V/0122/2008
Umsetzung des Kinderbildunggesetzes - Personalentwicklung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
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Beschlussvorlage
5241 Zeichen
V/0122/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umsetzung des Kinderbildunggesetzes - Personalentwicklung für die städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Stellenplan 2008 werden 2008 in der Produktgruppe 0601 zum 01.08. zusätzliche Planstel- len für pädagogische Fachkräfte der Entgeltgruppe 6 TVöD (Vergütungsgruppe Vc/VIb BAT) eingerichtet: 19,0 Stellen für zusätzlichen Personalbedarf durch die Einführung des Kinderbildungsge- setz (KiBiz). 2. Im Stellenplan 2008 wird in der Produktgruppe 0601 für die jährliche Antragstellung an das Land, die Abrechnung und Erstellung der Verwendungsnachweise für die Kindpauschalen, ein- schließlich der Aktivitäten bei Über- und Unterschreitung zwischen den Ergebnissen der Ju- gendhilfeplanungen und der tatsächlichen Inanspruchnahme, für die städtischen Einrichtungen sowie die Einrichtungen der sonstigen Träger 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 6 (Vergütungsgrup- pe VIb BAT) eingerichtet. Die Punkte II. und III. dieser Vorlage werden nachrichtlich wiedergegeben. Die Beschlussfassung zur Finanzierung ist Teil der Vorlage V/0105/2008 (Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - fi- nanzielle Gesamtentwicklung). Nachrichtlich: II. Kosten/Folgekosten Bezogen auf die städtischen Kindertageseinrichtungen werden zur Umsetzung des Kinderbil- dungsgesetzes zusätzliche Personalaufwendungen in der folgender Höhe anfallen: Vorlagen-Nr.: V/0122/2008 Auskunft erteilt: Frau Bühn, Frau Reuter-Humpohl Ruf: 492 1108, 492 51 31 E-Mail: Buehn@stadt-muenster.de Reuter-Humpohl@stadt-muenster.de Datum: 08.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0122/2008 Personalaufwendungen € Stellen 2008 2009 19 Stellen aus KiBiz 330.990 € 794.390 € 1 Stelle Verwaltung 17.420 € 41.810 € Nachrichtlich: III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Zusätzlicher Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 11 Personalaufwendungen 1 2008 348.410 € Aktueller Gesamtansatz: 11.394.450 € Insgesamt zusätzlich 2008: 348.410 € Teilergebnisplan (Zeile) 11 Personalaufwendungen 1 2009 836.200 € Aktueller Gesamtansatz: 11.421.990 € Insgesamt zusätzlich 2009: 836.200 € 1 Personalaufwendungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Im Gesamtansatz sind alle Personalaufwendungen der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder enthalten (Pädagogisches Per- sonal und Verwaltung). Begründung: 1. Zusätzlicher Personalbedarf für städtische Einrichtungen nach Kinderbildungsgesetz Zum Kindergartenjahr 2008/2009 wird im Rahmen der dann gültigen Regelungen des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz) die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen in Form von Pau- schalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschale) gezahlt. Die Kindpauschalen ergeben sich aus der Anlage zu § 19 KiBiz. Zur Ermittlung der Grundlage der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsge- recht festgelegt, welche der dort aufgeführten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Gruppenformen I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung) und II (Kinder im Alter von unter 3 Jahren) sehen dabei den ausschließlichen Einsatz von Fachkräften vor. Unter Berücksichtung des von der Jugendhilfeplanung für die 28 städtischen Kindertageseinrich- tungen ermittelten Bedarfes für das Kindergartenjahr 2008/2009 von 5.594,61 Fachkraftstunden ergibt sich gegenüber den bisher im Stellenplan ausgewiesenen 4.857,75 Fachkraftstunden ein Bedarf von zusätzlich 736,86 Stunden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Wochenstun- den ergibt dies den oben genannten Bedarf von 19,0 Stellen. 2. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand Bis zum 15.03.2008 sind, den Vorgaben des KiBiz entsprechend, dem Land jährlich Höhe und Anzahl der Kindpauschalen sowie Verwendungsnachweise vorzulegen. Grundlage der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen sind die Gruppenformen und ihre jeweiligen Betreuungs- zeiten, maßgeblich für die Gruppenzuordnung ist dabei das Alter, welches die Kinder bis zum 01. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden. - 3 - V/0122/2008 Für die fristgebundene Antragstellung und die Zusammenstellung der Belege zur Beantragung der Kindpauschalen sowie die Abwicklung der Verwendungsnachweise, einschließlich der Aktivitäten bei Über- und Unterschreitung zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanungen und der tat- sächlichen Inanspruchnahme, ergibt sich für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster durch den neuen Verwaltungsaufwand ein personeller Mehrbedarf im Umfang einer Stelle. I. V. gez. Frau Dr. Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0122/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37