Mandari Insight

V/0503/2018

Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan 18/20

Vorlagen 30.07.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 11

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Aktionsplan18-20

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6745 Zeichen

V/0503/2018 
V/0503/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler  
Ebene - 3. Aktionsplan 18/20 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Aktionsplan 18/20 zur Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von 
Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 1). 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Projekte 
bis 2020 zu realisieren. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht und eine 
Fortschreibung vorzulegen. 
4. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in Kenntnis 
gesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Entsprechend der durch die Haushaltssituation gesetzten notwendigen finanziellen Vorgaben sind 
die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans im Rahmen der vorhandenen Perso-
nal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der Umsetzung 
einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird darüber ge-
sondert entschieden. 
 
 
Begründung: 
 
Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern 
Frauenbüro 
 
26.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Arndts-Haupt 
Telefon: 492 17 00 
ArndtsHM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0503/2018 
und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene“ beigetreten. Zwischenzeitlich wurden zwei Aktionsplä-
ne (1. Aktionsplan 2011 - 2013 und 2. Aktionsplan 2013 - 2015) beschlossen und in wesentlichen 
Teilen umgesetzt. Die Berichterstattung zu den Aktionsplänen erfolgte am 21.11.2013 mit der Be-
schlussvorlage V/0636/2013 und am 24.08.2016 mit der Berichtsvorlage an den Rat V/0737/2016.  
 
Sowohl die Bestandsaufnahme der gleichstellungspolitisch wirksamen Maßnahmen und Strukturen im 
Vorfeld des 1. Aktionsplans wie auch der Prozess der Umsetzung beider bisheriger Aktionspläne be-
legen, dass die Stadt Münster in den meisten der gleichstellungsrelevanten Handlungsfelder zahl-
reiche Leistungen, Angebote und Standards aufweist. Die Aktionspläne veranschaulichen gleichzeitig, 
dass es bei der gleichstellungsorientierten Ausrichtung der Arbeit in der Stadtverwaltung immer auch 
um aktuelle Schwerpunktsetzungen geht und es sich gleichzeitig um einen laufenden Prozess han-
delt, der regelmäßig erneuert werden muss. 
 
Mit dem 3. Aktionsplan wird eine weitere Konzentration hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung zur 
Verwirklichung der Gleichstellungsziele in Münster angestrebt. 
 
Neues Konzept für den 3. Aktionsplan 
 
Der 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta für den Zeitraum 2018 bis 2020 trägt der Quer-
schnittsbedeutung des Themas Gleichstellung besonders Rechnung: 
 Die gesamtstädtischen Ziele aus dem ISM-Prozess und dem Gleichstellungsplan wer-
den mit der Charta verknüpft und unterstreichen den ganzheitlichen Auftrag. Künftig 
werden hier auch die Ergebnisse des Zukunftsprozesses 20|30|50 von Bedeutung 
sein. 
 Mit der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 hat der Rat der Stadt Münster im Herbst 
2017 (V/0648/2017) einen umfassenden strategischen Zielekatalog verabschiedet, wie 
sich Münster im Kontext der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 nachhaltig ent-
wickeln soll. Insbesondere in den strategischen Entwicklungszielen „Gelebte gesell-
schaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich“ und „Alle Menschen ge-
hen in Münster ihrer Qualifikation entsprechend einer Guten Arbeit nach“ wird die Ge-
schlechtergrechtigleit basierend auf dem, von der UN im Jahr 2015 dazu verabschie-
deten globalen Entwicklungsziel „Geschlechtergleichheit“ (SDG 5) für die nachhaltige 
Entwicklung Münsters berücksichtigt. 
 Erstmals werden Indikatoren mit den Zielen verbunden, um so mittel- und langfristig 
Fortschritte der Gleichstellung in Münster ablesbar und ggf. messbar zu machen. 
 Die Maßnahmen und Projekte, die im Aktionsplan vorgesehen sind, werden mit Haus-
haltsdaten und -informationen verknüpft. Damit wird deren Bedeutung für die Gleich-
stellungsziele erkennbar und soweit möglich transparent gemacht. Dies stellt (neben 
ersten laufenden Modellprojekten und der bereits vorgelegten „Gebrauchsanweisung 
FINANZfairTEILUNG) einen weiteren Schritt zur Einführung des Gender Budgeting in 
der Verwaltung dar.  
 Dieser Ansatz macht gleichzeitig deutlich, dass eine klare Zuordnung der Budgetmittel 
zu einzelnen gleichstellungsrelevanten Maßnahmen und Projekten nicht in jedem Fall 
im ersten Schritt machbar ist. Hier gehört es zu den Aufgaben bei der Umsetzung des 
Aktionsplans nach Verfahren und Formaten zu suchen, wie gezielte genderrelevante 
Haushaltsinformationen dargestellt und für darauf bauende Entscheidungen nutzbar 
gemacht werden können. 
 
Verfahren 
 
In den Prozess eingebunden wurden im Rahmen eines Workshops („Wir machen uns ein Bild“ am 
14.09.17) Fachleute aus den Frauen-, Männer- und LSBTTI*-Organisationen, Vertreterinnen und Ver-
treter des bürgerschaftlichen Engagements und sozialer wie politischer Organisationen. 
 
Inhalte

- 3 - 
V/0503/2018 
Im Zusammenhang mit dem Workshop stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die inhaltlichen 
Schwerpunkte Erwerbstätigkeit/Einkommen und Altersvorsorge, Wohnen, Mädchen und Jungen, Fa-
milie, allein Erziehende und Partnerschaft in den Mittelpunkt.   
In der gemeinsamen Workshoparbeit wurden diese Aspekte für den Aktionsplan weiter ausdifferen-
ziert.  
 
Der Aktionsplan enthält insgesamt 35 Maßnahmen und Projekte und verbindet Gleichstellungsaufga-
ben systematisch mit anderen gesamtstädtischen Querschnittsaufgaben, die besondere Bedeutung 
für die Zukunftsentwicklung haben. Die Themen Global Nachhaltige Kommune, Wohnen und Digitali-
sierung sind als wichtige Zukunftsprojekte ebenfalls Teil des Aktionsplans.  
 
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den 
jeweils dafür in Frage kommenden Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für inklusive 
Verfahren und Ergebnisse zu beachten. 
 
Ausblick 
 
Das Frauenbüro wird die Umsetzung des Aktionsplans 18/20 begleiten und ggf. zu Zwi-
schenergebnissen dem Ausschuss für Gleichstellung Bericht erstatten. Nach Ablauf des vorgegebe-
nen Zeitraums werden ein Abschlussbericht vorgelegt und die Fortschreibung erstellt. 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene 
- 3. Aktionsplan 18/20

Aktionsplan18-20

68078 Zeichen

Aktionsplan
Europäische Charta
Gleichstellung






 
 
 










Münster . FAIR ~ Innovativ ~ Richtig ~ FINANZfairTEILUNG ~ Für Frauen und Männer ~ 
3. Aktionsplan 18/20  
Frauenbüro
Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler und regionaler Ebene

Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster, Frauenbüro
Redaktion/Text: Julia von Hayn
Layout Titel: Anja Räther
Foto Titelblatt: CD Münster-Fotos/Münster Marketing
Fotos: Presseamt, Frauenbüro, Marion Grube Photography
Juli, 2018

- 1 - 
 
Inhalt Seite 
 
 
Grußwort Markus Lewe, Oberbürgermeister 3 
Einführung  Martina Arndts-Haupt, Leiterin des Frauenbüros 4 
FINANZfairTEILUNG Julia von Hayn 5 
 
 
Aktionsplan 18/20 
 
1. Die politische Rolle der Kommune 6 
1.1  Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen 7 
1.2  „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien 7 
1.3  Ehrungen 7 
1.4  Benennung von Straßen und Plätzen 8 
 
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 9 
2.1  Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten 10 
2.2  Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity) 10 
2.3  Geschlechtergerechte Sprache 11 
2.4  Gebrauchsanweisung FINANZfairTEILUNG 11 
2.5  Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting 12 
2.6  Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit 12 
2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion,  
Integration und Antidiskriminierung 13 
 
3. Die Kommune als Arbeitgeberin 14 
3.1  Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 15 
3.2  Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen  15 
3.3  Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens m/w  15 
3.4  Ausbildung in der IT 16 
3.5  Vermeidung prekärer Beschäftigung 16 
 
4. Die Kommune als Auftraggeberin 18 
 
5. Die Kommune als Dienstleiterin 19 
5.1  Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker 20 
5.2  Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf 21 
5.3  Kinderbetreuung 22 
5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 23 
5.5  Vereinbarkeiten von Erwerbstätigkeit und Pflege 23 
5.6  Partnerschaftliche Arbeitsteilung 24 
5.7  Wohnen  24 
5.8  Frauen- und Geschlechtergeschichte 25 
5.9  Geschlechterforschung 25 
5.10  Frauenförderung im Sport 25 
5.11  Sicherheit in Grünanlagen 26

- 2 - 
 
5.12  Gewalt gegen Frauen  26 
5.13  Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen 27 
5.14  Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 28 
 
6. Planung und nachhaltige Entwicklung 29 
6.1  Frauenspezifische Belange in der Planung 30 
6.2  Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune 30 
6.3  Digitale Stadt Münster 31 
6.4  Gendergerechte Existenzgründung  32 
6.5  Fair Trade in der Stadtverwaltung - gendergerecht 32

- 3 - 
 
Grußwort 
 
 
Chancengleichheit, Gleichstellung und die Verwirklichung der 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene 
sind gesetzlicher Auftrag und Ziel für Stadtverwaltung und 
Stadtgesellschaft. 
Durch den Beitritt der Stadt Münster zur „Europäischen  Charta zur 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ im Jahr 
2009 ist gemeinsame Verantwortung erwachsen, der wir uns bewusst 
verpflichtet haben. 
 
