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V/0803/2016

Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggfs. Nachsteuerung

Vorlagen 05.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 42.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

3402 Zeichen

Anlage 1 
 
Statistische Auswertung der Beratungsgespräche  
 
 
Im Auswertungszeitraum von Juli 2015 bis September 2016 haben insgesamt 1.495 neu Zu- 
gewanderte das Beratungsangebot genutzt. Aufgrund der hohen Anzahl der Beratungsan- 
fragen wurden Telefon und E-Mail Beratungen nicht vollständig erfasst. Deshalb werden sie 
nicht gesondert ausgewertet.  
 
Im Februar 2016 war die Anzahl der Beratungsgespräche mit 14,45% am höchsten. 
 
Mobile Beratungen 
Es fanden 264 mobile Beratungen statt. Darunter 248 in der Kommunalen Erstaufnahmeein- 
richtung und 18 in den einzelnen Flüchtlingsunterkünften.  
 
Geschlecht der neu Zugewanderten  
In den insgesamt 1.495 Beratungsgesprächen waren 937 Jungen und Männer und 558 
Frauen und Mädchen.  
 
 
 
 
Kontaktaufnahme zur zentralen Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle  
Die meisten Ratsuchenden mit 41,47% wurden der Bildungsberatung durch die Sozialarbei- 
ter aus der Flüchtlingseinrichtung gemeldet, gefolgt von der Erstaufnahmeeinrichtung mit 
19,13%.

Die Ratsuchenden kamen aus folgenden Ländern:  
 
 
 
34,45% der Neuzugewanderten stammen aus Syrien.  
 
 
 
 
Die Sprachenverteilung stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Albanisch  116  Farsi 77  Mongolisch  1 Tamilisch  4 
Arabisch  518  Französisch  12  Pashtu  12  Tigrinisch  2 
Aramäisch  3 Fula  1 Persisch  28  Tschechisch  2 
Armenisch  20  Georgisch  7 Polnisch  31  Tschetsc henisch  4 
Asti 2 Haussa  1 Portugiesisch  8 Türkisch  4 
Banda  1 Hebräisch  1 Romanes  15  Twi 2 
Bengal 3 Italienisch  18  Rumänisch  13  Ukrainisch  3 
Bosnisch  7 Ivorisch  1 Russisch  28  Ungarisch  4 
Bulgarisch  23  Kosovarisch  3 Sarawisch  1 Urdu  11  
Chinesisch  3 Kotokoli 1 Serbisch  54  Usbekisch  1 
Dari 97  Kroatisch  17  Slowakisch  2 Yoruba  1 
Deutsch  10  Kurdisch  237  Somali 7   
Englisch  22  Lettisch  7 Spanisch  9   
Ewe  2 Mazedonisch  35  Tadschikisch  3   
 
34,65% sprechen Arabisch, 15,85% der Ratsuchenden sprachen Kurdisch und 7,76% Alba- 
nisch.  
 
 
Afghanistan  191  Frankreich  3 Marokko  9 Südafrika  2 
Ägypten  2 Georgien  8 Mazedonien  49  Sudan  1 
Albanien  83  Ghana  12  Mongolei 1 Syrien  515  
Algerien  8 Guinea  5 Nepal 2 Tadschikistan  3 
Angola  1 Irak  209  Nigeria  9 Tibet 1 
Ar menien  17  Iran  28  Pakistan  12  Togo  2 
Aserbaidschan  1 Israel 1 Palästina  2 Tschechien  1 
Äthiopien  1 Italien  20  Polen  33  Tunesien  1 
Bangladesch  4 Jordanien  1 Portugal 3 Türkei 4 
Bosnien  9 Kamerun  1 Rumänien  15  Ukraine  3 
Brasilien  3 Kirgistan  4 Russland  28  Ungarn  2 
Bulgarien  23  Kosovo  35  Serbien  54  USA  4 
China  2 Kroatien  15  Slowakei 4 Venezuela  1 
Elfenbeinküste  1 Lettland  7 Somalia  6   
Äquatorial 
Guinea 
1 Libanon  12  Spanien  7   
Eritrea  10  Mali 2 Sri Lanka  1

55,92% der Ratsuchenden hatten zum Beratungszeitpunkt eine BüMA.  
Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden

Beratungsanlässe:  
 
78,19% der neu Zugewanderten kamen mit dem Beratungsanlass „Seiteneinstieg“.  
 
 
 
Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, die im Berichtszeitraum beraten 
wurden, sind folgenden Schulformen zugewiesen worden:   
 
 
(* Sonstige:  Diese Ratsuchenden sind in Sprachkurse, Bildungsmaßnahmen, zu anderen Beratungs- 
stellen u.ä. vermittelt worden.) 
 
33,44% der neu Zugewanderten sind den Grundschulen in Münster zugeordnet worden. 
22,68% der Kinder und Jugendlichen wurden den Berufskollegs in Münster zugewiesen.

Anlage 3

1884 Zeichen

Anlage 3  
 
 
 
Aufstellung der erfolgten Fallscout-Einsätze an Grund- und weiterführenden Schulen - 
Zeitraum: Januar 2016 – September 2016 
 
 
Anzahl der Fallscouteinsätze insgesamt:     4198  
nur an Grundschulen mit 2 Stellen:    1940 
nur an weiterführenden Schulen mit 2,87 Stellen:  2258  
Anzahl der Fallscouts:            8 
 
Anzahl der längerfristig begleiteten Familien:        186 
 
Erreichte Schulen:  
 
28 
 Grundschulen 
5 Hauptschulen 
4 Realschulen 
 Sekundarschule 
 PRIMUS-Schule  
5 Gymnasien 
6 Berufskollegs 
 Abendrealschule 
 
Die o.a. Einsätze fanden statt zu folgenden Auftragsanfragen*: 
 
/barb4right Vermittlung von außerschulischen Förderangeboten ( Nachhilfe, Sprachkurse, Frei- 
zeitangebote) 20 % 839 Kontakte*  
/barb4right Beratungsgespräche in Schule und Unterkünften (Soz ialverhalten, Regel/Pflichten 
und Rechte im deutschen Schulalltag, Schulwechsel, Leistung, Abklärung von För- 
derbedarfen und Vermittlung an Förderschulen)  50 % 2095 Kontakte 
/barb4right Begleitung und Weitervermittlung der Familien in A nschlussmaßnahmen (Stadt Müns- 
ter KSD, Sprachschulen, Refugio, UKM, Gesundheitsamt, schulpsychologische Bera- 
tungsstelle, VHS, Sozialamt, GGUA, Abteilung Vormundschaften JA )  20%  839 Kon- 
takte  
/barb4right Öffentlichkeitsarbeit/Netzwerkarbeit (Teilnahme an  Stadtteilarbeitskreisen, Fachta- 
gungen, Fortbildungen, Vorstellen bei Netzwerkpartnern)  10%  419 Kontakte 
 
*die prozentuale Erhebung beruht auf den aktuellen Erfahrungswerten. 
Durchgeführte Sprechstunden an Schulen: An zehn Schulen wurden im regelmäßigen 
Turnus Sprechstunden eingerichtet. 
 
Durchschnittliche Kontakte (Familie, Sozialdienst, Netzwerkpartner etc.) von der An- 
frage bis zur Weitervermittlung : sechs Kontakte 
 
Durchschnittlicher Betreuungszeitraum: acht Wochen

(* Kontakte beinhalten persönliche Gespräche, Emailverkehr, Telefonate)

Beschlussvorlage

67774 Zeichen

V/0803/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggfs. Nachsteuerung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
30.11.2016 Integrationsrat Anhörung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Evaluation der Neukonzeption der Be schulung von neu zugewanderten Ki n-
dern und Jugendlichen in Regelschulen zur Kenntnis und stimmt der Fortführung zu. 
 
2. Der Rat stimmt der auf zwei Schuljahre (2017/ 2018 und 2018/ 2019) befristeten Verlängerung 
der Kooperation zur Sprachförderung mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb 
(CEMES) des Germanistischen Instituts der Westfälischen Wilhelms -Universität (WWU) Müns-
ter zu.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass hierzu neben einer Finanzierung der Honorare für die 
Sprachförderkräfte zusätzlich eine wissenschaftliche Begleitung beim CEMES (0,50 TVL 13) zu 
finanzieren ist und stimmt der Inanspruchnahme der für die Sprachförderung vorhandenen Mi t-
tel zu. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0803/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Riegel 
Frau Boriesosdiek 
Ruf: 
4 92 40 60 
4 92 46 78 
E-Mail: 
RiegelAud@stadt-muenster.de  
Boriesosdiek@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0803/2016 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine weitere 1,00 Stelle eines Fallscouts für Grundschulen für 
zwei Jahre durch Umwidmung der bereits mit V/0759/2015 zum 01.05.2016 bewilligten, noch 
unbesetzten Bildungsberatungsstelle eingerichtet werden soll.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Fortsetzung der Sprachfördermaßnahmen mit dem CEMES können  die im Haushaltsentwurf 
vorgesehenen Mittel aufwandsneutral eingesetzt werden. 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkungen 
 
 Die Prinzipien der Neukonzeption der Beschulung von geflüchteten und neu  zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster, die mit der V orlage V/0697/2014 /1 auf den 
Weg gebracht wurden, ermöglichen aus bildungspolitischer und pädagogischer Perspektive e i-
ne potenzialorientierte, bedarfsgerechte und zeitnahe Beschulung.  
 
 In struktureller und organisatorischer Hinsicht basiert die Neukonzep tion auf einem Bildung s-
verständnis, in dem ressort - und institutionsübergreifende Kooperationen und Vernetzung tr a-
gende Säulen sind. Damit sie in der Praxis funktioniert, erfordert sie ein aktives Netzwerkm a-
nagement und Flexibilität in der Anpassung an sich stetig verändernde Bedarfe.  
 
 Aufgrund stark steigender Zuwanderungszahlen hat der Rat im Dezember 2015 Ausbau und 
Weiterentwicklung des Konzeptes beschlossen (vgl. V/0759/2015) und zugleich die Verwa ltung 
damit beauftragt, den Ausbau und die Weiterentw icklung der Umsetzung des Konzeptes mit e i-
ner Phase der Evaluation zu begleiten. Evaluationsergebnisse und erkennbare Nachsteu e-
rungsbedarfe sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. 
 
 Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat am 28.J uni 2016 den Runde r-
lass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ veröffentlicht.  Gegenüber der 
bisherigen Erlasslage wird ausdrücklich betont, dass Zugewanderte von Anfang an die Rege l-
klassen der allgemeinen Schulen besuchen bzw. diesen s chnellstmöglich zugewiesen werden 
sollen. Gleichwohl ist weiterhin eine innere oder äußere Differenzierung zwecks Sprachförd e-
rung von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Der Begriff der Vorbereitungsklassen wird dabei e r-
setzt durch den Begriff der Sprachförderklassen. Insgesamt stärkt und unterstützt die Erlasslage 
des Landes die in Münster von Anfang an praktizierte potenzialorientierte Beschulung in Rege l-
klassen.  
 
 Ressortübergreifende Zusammenarbeit und staatlich -kommunale Verantwortungsg e-
meinschaft 
 Der erf olgreiche Start in eine Bildungskarriere ist die zentrale Voraussetzung für die Leben s-
chancen junger Menschen. Entsprechend wichtig und entscheidend ist es, geflüchtete und neu 
zugewanderte Kinder und Jugendliche schnell und umfassend in das deutsche Schu lsystem zu 
integrieren.

