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V/0103/2019

Digitale Stadt Münster - Strategie für weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster

Vorlagen 28.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 12

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Beschlussvorlage

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V_0103_2019_Anlage

4813 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0080/2018 
Antrag 
M ünster, 21.11.2018 
Der Rat möge beschließen: 
Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,  
1. halbjährlich dem Rat zu berichten, wie der Glasfaserausbau aller Provider, den
Stadtwerken, dem Tiefbauamt und der Citeq im Stadtgebiet Münster aktuell
vorankommt und welcher Netzzubau binnen der nächsten sechs Monate zu erwarten
ist. Der Statusbericht wird durch Kartenausschnitte für die jeweiligen Stadtbezirke
sowie durch eine Benennung von Straßenzügen ergänzt, die bereits ausgebaut sind
bzw. unmittelbar ausgebaut werden.
2. einen Strategieplan bzw. Masterplan „Glasfaser-Ausbau“ für Münster vorzulegen, aus
dem auch für jeden Bürger ersichtlich wird, wann welches Stadtgebiet mit Glasfaser
erschlossen wird.
3. einen Lösungsbaukasten zu erarbeiten, der weitere Bedingungen für Verbesserung
von Glasfaserausbau definiert:
a. Gegenüber dem DiginetzGesetz ein weitergehendes kommunales
Regelungswerk als kommunale Selbstverpflichtung zu erarbeiten, das
sicherstellt, dass jede Baustelle zum Verlegen von Glasfaser (mind. aber
passiver Netzinfrastruktur) genutzt wird.
b. Möglichkeiten vereinfachter Ausbauverfahren für Netzbetreiber (u. a.
Trenching-Verfahren) zu schaffen.
c. Die Stadtwerke Münster zu verpflichten, eine führende Rolle im gesamten
Stadtgebiet beim Glasfaserausbau einzunehmen.
4. die Aktivitäten der Citeq, Stadtwerke (mit N-Dix und direkt) und Tiefbauämter zu
einem Münster-Netz zu koordinieren.
5. eine Bürgerberatung zum Glasfaserausbau, ggf. in Kooperation mit den Stadtwerken,
zu schaffen.
Begründung: 
Münster als Stadt der Wissenschaft hat den Anspruch, eine lebendige Digitalstadt zu sein, 
in der sich Forschung und Entwicklung, Innovationen und Gründergeist sowie weltoffene und 
Anlage zur Vorlage V/0103/2019

technikaffine Bürgerschaft begegnen und die neuesten Kommunikationstechniken nutzen. Die 
Stadt der Zukunft muss eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Verfügung stellen – auf Basis 
moderner Telekommunikations-Infrastruktur und durch innovative Lösungen in den Bereichen 
Energie, Verkehr, Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Handel, Sicherheit und Gesellschaft.  
Neben der zukünftigen Vision bedarf es konkreter Planungen und Schritte, die dabei helfen, 
die bislang fehlenden bzw. noch nicht erkennbaren Strukturen beim Glasfaserausbau klar zu 
definieren und zu fördern. Daher muss Münster einen Strategieplan für den Ausbau des 
Glasfasernetzes auflegen, in dem ein professionelles Projektmanagement und eine 
transparente Kommunikationsstrategie gewichtige Bausteine sind. Die flächendeckende 
Verfügbarkeit einer zukunftssicheren und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur nicht nur 
im Innenstadtkern, sondern auch in Außenstadtteilen und Außenbereichen ist eine zwingende 
Voraussetzung für die Transformation zur digitalen Stadt Münster.  
Die Menschen vor Ort können vom digitalen Wandel in allen ihren Lebensbereichen nur 
dann profitieren, wenn für entsprechende Infrastruktur gesorgt wird. Nur Glasfasernetze sind 
in der Lage, den Bandbreitenbedarf zu decken und signifikant höhere Datenübertragung zu 
gewährleisten. Daher sollen die Glasfaseranschlüsse standardmäßig nach einem ganz klar 
definierten Rahmen verlegt werden. Die Münsteraner Unternehmer und Bürger sollen auf 
diesem Weg so transparent wie möglich beteiligt werden.  
Voraussetzungen für den Ausbau von Glasfasernetz in der Kommune schafft das Gesetz zur 
Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz). Die im 
Gesetz genannten Ziele wie die Kosteneinsparung einerseits und die Beschleunigung des 
Ausbaus andererseits sollen vor allem durch die erweiterten Mitnutzungs- und 
Mitverlegungsansprüche erreicht werden. Auch Erleichterungen bei der Planung und 
Ausführung von Tiefbauarbeiten bilden einen wichtigen Aspekt.  
Münster kann bei der Planung und Umsetzung der digitalen Infrastruktur noch mehr 
profitieren, wenn ein weitergehendes kommunales Regelungswerk gegenüber dem DigiNetz-
Gesetz erarbeitet wird. Dabei soll u.a. generell eine Verlegung von mindestens passiver 
Netzinfrastruktur ein fester Bestandteil der Tiefbauplanungen sein. Nicht die minimalen 
Anforderungen des Gesetzes, sondern das maximal Machbare muss einen Vorrang 
bekommen. Die Stadt Darmstadt, die Gewinnerin des BITKOM-Wettbewerbs „Digitale Stadt“, 
aber auch weitere Städte haben eigene Konzepte erarbeitet, in denen die Digitalisierung 
zum strategischen zukünftigen Ziel erklärt wurde. 
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 
Deutschland flächendeckend mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen. Um dieses Ziel für 
Münster zu halten, müssen jetzt neue Wege beschritten werden. 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beschlussvorlage