Mit dem 1. und 2.  Aktionsplan haben wir in der Vergangenheit wichtige Weichen gestellt. Es is t 
gelungen Leistungen, Angebote und Standards der Gleichstellung zu etablieren. Der zweite 
Aktionsplan bot mit der Fixierung von Daueraufgaben und der Wiederaufnahme noch nicht 
erreichter Ziele zum einen Kontinuität im gleichstellungspolitischen Handeln, z um anderen 
nutzte er die Chance ausgewählten Projekten gezielt neue Impulse für Münsters Weg zur 
Chancengleichheit zu setzen. 
 
Mit dem 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta unter dem Einfluss der Ergebnisse der Szenario-
Analyse Münsters Zukünfte 20I30I50 und der Ziele aus dem ISEK-Prozess setzen wir die laufende 
Umsetzung zukunftsweisend fort. 
 
Besonderes Augenmerk legen wir auf den interkommunalen Austausch zur Gleichstellung. Denn 
um den drängenden Herausforderungen der Kommunen wie Digitalisierung, Inkl usion, 
Integration, Antidiskriminierung und vielen weiteren Themenfeldern gerecht zu werden, 
braucht es gemeinsame Lösungsansätze und Plattformen für den Dialog. 
 
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und bleibt eine der zentralen 
Herausforderungen der Kommunen, um das Leben zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. 
Dafür kann es nur das Ziel geben, dass Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die 
gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär. 
 
Mein Dank gilt allen Mitarbeitern u nd Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung und den beteiligten 
Expertinnen und Experten aus Bürgschaft, Wirtschaft und Politik, die durch ihr gemeinsames 
Wirken und ihre fachliche Kompetenz den Prozess stetig weiter vorantreiben.  
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister der Stadt Münster

- 4 - 
 
Einführung 
 
 
Der 3. Aktionsplan  strebt eine weitere Vertiefung und Vernet zung 
des kommunalen Querschnitt themas Gleichstellung an, in dem er 
sich eng mit weiteren gesamtstädtischen Aufgaben verknüpft. Hierzu 
gehören der Gleichstellungsplan u nd die Personalentwicklung und  
Personalbewirtschaftung der Stadtverwaltung sowie die 
gesamtstädtische Strategie Münsters als Modellstadt Global 
Nachhaltige Kommune. Das Migrationsmonitoring berücksichtigt 
Aspekte der Gleichstellung ebenso wie gleichstellungsrelevante 
Konzepte und Maßnahmen Teil der Berichterstattung zur Inklusion sind. Auch alle Demographie 
orientierten Projekte und Beschlüsse enthalten systematisch geschlechterdifferenzierte 
Aussagen.  
So verstärken sich die gesamtstäd tischen Querschnittsaufgaben g egenseitig in ihrer 
zielgruppenorientierten Wirkung. 
 
Ein weiterer Baustein für die verbesserte Wirksamkeit des Aktionsplans ist seine neue Struktur: 
• die Einbindung in gesamtstädtisch formulierte Ziele, aktuell noch aus dem IS M Prozess, 
künftig mit den Zielen aus dem ISEK -Prozess in Verknüpfung mit den Ergebnissen der 
Szenario-Analyse Münsters Zukünfte 20|30|50; 
• die Aufnahme von Indikatoren, die mittel - bis langfristig Veränderungen und Fortschritte 
messbar machen oder objektiv dokumentieren 
• die Verknüpfung mit produktbezogenen Haushaltsdaten um der Einführung des Gender 
Budgeting, der FINANZfairTEILUNG auch mittels der Charta weiter den Weg zu ebnen. 
 
Auch der 3. Aktionsplan wurde mit Beteiligung von Fachleuten aus den Männer -, Frauen- und 
LSBTTI*-Organisationen, mit Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen 
Engagements und sozialer wie politischer Organisationen diskutiert. Vier Themenbereiche 
hatten diese Expertinnen und Experten zuvor zu den wichtigsten Gleichstell ungsaufgaben für 
Münster erklärt: 
• Erwerbstätigkeit/Einkommen und Altersvorsorge 
• Wohnen 
• Mädchen und Jungen 
• Familie, allein Erziehende und Partnerschaft  
 
Im Workshop wurden diese Aspekte für den Aktionsplan weiter ausdifferenziert. Damit ist  der 
3. Münstersche Aktionsplan  mit einer ganzheitlichen strategischen Orientierung an den 
Zukunftsthemen der Stadt gleichzeitig Teil und Motor von und für Maßnahmen und Konzepte, 
mit denen sich die Stadt für die Zukunft geschlechtergerecht aufstellt. 
 
 
Martina Arndts-Haupt  
Leiterin des Frauenbüros

- 5 - 
 
FINANZfairTEILUNG 
 
 
Die Maßnahmen im Rahmen der FINANZfairTEILUNG (Gender 
Budgeting) werden jetzt  Bestandteil des Charta -Aktionsplans. Aus 
mehreren Gründen ist es sinnvoll, die beiden Querschnittsaufgaben  
Gender Budgeting und Europäische Charta für Gleichstellung  
dauerhaft miteinander zu verknüp fen, nicht zuletzt weil  Gender 
Budgeting auch in der Charta als Instrument für Chancengleichheit 
empfohlen wird.  
 
Der Vorteil für die Dezernate und Ämter besteht d arin, dass sie mit jeweils einem Projekt 
gleichzeitig Beiträge, sowohl zum Charta -Aktionsplan als auch zur FINANZfairTEILUNG leisten.  
Die Aktionspläne zur Europäischen Charta gewinnen durch die Verknüpfung der Inhalte mit 
Finanzaussagen an Gewicht und beide Querschnittsthemen verstärken sich gegenseitig.  
 
Dieses Vorgehen unterstützt den verwaltungsweiten Lernprozess im Umgang mit Gender 
Budgeting und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines geschlechtergerechten Haushalts.  
 
 
Julia von Hayn 
Frauenbüro  
(Europäische Charta für Gleichstellung und FINANZfairTEILUNG)

- 6 - 
 
 
1. Die politische Rolle der Kommune 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören unter anderem die Förderung der Partizipation von Frauen in 
der Politikgestaltung, eine ausgewogene Mitwirkung von Männern  und Frauen am politischen 
und zivilgesellschaftlichen Leben und die Zusammenarbeit mit Netzwerken zur Förderung der 
Gleichstellung.1 
 
 
 
Münsters Maßstab 
Die Stadt Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadtgesellschaft. (ISM) 
 
Das wollen wir erreichen 
Die gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien werden von Rat und 
Verwaltung systematisch und aktiv ausgeschöpft. 
Der Anteil der Frauen im Rat soll mindestens 50 % betragen. 
Die Zahl der geehrten Frauen beträgt mindestens 50 %. 
 
Daran messen wir die Ergebnisse  
Indikator 2017 2019 
Wie hoch ist der Anteil von 
Frauen und Männern in den 
gewählten Gremien? 
• Anteil der Frauen im Rat: 31,9 % 
• Anteil der Frauen im Haupt- und 
Finanzausschuss: 26,7 % 
• Anteil der Frauen in den 
Bezirksvertretungen: 30,7 % 
Stand: 01.01.2018 
 
Wie hoch ist der Anteil von 
Frauen und Männern in 
ernannten Positionen der 
Kommune? 
Anteil der weiblichen Mitglieder in den 
Aufsichtsräten der städtischen 
Tochterunternehmen: 
• Stadtwerke Münster GmbH: 25 % 
•  Wohn+Stadtbau GmbH: 16,63 % 
 
 
  
                                                      
1 Artikel 2, 4 und 5 der Europäischen Charta

- 7 - 
 
Das tun wir 
 
 
1.1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen  
Zu Beginn jeder Ratsperiode und auch bei Mandatswechsel n werden die (neuen) Mitglieder 
über die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung der Mandatsträger/innen für 
Kinderbetreuung und Betreuung zu pflegender Angehöriger informiert. Das Informationsblatt 
enthält auch Hinweise auf weitere Entschädigungsleistungen und - ansprüche nach der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).  
 
Das Amt für Bürger-  und Ratsservice hat im Rahmen einer Umfrage in 2017 zusätzlich die 
Bedarfe nach konkreten Betreuungsangeboten für die Kinderbetreuung erfasst. Die Ergebnisse 
werden für mögliche weitere Angebote ausgewertet  und den zuständigen Gremien zur 
Entscheidung vorgelegt. 
 
Haushaltsdaten:  
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften  
Leistung: 01.02.01.02. Betreuung der Mandatsträger und Fraktionen 
Teilleistung: 01.02.01.02.01. Entschädigungszahlungen 
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 € 
Entschädigungszahlungen im Jahr 2017:1.248.602,47 €, davon 789,73 € (= 0,065%) für 
Kinderbetreuungskosten. 
Hinweis: Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten können nicht gleichzeitig gewährt 
werden. 
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien 
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gremienbesetzungen vorgenommen werden, 
wird § 12 LGG und der Beschluss des Rates vom 18.10.2017 auf der Basis der Vorlage 
V/0589/2017 benannt und damit die Ratsmi tglieder auf die Vorgaben hingewiesen. Die 
entsendenden Stellen (Organisationen, Einrichtungen,  Gremien usw.) werden im Vorf eld auf 
die Vorga ben des § 12 LGG aufmerksam ge macht. Wenn Vorschlagslisten dennoch kein 
ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, werden sie erneut darauf hingewiesen. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften  
Leistung: 01.02.01.02. Betreuung der Mandatsträger und Fraktionen 
Teilleistung: 01.02.01.02.04. Umbesetzung 
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 € 
Entschädigungszahlungen im Jahr 2017: 1.248.602,47 €, davon entfallen 30,54 % auf Frauen. 
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
1.3 Ehrungen  
In Münster werden regelmäßig Auszeichnungen an engagierte Bürgerinnen und Bürger 
verliehen. Es gibt zahlreiche Auszeichnungen an Bürgergruppen und Projekte. Mit dem

- 8 - 
 
Ehrenamtspreis „Münster- Nadel“ werden Einzelpersonen für vorbildliches bürgerliches 
Engagement ausgezeichnet. Dabei soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet 
werden (Ratsbeschluss vom 16.03.2016, Vorlage V/0178/2016). Der Anteil, der Frauen, die mit 
der Münster-Nadel bisher ausgezeichnet wurden, beträgt 40,2 %. Unter den durch die Goldene 
Rathausgedenkmünze Geehrten beträgt der Frauenanteil 7,7 %, bei der Paulusplakette 16,3 %. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften  
Leistung: 01.02.01.04. Ehrenpatenschaften, Gratulationen 
und Produktgruppe 01.03. OB, BM und Verwaltungsführung 
Teilleistung: 01.02.01.04.05 Ordensangelegenheiten und 01.03.01.01.02. Repräsentation 
Budget der Produktgruppe 0102: 4.310.290 €  
 
Kosten: Differenzierte Kosten sind nicht darstellbar, da der Aufwand antragsabhängig sehr 
unterschiedlich ist und fast ausschließlich Personalaufwendungen zu berücksichtigen sind.  
Zuständig: Amt für Bürger-und Ratsservice 
 
 
1.4 Benennung von Straßen und Plätzen 
In Münster gibt es 1.989 Straßennamen. Etwa 600 Straßen in Münster sind nach Personen 
benannt. Die meisten nach Männern. Zurzeit sind 68 Straßen nach Frauen benannt. Davon 
tragen 54 Straßen den Namen bekannter (lokaler) weiblicher Persönlichkeiten, vier sind nach 
weiblichen Ordensangehörigen, zwei nach Heiligen der Katholischen Kirche und acht nach 
weiblichen Vornamen benannt. 
 