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V/0803/2016 
 
 Weil Bildung die entscheidende Schnittstelle zur Integration ist, kommt im Rahmen bundes - 
und/oder landesgesetzlicher Vorgaben der Steuerung und Koordination von Bildungsangeboten 
eine Schlüsselrolle zu. Um diese anspruchsvolle Aufgabe angesichts einer zunehmenden Kom-
plexität des Bildungsgeschehens zu bewältigen, bedarf es eines gemeinsamen Bildungs - und 
Integrationsverständnisses von Stadt und Land. 
 
 Mit der Ausarbeitung eines strategischen Rahmenkonzeptes, das breit abgestimmt und in Pl a-
nungspakete übersetzt wurde (vgl. Vorlage V/0697/2014 /1), haben die auf verschiedenen Eb e-
nen fungierenden Entscheidungsträger von Stadt und Bezirksregierung eine von beiden Seiten 
getragene und respektierte Grundlage geschaffen. 
 
 Das Rahmenkonzept zeichnet sich durch Koordination und Steuerung, aufeinander abgestim m-
te Planungs- und Umsetzungspakete sowie Vernetzungs - und Kommunikationsstrukturen aus. 
Die Belastbarkeit der Strukturen zeigt sich in abgestimmten zielgerichteten Handlungsstrat e-
gien, die aus übergreifenden gemeinsamen Zielformulierungen abgeleitet sind.  
 
 Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen 
 Münster vertritt mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung ein Konzept, welches die 
schnelle und umfassende Integration der Kinder und Jugendlichen in das Bildungs- bzw. Schul-
system nachhaltig unterstützt.  Potenzialorientiert heißt, dass Schüler*innen gemäß ihrer Bi l-
dungserwartung eingeschult werden, also jede Schulform besuchen können, und nicht allein i n-
folge der fehlenden D eutschkenntnisse in isolierten Ausländerklassen - so genannten Begr ü-
ßungs-, Willkommens- oder Übergangsklassen - dauerhaft separiert werden.  
 
 Den potenzialorientierten Ansatz unterstützen in Münster in erster Linie die zahlreichen Ref e-
renzschulen, welche fachlich und personell besonders dafür ausgestattet sind, neu zugewan-
derte Kinder und Jugendliche zu unterrichten.  
 
 Aufgrund der hohen Anzahl der in jüngster Zeit zugewanderten Kinder und Jugendlichen mus s-
ten mehrere Referenzschulen dennoch Internationale Förderklassen bzw. Vorbereitungsklassen 
einrichten, um bei größeren Gruppen zunächst ein sprachliches Fundament zu legen bzw. um 
bestimmte Kinder und Jugendliche überhaupt erst zu alphabetisieren.  
 
 Die Zielperspektive bleibt immer die schnellstmöglich e, ggf. auch zunächst partielle Einglied e-
rung in den Regelschulzweig.  
 
 
2.  Umsetzung bis Herbst 2016 
 
2.1  Zugang zum Bildungssystem 
  
2.1.1 Aufgaben der Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle/Bildungsberatung 
 
 Das Amt für Schule und Weiterbildung begle itet und steuert im Auftrag der Schulaufsicht den 
beschriebenen Prozess durch zahlreiche Unterstützungsangebote. In Münster ist vereinbart, 
dass im Kontext des Konzepts der potenzialorientierten Beschulung Kinder und Jugendliche mit 
Zuwanderungshintergrund zunächst die zentrale Anlauf -, Beratungs - und Clearingstelle  / Bil-
dungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung besuchen, um dort eine Empfehlung 
für die Schulwahl zu erhalten.

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V/0803/2016 
 
 Erfahrene Bildungsberater*innen machen sich in ausführlichen, von Do lmetscher*innen oder 
Sprach- und Kulturmittlerinnen begleiteten Gesprächen ein Bild von den individuellen Vorau s-
setzungen, Stärken und ggf. Problemlagen eines jeden Kindes und Jugendlichen, um eine tre f-
fende Prognose bezüglich der geeigneten Schulform zu s tellen. Dabei bleiben immer die indiv i-
duellen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen im Blick. Tragfähige schulische und berufliche 
Perspektiven werden mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam entwickelt. Die 
Gespräche verlaufen biografieorientiert anhand von Fragestellungen wie: 
 
 - Wie lange hat das Kind im Herkunftsland eine Schule besucht? 
 
 - Was für eine Schule wurde besucht? (Bsp.: staatl. Schule, Privatschule, Dorfschule, Rel i-
gionsschule…) 
 
 - Welche Kenntnisse im Lesen und Schreiben de r Muttersprache und weiterer Sprachen 
liegen vor (Alphabetisierung)? 
 
 - Gibt es körperliche Einschränkungen? 
 
 - Wie ist die Bildungsaspiration? (Träume ernst nehmen, aber Erwartungen auf Realität s-
gehalt prüfen) 
 
 Dieser Steuerungsprozess dient in erster Linie der optimalen Förderung der beratenen Ki nder 
und Jugendlichen, strukturiert aber auch den Zuweisungsprozess im Sinne der Schulaufsicht 
und der Schulen. Schulen erfahren bereits vor Eintreffen der Flüchtlingskinder, welche Bi l-
dungsbiografie diese aus ihren Herkunftsländern mitbringen.  
 
2.1.2 Zielgruppen der Bildungsberatung 
 
 Die größte Zielgruppe der Bildungsberatung sind neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im 
schulpflichtigen Alter. Im Einzelnen lassen sich folgende Gruppen identifizieren: 
 
 Kinder im Grundschulalter:  
 Recht unproblematisch lassen sich Kinder im Grundschulalter eingliedern, da es hier noch keine 
Differenzierung nach Schultypen gibt und die Kinder aufgrund ihres jungen Alters grundsätzlich 
genügend Zeit haben, die Sprache zu lern en, bevor erste Schulabschlüsse erreicht werden 
müssen. Die Zuweisung erfolgt hier in der Regel nach dem Prinzip der Wohnortnähe.  
 
 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und ca. 15/16 Jahren:  
 Diese werden, orientiert an Vorbildung und Eignung, Schulen des allgemeinbildenden Schulsys-
tems zugewiesen. Viele der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen haben durch Kriegs - 
und Fluchterfahrungen bzw. teilweise auch durch schon vorher bestehende, bildungsferne L e-
bensumstände über mehrere Jahre keinen geregelten  Schulbesuch mehr erlebt. Ein gewisser 
Prozentsatz hat noch nie eine Schule im herkömmlichen Sinne besucht und ist nicht alphabet i-
siert. Andere Kinder wiederum bringen gute Vorkenntnisse und eine hohe Bildungsaspiration 
mit. Grundsätzlich gilt, dass Schulerfolg und das Erreichen eines Abschlusses an einer hiesigen 
Schule umso realistischer sind, je jünger das Kind bei seiner Einschulung ist.

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V/0803/2016 
 Jugendliche zwischen 15/16 und 18:  
 Problematisch gestaltet sich die Einbindung in die formalen Bildungsgänge wi e Schule und Be-
rufsausbildung für diejenigen Jugendlichen, die relativ am Ende ihrer (allgemeinbildenden) 
Schulpflicht stehen. Ihnen fehlen, wenn sie einer Lerngruppe altersabhängig zugewiesen we r-
den, u. a. aufgrund von noch nicht vorhandenen deutschen Spr achkenntnissen die Vorausset-
zungen für das Erreichen eines Schulabschlusses. Dies gilt auch für ein Einmünden in eine B e-
rufsausbildung bzw. Bildungssettings, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Diese Jugend-
lichen besuchen häufig die Internationalen Förderklassen der Berufskollegs für maximal zwei 
Jahre.  
 
 Eine bezogen auf das Alter flexiblere Gestaltung der Klassenzuweisung im Regelschulsy stem 
sowie eine Verlängerung der Schulpflicht wie in anderen Bundesländern könnten hier perspekti-
visch Spielräume schaffen, die den Bildungserfolg und eine erfolgreiche Integration der Jugend-
lichen begünstigen würden. 
 
2.1.3 Zweitberatung 
 
 Zur eventuell notwendigen Schärfung der prognostischen Ersteinschätzung des möglichen Bi l-
dungsganges konnten die Bildungsberaterinnen seit dem 12.08.2015 bei Bedarf auf eine Zwei t-
beratung durch vom Land abgeordnete Lehrkräfte zurückgreifen. Für die, die Bildung sberatung 
unterstützende bzw. ergänzende , Zweitberatung stellte das Land eine Ressource im Umfang 
von 1,00 Lehrer*innenstelle zur Verfügung. Zielgruppe der in die Bildungsberatung abgeordn e-
ten Lehrkräfte waren Schüler*innen, die nach Erstberatung durch die Bildungsberaterinnen nicht 
eindeutig einer Schulform zugeordnet werden konnten. Für die Prognose diente ein von den 
Lehrkräften entwickelter Kriterienkatalog, dessen Grundlage die lehrplanbasierten Komp e-
tenzerwartungen der jeweiligen Schulform waren. Die Zweitberatung erfolgte im Tandem, d.h., 
in der Regel waren Lehrkräfte derjenigen Schulformen anwesend, zwischen denen eine  Ein-
schätzung des möglichen Bildungsganges zu treffen war. Von Juli 2015 bis September 2016 
(Stichtag 23.9.) haben die Bildungsberaterinnen in 3 5 Fällen auf die Unterstützung der abg e-
ordneten Lehrkräfte zurückgegriffen.  
 Die Zweitberatung wird auch künftig seitens der Bezirksregierung im Einzelfall erfolgen. 
 
2.1.4 Beschulung  
 
 Die Anzahl der neu zugewanderten Schüler*innen hat sich im Vergleich zur letzten Berichte r-
stattung (Vorlage V/0759/2015) signifikant erhöht. Im September (Stichtag  23.9.2016) besuch-
ten 1.705 Schüler*innen Referenzschulen in Münster. 634 Schüler*innen besuchten die Grun d-
schule, 525 besuchten die Hauptschule, 89 die Realschule, 29 die Sekundarschule, 90 das 
Gymnasium, 303 das Berufskolleg und 15 die Abendrealschule.  
 
 Die Anzahl der Referenzschulen in allen Schulformen musste entsprechend dem Zuwachs der 
Schüler*innen angepasst werden. Inzwischen sind alle münsterschen Hauptschulen - mit Aus-
nahme der auslaufend gestellten Droste -Hauptschule Roxel - Referenzschulen. In der Schu l-
form Realschule ist das Platzangebot größer geworden. Hier hat sich die Anzahl der Referenz-
schulen auf vier erhöht, jedoch können immer noch nicht alle Jahrgänge bedient werden. Um 
dieser Situation zu begegnen und aufgrund eines allgemeinen Engpasses in der Schul platzver-
sorgung (vgl. dazu: Vorlage V/0420/2016/1), ausgelöst durch die hohe Zuzugskonzentration 
nach Münster in 2015 und 2016, wurden in Absprache mit der Schulaufsicht zwei gebündelte 
Vorbereitungsklassen für alle Schulformen an der Realschule Roxel und am J ohann-Conrad-
Schlaun-Gymnasium eingerichtet. Dort wurden insgesamt 42 Schüler*innen unterrichtet. Das 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium setzt dieses Programm mit 20 Schüler*innen fort, die 
Schüler*innen der Realschule Roxel wurden an andere Referenzschul en verteilt, überwiegend 
an die Sekundarschule Roxel.