11157 Zeichen

V/0103/2019 
V/0103/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster - Strategie für weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen / GAL an den Rat A-
R/0080/2018 "Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellte Breitbandstrategie und die bereits getroffenen 
Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den Glasfaserausbau in Münster zur Kennt-
nis.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 im Rahmen dieses strategischen Ansatzes die laufenden sowie weitere Förderprojekte umzu-
setzen; 
 den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der TK-Anbieter durch Beratung, Nachfragebünde-
lung und geeignete Rahmenbedingungen weiter zu fördern; 
 dem Rat halbjährlich zu berichten, wie der Breitbandausbau aller TK-Anbieter im Stadtgebiet 
Münster aktuell vorankommt und welcher Netzzubau binnen der nächsten sechs Monate zu 
erwarten ist;  
 die bereits bestehende Breitbandinformation und –beratung des Koordinators u.a. durch ein 
entsprechendes Onlineangebot (interaktive Karte) auszubauen. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat  
A-R/0080/2018 „Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau“ ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine  
 
citeq 
 
28.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

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V/0103/2019 
 
Begründung: 
 
Strategie zum Breitbandausbau in Münster  
 
Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Brei t-
bandnetze, die allen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung  stehen 
müssen. Die Stadt Münster hat den Aufbau einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur als eine der 
großen Infrastrukturherausforderungen unserer Zeit erkannt und treibt die zukunftssichere Erschli e-
ßung mit Breitband -Glasfasertechnologie voran (siehe h ierzu ausführlich auch den Bericht zur Brei t-
bandkoordination für die Stadt Münster als Anlage der Vorlage V/0947/2018).  
 
Bisher wurden folgende eigenwirtschaftliche Breitbandprojekte für Gewerbegebiete initiiert, geplant 
oder umgesetzt:  
 
Gewerbegebiet Projektphase 
Technologiepark Glasfasernetz aktiv 
Nord - Hessenweg Interessensbekundung 
Nord - Kleimannbrücke Erfolgreiche Nachfragebündelung / Planung Bau 
Nord - Schiffahrter Damm Erfolgreiche Nachfragebündelung / Planung Bau 
Grevener Straße - Coermühle Interessensbekundung 
Grevener Straße - Nienkamp Im Bau -  einzelne Adressen 
Süd - Loddenheide Im Bau 
Süd - Höltenweg Nachfragebündelung 
Hiltrup - Hansestraße Im Bau -  einzelne Adressen 
Zentrum Nord Nachfragebündelung 
Roxel - Nottulner Landweg Im Bau 
Roxel - Im Derdel Im Bau 
Hansa-BusinessPark Nachfragebündelung 
Gut Havichhorst Im Bau 
 
 
Darüber hinaus soll der Breitbandausbau über Förderprojekte vorangetrieben werden:  
 
1. Bereits vorläufig bewilligt ist der Förderantrag zum Ausbau der "weißen Flecken" (siehe 
V/0838/2018); Umsetzung voraussichtlich bis Ende 2021. 
 
2. Neue Vorlage V/0023/2019 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versor-
gung der Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitband-
anschlüssen (NGA)“: Gewerbegebiete, Krankenhäuser und Schulen sollen bis Ende 2022 Gigabit-
Anbindungen erhalten. 
 
Mit Umsetzung dieser beiden großen Ausbauprojekte sind die derzeit bekannten Fördermöglichkeiten 
ausgeschöpft.  
 
