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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0591/2025) betreffend "Islamischer Religionsunterricht an Kölner Schulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1895/2025 vom 12.06.2025

Stand: Am 16.06.2025 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 1895/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0591/2025) betreffend "Islamischer Religionsunterricht an Kölner Schulen" Die Fraktion CDU bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird an Kölner Schulen Islamischer Religionsunterricht erteilt? Wenn ja, an wie vielen Schulen und in welchen Schulformen? 2. Wie viele Lehrer und Lehrerinnen haben in Köln die Befähigung das Fach Islamischer Re- ligionsunterricht zu erteilen? 3. Gibt es Bestrebungen, dieses Fach zu fördern und an mehr Schulen anzubieten, um die religiöse Vermittlung nicht allein den Moscheen zu überlassen? Antwort der Verwaltung: Die Unterrichtsgestaltung an Schulen ist eine innerschulische Angelegenheit und fällt somit unter die Zuständigkeit des Landes NRW. Die Bezirksregierung Köln hat auf Anfrage des Schulträgers Stadt Köln folgende Informatio- nen zur Verfügung gestellt: Zu 1. Das Fach wird derzeit in der Stadt Köln an drei Grundschulen, einer Hauptschule, zwei Realschulen, zwei Gesamtschulen, drei Gymnasium und zwei Berufkollegs unterrichtet. Zu 2) Derzeit verfügen 21 Lehrkräfte über die Befähigung zum Unterricht des Faches. Zu 3) Die Bezirksregierung Köln bemüht sich seit Einführung des Faches darum, Schulen im Bezirk (also auch in Köln) für die Einrichtung des Unterrichtsfaches zu gewinnen. Dazu fanden bereits zahlreiche Informationsveranstaltungen im Rahmen von Schulleitungs- dienstbesprechungen statt. Eine große Schwierigkeit besteht aber in der Gewinnung einer ausreichend großen Zahl von Lehrkräften, da die universitären Ausbildungskapazitäten in Münster und Paderborn derzeit nicht ausreichen, den Bedarf zu decken. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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