V/0503/2018
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan 18/20
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Beschlussvorlage
6745 Zeichen
V/0503/2018 V/0503/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan 18/20 Beratungsfolge 11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Aktionsplan 18/20 zur Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Projekte bis 2020 zu realisieren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht und eine Fortschreibung vorzulegen. 4. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Entsprechend der durch die Haushaltssituation gesetzten notwendigen finanziellen Vorgaben sind die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans im Rahmen der vorhandenen Perso- nal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird darüber ge- sondert entschieden. Begründung: Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern Frauenbüro 26.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Arndts-Haupt Telefon: 492 17 00 ArndtsHM@stadt- muenster.de - 2 - V/0503/2018 und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene“ beigetreten. Zwischenzeitlich wurden zwei Aktionsplä- ne (1. Aktionsplan 2011 - 2013 und 2. Aktionsplan 2013 - 2015) beschlossen und in wesentlichen Teilen umgesetzt. Die Berichterstattung zu den Aktionsplänen erfolgte am 21.11.2013 mit der Be- schlussvorlage V/0636/2013 und am 24.08.2016 mit der Berichtsvorlage an den Rat V/0737/2016. Sowohl die Bestandsaufnahme der gleichstellungspolitisch wirksamen Maßnahmen und Strukturen im Vorfeld des 1. Aktionsplans wie auch der Prozess der Umsetzung beider bisheriger Aktionspläne be- legen, dass die Stadt Münster in den meisten der gleichstellungsrelevanten Handlungsfelder zahl- reiche Leistungen, Angebote und Standards aufweist. Die Aktionspläne veranschaulichen gleichzeitig, dass es bei der gleichstellungsorientierten Ausrichtung der Arbeit in der Stadtverwaltung immer auch um aktuelle Schwerpunktsetzungen geht und es sich gleichzeitig um einen laufenden Prozess han- delt, der regelmäßig erneuert werden muss. Mit dem 3. Aktionsplan wird eine weitere Konzentration hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung zur Verwirklichung der Gleichstellungsziele in Münster angestrebt. Neues Konzept für den 3. Aktionsplan Der 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta für den Zeitraum 2018 bis 2020 trägt der Quer- schnittsbedeutung des Themas Gleichstellung besonders Rechnung: Die gesamtstädtischen Ziele aus dem ISM-Prozess und dem Gleichstellungsplan wer- den mit der Charta verknüpft und unterstreichen den ganzheitlichen Auftrag. Künftig werden hier auch die Ergebnisse des Zukunftsprozesses 20|30|50 von Bedeutung sein. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 hat der Rat der Stadt Münster im Herbst 2017 (V/0648/2017) einen umfassenden strategischen Zielekatalog verabschiedet, wie sich Münster im Kontext der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 nachhaltig ent- wickeln soll. Insbesondere in den strategischen Entwicklungszielen „Gelebte gesell- schaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich“ und „Alle Menschen ge- hen in Münster ihrer Qualifikation entsprechend einer Guten Arbeit nach“ wird die Ge- schlechtergrechtigleit basierend auf dem, von der UN im Jahr 2015 dazu verabschie- deten globalen Entwicklungsziel „Geschlechtergleichheit“ (SDG 5) für die nachhaltige Entwicklung Münsters berücksichtigt. Erstmals werden Indikatoren mit den Zielen verbunden, um so mittel- und langfristig Fortschritte der Gleichstellung in Münster ablesbar und ggf. messbar zu machen. Die Maßnahmen und Projekte, die im Aktionsplan vorgesehen sind, werden mit Haus- haltsdaten und -informationen verknüpft. Damit wird deren Bedeutung für die Gleich- stellungsziele erkennbar und soweit möglich transparent gemacht. Dies stellt (neben ersten laufenden Modellprojekten und der bereits vorgelegten „Gebrauchsanweisung FINANZfairTEILUNG) einen weiteren Schritt zur Einführung des Gender Budgeting in der Verwaltung dar. Dieser Ansatz macht gleichzeitig deutlich, dass eine klare Zuordnung der Budgetmittel zu einzelnen gleichstellungsrelevanten Maßnahmen und Projekten nicht in jedem Fall im ersten Schritt machbar ist. Hier gehört es zu den Aufgaben bei der Umsetzung des Aktionsplans nach Verfahren und Formaten zu suchen, wie gezielte genderrelevante Haushaltsinformationen dargestellt und für darauf bauende Entscheidungen nutzbar gemacht werden können. Verfahren In den Prozess eingebunden wurden im Rahmen eines Workshops („Wir machen uns ein Bild“ am 14.09.17) Fachleute aus den Frauen-, Männer- und LSBTTI*-Organisationen, Vertreterinnen und Ver- treter des bürgerschaftlichen Engagements und sozialer wie politischer Organisationen. Inhalte - 3 - V/0503/2018 Im Zusammenhang mit dem Workshop stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die inhaltlichen Schwerpunkte Erwerbstätigkeit/Einkommen und Altersvorsorge, Wohnen, Mädchen und Jungen, Fa- milie, allein Erziehende und Partnerschaft in den Mittelpunkt. In der gemeinsamen Workshoparbeit wurden diese Aspekte für den Aktionsplan weiter ausdifferen- ziert. Der Aktionsplan enthält insgesamt 35 Maßnahmen und Projekte und verbindet Gleichstellungsaufga- ben systematisch mit anderen gesamtstädtischen Querschnittsaufgaben, die besondere Bedeutung für die Zukunftsentwicklung haben. Die Themen Global Nachhaltige Kommune, Wohnen und Digitali- sierung sind als wichtige Zukunftsprojekte ebenfalls Teil des Aktionsplans. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den jeweils dafür in Frage kommenden Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für inklusive Verfahren und Ergebnisse zu beachten. Ausblick Das Frauenbüro wird die Umsetzung des Aktionsplans 18/20 begleiten und ggf. zu Zwi- schenergebnissen dem Ausschuss für Gleichstellung Bericht erstatten. Nach Ablauf des vorgegebe- nen Zeitraums werden ein Abschlussbericht vorgelegt und die Fortschreibung erstellt. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan 18/20
Aktionsplan18-20
68078 Zeichen
Aktionsplan
Europäische Charta
Gleichstellung
Münster . FAIR ~ Innovativ ~ Richtig ~ FINANZfairTEILUNG ~ Für Frauen und Männer ~
3. Aktionsplan 18/20
Frauenbüro
Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler und regionaler Ebene
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster, Frauenbüro
Redaktion/Text: Julia von Hayn
Layout Titel: Anja Räther
Foto Titelblatt: CD Münster-Fotos/Münster Marketing
Fotos: Presseamt, Frauenbüro, Marion Grube Photography
Juli, 2018
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Inhalt Seite
Grußwort Markus Lewe, Oberbürgermeister 3
Einführung Martina Arndts-Haupt, Leiterin des Frauenbüros 4
FINANZfairTEILUNG Julia von Hayn 5
Aktionsplan 18/20
1. Die politische Rolle der Kommune 6
1.1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen 7
1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien 7
1.3 Ehrungen 7
1.4 Benennung von Straßen und Plätzen 8
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 9
2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten 10
2.2 Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity) 10
2.3 Geschlechtergerechte Sprache 11
2.4 Gebrauchsanweisung FINANZfairTEILUNG 11
2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting 12
2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit 12
2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion,
Integration und Antidiskriminierung 13
3. Die Kommune als Arbeitgeberin 14
3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 15
3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 15
3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens m/w 15
3.4 Ausbildung in der IT 16
3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung 16
4. Die Kommune als Auftraggeberin 18
5. Die Kommune als Dienstleiterin 19
5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker 20
5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf 21
5.3 Kinderbetreuung 22
5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 23
5.5 Vereinbarkeiten von Erwerbstätigkeit und Pflege 23
5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung 24
5.7 Wohnen 24
5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte 25
5.9 Geschlechterforschung 25
5.10 Frauenförderung im Sport 25
5.11 Sicherheit in Grünanlagen 26
- 2 -
5.12 Gewalt gegen Frauen 26
5.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen 27
5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 28
6. Planung und nachhaltige Entwicklung 29
6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung 30
6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune 30
6.3 Digitale Stadt Münster 31
6.4 Gendergerechte Existenzgründung 32
6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung - gendergerecht 32
- 3 -
Grußwort
Chancengleichheit, Gleichstellung und die Verwirklichung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene
sind gesetzlicher Auftrag und Ziel für Stadtverwaltung und
Stadtgesellschaft.
Durch den Beitritt der Stadt Münster zur „Europäischen Charta zur
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ im Jahr
2009 ist gemeinsame Verantwortung erwachsen, der wir uns bewusst
verpflichtet haben.
Mit dem 1. und 2. Aktionsplan haben wir in der Vergangenheit wichtige Weichen gestellt. Es is t
gelungen Leistungen, Angebote und Standards der Gleichstellung zu etablieren. Der zweite
Aktionsplan bot mit der Fixierung von Daueraufgaben und der Wiederaufnahme noch nicht
erreichter Ziele zum einen Kontinuität im gleichstellungspolitischen Handeln, z um anderen
nutzte er die Chance ausgewählten Projekten gezielt neue Impulse für Münsters Weg zur
Chancengleichheit zu setzen.
Mit dem 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta unter dem Einfluss der Ergebnisse der Szenario-
Analyse Münsters Zukünfte 20I30I50 und der Ziele aus dem ISEK-Prozess setzen wir die laufende
Umsetzung zukunftsweisend fort.
