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0913/2022

Vorbereitungen der Stadt Köln für Katastrophenfälle aber auch den Verteidigungsfall - AN/0600/2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 17.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4200 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 17.03.2022 
 0913/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 17.03.2022 
 
Vorbereitungen der Stadt Köln für Katastrophenfälle aber auch den Verteidigungsfall - 
AN/0600/2022 
Zur Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0600/2022) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Vorbemerkung: 
Die Verteidigung des Bundesgebietes gegen Angriffe von außen und der Schutz der Bevölkerung 
stellen wesentliche Staatsaufgaben dar. Die Bundesressorts haben unter Koordinierung des Bun-
desministeriums des Innern und für Heimat ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die 
Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 
vom Kabinett beschlossen. Sie ist die Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfül-
lung im Bereich der Zivilen Verteidigung. Damit bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Pla-
nungen in den Bundesressorts. Die KZV wurde bisher noch nicht auf die Länder und in der Folge auf 
die Kommunen heruntergebrochen. 
 
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern und ist für 
das Land Nordrhein-Westfalen in § 5 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz) geregelt. 
Für die Bürger*innen vor Ort sind die Gemeinden bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprech-
partner*innen. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei grö-
ßeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. 
 
Fragen der AfD-Fraktion: 
 
1. Welche Konzepte und Anweisungen liegen für Katastrophenschutzfälle aber auch im Beson-
deren für den Spannungs- und Verteidigungsfall vor? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Durch die Stadt Köln, als untere Katastrophenschutzbehörde, wurden die Katastrophen-
schutzkonzepte zur überörtlichen Hilfe des Landes NRW umgesetzt. 
Im Einzelnen handelt es sich um: 
 die Beteiligung an der mobilen Führungsunterstützung (MoFüst), 
 die Vorhaltung von 7 Einsatzeinheiten NRW (EE), 
 die Umsetzung des Konzepts Behandlungsplatz 50 NRW (BHP50 NRW), 
 die Umsetzung des Konzepts Betreuungsplatz 500 NRW (BTP500 NRW), 
 die Umsetzung des Patiententransportzuges 10 NRW (PT-Z10 NRW), 
 die Beteiligung an der Bezirksabteilung und Bezirksbereitschaft und

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 die Beteiligung an der ABC-Bereitschaft NRW. 
 
In der Schnittmenge Katastrophenschutz und Zivilschutz betreibt die Feuerwehr Köln eine 
Analytische Task Force (ATF) des Bundes. Des Weiteren verfügt die Stadt Köln über ein flä-
chendeckendes kommunales Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung und ist an die Warn-
App NINA sowie das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossen. 
 
 
2. Welche Anweisungen gibt es aktuell von Landesregierung und Bundesregierung an die Stadt 
Köln zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle und den Spannungs- und Verteidigungsfall? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung liegen keine Anweisungen vor. 
 
 
3. Welche zusätzlichen Vorkehrungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall hat die Stadt 
Köln in Folge des Krieges in der Ukraine getroffen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat keine Anweisungen getroffen, da die Zuständigkeit zunächst beim Bund 
liegt. 
 
 
4. Welche neuen Anweisungen hat die Stadt von Landes- und Bundesbehörden zur Vorbereitung 
für den Spannungs- und Verteidigungsfall in Folge des Krieges in der Ukraine erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat keine Anweisungen erhalten. 
 
 
5. In welchen Umfang bestehen Schutzräume für den Spannungs- und Verteidigungsfall z.B. ge-
gen feindliche Bombenangriffe? Wir bitten um die Nennung der Bunker und Schutzräume in 
Köln. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen nach dem Ende des Kalten Krieges wurden 
Einrichtungen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes bundesweit und somit auch in der Stadt 
Köln umgewidmet, umgebaut oder einer anderen Nutzung zugeführt. Zuletzt beschloss der 
Bund im Jahr 2007 im Einvernehmen mit den Ländern die bestehenden, öffentlichen Schutz-
räume aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0913/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
17.03.2022
Erstellt
15.03.2022 09:41