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Vorbereitungen der Stadt Köln für Katastrophenfälle aber auch den Verteidigungsfall
AfD Anfrage nach § 4 AN/0600/2022 vom 14.03.2022
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AfD Anfrage nach § 4
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2022 AN/0600/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 17.03.2022 Vorbereitungen der Stadt Köln für Katastrophenfälle aber auch den Verteidigungsfall Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sit- zung des Rates zu nehmen: Aufgrund der aktuellen Entwicklung um den völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine erscheint es leider notwendig ein klares Bild über die Fähigkei- ten der Stadt Köln im Katastrophen- aber auch für den Verteidigungsfall zu haben. Die Bun- desregierung hat bereits im Jahre 2016 in ihrer Konzeption „Zivile Verteidigung“ einen mili- tärischen Angriff durch einen anderen Staat auf das eigene Staatsgebiet nicht ausgeschlos- sen. 1 2 3 Es bleibt zu hoffen, dass der Verteidigungsfall niemals eintritt. Jedoch sollte die Stadt Köln gut für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt die Stadtverwaltung: 1. Welche Konzepte und Anweisungen liegen für Katastrophenschutzfälle aber auch im Besonderen für den Spannungs- und Verteidigungsfall vor? 1 https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil -und-katastrophenschutz/konzeption -zivile- verteidigung/konzeption-zivile-verteidigung -node.html 2 https://www.sueddeutsche.de/politik/zivilschutzkonzept -buerger-sollen-nahrungsvorraete -fuer-den-ernstfall- anlegen-1.3129796 3 https://www.wiwo.de/politik/deutschland/zwieback -fuer-den-notfall-textnachrichte n-im-krisenfall/14437522 - 2.html - 2 - 2. Welche Anweisungen gibt es aktuell von Landesregierung und Bundesregierung an die Stadt Köln zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle und den Spannungs- und Ver- teidigungsfall? 3. Welche zusätzlichen Vorkehrungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall hat die Stadt Köln in Folge des Krieges in der Ukraine getroffen? 4. Welche neuen Anweisungen hat die Stadt von Landes- und Bundesbehörden zur Vorbereitung für den Spannungs- und Verteidigungsfall in Folge des Krieges in der Ukraine erhalten 5. In welchen Umfang bestehen Schutzräume für den Spannungs- und Verteidigungs- fall z.B. gegen feindliche Bombenangriffe? Wir bitten um die Nennung der Bunker und Schutzräume in Köln. gez. Christer Cremer Matthias Büschges (stellv. Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsgeschäftsführer)
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