Besonderes Augenmerk legen wir auf den interkommunalen Austausch zur Gleichstellung. Denn
um den drängenden Herausforderungen der Kommunen wie Digitalisierung, Inkl usion,
Integration, Antidiskriminierung und vielen weiteren Themenfeldern gerecht zu werden,
braucht es gemeinsame Lösungsansätze und Plattformen für den Dialog.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und bleibt eine der zentralen
Herausforderungen der Kommunen, um das Leben zukunftsfähig und gerecht zu gestalten.
Dafür kann es nur das Ziel geben, dass Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die
gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.
Mein Dank gilt allen Mitarbeitern u nd Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung und den beteiligten
Expertinnen und Experten aus Bürgschaft, Wirtschaft und Politik, die durch ihr gemeinsames
Wirken und ihre fachliche Kompetenz den Prozess stetig weiter vorantreiben.
Markus Lewe
Oberbürgermeister der Stadt Münster
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Einführung
Der 3. Aktionsplan strebt eine weitere Vertiefung und Vernet zung
des kommunalen Querschnitt themas Gleichstellung an, in dem er
sich eng mit weiteren gesamtstädtischen Aufgaben verknüpft. Hierzu
gehören der Gleichstellungsplan u nd die Personalentwicklung und
Personalbewirtschaftung der Stadtverwaltung sowie die
gesamtstädtische Strategie Münsters als Modellstadt Global
Nachhaltige Kommune. Das Migrationsmonitoring berücksichtigt
Aspekte der Gleichstellung ebenso wie gleichstellungsrelevante
Konzepte und Maßnahmen Teil der Berichterstattung zur Inklusion sind. Auch alle Demographie
orientierten Projekte und Beschlüsse enthalten systematisch geschlechterdifferenzierte
Aussagen.
So verstärken sich die gesamtstäd tischen Querschnittsaufgaben g egenseitig in ihrer
zielgruppenorientierten Wirkung.
Ein weiterer Baustein für die verbesserte Wirksamkeit des Aktionsplans ist seine neue Struktur:
• die Einbindung in gesamtstädtisch formulierte Ziele, aktuell noch aus dem IS M Prozess,
künftig mit den Zielen aus dem ISEK -Prozess in Verknüpfung mit den Ergebnissen der
Szenario-Analyse Münsters Zukünfte 20|30|50;
• die Aufnahme von Indikatoren, die mittel - bis langfristig Veränderungen und Fortschritte
messbar machen oder objektiv dokumentieren
• die Verknüpfung mit produktbezogenen Haushaltsdaten um der Einführung des Gender
Budgeting, der FINANZfairTEILUNG auch mittels der Charta weiter den Weg zu ebnen.
Auch der 3. Aktionsplan wurde mit Beteiligung von Fachleuten aus den Männer -, Frauen- und
LSBTTI*-Organisationen, mit Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen
Engagements und sozialer wie politischer Organisationen diskutiert. Vier Themenbereiche
hatten diese Expertinnen und Experten zuvor zu den wichtigsten Gleichstell ungsaufgaben für
Münster erklärt:
• Erwerbstätigkeit/Einkommen und Altersvorsorge
• Wohnen
• Mädchen und Jungen
• Familie, allein Erziehende und Partnerschaft
Im Workshop wurden diese Aspekte für den Aktionsplan weiter ausdifferenziert. Damit ist der
3. Münstersche Aktionsplan mit einer ganzheitlichen strategischen Orientierung an den
Zukunftsthemen der Stadt gleichzeitig Teil und Motor von und für Maßnahmen und Konzepte,
mit denen sich die Stadt für die Zukunft geschlechtergerecht aufstellt.
Martina Arndts-Haupt
Leiterin des Frauenbüros
- 5 -
FINANZfairTEILUNG
Die Maßnahmen im Rahmen der FINANZfairTEILUNG (Gender
Budgeting) werden jetzt Bestandteil des Charta -Aktionsplans. Aus
mehreren Gründen ist es sinnvoll, die beiden Querschnittsaufgaben
Gender Budgeting und Europäische Charta für Gleichstellung
dauerhaft miteinander zu verknüp fen, nicht zuletzt weil Gender
Budgeting auch in der Charta als Instrument für Chancengleichheit
empfohlen wird.
Der Vorteil für die Dezernate und Ämter besteht d arin, dass sie mit jeweils einem Projekt
gleichzeitig Beiträge, sowohl zum Charta -Aktionsplan als auch zur FINANZfairTEILUNG leisten.
Die Aktionspläne zur Europäischen Charta gewinnen durch die Verknüpfung der Inhalte mit
Finanzaussagen an Gewicht und beide Querschnittsthemen verstärken sich gegenseitig.
Dieses Vorgehen unterstützt den verwaltungsweiten Lernprozess im Umgang mit Gender
Budgeting und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines geschlechtergerechten Haushalts.
Julia von Hayn
Frauenbüro
(Europäische Charta für Gleichstellung und FINANZfairTEILUNG)
- 6 -
1. Die politische Rolle der Kommune
Zu diesem Handlungsfeld gehören unter anderem die Förderung der Partizipation von Frauen in
der Politikgestaltung, eine ausgewogene Mitwirkung von Männern und Frauen am politischen
und zivilgesellschaftlichen Leben und die Zusammenarbeit mit Netzwerken zur Förderung der
Gleichstellung.1
Münsters Maßstab
Die Stadt Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung
von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadtgesellschaft. (ISM)
Das wollen wir erreichen
Die gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien werden von Rat und
Verwaltung systematisch und aktiv ausgeschöpft.
Der Anteil der Frauen im Rat soll mindestens 50 % betragen.
Die Zahl der geehrten Frauen beträgt mindestens 50 %.
Daran messen wir die Ergebnisse
Indikator 2017 2019
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und Männern in den
gewählten Gremien?
• Anteil der Frauen im Rat: 31,9 %
• Anteil der Frauen im Haupt- und
Finanzausschuss: 26,7 %
• Anteil der Frauen in den
Bezirksvertretungen: 30,7 %
Stand: 01.01.2018
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und Männern in
ernannten Positionen der
Kommune?
Anteil der weiblichen Mitglieder in den
Aufsichtsräten der städtischen
Tochterunternehmen:
• Stadtwerke Münster GmbH: 25 %
• Wohn+Stadtbau GmbH: 16,63 %
1 Artikel 2, 4 und 5 der Europäischen Charta
- 7 -
Das tun wir
1.1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen
Zu Beginn jeder Ratsperiode und auch bei Mandatswechsel n werden die (neuen) Mitglieder
über die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung der Mandatsträger/innen für
Kinderbetreuung und Betreuung zu pflegender Angehöriger informiert. Das Informationsblatt
enthält auch Hinweise auf weitere Entschädigungsleistungen und - ansprüche nach der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Das Amt für Bürger- und Ratsservice hat im Rahmen einer Umfrage in 2017 zusätzlich die
Bedarfe nach konkreten Betreuungsangeboten für die Kinderbetreuung erfasst. Die Ergebnisse
werden für mögliche weitere Angebote ausgewertet und den zuständigen Gremien zur
Entscheidung vorgelegt.
Haushaltsdaten:
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Leistung: 01.02.01.02. Betreuung der Mandatsträger und Fraktionen
Teilleistung: 01.02.01.02.01. Entschädigungszahlungen
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 €
Entschädigungszahlungen im Jahr 2017:1.248.602,47 €, davon 789,73 € (= 0,065%) für
Kinderbetreuungskosten.
Hinweis: Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten können nicht gleichzeitig gewährt
werden.
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice
1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gremienbesetzungen vorgenommen werden,
wird § 12 LGG und der Beschluss des Rates vom 18.10.2017 auf der Basis der Vorlage
V/0589/2017 benannt und damit die Ratsmi tglieder auf die Vorgaben hingewiesen. Die
entsendenden Stellen (Organisationen, Einrichtungen, Gremien usw.) werden im Vorf eld auf
die Vorga ben des § 12 LGG aufmerksam ge macht. Wenn Vorschlagslisten dennoch kein
ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, werden sie erneut darauf hingewiesen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Leistung: 01.02.01.02. Betreuung der Mandatsträger und Fraktionen
Teilleistung: 01.02.01.02.04. Umbesetzung
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 €
Entschädigungszahlungen im Jahr 2017: 1.248.602,47 €, davon entfallen 30,54 % auf Frauen.
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice
1.3 Ehrungen
In Münster werden regelmäßig Auszeichnungen an engagierte Bürgerinnen und Bürger
verliehen. Es gibt zahlreiche Auszeichnungen an Bürgergruppen und Projekte. Mit dem
- 8 -
Ehrenamtspreis „Münster- Nadel“ werden Einzelpersonen für vorbildliches bürgerliches
Engagement ausgezeichnet. Dabei soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet
werden (Ratsbeschluss vom 16.03.2016, Vorlage V/0178/2016). Der Anteil, der Frauen, die mit
der Münster-Nadel bisher ausgezeichnet wurden, beträgt 40,2 %. Unter den durch die Goldene
Rathausgedenkmünze Geehrten beträgt der Frauenanteil 7,7 %, bei der Paulusplakette 16,3 %.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Leistung: 01.02.01.04. Ehrenpatenschaften, Gratulationen
und Produktgruppe 01.03. OB, BM und Verwaltungsführung
Teilleistung: 01.02.01.04.05 Ordensangelegenheiten und 01.03.01.01.02. Repräsentation
Budget der Produktgruppe 0102: 4.310.290 €
Kosten: Differenzierte Kosten sind nicht darstellbar, da der Aufwand antragsabhängig sehr
unterschiedlich ist und fast ausschließlich Personalaufwendungen zu berücksichtigen sind.
