V/0975/2012
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2013
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Vorlage Nr. 0975-2012 Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0975/2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2013 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dürfen an den Sonntagen 26.05.2013 und 01.0 9.2013 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup-Ost (Am Roggenkamp)
Beschlussvorlage
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V/0975/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2013 Beratungsfolge 15.01.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 17.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 06.02.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden b e- schlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: Gemeinsamer Antrag des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e. V. und der Initiative starke Innenstadt Münster (ISI) vom 27.11.2012 auf Freigabe der Verkaufszeiten anlässlich der Veranstaltung „Hansewochenende“ am 05.05.2013 und anlässlich der g e- planten Veranstaltung „Herbstsend“ am 03.11.2013 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster–Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel ( Anlage 3), Antrag des WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. ohne Datum, hier eingegangen am 03.12.2012, auf Freigabe der Verkaufszeiten anlässlich der Veranstaltung „20. Hiltruper Frühlingsfest“ am 26.05.2013 und anlässlich der Veranstaltung „3. Hiltruper Weinfest “ am 01.09.2013 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup (Anlage 4). Vorlagen-Nr.: V/0975/2012 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0975/2012 Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ist für das Kalenderjahr 2013 bereits ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Veranstaltung „Jazzfestival“ für den Termin 06.01.2013 genehmigt worden. Es ist deshalb erst ein Sonntag verbraucht, so dass das zulässige Kontingent nicht ausgeschöpft ist. Für den Stadtbezirk Münster -Hiltrup ist für das Kalenderjahr 20 13 bisher kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die beantragten Sonntage freizugeben. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach de m „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwic klung“ als „Typ A: City/Innenstadt“, „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszen trum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden J ahres und drei Monate vor der Veranstaltung ist eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Fre i- gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 05.05.2013, 26.05.2013, 01.09.2013 und 03.11.2013 liegen vor, s o dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Veror d- nungen zu beschließen. Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. Heuer Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 0975-2012, Anlage 3
7100 Zeichen
un
Anlage 3-zur Öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat v/0375/2012
I INITIATIVE
STARKE
INNENSTADT
MÜNSTER
Alter Steinweg 6-7: 48143 Münster . EHV WM
“ Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c 48163 Münster Einzelhandelsverband
Westfalen-Münsterland e. V.
Stadt Münster Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c
48127 Münster 48163 Münster
Tel: (02 51) 4 14 16-0
Fax: (02 51)4 14 16-212
Mail: k.eksen@ehv-wm.de
Internet: www.ehv-wm .de
St.-Nr.: 317/5960/0275
Sparkasse Münsterland Ost
{BLZ 400 501 50) Kto,-Nr. 50 195
Vorab per Fax: 0251 — 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund
Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
44135 Dortmund
Münster, 27.11.2012/ek
Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für Sonntag, den 05.05.2013, und Sonntag, den 03.11.2013
Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,
nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.: November
2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur
Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der ma-
ximal-5 Stunden Verkaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berück-
sichtigen; drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingst-
sonntag und die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht frei-
gegeben werden (8 6 Abs. 4 LÖG NRW).
' Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute. in Müns-
ters Innenstadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (ISI) dahingehend ver-
ständigt, für-das Jahr 2013 wiederum verkaufsoffene Sonntage für den Bereich der Alt-
stadt und des Gebiets der ISG Bahnhofsviertel zu beantragen. Da die Leitlinien für die
Genehmigungspraxis von verkaufsoffenen Sonntagen in Münster vorsehen, dass die
gewünschten Termine bis zum 15.02. eines Jahres beantragt sein müssen, mindestens
"aber. drei Monate vor dem gewünschten Termin, ist der Antrag für den 6.01.2013 bereits
vorgezogen worden. Insoweit liegt die Genehmigung vor.
In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleu-
te“ und der „ISI - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufs-
stellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im
„Einzelhandelskonzept Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausge-
wiesenen Standortbereich Typ A: City/Geschäftszentrum, einen weiteren ver-
kaufsoffenen Sonntag für
Sonntag, den 05.05.2013, 13.00 — 18.00 Uhr, aus Anlass des Hansewochenendes
und
Sonntag, den 03.11.2013, 13.00 — 18.00 Uhr, aus Anlass des Herbstsend
zu genehmigen.
- Begründung:
Münsters Kaufleute leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt
Münsters, die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen auswärti-
gen Gästen aus dem Umland wie auch von Touristen sehr geschätzt wird.