Verantwortlich für die Benennung der Straßen sind die gewählten Bezirksvertretungen. Einige 
Bezirksvertretungen beabsichtigen bei  der Benennung von Straßen vorrangig Frauen zu 
berücksichtigen.  
 
Haushaltsdaten   
Produktgruppe: 09.02 
Leistung/ Teilleistung: 09.02.07.01.01 
Budget der Produktgruppe: 46.200 € 
 
Kosten: Für Straßenbenennungen entstehen keine Kosten und keine Folgekosten 
Straßennamenschilder werden aus dem Haushalt des Tiefbauamtes aus einem Budget für die 
Herstellung und Unterhaltung von Straßen angeschafft.  
Zuständig: Vermessungs- und Katasteramt

- 9 - 
 
 
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 
 
In diesem Handlungsfeld geht es um den Abbau von Geschlechterstereotypen, Informations - 
und Anhörungsrechte, Gender Assessment (also die Bewertung geschlechtsspezifischer 
Auswirkungen) und das Problem vielfältiger Diskriminierungen und Benachteiligungen2. 
 
 
 
Münsters Maßstab 
Die Stadt Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadtgesellschaft. (ISM) 
 
Das wollen wir erreichen 
Die gesamtstädtische Verantwortung für die Gleichb erechtigung wird von Fach-  und 
Querschnittsämtern aktiv wahrgenommen. 
 
Das Frauenbüro wird strukturell, personell und konzeptionell zu einem Amt für Gleichstellung 
und Vielfalt ausgebaut.  
 
Haushaltsentscheidungen werden auf der Grundlage von geschlechterd ifferenzierten 
Informationen getroffen. 
 
Daran messen wir die Ergebnisse  
Indikatoren 2017 2019 
Wird das Instrument Gender 
Budgeting angewandt?  
Werden die geschlechts-
spezifischen Auswirkungen 
von Maßnahmen und 
Projekten bewertet? 
• Projekte mit dem Jobcenter 
• Projekt mit der Stadtbücherei 
• Aufnahme des Instruments Gender 
Budgeting (FINANZfairTEILUNG) in den 
Charta-Aktionsplan 
• Interkommunaler Arbeitskreis Gender 
Budgeting 
 
Gibt es spezielle Maßnahmen 
zur Förderung der 
Gleichstellung im Bereich 
LSBTTI?  
Eine personelle und konzeptionelle 
Neuordnung ist ab 2019 geplant. 
 
Werden in allen Programmen, 
Maßnahmen und Berichts- 
und Beschlussvorlagen der 
Verwaltung die Daten 
weitestgehend nach 
Geschlechtern differenziert 
aufgeschlüsselt und 
dargestellt? 
 
Ausgewählte Beispiele: 
• Arbeitsmarktprogramm Jobcenter 
• Integrationsmonitoring zur Umsetzung 
der Ziele des Migrationsleitbilds 
• Aktionsplan zur Umsetzung der 
Behindertenrechtskonvention 
• Soziale Stadt Kinderhaus  
• Integriertes Entwicklungskonzept Stadtteil 
Coerde  
 
                                                      
2 Artikel 6, 8, 9 und 10 der Europäischen Charta

- 10 - 
 
Das tun wir  
 
 
2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten 
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster verarbeitet alle Daten -  soweit vorhanden -  
geschlechterdifferenziert und bereitet diese unter Berücksichtigung des Datenschutzes in ihren 
Publikationen entsprechend auf. Mit dieser Aufgabenstellung werden jährli ch umfassende und 
differenzierte Statistiken zu verschiedenen Themenbereichen -  gesamtstädtisch, für die sechs 
Stadtbezirke und die 45 Stadtteile - im Internet veröffentlicht, so zum Beispiel die SMS (Statistik 
für Münsters Stadtteile „Bevölkerungsindikatoren – Geschlechterverhältnisse“).  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 02.07. Statistik  
Leistung: 02.07.01.02. Datenmanagement 
Budget der Produktgruppe: 7.100 €  
Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2017: 309.429, davon 48 % männlich, 52 % weiblich 
 
Kosten: Die oben genannten Leistungen werden innerhalb des Produktes 1 „Raumbezug 
statistischer Daten“ der Produktgruppe 02.07 erbracht. Für das Produkt 1 steht ein Budget von 
insgesamt 4.100€ zur Verfügung. Die Kosten für die darin enthaltene Leistung der 
geschlechterdifferenzierten Datenaufbereitung lassen sich nicht abbilden. 
Zuständig: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und alle 
Vorlagenerstellerinnen und Vorlagenersteller  
 
 
2.2.Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity) 
Das Frauenbüro erweitert die Aufgaben im Bereich Männer-  und Jungenarbeit in der 
Gleichstellung. Analog zur bisherigen Funktionsweise des Frauenbüros soll auch die Aufgabe 
“Männer in der Gleichstellung“ auf der Ebene der Steuerungsaufgaben (gesamtstädtische 
Verantwortung für die Gleichstellung, spezifische Männeraspekte im Bereich 
Personalentwicklung) sowie im Bereich der Öffentlichkeits - und Netzwerkarbeit zur 
Gleichberechtigung in Münster ergänzt werden. Die Aufgaben umfassen u.a. die Arbeitsbereiche 
Mitwirkung bei der Europäischen Charta, Öffentlichkeitsarbeit z. B. in den Bereichen 
Männergesundheit und Geschlechterstereotypen, Väterarbeit, Jungenprojekte wie Boys´ Day, 
Jungentag etc. und finanzielle Förderung von Männerprojekten.  
 
Zusätzlich werden die Aufgab en des Frauenbüros auch im Bereich Sexuelle Identitäten und 
Vielfalt (LSBTTI) erweitert. Auch in diesem Bereich gehören Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung in 
der Personal- und Organisationsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Netzwerken wie CSD, 
KCM, LIVA S und Track zur Aufgabe dieser Stelle. Zur Umsetzung der Konzepte werden im 
Frauenbüro entsprechende (Plan)Stellen eingerichtet. Die Amtsbezeichnung wird entsprechend 
angepasst. 
 
Das Frauenbüro war beauftragt , im Rahmen der Beratungen im Zusammenhang mit d em 
Aktionsplan 13 /15 zur Europäischen Charta einen Beschlussvorschlag zum Haushalt 2018 
vorzulegen. Grundlage waren ein Beschluss von Februar 2016 zur Erweiterung des Frauenbüros 
um „Männer - und Jungenarbeit“ sowie eine Berichtsvorlage im November 2016 zur

- 11 - 
 
konzeptionellen Erweiterung des Amtes hinsichtlich des Aufgabenspektrums LSBTTIQ. Es wird in 
2018 erneut nach Lösungen gesucht um zum Haushalt 2019 ein entsprechendes Verfahren 
vorzustellen. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.04.: Gleichstellung von Frau und Mann 
Leistung: 01.04.02.02.: Zielgruppen- und themenspezifische Netzwerke: Installation, 
Koordination und Mitwirkung 
Teilleistung: 01.04.02.02.06: Männer 
Budget der Produktgruppe: 984.870 €  
 
Kosten: Personal, Sachmittel 
Zuständig: Frauenbüro 
 
 
2.3 Geschlechtergerechte Sprache 
Für Presseinformationen, Print - und Onlinepublikationen, die vom Presseamt laufend verfasst 
oder redigiert werden, gilt das Regelwerk der amtlichen Rechtschreibung. Es setzt den 
verbindlichen Rahmen für schriftliche Texte. Innerhalb dieses Rahmens gelten die 
Anforderungen einer geschlechtergerechten Sprache, wie sie beispielweise in der Publikation 
"fair formuliert" erläutert werden. Die Geschäftsanweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
die für alle Ämter und Einrichtung en der Stadt verbindlich ist, legt außerdem fest, dass 
schriftliche Texte unter anderem den Anforderungen der Gendergerechtigkeit genügen müssen.  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.07. Public Relations 
Leistungen: 01.07.01.02. Printpublikationen und 01.07.01.03. Onlinepublikationen 
Budget der Produktgruppe: 1.439.800 €, das sind 0,124 % des Gesamthaushalts 
 
Kosten: keine Zusatzkosten 
Zuständig: Presse- und Informationsamt 
 
 
2.4 Gebrauchsanweisung FINANZfairTEILUNG 
Zur Einführung von Gender Budgeting/FINANZfairTEILUNG wurde eine Arbeitsanleitung erstellt. 
Diese wird jetzt in der Praxis erprobt und ggf. weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die 
„Gebrauchsanweisung“ genutzt um die Politik über die Anwendung der FINANZfairTEILUNG zu 
informieren und die damit verbundenen Aufgaben für die Politik darzustellen.  
 
Darüber hinaus dient die Handreichung auch der Information der Öffentlichkeit.

