entlang Loddenbach und Loddenb achsee soll als Pufferzone gleichzeitig
für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Das Erschließungskonzept ist aufgrund der vorhanden en Anbindungspunkte als orientierungs-
leichte Straßenschleife vorgegeben. Der Einmündungsbereich Erbdrostenweg / Delstrup soll als
Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte
Entsprechend der Darstellung im parallel geänderten Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
wird im Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 Bau NVO festgesetzt, um das städte-
bauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungsstruktur zu sichern.
Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) Bau NVO (Betriebe des Beher-
bergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbau betriebe, Tankstellen, sonstige nicht
störende Gewerbebetriebe) sollen daher ausgeschlossen werden.
Bis auf das Baugrundstück östlich Erbdrostenweg wir d durchgängig eine zwingende zweige-
schossige Bauweise mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 4
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhen, Bauweise und Bau form
• Bauweise und Geschossigkeit
Entsprechend der erkennbaren Nachfrage und dem Plan ungsziel werden im Plangebiet Einfa-
milienhäuser in Form von Einzel- und Doppelhäusern angeboten. Während südlich der neuen
Erschließungsstraße nur Doppelhäuser das städtebaul iche Bild prägen sollen, sind nördlich der
Erschließungsstraße auf drei Grundstücken sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig. Auf
den nördlichen bzw. nordwestlichen Baufeldern sollen nur Einzelhäuser entstehen.
Ein weiteres Einzelhaus kann noch auf dem Eckgrunds tück östlich des Kreisverkehrs entste-
hen.
Für alle Bauformen wird eine zwingend zweigeschossi ge Bauweise festgesetzt (ausgenommen
ist das nur eingeschossig zulässige Einzelhaus auf dem Eckgrundstück östlich des Kreisver-
kehrs). Durch die ergänzende Festsetzung einer maxi malen Gebäudehöhe von 8,0 m soll eine
angemessene Höhenentwicklung gesichert werden (s. auch Pkt. 6.2.3).
Bezugspunkt für die festgesetzte Gebäudehöhe ist di e Oberkante der fertigen Erschließungsan-
lage, die nach Ausbauentwurf 54,90 m ü. NN beträgt.
• Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl
Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 festgesetzt und e ntspricht damit der Obergrenze gemäß § 17
BauNVO.
Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl erübrigt sich, da durch die Kombination von festge-
setzter Grundflächenzahl und festgesetzter Geschoss igkeit die Überschreitung der lt. BauNVO
zulässigen Obergrenze ausgeschlossen ist.
• Überbaubare Flächen / Baugrenzen / Baulinien
Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen re lativ großzügig festgesetzt, um für den
Investor ausreichend Flexibilität zu sichern. Da di e Realisierung durch den Eigentümer als Bau-
träger vorgenommen werden soll, ist eine städtebaul iche Ordnung und Abstimmung der Bau-
körperanordnung untereinander gesichert.
Nebenanlagen sowie Garagen, Carports und Stellplätz e sind nur innerhalb der überbaubaren
Flächen zulässig, abgesehen von den zusätzlich ausd rücklich für Garagen bzw. Carports und
Stellplätze (Ga/St) festgesetzten Standorten. Damit können die Vorgarten- und Gartenflächen
weitgehend von einer Bebauung freigehalten werden.
Der Zuschnitt des Plangebietes hat zur Folge, dass die Ausrichtung der Gebäude überwiegend
in Südwest- bzw. Südost-Richtung verläuft, so dass für eine Solarenergienutzung keine opti-
malen Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings erla uben die tiefen Grundstückszuschnitte
eine relativ geringe Verschattung aus östlicher und westlicher Richtung.
Für die Festsetzung von Baulinien besteht keine städtebaulich begründbare Notwendigkeit.
• Maximale Anzahl der Wohneinheiten
Im Bebauungsplan wird gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB festgesetzt, dass im Plangebiet je Wohnge-
bäude – Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit z ulässig ist. Für Einzelhäuser werden
zwei Wohneinheiten zugelassen. Dies bedeutet für da s neue Wohngebiet eine Anzahl von max.
38 Wohneinheiten.
Mit dieser Festsetzung soll eine unerwünschte zusät zliche Verdichtung der Grundstücke ver-
hindert werden, um negative städtebauliche Auswirku ngen durch Kleinstwohnungen mit nicht
regelbarem zusätzlichem Stellplatzbedarf in den spa rsam dimensionierten Wohnstraßen zu ver-
meiden.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 5
6.2.3 Festsetzungen zur baulichen Gestaltung
Für das Wohnquartier werden baugestalterische Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW in Ver-
bindung mit § 9 (4) BauGB getroffen, um grundsätzli che Leitlinien für eine angemessene Ge-
staltung im Plangebiet zu sichern. Aus der heteroge nen Umgebungsarchitektur im Süden und
Osten sind zwar keine zwingenden Vorgaben abzuleite n, dennoch soll ein eigenständiger Cha-
rakter durch die vorgesehene zweigeschossige Archit ektur mit Flach- bzw. flachgeneigten Dä-
chern und einheitlichen Höhen für das neue Wohnquartier erreicht werden.
Außerdem werden Außenwandflächen auf rotes bis rotb raunes Sichtmauerwerk (mind. 75 %
der Flächen) und Dacheindeckung bei geneigter Ausfü hrung auf rote, rotbraune und graue
Farbtöne eingeschränkt.
Sicherzustellen ist ebenfalls, dass Doppelhaushälft en die gleiche Dachform und Dachneigung
aufweisen. Staffelgeschosse und Dachaufbauten sind für die zwingend zweigeschossige Be-
bauung nicht zulässig, um damit eine am Ortsrand be sonders wichtige einheitliche Dachland-
schaft zu wahren. Lediglich für das Einzelhaus östl ich des Kreisverkehrs bleiben bei einer
Dachneigung von mehr als 30° Dachaufbauten bis maximal ½ der Traufenlänge zulässig.
Wichtig für das Straßenbild ist eine einheitliche G rundstückseinfassung. Mauern und Zäune
(maximal 1,20 m hoch) dürfen entlang der Erschließu ngsstraße nur hinter einer standortge-
rechten Gehölzpflanzung erfolgen.
Diese Gestaltungsvorschriften sollen durch das ange strebte homogene Bild auch einen ent-
sprechenden Imagewert sichern. Die Realisierung dur ch einen Bauträger unterstützt die Umset-
zung dieser Gestaltungsvorschriften, die auch die G estaltung der an den öffentlichen Raum an-
grenzenden privaten Freiflächen betrifft.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
• Straßenerschließung – Öffentliche Verkehrsfläche
Die Erschließung des Wohnquartiers erfolgt vom Erbd rostenweg über einen geplanten fünfar-
migen Kreisverkehr mit einem Radius von 13 m für de n Außenradius der Kreisfahrbahn. Der
Ausbau des Kreisverkehrs (Erbdrostenweg / Vörnste E sch / Delstrup) macht die Verlegung des
Erbdrostenweges erforderlich.
Zur internen Erschließung des Wohnquartiers bindet eine Wohnstraßenschleife vom geplanten
Kreisverkehr gleichzeitig an den Erich-Greffin-Weg an.
Die Breite der Wohnstraße wird 6,5 m betragen, um P arken im Straßenraum mit Baumstandor-
ten zu ermöglichen und gleichzeitig ein ungehindert es Einfahren auf die Grundstückszufahrten
zu sichern. Die innere Erschließung des Plangebiete s soll als verkehrsberuhigter Bereich aus-
gebildet werden.
Die rückwärtigen Grundstücke am nordwestlichen Plan gebietsrand erhalten private Grund-
stückszufahrten (Geh-/Fahrrecht für Anlieger und Le itungsrecht für Versorgungsträger) von der
geplanten Wohnstraßenschleife („Pfeifengrundstücke“).