Zuständig: Amt für Bürger-und Ratsservice
1.4 Benennung von Straßen und Plätzen
In Münster gibt es 1.989 Straßennamen. Etwa 600 Straßen in Münster sind nach Personen
benannt. Die meisten nach Männern. Zurzeit sind 68 Straßen nach Frauen benannt. Davon
tragen 54 Straßen den Namen bekannter (lokaler) weiblicher Persönlichkeiten, vier sind nach
weiblichen Ordensangehörigen, zwei nach Heiligen der Katholischen Kirche und acht nach
weiblichen Vornamen benannt.
Verantwortlich für die Benennung der Straßen sind die gewählten Bezirksvertretungen. Einige
Bezirksvertretungen beabsichtigen bei der Benennung von Straßen vorrangig Frauen zu
berücksichtigen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 09.02
Leistung/ Teilleistung: 09.02.07.01.01
Budget der Produktgruppe: 46.200 €
Kosten: Für Straßenbenennungen entstehen keine Kosten und keine Folgekosten
Straßennamenschilder werden aus dem Haushalt des Tiefbauamtes aus einem Budget für die
Herstellung und Unterhaltung von Straßen angeschafft.
Zuständig: Vermessungs- und Katasteramt
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2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
In diesem Handlungsfeld geht es um den Abbau von Geschlechterstereotypen, Informations -
und Anhörungsrechte, Gender Assessment (also die Bewertung geschlechtsspezifischer
Auswirkungen) und das Problem vielfältiger Diskriminierungen und Benachteiligungen2.
Münsters Maßstab
Die Stadt Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Gleichstellung
von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadtgesellschaft. (ISM)
Das wollen wir erreichen
Die gesamtstädtische Verantwortung für die Gleichb erechtigung wird von Fach- und
Querschnittsämtern aktiv wahrgenommen.
Das Frauenbüro wird strukturell, personell und konzeptionell zu einem Amt für Gleichstellung
und Vielfalt ausgebaut.
Haushaltsentscheidungen werden auf der Grundlage von geschlechterd ifferenzierten
Informationen getroffen.
Daran messen wir die Ergebnisse
Indikatoren 2017 2019
Wird das Instrument Gender
Budgeting angewandt?
Werden die geschlechts-
spezifischen Auswirkungen
von Maßnahmen und
Projekten bewertet?
• Projekte mit dem Jobcenter
• Projekt mit der Stadtbücherei
• Aufnahme des Instruments Gender
Budgeting (FINANZfairTEILUNG) in den
Charta-Aktionsplan
• Interkommunaler Arbeitskreis Gender
Budgeting
Gibt es spezielle Maßnahmen
zur Förderung der
Gleichstellung im Bereich
LSBTTI?
Eine personelle und konzeptionelle
Neuordnung ist ab 2019 geplant.
Werden in allen Programmen,
Maßnahmen und Berichts-
und Beschlussvorlagen der
Verwaltung die Daten
weitestgehend nach
Geschlechtern differenziert
aufgeschlüsselt und
dargestellt?
Ausgewählte Beispiele:
• Arbeitsmarktprogramm Jobcenter
• Integrationsmonitoring zur Umsetzung
der Ziele des Migrationsleitbilds
• Aktionsplan zur Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention
• Soziale Stadt Kinderhaus
• Integriertes Entwicklungskonzept Stadtteil
Coerde
2 Artikel 6, 8, 9 und 10 der Europäischen Charta
- 10 -
Das tun wir
2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster verarbeitet alle Daten - soweit vorhanden -
geschlechterdifferenziert und bereitet diese unter Berücksichtigung des Datenschutzes in ihren
Publikationen entsprechend auf. Mit dieser Aufgabenstellung werden jährli ch umfassende und
differenzierte Statistiken zu verschiedenen Themenbereichen - gesamtstädtisch, für die sechs
Stadtbezirke und die 45 Stadtteile - im Internet veröffentlicht, so zum Beispiel die SMS (Statistik
für Münsters Stadtteile „Bevölkerungsindikatoren – Geschlechterverhältnisse“).
Haushaltsdaten
Produktgruppe 02.07. Statistik
Leistung: 02.07.01.02. Datenmanagement
Budget der Produktgruppe: 7.100 €
Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2017: 309.429, davon 48 % männlich, 52 % weiblich
Kosten: Die oben genannten Leistungen werden innerhalb des Produktes 1 „Raumbezug
statistischer Daten“ der Produktgruppe 02.07 erbracht. Für das Produkt 1 steht ein Budget von
insgesamt 4.100€ zur Verfügung. Die Kosten für die darin enthaltene Leistung der
geschlechterdifferenzierten Datenaufbereitung lassen sich nicht abbilden.
Zuständig: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und alle
Vorlagenerstellerinnen und Vorlagenersteller
2.2.Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity)
Das Frauenbüro erweitert die Aufgaben im Bereich Männer- und Jungenarbeit in der
Gleichstellung. Analog zur bisherigen Funktionsweise des Frauenbüros soll auch die Aufgabe
“Männer in der Gleichstellung“ auf der Ebene der Steuerungsaufgaben (gesamtstädtische
Verantwortung für die Gleichstellung, spezifische Männeraspekte im Bereich
Personalentwicklung) sowie im Bereich der Öffentlichkeits - und Netzwerkarbeit zur
Gleichberechtigung in Münster ergänzt werden. Die Aufgaben umfassen u.a. die Arbeitsbereiche
Mitwirkung bei der Europäischen Charta, Öffentlichkeitsarbeit z. B. in den Bereichen
Männergesundheit und Geschlechterstereotypen, Väterarbeit, Jungenprojekte wie Boys´ Day,
Jungentag etc. und finanzielle Förderung von Männerprojekten.
Zusätzlich werden die Aufgab en des Frauenbüros auch im Bereich Sexuelle Identitäten und
Vielfalt (LSBTTI) erweitert. Auch in diesem Bereich gehören Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung in
der Personal- und Organisationsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Netzwerken wie CSD,
KCM, LIVA S und Track zur Aufgabe dieser Stelle. Zur Umsetzung der Konzepte werden im
Frauenbüro entsprechende (Plan)Stellen eingerichtet. Die Amtsbezeichnung wird entsprechend
angepasst.
Das Frauenbüro war beauftragt , im Rahmen der Beratungen im Zusammenhang mit d em
Aktionsplan 13 /15 zur Europäischen Charta einen Beschlussvorschlag zum Haushalt 2018
vorzulegen. Grundlage waren ein Beschluss von Februar 2016 zur Erweiterung des Frauenbüros
um „Männer - und Jungenarbeit“ sowie eine Berichtsvorlage im November 2016 zur
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konzeptionellen Erweiterung des Amtes hinsichtlich des Aufgabenspektrums LSBTTIQ. Es wird in
2018 erneut nach Lösungen gesucht um zum Haushalt 2019 ein entsprechendes Verfahren
vorzustellen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.04.: Gleichstellung von Frau und Mann
Leistung: 01.04.02.02.: Zielgruppen- und themenspezifische Netzwerke: Installation,
Koordination und Mitwirkung
Teilleistung: 01.04.02.02.06: Männer
Budget der Produktgruppe: 984.870 €
Kosten: Personal, Sachmittel
Zuständig: Frauenbüro
2.3 Geschlechtergerechte Sprache
Für Presseinformationen, Print - und Onlinepublikationen, die vom Presseamt laufend verfasst
oder redigiert werden, gilt das Regelwerk der amtlichen Rechtschreibung. Es setzt den
verbindlichen Rahmen für schriftliche Texte. Innerhalb dieses Rahmens gelten die
Anforderungen einer geschlechtergerechten Sprache, wie sie beispielweise in der Publikation
"fair formuliert" erläutert werden. Die Geschäftsanweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
die für alle Ämter und Einrichtung en der Stadt verbindlich ist, legt außerdem fest, dass
schriftliche Texte unter anderem den Anforderungen der Gendergerechtigkeit genügen müssen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.07. Public Relations
Leistungen: 01.07.01.02. Printpublikationen und 01.07.01.03. Onlinepublikationen
Budget der Produktgruppe: 1.439.800 €, das sind 0,124 % des Gesamthaushalts
Kosten: keine Zusatzkosten
Zuständig: Presse- und Informationsamt
2.4 Gebrauchsanweisung FINANZfairTEILUNG
Zur Einführung von Gender Budgeting/FINANZfairTEILUNG wurde eine Arbeitsanleitung erstellt.
Diese wird jetzt in der Praxis erprobt und ggf. weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die
„Gebrauchsanweisung“ genutzt um die Politik über die Anwendung der FINANZfairTEILUNG zu
informieren und die damit verbundenen Aufgaben für die Politik darzustellen.
Darüber hinaus dient die Handreichung auch der Information der Öffentlichkeit.