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V/0803/2016 
 
 Dazugekommen sind ferner Schulplätze in der integrierten Schulform Sekundarschule. Bei den 
Gymnasien bieten inzwischen fünf Gymnasien Plätze für neu zugewanderte Kinder und Jugend-
liche an und alle sechs städtischen Berufskollegs sind mit bis zu fünf Internationalen Förder-
klassen beteiligt.  
 
 Bei den Weiterbildungskollegs stellten die Abendrealschule und das Abendgymnasium von B e-
ginn an Schulplätze zur Verfügung. Die Aufnahme von Studierenden an ein  Weiterbildungskol-
leg ist aber an Bedingungen gekoppelt, welche von Flüchtlingen in der Regel nicht nachgewi e-
sen werden können, selbst wenn sie diese z.  B. im Heimatland de facto erfüllt haben. Derzeit 
stellen die Zugangsvoraussetzungen, vor allem zum Aben dgymnasium, wegen der nachzuwe i-
senden Berufstätigkeit von sechs Monaten (Abendrealschule) bzw. zwei Jahren (Abendgymn a-
sium) für viele Flüchtlinge eine zu hohe Hürde dar. Auch die anteilige Berücksichtigung nac h-
gewiesener Arbeitslosigkeit greift u.  U. nicht, da aufgrund eines laufe nden Asylverfahrens z. B. 
noch keine Arbeitserlaubnis vorliegt und damit eine zügige Eingliederung in einen weiterführe n-
den Bildungsgang des zweiten Bildungswegs nicht zu erwarten ist. 
 Perspektivisch könnte auf Landesebene über ei ne Veränderung bzw. modifizierten Handh a-
bung ebenjener Zugangsvoraussetzungen nachgedacht werden bzw. könnten durch die Ane r-
kennung auch informell erworbener Qualifikationen Zugänge erleichtert werden.  
 
2.1.5 Fallgruppen, für die es in Münster nach Erkenntnissen der Bildungsberatung derzeit kein 
adäquates Bildungsangebot gibt  
 
 Junge Erwachsene über 18, die nicht mehr schulpflichtig sind  
 Neben den neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen kommen auch  ü18 -
Jährige in die Bildungsberatun g, die oftmals nicht mehr schulpflichtig sind. Diese Ratsuche n-
den, die sich aufgrund der erfüllten Schulpflicht  bzw. ihres Alters nicht mehr in das Regelschu l-
system integrieren lassen, haben zum Teil die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachin-
tegrationskurs zu besuchen. Für viele besteht dieses Angebot, abhängig von ihrer Bleibepe r-
spektive, jedoch nicht. Der zweite Bildungsweg kommt i.d.R. wegen fehlender Schulabschlüsse 
und/oder Berufserfahrung auch nicht in Frage. 
 
 Im Projekt „angekommen in dei ner Stadt Münster“, welches am 2. September 2016 offiziell e r-
öffnet wurde, erhalten 20 über 18jährige die Chance, über einen berufsbezogenen Sprac hkurs 
mit angestrebtem B2 -Abschlussniveau die Integration in den Ausbildungs - und/oder Arbeit s-
markt zu schaffen (siehe 2.4.1). 
 
 Neben den bereits genannten Berufsschüler*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse g e-
hören Seiteneinsteiger*innen ab 15 ohne ausreichende Deutschkenntnisse und junge Erwac h-
sene ohne Deutschkenntnisse und/oder anerkannten Berufsabschluss  zur Zielgruppe des A n-
gebots. Können diese jungen Leute nicht in eine Maßnahme wie „angekommen“ integriert we r-
den, gibt es aufgrund ihrer fehlenden Sprachkompetenz im Deutschen oftmals kein qualifizi e-
rendes Bildungsangebot. 
 Durch die Bildungsberatung werden sie dann an die für sie zuständigen Behörden weitervermit-
telt, z. B. die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.   
 
 Kinder und Jugendliche ohne Alphabetisierung bzw. Schulerfahrungen 
 Kinder, die noch keine Schule besucht haben und/oder einen Alphabetis ierungsbedarf haben, 
können mit dem Besuch einer Regelschule überfordert sein, mit allen bekannten Folgen, die 
Schulschwierigkeiten nach sich ziehen. Für manche nicht alphabetisierten Kinder bräuchte es 
eine Art Einführungskurs, am besten direkt an der auf nehmenden Schule, der auf den Einstieg 
in das Bildungs- und Ausbildungssystem vorbereitet. Dieser müsste auch die Eltern einbinden, 
denen Schulstrukturen und Lernformen fremd sind.

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V/0803/2016 
 Kinder und Jugendliche, die im sozialen oder emotionalen Bereich auffälli g sind und Unterstü t-
zung brauchen 
 Das Schulsystem ist nicht darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche, die durch Krieg und 
Flucht traumatisiert sind, zu begleiten und zu unterstützen. Einzelne neu zugewanderte Jugend-
liche haben wegen ihrer traumatisierenden Vorerfahrungen große Schwierigkeiten, sich in einen 
normalen Schulalltag erfolgreich einzufügen. Auch für diese Klientel bedarf es besonderer A n-
gebote, wie z. B. einer konsequenten psychosozialen Betreuung und Begleitung, um Folgeprob-
lemen vorzubeugen und Lebenschancen zu eröffnen. 
 
2.1.6 Nachsteuerungsbedarfe  
 
 Auch wenn es für belastbare Aussagen noch zu früh ist, lässt sich aus vielen Einzeleindr ücken, 
Beobachtungen und Rückmeldungen der Schulen und der Bildungsberatung folgendes  erstes 
Bild zeichnen: Die schulischen Vorerfahrungen der jungen Geflüchteten sind extrem heterogen 
und entsprechen oftmals nicht dem, was das deutsche Schulsystem kennzeichnet. Beispiel s-
weise haben Dorfsch ulen, Religionsschulen oder Privatunterricht häufig andere Qualitäten  und 
Ziele, als wir sie in unserem Schulsystem anerkennen und verfolgen. 
 
 Immer mehr junge Geflüchtete können lediglich auf bildungsferne Lebensumstände zurückbl i-
cken, sind möglicherweise gar nicht alphabetisiert oder ha ben Alphabetisierungsbedarf in der 
lateinischen Schrift. Auch fehlen häufig Arbeits - und Lerntechniken sowie Grundkenntnisse in 
den Naturwissenschaften und Fremdsprachen. 
 
 Bei denjenigen Kindern und Jugendlichen in der Bildungsberatung, die nicht oder nicht hinre i-
chend alphabetisiert sind und/oder über Jahre hinweg aufgrund von Krieg und Flucht bzw. al l-
gemein bildungsfernen Lebensumständen nicht regelmäßig zur Schule gegangen sind, ist eine 
Vermittlung an eine Realschule oder ein Gymnasium  kaum erfolgversprechend. Dort lässt das 
allgemeine Lernniveau in allen Fächern, auch nach Erwerb von Sprachkenntnissen im Deu t-
schen, eine Überforderung erwarten. Dies gilt in verschärftem Maße, wenn die Kinder schon ä l-
ter sind.  
 
 Bringen die Seiteneinsteiger*innen hingegen schulische Vorerfahrungen sowie angemessene 
Kenntnisse in Mathematik und Sprachen (nicht Deutsch!) mit, erfolgt die Vermittlung an eine 
weiterführende Schule wie Real- oder Sekundarschule bzw. Gymnasium. In Zweifelsfä llen wird 
eine Zweitberatung durch Lehrkräfte durchgeführt. 
 
 Fehlende Deutschkenntnisse junger Geflüchteter haben keine Auswirkung auf die Entscheidung 
für die geeignete Schulform. Die Referenzschulen in Münster, angesiedelt in jeder Schulform, 
bieten derzeit eine Vielfalt an individualisierten Angeboten und Unterstützungsmö glichkeiten, 
um neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen die deutsche Sprache zu vermitteln und s o-
mit den Übergang in Regelklassen zu ermöglichen.  
 
 Integrierende Schulsysteme wie Gesamtschulen, Sekundarschule sowie die PRIMUS -Schule 
erweisen sich derzeit in Münster als zahlenmäßig nicht ausreichend, um Seiteneinsteiger*innen 
in größerer Anzahl aufzunehmen. So sind es oftmals die Hauptschulen, die durch ihre jahrela n-
ge Erfahrung in didaktischer und pädagogischer Hinsicht besonders geeignet sind, um be i-
spielsweise Alphabetisierungsmaßnahmen durchzuführen.

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 Bildungsberatung bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen systemisch bedingten Gre n-
zen und pädagogisch Wünschenswertem. Je flexibler ein Schulsystem in Hinblick auf Lei s-
tungsdifferenzierung und auch altersunabhängige Lerngruppenzuweisung ist, desto individual i-
sierter kann die pädagogische Förderung der einzelnen neu zugewanderte n Kinder und J u-
gendlichen erfolgen, um ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Im Rahmen der beste henden 
münsterschen Schullandschaft wären daher zusätzliche Plätze in den integrierenden Syste men 
wünschenswert, um möglichst individualisierte und schulformoffene Bildungsverläufe für die z u-
gewanderten Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Förderlich wäre auch ein integriertes 
System mit internationaler Ausrichtung. 
 
 Ausreichend viele Plätze an Ganztagsschulen verbessern die Integrationschancen der Seite n-
einsteiger*innen. Im September 2016 (Stichtag 23.09.) besuchten in  Münster 39 geflüchtete  
Kinder die gebundenen Ganztagsgrundschulen. 270 Flüchtlingskinder nahmen zum Stichtag an 
den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule teil , was einer Prozentzahl von 7 8,7 % aller 
Kinder aus Flüchtlingsfamilien  entspricht. Diese Kinder wurden von den Offenen Ganztag s-
grundschulen für die Beantra gung der Landeszuwendungen gemeldet. Die Förderdauer des 
Landes beträgt 12 Monate. Danach werden die Kinder zu „Regelkindern“. Einige verbleiben 
dann im offenen Ganztag. Zusätzliche Plätze und eine längere Förderdauer könnten hier ggf. 
einen positiven Beitrag zur Eingliederung der Seiteneinsteiger*innen darstellen. 
 
 Um die Kooperation zwischen den mit Seiteneinsteiger*innen arbeitenden Institutionen (Bi l-
dungsberatung, Schulen, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sozialdienst für Flüchtlinge, 
Gesundheitsamt, Jobcenter) zu erleichtern, wurde kürzlich die so genannte Starterkarte ge-
schaffen (s. V/0687/2016). Sie soll sicherstellen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendli-
che zeitnah und vollständig erfasst, beraten und eingeschult werden bzw. nicht mehr  schul-
pflichtige Jugendliche mit passenden Alternativangeboten versorgt werden.  
 
