V/0740/2019/1
Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN]
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0740/2019/1 V/0740/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN] Beratungsfolge 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der Oxford -Kaserne (Gebäude 23) zur Weiterentwicklung bedarfs- gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH tre u- händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 08.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0740/2019/1 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger - ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integri e- ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzune h- men. 7. Der Kostenrahmen ist als qualifizierte Kostenermittlung bezogen auf BGF/m² darzustel- len. 8. Analog zu den sonstigen Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachausschüsse bis zu Ba u- beschluss einzubeziehen. 9. Die Gebäudeleitlinien sind Grundlage für Bau und Planung. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.910.000,00 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 3.730.000,00 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal 180.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzi e- ren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 antei- lig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € (für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 45.100 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz - Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs- rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n- entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. - 3 - V/0740/2019/1 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5190 Kita Oxford S1 (3 Gruppen) Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2024 1.350.000 € Inv. Förde- rung Bund/ Land 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2020 2021 2022 2023 2024 80.000 € 300.000 € 1.450.000 € 1.440.000 € 640.000 € Ausstattungs- budget des Trägers im Ansatz ent- halten Saldo 2.560.000 € Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025ff. 135.800 € 273.000 € Landeszuschüs- se zu den Be- triebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2024 2025ff. 45.100 € 91.000 € Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025ff. 375.800 € 758.100 € Betriebskosten- zuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 vera n- schlagt, bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angeme l- det. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 01.10.2019 wurde der Errichtungsbeschluss einstimmig geändert beschlossen. Unter I. Sachentscheidung wurden die Beschlusspunkte 7., 8. und 9. hinzugefügt. Durch die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz in Form einen „Haus in Haus-Konzeptes“ ist von höheren Baukosten im Vergleich zu einem alleinigen Neubau auszugehen, da einige Bauteile - 4 - V/0740/2019/1 (z.B. Boden, Außenwände, Fenster, Dach) doppelt erstellt werden. Zudem sind zusätzliche Kosten für notwendige Schadstoffsanierungen zu berücksichtigen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden bei der Planung berücksichtigt. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen und mit einem Preisi n- dex von 4,5 % / Jahr versehen BGF Bestandsgebäude: 440 m² Summe Baukosten Modernisierung (KG 300/400): 466.400 € (1.060 €/m² BGF) zzgl. Preissteigerungsindex 4,5 %/Jahr (2018-2021: 13,5%): ca.530.000 € BGF Neubau: 950 m² Summe Baukosten Neubau (KG 300/400): 1.596.000 € (1.680 €/m² BGF) zzgl. Preissteigerungsindex 4,5 %/Jahr (2018-2021: 13,5%): ca.1.816.000 € Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in der geänderten Fassung zu übernehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0740/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37