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Haushaltsdaten
Produktgruppe: 01.04. Gleichstellung von Frau und Mann
Leistung: 01.04.01.01. Fachliche Beratung zu den gleichstellungsrelevanten Aufgaben der Fach-
und Querschnittsämter
Teilleistung: 01.04.01.01.01. Gender Budgeting
Kosten: 1.423,10 € Grafik und Druck Broschüre und Personalkosten
Zuständig: Frauenbüro/Amt für Finanzen und Beteiligungen
2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting
Bei der Ausrichtung der 3. Nationalen Konferenz zur Europäischen Charta für die Gleichstellung
in Münster hat das Frauenbüro die Gründung eines interkommunalen Arbeitskreises Gender
Budgeting initiiert und wird ihn federführend betreuen. Im Rahmen des fachlichen Austausches
sollen Best Practises, strategische Vorgehensweisen und erfolgversprechende Kommunikations-
formen zur Einführung von Gender Budgeting aus der Praxis ausgetauscht und in die jeweils
eigene Arbeit einbezogen werden. Zurzeit sind 20 Kommunen am Austausch beteiligt.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 01.04. Gleichstellung von Frau und Mann
Leistung: 01.04.01.01. Fachliche Beratung zu den gleichstellungsrelevanten Aufgaben der Fach-
und Querschnittsämter
Teilleistung: 01.04.01.01.01. Gender Budgeting
Kosten: Personal- und Sachkosten
Zuständig: Frauenbüro/ Amt für Finanzen und Beteiligungen
2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit
Im Laufe eines Haushaltsjahres werden zahlreiche Berichts - und Beschlussvorlagen für den Rat
und seine Ausschüsse erstellt. Die Verwaltung legt einmal jährlich eine Liste der Vorlagen mi t
Gleichstellungsrelevanz vor. Vorlagen, die den Genderaspekt fachlich und inhaltlich sinnvoll
aufbereiten, dienen als gute Beispiele und helfen das gesamtstädtische Wissen über die
Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ zu erweitern.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 01.02. Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Kosten: keine Angaben möglich
Zuständig: Frauenbüro in Kooperation mit dem Amt für Bürger- und Ratsservice
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2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion, Integration und
Antidiskriminierung
Neben der Europäischen Charta für die Gleichstellung, ist die Stadt mit ihren Zielen zur
Inklusion, Integration und Antidiskriminierung auch weiteren Querschnittsthemen verpflichtet.
Alle zwei Jahre werden ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention
vorgelegt sowie ein Integrationsmonitoring zur Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbilds
durchgeführt. Die jeweils federführenden Ämter stellen sicher, dass die dargestellten
Maßnahmen und - berichte jeweils geschlechterdifferenziert aufbereitet werden. Dort, wo
geschlechterdifferenzierte Informationen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden
Vorschläge erörtert, wie diese beschafft werden können. Über diese grundlegenden Schritte
hinaus werden Konzepte entwickelt, mit denen die Quersc hnittsthemen im Sinne einer
zukunftsorientierten und synergetischen Arbeit auch inhaltlich enger miteinander verbunden
werden. Angesichts der Breite der Querschnittsthemen ist eine umfassendere Abbildung von
Gender-Aspekten mittels gegebener Haushaltsdaten nur begrenzt möglich. Um
Geschlechterverteilung jedenfalls unter den Mitwirkenden eines Angebots und dessen
Zielgruppe abbildungsfähig zu machen, bietet sich als erster pragmatischer Schritt die
beispielförmige Darstellung anhand solcher Einzelzuschüsse a n, die sich einem
Querschnittsthema vergleichsweise eindeutig zuordnen lassen:
Beispiele zum Querschnittsthema Inklusion
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe)
Leistung (=Teilleistung):05030201 (Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen)
Zuschuss an Lebenshilfe für geistig Behinderte (2018): 37.720 €
Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe)
Produkt: 050306 (Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte)
Zuschuss an Funky e. V (2018): 30.000 €
Beispiele zum Querschnittsthema Integration
Haushaltsdaten
a) Produktgruppe: 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts)
Leistung (=Teilleistung): 0502030201 (Unterbringung, Betreuung und Integrationshilfen)
Integrationshilfen für Flüchtlinge (Ansatz 2018 ): 309.620 €
b) Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe)
Leistung (=Teilleistung): 0503060801 (Förderung freier Initiativen und Vereine)
Förderung von Vereinen und Initiativen im Feld Migration/Integration (2018): 118.300 €
Zuständig: Sozialamt
- 14 -
3. Die Kommune als Arbeitgeberin
In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung und
die interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung.3
Münsters Maßstab
Die Stadt Münster strebt an, eine Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen sie
unterrepräsentiert sind, zu erreichen. F ür alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden eine
gerechte Verteilung von beruflichen Chancen, eine beschäftigtengerechte flexible Arbeitsplatz -
und Arbeitszeitorganisation und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angestrebt. Die Stadt
Münster verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz , der einer für Männer und Frauen, Mütter
und Väter förderlichen Gleichstellungsarbeit Raum gibt.
Das wollen wir erreichen
Die vorhandenen Bausteine für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden in ihrer Wirkung
geschärft und auch auf die Bedarfe von Vätern angepasst.
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen steigt.
Führungskräfte werden als Mitgestalter/i nnen der Arbeitsorganisation und Vorbilder in ihrer
Genderkompetenz gestärkt.
Angebote zur betrieblichen Kinderbetreuung werden ausgebaut.
Die städtischen Beteiligungen legen eigene Konzepte zur Frauenförderung/Gleichstellung und
Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor.
Das Bewusstsein für die Ursachen unterschiedlicher Einkommen von Männern und Frauen wird
geschärft.
Daran messen wir die Ergebnisse
Indikatoren 2017 2019
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und von Männern bei
der Nutzung
familienfreundlicher
Angebote?
Elternzeit/Sonderurlaub: (Stichtag: 31.12.2016)*
• Frauen: 82 %
• Männer: 18 %
Telearbeit / Homeoffice: (Stichtag: 30.06.2017)*
• Frauen: 77 %
• Männer: 23 %
Reduzierte Arbeitszeit: (Stichtag: 31.12.2016)*
• Frauen: 82 %
• Männer: 18 %
*vgl. Gleichstellungsplan 2021
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und von Männern in
Führungspositionen?
• Frauen: 34 %
• Männer: 66 %
(Stichtag 31.12.2016)
3 Artikel 11 der Europäischen Charta
- 15 -
Das tun wir
3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes wird spätestens alle fünf Jahre
das Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan mit quantitativen und qualitativen
Zielen und entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dem Rat zur Beschlussfassung
vorgelegt. Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement
Leistung: 01.08.01.03. Personalentwicklung
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes
Mitarbeiter/-innen Stadtverwaltung Münster (Kernverwaltung): 6.611, davon 59 % Frauen
Kosten: mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar
Zuständig: Personal- und Organisationsamt
3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen
Die steuerungsrelevanten städtischen Beteiligungsgesellschaften (vgl. „Beteiligungsgrundsätze
und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster“, dort Anlage 1 „Steuerungscluster“)
legen jeweils zum Programm für Chancengleichheit/ Gle ichstellungsplan Berichte über eigene
frauenfördernde Maßnahmen vor. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen zur Frauenförderung
im Rahmen der Fortschreibung der jeweiligen Managementkontrakte berücksichtigt.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.09. Finanz- und Beteiligungsmanagement
Leistung 01.09.01.06. Beteiligungsmanagement
Teilleistung 01.09.01.06.01. Beteiligungsmanagement/ Beratung Gremienvertreter
Budget der Produktgruppe 0109: 9.724 T€ das sind 0,83 % des Gesamthaushaltes
Die Stadt Münster verfügt über fast 50 Beteiligungen in den Bereichen Daseinsvorsorge,
Förderung des Wirtschaftsstandortes und Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Kosten: siehe oben
Zuständig: Amt für Finanzen und Beteiligungen
3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens m/w
Zur Erhöhung der Transparenz wird jährlich zu jedem städtischen Amt (alternativ zu jedem
Dezernat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur vorgelegt. Dabei werden die absoluten und
relativen Anteile von weiblich en und männlichen Beschäftigten dargestellt. Dazu wird das
durchschnittliche Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten
unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Bei der Darstellung der
Durchschnittsgehälter ist eine Aggregationsebene zu finden, die den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen entspricht.
- 16 -
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement
Leistung: 01.08.01.02. Personalbetreuung/-verwaltung
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes
Mitarbeiter/-innen Stadtverwaltung Münster (Kernverwaltung): 6.611, davon 59 % Frauen
Kosten: derzeit nicht ermittelbar
Zuständig: Personal- und Organisationsamt
3.4 Ausbildung in der IT
Um den Anteil der Frau en im Bereich der IT -Ausbildung zu erhöhen, werden im Rahmen der
Ausbildungsakquise gezielt und aktiv besondere Maßnahmen ergriffen, um junge Frauen für den
IT Bereich zu gewinnen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.15. IT-Management (citeq)
Leistung: 01.15.01.01. IT-Management
Budget der Produktgruppe: 356.000 € das sind 0,03 % des Gesamthaushaltes
Eine von derzeit 8 Auszubildenden bei der citeq ist weiblich (Stand: 01.03.2018)
Kosten: derzeit nicht ermittelbar
Zuständig: Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit citeq
3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung
Die Verwaltung hat die Bereiche identifiziert, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
sinnvoll in sozialversicherungspflichtige Beschäftig ungsverhältnisse umgewandelt werden
können.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den Offenen Ganztagsschulen anstelle des
zuvor bereitgestellten Kontingents für den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften sogenannte
Unterstützungskräfte mit 20,5 Woche nstunden eingesetzt. Die Umstel lung erfolgt schrittweise,
zum Beispiel in Abhängigkeit von Fluktuationen. Es waren nur relativ wenige
Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stundenaufstockung interessiert, so dass nicht alle
Unterstützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden konnten. Es werden daher regelmäßig
weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wenn Niedrigteilzeitkräfte ausscheiden.