- 12 - 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 01.04. Gleichstellung von Frau und Mann 
Leistung: 01.04.01.01. Fachliche Beratung zu den gleichstellungsrelevanten Aufgaben der Fach- 
und Querschnittsämter 
Teilleistung: 01.04.01.01.01. Gender Budgeting 
 
Kosten: 1.423,10 € Grafik und Druck Broschüre und Personalkosten 
Zuständig: Frauenbüro/Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting 
Bei der Ausrichtung der 3.  Nationalen Konferenz zur Europäischen Charta für die Gleichstellung 
in Münster hat das Frauenbüro die Gründung eines interkommunalen Arbeitskreises  Gender 
Budgeting initiiert und wird ihn federführend betreuen. Im Rahmen des fachlichen Austausches 
sollen Best Practises, strategische Vorgehensweisen und erfolgversprechende Kommunikations-
formen zur Einführung von Gender Budgeting  aus der Praxis ausgetauscht und in die jeweils 
eigene Arbeit einbezogen werden. Zurzeit sind 20 Kommunen am Austausch beteiligt. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 01.04. Gleichstellung von Frau und Mann 
Leistung: 01.04.01.01. Fachliche Beratung zu den gleichstellungsrelevanten Aufgaben der Fach- 
und Querschnittsämter 
Teilleistung: 01.04.01.01.01. Gender Budgeting 
 
Kosten: Personal- und Sachkosten 
Zuständig: Frauenbüro/ Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit 
Im Laufe eines Haushaltsjahres werden zahlreiche Berichts - und Beschlussvorlagen für den Rat 
und seine Ausschüsse erstellt. Die Verwaltung legt einmal jährlich eine Liste der Vorlagen mi t 
Gleichstellungsrelevanz vor. Vorlagen, die den Genderaspekt fachlich und inhaltlich sinnvoll 
aufbereiten, dienen als gute Beispiele und helfen das gesamtstädtische Wissen über die 
Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ zu erweitern. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
 
Kosten: keine Angaben möglich 
Zuständig: Frauenbüro in Kooperation mit dem Amt für Bürger- und Ratsservice

- 13 - 
 
2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion, Integration und 
Antidiskriminierung 
Neben der Europäischen Charta für die Gleichstellung, ist die Stadt mit ihren Zielen zur 
Inklusion, Integration und Antidiskriminierung auch weiteren Querschnittsthemen verpflichtet. 
Alle zwei Jahre werden ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention 
vorgelegt sowie ein Integrationsmonitoring zur Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbilds 
durchgeführt. Die jeweils federführenden Ämter stellen sicher, dass die dargestellten 
Maßnahmen und - berichte jeweils geschlechterdifferenziert aufbereitet werden. Dort, wo 
geschlechterdifferenzierte Informationen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden 
Vorschläge erörtert, wie diese beschafft werden können. Über diese grundlegenden Schritte 
hinaus werden Konzepte entwickelt, mit denen die Quersc hnittsthemen im Sinne einer 
zukunftsorientierten und synergetischen Arbeit auch inhaltlich enger miteinander verbunden 
werden. Angesichts der Breite der Querschnittsthemen  ist eine umfassendere Abbildung von 
Gender-Aspekten mittels gegebener Haushaltsdaten  nur begrenzt möglich. Um 
Geschlechterverteilung jedenfalls unter den Mitwirkenden eines Angebots und dessen 
Zielgruppe abbildungsfähig zu machen, bietet sich als erster pragmatischer Schritt die 
beispielförmige Darstellung anhand solcher Einzelzuschüsse a n, die sich einem 
Querschnittsthema vergleichsweise eindeutig zuordnen lassen: 
 
Beispiele zum Querschnittsthema Inklusion  
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Leistung (=Teilleistung):05030201 (Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen) 
Zuschuss an Lebenshilfe für geistig Behinderte (2018):  37.720 €  
Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Produkt: 050306 (Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte) 
Zuschuss an Funky e. V (2018): 30.000 € 
 
Beispiele zum Querschnittsthema Integration  
Haushaltsdaten 
a) Produktgruppe: 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts) 
Leistung (=Teilleistung): 0502030201 (Unterbringung, Betreuung und Integrationshilfen) 
Integrationshilfen für Flüchtlinge (Ansatz 2018 ): 309.620 € 
 
b) Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Leistung (=Teilleistung): 0503060801 (Förderung freier Initiativen und Vereine) 
Förderung von Vereinen und Initiativen im Feld Migration/Integration (2018): 118.300 € 
Zuständig: Sozialamt

- 14 - 
 
 
3. Die Kommune als Arbeitgeberin 
 
In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung und 
die interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung.3  
 
 
 
Münsters Maßstab  
Die Stadt Münster  strebt an,  eine Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen sie 
unterrepräsentiert sind, zu erreichen. F ür alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden eine 
gerechte Verteilung von beruflichen Chancen, eine beschäftigtengerechte flexible Arbeitsplatz - 
und Arbeitszeitorganisation und die Vereinbarkeit von  Familie und Beruf angestrebt. Die Stadt 
Münster verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz , der einer für Männer und Frauen, Mütter 
und Väter förderlichen Gleichstellungsarbeit Raum gibt. 
 
Das wollen wir erreichen 
Die vorhandenen Bausteine für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden in ihrer Wirkung 
geschärft und auch auf die Bedarfe von Vätern angepasst. 
 
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen steigt.  
 
Führungskräfte werden als Mitgestalter/i nnen der Arbeitsorganisation und Vorbilder in ihrer 
Genderkompetenz gestärkt. 
 
Angebote zur betrieblichen Kinderbetreuung werden ausgebaut. 
 
Die städtischen Beteiligungen legen eigene Konzepte zur Frauenförderung/Gleichstellung und 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. 
 
Das Bewusstsein für die Ursachen unterschiedlicher Einkommen von Männern und Frauen wird 
geschärft. 
 
Daran messen wir die Ergebnisse  
Indikatoren 2017 2019 
Wie hoch ist der Anteil von 
Frauen und von Männern bei 
der Nutzung 
familienfreundlicher 
Angebote? 
Elternzeit/Sonderurlaub: (Stichtag: 31.12.2016)* 
• Frauen: 82 % 
• Männer: 18 % 
Telearbeit / Homeoffice: (Stichtag: 30.06.2017)* 
• Frauen: 77 % 
• Männer: 23 % 
Reduzierte Arbeitszeit: (Stichtag: 31.12.2016)* 
• Frauen: 82 % 
• Männer: 18 % 
*vgl. Gleichstellungsplan 2021 
 
Wie hoch ist der Anteil von 
Frauen und von Männern in 
Führungspositionen? 
• Frauen: 34 % 
• Männer: 66 % 
(Stichtag 31.12.2016) 
 
                                                      
3 Artikel 11 der Europäischen Charta

- 15 - 
 
Das tun wir 
 
 
3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes wird spätestens alle fünf Jahre 
das Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan mit quantitativen und qualitativen 
Zielen und entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dem Rat zur Beschlussfassung 
vorgelegt. Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt.  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement  
Leistung: 01.08.01.03. Personalentwicklung 
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes 
Mitarbeiter/-innen Stadtverwaltung Münster (Kernverwaltung): 6.611, davon 59 % Frauen 
 
Kosten: mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar 
Zuständig: Personal- und Organisationsamt 
 
 
3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen  
Die steuerungsrelevanten städtischen Beteiligungsgesellschaften (vgl. „Beteiligungsgrundsätze 
und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster“, dort Anlage 1 „Steuerungscluster“) 
legen jeweils zum Programm für Chancengleichheit/ Gle ichstellungsplan Berichte über eigene 
frauenfördernde Maßnahmen vor.  Zu diesem Zweck werden Maßnahmen zur Frauenförderung 
im Rahmen der Fortschreibung der jeweiligen Managementkontrakte berücksichtigt. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.09. Finanz- und Beteiligungsmanagement 
Leistung 01.09.01.06. Beteiligungsmanagement 
Teilleistung 01.09.01.06.01. Beteiligungsmanagement/ Beratung Gremienvertreter  
Budget der Produktgruppe 0109:  9.724 T€ das sind  0,83 % des Gesamthaushaltes 
Die Stadt Münster verfügt über fast 50 Beteiligungen in den Bereichen Daseinsvorsorge, 
Förderung des Wirtschaftsstandortes und Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur. 
 
Kosten: siehe oben 
Zuständig: Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens m/w  
Zur Erhöhung der Transparenz wird jährlich zu jedem städtischen Amt (alternativ zu jedem 
Dezernat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur vorgelegt. Dabei werden die absoluten und 
relativen Anteile von weiblich en und männlichen Beschäftigten dargestellt. Dazu wird das 
durchschnittliche Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten 
unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Bei der Darstellung der 
Durchschnittsgehälter ist  eine Aggregationsebene zu finden, die den datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen entspricht.

- 16 - 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement  
Leistung: 01.08.01.02. Personalbetreuung/-verwaltung 
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes 
Mitarbeiter/-innen Stadtverwaltung Münster (Kernverwaltung): 6.611, davon 59 % Frauen 
 
Kosten: derzeit nicht ermittelbar 
Zuständig: Personal- und Organisationsamt 
 
 
3.4 Ausbildung in der IT 
Um den Anteil der Frau en im Bereich der IT -Ausbildung zu erhöhen, werden im Rahmen der 
Ausbildungsakquise gezielt und aktiv besondere Maßnahmen ergriffen, um junge Frauen für den 
IT Bereich zu gewinnen.  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.15. IT-Management (citeq) 
Leistung: 01.15.01.01. IT-Management  
Budget der Produktgruppe: 356.000 € das sind 0,03 % des Gesamthaushaltes 
Eine von derzeit 8 Auszubildenden bei der citeq ist weiblich (Stand: 01.03.2018) 
 
Kosten: derzeit nicht ermittelbar 
Zuständig: Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit citeq 
 
 
3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung  
Die Verwaltung hat die Bereiche identifiziert, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 
sinnvoll in sozialversicherungspflichtige Beschäftig ungsverhältnisse umgewandelt werden 
können. 
 
Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den Offenen Ganztagsschulen anstelle des 
zuvor bereitgestellten Kontingents für den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften sogenannte 
Unterstützungskräfte mit 20,5 Woche nstunden eingesetzt. Die Umstel lung erfolgt schrittweise, 
zum Beispiel  in Abhängigkeit von Fluktuationen. Es waren nur relativ wenige 
Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stundenaufstockung interessiert, so dass nicht alle 
Unterstützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden konnten. Es werden daher regelmäßig 
weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wenn Niedrigteilzeitkräfte ausscheiden. 
 
In einigen Bereichen ist jedoch eine Reduzierung der Niedrigteilzeitkräfte nicht möglich, weil 
hier die ents prechende Anzahl an „Köpfen“ benötigt wird bzw. eine Anwesenheit von nur 
wenigen Stunden pro Woche notwendig ist. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin versuchen 
auch hier möglichst auf den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zu verzichten. 
 
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Niedrigteilzeitkräften wurden auch die Eingruppierung 
und die Befristungssituation thematisiert. Langjährig befristet beschäftigte Personen wurden in 
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

- 17 - 
 
Mit Beschluss vom 04.07.2018 werden auch den bislang als Honorarkräfte bei der Westfälischen 
Schule für Musik Beschäftigten tarifliche Arbeitsverträge angeboten. Es wird eine Quote von 80 % 
tariflich beschäftigter Musikschullehrerinnen  und -lehrer gegenüber 20 % Honorarkräften 
angestrebt.  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement 
Leistung 01.08.01.02, Personalbetreuung/-verwaltung 
Teilleistung 01.08.01.02.02, Begründung, Veränderung und Beendigung von Beschäftigungs- 
und Beamtenverhältnissen, Dienstwohnungen 
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes 
 
Kosten: Die Umwandlung an den Offenen Ganztagsschulen erfolgt kostenneutral.  
Zuständig: Personal- und Organisationsamt

- 18 - 
 
 
4. Die Kommune als Auftraggeberin 
 
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der Gleichberechtigung durch 
Vergabeentscheidungen und Verträge.4 
 
 
 
Die Rolle der Kommune als Auftraggeberin ist in der Geschäftsanweisung  zu Ausschreibungen 
und Vergaben geregelt: 
 
„3. Vergabegrundsätze 
 
Für alle Vergabeverfahren gelten folgende, einheitliche Vergabegrundsätze:  
 
3.1 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit  
 
Bei kommunalen Beschaffungen werden privatrechtliche Verträge geschlossen. 
Die Entscheidung, ob, wie viel und was eine Kommune beschafft, ist nach Aspekten der 
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen. Daran anknüpfend ist das Ziel jedes 
Vergabevorgangs, die beste Relation von Preis und Leistung zu erreichen. … 
 
Der Zuschlag ist a uf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste 
Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.  
 
… 
 
3.8.2 Soziale Kriterien 
 
Bei Vergaben sind gemäß Tariftreue-  und Vergabegesetz (TVgG  NRW) neben den 
tariflichen Kriterien und den Mindestlohnanforderungen auch soziale Kriterien, Aspekte 
der Frauenförderung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu 
berücksichtigen.  
 
Zudem hat sich die Stadt Münster der Förderung von M enschen mit Behinderungen 
verpflichtet. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, 
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten 
oder Inklusionsbetrieben ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten.  …“ 
 
Dieser Bereich wird im Rahmen des Aktionsplans lediglich informatorisch dargestellt, da hier 
nur die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen ist. 
 
  
                                                      
4 Artikel 12 der Europäischen Charta

- 19 - 
 
 
5. Die Kommune als Dienstleisterin 
 
Dieses Handlungsfeld umfasst die breite  Aufgabenpalette der kommunalen Daseinsvorsorge. 
Schul- und Bildungsbereich, Berufswahl, Politische Bildung, Neubürger*innen, Gesundheit, 
Soziale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege, Armut, Wohnen, Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte, Zugang zu Sport, Freizei t, Kultur, Sicherheit, Nahverkehrsplanung, 
geschlechterspezifische Gewalt und Menschenhandel.5 
 
 
 
Münsters Maßstab 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln (ISM). 
 
Das wollen wir erreichen 
Das Berufswahlspektrum junger Schulabgängerinnen und Abgänger erweitert sich. 
 
Die Kinderbetreuungsangebote in der Stadt sind bedarfsgerecht und decken auch Randzeiten 
ab. 
 
Städtische Einrichtungen tragen zum Verständnis von Geschlechterfragen bei. 
 
Der Abbau von Gewalt gegen Frauen ist ein leitendes Prinzip bei allen Maßnahmen für 
Geflüchtete. 
 
Daran messen wir die Ergebnisse  
Indikatoren 2017 2019 
Existieren spezielle Maßnahmen 
zur Bekämpfung von 
Geschlechterstereotypen im 
Bildungswesen, z. B. 
Kampagnen gegen traditionelle 
Berufsbilder?  
Am Girls´ Day 2017 haben 1.300 Mädchen 
und 130 Einrichtungen und Betriebe 
teilgenommen.  
Am Mädchen- und Jungentag nahmen 225 
Schülerinnen und 425 Schüler teil. 
Der Kalender Münstermerker (früher 
„Mädchenmerker“) hat eine stadtweite 
Auflage von 7.000 und landesweit 91.680 
Stück.  
 
Wie hoch ist der Anteil der 
Kinder, die in Betreuungs-
einrichtungen betreut werden, 
aufgeschlüsselt nach 
Altersgruppen? 
unter 3 Jahren:  42,4 % 
3 bis 6 Jahe: 103,4 % 
6 bis 10 Jahre/Primarbereich: 58,9 % 
 
 
  
                                                      
5 Artikel 13, 16, 19, 20, 21 und 22 der Europäischen Charta

- 20 - 
 
Gibt es Unterstützungs-
angebote für Personen, die 
pflegebedürftige Familien-
angehörige in Teilzeit oder 
Vollzeit betreuen, (zum Beispiel 
Beratungsangebote)?  
Informationsbüro Pflege (eine Einrichtung 
des Sozialamtes) 
 
Gibt es zweckgebundene 
Finanzmittel für den Abbau von 
geschlechterspezifischer 
Gewalt? 
Finanzierung der Frauenhäuser und 
Zuschüsse für vier Träger (Beratungsstellen 
und Frauensportverein)  
 
 
 
Das tun wir 
 
 
5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker 
Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, um  stereotypen Rollenbildern 
entgegenzuwirken und eine individuelle und vielfältige Lebensplanung von Mädchen und 
Jungen zu fördern, werden von der Stadt folgende Angebote unterstützt: 
 
 
Girls‘ Day 
Jährlich wird der bundesweite Girls‘ Day vom Frauenbüro koordiniert. Unternehmen, Eltern, 
Schulen und Schülerinnen werden bei der Angebotsentwicklung bzw. der Platzsuche beraten 
und mit zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien unterstützt. Das örtliche 
Aktionsbündnis aus Hochschulen, Ämtern, Kammern, Verbänden und Vereinen unterstützt den 
Girls‘ Day inhaltlich und finanziell. Die jährlich erscheinende Dokumentation stellt die Vielfalt 
der örtlichen Angebote dar. 
 
Haushaltsdaten Girls‘ Day 
Produkt: 01.04.02.0101 Veranstaltungen 
Produkt: 01.04.02.0102 Publikationen 
Produkt: 01.04.02.0103 Information und Beratung 
Produkt: 01.04.02.0203 Aktionsbündnis Girls‘ Day 
 
Kosten: rund 2.300 €, zu 100 % gedeckt durch Einnahmen der Beiträge des Aktionsbündnis 
 
 
Münsteraner Mädchen- und Jungentag 
Seit 2010 ist das Projekt Münsteraner Jungentag  in der Einrichtung Jugendarbeit und 
Sexualpädagogik der Arbeiterwohlfahrt (A WO) angesiedelt und wird nach zwei 
Pilotprojektrunden seit 2017 durch den Münsteraner Mädchentag ergänzt. Im Auftrag der Stadt 
Münster wird die Planung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung des Projekttags 
organisiert und koordiniert.

- 21 - 
 
Thematisch beschäftigen sich der Mädchen - und Jungentag mit männlicher und weiblicher 
Identität, Rollenbildern, Lebensplanung, und Sexualität, sexueller Vielfalt und Multikulturalität 
von Mädchen und Jungen. 
 
Haushaltsdaten Mädchentag und Jungentag 
Produkt: 01.04.02.0301 Trägerförderung (gesamt: 446.050 €) 
Träger: AWO 
 
Kosten: 27.000 €, davon 9.347 € für w und 17.653 € für m (in 2017) 
 
 
Münstermerker 
Mit der jährlichen Herausgabe des Schulkalenders „Mädchenmerker“ hat das Frauenbüro in den 
vergangenen Jahren Schülerinnen ab Klasse 7 Tipps rund um Studium, Beruf und Ausbildung 
geboten. Aktuell wurde das Konzept des bisherigen „Mädchenmerkers “‘ erweitert zu einem 
„Münstermerker for every gender* “, um der Vielfalt vo n Geschlechtern besser gerecht zu 
werden.  
 
Mit Fragestellungen wie: Was will ich werden? Ist die Hochschule oder ein Betrieb mein 
nächstes Ziel? Was kann ich in meinem Wunschberuf verdienen? , gibt der "Münstermerker" 
geschlechtersensibel Tipps und Hinweis e zu allem, was nach der Schule folgt und informiert 
über weitere Möglichkeiten wie Freiwilligendienste oder Auslandsaufenthalte. Informationen 
und Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung und örtliche Beratungsangebote runden 
das Angebot ab. Der Schuljahreskalender ist ein NRW -weites Projekt der 
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen; die Ausgabe 
Münster erscheint exklusiv in der Variante „for every gender*“. 
 