 Kinder aus bildungsfernen Milieus ohne schulische Sozialisation benötigen womöglich eine 
spezifische Vorbereitung, um überhaupt erst einmal Grundkompetenzen für den hiesigen  
Schulbesuch zu erwerben. Dazu können neben der Alphabetisierung z. B. motorische Fähigkei-
ten (einen Stift führen, malen, schreiben) und soziale Verhaltensweisen (sich in eine Gruppe 
einfügen, auf Verlangen leise sein, Konfliktlösungsstrategien, Hygienereg eln etc.) gehören. 
Auch unterscheidet sich Unterricht in Deutschland mit seinen oftmals kooperativen und projek t-
basierten Lernformen unter Umständen von eher autoritär strukturierten Vorerfa hrungen und -
erwartungen in und an Schule. Diese Schulvorbereitung  - auch für Eltern - könnte z. B. an den 
Referenzschulen stattfinden. 
 
Im Rahmen evtl. Nachsteuerungen ist zu prüfen, 
 
- ob an den Referenzschulen bei Bedarf Vorbereitungskurse für solche Seiteneinste i-
ger*innen eingeführt werden, denen eine schulische Sozialisation bisher fehlt. 
 
- ob an Referenzschulen bei Bedarf zusätzlich qualifizierte, kostenlose Alphabetisi e-
rungskurse angeboten werden. 
 
- ob bzw. welche Möglichkeiten es gibt, zusätzliche Schulplätze in integrierten Syst e-
men sowie in Ganztagsschulen zu schaffen. 
 
- ob es über angekommen in deiner Stadt Münster  hinaus weitere Möglichkeiten gibt, 
Bildungsmöglichkeiten für unversorgte ü18-Jährige zu schaffen.

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2.2 Additive Sprachförderung  
 
2.2.1 MitSprache-Deutsch-Intensiv- und Ferienkurse für Kinder und Jugendliche mit fehlenden 
oder geringen Deutschkenntnissen  
 
 Das Amt für Schule und Weiterbildung hat eine Vielzahl unterschiedlicher Sprachförderangeb o-
te konzipiert und durchgeführt. Da sich in den vergangenen Monaten der Zuzug von Flüchtli n-
gen verringert hat, ist das ursprüngliche Programm modifiziert worden. So finden     z. B. aktuell 
keine MitSprache-Kurse mehr in der Oxford -Kaserne statt, stattdessen wurde der Schwerpunkt  
auf die  Schließung spezieller Angebotslücken gelegt. Dabei ist auf die Vermeidung une r-
wünschter Dopplungsstrukturen geachtet worden, z. B. bzgl. etwaiger Maßnahmen des Jobcen-
ters.  
 
 An den MitSprache-Oster- und Sommerferienkursen haben 345 neu zugewanderte Kinder und 
Jugendliche teilgenommen, davon 193 unbegleitete minderjährige Flüchtlin ge. Die meisten k a-
men aus Afghanistan, Syrien und dem Irak, 298 Kursteilnehmer*innen waren im Alter von 16  - 
17 Jahren, 47 Kinder waren im Alter von 10  - 13 Jahren. Angemeldet wurden die Kinder und 
Jugendlichen vor allem von Trägern der sozialen Arbeit und  von Lehrkräften der Berufskollegs. 
Diese Kurse sind eine „gelebte Willkommenskultur“ und werden von zahlreichen externen A k-
teur*innen mit großem Engagement durch spezifische Angebote unterstützt, so z.B. von der Po-
lizei, der Feuerwehr, den Stadtwerken, de m DRK, dem Bürgerfunk, der VHS, dem Berufsinfo r-
mationszentrum (BIZ) und der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB). Die Stadtbücherei hat 
neue Medienpakete - darunter zweisprachige Wörterbücher, Lesememories und audiodigitale 
Lernsysteme - angeschafft und außerdem an verschiedenen Stellen Offene Bücherregale für 
junge Flüchtlinge aufgestellt. 
 
 In den Sommerferien 2016 fand erstmals das Theater -Sprachferienprojekt MitSprache auf der 
Bühne in Kooperation mit dem Theaterpädagogischen Zentrum Münster statt. In dem zweiw ö-
chigen Kurs wurden mit neu zugewanderten Jugendlichen kleine Spielszenen einstudiert und 
vor Familienangehörigen, Lehrkräften und weiteren Gästen zur Aufführung gebracht. Flankiert 
wurde die theaterpädagogische Arbeit durch eine gezielte Sprac hförderung, in deren Rahmen 
die zu spielenden Texte sprachlich erarbeitet und umgestaltet wurden. Außerdem wurden 
Grammatikkenntnisse und Wortschatz systematisch erweitert. Wegen des großen Erfolgs dieser 
Veranstaltung ist eine langfristige Kooperation gep lant und es sollen auch weitere Angebote 
dieser Art entwickelt werden, in denen Kreativität und sprachliche Förd erung zusammenwirken. 
(s. auch Anlage 2) 
 
2.2.2 Kooperationen mit den Hochschulen 
 
2.2.2.1 DaZ-Förderprojekt in Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Sprach-
erwerb (CEMES) des Germ anistischen Instituts der Westfälischen  Wilhelms-
Universität Münster  
 
  In Kooperation mit CEMES ist ein Projekt Sprachförderung für Flüchtlingskinder gestartet. Im 
Rahmen des Projektes werden Lehramtsstud ierende zu Förderlehrkräften in Deutsch als 
Zweitsprache (DaZ) ausgebildet. Sie erteilen im Schuljahr 2016/2017 an Grundsch ulen und 
Berufskollegs in Münster entsprechenden Förderunterricht. Ziel des Projekts ist einerseits die 
Verbesserung der Bildungschan cen von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsg e-
schichte und andererseits die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrer*innen. Für den DaZ-
Unterricht werden Kleingruppen von fünf bis sechs Schüler*innen gebildet, die vier Stunden 
Förderunterricht pro Woche erhalten. Dieser ist für die Schüler*innen kostenfrei.

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  An dem Projekt nehmen aktuell 22 Studierende der WWU  Münster teil. Diese wurden im 
Sommersemester 2016 zunächst für den DaZ -Unterricht im Seminar „Sprachförderung für 
Flüchtlingskinder“ von eine m wissenschaftlichen Mitarbeiter des Germanistischen Instituts 
geschult. Dieser wird die Studierenden während ihrer Tätigkeit in den Schulen begleiten und 
in ihrem Unterricht hospitieren. 
 
2.2.2.2 Sprachförderung im MINT -Bereich für neu zugewanderte Kinder und Jugen dliche in 
Kooperation mit dem Institut für Didaktik der Physik der WWU 
 
  In Kooperation mit dem Institut für Didaktik der Physik der WWU ist das Projekt Sprachförde-
rung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im MINT -Bereich (MINT = Mathem a-
tik/Informatik/Naturwissenschaften/Technik) entstanden. Lehramtsstudierende des Instituts 
unterstützen am Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, an der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule und an 
der Hauptschule Wolbeck neu zugewanderte Schüler*innen beim Spracherwerb in d en 
MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Dies kann begleitend 
im Unterricht oder z. B. in Form von AGs stattfinden. Darüber hinaus führt das Institut natu r-
wissenschaftliche Workshops im Rahmen der MitSprache-Kurse des Amtes durch. 
 
2.2.2.3  Sei ein Anker in Münster! - Praktikumsprojekt in Kooperation mit dem Zentrum für 
Lehrerbildung (ZfL) der WWU und mit dem Institut für berufliche Lehrerbildung (IBL) 
der Fachhochschule Münster  
 
  Im Rahmen des Praktikumsprojekts Sei ein Anker in Münster! werden Lehramtsstudierende 
durch eine inhaltlich entsprechend ausgerichtete Seminarreihe der WWU und der FH auf das 
Orientierungspraktikum in den münsterschen Schulen und das Berufsfeldpraktikum an a u-
ßerschulischen Lernorten, z. B. bei angekommen in deiner Stadt Münster  vorbereitet. Wäh-
rend des Orientierungspraktikums unterstützen die Studierenden im Wintersemester 
2016/2017 die Lehrer*innen bei der Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugend-
lichen. Ab 2017 werden Studierende ihr Berufsfeldpraktikum an außerschulischen Lernorten, 
z. B. im Projekt angekommen in deiner Stadt Münster  in den Räumlichkeiten des Jugen d-
ausbildungszentrums JAZ, in der Bildungsberatung oder in Begleitung der Fallscouts abso l-
vieren. 
 
2.2.2.4 commUNIcate - Sprachprogramm für neu zugewanderte Jugendliche   
 
  Als Integrationsmaßnahme startet im Oktober 2016 ein Sprachprogramm commUNIcate in 
Kooperation mit dem Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung der  WWU. Im 
Rahmen des Sprachprogramms nehmen ca. 12 Ac countingTalents-Studierende mit übe r-
durchschnittlichen Studienleistungen teil, die ihr Wirkungsspektrum um ein Engagement im 
sozialen Bereich erweitern möchten.   
  Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 18  - 26 Jahren, die im Rahmen des Projektes 
angekommen in deiner Stadt Münster den B2-Sprachkurs besuchen.  
  Das Sprachprogramm commUNIcate, verbunden mit interkulturellen Angeboten, ermöglicht 
neu zugewanderten Jugendlichen in einem vertrauten Rahmen und im Austausch mit  St u-
dierenden ihre Sprachkenntnisse gemeinsam anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die ju n-
gen Erwachsenen werden auch dabei unterstützt, sich kulturelles, soziales und gesellschaf t-
liches Wissen über Münster bzw. Deutschland anzueignen. Begleitet werden die Veransta l-
tungen von Sprachlehrkräften. Kosten entstehen für die Teilnehmer*innen keine.

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2.2.3 Club D  
 
 Seit 2004 bietet die VHS Münster das ergänzende Förderangebot Club D für Schüler*innen an, 
deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Unter dem Motto Mitreden auch auf Deutsch  können 
Schüler*innen der Klassen 5  - 13 ihr Deutsch verbessern.  Die Sprachniveaus orientieren sich 
am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf dem Niveau A1 bis  maxi-
mal B1. Bereits im Schuljahr 2014 wurden infolge des Flüchtlingszuzugs zusätzliche  Kurse ein-
gerichtet. Zum Schuljahr 2016/2017 werden insgesamt 17 Kurse, differenziert nach Sprachn i-
veau und Alter angeboten. Die Altersgruppen sind 10  - 12 Jahre, 13 - 15 Jahre, 16 - 19 Jahre. 
Ein Einstieg ist laufend möglich. Die Kurse sind für die Schüler*innen kostenlos.  
 
2.2.4 Nachsteuerungsbedarfe: Alphabetisierungskurse, berufsbezogene Sprachkurse 
 
 In den Herbstferien 2016 werden zehn MitSprache -Deutschintensivkurse für 150 Teilne h-
mer*innen durchgeführt. Die Nachfrage nach Deutschferienkursen und äh nlichen Veransta l-
tungsformaten insbesondere für Schüler*innen der weiterführenden Schulen steigt stetig. 
 
 Es besteht außerdem Bedarf an kostenlosen Alphabetisierungskursen für schulpflichtige J u-
gendliche, da nicht alle Schulen selbst ein entsprechendes An gebot mit spezifisch ausgebild e-
ten Lehrkräften vorhalten können. Alphabetisierungsangebote, die diese Lücken füllen, müssten 
berücksichtigen, ob sich der Analphabetismus auf Schriftsprache generell oder nur auf die late i-
nische Schrift bezieht.  
 