In einigen Bereichen ist jedoch eine Reduzierung der Niedrigteilzeitkräfte nicht möglich, weil
hier die ents prechende Anzahl an „Köpfen“ benötigt wird bzw. eine Anwesenheit von nur
wenigen Stunden pro Woche notwendig ist. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin versuchen
auch hier möglichst auf den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zu verzichten.
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Niedrigteilzeitkräften wurden auch die Eingruppierung
und die Befristungssituation thematisiert. Langjährig befristet beschäftigte Personen wurden in
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
- 17 -
Mit Beschluss vom 04.07.2018 werden auch den bislang als Honorarkräfte bei der Westfälischen
Schule für Musik Beschäftigten tarifliche Arbeitsverträge angeboten. Es wird eine Quote von 80 %
tariflich beschäftigter Musikschullehrerinnen und -lehrer gegenüber 20 % Honorarkräften
angestrebt.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.08. Personal- und Organisationsmanagement
Leistung 01.08.01.02, Personalbetreuung/-verwaltung
Teilleistung 01.08.01.02.02, Begründung, Veränderung und Beendigung von Beschäftigungs-
und Beamtenverhältnissen, Dienstwohnungen
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 € das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes
Kosten: Die Umwandlung an den Offenen Ganztagsschulen erfolgt kostenneutral.
Zuständig: Personal- und Organisationsamt
- 18 -
4. Die Kommune als Auftraggeberin
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der Gleichberechtigung durch
Vergabeentscheidungen und Verträge.4
Die Rolle der Kommune als Auftraggeberin ist in der Geschäftsanweisung zu Ausschreibungen
und Vergaben geregelt:
„3. Vergabegrundsätze
Für alle Vergabeverfahren gelten folgende, einheitliche Vergabegrundsätze:
3.1 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Bei kommunalen Beschaffungen werden privatrechtliche Verträge geschlossen.
Die Entscheidung, ob, wie viel und was eine Kommune beschafft, ist nach Aspekten der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen. Daran anknüpfend ist das Ziel jedes
Vergabevorgangs, die beste Relation von Preis und Leistung zu erreichen. …
Der Zuschlag ist a uf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste
Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
…
3.8.2 Soziale Kriterien
Bei Vergaben sind gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) neben den
tariflichen Kriterien und den Mindestlohnanforderungen auch soziale Kriterien, Aspekte
der Frauenförderung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu
berücksichtigen.
Zudem hat sich die Stadt Münster der Förderung von M enschen mit Behinderungen
verpflichtet. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten
oder Inklusionsbetrieben ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. …“
Dieser Bereich wird im Rahmen des Aktionsplans lediglich informatorisch dargestellt, da hier
nur die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen ist.
4 Artikel 12 der Europäischen Charta
- 19 -
5. Die Kommune als Dienstleisterin
Dieses Handlungsfeld umfasst die breite Aufgabenpalette der kommunalen Daseinsvorsorge.
Schul- und Bildungsbereich, Berufswahl, Politische Bildung, Neubürger*innen, Gesundheit,
Soziale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege, Armut, Wohnen, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte, Zugang zu Sport, Freizei t, Kultur, Sicherheit, Nahverkehrsplanung,
geschlechterspezifische Gewalt und Menschenhandel.5
Münsters Maßstab
Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer
Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln (ISM).
Das wollen wir erreichen
Das Berufswahlspektrum junger Schulabgängerinnen und Abgänger erweitert sich.
Die Kinderbetreuungsangebote in der Stadt sind bedarfsgerecht und decken auch Randzeiten
ab.
Städtische Einrichtungen tragen zum Verständnis von Geschlechterfragen bei.
Der Abbau von Gewalt gegen Frauen ist ein leitendes Prinzip bei allen Maßnahmen für
Geflüchtete.
Daran messen wir die Ergebnisse
Indikatoren 2017 2019
Existieren spezielle Maßnahmen
zur Bekämpfung von
Geschlechterstereotypen im
Bildungswesen, z. B.
Kampagnen gegen traditionelle
Berufsbilder?
Am Girls´ Day 2017 haben 1.300 Mädchen
und 130 Einrichtungen und Betriebe
teilgenommen.
Am Mädchen- und Jungentag nahmen 225
Schülerinnen und 425 Schüler teil.
Der Kalender Münstermerker (früher
„Mädchenmerker“) hat eine stadtweite
Auflage von 7.000 und landesweit 91.680
Stück.
Wie hoch ist der Anteil der
Kinder, die in Betreuungs-
einrichtungen betreut werden,
aufgeschlüsselt nach
Altersgruppen?
unter 3 Jahren: 42,4 %
3 bis 6 Jahe: 103,4 %
6 bis 10 Jahre/Primarbereich: 58,9 %
5 Artikel 13, 16, 19, 20, 21 und 22 der Europäischen Charta
- 20 -
Gibt es Unterstützungs-
angebote für Personen, die
pflegebedürftige Familien-
angehörige in Teilzeit oder
Vollzeit betreuen, (zum Beispiel
Beratungsangebote)?
Informationsbüro Pflege (eine Einrichtung
des Sozialamtes)
Gibt es zweckgebundene
Finanzmittel für den Abbau von
geschlechterspezifischer
Gewalt?
Finanzierung der Frauenhäuser und
Zuschüsse für vier Träger (Beratungsstellen
und Frauensportverein)
Das tun wir
5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker
Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, um stereotypen Rollenbildern
entgegenzuwirken und eine individuelle und vielfältige Lebensplanung von Mädchen und
Jungen zu fördern, werden von der Stadt folgende Angebote unterstützt:
Girls‘ Day
Jährlich wird der bundesweite Girls‘ Day vom Frauenbüro koordiniert. Unternehmen, Eltern,
Schulen und Schülerinnen werden bei der Angebotsentwicklung bzw. der Platzsuche beraten
und mit zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien unterstützt. Das örtliche
Aktionsbündnis aus Hochschulen, Ämtern, Kammern, Verbänden und Vereinen unterstützt den
Girls‘ Day inhaltlich und finanziell. Die jährlich erscheinende Dokumentation stellt die Vielfalt
der örtlichen Angebote dar.
Haushaltsdaten Girls‘ Day
Produkt: 01.04.02.0101 Veranstaltungen
Produkt: 01.04.02.0102 Publikationen
Produkt: 01.04.02.0103 Information und Beratung
Produkt: 01.04.02.0203 Aktionsbündnis Girls‘ Day
Kosten: rund 2.300 €, zu 100 % gedeckt durch Einnahmen der Beiträge des Aktionsbündnis
Münsteraner Mädchen- und Jungentag
Seit 2010 ist das Projekt Münsteraner Jungentag in der Einrichtung Jugendarbeit und
Sexualpädagogik der Arbeiterwohlfahrt (A WO) angesiedelt und wird nach zwei
Pilotprojektrunden seit 2017 durch den Münsteraner Mädchentag ergänzt. Im Auftrag der Stadt
Münster wird die Planung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung des Projekttags
organisiert und koordiniert.
- 21 -
Thematisch beschäftigen sich der Mädchen - und Jungentag mit männlicher und weiblicher
Identität, Rollenbildern, Lebensplanung, und Sexualität, sexueller Vielfalt und Multikulturalität
von Mädchen und Jungen.
Haushaltsdaten Mädchentag und Jungentag
Produkt: 01.04.02.0301 Trägerförderung (gesamt: 446.050 €)
Träger: AWO
Kosten: 27.000 €, davon 9.347 € für w und 17.653 € für m (in 2017)
Münstermerker
Mit der jährlichen Herausgabe des Schulkalenders „Mädchenmerker“ hat das Frauenbüro in den
vergangenen Jahren Schülerinnen ab Klasse 7 Tipps rund um Studium, Beruf und Ausbildung
geboten. Aktuell wurde das Konzept des bisherigen „Mädchenmerkers “‘ erweitert zu einem
„Münstermerker for every gender* “, um der Vielfalt vo n Geschlechtern besser gerecht zu
werden.
Mit Fragestellungen wie: Was will ich werden? Ist die Hochschule oder ein Betrieb mein
nächstes Ziel? Was kann ich in meinem Wunschberuf verdienen? , gibt der "Münstermerker"
geschlechtersensibel Tipps und Hinweis e zu allem, was nach der Schule folgt und informiert
über weitere Möglichkeiten wie Freiwilligendienste oder Auslandsaufenthalte. Informationen
und Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung und örtliche Beratungsangebote runden
das Angebot ab. Der Schuljahreskalender ist ein NRW -weites Projekt der
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen; die Ausgabe
Münster erscheint exklusiv in der Variante „for every gender*“.
Haushaltsdaten Münstermerker
Produkt: 01.04.02.0102 Publikationen
Kosten: rund 5.000 €, Einnahmen: rund 6.000 €,
Zuständig: Frauenbüro
5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf
Die Stadt Münster unterstützt die Einführung und Umsetzung des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. Z u diesem Zweck wurde im Jahr 2013 im Amt für Schule
und Weiterbildung eine Kommunale Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Kommunale
Koordinierungsstelle organisiert erforderliche Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten
Akteuren und trägt zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Landesvorhabens bei.
