V/0103/2019
Digitale Stadt Münster - Strategie für weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster
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V_0103_2019_Anlage
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0080/2018 Antrag M ünster, 21.11.2018 Der Rat möge beschließen: Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 1. halbjährlich dem Rat zu berichten, wie der Glasfaserausbau aller Provider, den Stadtwerken, dem Tiefbauamt und der Citeq im Stadtgebiet Münster aktuell vorankommt und welcher Netzzubau binnen der nächsten sechs Monate zu erwarten ist. Der Statusbericht wird durch Kartenausschnitte für die jeweiligen Stadtbezirke sowie durch eine Benennung von Straßenzügen ergänzt, die bereits ausgebaut sind bzw. unmittelbar ausgebaut werden. 2. einen Strategieplan bzw. Masterplan „Glasfaser-Ausbau“ für Münster vorzulegen, aus dem auch für jeden Bürger ersichtlich wird, wann welches Stadtgebiet mit Glasfaser erschlossen wird. 3. einen Lösungsbaukasten zu erarbeiten, der weitere Bedingungen für Verbesserung von Glasfaserausbau definiert: a. Gegenüber dem DiginetzGesetz ein weitergehendes kommunales Regelungswerk als kommunale Selbstverpflichtung zu erarbeiten, das sicherstellt, dass jede Baustelle zum Verlegen von Glasfaser (mind. aber passiver Netzinfrastruktur) genutzt wird. b. Möglichkeiten vereinfachter Ausbauverfahren für Netzbetreiber (u. a. Trenching-Verfahren) zu schaffen. c. Die Stadtwerke Münster zu verpflichten, eine führende Rolle im gesamten Stadtgebiet beim Glasfaserausbau einzunehmen. 4. die Aktivitäten der Citeq, Stadtwerke (mit N-Dix und direkt) und Tiefbauämter zu einem Münster-Netz zu koordinieren. 5. eine Bürgerberatung zum Glasfaserausbau, ggf. in Kooperation mit den Stadtwerken, zu schaffen. Begründung: Münster als Stadt der Wissenschaft hat den Anspruch, eine lebendige Digitalstadt zu sein, in der sich Forschung und Entwicklung, Innovationen und Gründergeist sowie weltoffene und Anlage zur Vorlage V/0103/2019 technikaffine Bürgerschaft begegnen und die neuesten Kommunikationstechniken nutzen. Die Stadt der Zukunft muss eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Verfügung stellen – auf Basis moderner Telekommunikations-Infrastruktur und durch innovative Lösungen in den Bereichen Energie, Verkehr, Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Handel, Sicherheit und Gesellschaft. Neben der zukünftigen Vision bedarf es konkreter Planungen und Schritte, die dabei helfen, die bislang fehlenden bzw. noch nicht erkennbaren Strukturen beim Glasfaserausbau klar zu definieren und zu fördern. Daher muss Münster einen Strategieplan für den Ausbau des Glasfasernetzes auflegen, in dem ein professionelles Projektmanagement und eine transparente Kommunikationsstrategie gewichtige Bausteine sind. Die flächendeckende Verfügbarkeit einer zukunftssicheren und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur nicht nur im Innenstadtkern, sondern auch in Außenstadtteilen und Außenbereichen ist eine zwingende Voraussetzung für die Transformation zur digitalen Stadt Münster. Die Menschen vor Ort können vom digitalen Wandel in allen ihren Lebensbereichen nur dann profitieren, wenn für entsprechende Infrastruktur gesorgt wird. Nur Glasfasernetze sind in der Lage, den Bandbreitenbedarf zu decken und signifikant höhere Datenübertragung zu gewährleisten. Daher sollen die Glasfaseranschlüsse standardmäßig nach einem ganz klar definierten Rahmen verlegt werden. Die Münsteraner Unternehmer und Bürger sollen auf diesem Weg so transparent wie möglich beteiligt werden. Voraussetzungen für den Ausbau von Glasfasernetz in der Kommune schafft das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz). Die im Gesetz genannten Ziele wie die Kosteneinsparung einerseits und die Beschleunigung des Ausbaus andererseits sollen vor allem durch die erweiterten Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüche erreicht werden. Auch Erleichterungen bei