Seitens der Bundesregierung gibt es aber bereits Überlegungen zu einem neuen Förderprogramm für 
die Beseitigung der so genannten „grauen Flecken“ (vorhandenes NGA-Netz < 1 Gigabit). Insofern 
das erwartete Förderverfahren zur Beseitigung der „grauen Flecken“ bis zum Jahr 2021 eröffnet, der 
Förderantrag kurzfristig gestellt und die Umsetzung analog zu den beiden anderen Förderprojekten 
ohne Verzögerungen innerhalb von drei Jahren  erfolgt, könnte d ieses weitere Projekt bis zum Ende 
des Jahres 2025 umgesetzt sein. 
 
Damit würden im Jahr 2025 alle Gewerbegebiete und etwa 15 % der insgesamt 61.606 Adressen im 
Stadtgebiet über FTTB/FTTH-Anschlüsse mit garantierter symmetrischer Bandbreite (Up - und Down-
load) verfügen. An den verbleibenden ca. 50.000 Adressen gibt es Unitymedia -Anschlüsse, die nach

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V/0103/2019 
Auskunft des Unternehmens in den kommenden Jahren durch einen Technologieupgrade auf bis zu 1 
Gbit/s im Download (Upload deutlich geringer) aufgerüstet werden sollen.  
 
Nach dieser Aufrüstung würden dann sämtliche Adressen (100 % der Gebäude und Haushalte) im 
Münsteraner Stadtgebiet über eine Gigabit-Anbindung verfügen: 
  
 entweder über die dann vorhandene Glasfaser-Infrastruktur mit garantierter symmetrischer 
Bandbreite im Up- und Download oder  
 über das Kabelnetz der Fa. Unitymedia mit einer bis-zu-Gigabit-Bandbreite im Download und 
einer geringeren Upload-Bandbreite.  
 
Die Gigabit-Grundversorgung der Stadt Münster ist bei Erreichen dieses Entwicklungsstandes  
grundsätzlich gegeben und das von der Bundesregierung für das Jahr 2025 gesetzte Ziel  unter der 
Voraussetzung erreicht, dass Unitymedia das Technologieupdate – wie in Bochum bereits erfolgt - in 
der Stadt Münster vor dem Jahr 2025 durchführt. 
 
Trotzdem besteht auch aus Sicht der Verwaltung weiterer Handlungsbedarf: Die Uploadgeschwindig-
keit bleibt bei der Unitymedia -Technik - auch nach technischer Aufrüstung - gering, die Downloadge-
schwindigkeit wird weiterhin nicht garantiert (bis -zu-Gigabit-Bandbreite). Diese Beschränkungen sind 
angesichts wachsender Bandbreitenbedarfe der Bürger/innen  und der Unternehmen nicht hinneh m-
bar; es sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil der Münsteraner Adressen mit FTTB/FTTH -
Anbindungen weiter zu erhöhen. 
 
Ein massiver Ausbau der Glasfasernetze durch die TK-Anbieter ist erforderlich. Dieser darf sich nicht 
nur darauf konzentrieren, heutige Mangelsituationen zu verbessern, er muss sich vor allem an den 
zukünftigen Bedarfen orientieren. Zukunftstechnologien mit enormen Bandbreitenbedarfen wie Mobil-
funktechnik 5G, das autonome Fahren und die Smarte Stadt  stehen bereits vor der Tür. Die Stadt 
Münster ist gehalten, für diesen geforderten weiteren Glasfaserausbau gute Rahmenbedingungen zu 
schaffen. 
 
Verbesserung der Bedingungen für den Glasfaserausbau  
 
Der Glasfaserausbau in Münster wird insbesondere gefördert durch bereits getroffene Regelungen, 
organisatorische Maßnahmen und durch entsprechende Aktivitäten der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Regelungen 
 
 Das Tiefbauamt fragt grundsätzlich bereits im Planungsstadium das Beteiligungsinteresse der TK-
Netzbetreiber an allen zur Mitverlegung geeigneten Baumaßnahmen ab (Dauer der Bauarbeiten 
mehr als 8 Wochen, Länge des Aufbruchs mehr als einen Kilometer). 
 Darüber hinaus wird bei der Erschließung von Neubaugebieten gewährleistet, dass passive Net-
zinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden. 
 Mindestens ein TK-Netzbetreiber stellt in Neubaugebieten die Grundversorgung eines digitalen 
Hochgeschwindigkeitsnetzes sicher. 
 Zudem wird seit etwa zwei Jahren durch die Stadtwerke Münster eine Leerrohrstruktur in Neu-
baugebieten verlegt. 
 