• Ruhender Verkehr
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze werden auf eigenen Grundstücken innerhalb der ü-
berbaubaren Flächen bzw. auf den gesondert dafür festgesetzten Flächen untergebracht.
Besucherstellplätze werden in ausreichender Zahl in nerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen
(verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet. Ihre genau e Lage ergibt sich aus der späteren Aus-
bauplanung.
• Fuß- und Radwege
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 6
Als Verbindung zwischen dem bestehenden Wegenetz en tlang des Loddenbaches soll eine
Wegeverbindung innerhalb einer öffentlichen Grünflä che angelegt werden, die die derzeitige
Lücke im Wegenetz zwischen Weg am Loddenbach und Weg an der Kläranlage schließt.
Die Wohnstraße wird mit diesem Fußweg verknüpft.
Der Erbdrostenweg wird mit einem Fußweg ausgebaut. Für einen gesonderten Radweg besteht
aufgrund der ausgewiesenen Tempo 30-Zone keine Notwendigkeit.
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung für die zusätzliche Wohnbeb auung kann durch Erweiterung der beste-
henden Netze sichergestellt werden.
• Entwässerungsplanung / Niederschlagswasser
Das Plangebiet wird im Trennverfahren entwässert.
Nach dem vorliegenden Entwässerungskonzept
1 wird das Schmutzwasser vollständig den neu
zu erstellenden Schmutzwasserkanälen in der Planstr aße zugeführt und an das bestehende
Netz im Erich-Greffin-Weg angeschlossen.
Die anstehenden Boden- und Wasserverhältnisse erlau ben keine Versickerung des im Wohn-
gebiet anfallenden Niederschlagswassers. Das Nieder schlagswasser wird im Zuge der Wohn-
straße in einem neu zu erstellenden Regenwasserkana l gesammelt und durch die Ausgleichs-
fläche dem Loddenbachsee (städtisches RRB) zugeführ t. Das notwendige Leitungsrecht wird
gesichert. In der Ausgleichsfläche wird hierfür ein e offene und naturnahe Entwässerungsmulde
angelegt und als naturnahe Biotopstruktur in die Au sgleichsfläche integriert. Das auf dem
Erbdrostenweg und im Bereich des Kreisverkehrs anfa llende Wasser wird in den bestehenden
Regenwasserkanal im Erbdrostenweg eingeleitet.
Aufgrund des Höchstwasserstandes (53,90 m ü. NN) im Loddenbachsee muss das Gelände der
Bebauung um max. ca. 1,20 m (heutiges Geländeniveau ) auf eine Höhe von 54,50 m ü. NN an-
gehoben werden. Die Auffüllung des Geländes wird au ch aufgrund des notwendigen Fließge-
fälles für Regen- und Schmutzwasserkanal erforderli ch. Topographisch erfolgt damit eine An-
gleichung an den Erich-Greffin-Weg, so dass keine Geländekante entsteht.
Aufgrund dieser Situation erfolgt im Bebauungsplan eine Festsetzung bzw. eine Empfehlung,
dass die Fußbodenoberkante der geplanten Gebäude mi ndestens 30 cm höher als die Stra-
ßenoberkante der zugeordneten Erschließungsstraße l iegen muss und die Grundstücksflächen
auf mindestens 54,50 m ü. NN aufgehöht werden sollen.
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur
Die neuen Wohneinheiten erzeugen für den Ortsteil G remmendorf bzw. für die Stadt Münster
keinen relevanten Bedarf an weiteren Infrastrukture inrichtungen. Wohnungsnahe öffentliche
Versorgungseinrichtungen sind im Ortsteil Gremmendorf ausreichend vorhanden.
1 Ingenieurgesellschaft nts mbH: Entwässerungskonzept Bebauungsplan 497 „Erbdrostenweg / Erich-Greffin-
Weg / Lodden-bach“. Münster, Juli 2005
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 7
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Zur Einbindung der neu entstehenden Bauflächen in d as Landschaftsbild ist entlang der nördli-
chen Grenze des Wohngebiets eine ca. 10,0 m breite öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese
Grünfläche gehört zum breiten Grünband entlang Loddenbach / Loddenbachsee.
Östlich der neuen Führung des Erbdrostenweges entst eht eine zu rekultivierende Fläche, die
als Verkehrsgrün festgesetzt wird.
Für öffentliche Kinderspielplätze besteht kein zusä tzlicher Bedarf aufgrund des Angebotes in
der Umgebung. Für Kleinkinder stehen die relativ gr oßen Privatgärten im Plangebiet zur Verfü-
gung.
6.6.2 Private Grünflächen
Die für Ausgleichszwecke vorgesehene Fläche im Norden des Plangebietes wird gleichzeitig als
private Grünfläche festgesetzt.
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft
Derartige Festsetzungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen und nicht erforderlich.
Nördlich des Plangebiets liegt eine Fläche mit Wald eigenschaft. Ein entsprechender Abstand
der überbaubaren Flächen von ca. 30 m zum Wald wird eingehalten.
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Entlang des Erbdrostenweges wird zur visuellen Absc hirmung des geplanten Wohngebietes ei-
ne ca. 3,0 m breite private Pflanzgebotsfläche festgesetzt.
Zur Gestaltung des Straßenbildes wird auf der nördl ichen Seite der Erschließungsstraße eine
Heckenanpflanzung festgesetzt, die insbesondere die hier entstehenden Garagenlängsseiten
verdeckt.
Eine Verwendung von standortgerechten Gehölzen wird durch eine entsprechende Festsetzung
gemäß § 9 (1) Nr. 25 a BauGB gesichert.
Im Plangebiet sind keine Gehölze vorhanden und somit planerisch nicht zu berücksichtigen.
6.6.5 Ausgleichsflächen
Der nördliche Teilbereich des Plangebiets entlang L oddenbach / Loddenbachsee steht für den
Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebietes verursachten Eingriffs in Natur und Land-
schaft zur Verfügung. Entsprechend ist hier eine „Fläche oder Maßnahme zum Schutz, zur Pfle-
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft“ gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festge-
setzt.
Auf der Fläche sind die Aufwertung des südlichen Uf ers des Loddenbachs, die Entwicklung von
Extensivgrünland, die Anlage von Kleingewässern, di e naturnahe Gestaltung der Entwässe-
rungsmulde sowie die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen vorgesehen.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach dem Bewert ungsmodell der Stadt Münster zeigt auf,
dass mit den Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche der Eingriff in Natur und Landschaft voll-
ständig ausgeglichen ist (s. hierzu auch Pkt. 8.4.2).
6.6.6 Wasserwirtschaftliche Belange / Grundwasser
Wasserwirtschaftliche Belange sind von der Planung nicht betroffen.
Der Planbereich liegt in keinem Überschwemmungsgebiet.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 8
Die festgesetzte private Grünfläche trägt den Belan gen des vorbeugenden Hochwasserschut-
zes ausreichend Rechnung (s. a. Pkt. 6.4).
Grundwasser stand zum Zeitpunkt der Bodenuntersuchu ngen oberhalb der Baugrubensohle,
d.h. Grundwasser wird oberhalb der Kellersohlen ans tehen. Somit werden für die künftigen
Bauherren Maßnahmen zur Trockenhaltung der Kellerrä ume erforderlich (wasserdichte Wan-
ne). Gemäß dem vorliegenden Gutachten
2 sind negative Auswirkungen (z.B. durch erhöhte
Grundwasserstände) für die benachbarte Bestandsbebauung nicht zu erwarten.
6.7 Immissionsschutz
Als maßgebliche Emittenten sind im Plangebiet die V erkehrswege Erbdrostenweg und Gü-
terumgehungsbahn zu beachten.