der Planung und Ausführung von Tiefbauarbeiten bilden einen wichtigen Aspekt. Münster kann bei der Planung und Umsetzung der digitalen Infrastruktur noch mehr profitieren, wenn ein weitergehendes kommunales Regelungswerk gegenüber dem DigiNetz- Gesetz erarbeitet wird. Dabei soll u.a. generell eine Verlegung von mindestens passiver Netzinfrastruktur ein fester Bestandteil der Tiefbauplanungen sein. Nicht die minimalen Anforderungen des Gesetzes, sondern das maximal Machbare muss einen Vorrang bekommen. Die Stadt Darmstadt, die Gewinnerin des BITKOM-Wettbewerbs „Digitale Stadt“, aber auch weitere Städte haben eigene Konzepte erarbeitet, in denen die Digitalisierung zum strategischen zukünftigen Ziel erklärt wurde. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 Deutschland flächendeckend mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen. Um dieses Ziel für Münster zu halten, müssen jetzt neue Wege beschritten werden. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0103/2019 V/0103/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Digitale Stadt Münster - Strategie für weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen / GAL an den Rat A- R/0080/2018 "Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau" Beratungsfolge 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellte Breitbandstrategie und die bereits getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den Glasfaserausbau in Münster zur Kennt- nis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen dieses strategischen Ansatzes die laufenden sowie weitere Förderprojekte umzu- setzen; den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der TK-Anbieter durch Beratung, Nachfragebünde- lung und geeignete Rahmenbedingungen weiter zu fördern; dem Rat halbjährlich zu berichten, wie der Breitbandausbau aller TK-Anbieter im Stadtgebiet Münster aktuell vorankommt und welcher Netzzubau binnen der nächsten sechs Monate zu erwarten ist; die bereits bestehende Breitbandinformation und –beratung des Koordinators u.a. durch ein entsprechendes Onlineangebot (interaktive Karte) auszubauen. 3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat A-R/0080/2018 „Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine citeq 28.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0103/2019 Begründung: Strategie zum Breitbandausbau in Münster Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Brei t- bandnetze, die allen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen müssen. Die Stadt Münster hat den Aufbau einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur als eine der großen Infrastrukturherausforderungen unserer Zeit erkannt und treibt die zukunftssichere Erschli e- ßung mit Breitband -Glasfasertechnologie voran (siehe h ierzu ausführlich auch den Bericht zur Brei t- bandkoordination für die Stadt Münster als Anlage der Vorlage V/0947/2018). Bisher wurden folgende eigenwirtschaftliche Breitbandprojekte für Gewerbegebiete initiiert, geplant oder umgesetzt: Gewerbegebiet Projektphase Technologiepark Glasfasernetz aktiv Nord - Hessenweg Interessensbekundung Nord - Kleimannbrücke Erfolgreiche Nachfragebündelung / Planung Bau Nord - Schiffahrter Damm Erfolgreiche Nachfragebündelung / Planung Bau Grevener Straße - Coermühle Interessensbekundung Grevener Straße - Nienkamp Im Bau - einzelne Adressen Süd - Loddenheide Im Bau Süd - Höltenweg Nachfragebündelung Hiltrup - Hansestraße Im Bau - einzelne Adressen Zentrum Nord Nachfragebündelung Roxel - Nottulner Landweg Im Bau Roxel - Im Derdel Im Bau Hansa-BusinessPark Nachfragebündelung Gut Havichhorst Im Bau Darüber hinaus soll der Breitbandausbau über Förderprojekte vorangetrieben werden: 1. Bereits vorläufig bewilligt ist der Förderantrag zum Ausbau der "weißen Flecken" (siehe V/0838/2018); Umsetzung voraussichtlich bis Ende 2021. 