Darüber hinaus werden bedarfsbezogen Projekte (schulbegleitend und nachschulisch) im
Übergang Schule-Beruf in der Stabstelle geplant, koordiniert und teilweise finanziert.
- 22 -
Haushaltsdaten
Produktgruppe 03.02. Zentrale Leistungen für Schülerinnen und Schüler und am Schulleben
Beteiligte
Produkt: 03.02.03. Übergang Schule-Beruf und anschließende Qualifizierungsangebote
Leistung: 03.02.03.01. Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und der beruflichen
Qualifikation
Budget der Produktgruppe: Aufwand 783.500 €. Dem stehen Erträge (z. B. vom Land Nordrhein-
Westfalen oder der Agentur für Arbeit) in Höhe von 202.840 € gegenüber, die zur Finanzierung
der Personalkosten für KAoA oder zur Durchführung bestimmter Projekte dienen.
In Münster gibt es 32 weiterführende Schulen mit insgesamt 11.742 Schülerinnen und Schüler
(6.002 weiblich, 5.740 männlich) die von den Angeboten der Stabstelle erreicht werden.
Kosten: ca. 580.700 €
Zuständig: Amt für Schule und Weiterbildung
5.3 Kinderbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute Betreuung, Erziehung und Bildung von
Kindern stellen wesentliche Grundlagen zur Chancengerechtigkeit dar. Diese Ziele bilden einen
wichtigen Baustein der Leistungen der Verwaltung für Familien, Kinder und Jugendliche.
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3 -Kindertagesbetreuung gehört zu den vorrangigen Zielen
der Stadt.
Darüber hinaus werden zur stetigen Verbesserung der Betreuungssituation in Hinblick auf die
wachsenden und vielfältigen Bedarfe von Eltern auch die bereits eingeschlagenen innovativen
Wege bei den Betreuungsangeboten hinsichtlich der Form und der Angebotszeiten
bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Insbesondere sind hier die Konzepte ExtraZeit (individuell zu buchende Verlängerung der
Öffnungszeit in 13 Kitas) und FlexiZeit (individuelle Gestaltung der Betreuungszeit innerhalb
einer grundsätzlich erweiterten Öffnungszeit in 4 Ki tas) zu nennen. Ebenfalls wurde 2014 an
acht verschiedenen Standorten eine Randzeitenbetreuung im Rahmen der offenen
Ganztagsschule eingeführt.
Um die Integration geflüchteter Mütter zu unterstützen, werden die derzeit 23
Sprachförderangebote für Eltern von Kita Kindern in 19 Kitas verstetigt und bedarfsorientiert
weiterentwickelt. Auch der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas unterstützt die
Integration zugewanderter Eltern. Die Kooperation mit den Trägern von Integrationskursen
ermöglicht die Unterstützung der Träger bei der Einführung und Umsetzung
integrationskursbegleitender Kinderbetreuungsangebote. Die Teilnahme der Mütter an
Integrationskursen ist ein wesentlicher Baustein für deren Integration.
Einen wichtigen Baustein im Rahmen d er Kinderbetreuungsangebote bieten zudem die
Familienzentren. Familienzentren sind niedrigschwellige und wohnortnahe Präventions -
modelle, die Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Startchancen
eröffnen und Eltern bei der Erziehung unt erstützen können. Zum Kitajahr 2018/2019 halten
stadtweit insgesamt 35 Familienzentren entsprechende Angebote vor.
- 23 -
Haushaltsdaten
Produktgruppe 06.01. Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Produkt: 06.01.01. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Budget der Produktgruppe: 122.940.730 €, das sind 10,66 % des Gesamthaushaltes.
In Münster gibt es zum Kita -Jahr 2017/2018 10.697 Plätze in Kindertageseinrichtungen (davon
2.510 U3-Plätze) und 1.258 Plätze in der Kindertagespflege (davon 1.171 U3-Plätze).
Kosten: Haushaltsergebnis 2018
Zuständig: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist
eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien
und öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe im Rahmen von Fachtagungen und Fortbildungen
weiter qualifiziert werden.
Die Träger verpflichten sich selbst, ihr pädagogisches Personal paritätisch zu besetzen; dies gilt
auch für geringfügig Beschäftigte.
Zudem existiert seit 2012 in Münster ein Jugendtreff für lesbische, schwule, bisexuelle und
transsexuelle Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, Identität sfindungsprozesse zu
stärken und zu unterstützen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 06.02. Kinder- und Jugendarbeit
Budget der Produktgruppe: 23.096.470 €, das sind 2,08 % des Gesamthaushaltes
Kosten: derzeit nicht ermittelbar.
Zuständig: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
5.5. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege
Die Betreuung und Pflege älterer Familienangehöriger stellt für eine wachsende Zahl
Berufstätiger eine besondere Herausforderung dar. Mit gesetzgeberischen Maßnahmen wie mit
kommunalen Hilfe - und Informationsangeboten werden Familien dabei unterstützt. Mit dem
Blick auf die Verwirklichung gleicher Chancen müssen alle Maßnahmen auch auf ihre
gendersensible Wirkung hin betrachtet werden. Zu den kommunalen Angeboten gehört das
Informationsbüro Pflege.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe)
Produkt: 050301 (Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit)
Kosten (Informationsbüro Pflege): Personal- und Sachkosten für Personalstellen
Zuständig: Sozialamt
- 24 -
5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung
Voraussetzung für Chancengleichheit und auskömmliche Erwerbsarbeit ist auch eine
partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Sie trägt wesentlich zu der auch
für das Modellproj ekt „Global N achhaltige Kommune“ formulierten Absicht , „Gute Arbeit“ im
Sinne sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, faire Löhne, familien -
freundliche Arbeitsorganisation usw. zu fördern, bei.
Es ist deshalb notwendig, dass Arbeitgebe r/innen wie Arbeitnehmer/innen sich mit
Rollenzuschreibungen und -Stereotypen befassen, strukturelle Hemmnisse für
partnerschaftliche Aufgabenteilung abbauen und eigene Wertehaltungen überprüfen. Ein
wichtiger Ansatz hierfür sind Maßnahmen und Konzepte, die Väterrolle in den Fokus zu rücken
und Zeit - und Informationsbedarfe von Vätern wahrnehmen und aktiv berücksichtigen. Die
Stadtverwaltung sieht entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans 2021
vor. Weitere Akteure wie das Männernetzwerk M ünster und Weiterbildungseinrichtungen
leisten hierzu Beiträge.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 01.08, Personal- und Organisationsmanagement
Leistung/ Teilleistung: 01.08.01.03.01, Personalentwicklung (inkl. Vereinbarkeit von Beruf und
Familie, Frauenförderung, Schwerbehinderung, Migration)
Budget der Produktgruppe: 10.496.060 EUR das sind 0,93 % des Gesamthaushaltes
Kosten: derzeit nicht ermittelbar
Zuständig: Personal- und Organisationsamt und Kooperation mit Trägern
5.7 Wohnen
Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundlage für eine unabhängige und sichere Existenz.
Die Wohnraumversorgung - insbesondere die nicht ausreichende Versorgung mit bezahlbarem
Wohnraum für alle Bevölkerungsteile - ist ein zentrales politisches Thema. Die damit
verbundeneren Herausforderungen und Aufgaben sind auch im Zusammenhang mit der
Verwirklichung gleicher Chancen zu betrachten. Viele verschiedene Facetten der
Wohnungsversorgung von neuen Wohnformen bis hin zu Wohngeldanträgen und die
Bereitstellung von Wohnungen für Geflüchtete sind dabei zu berücksichtigen und immer auch
gendersensibel und mit ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Lebenslagen von Männern und
Frauen zu bewerten. Vielfältig ist auch die Zahl der Verantwortlichen und der zu beteiligenden
Akteure. A uch im Rahmen des Modellprojekts „Global nachhaltige Kommune“ wird das Ziel,
bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt für alle Zielgruppen
vorzuhalten, unterstützt. Mit den für den Bereich Wohnen bei der Stadt Verantwortlichen
werden d ie Themen kommuniziert, die im Sinne der Chancengleichheit dort vorrangig
bearbeitet werden können und weitere Akteure identifiziert, die im Zusammenwirken mit der
Stadt im Rahmen ihrer Verantwortung zu einer gendersensiblen Wohnraumversorgung
beitragen können.
Haushaltsdaten
können erst bei der Konkretisierung von Projekten oder Maßnahmen benannt werden
Zuständig: Dezernat VI
- 25 -
5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu unterschiedlichen Themen der Frauen - und
Geschlechtergeschichte werden, wenn entsprechende Arbeiten vorliegen oder angeboten
werden und es finanziell möglich ist, publiziert.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 04.06. Stadtarchiv
Produkt 04.06.02. Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stadtgeschichte
Budget der Produktgruppe: 1.189.780 €
Kosten: können nur bei konkreten Projekten benannt werden
Zuständig: Stadtarchiv
5.9 Geschlechterforschung
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschung im Rahmen von Ausstellungen und
Publikationen berücksichtigt. Das Stadtmuseum Münster hat im Jahr 2017 folgende
Präsentationen zur Geschlechtergeschichte und Forschungen durchgeführt:
10. Januar bis 09. Juni: Annette Droste zu Hülshoff
09. Mai bis 30. Juli: Boushra Alutawakel – Der Schleier – The Hijab/Veil (in Kooperation mit der
Friedrich-Hundt-Gesellschaft
08. Dezember 2017 – 25. November 2018: Münster 1968.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 04.05. Stadtmuseum
Produkt 04.05.02. Aufarbeitung und Darstellung der Stadtgeschichte durch Ausstellung
Budget der Produktgruppe in 2017: 1.861.150 €, das sind 0,16 % des Gesamthaushaltes
Inklusive Erarbeitung, Umsetzung, Vermittlung und Bewerbung der drei oben gena nnten
Ausstellungen sowie allgemeine Recherchen zur Geschlechtergeschichte der Stadt, Erwerbung
etc. hat das Stadtmuseum Münster ca. 25.000 € investiert.