Eine gutachterliche Untersuchung
3 hat die Immissionssituation im Plangebiet bewertet . Die Be-
rechnungen zeigen, dass die schalltechnischen Orien tierungswerte nach DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau: tags 55 dB(A) – nachts 45 dB(A ) für allgemeine Wohngebiete) an vier der
geplanten Gebäudefronten tags um maximal 1,4 dB(A) überschritten werden. Allerdings werden
aufgrund der nächtlich hohen Frequentierung der Güt erbahn die Orientierungswerte an den
meisten Gebäudeseiten nachts um max. 5,7 dB(A) über schritten. Die schalltechnischen Orien-
tierungswerte nach DIN 18005 gelten als erwünschte Zielwerte, jedoch nicht als Grenzwerte
und können somit in der Abwägung überschritten werden.
Im Gutachten werden theoretisch mögliche aktive Sch allschutzmaßnahmen genannt: eine 8,5
m hohe Lärmschutzwand auf der Nordseite des Plangeb ietes (– zum Loddenbachsee hin! –)
und eine 2,8 m hohe Lärmschutzwand auf der Südseite entlang Erbdrostenweg. Dass diese
Vorschläge aus stadtgestalterischen, wirtschaftlich en und technischen Gründen nicht ernsthaft
in Erwägung gezogen werden können, liegt auf der Ha nd. Auch eine 2,0 m hohe und 500 m
lange Lärmschutzwand parallel zur 300 m entfernten Bahnstrecke als Alternative ist aus eigen-
tumsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen keine diskutable Alternative.
Somit verbleibt es bei vorzuschlagenden passiven Lä rmschutzmaßnahmen, indem durch das
Schalldämmmaß der Außenhaut der Gebäude die Innenrä ume geschützt werden. Zu diesem
Zweck werden im Gutachten Lärmpegelbereiche aufgezeigt: - überwiegend Lärmpegelbereich I,
lediglich entlang der Straßenfront Erbdrostenweg gilt Lärmpegelbereich II.
Bei konventioneller massiver Bauweise werden im All gemeinen die Anforderungen der Lärmpe-
gelbereiche I und II erreicht, da sich diese bereits aus den Wärmeschutzvorschriften ergeben.
Allerdings wird seitens des Gutachters zur Einhaltu ng der Nachtruhe der Einbau von schallge-
dämmten Lüftungseinrichtungen in den Schafräumen empfohlen. Diese Festsetzung gemäß § 9
(1) Nr. 24 BauGB wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittelvorkommen
Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen) sind im P lanungsbereich nicht bekannt. Die im Plan-
gebiet gelegenen, verfüllten Bombentrichter und ein Grabenverlauf wurden hinsichtlich des Ver-
2
Urbanski & Versmold, Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH: Erbdrostenweg in Gremmendorf, Geotechni-
scher Bericht. Münster, 31.05.2005 und Bodenuntersuchungen/Ermittlung der anstehenden Bodenarten. Münster, 07.12.2005
3
nts – Lärmtechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 497 „Erbdrostenweg/Erich-Greffin-Weg/Loddenbach” , Müns-
ter, 03.11.2005
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 9
füllungsmaterials gutachterlich im Rahmen einer Gef ährdungsabschätzung untersucht mit dem
Ergebnis, dass aufgrund organoleptischer Überprüfun gen der Böden kein Verdacht auf eine
Kontamination besteht. 2 Örtlich stehen ausschließlich natürliche Böden an.
Kampfmittelvorkommen sind im Plangebiet nicht bekannt.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
Belange der Baudenkmalpflege sind nicht betroffen.
Bodendenkmale sind im Geltungsbereich des Bebauungs planes bislang ebenfalls nicht be-
kannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunder te hinweg besiedelten Kulturlandschaft kön-
nen jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun de auftreten sowie Bodendenkmale ent-
deckt werden. Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt das Denkmal-
schutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
7. Flächenbilanz
Plangebietsgröße 2,28 ha 100,00 %
Allgemeines Wohngebiet 1,14 ha 50,00 %
Verkehrsberuhigter Bereich 0,13 ha 5,70 %
Sonstige Verkehrsflächen (einschl. Verkehrsgrün) 0, 25 ha 10,96 %
Öffentliche Grünfläche 0,18 ha 7,90 %
Private Grünfläche 0,58 ha 25,44 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltpr üfung zusammen, in der die mit der Pla-
nung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhalt-
lich und in der Zusammenstellung der Daten orientie rt sich der Umweltbericht an den Vorgaben
der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Informationen traten nicht auf.
Der Analyse der Schutzgüter von Natur und Landschaf t liegt ein Ökologischer Fachbeitrag
4
zugrunde, dessen Ergebnisse in den Umweltbericht einfließen.
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im wesentlichen das Plangebiet des
Bebauungsplans und die angrenzenden Bereiche, im Fo lgenden als Untersuchungsraum be-
zeichnet. Je nach Erfordernis und räumlicher Beansp ruchung des zu untersuchenden Schutz-
guts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 „Gre mmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Gref-
fin-Weg / Loddenbachsee“ soll im Plangebiet die Err ichtung von Wohngebäuden für Einfamili-
enhäuser einschließlich Zufahrten planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zufahrt zum Plan-
gebiet erfolgt über einen neu anzulegenden Kreisver kehr im Bereich der derzeitigen Einmün-
dung Vörnste Esch / Delstrup / Erbdrostenweg.
Die räumliche Ausdehnung des Wohngebiets in Richtun g Loddenbachsee bzw. Loddenbach
wird von notwendigen Abstandsflächen zu den Gewässe rn bzw. Waldflächen begrenzt. Die Ab-
standsflächen stehen für den Ausgleich des mit dem Wohngebiet verursachten Eingriffs in Na-
4 Wolters Partner: Ökologischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 497 „Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg
/ Loddenbach“. Coesfeld, Dezember 2005
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 10
tur und Landschaft zur Verfügung. Vorgesehen sind f olgende Maßnahmen, die die Planungen
auf der westlich des Loddenbachsees gelegenen Ausgl eichsfläche (Komkat- Nr. 1405) berück-
sichtigen:
– Aufwertung des südlichen Ufers des Loddenbachs d urch Entfernung der Uferbefestigung
und Gestaltung der Böschungen
– Entwicklung eines Uferrandstreifens
– Entwicklung von Extensivgrünland
– Anlage von Kleingewässern
– Naturnahe Gestaltung der Entwässerungsmulde
– Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen
Zur Einbindung der neu entstehenden Wohngebäude in die nördlich angrenzende freie Land-
schaft wird ein 5 m breiter Pflanzstreifen aus bode nständigen Gehölzen innerhalb der öffentli-
chen Grünfläche angelegt. Parallel verläuft ein Fuß -/Radweg, mit dem die derzeit bestehende
Lücke im Wegenetz zwischen Weg am Loddenbach und We g an der Kläranlage geschlossen
werden soll.
Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt als offene, naturnah gestaltete Ent-
wässerungsmulde über die Ausgleichsfläche in den Lo ddenbachsee. Das Schmutzwasser wird
vollständig den neu zu erstellenden Schmutzwasserka nälen in der Planstraße zugeführt und an
das bestehende Netz der Stadt Münster am Schmutzwas serschacht S 1883 007.00 im Erich-
Greffin-Weg angeschlossen.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
• Mensch
Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere au f den Schutz des Menschen vor Immissi-
onen (z.B. Lärm) zielen (z.B. TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land-
schaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.
• Boden und Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgesetzes und die Bodenschutz-
klausel des Baugesetzbuches sowie das Wasserhaushal tsgesetz und das Landeswassergesetz
die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
• Luft und Klima
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissions-
schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirek t enthalten auch das Bundesnaturschutz-
gesetz und das Landschaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klima-
schutz.
Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vorgaben für den Untersu-
chungsraum werden je nach Planungsrelevanz inhaltli ch bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter abgehandelt.