Organisatorische Maßnahmen der Stadtverwaltung 
 
Zur reibungsfreien Organisation und Abwicklung der Baumaßnahmen wurden mehrere feste themen-
bezogene Abstimmungsrunden zwischen Tiefbauamt, Ordnungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit , Personal - und Organisationsamt, Stadtwerken und Breitbandkoordinator eing e-
richtet.

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V/0103/2019 
Koordination des Breitbandausbaus 
 
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor beim Netzausbau ist auch die Koordination der unterschiedlichen Akt i-
vitäten der beteiligten Akteure. Der hierzu berufene Breitbandkoordinator ist in seiner Rolle allerdings 
zur Neutralität und Verschwiegenheit gegenüber TK -Anbietern verpflichtet. Jeder TK -Anbieter wird 
gleichermaßen in seinen Aktivitäten (Ausbau, Vertrieb und Marketin g) unterstützt. Dabei wird jede 
Technologie, die zu einer Verbesserung der Breitband-Versorgungslage führt, gefördert. Dennoch gilt 
bei allen Projekten in Münster der Ansatz „Glasfaser first“. 
 
Zur Verlegung der TK -Leitungen gibt es unterschiedliche Bauver fahren. Hierzu zählt unter anderem 
das Trenching-Verfahren, das in geeigneten Fällen auch in Münster eingesetzt werden kann. 
 
Für die nächsten Jahre gilt Folgendes: Durch die vorgesehen Förderprojekte und die eigenwirtschaft-
lichen Ausbaumaßnahmen der TK -Anbieter (u. a. Stadtwerke und NDIX) sowie der Stadtverwaltung 
steigt die Anzahl bzw. der Umfang der Baumaßnahmen enorm an. Aus jeder Aufgrabung ergibt sich - 
durch die Möglichkeit zur Mitverlegung oder Mitnutzung von Le errohren - eine Chance für alle TK -
Anbieter, ihre Glasfaserinfrastrukturen kostengünstig auszuweiten  und so ihre Wettbewerbssituation 
zu verbessern . Gerade in dieser Phase  kann die Arbeit des Breitbandkoordinators eine maximale 
Wirkung entfalten.   
 
Letztlich entscheiden die TK-Anbieter aber eigenständig darüber, ob sie vorhandene Infrastrukturen 
nutzen und Grabungen und Infrastrukturen mitnutzen, ob sie  komplett eigene Infrastrukturen aufbau-
en oder ob sie gar keine Aktivitäten ergreifen. Trotz oder gerade wegen der Entscheidungsfreiheit der 
TK-Anbieter ist eine intensive Werbung und Beratung für den Breitbandausbau sinnvoll. Aus diesem 
Grund werden diese Arbeitsanteile des Breitbandkoordinators (bisher gut 0,5 Stellenanteile) jetzt suk-
zessive ausgeweitet.  
 
Beratung und Online-Informationen zum Breitbandausbau für die Bürgerinnen und Bürger  
  
Der Breitbandkoordinator ist gemäß der Förderrichtlinie  offiziell benannter Ansprechpartner für alle 
Fragestellungen zum Thema Breitbandausbau. Er informiert neutral und übergreifend über die Aktiv i-
täten sämtlicher TK-Anbieter. Seine Kontaktdaten werden aktiv über die Medien publiziert , seine Be-
ratungsleistung bereits heute von den Münsteraner Bürgerinnen und Bürger n sowie von Unterneh-
men und TK-Anbietern vielfach nachgefragt. Auch zur Entlastung von mi ttlerweile häufigen Anfragen 
wird die Entwicklung der Breitbandsituation zukünftig zusätzlich online in Form einer interaktiven Kar-
te dargestellt. Weitere Informationsmöglichkeiten werden geprüft.  
 
Regelmäßige Berichterstattung über die Breitbandversorgung an den Rat 
 
Die Verwaltung berichtet zukünftig dem Rat in gewünschter Frequenz und Form (Kartenausschnitte, 
Straßenzüge) über die erreichte und geplante Breitbandversorgung. Die Berichterstattung erfolgt nicht 
nach einem starren Zeitraster, sondern möglichst terminlich gebündelt mit anderen Themen (Be-
schlüsse zu Vergaben oder neuen Fördermaßnahmen oder Berichtsnotwendigkeiten), mindestens 
jedoch nach jeweils sechs Monaten.  
 
I.V.  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat  
A-R/0080/2018 "Münster macht Tempo beim Glasfaserausbau"

Beratungsverlauf (2)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Grevener Straße
  • Hansestraße
  • Hessenweg
  • Schiffahrter Damm
  • Nienkamp
  • Höltenweg
  • Nottulner Landweg
  • Loddenheide
  • Coermühle
  • Im Derdel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0103/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37