2. Neue Vorlage V/0023/2019 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versor- gung der Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitband- anschlüssen (NGA)“: Gewerbegebiete, Krankenhäuser und Schulen sollen bis Ende 2022 Gigabit- Anbindungen erhalten. Mit Umsetzung dieser beiden großen Ausbauprojekte sind die derzeit bekannten Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Seitens der Bundesregierung gibt es aber bereits Überlegungen zu einem neuen Förderprogramm für die Beseitigung der so genannten „grauen Flecken“ (vorhandenes NGA-Netz < 1 Gigabit). Insofern das erwartete Förderverfahren zur Beseitigung der „grauen Flecken“ bis zum Jahr 2021 eröffnet, der Förderantrag kurzfristig gestellt und die Umsetzung analog zu den beiden anderen Förderprojekten ohne Verzögerungen innerhalb von drei Jahren erfolgt, könnte d ieses weitere Projekt bis zum Ende des Jahres 2025 umgesetzt sein. Damit würden im Jahr 2025 alle Gewerbegebiete und etwa 15 % der insgesamt 61.606 Adressen im Stadtgebiet über FTTB/FTTH-Anschlüsse mit garantierter symmetrischer Bandbreite (Up - und Down- load) verfügen. An den verbleibenden ca. 50.000 Adressen gibt es Unitymedia -Anschlüsse, die nach - 3 - V/0103/2019 Auskunft des Unternehmens in den kommenden Jahren durch einen Technologieupgrade auf bis zu 1 Gbit/s im Download (Upload deutlich geringer) aufgerüstet werden sollen. Nach dieser Aufrüstung würden dann sämtliche Adressen (100 % der Gebäude und Haushalte) im Münsteraner Stadtgebiet über eine Gigabit-Anbindung verfügen: entweder über die dann vorhandene Glasfaser-Infrastruktur mit garantierter symmetrischer Bandbreite im Up- und Download oder über das Kabelnetz der Fa. Unitymedia mit einer bis-zu-Gigabit-Bandbreite im Download und einer geringeren Upload-Bandbreite. Die Gigabit-Grundversorgung der Stadt Münster ist bei Erreichen dieses Entwicklungsstandes grundsätzlich gegeben und das von der Bundesregierung für das Jahr 2025 gesetzte Ziel unter der Voraussetzung erreicht, dass Unitymedia das Technologieupdate – wie in Bochum bereits erfolgt - in der Stadt Münster vor dem Jahr 2025 durchführt. Trotzdem besteht auch aus Sicht der Verwaltung weiterer Handlungsbedarf: Die Uploadgeschwindig- keit bleibt bei der Unitymedia -Technik - auch nach technischer Aufrüstung - gering, die Downloadge- schwindigkeit wird weiterhin nicht garantiert (bis -zu-Gigabit-Bandbreite). Diese Beschränkungen sind angesichts wachsender Bandbreitenbedarfe der Bürger/innen und der Unternehmen nicht hinneh m- bar; es sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil der Münsteraner Adressen mit FTTB/FTTH - Anbindungen weiter zu erhöhen. Ein massiver Ausbau der Glasfasernetze durch die TK-Anbieter ist erforderlich. Dieser darf sich nicht nur darauf konzentrieren, heutige Mangelsituationen zu verbessern, er muss sich vor allem an den zukünftigen Bedarfen orientieren. Zukunftstechnologien mit enormen Bandbreitenbedarfen wie Mobil- funktechnik 5G, das autonome Fahren und die Smarte Stadt stehen bereits vor der Tür. Die Stadt Münster ist gehalten, für diesen geforderten weiteren Glasfaserausbau gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Verbesserung der Bedingungen für den Glasfaserausbau Der Glasfaserausbau in Münster wird insbesondere gefördert durch bereits getroffene Regelungen, organisatorische Maßnahmen und durch entsprechende Aktivitäten der Stadtwerke Münster GmbH. Regelungen Das Tiefbauamt fragt grundsätzlich bereits im Planungsstadium das Beteiligungsinteresse der TK- Netzbetreiber an allen zur Mitverlegung geeigneten Baumaßnahmen ab (Dauer der Bauarbeiten mehr als 8 Wochen, Länge des Aufbruchs mehr als einen Kilometer). Darüber hinaus wird bei der Erschließung von Neubaugebieten gewährleistet, dass passive Net- zinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden. Mindestens ein TK-Netzbetreiber stellt in Neubaugebieten die Grundversorgung eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes sicher. Zudem wird seit etwa zwei Jahren durch die Stadtwerke Münster eine Leerrohrstruktur in Neu- baugebieten