 Junge Erwachsene über 18 mit guter Bleibeperspektive (z.  B. aus Syrien, Iran, Irak und Eri trea 
und Somalia) haben einen Bedarf an früh einsetzenden Sprachbildungsangeboten, da sie tei l-
weise monatelang auf ihre Anerkennung als Asylbewerber*innen warten und vorher ke inen An-
spruch auf einen BAMF -geförderten Sprachintegrationskurs haben. Es mangelt auch an 
Deutschsprachkursen für junge Menschen über 18 ohne Bleibeperspektive, z.B. oftmals aus 
Ländern wie Afghanistan oder Ghana stammend. Sie haben i.d.R. keinen Anspruch auf einen 
Sprachintegrationskurs. 
 
 Besagte Kurse führen außerdem in der Regel nur bis zum Sprachlevel B1 gemäß dem Gemein-
samen Europäischen Referenzrahmen. Für den Beginn einer Ausbildung aber wird z.B. in der 
Regel der höhere Sprachlevel B2 vorausgesetzt. Die neue Deutschsprachförderverordnung des 
BAMF schafft hier zumindest für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive Abhilfe, nicht jedoch für 
die anderen. 
 
 Die für das DaZ -Projekt in Kooperation mit CEMES/WWU entstehenden Kosten werden 2016 
anteilig von der WWU und Stadt Münster getragen. Die Stadt Münster übernimmt die Honorare 
für die Studierenden, die wissenschaftliche Begleitung der Studierenden erfolgt über das 
CEMES. Dies kann allerdings nur für das lfd. Schuljahr 2016/ 2017 gewährleistet werden. Um 
das Projekt fortzusetzen, schlägt die Verwaltung vor, für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 
die dafür erforderlichen Aufwendungen aus den für die additive Sprachförderung bereitgestell-
ten Mitteln zu finanzieren.  
  
 Für die 22 DaZ -Förderlehrkräfte (s. 2.2.2.1) entstehen der Stadt Münster von Januar bis Juli 
2017 Kosten in Höhe von 33.000,00 €. 
   
 Für voraussichtlich 20 Förderkräfte sind für das Schuljahr 2017/ 2018 46.800,00 € veranschlagt. 
Zusammen mit der wissenschaftlichen Leitung bei der WWU (0,5 Stelle TV -L 13) be trägt der 
Aufwand insgesamt 86.800,00 €.   
 
Das Kooperatio nsmodell mit CEMES/WWU soll zunächst für zwei weitere Schuljahre 
(2017/2018 und 2018/2019) fortgesetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aufwandsneutral 
aus Mitteln der additiven Sprachförderung.

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2.3 Fallscouts - stadtteilbezogenes und ressortübergreifendes Bildungsmanagement  
 
2.3.1 Sachstand  
 
 Fallscouts sind Teil multiprofessioneller Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewa n-
derte Schülerinnen und Schüler. Als mobile Sozialpädagog*innen sind derzeit 4,96 VZÄ -Fall-
Scouts an Grund - und weiterfü hrenden Schulen in Münster im Einsatz (vgl . Vorlagen 
V/0697/2014/1 und V/0759/2015). In Kenntnis vorhandener Förder - und Hilfsangebote von G e-
sundheitsamt, Kommunalem Sozialen Dienst, Kultureinrichtungen, Sozialamt, Schulpsychologie 
und anderen sorgen sie f ür ein ressort - und ämterübergreifendes, verlässliches und flexibles 
Angebots- und Unterstützungsnetzwerk für neu zugewanderte Schüler*innen, ihre Familien und 
die Schulen. Sie entlasten und unterstützen damit die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte 
an Schulen ebenso wie die Schulsozialarbeit. Für die Arbeit der Fallscouts hat das Amt für 
Schule und Weiterbildung eine enge Kooperation mit dem Verbund Sozialtherapeutischer Ein-
richtungen (VSE) NRW e.V. vereinbart. Es handelt sich um 1,96 bis zum 31.12.2017 befristete 
Stellen. Da auf sie nicht verzichtet werden kann, sollen diese Stellen bis zum 31.12.2018 ve r-
längert werden. 
 
 In Abstimmung mit der Schulaufsicht und Unterstützung des Kommunalen Integrationszentrums 
Münster wird das Team „Fallscouts für Grun d- und weiterführende Schulen" um 2,00 Landes-
stellen für „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schü-
lerinnen und Schüler“ erweitert und zwar um je eine 1,00 Stelle in den Stadtteilen Coerde  und 
Kinderhaus für die Grup pe der im Rahmen der EU -Binneneinwanderung eingewanderten Sinti- 
und Roma -Kinder und -Jugendlichen (Standort Hauptschule Coerde)  bzw. im Stadtteil 
Hiltrup/Schulzentrum Hiltrup (Standort Hauptschule Hiltrup) für den hier überproportional hohen 
Anteil an geflüchteten Kindern und Jugendlichen.  
 
 Wenn die jungen Geflüchteten an das deutsche Bildungssystem herangeführt werden sollen, 
sind Schulen auf die Mitwirkung und Unterstützung der Eltern angewiesen. Ausländische E ltern 
sind jedoch i.d.R. mit dem hiesigen Schulsystem wenig vertraut, damit ist die außerschulische 
Betreuung oftmals erschwert. Zudem können sich Sprachbarrieren und Bildungsniveau he m-
mend auswirken. Um eine Annäherung zwischen Erwartung von Schule und den aktuellen L e-
benssituationen von Flüchtli ngsfamilien zu erreichen, bleibt die Mittlerfunktion der Fallscouts 
weiterhin wichtig. Die Stärkung von Eltern in ihrer Elternverantwortung bildet einen zentralen 
Schwerpunkt der Arbeit. Die Eltern sollen ebenso gut wie ihre Kinder verstehen, welche Schu l-
laufbahn und welche Bildungswege möglich sind und diese aktiv begleiten können. Auch mü s-
sen sie die Besonderheiten des deutschen Schulsystems und des Schulallalltags verstehen; 
vermittelt werden muss zudem, was Schule vom Elternhaus erwartet und wie sie sic h selbst 
versteht. Eine Maßnahme, die diese Herausforderung reflektiert, ist z. B. die Einführung von El-
terncafés. 
  
 In Münster konnte außerdem das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen der Erziehungs- 
und Bildungspartnerschaften Erfahrungen und Kompetenzen in puncto Elternarbeit einbringen. 
Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaften unterstützen und vernetzen die Bildungseinric h-
tungen im Elementar - und Grundschulbereich und bieten professionsübergreifende Qualifizi e-
rungen für die Fachkräfte an. 
 
 Im Fa lle von Verhaltensauffälligkeiten von Schüler*innen, Schulverweigerung, Perspektivkl ä-
rung, aber auch beim Schulwechsel zu weiterführenden Schulen werden die Fallscouts zur B e-
ratung und ggfs. Weitervermittlung an andere Stellen hinzugezogen. 
 
 Weiterhin gehören der Aufbau und die Pflege eines verlässlichen und stabilen Angebots - und 
Unterstützungsnetzwerk, z. B. die Anbindung an den Stadtteil durch außerschulische Ang ebote 
zum Aufgabenbereich der Fallscouts.

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 Mit Schulen mit hohen Seiteneinsteiger*innenzahl en bzw. wenig Erfahrungen mit Migration b e-
steht eine besonders enge Zusammenarbeit (z.  B. regelmäßiger Austausch, das Angebot von 
Sprechstunden).  
 
2.3.2 Fallzahlen 
 
 Seit Mai 2015 standen die Fallscouts mit 186 Familien in Kontakt, die einen längeren Ber a-
tungs- und Begleitungsprozess in Anspruch genommen haben. 
 Die Fallscouts der weiterführenden Schulen haben Kontakt zu allen Referenzschulen der Stadt 
Münster aufgenommen. An sieben Schulen finden feste Sprechstunden statt. Darüber hinaus 
gibt es zahlreiche punktuelle Kontakte und Netzwerkanfragen. 
 (s. auch Anlage 3) 
 
2.3.3 Nachsteuerungsbedarf 
 
 Stand im letzten Jahr verstärkt das Thema „den ersten Zugang zur Schule ebnen“ im Vorde r-
grund, veränderten sich im Laufe des Jahres die Anfragen der Schulen. Hier  geht es nun vie l-
mehr um die Begleitung der Seiteneinsteiger*innen im alltäglichen Schulgeschehen. Diesbezüg-
lich bedarf es einer Beziehungsarbeit, die über das Maß der bisherigen punktuellen Unterstü t-
zung hinausgeht. Um eine personelle Kontinuität zu gewährleisten, ist es sinnvoll, Fallscouts an 
Schulen, die eine hohe Zahl an Seiteneinsteiger*innen aufgenom men haben, für einen befriste-
ten Zeitraum fest zu installieren.  
 Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass - je nach Ausgangslage und Bedarf der jeweil igen 
Schule - der Umfang der vorhandenen  mobilen Schulsozialarbeit nicht in jedem Fall ausreicht. 
Insbesondere Grundschulen mit einem hohen Anteil neu zugewanderter Schüler*innen benöt i-
gen Sozialarbeitende,  die regelmäßig und mit einem hohen Stellenanteil vo r Ort sind und 
dadurch den direkten, zeitnahen und niederschwelligen Zugang zu sozialarbeiterischen Diens t-
leistungen bieten, um eine gezielte Förderung von Schüler*innen mit besonderem Bildungs -, 
Entwicklungs- und Förderbedarf zu gewährleisten. Wie sich ge zeigt hat, kann sich eine solche 
Form der Unterstützung besonders positiv auswirken. Um dieses Angebot flächendeckend zu 
etablieren, bedarf es im Bereich der Grundschulen einer weiteren vollen Stelle, befristet auf 
zwei Jahre. Die Stelle kann auch dazu die nen, Seiteneinsteiger*innen zu unterstützen, die in 
das laufende Schuljahr einsteigen und aufgrund geringer Erfahrungswerte im Bereich Schule 
besonders engmaschige Betreuung benötigen. 
 
Eine weitere 1,0 Stelle eines Fallscouts für Grundschulen soll für zwe i Jahre eing e-
richtet werden durch Umwidmung der bereits mit V/0759/2015 zum 01.05.2016 bewil-
ligten, noch unbesetzten Bildungsberatungsstelle.  
 
 
2.4 Zugang zu Ausbildung und Beruf - das Modellprojekt „angekommen in deiner Stadt 
Münster“ (s. V/0016/2016 und V/0263/2016) 
 
2.4.1 Sachstand 
 
 Seit April 2016 ist die Projektleitung angekommen in deiner Stadt Münster  installiert, nachdem 
bereits im Vorfeld in enger Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Träger die Gesta ltung des 
außerschulischen Lernorts geplant wurde (s. V/0016/2016). Unter Einbindung der sechs städt i-
schen Berufskollegs, insbesondere der verantwortlichen Kolleg*innen der Internationalen Fö r-
derklassen, haben die Projektleiterinnen seitdem die Zielsetzung des Projekts im Sinne der A b-
sichtserklärung ausdifferenziert und mögliche Projektangebote entwickelt.

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 Durch Kontaktaufnahme mit unterschiedlichen kommunalen und regionalen Akteur*innen soll 
ein Netzwerk entstehen, welches nach Projektstart im Oktober 2016 ein verlässliches Förde r-
angebot für ü ber 15-jährige Schüler*innen der Berufskollegs mit geringen Deutschkenntnissen 
sowie für eine Gruppe von Seiteneinsteiger*innen über 18 bis 25 Jahren mit Zuwanderungshin-
tergrund im Nachmittags - und Ferienbereich sicherstellt. Um den Teilnehmer*innen im Projek t 
einen Ort des Ankommens, Sicherfühlens und außerschulischen Lernens anbieten zu können, 
an dem sie miteinander wachsen und sich weiterentwickeln können, hat die Stadt Münster 
Räumlichkeiten im Jugendausbildungszentrum JAZ angemietet (s. Vorlage V/0263/2016). 
 