8.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungspro gnose
8.4.1 Menschen
Anthropogene Nutzungsansprüche an das Plangebiet be stehen nach Aufgabe der landwirt-
schaftlichen Nutzung derzeit nicht.
Der Untersuchungsraum wird als Naherholungsgebiet i nsbesondere für die Bewohner der an-
grenzenden Wohngebiete genutzt. Hierzu laden die za hlreichen und gut Fahrrad- befahr- bzw.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 11
begehbaren Wegeführungen ein, die entlang der Bahn mit weiterem Anschluss an Haus Kal-
denhof und Haus Lütkenbeck verlaufen – also zentral in den Grünzug Lütkenbeck - Lodden-
bach führen –, aber auch die Weiterfahrt in östlich e Richtung am Loddenbach entlang zur Wer-
se mit Anschluss an den Werseradweg erlauben.
Nach Realisierung des Planvorhabens ergibt sich auf grund der festgesetzten Pflanzmaßnah-
men in den Randbereichen und der vorgesehenen Aufwe rtungsmaßnahmen in der Ausgleichs-
fläche keine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion . Mit der vorgesehenen Wegeführung im
Plangebiet wird eine derzeit bestehende Netzlücke geschlossen.
Die bestehende Wohnbebauung wird ebenfalls nicht be einträchtigt, da Art und Maß der bauli-
chen Nutzung den Inhalten der angrenzenden rechtsve rbindlichen Bebauungspläne entspre-
chen und somit keine Beeinträchtigungen entstehen.
Unter Berücksichtigung der in Pkt. 6.7 genannten Ma ßnahmen zum Lärmschutz sind die
verbleibenden Immissionsbelastungen im Rahmen der Abwägung vertretbar.
Für die Entwässerung des Baugebiets ist eine Aufhöh ung des Geländes auf 54,40 m über NN
erforderlich (s. Pkt. 6.4). Da mit dieser Höhe der höchste bisher gemessene Wasserstand des
Loddenbachsees (53,90 m über NN) um 0,5 m übertroff en wird, ist für die geplanten Gebäude
die Hochwassersicherheit gewährleistet.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
• Landschaftsplanerische Vorgaben
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans LP 1 „Werse“.
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt im Plangebiet und großräumig östlich der
Bahnlinie das Entwicklungsziel 1-1.1 „Erhaltung ein er mit natürlichen Landschaftselementen
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“. W estlich der Bahnlinie sieht der Landschafts-
plan das Entwicklungsziel 1-1.2.5 „Anreicherung ein er im ganzen erhaltungswürdigen Land-
schaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Als Entwicklungs-, Pflege- und Erschlie-
ßungsmaßnahme setzt der Landschaftsplan östlich des Erbdrostenweges am Loddenbach die
Anpflanzung von Ufergehölzen (1-5.1.85) fest. Die P flanzung wurde bereits realisiert. Unmittel-
bar östlich an der Verkehrsfläche des Erbdrostenweg es führt der Landschaftsplan das Natur-
denkmal 409 „2 Stieleichen“ auf.
Das Planwerk Grünordnung Münster zeigt für das Plangebiet folgende Darstellungen:
– Zielkonzept Naturraum
Der nordöstliche Bereich am Loddenbach ist mit de r Darstellung „Sicherung und Ent-
wicklung von Niederungs- und Uferbereichen“ belegt. Letztgenannte Darstellung umfasst
großflächig den Verlauf des Loddenbachs.
– Zielkonzept Freizeit und Erholung
Vom Albersloher Weg kommend verläuft eine Verbind ung zwischen Freizeit- und Erho-
lungseinrichtungen entlang des Loddenbachsees und im weiteren parallel der Bahnlinie.
– Grünsystem, Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsicherung
Das Plangebiet liegt im Randbereich des Grünzugs „Lütkenbeck - Loddenbach“, der
Werse, Angel und Loddenbach begleitet und fingerför mig über Haus Lütkenbeck hinweg
bis zum Dortmund-Ems-Kanal in das Stadtzentrum hine inragt. Innerhalb dieses Grün-
zugs liegen Vorrangflächen zur Freiraumsicherung, d .h. Freiflächen, die zur Sicherung
der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen.
Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan der Stadt Münster für den Stadtteil Gremmen-
dorf folgende Situation bzw. Funktionen dar:
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 12
– Lage am Rand des Grünflächenrings mit klimarelev anter Bebauungsgrenze am östlichen
Ortsrand
– Angrenzende Bereiche mit sensiblen Böden (Grundw asser und bodenökologische Ex-
tremstandorte)
– Hohe Immissionsbelastung in Ortslage (Alberslohe r Weg)
– Randlage zum LSG Wersetal
Als relevante Entwicklungsziele nennt der Umweltplan:
– Leitmodell Umwelt: Lage am Grüngürtel mit ökolog ischer Ausgleichsfunktion sowie am
Rand des östlichen Freiraums (Schutzraum)
– Wiederherstellen der Auenräume von Loddenbach, V ornholtgraben und Edelbach
– Berücksichtigung der klimatischen Bebauungsgrenz en Richtung Werseaue und Hiltrup,
hier keine Siedlungserweiterungen („harte“ Siedlungsgrenzen)
– Sicherung des Grünzugs zwischen Kaserne und Gewe rbegebiet (Klimaoase, Gliede-
rung)
– Berücksichtigung von bodenökologischen Extremsta ndorten
Die Lage des Plangebiets im Geltungsbereich des Lan dschaftsplans erfordert die Rücknahme
dieses Geltungsbereichs bis an die Grenze der künftigen neuen Wohnbebauung.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgt auch eine Verlegung des Erbdrostenweges
im nordöstlichen Plangebiet. Die unmittelbar am Nat urdenkmal „2 Stieleichen“ vorbeiführende
Verkehrsfläche wird um ca. 8 m in westliche Richtun g verlegt. Hierdurch wird der derzeit versie-
gelte Traufbereich der Bäume entsiegelt und durch V erkehrsbegleitgrün ersetzt. Mit dieser
Maßnahme wird die Vitalität der Bäume hinsichtlich Bodensauerstoff- und -wasserversorgung
verbessert. Die Bestimmungen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Natur-
denkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster vom 3. A pril 2001 (Naturdenkmalverordnung)“ ist
dabei zu beachten.
Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht teil weise den Inhalten der Grünordnung Mün-
ster und des Umweltplans. Aufgrund der Randlage des Plangebiets und der Ausweisung des
nördlichen bzw. nordöstlichen Teilbereichs als Ausg leichsfläche ist das Vorhaben jedoch insge-
samt mit den Vorgaben der Planwerke vereinbar.
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Plangebiet und seiner
Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE-40 12-301 „Wolbecker Tiergarten“ liegt in
einer Entfernung von ca. 5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, so dass eine Beeinträchtigung
des Schutzgebiets nicht gegeben ist.
• Biotoptypen und Fauna
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Untersuchungsraum wird auf den Bestandsplan im öko-
logischen Fachbeitrag 4 verwiesen.
Hochwertige Strukturen im Untersuchungsraum stellen der Loddenbach östlich des Erbdrosten-
weges, der (trotz der Ausbaumaßnahmen der Vergangen heit) naturnah entwickelte Lodden-
bachsee und die Waldflächen insbesondere nördlich des Plangebiets dar.
Biotoptypen mittlerer Wertigkeit sind die Grünlände r im Umfeld des Loddenbachsees, die
Brachfläche im Plangebiet und der zwischen Loddenba chsee und Erbdrostenweg verlaufende
Loddenbach.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 13
Nachrangige Wertigkeiten weisen die in der freien L andschaft dominierenden, intensiv genutz-
ten Ackerflächen, die an das Plangebiet angrenzende n Siedlungsstrukturen und die Regenklär-
anlage westlich des Loddenbachsees auf.