Kosten: Die hierfür benötigten Investitionen in Höhe von 25.000 € entsprechen 0,0022 % des
Gesamthaushaltes
Zuständig: Stadtmuseum
5.10 Frauenförderung im Sport
Im Rahmen der Aktionspläne zur Umsetzung der Europäischen Charta wurde ein Projekt zur
Förderung von Frauen in Führungsfunktionen in Sportvereinen entwickelt. Daraus ist 2017 das
Netzwerk „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ hervorgegangen. Die weitere Arbeit und der Ausbau
des Netzwerks sowie die daraus entstehenden Ideen und Konzepte werden vom
Stadtsportbund, dem Sportamt und dem Frauenbüro unterstützt. Über die Entwicklung des
Netzwerkes wird in diesem Rahmen berichtet.
- 26 -
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 08.01;
Leistung/Teilleistung: Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten
Budget der Produktgruppe: 2.048.930,00 €
Kosten: 306.440,00 € siehe V/0814/2014/1
Zuständig: SSB, Frauenbüro
5.11 Sicherheit in Grünanlagen
Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffentlichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu
Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur Förderung von Chancengerechtigkeit
Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen
werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage –
neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien – für die Arbeit. Bei bestehenden
Grünanlagen ist das Amt darum bemüht, notwend ige Anpassungen im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten vorzunehmen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 13.01. Grün- und Freiflächen
Leistung 13.01.01.01. Öffentliche Grünanlagen
Budget der Produktgruppe: 14.825.280 €, das sind 1,29 % des Gesamthaushaltes.
In Münster gibt es 396 ha Öffentliche Grünflächen, 48 ha Kinderspielplätze und 38 ha Rad- und
Wanderwege.
Kosten: k. A.
Zuständig: Amt für Grünflächen und Umweltschutz und Nachhaltigkeit
5.12 Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und bedarf sehr unterschiedlicher
und vielschichtiger Herangehensweisen, um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen.
In Münster gibt es drei Frauenhäuser, verschiedene Beratungsstellen für Frauen und weitere
Angebote zur Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kinder sowie eine Krisen - und
Gewaltberatung für Männer. Die gemeinsame Arbeit an der Bewusstseinsbildung und
Sensibilisierung für dieses Thema, die stetige Verbesserung der Zusammenarbeit, um die
Wirkung der Hilfen zu erhöhen und den sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen, stellt
eine Maßnahme für die Verwaltung und alle in dem Bereich Tätigen und freien Trägern dar.
Um dies zu erreichen, wird die Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen und Förderung von
Öffentlichkeitsarbeit und Projekten zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und
geschlechterspezifischer Gewalt kontinuierlich weitergeführt.
Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ werden regelmäßig im Rahmen der
Netzwerkarbeit an Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen und Dienste der
Behindertenhilfe weitervermittelt.
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Haushaltsdaten
Produktgruppe 01.04.: Gleichstellung von Frau und Mann,
Produkt 01.04.02.02. Förderung der Gleichberechtigung in Münster
Leistung 01.04.02.01. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Teilleistung 01.04.02.02.07.: Häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Budget der Produktgruppe: 963.770 €, das sind 0,081 % des Gesamthaushalts
Vorrangig aber nicht ausschließlich befassen sich drei Beratungsstellen mit dem Thema.
Diese erhalten insgesamt Mittel in Höhe von 260 780 € (zusätzlich befristet Mittel in Höhe von
38.000 € für das Projekt SUMT). Teilweise werden zudem Mittel des FSV in dem Bereich
eingesetzt. Der FSV erhält einen Zuschuss von 23.730 €.
Produktgruppe: 05.03 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe)
Leistung: 05.03.06.01 (Beratung und soziale Unterstützung in Frauenhäusern)
Teilleistung: 05.03.06.01.01 (Beratung und soziale Unterstützung in Frauenhäusern)
Kosten:
a) Tagessätze in Frauenhäusern für die Kosten der Unterkunft: ca. 255.000 €/Jahr
b) Zuschuss Personalkosten Frauenhäuser (Ansatz 2018 ): 455.000 €
Produktgruppe: 05.03 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe; Budget s. o.)
Leistung: 05.03.06.10 (Einzelprogramme und Projekte)
Teilleistung: 05.03.06.10.01 (Einzelprogramme und Projekte)
Kosten: Zuschuss Beratungsleistungen bei häuslicher Gewalt (2018): 67.000 €
Zuständig: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit Netzwerken, Jobcenter
5.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen
Mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aufnahme und längerfristigen
Unterbringung geflüchteter Menschen wurden sukzessive auch Hilfe und Unterstützung für
Frauen (und Männer), die von (häuslicher) Gewalt betroffen oder bedroht sind oder die
während der Flucht von (sexueller) Gewalt bedroht waren, geschaffen. Dabei handelt es sich um
sehr unterschiedliche Angebote, zu denen beispielsweise Selbstbehauptungskurse beim
Frauensportverein und in geringem Umfang Therapieangebote ebenso gehören wie die
Bereitstellung eigener Schutzangebote in den Unterkünften. Wesentliche B austeine sind die
zum Thema „ Gewalt gegen Frauen/ sexuelle Gewalt“ von den Trägern und Beratungsstellen
speziell erarbeiteten Fortbildungsangebote für hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte und die
fachliche Begleitung der vom Bund finanzierten Maßnahmen.
Der dafür notwendige Austausch sowie fachliche Auswertungen und Initiativen für die
Anpassung der Angebote im Rahmen der weiteren Integrationsprozesse finden in der AG
Geflüchtete Frauen statt. Die AG wird geschäftsführend vom Frauenbüro betreut.
Im Rahmen der Integrationshilfen für Geflüchtete hat das Sozialamt im Haushaltsjahr 2018 für
den Bereich „Präventionsmittel Gewaltschutz“ 80.000 € vorgesehen. Hinzu kommen Leistungen
für Öffentlichkeitsarbeit sowie tagesstrukturierende Maßnahmen (Mittelübertragung aus 2017
mit 50.000 €), die die Präventionsangebote flankieren. Erste Initiativen dazu wird das Sozialamt
mit dem Haus der Familie ab März/April 2018 starten; an zwei ausgewählten Standorten werden
- 28 -
vom Haus der Familie geschulte Kulturmittlerinnen eingesetzt und fachlich begleitet. Die
Angebote richten sich zunächst an Frauen und perspektivisch auch an Männer.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts)
Produkt: 050203 (Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge)
Leistung (=Teilleistung): 05020301 (Leistungen für Asylbewerber/Flüchtlinge: Unterbringung,
Betreuung und Integrationshilfen
Kosten : bis zu 80.000 € zzgl. flankierende Leistungen
Zuständig: Sozialamt, Frauenbüro in Kooperation mit Trägern
5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Das Prostituiertenschutzgesetz ist 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung in Münster erfolgt auf
der Grundlage der Ausführungsbestimmungen des Landes NRW. In der Stadtverwaltung haben
das Ordnungsamt, das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangel egenheiten und
das Frauenbüro gemeinsam das notwendige Konzept erarbeitet. Die Umsetzung wird
gemeinsam begleitet und in ihrer Wirkung evaluiert.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 02.01 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Leistung/ Teilleistung:
Budget der Produktgruppe: 4.158.830 €
Kosten: derzeit nicht ermittelbar
Zuständig: Ordnungsamt, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten,
Frauenbüro
- 29 -
6. Planung und nachhaltige Entwicklung
Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt - und Wirtschaftsentwicklung/
Nachhaltigkeit, Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, Städtepartnerschaften und europäische wie
internationale Kooperationen.6
Münsters Maßstab
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
mit hoher Umwelt - und Naturqualität , mit breitem Freizeit - und Sportangebot , mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft (ISM).
Das wollen wir erreichen
Bei allen Planungs - und Entwicklungskonzepten werden gendersensible Beteiligungsformate
systematisch angewandt.
Stadtplanung und Quartiersentwicklung sind in der konkreten Umsetzung gendersensibel.
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit werden gendersensibel geplant und
umgesetzt.
Alle Maßnahmen der „Digitalen Stadt Münster“ werden gendersensibel entwickelt und
umgesetzt.
Daran messen wir die Ergebnisse
Indikatoren 2017 2019
In welchen strategischen und
operationalen Zielen und
Maßnahmen zur Umsetzung
des Programms „Global
nachhaltige Kommune“ ist die
Geschlechterperspektive
explizit integriert?
Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender mit Berücksichtigung der
Wohnraumsituation“
Operative Ziele:
• Die Stadt setzt sich dafür ein, den Anteil
von Frauen in Führungspositionen
kontinuierlich zu erhöhen.
• Der Haushaltsplan wird mit FINANZfair-
TEILUNG (Gender Budgeting) vermehrt
zielgruppenspezifisch aufgestellt. In jedem
Dezernat wird auf mindestens ein
zusätzliches Produkt Gender Budgeting
angewandt.