Haushaltsdaten Münstermerker 
Produkt: 01.04.02.0102 Publikationen 
 
Kosten: rund 5.000 €, Einnahmen: rund 6.000 €, 
Zuständig: Frauenbüro 
 
 
5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf 
Die Stadt Münster unterstützt die Einführung und Umsetzung des Landesvorhabens „Kein 
Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. Z u diesem Zweck wurde im Jahr 2013 im Amt für Schule 
und Weiterbildung eine Kommunale Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Kommunale 
Koordinierungsstelle organisiert erforderliche Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten 
Akteuren und trägt zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Landesvorhabens bei.  
 
Darüber hinaus werden bedarfsbezogen Projekte (schulbegleitend und nachschulisch) im 
Übergang Schule-Beruf in der Stabstelle geplant, koordiniert und teilweise finanziert.

- 22 - 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 03.02. Zentrale Leistungen für Schülerinnen und Schüler und am Schulleben 
Beteiligte  
Produkt: 03.02.03. Übergang Schule-Beruf und anschließende Qualifizierungsangebote 
Leistung: 03.02.03.01. Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und der beruflichen 
Qualifikation 
Budget der Produktgruppe: Aufwand 783.500 €. Dem stehen Erträge (z. B. vom Land Nordrhein-
Westfalen oder der Agentur für Arbeit) in Höhe von 202.840 € gegenüber, die zur Finanzierung 
der Personalkosten für KAoA oder zur Durchführung bestimmter Projekte dienen.  
In Münster gibt es 32 weiterführende Schulen mit insgesamt 11.742 Schülerinnen und Schüler 
(6.002 weiblich, 5.740 männlich) die von den Angeboten der Stabstelle erreicht werden. 
 
Kosten: ca. 580.700 € 
Zuständig: Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
5.3 Kinderbetreuung 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute Betreuung, Erziehung und Bildung von 
Kindern stellen wesentliche Grundlagen zur Chancengerechtigkeit dar. Diese Ziele bilden einen 
wichtigen Baustein der Leistungen der Verwaltung für Familien, Kinder und Jugendliche. 
 
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3 -Kindertagesbetreuung gehört zu den vorrangigen Zielen 
der Stadt. 
 
Darüber hinaus werden zur stetigen Verbesserung der Betreuungssituation in Hinblick auf die 
wachsenden und vielfältigen Bedarfe von Eltern auch die bereits eingeschlagenen innovativen 
Wege bei den Betreuungsangeboten hinsichtlich der Form und der Angebotszeiten 
bedarfsorientiert weiterentwickelt.  
 
Insbesondere sind hier die Konzepte ExtraZeit (individuell zu buchende Verlängerung der 
Öffnungszeit in 13 Kitas) und FlexiZeit (individuelle Gestaltung der Betreuungszeit innerhalb 
einer grundsätzlich erweiterten Öffnungszeit in 4 Ki tas) zu nennen. Ebenfalls wurde 2014 an 
acht verschiedenen Standorten eine Randzeitenbetreuung im Rahmen der offenen 
Ganztagsschule eingeführt.  
 
Um die Integration geflüchteter Mütter zu unterstützen, werden die derzeit 23 
Sprachförderangebote für Eltern von Kita Kindern in 19 Kitas verstetigt und bedarfsorientiert 
weiterentwickelt. Auch der Einsatz von Sprach-  und Kulturmittlerinnen in Kitas unterstützt die 
Integration zugewanderter Eltern. Die Kooperation mit den Trägern von Integrationskursen 
ermöglicht die Unterstützung der Träger bei der Einführung und Umsetzung 
integrationskursbegleitender Kinderbetreuungsangebote. Die Teilnahme der Mütter an 
Integrationskursen ist ein wesentlicher Baustein für deren Integration.  
 
Einen wichtigen Baustein im Rahmen d er Kinderbetreuungsangebote bieten zudem die 
Familienzentren. Familienzentren sind niedrigschwellige und wohnortnahe Präventions -
modelle, die Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Startchancen 
eröffnen und Eltern bei der Erziehung unt erstützen können. Zum Kitajahr 2018/2019 halten 
stadtweit insgesamt 35 Familienzentren entsprechende Angebote vor.

- 23 - 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 06.01. Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Produkt: 06.01.01. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Budget der Produktgruppe: 122.940.730 €, das sind 10,66 % des Gesamthaushaltes. 
In Münster gibt es zum Kita -Jahr 2017/2018 10.697 Plätze in Kindertageseinrichtungen (davon 
2.510 U3-Plätze) und 1.258 Plätze in der Kindertagespflege (davon 1.171 U3-Plätze). 
 
Kosten: Haushaltsergebnis 2018 
Zuständig: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der offenen Kinder-  und Jugendarbeit ist 
eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien 
und öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe im Rahmen von Fachtagungen und Fortbildungen 
weiter qualifiziert werden. 
 
Die Träger verpflichten sich selbst, ihr pädagogisches Personal paritätisch zu besetzen; dies gilt 
auch für geringfügig Beschäftigte. 
 
Zudem existiert seit 2012 in Münster ein Jugendtreff für lesbische, schwule, bisexuelle und 
transsexuelle Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, Identität sfindungsprozesse zu 
stärken und zu unterstützen. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 06.02. Kinder- und Jugendarbeit 
Budget der Produktgruppe: 23.096.470 €, das sind 2,08 % des Gesamthaushaltes 
 
Kosten: derzeit nicht ermittelbar. 
Zuständig: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
5.5. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege 
Die Betreuung und Pflege älterer Familienangehöriger stellt für eine wachsende Zahl 
Berufstätiger eine besondere Herausforderung dar. Mit gesetzgeberischen Maßnahmen wie mit 
kommunalen Hilfe - und Informationsangeboten werden Familien dabei unterstützt. Mit dem 
Blick auf die Verwirklichung gleicher Chancen müssen alle Maßnahmen auch auf ihre 
gendersensible Wirkung hin betrachtet werden. Zu den kommunalen Angeboten gehört das 
Informationsbüro Pflege. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe:  0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Produkt: 050301 (Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit) 
Kosten (Informationsbüro Pflege): Personal- und Sachkosten für Personalstellen 
Zuständig: Sozialamt

- 24 - 
 
5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung 
Voraussetzung für Chancengleichheit und auskömmliche Erwerbsarbeit ist auch eine 
partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Sie trägt wesentlich zu der auch  
für das Modellproj ekt „Global N achhaltige Kommune“ formulierten Absicht , „Gute Arbeit“ im 
Sinne sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, faire Löhne, familien -
freundliche Arbeitsorganisation usw. zu fördern, bei.  
 
Es ist deshalb notwendig, dass Arbeitgebe r/innen wie Arbeitnehmer/innen sich mit 
Rollenzuschreibungen und -Stereotypen befassen, strukturelle Hemmnisse für 
partnerschaftliche Aufgabenteilung abbauen und eigene Wertehaltungen überprüfen. Ein 
wichtiger Ansatz hierfür sind Maßnahmen und Konzepte, die Väterrolle in den Fokus zu rücken 
und Zeit - und Informationsbedarfe von Vätern wahrnehmen und aktiv berücksichtigen. Die 
Stadtverwaltung sieht entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans 2021 
vor. Weitere Akteure wie das Männernetzwerk M ünster und Weiterbildungseinrichtungen 
leisten hierzu Beiträge. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 01.08, Personal- und Organisationsmanagement 
Leistung/ Teilleistung: 01.08.01.03.01, Personalentwicklung (inkl. Vereinbarkeit von Beruf und 
Familie, Frauenförderung, Schwerbehinderung, Migration) 
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 EUR das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes 
 
Kosten: derzeit nicht ermittelbar 
Zuständig: Personal- und Organisationsamt und Kooperation mit Trägern 
 
 
5.7 Wohnen 
Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundlage für eine unabhängige und sichere Existenz. 
Die Wohnraumversorgung - insbesondere die nicht ausreichende Versorgung mit bezahlbarem 
Wohnraum für alle Bevölkerungsteile - ist ein zentrales politisches Thema. Die damit 
verbundeneren Herausforderungen und Aufgaben sind auch im Zusammenhang mit der 
Verwirklichung gleicher Chancen zu betrachten. Viele verschiedene Facetten der 
Wohnungsversorgung von neuen Wohnformen bis hin zu Wohngeldanträgen und die 
Bereitstellung von Wohnungen  für Geflüchtete sind dabei zu berücksichtigen und immer auch 
gendersensibel und mit ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Lebenslagen von Männern und 
Frauen zu bewerten. Vielfältig ist auch die Zahl der Verantwortlichen und der zu beteiligenden 
Akteure. A uch im Rahmen des Modellprojekts „Global nachhaltige Kommune“ wird das Ziel, 
bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt für alle Zielgruppen 
vorzuhalten, unterstützt. Mit den für den Bereich Wohnen bei der Stadt Verantwortlichen 
werden d ie Themen kommuniziert, die im Sinne der Chancengleichheit dort vorrangig 
bearbeitet werden können und weitere Akteure identifiziert, die im Zusammenwirken mit der 
Stadt im Rahmen ihrer Verantwortung zu einer gendersensiblen Wohnraumversorgung 
beitragen können. 
 
Haushaltsdaten  
können erst bei der Konkretisierung von Projekten oder Maßnahmen benannt werden 
Zuständig: Dezernat VI

- 25 - 
 
5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte 
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu unterschiedlichen Themen der Frauen - und 
Geschlechtergeschichte werden, wenn entsprechende Arbeiten vorliegen oder angeboten 
werden und es finanziell möglich ist, publiziert.  
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 04.06. Stadtarchiv 
Produkt 04.06.02. Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stadtgeschichte 
Budget der Produktgruppe: 1.189.780 € 
 
Kosten: können nur bei konkreten Projekten benannt werden 
Zuständig: Stadtarchiv 
 
 
5.9 Geschlechterforschung 
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschung im Rahmen von Ausstellungen und 
Publikationen berücksichtigt. Das Stadtmuseum Münster hat im Jahr 2017 folgende 
Präsentationen zur Geschlechtergeschichte und Forschungen durchgeführt:  
10. Januar bis 09. Juni: Annette Droste zu Hülshoff 
09. Mai bis 30. Juli: Boushra Alutawakel –  Der Schleier – The Hijab/Veil (in Kooperation mit der 
Friedrich-Hundt-Gesellschaft 
08. Dezember 2017 – 25. November 2018: Münster 1968. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 04.05. Stadtmuseum 
Produkt 04.05.02. Aufarbeitung und Darstellung der Stadtgeschichte durch Ausstellung 
Budget der Produktgruppe in 2017: 1.861.150 €, das sind 0,16 % des Gesamthaushaltes  
Inklusive Erarbeitung, Umsetzung, Vermittlung und Bewerbung der drei oben gena nnten 
Ausstellungen sowie allgemeine Recherchen zur Geschlechtergeschichte der Stadt, Erwerbung 
etc. hat das Stadtmuseum Münster ca. 25.000 € investiert. 
 