Von der Entwicklung des Wohngebiets ist die Brachfl äche im Plangebiet betroffen. Die Festset-
zung einer Ausgleichsfläche mit den genannten Maßna hmen führt zu einer Aufwertung der Bio-
topstrukturen. Beeinträchtigungen der angrenzenden Biotopstrukturen sind aufgrund der fest-
gesetzten Pflanzmaßnahmen in den Randbereichen des Wohngebiets, der eingehaltenen Ab-
stände und der vorgelagerten Ausgleichsfläche nicht zu erwarten.
Bezüglich der Fauna ist insbesondere die Bedeutung des Loddenbachsees und seines Umfel-
des für die Avifauna zu nennen.
Der aufgrund seiner Größe auch aus der Luft weithin sichtbare Wasserkörper des Loddenbach-
sees stellt einen Rastplatz für Durchzügler dar. Au f den Grünländern nördlich des Loddenbach-
sees wurden äsende Saatgänse beobachtet, die Kanada gans tätigt Brutversuche auf einer
künstlichen Insel im Loddenbachsee. Die Wasserfläch e des Loddenbachsees nutzen Graurei-
her, Stockente, Haubentaucher, Blässhuhn und Reiher ente. Aufgrund der Uferstrukturen kann
mit Bruten des Haubentauchers und des Blässhuhns gerechnet werden.
Die umliegenden Waldflächen stellen für Waldvögel e inen bedeutsamen Lebensraum dar. Ins-
besondere die Waldflächen nördlich des Plangebiets mit ihren z. T. älteren Baumexemplaren
sind dabei für Spechtartige und Eulenvögel interessant.
Der Loddenbachsee stellt im Zusammenhang mit den um liegenden Waldflächen einen poten-
tiellen Lebensraum bzw. ein Jagdrevier für Fledermä use (insb. Wasserfledermaus) dar. Weitere
Nahrungsräume bzw. Leitstrukturen auf dem Jagdflug der Fledermäuse stellen der Loddenbach
und im weiteren die Werseaue dar. Die älteren Baume xemplare in den Waldflächen sind poten-
tielle Sommerquartiere.
Der Loddenbachsee ist für Amphibien aufgrund des Fi schbesatzes und der zahlreichen Was-
servögel vermutlich von untergeordneter Bedeutung. Lediglich in den flacheren, schlammigen
und mit Gehölzen überdeckten Bereichen zwischen Wa ld und „Insel“ im westlichen Uferbereich
könnte ein geeignetes Laichrevier liegen. Sommer- u nd Winterlebensräume für Amphibien wä-
ren mit den umliegenden Waldflächen zahlreich vorha nden, ausgeprägte Wanderdistanzen zwi-
schen Wasser- und Landlebensräumen sind somit nicht zu vermuten. Eine bedeutende Leit-
struktur von den Wäldern als Landlebensraum zu pote ntiellen Laichgewässern in der Wersenie-
derung ist der Loddenbach. Die temporär bespannten Wasserflächen in den westlich des Lod-
denbachsees gelegenen Erlenwäldern können in regenr eichen Frühjahren bei ausreichend lan-
ger Wasserführung ein Laichhabitat für Erdkröte, Grasfrosch und Bergmolch darstellen.
Die Brachfläche des Plangebiets spielt für die ange sprochenen Tiergruppen eine eher unterge-
ordnete Bedeutung. Sie übernimmt insbesondere Funkt ionen als Lebensraum für Kleinsäuger
und Wirbellose und als Nahrungsraum für Vögel.
Mit dem Vorhaben sind folgende voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fauna verbunden:
– Mit der Inanspruchnahme der Brachfläche geht ein Lebensraum der Wirbellosenfauna
und von Kleinsäugern sowie ein Nahrungsraum der Avifauna verloren.
– Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Fa una der umliegenden Biotopstruktu-
ren zu erwarten.
– Aufgrund der vorgesehenen Pflanz- und Ausgleichs maßnahmen mit Pufferwirkung ist
nicht von einer nachhaltigen Störung der Fauna in d en angrenzenden Bereichen und der
im Weiteren angrenzenden freien Landschaft auszugehen.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 14
– Da keine Lebensraumbeziehungen unterbunden werde n, erfolgt keine Beeinträchtigung
des Biotopverbunds.
– Mit den geplanten Maßnahmen auf der Ausgleichsfl äche sind eine Aufwertung der Bio-
topstrukturen und eine Erhöhung der Lebensraumquali tät der aquatischen Fauna im
Loddenbach verbunden.
– Mit den neu entstehenden Gartenflächen und insbe sondere den Ausgleichs- und Pflanz-
maßnahmen wird für kulturfolgende Arten ein Lebensr aum (z.B. Nahrungsraum und
Brutstätten für Gartenvögel) geschaffen.
– Mit der Verlegung des Erbdrostenweges und der En tsiegelungen im Traufbereich wer-
den die Standortbedingungen des Naturdenkmals „2 Stieleichen“ verbessert.
• Eingriffsregelung
Die berücksichtigten Maßnahmen zur Eingriffsverminderung und zum Ausgleich sind bereits ge-
nannt. Auf der plangebietsinternen Ausgleichsfläche sind die Aufwertung des südlichen Ufers
des Loddenbachs, die Entwicklung von Extensivgrünla nd, die Anlage von Gewässern sowie die
Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen vorgesehen.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz unter Verwendun g des Münsteraner Bewertungsmodells er-
gibt einen Ausgleichsüberschuss von 30 Biotopwertpunkten:
Biotopwert „Ist-Zustand“ 95.009 BWP
Biotopwert „Planungszustand“ 95.039 BWP
Biotopwertdifferenz (= Ausgleichsüberschuss) 30 BWP
Der Ausgleich kann somit innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.
Die Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen sowie die e rforderlichen Maßnahmen und Detailvorga-
ben werden im städtebaulichen Vertrag zwischen Stad t und Flächeneigner und über eine
Grunddienstbarkeit gesichert.
8.4.3 Boden
Großflächig unterliegen dem Stadtteil Gremmendorf E is- und Schmelzwasserablagerungen der
Saale-Kaltzeit, ergänzt von holozänen Bach- und Fl ussablagerungen entlang des Lodden-
bachs. Auf diesen Ablagerungen entwickelte sich im Plangebiet ein Pseudogley aus humosem,
lehmigem Sand bis sandigen Lehm. Dieser Bodentyp ko mmt um Gremmendorf verbreitet vor,
seine Ertragsfähigkeit ist mit einer Wertzahl von 45 als mittel einzustufen. Eine Schutzwürdigkeit
liegt nicht vor. Der Pseudogley weist eine mittlere Speicher- und Reglerfunktion auf, bedingt
durch sandige und lehmige Substrate.
Unter der Brachfläche weist der Boden eine hohe Bed eutung als Lebensraum für die Boden-
zoozönose auf, welche sich insbesondere seit der Nu tzungseinstellung auf der Fläche entwi-
ckelte.
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlagerung und Versiegelung von of-
fenen Böden unter der Brachfläche mit einhergehende m Verlust als Lebensraum und Lebens-
grundlage für Organismen der Fauna und Flora verbun den. Insbesondere ist dabei die Aufhö-
hung des Geländes im Bereich des Wohngebiets um max . 1,20 m zu nennen, wodurch ein na-
türlich gewachsener Boden überschüttet und in seinen Bodenfunktionen verändert wird.
Unter der geplanten Ausgleichsfläche werden die bes tehenden Bodenverhältnisse langfristig
aufgewertet.
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuches (sparsamer und
schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzba rmachung von Flächen, Nachver-
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 15
dichtung, Innenentwicklung und Begrenzung der Boden versiegelung) werden insofern berück-
sichtigt, da es sich bei der Entwicklung des Wohnge biets um eine Abrundung bzw. Ergänzung
bestehender Wohngebiete und den Abschluss der Siedl ungsentwicklung in diese Richtung in
Gremmendorf handelt.