• Die Förderung von Mädchen und jungen
Frauen im MINT-Bereich erhält einen
besonderen Stellenwert
6 Artikel 24, 25, 26, 27 und 26 der Europäischen Charta
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Werden die besonderen
Bedürfnisse von Frauen und
Männern bei der Stadtplanung
und dem öffentlichen
Nahverkehr berücksichtigt?
Zum Beispiel:
• Soziale Stadt Kinderhaus
• Integriertes Entwicklungskonzept für den
Stadtteil Coerde
Das tun wir
6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung individueller Lebenslagen des
Menschen. Dies bedeutet, dass genderspezifische Belange von Frauen und Männern ebenso wie
spezifische Belange von beispielsweise Kindern, Familien, Senioren, Menschen mit
Behinderungen oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen
Planung sind diese Betrac htungsweisen integraler Bestandteil. Im Rahmen des Modellprojekts
„Global nachhaltige Kommune“ wird die Bedeutung bürgerschaftlicher Mitwirkung ebenfalls
besonders betont. Als operatives Ziel baut die Stadt einen transparenten
Qualitätsmanagementprozess au f, mit dem Ziel die nicht -formelle Beteiligung
unterschiedlichster Zielgruppen und themen - und vorhabenbezogene Gestaltungs - und
Planungsprozesse zu entwickeln, institutionalisieren und zu verstetigen.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 09.01.Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Produkt 09.01.05. Stadterneuerung, Stadtgestaltung
Budget der Produktgruppe: 6.559.690 €
Kosten: können erst bei der Konkretisierung von Projekten oder Maßnahmen benannt werden
Zuständig: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune
Das Projekt "Global Nachhaltige Kommune in NRW" hat zum Ziel, für Münster eine kommunale
Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die auf den 17 von der UN beschlossenen global
gültigen Nachh altigkeitszielen basiert. Münster ist als eine von 15 Kommunen in Nordrhein -
Westfalen am Modellprojekt beteiligt. Zusammen mit Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft,
Wirtschaft, Politik und Verwaltung werden Strategien entwickelt, um soziale, ökologische und
ökonomische Ziele stärker als bisher zu vernetzten und umzusetzen.
In Münster werden zunächst die Themenfelder Gesellschaftliche Teilhabe und Gender (mit
Berücksichtigung der Wohnraumsituation) Natürliche Ressourcen und Umwelt (mit
Berücksichtigung d es Pendlerverkehrs), Klima und Energie, Arbeit und Wirtsc haft (mit
Berücksichtigung des Pendlerverkehrs), Bildung, Globale Verantwortung und Eine Welt und
Konsum und Lebensstile priorisiert.
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In allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass die zu erreichenden Ziele ebenso wie die
Maßnahmen zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und ausgeführt werden. Das Frauenbüro
ist Mitglied des Projektbeirats.
Haushaltsdaten (bezogen auf den HH 2018)
Produktgruppe: 1401 übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Boden, Abfall
Leistung/ Teilleistung: Produkt 14.01.03 übergreifender Umweltschutz
Budget der Produktgruppe: 3.408.490 €
Kosten: Kosten für das Projekt: 0 € (siehe politische Vorlage V/0070/20169)
Budget für Nachhaltigkeit: 20.000 €
Zuständig: Amt für Grünflächen, Naturschutz und Nachhaltigkeit
6.3 Digitale Stadt Münster
Mit dem Prozess „Digitale Stadt“ will die Stadtverwaltung gemeinsam mit anderen Akteuren
Impulse für die Digitalisie rung der Stadt und der Stadtgesellschaft geben. Ziel ist dabei die
Digitalisierung zur Verbesserung der Lebensqualität, und der wirtschaftlichen Attraktivität sowie
zur Verwaltungsmodernisierung zu nutzen.
Dazu gehören auch die Chancen, die die Flexibilisierung von Verwaltungsarbeit- und Steuerung
durch IT erhält, umfänglich zu nutzen und mit einem ganzheitlichen Managementansatz auch
zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.
Im Rahmen von Open Data und Apps trägt di e Stadtverwaltung in Kooperation mit anderen
Akteuren unter anderem zur verbesserten Informationsbereitstellung bei. Ein erster Aufschlag
für die „Zielgruppe“ Familie wird aktuell bearbeitet.
Aus der Genderperspektive betrachtet, liegen in der Digitalisierung der Gesellschaft
grundsätzlich Chancen und Risiken. Zum einen trägt die Entkoppelung der Arbeit von konkreten
Orten zur einer neuen Balance zwischen Erwerbs -und Sorgearbeit bei kann jedoch auch
negative Effekte wie soziale Isolation und fehlender Abgrenzung von Beruf und Privatleben
hervorrufen. Neue internetbasierte Unternehmensformen benötigen einen kritischen
gendersensiblen Blick für die damit möglicherweise verbundenen Beschäftigungsrisiken.
Gleichzeitig bietet Digitalisierung vielfältige Chancen für verbesserte und unmittelbare Formen
der Bürgerbeteiligung, die die Vielfalt und Qualität bürger/innennaher Arbeit erweitern können.
Darüber hinaus wächst durch fortschreitende Digitalisierung ebenfalls die Gefahr von Gewalt im
Netz (Cyber Ha rassment), der auch im kommunal beeinflussbaren Bereich gendersensibel,
konsequent und frühzeitig begegnet werden muss.
Insgesamt muss die Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung in allen Gremien und im
Rahmen der verschiedenen damit verbundenen Projekte und Prozesse systematisch und
kontinuierlich auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Geschlechterverhältnisse betrachtet
werden um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegensteuern zu können.
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Haushaltsdaten können erst bei weiterer Ausdifferenzierung der Aufgabe benannt werden
Zuständig: Verwaltungsführung
6.4 Gendergerechte Existenzgründung
Es wird untersucht, ob Haushaltsmittel, die für die Beratung und Förderung von
Existenzgründern im Leistungsbezug nach dem SGB II zur Verfügung stehen, gleichermaßen von
Frauen und Männern genutzt werden, in welchen Bereichen Männer und Frauen jeweils gründen
möchten, was der Anlass ist, sich selbständig zu machen, wie sie eine Selbständigkeit planen
und vorbereiten und ob sie für Verdienstausfall und Absicherung im Alter v orsorgen. Dabei soll
ermittelt werden, ob es geschlechterspezifische Unterschiede gibt, denen ggf. nicht hinreichend
Rechnung getragen wird.
Dies gilt es zu untersuchen, damit der Stadt Münster gute Gründungsideen nicht verloren
gehen. Andererseits sollen Unternehmungen, die absehbar nicht tragfähig sind, nicht gefördert
werden, da hierdurch Schulden aufgebaut werden und in der Folge die Chance auf eine
dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt sinken kann.
Haushaltsdaten
Produktgruppe 05.01 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II
Teilleistung 05.01.02.01.01. Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Budget der Produktgruppe: 189.522.750 €
Kosten: Die Kosten können erst Ende 2018 erhoben werden.
Zuständig: Jobcenter
6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung - gendergerecht
Die Vorhaben der Stadt Münster als Fair Trade Town zur Förderung von Fair Trade Produkten
werden auch mit Blick auf ihre Genderwirkung hin umgesetzt. Denn fair gehandelte Produkte
haben in den meisten Fällen eine enorm p ositive Auswirkung auf (die produzierenden) Frauen.
Dazu wird entsprechende Aufklärungsarbeit geleistet, da insbesondere Frauen und Kinder unter
den schlec hten Arbeitsbedingungen leiden. J ährlich wird eine Auflistung mit der Darstellung
von Wirkungen vorge legt, soweit das möglich ist . Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen
aus 8 Frauen und 9 Männern.
Haushaltsdaten
Produktgruppe: 0102; Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Leistung/Teilleistung: keine definierte Leistung/Teilleistung
Budget der Produktgruppe: 4.310.290 €
Kosten: Es stehen für Fair T rade Mittel in Höhe von 10.000 € und ein Personalkostenanteil zur
Verfügung.
Zuständig: Amt für Bürger- und Ratsservice
Anlage A
2152 Zeichen
Anlage A zur V/0503/2018 Kurzüberblick Es wird der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene vorgelegt. Der Aktionsplan enthält Maß- nahmen und Projekte. Erstmalig werden Indikatoren zur Ablesbarkeit von Entwicklungen einge- führt und eine Verbindung mit dem Ziel des Gender Budgeting (FINANZfairTEILUNG) hergestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Aktionspläne zur Europäischen Charta tragen zum ISM-Ziel bei, Münster zu einer Stadt mit Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiter zu entwickeln. Gleich- zeitig werden die ISM-Ziele im vorgelegten 3. Aktionsplan eng mit den Zielen der Gleichstellung sowie mit weiteren gesamtstädtischen Zielen im Bereich Wohnen, Nachhaltigkeit und Digitalisie- rung verzahnt. Daneben trägt der 3. Aktionsplan auch zur Verwirklichung der Gleichstellungsziele auf der Grund- lage des Gleichstellungsplans der Stadt Münster und der weiteren Einführung des Gender Budge- ting bei. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Ggf. Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Stadt Münster ist mit Beschluss vom 24. Juni 2009 der Europäischen Charta für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene beigetreten und hat sich zur Auf- stellung von Aktionsplänen verpflichtet.. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Aktionsplan trägt zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen, zu inklusi- ven, integrativen und nachhaltigen Maßnahmen als Teil einer gesamtstädtischen Genderorientie- rung bei.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0503/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37