V/0250/2017
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Faktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0035/2016 "Mehr E-Government in der Verwaltung - Interne Arbeitsprozesse vereinfachen, Effizienz erhöhen"
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Beschlussvorlage
3672 Zeichen
V/0250/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Faktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Nr. A-R/0035/2016 "Mehr E-Government in der Verwaltung - Interne Arbeitsprozesse
vereinfachen, Effizienz erhöhen"
Beratungsfolge
27.04.2017 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt zur
Kenntnis, dass die Verwaltung derzeit u. a. folgende (Teil-) Projekte zur Optimierung der Struktu-
ren und Geschäftsprozesse im Bereich der Beschaffungen durchführt:
Einführung eVergabe,
Einführung Vergabemanagementsystem,
Einführung eines Katalogmanagements (SAP SRM) sowie
Bestands- und Prozessanalyse im Vergabewesen.
In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob ein Gutschriftverfahren eine Möglichkeit für die
Stadt Münster ist, die Prozesse zur Rechnungsbearbeitung zu optimieren. Mit einem abschli e-
ßenden Ergebnis ist voraussichtlich Mitte 2018 zu rechnen.
2. Der gemeinsamer Ratsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr.
A-R/0035/2016 „Mehr E-Government in der Verwaltung - Interne Arbeitsprozese vereinfachen,
Effizienz erhöhen“ (Anlage) ist damit erledigt.
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung des oben angeführten Beschlusses ke i-
ne zusätzlichen Aufwendungen entstehen werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0250/2017
Auskunft erteilt:
Frau Scheunemann
Ruf:
492-1014
E-Mail:
Scheunemann@stadt-muenster.de
Datum:
28.03.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0250/2017
Begründung:
Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 29.06.2016 an den Ausschuss für Personal, Organisati-
on, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.
Das Gutschriftverfahren ist eine spezielle Art der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen aus
Rahmenverträgen in Verwaltungen durch ei nen Fremddienstleister. Die Einführung eines elektron i-
schen Gutschriftverfahrens ist jedoch nur möglich, wenn der Einkauf bereits elektronisch durch ein
sogenanntes E-Procurement (Elektronische Beschaffung) erfolgt.
Dies ist bei der Stadt Münster durch die o. g. Projekte bereits in der Vorbereitung, aber noch nicht
umgesetzt. Voraussichtlich sind Mitte 2018 die Voraussetzungen geschaffen, um über den Einsatz
eines Gutschriftverfahrens zu entscheiden.
Der Dienstleister würde u. a. eine webbasierte Lösung fü r ein E -Procurement zur Verfügung ste llen.
Die Stadtverwaltung Münster setzt jedoch bereits SAP als Basissystem ein und will dieses mit der
Einführung von SAP SRM, also einem E -Procurement der SAP und einem dazugehörigen Katalo g-
management, stärken. Die Ver zahnung der Vorgänge durch ein integriertes System der SAP fördert
die Einhaltung von Rahmenverträgen sowie die Verbesserung des Lieferantenmanag ements und
bewirkt Kosteneinsparungen im Vergleich zu dem Einsatz von mehreren verschiedenen Systemen
durch eff izientere Prozesse. Die standardmäßig anwendungsübergreifende Ermöglichung von G e-
schäftsprozessen durch SAP SRM liefert einen vergleichsweise hohen Mehrwert, dass für die Stad t-
verwaltung Münster kein anderes System für E-Procurement in Betracht kommt.
Sobald das E -Procurement stadtverwaltungsweit eingeführt wurde, wird der Einsatz eines Gutschri f-
tenverfahrens geprüft.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
A-R/0036/2016
a-r-0035 - Elektronisches Gutschriftverfahren
2950 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2016 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Antrag Münster, 21. Juni 2016 MEHR E-GOVERNMENT IN DER VERWALTUNG – INTERNE ARBEITSPROZESSE VEREINFACHEN, EFFIZIENZ ERHÖHEN Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse die Möglichkeiten der Einführung eines elektronischen Gutschriftverfahrens für die zentralen Einkäufe aller Fachämter zu prüfen. 2. Hierzu wird eine entsprechende webbasierte Plattform nach dem Vorbild anderer Kommunen (z.B. Tuttlingen, Ludwigshafen) zu Grunde gelegt und auf ihre Funktionalität und Effizienz für die Bedarfe der Stadt Münster überprüft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Prüfung in den zuständigen Fachausschüssen zu berichten. Begründung: Im Zuge der Umsetzung des E-Government-Gesetzes soll das interne Bestellwesen und die Rechnungsbearbeitung zwischen Lieferanten und der Stadtverwaltung Münster auf eine webbasierte Anwendung umgestellt werden. Ziel der Maßnahme ist die Ressourceneinsparung und die Effizienzsteigerung bei Verwaltungsvorgängen. Da die Abrechnung in diesem Fall nicht wie gewöhnlich durch den Lieferanten mittels einer Rechnung in Papierform erfolgt, sondern vom Betreiber der Internetplattform elektronisch an die Kommune verschickt wird, können viele langwierige Arbeitsvorgänge wegfallen. Durch die Entlastung des Personals werden in der Verwaltung Kapazitäten frei, die einen wertvollen Handlungsspielraum für weitere Felder eröffnen. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass durch diese Digitalisierung viele Arbeitsabläufe komplett weggefallen sind, und weniger Personal in die Prozesse eingebunden werden muss. Die Umstellung auf die webbasierte Anwendung hat beispielsweise in Tuttlingen die Arbeit der Verwaltung enorm vereinfacht und beschleunigt. Durch das elektronische Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Gutschriftverfahren hat sich die Anzahl der eingehenden Rechnungen im Landkreis Tuttlingen von jährlich ca. 600 auf nur noch zwölf Belege deutlich reduziert. Laut Einschätzung der dortigen Verwaltung konnten zudem durch die Einführung des Gutschriftverfahrens rund 80 Prozent an Zeit gewonnen werden. Darüber hinaus spart eine Bezahlung mittels der webbasierten Anwendung Zeit für die Zulieferer, die ihre Rechnungen ebenfalls nicht mehr auf dem traditionellen Postweg verschicken müssen. Bei der Stadt Münster wird das Gutschriftverfahren bislang nicht genutzt. Die Erfahrungen aus Tuttlingen haben aber deutlich gemacht, dass die elektronische Beschaffungsplattform in Verbindung mit dem Gutschriftverfahren für eine Stadt in der Größe wie Münster eine sinnvolle Option für umfangreiche Bestellungen der Fachämter ist. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0250/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37