Münster und der Einzelhandel sind in besonderem Maße miteinander verbunden. Besu-
cher Münsters schätzen die hochwertige Kombination einer gut gemischten Einzelhan-
delslandschaft mit besonderen Einkaufsstätten, einer attraktiven Gastronomie und histo-
rischen und kulturellen Stätten. Der Mix aus inhabergeführtem Facheinzelhandel, be-
kannten Filialunternehmen und Warenhäusern ist in dieser Qualität nicht in vielen Städ-
ten zu finden. Dieses wird auch immer wieder durch Münsters gute Positionierung in
bundesweiten Rankings bestätigt.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Kunden zu attraktiven Terminen auch den Einkauf
an verkaufsoffenen Sonntagen in Münsters Innenstadt gerne nutzen. Das Bummeler-
lebnis wird mit dem Besuch besonderer Veranstaltungen kombiniert. Auch hierdurch
wird in besonderem Maße für Münster geworben, wird Münster von den Gästen als
Standort mit einem attraktiven Mix von kulturellen, traditionellen und innovativen Veran-
staltungen, verbunden mit einem hochwertigen Einzelhandelsbesatz und unverwechsel-
baren gastronomischen Angeboten wahrgenommen.
Als ein besonderer Anziehungspunkt in Münster hat sich in den vergangenen Jahren
das Hansemahl herauskristallisiert. Vielen Bürgern und Besuchern Münsters ist Münster
als alte Hansestadt gar nicht bekannt. Die Bewirtung durch die Kaufleute an der langen
Tafel auf dem Prinzipalmarkt findet dabei immer ganz besonderen. Anklang. Die Hanse-
tafel wird am 04.05.2013 stattfinden. Das gesamte Wochenende 04. und 05.05.2013
steht im Zeichen der Hanse mit Ausstellungen und Führungen, die das Thema aktuell in
“den Fokus rücken werden. Da die Hanse ein Bündnis von Kaufleuten ist, bietet es sich
an, dieses auch im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntages besonders herauszustel-
len.
Als weiteren Termin für einen verkaufsoffenen Sonntag haben sich die Kaufleute den
Herbstsendsonntag 03.11.2013 gewählt. Der Send ist eine Traditionsveranstaltung in
Münster, die weit über die Grenzen Münsters hinaus bekannt und beliebt ist. Der
Herbstsend 2013 wird vom 26.10. bis zum 03.11.2013 stattfinden. Es ist davon auszu-
gehen, dass anlässlich des Herbstsend wieder viele Besucher von außerhalb nach
Münster kommen werden. Die Erfahrungen vergangener Jahre haben gezeigt, dass
Kunden hier auch in ihrer Erwartung von einem gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffe-
; nen Sonntag ausgehen. Dieses mag seinen Ursprung auch in der Historie der Herbst-
kirmesveranstaltungen haben, die häufig zum Anlass genommen wurden, die notwendi-
ge Herbst-/Winterkleidung zu erwerben, weswegen in vielen Gegenden der „Mantel-
sonntag“ Tradition ist.
Seit 2005 gibt es in Münster Leitlinien, die die Genehmigungspraxis für die verkaufsof-
fenen Sonntage regeln und vom Rat beschlossen wurden. Darin ist anerkannt, dass
sich auch die Stadt die Stärkung der oberzentralen Funktion Münsters zum Zie! macht.
Verkaufsoffene Sonntage sind in dem Zusammenhang als Veranstaltungen genannt, die
auch der Bevölkerung zur Förderung der Identifikation mit den gewachsenen Zentren
dienen und Impulse für den lokalen Handel geben können. Diese Leitlinien sind 2008
dem LÖG angepasst worden. Es wurde ausdrücklich die besondere oberzentrale Funk-
tion Münsters hervorgehoben. Diese Funktion gilt es jedoch auch zu pflegen, um sie zu
erhalten. Nachdem verkaufsoffene Sonntage sich bei Kunden als beliebte Freizeitges-
taltung mit Eventcharakter etabliert haben, können auch Münsters Kaufleute nicht auf
derartige Ereignisse zur Kundenbindung und Kundenneugewinnung verzichten.
Um die verkaufsoffenen Sonntage auch in Zusammenhang mit den jeweiligen Ereignis-
sen publik machen zu können, erfolgt bereits eine frühzeitige Beantragung.
Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.
. Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, stehen wir gerne zur
Verfügung.
Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an
. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe,
. Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß,
. Herrn Stadtrat Wolfgang Heuer.