 Der Hochschulsport ist bereits als Kooperationspartner fest im Projekt verankert. An zwei 
Schnuppertagen konnten alle interessierten Schüler*innen jeweils vier Sportarten ausprobieren. 
Mit einem Patenschaftsmodell (ein/e Studierende/r - ein/e Jugendliche/r) konnten Sportangebo-
te bereits in den Sommerferien genutzt werden. Zum Wintersemesterbeginn startet das reguläre 
und regelmäßige Angebot.  
 
 Mit Hilfe von städtischen MitSprache-Mitteln konnten 46 Jugendliche aus den Internationalen 
Förderklassen (IFK) der Berufskollegs an Sommerferiensprachkursen teilnehmen, wodurch g e-
währleistet wurde, dass sie ihre Ferienzeit konstruktiv nutz ten und ihr Sprachniveau verbesse r-
ten. Es wurden drei vierwöchige und sechs zweiwöchige Kurse angeboten, die von den Fall s-
couts sozialpädagogisch begleitet wurden. 
  
 Die Gruppe der jungen Erwachsenen, die schon über 18 sind, besucht seit dem 04.07.2016 
einen einjährigen berufsvorbereitenden Sprachkurs in den Räumlichkeiten des JAZ, der sie zum 
B2-Sprachniveau hinführen soll. Ab Februar 2017 wird diese Gruppe ebenfalls im Nachmittags-
bereich an den Angeboten des Projektes teil nehmen. Studierende des Instituts für berufliche 
Lehrerbildung (IBL) und des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) unterstützen das Projekt während 
ihres Orientierungspraktikums (s. 2.2.2.3).  
 
 Zum 1. August wurden zwei Sozialpädagog*innen mit jeweils einer halben Stelle im Projekt über 
das JAZ eingestellt. Zusätzliche Unterstützung wird das Projekt angekommen in deiner Stadt 
Münster durch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten bewilligte 
Bundesfreiwilligendienst (BFD)-Stellen bekommen. Es wird angestrebt, zwei BFDler, die selbst 
einen Migrationshintergrund haben, für den Einsatz zu gewinnen. 
 
2.4.2 Zukünftige Angebote 
 
 Die Projektleitungen haben bis dato zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichen A kteur*innen 
geführt. In den ersten Wochen nach Projektbeginn soll es vorrangig darum gehen, die Jugendl i-
chen an dem neuen Lernort ankommen zu lassen. Eine feste Größe werden die Hausaufg a-
benunterstützung und die sprachliche Förderung neben den Sportangeboten sein. Geplant sind 
ebenfalls feste Sprechzeiten der Bildungsberatung vor Ort. In den Herbstferien werden erneut 
Sprachkurse angeboten. Eine Umfrage unter den IFK -Schüler*innen machte den hohen Bedarf 
an Schwimmkursen deutlich, auf den das Projekt mit zwei zweiwöchigen Angeboten (je 1 
Std/Tag) während der Herbstferien reagiert. Weitere Kooperationen im Nac hmittagsbereich mit 
der Westfälischen Schule für Musik, der Freiwilligenagentur, den Kammern und den Verbänden 
sind in Vorbereitung.

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2.5  Dolmetscher*innen, Sprach- und Kulturmittlerinnen 
 
2.5.1 Sachstand 
 
 Damit Seiteneinsteiger*innen optimal gefördert werden können, sind Gespräche zwischen E l-
tern und Lehrkräften unerlässlich. Bei sch ulrechtlich relevanten Themen, wie z.  B. Zeugnissen, 
Versetzung, Schulpflicht, Mitwirkungsrechten und -pflichten, Schulübergang und -wechsel sowie 
AO-SF sind anerkannte Dolmetscher*innen wichtig, damit die Gespräche sachlich, nachvol l-
ziehbar und in vertrauensbildender Atmosphäre geführt werden können. Sprach- und Kulturmitt-
lerinnen unterstützen Geflüchtete und Schulen zusätzlich bei der interkulturellen Kommunikat i-
on. 
 
 Das Angebot der Kostenübernahme für Einsätze von Dolmetscher*innen wurde im Jahr 2015 
von Schulen 1 46 Mal in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 wurden bislang (Stichtag 23.09.)  
378 Anträge vom Amt für Schule und Weiterbildung bearbeitet. Das Kommunale Integration s-
zentrum bietet im Bildungsbereich ehrenamtliche Übersetzer*innen für ca. 25 Sprache n an. 
Diese wurden 2015 über 70 und 2016 aktuell 69 mal vermittelt.  
 
 Die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle und die Fallscouts haben im Jahr 2015 180 
Mal Dolmetscher in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 beläuft sich die Zahl aktuell (Stichtag 
23.09.) auf 167. 
 
 Sprach- und Kulturmittlerinnen wurden im Rahmen der für  Dolmetscher*innen und Sprach- und 
Kulturmittlerinnen bereitgestellten Mittel im Jahr 2015 insgesamt 142 Mal in Schulen, bei der 
Bildungsberatung und bei den Fallscouts eingesetzt . I m H aushaltsjahr 2016 wurden bereits 
(Stichtag 23.09.) 169 Einsätze dokumentiert. 
 
 Damit liegen die Kosten für den Einsatz von Dolmetscher*innen und Sprach - und Kulturmittle-
rinnen im ersten Halbjahr etwas oberhalb der erwarteten Größenordnung; erste Regelu ngen 
wurden getroffen, um den Dolmetscher*innen -Einsatz zu beschränken. Ziel ist es, die Aufwe n-
dungen in diesem Bereich durch zunehmende Akquise von Muttersprachler*innen im Rahmen 
der bereitgestellten Mittel zu halten. 
 
2.5.2 Nachsteuerungsbedarf  
 
In einem nächsten Schritt sollen verschiedene Modelle zur Reduktion der o.a. Kosten 
überlegt werden. Auch soll die Selbstorganisation der Schulen in diesem Bereich g e-
stärkt werden, z.B. durch ein in Planung befindliches Sprachpat*innen-Modell, in des-
sen Rahmen S chüler*innen mit Migrationshintergrund Seiteneinsteiger*innen in den 
Schulen unterstützen. 
 
2.6 Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen  
 
 Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen rund um die Beschu-
lung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen werden in Münster - 
neben den von den Schulen selbst organisierten, schulinternen Fortbildungen - von der Schul-
aufsicht, dem Kommunalen Integrationszentrum Münster und  verschiedenen städtischen Ä m-
tern einzeln und in Kooperation angeboten. Dies sind auf die Zielgruppe (Kollegien, Fachgru p-
pen, Schulsozialarbeiter*innen) oder die Einzelschule passgenau zug eschnittene Fortbildungen 
oder offenere Angebote, die mehrere Zielgruppen im Blick haben. Hier wurden 2015 zwei m o-
dularisierte Schulungen für Grundschullehrkräfte und pädagog ische Fachkräfte in der OGS zur 
schulischen Integration von neu Zugewanderten durchg eführt. Seit 2016 werden die Lehr - und 
Fachkräfte im Sprachbildungsnetzwerk für Grundschulen / OGS fachlich begleitet und geschult.

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 Zudem wurde in 2015/2016 eine kooperative Fortbildung vom Kompetenzteam NRW Mün ster 
und dem Kommunalen Integrationszentrum Münster „Deutsch als Zweitsprache, Durc hgängige 
Sprachbildung“ für Lehrkräfte aller Schulformen der Sekundarstufe I / II, insbesondere für Leh r-
kräfte der Referenzschulen angeboten. Auch für diese Zielgruppe wird aktuell ein Sprachbi l-
dungsnetzwerk eingerichtet. Die Unterstützung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher ist 
darüber hinaus Thema in verschiedenen (Stadtteil -) Arbeitskreisen und Workshops. (s. auch 
V0759/2015) 
 
 
2.6.1 Fortbildungsreihe „Kulturen, Strukturen, Praktiken - Migration und Schule“ 
 
 Anlass für die Tagungsreihe zu Migration und Schule Anfang des Jahres war  die Frage, we l-
chen Beitrag Unterricht und Schulen zum Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern mit 
Zuwanderungsgeschichte leisten können und müssen. Die Tagungsreihe richtete sich nicht nur 
an Lehrkräfte, sondern das gesamte pädagogische Personal der Schulen war (und ist) hier g e-
fordert. Gemeinsame Veranstalter waren das Amt für Schule und Weiterbildung, das Kommuna-
le Integrationszentrum, das Kompetenzteam Münster und das Schulamt für die Stadt Münster. 
Der Auftakt war am 13. Januar mit dem Thema Vielfalt verändert; es folgten weitere Veransta l-
tungen im Februar zu Migration bildet und im Mai zu Sprache verbindet. 
 
2.6.2  Fachtage  
 
 Für alle rd. 90 Sozialarbeiter*innen in den Schulen in Münster - von Stadt, freien Trägern (städ-
tisch finanziert) und Land  - organisierten das Amt für Schule und Weiterbildung, das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien und die Schulaufsicht  im Juni 2016 zwei Fachtage (getrennt 
für die Fachkräfte aus dem Primarbereich und dem Sekundarbereich) zum Thema Zusammen-
Wachsen - Zusammenleben mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Schulalltag 
gestalten. Diese Fachtage haben eine jahrelange Tradition und sind für die sozialpädagog i-
schen Fachkräfte von großer Bedeutung: Neben dem fachlichen Input von spannenden exte r-
nen und internen Referent*innen haben sie hier ausreichend Gelegenheit zum 
schul(form)übergreifenden Austausch und zur Vernetzung untereinander . Das Amt für Schule 
und Weiterbildung wird diesen Fachtag Ende des Jahres auch für die rd. 40 Erzieh erinnen des 
Amtes in den Schulen anbieten. 
 
2.6.3 Fortbildungen „on demand“  
 
 Das Amt für Schule und Weiterbildung unterstützt anfragende Schulen bei der Planung und 
Durchführung passgenauer schulinterner Informations - und Fortbildungsveranstaltungen und 
greift dazu auf vorh andene kommunale Dienst - und Unterstützungsleistungen sowie auf b e-
kannte und erfahrene Referent*innen zurück. In 2015/2016 haben dieses Angebot das Pascal -
Gymnasium, die Waldschule Kinderhaus und das Gymnasium St. Mauritz in Anspruch geno m-
men. 
 
2.6.4 Supervision 
 
 Schulsozialarbeiter*innen in der Stadt Münster erhalten die Möglichkeit zur Supervision, wenn 
sie anlassbedingt Fragen rund um die Beschulung von neuzugewanderten Kindern und Jugend-
lichen haben.  
 
2.6.5 Einzelveranstaltungen  
 
 Erzieherische und sozialpädagogische Fachkräfte können auch überregional Fortbildungsange-
bote in Anspruch nehmen. Im Schuljahr 2015/2016 haben rd. 20 Fachkräfte des Amtes für 
Schule und Weiterbildung individuell an Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema 
Neuzuwanderung/Geflüchtete teilgenommen.