Der Boden weist aufgrund der hohen Stau- und Grundw asserstände sowie der wasserstauen-
den, gering durchlässigen Schichten keine ausreiche nde Versickerungsfähigkeit für das im
Wohngebiet anfallende Niederschlagswasser auf (s. Pkt. 6.4).
8.4.4 Wasser
Unter dem Pseudogley steht das Grundwasser lt. Bodenkarte und geotechnischem Bericht bei
4-8 dm unter Flur an, z. T. abgesenkt auf 8-20 dm unter Flur.
Aufgrund der wasserstauenden Eigenschaften der anst ehenden Böden ist mit Stau- und
Schichtenwasser bis Oberkante Gelände zu rechnen.
Die mittlere Filterfunktion des aufliegenden Bodens und der räumlich bzw. temporär geringe
Grundwasserflurabstand führen zu einer mittleren bi s hohen Empfindlichkeit des Grundwassers
gegenüber Schadstoffeinträgen.
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster trägt der Bo den mit einem Wert von 200-300 mm/a
bzw. < 100 mm/a in Loddenbach(see)nähe zur Grundwas serneubildung bei, einem nach ver-
wendeter Skalierung als hoch bis niedrig einzuordnenden Wert.
Das Plangebiet und der Untersuchungsraum liegen nic ht innerhalb eines Wasserschutzgebiets
und nicht innerhalb des für die Wasserversorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzugs.
Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der Zunahme der versiegelten Flächen von einer ver-
minderten Grundwasserneubildungsrate betroffen. Bei ordnungsgemäßer Baustellenabwicklung
ist kein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasse r zu erwarten. Während der Bautätigkeiten
und anschließend durch die Wohnnutzung wird Frischw asser verbraucht. Unter der Ausgleichs-
fläche werden die Grundwasserverhältnisse aufgewertet.
Die Vorgaben des § 51a LWG werden bei der Entwässerung der zukünftig entstehenden versie-
gelten Bereiche berücksichtigt, so dass erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut
Grundwasser nicht zu erwarten sind.
Der Untersuchungsraum ist geprägt von den zwei Oberflächengewässern Loddenbach und
Loddenbachsee im Norden und Nordwesten des Plangebiets.
Der Loddenbachsee ist künstlichen Ursprungs. Er wur de Anfang der 70er Jahre zur Rückhal-
tung der aus den angrenzenden und weiter entfernten Baugebieten anfallenden Oberflächen-
wässer angelegt. Seine Fläche beträgt ca. 1,8 ha, s ein Umfang ca. 630 m, der Zustand wird im
Umweltkataster als naturnah beschrieben. Der See ist mit einer Tiefe von ca. 1,5 m relativ flach.
Ursprünglich entspringt der Loddenbach am Rande des Münsterländer Kiessandzugs im Be-
reich der heutigen Schuckertstraße. Anfang der 70er Jahre wurde der Loddenbach in seinem
Oberlauf vollständig verrohrt, unter dem Dortmund-E ms-Kanal gedükert und bis an die Regen-
kläranlage geführt. Nach einer Lauflänge von ca. 2, 2 km mündet der als Hauptgewässer mit der
Fließgewässernummer 3291000,2 geführte Loddenbach östlich von Gremmendorf in die Werse.
Die Gewässergüte des Loddenbachs ist in den Zeiträu men 1994-2001 von hoher Qualität ge-
wesen, zurückzuführen auf die Wirkung des vorgescha lteten Regenklär- und Regenrückhalte-
beckens.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 16
Im Gegensatz zur Gewässergüte ist die Strukturgüte des Loddenbachs westlich des Erbdro-
stenweges von geringer Qualität. Die Befestigung mi t Steinschüttungen führt zu einer merkli-
chen Schädigung des aquatischen und semiaquatischen Bereichs.
Die Landbereiche sind gemäß den angrenzenden Nutzun gen unterschiedlich ausgeprägt: Wäh-
rend die im Norden angrenzenden Waldbereiche eine mäßig beeinträchtigte bzw. bedingt natur-
nahe Struktur begründen, resultiert aus der südlich angrenzenden ehemaligen landwirtschaftli-
chen Nutzung eine stark geschädigte bis deutlich beeinträchtigte Strukturgüte.
Östlich des Erbdrostenweges erhöht sich die Struktu rgüte als Folge der durchgeführten Opti-
mierungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen, Uferrandstreifen) auf bedingt naturnah.
Loddenbach und Loddenbachsee sind von der Planung n icht nachteilig betroffen. Das im
Wohngebiet und auf den Verkehrsflächen anfallende u nd in den Loddenbachsee eingeleitete
Oberflächenwasser ist unbelastet. Die Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche führen vielmehr zu
einer Aufwertung der Uferstrukturen am Loddenbach.
Für die Entwässerung des Baugebiets ist eine Aufhöh ung des Geländes auf 54,40 m über NN
erforderlich (s. Pkt. 6.4). Da mit dieser Höhe der höchste bisher gemessene Wasserstand des
Loddenbachsees (53,90 m über NN) um 0,5 m übertroff en wird, ist für die geplanten Gebäude
die Hochwassersicherheit gewährleistet.
8.4.5 Klima / Luft
Die Brachfläche im Plangebiet und die landwirtschaf tlichen Flächen im Umfeld – hierbei insbe-
sondere das Grünland nördlich des Loddenbachsees – übernehmen klimatisch positive Wirkun-
gen als Kaltluftentstehungsgebiete, die Wasserfläch e des Loddenbachsees weist eine tempe-
raturausgleichende Wirkung auf.
Die umliegenden Gehölz- und Waldbestände sind nenne nswerte Frischluftproduzenten, in un-
tergeordnetem Maße ebenfalls die landwirtschaftlich en Flächen in vegetationsbestandenem Zu-
stand und die Brachfläche im Plangebiet.
Entsprechend dieser klimatisch positiven Wirkungen ist die nördlich an den Stadtteil Gremmen-
dorf angrenzende freie Landschaft als klimaökologis cher Ausgleichsraum im Umweltkataster
ausgewiesen.
Der Stadtteil Gremmendorf profitiert von diesen pos itiven klimatischen Wirkungen aufgrund der
vorherrschenden Windrichtung um Süd-West allerdings nur in untergeordnetem Maße.
Die Lufthygiene im Untersuchungsraum ist geprägt vo n der Lage im Randbereich eines Sied-
lungsgebietes im Übergang zu landwirtschaftlich gen utzten Freiflächen und Waldbeständen. Es
bestehen Immissionsvorbelastungen durch siedlungsty pische Verbrennungsprozesse wie z.B.
Hausbrand und Produktionsvorgänge, die in die angre nzende freie Landschaft ausstreichen. Al-
lerdings hat die windabgewandte Lage Gremmendorfs a uch positive Auswirkungen in Form ei-
ner geringeren Belastung durch Methan und Distickstoffoxid, stammend aus der landwirtschaftli-
chen Nutzung der freien Landschaft.
Als besonderer Emittent von verkehrsbürtigen Schads toffen ist der vielbefahrene Albersloher
Weg zu nennen.
Mit einer Kindertagesstätte östlich des Erbdrostenw eges befindet sich eine immissionsempfind-
liche Nutzung in näherer Umgebung des Plangebietes.
Das Schutzgut Klima und Luft ist von der Planung ni cht erheblich nachteilig betroffen. Die Emis-
sionen aus Hausbrand und Verkehr werden im siedlung stypischen Rahmen liegen. Im Bereich
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 17
der Ausgleichsfläche werden die klimatischen Verhäl tnisse durch die Entwicklung klimatisch po-
sitiv wirkender Strukturen aufgewertet.
