AN/0591/2025
Islamischer Religionsunterricht an Kölner Schulen
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CDU Anfrage nach § 4
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CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0591/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Islamischer Religionsunterricht an Kölner Schulen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, Die Angaben darüber wie viele Muslime in Köln leben schwanken, da sie unterschiedlichen Moscheen Gemeinden angehören. Man kann aber von ca. 10 % ausgehen, die sich zum Is- lam bekennen. An allen Kölner Schulen lernen Kinder und Jugendliche aus Familien, die ei- ner Richtung des Islam angehören. Ein Blick auf die Verteilung des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) zeigt, dass an 78 Grund- und Hauptschulen und 1 Förderschule HSU-Tür- kisch erteilt wird. An 3 Grundschulen und 3 Gymnasien Persisch (Farsi), an 18 Grundschu- len, 1 Hauptschule und 1 Gymnasium Arabisch. HSU heißt Sprachvermittlung, aber diese Schüler und Schülerinnen dürften nahezu auch alle Muslime sein. Auf der Website des Schulministeriums NRW (https://www.schulministerium.nrw) finden sich folgende Informationen zur Einführung von Islamischem Religionsunterricht in NRW: „Etwa 470.400 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind muslimischen Glau- bens. Diese Kinder haben ein Recht auf einen staatlich verantworteten Religionsunterricht – deshalb hat der Landtag fraktionsübergreifend im Jahr 2011 die gesetzliche Grundlage ge- schaffen, um islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen anzubieten.“ - 2 - Den Lehramtsstudiengang „Islamische Religionslehre“ bieten in Nordrhein-Westfalen das Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster seit dem Wintersemester 2012/13 und das Paderborner Institut für Islamische Theo- logie (PIIT) an der Universität Paderborn seit dem Wintersemester 2022/23 für folgende vier Studiengänge an: Islamische Religionslehre für - das Lehramt an Grundschulen, - an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, - an Gymnasien und Gesamtschulen, - Berufskollegs. Im Vorwort des Lehrplans Islamischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe I wird ausge- führt: „Die Vielfalt in unserer Gesellschaft spiegelt sich auch in der Vielfalt der Religionen wider.“ Bereits 1979 forderte der damalige Ausländerbeauftragte der Bundesregierung und ehema- lige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn, die Einführung des isla- mischen Religionsunterrichts. Etwa 20 Jahre später führte Nordrhein-Westfalen die Islam- kunde in deutscher Sprache ein. Mit dem Schuljahr 2012/2013 startete der bekenntnisorien- tierte islamische Religionsunterricht in der Grundschule, ab dem Schuljahr 2014/15 wird die- ser nun auch auf die Sekundarstufe I ausgeweitet.“ Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird an Kölner Schulen Islamischer Religionsunterricht erteilt? Wenn ja, an wie vielen Schulen und in welchen Schulformen? 2. Wie viele Lehrer und Lehrerinnen haben in Köln die Befähigung das Fach Islamischer Religionsunterricht zu erteilen? 3. Gibt es Bestrebungen, dieses Fach zu fördern und an mehr Schulen anzubieten, um die religiöse Vermittlung nicht allein den Moscheen zu überlassen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0591/2025
- Typ
- CDU Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 11:42