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V/0740/2019/1

Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN]

Vorlagen 02.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 27.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7661 Zeichen

V/0740/2019/1 
V/0740/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf 
dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen auf dem Gelände der Oxford -Kaserne (Gebäude 23) zur Weiterentwicklung bedarfs-
gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39  ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem  Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH tre u-
händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
08.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0740/2019/1 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen 
der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung 
des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger -
ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integri e-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzune h-
men. 
 
7. Der Kostenrahmen ist als qualifizierte Kostenermittlung bezogen auf BGF/m² darzustel-
len. 
 
8. Analog zu den sonstigen Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachausschüsse bis zu Ba u-
beschluss einzubeziehen. 
 
9. Die Gebäudeleitlinien sind Grundlage für Bau und Planung. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.910.000,00 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.730.000,00 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal  180.000 
€ (siehe unten Zuschuss an den Träger).  
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzi e-
ren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 antei-
lig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € 
(für 2024 anteilig: 135.800  €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 
45.100 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs-
rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n-
entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf  zum Kindergartenjahr 
2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

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V/0740/2019/1 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5190 Kita Oxford S1 (3 Gruppen)    
Zeile 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2024 1.350.000 € Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land  
 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
2022 
2023 
2024 
80.000 € 
300.000 € 
1.450.000 € 
1.440.000 € 
640.000 € 
Ausstattungs-
budget des 
Trägers im 
Ansatz ent-
halten 
Saldo 2.560.000 €  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025ff. 
135.800 € 
273.000 € 
Landeszuschüs-
se zu den Be-
triebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2024 
2025ff. 
45.100 € 
91.000 € 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2024 
2025ff. 
375.800 € 
758.100 € 
Betriebskosten-
zuschüsse an 
den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 vera n-
schlagt, bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angeme l-
det. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung 
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 01.10.2019 wurde 
der Errichtungsbeschluss einstimmig geändert beschlossen. 
 
Unter I. Sachentscheidung wurden die Beschlusspunkte 7., 8. und 9. hinzugefügt.  
 
Durch die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz in Form einen „Haus in Haus-Konzeptes“ 
ist von höheren Baukosten im Vergleich zu einem alleinigen Neubau auszugehen, da einige Bauteile

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V/0740/2019/1 
(z.B. Boden, Außenwände, Fenster, Dach) doppelt erstellt werden. Zudem sind zusätzliche Kosten für 
notwendige Schadstoffsanierungen zu berücksichtigen. 
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden bei der Planung berücksichtigt. 
 
Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen und mit einem Preisi n-
dex von 4,5 % / Jahr versehen 
 
BGF Bestandsgebäude: 440 m² 
Summe Baukosten Modernisierung (KG 300/400): 466.400 € (1.060 €/m² BGF) 
zzgl. Preissteigerungsindex 4,5 %/Jahr (2018-2021: 13,5%): ca.530.000 € 
 
BGF Neubau: 950 m² 
Summe Baukosten Neubau (KG 300/400): 1.596.000 € (1.680 €/m² BGF) 
zzgl. Preissteigerungsindex 4,5 %/Jahr (2018-2021: 13,5%): ca.1.816.000 € 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz 
und Bauwesen in der geänderten Fassung zu übernehmen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0740/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37