Aufgrund der vorhandenen Freiflächen in der Umgebun g des Plangebiets, der relativ geringen
Versiegelung in Wohngebieten sowie der Aufwertung d er Ausgleichsfläche entstehen durch die
Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut.
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird mit den getroffenen Festsetzungen grundsätzli ch
nicht ausgeschlossen (s. Pkt. 6.2.2), eine Umsetzung bleibt jedoch dem Bauherrn überlassen.
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist gepräg t von den zwei Großstrukturen „Sied-
lungsbereich Gremmendorf“ im Süden und „Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte,
reich strukturierte Landschaft“ im Norden.
Die Bewertung des Landschaftsbilds orientiert sich an den subjektiven Empfindungen des Men-
schen und seinen Anforderungen an das Umfeld. Hierb ei werden neben den visuell erfassbaren
Landschaftselementen auch auditive und olfaktorische Eindrücke einbezogen.
Aufgrund der hohen Strukturvielfalt im Untersuchung sraum von Wasserflächen, Wäldern,
Brachflächen, Grün- und Ackerflächen, aber auch Ver kehrswegen und Gebäuden wird das Be-
dürfnis nach Information gut gestillt.
Die im Untersuchungsraum vorliegenden Strukturen un terlagen im relevanten Zeitraum von 2-3
Generationen z. T. tiefgreifenden Veränderungen. Hierzu zählen insbesondere die Veränderung
des Loddenbachs, die Anlage des Loddenbachsees und die Entwicklung der Wohngebiete im
Norden von Gremmendorf. Positiv auf das Heimatgefüh l wirken Strukturen, die diese Verände-
rungen unbeschadet überstanden haben (insbesondere die Waldflächen im Norden und die Na-
turdenkmale östlich des Plangebiets). Das Bedürfnis nach Heimat wird im Untersuchungsraum
somit zumindest partiell gut erfüllt.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen im Untersuchungsraum ist die Natür-
lichkeit (im Sinne der Kulturlandschaft) bereichswe ise zwar beeinträchtigt, allerdings vermitteln
die als natürlich empfundenen Strukturen des Lodden bachs östlich des Erbdrostenweges, des
Loddenbachsees und der Waldflächen ein Gefühl von Natürlichkeit.
Insgesamt zeigt das Landschaftsbild im Untersuchung sraum zwar deutliche anthropogene Be-
einträchtigungen im südlichen Bereich, die nördlich angrenzende freie Landschaft weist jedoch
aufgrund ihrer Strukturvielfalt mit als „natürlich“ empfundenen Gewässern und Waldflächen ein
wertvolles Landschaftsbild auf und entspricht der „Münsterländer Parklandschaft“.
Während der Bautätigkeiten sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds (z.B. durch visuell
weit wirkende Kräne) zu erwarten. Nach Abschluss de r Bauarbeiten und mittelfristig nach Ent-
wicklung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen in den R andbereichen und der Aufwertungsmaß-
nahmen in der Ausgleichsfläche verbleiben keine Bee inträchtigungen des Landschaftsbilds. Po-
sitiv hierauf wirken sich die angrenzenden sichtverschattenden Waldflächen aus.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale, auf die die Vorgaben des D enkmalschutzgesetzes anzuwenden
sind, kommen im Plangebiet nicht vor. Sachgüter sind ebenfalls nicht vorhanden.
8.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Der (ehemalige) Auebereich des Loddenbachs übernimm t gemäß Umweltkataster der Stadt
Münster eine besondere Funktion im Landschaftswasse rhaushalt. In der nahen Umgebung des
Plangebiets befinden sich vereinzelt hydrophile Bio topstrukturen, die von höheren
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 18
(Grund)wasserständen abhängen. Dies sind insbesonde re die Weichholzarten (z.B. Weidenar-
ten, Schwarzerle) in den Böschungsbereichen des Loddenbachs und des Loddenbachsees.
Weiterhin zu nennen ist eine Waldfläche westlich de r Regenkläranlage, die aufgrund ihrer Ar-
tenzusammensetzung (Schwarzerle, Hybridpappel) auf temporär feuchte Bodenverhältnisse
hinweist bzw. angewiesen ist.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Mit der Planung sind keine erheblich nachteiligen U mweltauswirkungen verbunden. Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen de r Eingriffsregelung erfasst und bilanziert
worden. Mit den genannten Maßnahmen auf der Ausglei chsfläche werden die erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen, die durch die Inan spruchnahme und Neuversiegelung der
Fläche für Boden, Natur und Landschaft entstehen, plangebietsintern vollständig kompensiert.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)
Eine nennenswerte Änderung der bestehenden Struktur en im Plangebiet ist bei Nichtdurchfüh-
rung der Planung nicht anzunehmen. Die Brachfläche würde im Laufe der Sukzession allmäh-
lich verbuschen, denkbar wäre jedoch auch, dass sie zukünftig wieder landwirtschaftlich genutzt
wird.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die grundlegende Frage nach anderweitigen Planungsm öglichkeiten ist bereits auf der Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung (parallele Änderu ng des Flächennutzungsplanes) erörtert
worden.
Hinsichtlich der gewählten Flächennutzungen bestehe n im Plangebiet keine deutlich abwei-
chenden Planungsmöglichkeiten, da
– die Ausdehnung des Wohngebiets durch die erforde rlichen Abstände zu den umliegen-
den hochwertigen Wald- und Wasserflächen begrenzt ist,
– die Lage der Erschließung durch den Kreuzungsber eich Erbdrostenweg / Vörnste Esch
vorgegeben ist und
– die Art der Bebauung an die im Umfeld bereits be stehende Bebauung anzulehnen ist.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehe nden erheblichen Umweltauswirkun-
gen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen die Überprüfung
der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
8.8 Zusammenfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 „Gre mmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Gref-
fin-Weg / Loddenbachsee“ soll im Plangebiet die Err ichtung von 24 Einzel- und Doppelhaus-
hälften (max. 38 Wohneinheiten) planungsrechtlich e rmöglicht werden. Festsetzungen zur Art
und zum Maß der baulichen Nutzung werden in Anlehnu ng an die angrenzende Bebauung ge-
troffen.
Die voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkung en auf die Schutzgüter sind wie folgt zu-
sammenzufassen:
• Mensch
Der Mensch ist vom Vorhaben nicht betroffen. Die an grenzend bestehende Wohnbebauung
wird nicht beeinträchtigt, da Art und Maß der bauli chen Nutzung den Inhalten des angrenzen-
den Bebauungsplans entsprechen. Der Erholungsraum u m den Loddenbachsee und der an-
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 19
grenzenden freien Landschaft wird ebenfalls nicht b eeinträchtigt. Der Immissionsschutz im
Plangebiet ist unter Berücksichtigung der festgeset zten Maßnahmen zum Lärmschutz ausrei-
chend gewährleistet.
• Biotoptypen und Fauna
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplans LP 1 „Werse“, der in diesem Be-
reich jedoch keine Festsetzungen trifft. Dennoch wi rd die Rücknahme des Geltungsbereichs bis
an die Grenze der künftigen neuen Wohnbebauung erforderlich.
Darüber hinaus nennen die Grünordnung und der Umwel tplan Ziele bzw. Maßnahmen für das
Plangebiet (s. Pkt. 8.4.2).
Der im Plangebiet überwiegend betroffene Biotoptyp (Brache) ist einer mittleren ökologischen
Wertigkeit zuzuordnen.
Von einer nachhaltigen bzw. erheblichen Beeinträcht igung der Biotoptypen und Fauna durch
das geplante Vorhaben ist nicht auszugehen, da hoch wertige Biotopstrukturen wie der Lodden-
bach östlich des Erbdrostenweges, der Loddenbachsee und die Waldflächen nördlich des Plan-
gebiets vom Vorhaben nicht betroffen sind. Für den Ausgleichsbedarf stehen im Plangebiet Flä-
chen zur Verfügung, die im Bebauungsplan als Ausgle ichsflächen festgesetzt sind. Mit den
festgesetzten Maßnahmen auf diesen Flächen wird ein vollständiger Ausgleich des Eingriffs er-
zielt.