verlegt. Organisatorische Maßnahmen der Stadtverwaltung Zur reibungsfreien Organisation und Abwicklung der Baumaßnahmen wurden mehrere feste themen- bezogene Abstimmungsrunden zwischen Tiefbauamt, Ordnungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit , Personal - und Organisationsamt, Stadtwerken und Breitbandkoordinator eing e- richtet. - 4 - V/0103/2019 Koordination des Breitbandausbaus Ein wesentlicher Erfolgsfaktor beim Netzausbau ist auch die Koordination der unterschiedlichen Akt i- vitäten der beteiligten Akteure. Der hierzu berufene Breitbandkoordinator ist in seiner Rolle allerdings zur Neutralität und Verschwiegenheit gegenüber TK -Anbietern verpflichtet. Jeder TK -Anbieter wird gleichermaßen in seinen Aktivitäten (Ausbau, Vertrieb und Marketin g) unterstützt. Dabei wird jede Technologie, die zu einer Verbesserung der Breitband-Versorgungslage führt, gefördert. Dennoch gilt bei allen Projekten in Münster der Ansatz „Glasfaser first“. Zur Verlegung der TK -Leitungen gibt es unterschiedliche Bauver fahren. Hierzu zählt unter anderem das Trenching-Verfahren, das in geeigneten Fällen auch in Münster eingesetzt werden kann. Für die nächsten Jahre gilt Folgendes: Durch die vorgesehen Förderprojekte und die eigenwirtschaft- lichen Ausbaumaßnahmen der TK -Anbieter (u. a. Stadtwerke und NDIX) sowie der Stadtverwaltung steigt die Anzahl bzw. der Umfang der Baumaßnahmen enorm an. Aus jeder Aufgrabung ergibt sich - durch die Möglichkeit zur Mitverlegung oder Mitnutzung von Le errohren - eine Chance für alle TK - Anbieter, ihre Glasfaserinfrastrukturen kostengünstig auszuweiten und so ihre Wettbewerbssituation zu verbessern . Gerade in dieser Phase kann die Arbeit des Breitbandkoordinators eine maximale Wirkung entfalten. Letztlich entscheiden die TK-Anbieter aber eigenständig darüber, ob sie vorhandene Infrastrukturen nutzen und Grabungen und Infrastrukturen mitnutzen, ob sie komplett eigene Infrastrukturen aufbau- en oder ob sie gar keine Aktivitäten ergreifen. Trotz oder gerade wegen der Entscheidungsfreiheit der TK-Anbieter ist eine intensive Werbung und Beratung für den Breitbandausbau sinnvoll. Aus diesem Grund werden diese Arbeitsanteile des Breitbandkoordinators (bisher gut 0,5 Stellenanteile) jetzt suk- zessive ausgeweitet. Beratung und Online-Informationen zum Breitbandausbau für die Bürgerinnen und Bürger Der Breitbandkoordinator ist gemäß der Förderrichtlinie offiziell benannter Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum Thema Breitbandausbau. Er informiert neutral und übergreifend über die Aktiv i- täten sämtlicher TK-Anbieter. Seine Kontaktdaten werden aktiv über die Medien publiziert , seine Be- ratungsleistung bereits heute von den Münsteraner Bürgerinnen und Bürger n sowie von Unterneh- men und TK-Anbietern vielfach nachgefragt. Auch zur Entlastung von mi ttlerweile häufigen Anfragen wird die Entwicklung der Breitbandsituation zukünftig zusätzlich online in Form einer interaktiven Kar- te dargestellt. Weitere Informationsmöglichkeiten werden geprüft. Regelmäßige Berichterstattung über die Breitbandversorgung an den Rat Die Verwaltung berichtet zukünftig dem Rat in gewünschter Frequenz und Form (Kartenausschnitte, Straßenzüge) über die erreichte und geplante Breitbandversorgung. Die Berichterstattung erfolgt nicht nach einem starren Zeitraster, sondern möglichst terminlich gebündelt mit anderen Themen (Be- schlüsse zu Vergaben oder neuen Fördermaßnahmen oder Berichtsnotwendigkeiten), mindestens jedoch nach jeweils sechs Monaten. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat A-R/0080/2018 "Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau"
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Grevener Straße
- Hansestraße
- Hessenweg
- Schiffahrter Damm
- Nienkamp
- Höltenweg
- Nottulner Landweg
- Loddenheide
- Coermühle
- Im Derdel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0103/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37