Kosten: Die hierfür benötigten Investitionen in Höhe von 25.000 € entsprechen 0,0022 % des 
Gesamthaushaltes  
Zuständig: Stadtmuseum 
 
 
5.10 Frauenförderung im Sport 
Im Rahmen der Aktionspläne zur Umsetzung der Europäischen Charta wurde ein Projekt zur 
Förderung von Frauen in Führungsfunktionen in Sportvereinen entwickelt. Daraus ist 2017 das 
Netzwerk „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ hervorgegangen. Die weitere Arbeit und der Ausbau 
des Netzwerks sowie die daraus entstehenden Ideen und Konzepte werden vom 
Stadtsportbund, dem Sportamt und dem Frauenbüro unterstützt. Über die Entwicklung des 
Netzwerkes wird in diesem Rahmen berichtet.

- 26 - 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 08.01;  
Leistung/Teilleistung: Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Budget der Produktgruppe: 2.048.930,00 € 
 
Kosten: 306.440,00 € siehe V/0814/2014/1 
Zuständig: SSB, Frauenbüro 
 
 
5.11 Sicherheit in Grünanlagen 
Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffentlichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu 
Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur Förderung von Chancengerechtigkeit 
Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen 
werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage –  
neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien – für die Arbeit. Bei bestehenden 
Grünanlagen ist das Amt darum bemüht, notwend ige Anpassungen im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten vorzunehmen. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 13.01. Grün- und Freiflächen 
Leistung 13.01.01.01. Öffentliche Grünanlagen 
Budget der Produktgruppe: 14.825.280 €, das sind 1,29 % des Gesamthaushaltes. 
In Münster gibt es 396 ha Öffentliche Grünflächen, 48 ha Kinderspielplätze und 38 ha Rad- und 
Wanderwege. 
 
Kosten: k. A. 
Zuständig: Amt für Grünflächen und Umweltschutz und Nachhaltigkeit 
 
 
5.12 Gewalt gegen Frauen  
Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und bedarf sehr unterschiedlicher 
und vielschichtiger Herangehensweisen, um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen. 
 
In Münster gibt es drei Frauenhäuser, verschiedene Beratungsstellen für Frauen und weitere 
Angebote zur Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kinder sowie eine Krisen - und 
Gewaltberatung für Männer. Die gemeinsame Arbeit an der Bewusstseinsbildung und 
Sensibilisierung für dieses Thema, die stetige Verbesserung der Zusammenarbeit, um die 
Wirkung der Hilfen zu erhöhen und den sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen, stellt 
eine Maßnahme für die Verwaltung und alle in dem Bereich Tätigen und freien Trägern dar. 
 
Um dies zu erreichen, wird die Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen und Förderung von 
Öffentlichkeitsarbeit und Projekten zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und 
geschlechterspezifischer Gewalt kontinuierlich weitergeführt. 
 
Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ werden regelmäßig im Rahmen der 
Netzwerkarbeit an Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen und Dienste der 
Behindertenhilfe weitervermittelt.

- 27 - 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe 01.04.: Gleichstellung von Frau und Mann,  
Produkt 01.04.02.02. Förderung der Gleichberechtigung in Münster 
Leistung 01.04.02.01. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 
Teilleistung 01.04.02.02.07.: Häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen. 
Budget der Produktgruppe: 963.770 €, das sind 0,081 % des Gesamthaushalts 
Vorrangig aber nicht ausschließlich befassen sich drei Beratungsstellen mit dem Thema.  
Diese erhalten insgesamt Mittel in Höhe von 260 780 € (zusätzlich befristet Mittel in Höhe von 
38.000 € für das Projekt SUMT). Teilweise werden zudem Mittel des FSV in dem Bereich 
eingesetzt. Der FSV erhält einen Zuschuss von 23.730 €. 
 
Produktgruppe:  05.03 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Leistung: 05.03.06.01 (Beratung und soziale Unterstützung in Frauenhäusern) 
Teilleistung: 05.03.06.01.01 (Beratung und soziale Unterstützung in Frauenhäusern) 
Kosten: 
a) Tagessätze in Frauenhäusern für die Kosten der Unterkunft: ca.  255.000 €/Jahr 
b) Zuschuss Personalkosten Frauenhäuser (Ansatz 2018 ): 455.000 € 
 
Produktgruppe: 05.03 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe; Budget s. o.) 
Leistung: 05.03.06.10 (Einzelprogramme und Projekte) 
Teilleistung: 05.03.06.10.01 (Einzelprogramme und Projekte) 
 
Kosten: Zuschuss Beratungsleistungen bei häuslicher Gewalt (2018): 67.000 € 
Zuständig: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit Netzwerken, Jobcenter  
 
 
5.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen 
Mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aufnahme und längerfristigen 
Unterbringung geflüchteter Menschen wurden sukzessive auch Hilfe und Unterstützung für 
Frauen (und Männer), die von (häuslicher) Gewalt betroffen oder bedroht sind oder die 
während der Flucht von (sexueller) Gewalt bedroht waren, geschaffen. Dabei handelt es sich um 
sehr unterschiedliche Angebote, zu denen beispielsweise Selbstbehauptungskurse beim 
Frauensportverein und  in geringem Umfang Therapieangebote ebenso gehören wie die 
Bereitstellung eigener Schutzangebote in den Unterkünften. Wesentliche B austeine sind die 
zum Thema „ Gewalt gegen Frauen/ sexuelle Gewalt“  von den Trägern und Beratungsstellen 
speziell erarbeiteten Fortbildungsangebote für hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte und die 
fachliche Begleitung der vom Bund finanzierten Maßnahmen.  
 
Der dafür notwendige Austausch sowie fachliche Auswertungen und Initiativen für die 
Anpassung der Angebote im Rahmen der weiteren Integrationsprozesse finden in der AG 
Geflüchtete Frauen statt. Die AG wird geschäftsführend vom Frauenbüro betreut.  
 
Im Rahmen der Integrationshilfen für Geflüchtete hat das Sozialamt im Haushaltsjahr 2018 für 
den Bereich „Präventionsmittel Gewaltschutz“ 80.000 € vorgesehen. Hinzu kommen Leistungen 
für Öffentlichkeitsarbeit sowie tagesstrukturierende Maßnahmen (Mittelübertragung aus 2017 
mit 50.000 €), die die Präventionsangebote flankieren. Erste Initiativen dazu wird das Sozialamt 
mit dem Haus der Familie ab März/April 2018 starten; an zwei ausgewählten Standorten werden

- 28 - 
 
vom Haus der Familie geschulte Kulturmittlerinnen eingesetzt und fachlich begleitet. Die 
Angebote richten sich zunächst an Frauen und perspektivisch auch an Männer. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts) 
Produkt: 050203 (Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge) 
Leistung (=Teilleistung): 05020301 (Leistungen für Asylbewerber/Flüchtlinge: Unterbringung, 
Betreuung und Integrationshilfen 
 
Kosten : bis zu 80.000 € zzgl. flankierende Leistungen 
Zuständig: Sozialamt, Frauenbüro in Kooperation mit Trägern 
 
 
5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 
Das Prostituiertenschutzgesetz ist 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung in Münster erfolgt auf 
der Grundlage der Ausführungsbestimmungen des Landes NRW. In der Stadtverwaltung haben 
das Ordnungsamt, das Amt für Gesundheit, Veterinär-  und Lebensmittelangel egenheiten und 
das Frauenbüro gemeinsam das notwendige Konzept erarbeitet. Die Umsetzung wird 
gemeinsam begleitet und in ihrer Wirkung evaluiert. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 02.01 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 
Leistung/ Teilleistung: 
Budget der Produktgruppe: 4.158.830 € 
 
Kosten: derzeit nicht ermittelbar 
Zuständig: Ordnungsamt, Amt für Gesundheit, Veterinär-  und Lebensmittelangelegenheiten, 
Frauenbüro

- 29 - 
 
 
6. Planung und nachhaltige Entwicklung 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt - und Wirtschaftsentwicklung/ 
Nachhaltigkeit, Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, Städtepartnerschaften und europäische wie 
internationale Kooperationen.6 
 
 
 
Münsters Maßstab 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hoher Umwelt - und Naturqualität , mit breitem Freizeit - und Sportangebot , mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft (ISM). 
 
Das wollen wir erreichen 
Bei allen Planungs - und Entwicklungskonzepten werden gendersensible Beteiligungsformate 
systematisch angewandt. 
 
Stadtplanung und Quartiersentwicklung sind in der konkreten Umsetzung gendersensibel. 
 
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit werden gendersensibel geplant und 
umgesetzt. 
 
Alle Maßnahmen der „Digitalen Stadt Münster“ werden gendersensibel entwickelt und 
umgesetzt. 
 