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht be-
troffen.
• Boden
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlagerung, Aufhöhung und Versie-
gelung eines Pseudogleys unter einer Brachfläche mit einhergehendem Verlust als Lebensraum
und Lebensgrundlage für Organismen der Fauna und Fl ora verbunden. Die bestehenden Bo-
denverhältnisse unter der geplanten Ausgleichsfläche werden langfristig aufgewertet.
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuches (sparsamer und
schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzba rmachung von Flächen, Nachver-
dichtung, Innenentwicklung und Begrenzung der Boden versiegelung) werden mit der Arrondie-
rung bestehender Siedlungsbereiche weitgehend berücksichtigt.
• Grundwasser
Das Schutzgut Grundwasser ist von einer relativ kle inflächigen Versiegelung betroffen. Bei ord-
nungsgemäßer Baustellenabwicklung ist kein Eintrag von Schadstoffen in das 4 - 20 dm unter-
halb der Geländeoberfläche anstehende Grundwasser z u erwarten. Da die Vorgaben des § 51a
Landeswassergesetz bei der Entsorgung des anfallend en Niederschlagswassers erfüllt werden,
ist das Schutzgut Grundwasser von der Planung nicht erheblich nachteilig betroffen.
• Oberflächengewässer
Loddenbach und Loddenbachsee sind von dem Vorhaben nicht nachteilig betroffen, da sie flä-
chenmäßig nicht in Anspruch genommen werden. Mit den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen
wird die Strukturvielfalt in Gewässernähe erhöht, d ies betrifft insbesondere den Loddenbach mit
den festgesetzten Maßnahmen zur Aufwertung der Uferzonen.
• Klima und Lufthygiene
Die neuen Versiegelungen werden keine merklichen na chteiligen Auswirkungen auf dieses
Schutzgut aufweisen, da die klimatisch positiven Wi rkungen des angrenzenden Freiraums und
insbesondere der Waldflächen überwiegen werden. Auc h die durch die Nutzungsextensivierung
auf der Ausgleichsfläche klimatisch positiven Auswirkungen werden kaum wahrnehmbar sein.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 20
Mit der Nutzung der Gebäude ist mit einer Zunahme von Luftschadstoffen durch Hausbrand und
Verkehrsmittel zu rechnen, die einer siedlungsraumtypischen Hintergrundbelastung entspricht.
• Orts- und Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist gepräg t von den zwei Großstrukturen „Sied-
lungsbereich Gremmendorf“ im Süden und „Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte,
reich strukturierte Landschaft“ im Norden. Insgesam t zeigt das Landschaftsbild im Untersu-
chungsraum zwar deutliche anthropogene Beeinträchti gungen im südlichen Bereich, die nörd-
lich angrenzende freie Landschaft weist jedoch aufg rund ihrer Strukturvielfalt mit als „natürlich“
empfundenen Gewässern und Waldflächen ein wertvolle s Landschaftsbild auf und entspricht
der „Münsterländer Parklandschaft“.
Von dem geplanten Wohngebiet gehen in der Bauphase Beeinträchtigungen des Landschafts-
bilds aus. Nach Abschluss der Bauarbeiten und mitte lfristig nach Entwicklung der festgesetzten
Pflanzmaßnahmen in den Randbereichen und der Aufwer tungsmaßnahmen in der Ausgleichs-
fläche verbleiben keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds.
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Kulturgüter und sonstige Sachgüter kommen im Plange biet nicht vor bzw. sind von dem Vorha-
ben nicht beeinträchtigt.
9. Gesamtabwägung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 497 sol l auf Wunsch des Grundstückseigentü-
mers die Entwicklung eines Wohngebiets nordwestlich des Erbdrostenweges im Stadtteil Grem-
mendorf planungsrechtlich ermöglicht werden. Diese Abrundung der städtebaulichen Situation
ist vorrangig mit den Belangen des Landschaftsschutzes abzuwägen.
In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind die Bel ange der benachbarten Anlieger. Private
Belange sind nicht negativ betroffen. Die neue Bebauung fügt sich in Art und Maß der baulichen
Nutzung und mit den entsprechenden Grundstücksgrößen in die umgebende Bebauung ein.
Nicht nur die Belange des Grundstückseigentümers un d der Anlieger, sondern auch die der
Bürger, die hier ein Einfamilienhaus errichten wollen, werden in die Abwägung eingestellt.
Für den Bereich des Wohngebiets wird die Rücknahme des Geltungsbereiches des Land-
schaftsplans „Werse“ erforderlich. Da mit der geplanten Wohnbebauung eine abschließende Ar-
rondierung an diesem Ortsrandbereich von Gremmendor f erfolgt, weitergehende Entwick-
lungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und mit de r benachbarten Grünfläche eine räum-
lich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichs maßnahmen zur Verfügung steht, ist die
Rücknahme in der Abwägung mit der Bereitstellung vo n Baugrundstücken vertretbar. Die Be-
lange des Landschaftsschutzes, insbesondere des Landschaftsbilds, werden in der Planung be-
rücksichtigt, indem Art und Maß der baulichen Nutzu ng sich in die vorhandene Struktur einfü-
gen und mit der Neubebauung einhergehende Veränderu ngen des Landschaftsbildes durch
den festgesetzten anzupflanzenden Gehölzstreifen gemildert werden.
Die Festsetzung eines Wohngebiets widerspricht teil weise den Inhalten der Grünordnung Mün-
ster und des Umweltplans. Aufgrund der Randlage des Plangebiets und der Ausweisung des
nördlichen bzw. nordöstlichen Teilbereichs als Ausg leichsfläche ist das Vorhaben jedoch insge-
samt mit den Vorgaben dieser Planwerke vereinbar.
Aufgrund der technischen Regelung des Loddenbachsee s und des Loddenbachs bestehen kei-
ne natürlichen Überschwemmungsgebiete. Mit der für die Entwässerung des Plangebietes er-
forderlichen Aufhöhung des Geländes um ca. 1,20 m w ird gleichzeitig der Hochwasserschutz
sichergestellt.
– Bebauungsplan Nr. 497 – BEGRÜNDUNG / Seite 21
Bezüglich der im Rahmen der Umweltprüfung zu prüfen den Schutzgüter verbleiben keine er-
heblichen Umweltauswirkungen.
Alternative Standorte mit vergleichsweise städtebau lichen Voraussetzungen (Abrundung eines
Siedlungsbereichs) werden auf der Grundlage des Geb ietsentwicklungsplans im Raum Grem-
mendorf nicht angeboten.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en
Der Bebauungsplanbereich befindet sich überwiegend in der Hand eines Grundstückseigentü-
mers.
Weitere Regelungen zur Durchführung (Planungskosten, Erschließungskosten, Ausgleichsmaß-
nahmen u. ä.) werden im Rahmen eines städtebauliche n Vertrages mit dem Grundstücksei-
gentümer getroffen.
Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die pe rsönlichen Lebensumstände der im Plange-
biet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswir ken, nachteilige Auswirkungen in wirt-
schaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nic ht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht er-
forderlich.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu dem durch den Rat
der Stadt Münster am 23.08.2006
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr.
497: Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach
Münster, 29.08.2006
Tillmann (L.S.)
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Bebauungsplan Nr. 497 (amtlicher Umring) amtlich
- Schuckertstraße
- Erbdrostenweg
- Erich-Greffin-Weg
- Anton-Knubel-Weg
- Gremmendorfer Weg
- Albersloher Weg
- Vörnste Esch
- Edelbach
- Tiergarten
- Werse
- Delstrup
- Werseaue
Bebauungsplan Nr. 497
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0508/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37