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V/0803/2016 
2.6.6 Nachsteuerungsbedarf 
 
 Derzeit besteht kein Nachsteuerungsbedarf 
 
2.7 Sach- und Personalausstattung der Referenzschulen seitens des Schulträgers  
 
2.7.1 Sachstand 
 
 Mit Vorlage V/0759/2015 waren u.a. folgende Haushaltsmitt el jährlich zusätzlich bereitgestellt 
worden: 
 
 Schülerfahrkosten =  147.000,- € 
 Schulbuchmittel  =   67.200,- € 
 Schuletat   =   23.140,- € 
 Sachmittelpauschale =   50.000,- € 
 
 Die dargestellten Mittel wurden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt benötigt und si e sind in der 
mittelfristigen Finanzplanu ng fortgeschrieben, sodass sie voraussichtlich den Bedarf decken 
werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Teil der Gelder mittelfristig für die glei chen Perso-
nen benötigt wird, so dass bei nennenswerten weiteren Flüchtlingen zusätzliche Mittel benötigt 
würden. 
 
 Die Sekretariate in den Referenzschulen (weiterführende Schulen) sind nicht in unerhebl ichem 
Maße bei der Beschulung der neu zugewanderten Schüler*innen gefragt. Da in den meisten 
Fällen weder die Eltern n och die Kinder umfangreichere Deutschkenntnisse haben, ist die 
Kommunikation, die im normalen Schulalltag unerlässlich ist, oft zeitaufwändig. 
 Aus diesem Grund sind die Arbeitszeiten der Sekretärinnen der ersten 13 Referenzschulen ab 
dem 01.02.2015 pausch al um eine Stunde wöchentlich angehoben worden. Weitere 12 Ref e-
renzschulen kamen später hinzu und auch dort wurden die Sekretariatsstunden pauschal um 
eine Stunde erhöht. 
 
 Die Zahl der neu zugewanderten Kinder in den Grundschulen hat sich in den letzten M onaten 
ebenfalls deutlich erhöht und es wurde festgestellt, dass der Mehraufwand für die Sekretariate, 
insbesondere in der Kommunikation mit den Schüler*innen und Eltern, identisch mit denen der 
Referenzschulen war. Den Sekretariaten der Grundschulen wurde n daraufhin (vergleichbar mit 
dem Referenzrahmen der Schulaufsicht für ergänzende Lehrerstunden) bei mindestens 16 neu 
zugewanderten Kindern eine Arbeitsstunde mehr zur Verfügung gestellt und ab 32 Kindern 
wurden zwei Stunden wöchentlich zuerkannt. Auf dieser Grundlage wurden auch die Arbeitszei-
ten der Sekretärinnen in den Referenzschulen um eine 2. Arbeitsstunde aufgestockt, sofern 
mehr als 32 neu zugewanderte Kinder die weiterführende Schule besuchen. 
 
 Eine Überprüfung und eine eventuelle Anpassung der z usätzlichen Wochenarbeitszeit der b e-
troffenen Sekretärinnen erfolgt vierteljährlich. Für die Erhöhung der Sekretariatsstunden ist z u-
nächst verwaltungsintern eine allgemeine Befristung bis zum 31.01.2017 vorgesehen. 
 
 Die dargestellten Mittel wurden im Schu ljahr 2015/2016 insgesamt benötigt und sie sind in der 
mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben, sodass sie voraussichtlich den Bedarf decken 
werden.

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V/0803/2016 
2.7.2 Nachsteuerungsbedarf 
 
Ggf. muss weiteren Referenzschulen eine zweite Sekretariatsstunde bewilligt werden, 
wenn mindestens 32 Seiteneinsteiger*innen beschult werden. Die ursprüngliche B a-
sis für die Zuschläge erscheint jedoch im Wesentlichen auch für künftige Entwicklu n-
gen nutzbar.  
Sollten wieder vermehrt Flüchtlinge einreisen, sind proportional entsprechend erhöhte 
Sach- und Personalkosten zu erwarten.  
 
 
3.  Teilnahme am Förderprogramm „Bildung integriert“  zum Aufbau eines datengestüt zten 
Monitorings: Trends, Handlungsbedarfe, Wirkungen 
 
3.1  Monitoring und Evaluation als weitere Planungsgrundlage 
 
 Als entscheidender Maßstab für eine hohe Bildungsqualität wird nicht in erster Linie die Zahl der 
Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen betrachtet, sondern 
ihre Qualität, ihre Verzahnung und ihr individueller und bedarfs gerechter Einsatz. Um jedem 
Menschen in seiner individuellen Lebenssituation mit passgenauen Angeboten begegnen zu 
können, stellen sich, bezogen auf die Integration von jungen Menschen mit Migrationshinte r-
grund ins Schulsystem, viele Fragen, z. B.: 
 
- Gelingt den Flüchtlingen problemlos der Übergang in die Regelklasse? 
- Zeigen sich, bezogen auf den Schulbesuch, Unterschiede zwischen den Nationalitäten? 
- Wie lassen sich Benachteiligungen, die sich aus der Flucht ergeben, ausgleichen? 
 
 Trotz Gemeinsamkeiten, bez ogen auf Adressat*innen, Inhalte und Zugänge, erschweren die 
jeweils datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Erhebung bzw. Übermittlung zweckdienlicher 
valider qualitativer und quantitativer Daten. 
 
 Um Integrationsprozesse zu erfassen und Entwicklungen (a uch Problemkonstellationen!) im 
bildungsbiografischen Verlauf abzubilden und damit die Systematisierung und Gestaltung von 
strategischen und operativen Maßnahmeplanungen weiterzuentwickeln, bedarf es einer struktu-
rierten Aufbereitung und Auswertung vorhand ener Informationen und Daten. Diese liefert nicht 
nur Ansatzpunkte für schulische Entwicklungsprozesse, sondern auch für verändertes Träger - 
und Aufsichtshandeln, z.  B. Beratungsangebote, Förderkonzepte, Fortbildung, Personaleinsatz 
und Raumbedarfsplanung. 
 
3.1.1 Quantitative Abbildung 
 
 Eine aussagekräftige Erarbeitung der weiteren Entwicklung neu zugewanderter Seiteneinstei-
ger*innen mit der Möglichkeit Trends, Handlungsbedarfe und Wirkungen festzustellen und en t-
sprechend zu steuern, ist datenbasiert nur i n engen Grenzen möglich, weil entsprechende D a-
ten kaum zur Verfügung stehen bzw. dem Schulträger nicht zur Verfügung gestellt werden dü r-
fen.  
 
 Folgende Ansätze werden zur nachhaltigen Verbesserung der Datenlage, -aufbereitung und -
beschaffung derzeit verfolgt:

- 19 - 
V/0803/2016 
- Das mit Bundesmitteln geförderte Projekt Bildung integriert wurde im Frühjahr durch die 
Bundesbehörde genehmigt und bewilligt. Es hat u.a. zum Ziel, ein datengestütztes Inte g-
rationsmonitoring mit den Schwerpunkten im Amt für Schule und Weiterbildun g sowie im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu entwickeln.  Derzeit  wird das Projekt aufg e-
baut; in einem ersten Schritt wird die Verwaltung im Rahmen der int egrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung einen Vorschlag zur kriterienbasierten Verteilung der 
Schulsozialarbeit vorlegen (V/0741/2016). 
 
- SchILDzentral kann eine Abbildung des Status quo an allen städtischen Schulen im 
Stadtgebiet möglich machen und soll deshalb zum Einsatz gebracht  werden. Das dezent-
rale SchILD beinhaltet dieselben D aten wie SchILDzentral; der Abfrage - und Erhebungs-
aufwand ist für den Schulträger beim zentralen SchILD um ein Vielfaches leichter. Die Vo-
raussetzungen werden Einrichtung von SchILDzentral werden derzeit geprüft.  
 
   IT-NRW stellt, teilweise nicht aktuell e, Daten über Entwicklungen an Schulen mit der Di f-
ferenzierung Ausländer/Deutsche oder auch S chülerinnen und Schüler  mit/ohne Zuwan-
derungsgeschichte zur Verfügung, die die Gruppe der neu zugewanderten Seiteneinstei-
ger*innen jedoch nicht differenziert abbilden.  
 
   Mit dem Programm SchIPS senden Schulen Daten von Seiteneinsteiger*innen an das 
Schulministerium. Diese Daten stehen dem Schulträger jedoch nicht zur Verfügung. 
 
- Das Programm KI-S setzt den gegenseitigen Datenaustausch zwischen individueller 
Schulverwaltungssoftware an der Schule (i.d.R  SchILD, s.  o.) und dem Schulträger -
Programm voraus. Es verspricht, Daten über Schüler*innen zu sammeln, um sie aus p ä-
dagogischer Sicht einer passenden Schule zuordnen zu können. Einzelne Klassenstärken 
werden erfasst und Schüler*innen werden direkt in Förder - oder reguläre Klassen eing e-
fügt. Die Schullaufbahn der einzelnen Schüler*innen wird bis zum Verlassen der Schule 
geführt. Bei jedem Einlesen wird eine Aktualisierung über Förderzeitraum, Klassenwec h-
sel, Schulbesuchsabbruch, Versetzung, Abschluss, Schulwechsel etc. vorgenommen. Es 
wird quasi die komplette Schullaufbahn abgebildet und ausgewertet. Die datenschut z-
rechtlichen Vorgaben lassen dies für die Stadt Münster als Schulträger jedoch nicht zu. 
 
- Im Bereich der Bildungsberatung steht eine Datei zur Verfügung, die den Status Quo, den 
bisherigen Werdegang und eine Empfehlung für die weitere Schul -/ Bildungslaufbahn von 
beratenen, neu zugewanderte n Seiteneinsteiger*innen darstellt. Die weitere schulische 
Entwicklung bzw. Bildungsentwicklung der einzelnen Personen wird derzeit noch nicht 
abgebildet. Möglichkeiten einer Datenerfassung bezüglich der weiteren Bildungslaufba h-
nen werden derzeit geprüft. 
 
3.1.2 Qualitative Abbildung 
 
 Mit Hilfe von Erhebungsmöglichkeiten au s dem Bereich der qualitativen Evaluation wäre es 
möglich, die weitere Entwicklung von Seiteneinsteiger*innen im Nachgang zur Beratung durch 
die Bildungsberatung, z. B. durch einen Nachfassbogen abzubilden. Dies wäre sehr hilfreich für 
die weitere Steuerung von Förder- und schulischen Maßnahmen bzw. für alle Nutzer*innen des 
Schul- und Bildungssystems. 
 Beispiele möglicher qualitativer Evaluationsmaßnahmen sind z.B. 
 
- Workshops mit Schlüsselakteuren 
- Einzelinterviews 
- Fragebogenerhebungen.

- 20 - 
V/0803/2016 
3.2 Nachsteuerungsbedarf 
 
- Wünschenswert wäre eine verbindliche Klärung der rechtlichen bzw. eine We i-
terentwicklung der technischen Gegebenheiten, um darauf basierend geeignete 
Erhebungsinstrumente entwickeln und anwenden zu können, die vor allem die 
Bildungsverläufe der Se iteneinsteiger*innen im Anschluss an die Beratung 
nachvollziehbar machen.  
- Das Amt für Schule und Weiterbildung wird - nachdem eine Erhebung der 
Schülerinnen und Schüler  ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht mehr durch 
die Bezirksregierung erfolgt - beginnend ab Herbst 2016 wieder eigene Erh e-
bungen in Absprache mit der Schulaufsicht und den Schulen durchführen. 
 