Mit freundlichen Grüßen
Kanı Chr co
ee
Ass. jur. Karin Eksen . Matthias Lückertz
Einzelhandelsverband j Initiative Starke Innenstadt
. "Geschäftsführerin Sprecher
Vorlage Nr. 0975-2012 Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0975/2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltungen „Hansewochenende“ und „Herbstsend“ im Kalenderjahr 2013 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzel- handelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dürfen an den Sonn tagen 05.05.2013 und 03.11.2013 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. . § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Vorlage Nr. 0975-2012, Anlage 4
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ANY WIRISCHAFTS- © Der Oberb, Wirtschoftsverhund Hiltrup e.V. + Postfach 480346 - 48080 Münster mm D Stadt Münster j Ärgermeis VERBUN I Ordhunosamı er HILTRUP EN. „SS Ordnungsamt/Frau Schulz oramı ur 48127 Münster 03. Dez, 2012 Gemeine“ ostanschrft Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. ostfach 48.03 46 48080 Münster Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW be Joveristaße 48163 Münster . \ on 050158185 y Hier: Antrag für 26.05.2013 und 01.09.2013 0x 05015816) “ ww. wnev.de Sehr geehrte Damen und Herren, intn@nkande sehr geehrte Frau Schulz, er Vorstand: nach dem Ladenöffnungsgesetz des.Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. f November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- er oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 Die Werbengentur 'LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Verkaufsöffnung Sondnar & Kroager sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Advents- Dovrtsabe 41 sonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 48163 Hinstr die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht frei- Yonchim Schilling gegeben werden (8 6 Abs. 4LÖG NRW). *° Getränke a Honsestraße 27-29 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglie- 48165 MinarHilnup der des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für Torben Fleischer das Jahr 2013 zwei verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Posthank Finanzberatung AG Stunden (13 — 18 Uhr) für Hiltrup zu beantragen: BHW Bausparkasse AG Hoflmonnvon-Follersleben-Weg 85 48165 Münster-Hilttup ar” 1. Sonntag, 26.05.2013, 13.00 - 18.00 Uhr im Rahmen des 20. Hiltruper Frühlingsfestes 2. Sonntag, 01.09.2013, 13.00 — 18.80 Uhr im Rahmen des 3. Hiltruper Weinfestes . - Hiltrup. ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohn- | standort großer Beliebtheit erfreut, sondern auch ein beliebter Einkaufs- - standort nicht nur für die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen ist. Die Kauf- leute wie auch die sonstigen Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr be- müht, ‘durch ein attraktives Angebot die Beliebtheit des Stadtteils zu erhal- ten und weiter auszubauen. Auch die Events in Zusammenhang mit ver- kaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich großer: Beliebtheit weit über die ei- | genen Stadtteilsgrenzen hinaus. “ Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als ‚roter Faden“ bewährt hat und dazu beiträgt, dass das jeweilige Event als Stadt- teilfest und nicht als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstal- tungen diverser Akteure wahrgenommen wird . Bankverbindung: , . Volksbank Münstar 86 (BLZ 401 600 50) 10059 15 300 Amtsgericht Münster VR 4751 St-Nr. 336/5910/363 Sonntag, 26.05.2013 20. Hiltruper Frühlingsfest Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche aus dem Umland oder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell über 2 Tage statt, in 2013 am Samstag, dem 25.05. und Sonntag, dem 26.05.2013. Es ist ein Straßenfest mit 2-tägigem Vollpro- gramm. Auf 3 Bühnen werden Show-Acts stattfinden. Die Ausstellung .hi- storischer Automobile interessiert breite Publikumsschichten ebenso wie die bei den Kindern immer sehr beliebten Streicheltiere. Das Programm ist generätionenübergreifend aufgestellt, so wie sich Hiltrup als Stadtteil für alle Altersgruppen sieht. Da das Frühlingsfest eine bereits etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem großen Zulauf auch von außerhalb zu rechnen. Sonntag, 01.09.2013 3. Hiltruper Weinfest Passend zur bevorstehenden Weinlese möchten wir in Hiltrup das 3. Weinfest feiern. Nach den überwältigenden Erfolgen in 2011 und 2012 werden wir das Gesamtkonzept nicht verändern. . Das Motto des Weinfestes »Genuss für alle Sinne« soll hier wieder durch die kulinarischen Angebote unterstrichen werden, indem gerade auf einen Bier- und einen Bratwurststand verzichtet wird. Stattdessen werden Win- zer eingeladen, sich mit ihrem Angebot zu präsentieren, soll es neben ‘Wein (und natürlich alkoholfreien Getränken) Speisen geben, die typi- scherweise mit Wein serviert werden; Käse, Quiche Lorraine,. Tartes... Begleitet wird die Veranstaltung durch entsprechende Live- Musik auf der Bühne vor der St. Clemenskirche. Der Wirtschaftsverbund Hiltrup ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die At- traktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu för- dern: Für. die Identifizierung der Bürger mit ihrem. Stadtteil sehen wir sol- che Feste als unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch mittels einer Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für auswärtige Besucher ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit: dem besonderen Flair eines Stadtteilfestes‘ eine besondere Attraktivität. Wir bitten um apfragsgemäße Entscheidung. Mit freungfichen Grüßen VH-Vorstandssprecher X
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (7)
- Marktallee
- Weseler Straße 316c
- Alter Steinweg 6
- Am Roggenkamp
- Prinzipalmarkt
- Meesenstiege
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0975/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37