Daran messen wir die Ergebnisse  
Indikatoren 2017 2019 
In welchen strategischen und 
operationalen Zielen und 
Maßnahmen zur Umsetzung 
des Programms „Global 
nachhaltige Kommune“ ist die 
Geschlechterperspektive 
explizit integriert? 
Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und 
Gender mit Berücksichtigung der 
Wohnraumsituation“ 
Operative Ziele: 
• Die Stadt setzt sich dafür ein, den Anteil 
von Frauen in Führungspositionen 
kontinuierlich zu erhöhen. 
• Der Haushaltsplan wird mit FINANZfair-
TEILUNG (Gender Budgeting) vermehrt 
zielgruppenspezifisch aufgestellt. In jedem 
Dezernat wird auf mindestens ein 
zusätzliches Produkt Gender Budgeting 
angewandt.  
• Die Förderung von Mädchen und jungen 
Frauen im MINT-Bereich erhält einen 
besonderen Stellenwert 
 
  
                                                      
6 Artikel 24, 25, 26, 27 und 26 der Europäischen Charta

- 30 - 
 
Werden die besonderen 
Bedürfnisse von Frauen und 
Männern bei der Stadtplanung 
und dem öffentlichen 
Nahverkehr berücksichtigt?  
Zum Beispiel: 
• Soziale Stadt Kinderhaus  
• Integriertes Entwicklungskonzept für den 
Stadtteil Coerde 
 
 
 
Das tun wir  
 
 
6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung 
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung individueller Lebenslagen des 
Menschen. Dies bedeutet, dass genderspezifische Belange von Frauen und Männern ebenso wie 
spezifische Belange von beispielsweise Kindern, Familien, Senioren, Menschen mit 
Behinderungen oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen 
Planung sind diese Betrac htungsweisen integraler Bestandteil. Im Rahmen des Modellprojekts 
„Global nachhaltige Kommune“ wird die Bedeutung bürgerschaftlicher Mitwirkung ebenfalls 
besonders betont. Als operatives Ziel baut die Stadt einen transparenten 
Qualitätsmanagementprozess au f, mit dem Ziel die nicht -formelle Beteiligung 
unterschiedlichster Zielgruppen und themen - und vorhabenbezogene Gestaltungs - und 
Planungsprozesse zu entwickeln, institutionalisieren und zu verstetigen. 
 
Haushaltsdaten  
Produktgruppe 09.01.Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung  
Produkt 09.01.05. Stadterneuerung, Stadtgestaltung  
Budget der Produktgruppe: 6.559.690 € 
 
Kosten: können erst bei der Konkretisierung von Projekten oder Maßnahmen benannt werden 
Zuständig: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune 
Das Projekt "Global Nachhaltige Kommune in NRW" hat zum Ziel, für Münster eine kommunale 
Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die auf den 17 von der UN beschlossenen global 
gültigen Nachh altigkeitszielen basiert. Münster ist als eine von 15 Kommunen in Nordrhein -
Westfalen am Modellprojekt beteiligt. Zusammen mit Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft, 
Wirtschaft, Politik und Verwaltung werden Strategien entwickelt, um soziale, ökologische  und 
ökonomische Ziele stärker als bisher zu vernetzten und umzusetzen. 
 
In Münster werden zunächst die Themenfelder Gesellschaftliche Teilhabe und Gender (mit 
Berücksichtigung der Wohnraumsituation)  Natürliche Ressourcen und Umwelt (mit 
Berücksichtigung d es Pendlerverkehrs), Klima und Energie, Arbeit und Wirtsc haft (mit 
Berücksichtigung des  Pendlerverkehrs), Bildung, Globale Verantwortung und Eine Welt und 
Konsum und Lebensstile priorisiert.

- 31 - 
 
In allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass die zu erreichenden Ziele ebenso wie die 
Maßnahmen zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und ausgeführt werden. Das Frauenbüro 
ist Mitglied des Projektbeirats.  
 
Haushaltsdaten (bezogen auf den HH 2018) 
Produktgruppe: 1401 übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Boden, Abfall 
Leistung/ Teilleistung: Produkt 14.01.03 übergreifender Umweltschutz 
Budget der Produktgruppe: 3.408.490 € 
 
Kosten: Kosten für das Projekt: 0 € (siehe politische  Vorlage V/0070/20169) 
Budget für Nachhaltigkeit: 20.000 € 
Zuständig: Amt für Grünflächen, Naturschutz und Nachhaltigkeit 
 
 
6.3 Digitale Stadt Münster 
Mit dem Prozess „Digitale Stadt“ will die Stadtverwaltung gemeinsam mit anderen Akteuren 
Impulse für die Digitalisie rung der Stadt und der Stadtgesellschaft geben. Ziel ist dabei die 
Digitalisierung zur Verbesserung der Lebensqualität, und der wirtschaftlichen Attraktivität sowie 
zur Verwaltungsmodernisierung zu nutzen.  
 
Dazu gehören auch die Chancen, die die Flexibilisierung von Verwaltungsarbeit- und Steuerung 
durch IT erhält, umfänglich zu nutzen und mit einem ganzheitlichen Managementansatz auch 
zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.  
 
Im Rahmen von Open Data und Apps trägt di e Stadtverwaltung in Kooperation mit anderen 
Akteuren unter anderem zur verbesserten Informationsbereitstellung bei. Ein erster Aufschlag 
für die „Zielgruppe“ Familie wird aktuell bearbeitet. 
 
Aus der Genderperspektive betrachtet, liegen in der Digitalisierung der Gesellschaft 
grundsätzlich Chancen und Risiken. Zum einen trägt die Entkoppelung der Arbeit von konkreten 
Orten zur einer neuen Balance zwischen Erwerbs -und Sorgearbeit bei kann jedoch auch 
negative Effekte wie soziale Isolation und fehlender Abgrenzung von Beruf und Privatleben 
hervorrufen. Neue internetbasierte Unternehmensformen benötigen einen kritischen 
gendersensiblen Blick für die damit möglicherweise verbundenen Beschäftigungsrisiken. 
Gleichzeitig bietet Digitalisierung vielfältige Chancen für verbesserte und unmittelbare Formen 
der Bürgerbeteiligung, die die Vielfalt und Qualität bürger/innennaher Arbeit erweitern können. 
 
Darüber hinaus wächst durch fortschreitende Digitalisierung ebenfalls die Gefahr von Gewalt im 
Netz (Cyber Ha rassment), der auch im kommunal beeinflussbaren Bereich gendersensibel, 
konsequent und frühzeitig begegnet werden muss.  
 
Insgesamt muss die Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung in allen Gremien und im 
Rahmen der verschiedenen damit verbundenen Projekte und  Prozesse systematisch und 
kontinuierlich auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Geschlechterverhältnisse betrachtet 
werden um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegensteuern zu können.

- 32 - 
 
Haushaltsdaten können erst bei weiterer Ausdifferenzierung der Aufgabe benannt werden 
Zuständig: Verwaltungsführung 
 
 
6.4 Gendergerechte Existenzgründung  
Es wird untersucht, ob Haushaltsmittel, die für die Beratung und Förderung von 
Existenzgründern im Leistungsbezug nach dem SGB II zur Verfügung stehen, gleichermaßen von 
Frauen und Männern genutzt werden, in welchen Bereichen Männer und Frauen jeweils gründen 
möchten, was der Anlass ist, sich selbständig zu machen, wie sie eine Selbständigkeit planen 
und vorbereiten und ob sie für Verdienstausfall und Absicherung im Alter v orsorgen. Dabei soll 
ermittelt werden, ob es geschlechterspezifische Unterschiede gibt, denen ggf. nicht hinreichend 
Rechnung getragen wird.  
 
Dies gilt es zu untersuchen, damit der Stadt Münster gute Gründungsideen nicht verloren 
gehen. Andererseits sollen Unternehmungen, die absehbar nicht tragfähig sind, nicht gefördert 
werden, da hierdurch Schulden aufgebaut werden und in der Folge die Chance auf eine 
dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt sinken kann. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe 05.01 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II 
Teilleistung 05.01.02.01.01. Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt 
Budget der Produktgruppe: 189.522.750 € 
 
Kosten: Die Kosten können erst Ende 2018 erhoben werden. 
Zuständig: Jobcenter 
 
 
6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung - gendergerecht 
Die Vorhaben der Stadt Münster als Fair Trade Town zur Förderung von Fair Trade Produkten 
werden auch mit Blick auf ihre Genderwirkung hin umgesetzt. Denn fair gehandelte Produkte 
haben in den meisten Fällen eine enorm p ositive Auswirkung auf (die produzierenden) Frauen. 
Dazu wird entsprechende Aufklärungsarbeit geleistet, da insbesondere Frauen und Kinder unter 
den schlec hten Arbeitsbedingungen leiden. J ährlich wird eine Auflistung mit der Darstellung 
von Wirkungen vorge legt, soweit das möglich ist . Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen 
aus 8 Frauen und 9 Männern. 
 
Haushaltsdaten 
Produktgruppe: 0102; Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Leistung/Teilleistung: keine definierte Leistung/Teilleistung 
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 € 
 
Kosten: Es stehen für Fair T rade Mittel in Höhe von 10.000 € und ein Personalkostenanteil zur 
Verfügung. 
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice

Anlage A

2152 Zeichen

Anlage A zur V/0503/2018 
Kurzüberblick 
Es wird der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von 
Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene vorgelegt. Der Aktionsplan enthält Maß-
nahmen und Projekte. Erstmalig werden Indikatoren zur Ablesbarkeit von Entwicklungen einge-
führt und eine Verbindung mit dem Ziel des Gender Budgeting (FINANZfairTEILUNG) hergestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Aktionspläne zur Europäischen Charta tragen zum ISM-Ziel bei, Münster zu einer Stadt mit 
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiter zu entwickeln. Gleich-
zeitig werden die ISM-Ziele im vorgelegten 3. Aktionsplan eng mit den Zielen der Gleichstellung 
sowie mit weiteren gesamtstädtischen Zielen im Bereich Wohnen, Nachhaltigkeit und Digitalisie-
rung verzahnt. 
Daneben trägt der 3. Aktionsplan auch zur Verwirklichung der Gleichstellungsziele auf der Grund-
lage des Gleichstellungsplans der Stadt Münster und der weiteren Einführung des Gender Budge-
ting bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x Ggf. 
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster ist mit Beschluss vom 24. Juni 2009 der Europäischen Charta für die Gleichstel-
lung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene beigetreten und hat sich zur Auf-
stellung von Aktionsplänen verpflichtet.. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Aktionsplan trägt zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen, zu inklusi-
ven, integrativen und nachhaltigen Maßnahmen als Teil einer gesamtstädtischen Genderorientie-
rung bei.

Beratungsverlauf (3)

11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0503/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37