 
4.  Vernetzung und Kooperation - „Integrationsstelle für kommunale Koordinierung“ 
 
 Organisations- und Netzwerkstrukturen zur Unterstützung der po tenzialorientierten Beschulung 
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen werden durch eine landesseitig finanzierte  
Integrationsstelle für kommunale Koordinierung erschlossen und geschaffen.  
 
 Zum 1. Februar 2016 konnte im Amt für Schule und Weiterb ildung eine Integrationsstelle b e-
setzt werden, deren zentrale Aufgabe es ist, die vielen Einrichtungen, die mit geflüchteten und 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen arbeiten, stärker zu vernetzen und für einen bess e-
ren Wissenstransfer zu sorgen. Die Int egration der Seiteneinsteiger*innen in das deutsche 
Schulsystem soll durch die Einbindung externer Akteur*innen, wie z. B. ehrenamtliche Initiat i-
ven, Migrantenselbstorganisationen oder Vereine begleitet und  unterstützt werden. Das bedeu-
tet z. B., dass diejenigen, die vor Ort mit geflüchteten Menschen arbeiten, das Schulsystem und 
seine Möglichkeiten gut kennen(lernen). Das bedeutet aber auch, dass die Schulen wissen, wo 
es im Sozialraum weitergehende Unterstützung gibt.  
 
 Auf der Basis einer umfassenden R echerche der in Münster vorgehaltenen schulischen und 
außerschulischen Bildungsangebote für Seiteneinsteiger*innen wird derzeit die Publikation Leit-
faden: Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen  überarbeitet und um Hinweise auf entspr e-
chende Bildungsangebote, Materialien und Links ergänzt. Der Leitfaden wird vom Amt für Schu-
le und We iterbildung herausgegeben und dient hauptsächlich Lehrkräften, aber auch  anderen 
Menschen, die mit neu zugewanderten Seiteneinsteiger*innen arbeiten, als Handreichung. Er 
enthält wichtige und nützliche Informationen zu allen relevanten Fragestellungen rund um neu 
zugewanderte Kinder und Jugendliche.  
 
 Netzwerkarbeit im Rahmen dieser Stelle findet statt in Form von Kontaktpflege und Informat i-
onsaustausch mit Akteur*innen im Bildungsber eich, und zwar sowohl auf kommunaler Ebene 
als auch im Sozialraum. So sind z.B. verschiedene Kooperationen mit Vertreter*innen der WWU 
und der Fachhochschule sowie dem Institut für Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung 
(ESE), dem LWL-Museum für Kunst und Kultur, dem Verein Nima`s e.V., dem Theaterpädag o-
gischen Zentrum Münster und der Sportinitiative Zuwanderung in Münster entstanden. 
 
 Aus der letztgenannten Zusammenarbeit ging die Entwicklung eines gemeinsamen Antrags 
beim BMBF Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neu zugewanderte - Sport, 
Sprache, Integration hervor (Vorlage V/0656/2016). Die beiden hier beantragten Stellen sollen 
dauerhaft begleitet werden von einem Beirat, bestehend aus Vertreter*innen des  Hochschul-
sports, des Stadtsportbunds und der Sportinitiative Zuwanderung der Uni Münster, was zu einer 
nachhaltigen Vernetzung der internen und externen Akteur*innen im Bildungsbereich des 
Sports führt.

- 21 - 
V/0803/2016 
 Eine systematische Sichtung der bestehenden Beschulungs -, Bildungs- und Weiter bildungs-
möglichkeiten für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ermöglicht die Identifikation von 
Problemlagen und Angebotslücken, die Entwicklung neuer Konzepte und die Gabe entspr e-
chender Impulse an die handelnden Akteur*innen, z. B. hinsichtlich der Entwicklung besonderer 
Sprachförderangebote, wie z. B. Theater-Sprachferien. (s. Punkte 2.1, 2.2. und 2.4) 
  
 
5.  Ausblick 
 
 Unter Zeitdruck und mit knappen Ressourcen geeignete Beratungs - und Unterstützungsleistun-
gen bereitzustellen, ist und bleibt eine en orme Herausforderung für alle, die diese Arbeit tun. 
Stadt und Land haben in den letzten Wochen und Monaten die Voraussetzungen geschaffen, 
dass jedem schulpflichtigen Flüchtling ein Bildungsangebot gemacht werden konnte. 
 
 Das Positive, das Träger und Auf sicht wahrnehmen und weiter erhoffen, ist: Schulen, Bildung s-
landschaft und Lehrkräfte verändern sich, weil sie neue Erfahrungen sammeln, weil neue Au f-
gaben auch neue Kompetenzen wecken und weil Vielfalt reicher macht. 
 
 Gesehen werden aber auch Herausforderungen, die an das Bildungssystem gestellt werden. Es 
gibt noch längst nicht für alle Seiteneinsteiger*innen die passenden schulischen Angebote. 
 
 Bei der weiteren Planung geht es daher verstärkt darum, die Bildungs - und Unterstützungsan-
gebote noch passgenauer auf die Bildungsbiografie und die Lebenslagen der jungen Zugewa n-
derten zuzuschneiden und Qualitätsaspekte noch stärker in den Blick zu nehmen.  
 
 
 
I.V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat  
 
 
 
Anlagen: 
- Statistische Auswertung der Beratungsgespräche Bildungsberatung 
- Additive Sprachbildungsprogramme und Förderangebote zur Unterstützung einer durchgängi-
gen Sprachbildung 2016 
- Aufstellung der erfolgten Fallscout-Einsätze an Grund- und weiterführenden Schulen;  
Zeitraum: Januar 2016 - September 2016

Anlage 2

3700 Zeichen

Anlage 2  
 
 
 
Additive Sprachbildungsprogramme und Förderangebote zur Unterstützung einer 
durchgängigen Sprachbildung 2016 
 
Kurs  Zielgruppe  Kursdauer  Anzahl  
Kurse/ 
Schulen 
Anzahl 
Kursteil-
nehmer 
„MitSprache“-
Deutschferienkurse – 
stadtzentral und 
quartiersbezogen 
neu zugewanderte Schü- 
ler*innen  
der weiterführenden 
Schulen und 
Berufskollegs  
- einwöchige Kurse 
in den Osterferien 
- zweiwöchige und 
vierwöchige  Kur- 
se in den Som- 
merferien  
- einwöchige Kurse 
i. d. Herbstferien 
23 345 
„MitSprache“-
Deutschintensivkurse in 
der städtischen 
Erstaufnahmeeinrichtung 
neu zugewanderte Kinder 
und Jugendliche mit kei- 
nen oder geringen 
Deutschkenntnissen im 
Alter 6-17 Jahren 
zwei Wochen 18 200 
„MitSprache“- berufsbe- 
zogener  
B1/B2 Sprachkurs 
im Rahmen des Projektes 
„angekommen in deiner 
Stadt Münster“ 
junge Erwachsene  
18 bis 26 Jahre 
 
 
 
 
 
Juli 2016 - Juni 2017 
 
 
1 30  
 
 
 
„MitSprache auf der 
Bühne“-Theater-Sprach-
Projekt in Kooperation mit 
dem Theater-
pädagogischen Zentrum 
(TPZ) Münster 
Schüler*innen 10-13 
Jahre 
 
 
 
 
- zwei Wochen 
- Sommerferien 
- eine Woche 
Herbstferien 
- von Oktober bis 
Dezember einmal 
die Woche 
3 45 
„Sprachförderung für 
Flüchtlingskinder“ in 
Grundschulen und 
Berufskollegs in 
Kooperation mit dem 
CEMES (Centrum für 
Mehrsprachigkeit  und 
Spracherwerb) 
Schüler*innen der 
Grundschulen und der 
Berufskollegs 
vier USt./Woche 14 Schulen 
 
ca. 230 
 
 
 
 
 
 
„Sei ein Anker in Müns- 
ter!“ – Praktikumsprojekt 
in Kooperation mit dem 
ZFL (Zentrum für Lehrer- 
bildung) der Westfäli- 
schen Wilhelm-Universität 
Münster und dem IBL 
(Institut für Berufliche 
Lehrerbildung) der Fach- 
hochschule Münster 
Schüler*innen aller 
Schulformen 
September 2016 -  
Januar 2017 
15 Schulen

Additive Sprachbildungsprogramme und Förderangebote zur Unterstützung einer 
durchgängigen Sprachbildung 2017 
 
Kurs  Zielgruppe  Kursd auer   Anzahl  
Kurse/ 
Schulen 
Anzahl  
Kursteil- 
nehmer 
Kosten  
„MitSprache“-
Deutschferienkurse – 
stadtzentral und quar- 
tiersbezogen 
neu zugewanderte 
Schüler*innen der 
weiterführenden 
Schulen und Be- 
rufskollegs  
 
- einwöchige Kurse in 
den Osterferien 
- zweiwöchige und 
vierwöchige Kurse 
i.d. Sommerferien  
- einwöchige Kurse in 
den Herbstferien 
29 435 130.000 € 
„MitSprache“-
berufsbezogener 
B1/B2 Sprachkurs im  
Rahmen des Projektes 
„angekommen in dei- 
ner Stadt Münster“ 
junge Erwachsene 
18 bis 26 Jahre 
Juli 2017 - Juni 2018 1 30 im Jahr 
2017:  
 
600 USt. 
26.000 € 
„MitSprache“-Theater-
Sprach-Projekt in der 
Zusammenarbeit mit 
dem Theaterpädago- 
gischen Zentrum 
(TPZ) Münster 
Schüler*innen  
10-17 Jahre 
zwei Wochen in den 
Sommerferien 
 
1 15 5.000 € 
„Sprachförderung für 
Flüchtlingskinder“ in 
Grundschulen und 
Berufskollegs in Ko- 
operation mit dem 
CEMES (Centrum für 
Mehrsprachigkeit  und 
Spracherwerb) 
Schüler*innen der 
Grundschulen und 
der Berufskollegs 
vier USt./Woche 14 Schulen 
 
176 119.800 € 
DaZ-Förderunterricht 
in Hauptschulen 
durch 4 „MitSprache“-
DaZ-Lehrkräfte bis 
zum 31.01.2017 
Schüler*innen der 
Hauptschulen 
vier USt./Woche  ca. 32 1.280 € 
andere Sprachbil- 
dungsprogramme und 
Förderangebote, u.a. 
- Sprachpartner*innen 
in Schule mit dem 
Verein Ethnologie in 
Schule u. Erwach- 
senenbildung 
- Foto-/Collagen-
Projekt „Münster und 
ich“ mit dem LWL-
Museum 
- „Offenes Vorlesen“ 
in der Weihnachts- 
zeit 
- Musikprojekt 
Schüler*innen aller 
Schulformen 
   80.000 € 
Sonstige Sprach-
fördermaßnahmen 
Schüler*innen aller 
Schulformen 
   66.220 € 
 
     gesamt: 
428.300 € 
 Ansatz Sprachförderung 2017  + 428.300,00 €  
 Ausgaben bis zum 31.12.2017  -  428.300,00 €

Beratungsverlauf (7)

23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Integrationsrat
TOP 2.4 Anhörung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 42.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0803/2016
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37