V/0861/2009
Verwendung von Mitteln des zweiten Konjunkturprogrammes des Bundes für das Abendgymnasium, die Abendrealschule und das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
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Anlage1
2875 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0861/2009: zusätzlicher Raumbedarf für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg Raumtyp Raumbezeichnung Raumbedarf/-anzahl Raumbedarf/- anzahl allg. Unterrichtsraum allg. Unterrichtsraum zus. Raumbedarf in qm 330 Raumanzahl 5 Aufenthaltsbereich Bistro/Cafeteria zus. Raumbedarf in qm 49 Raumanzahl 1 Berufsbezogene Fachräume Agrarwirtschaft zus. Raumbedarf in qm 113 Raumanzahl 1 Bautechnik zus. Raumbedarf in qm 85 Raumanzahl 1 Ergänzende Räume/Lehrmittelräume zus. Raumbedarf in qm 25 Raumanzahl 1 KFZ-Grundlagenlabor für die Lernfelder 1 - 4 zus. Raumbedarf in qm 114 Raumanzahl 1 KFZ-Labor für Lernfelder 5 - 8 (Beleuchtung, Steuerungstechnik) zus. Raumbedarf in qm 114 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm 114 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm 240 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm für berufsbezogene Fachräume 805 Raumanzahl berufsbezogener Fachräume 7 Informationsbereich SV-Raum zus. Raumbedarf in qm 16 Raumanzahl 1 Schülerarbeitsräume; Gruppenarbeitsräume zus. Raumbedarf in qm 54 Raumanzahl 1 Arbeitsräume für Lehrerinnen und Lehrer zus. Raumbedarf in qm 37 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm für den Informationsbereich 107 Raumanzahl für den Informationsbereich 3 KFZ-Labor für Lernfelder 5 - 8 (Motortechik/-management, BUS- System) KFZ-Labor für Lernfelder 1-14, Deckenhöhe 4,90 m; 2 Hebebühnen zur Bodenmontage, Bremsenprüfstand innen, Absaugvorrichtung wg. Leistungsprüfung; Nebenraum (ca. 45 qm) für Motorenstände, Reifenmontage, Testgeräte und Unterrichtsraumsraum Raumtyp Raumbezeichnung Raumbedarf/-anzahl Raumbedarf/- anzahl Verwaltungsbereich Funktionsinhaber/Bereichsleiter/ Koordinatoren zus. Raumbedarf in qm 70 Raumanzahl 1 Konferenzraum/Besprechungsraum/ Beratungszimmer zus. Raumbedarf in qm 14 Raumanzahl 1 Kranken-, Erste-Hilfe-Zimmer zus. Raumbedarf in qm 12 Raumanzahl 1 Lehrerzimmer zus. Raumbedarf in qm 28 Raumanzahl 1 Systemkoordinator zus. Raumbedarf in qm 14 Raumanzahl 1 Vertretungsplaner zus. Raumbedarf in qm 14 Raumanzahl 1 Zeugnisteam zus. Raumbedarf in qm 42 Raumanzahl 1 Schulsozialarbeit zus. Raumbedarf in qm 12 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm für den Verwaltungsbereich 206 Raumanzahl für den Verwaltungsbereich 8 Mediothek/Selbstlernzentrum Mediothek/Selbstlernzentrum zus. Raumbedarf in qm 120 Raumanzahl 1 zus. Raumbedarf in qm für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 1616 Raumanzahl gesamt 25 Hinweise: Die zusätzlichen Raumbedarfe sind i.d.R. mit der Raumanzahl 1 ausgewiesen. Eine Detail- und Ausführungsplanung wird die optimale Raumanzahl differenziert je Raumtyp hervorbringen. a) teilweise zwar vorhanden, jedoch unterdimensioniert sind Diese Fehlbedarfe resultieren daraus, dass die Funktionsflächen b) im Schulalltag dringend benötigt werden, jedoch aufgrund der Raumknappheit gar nicht zur Verfügung stehen.
Anlage2
1662 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0861/2009: Umbau im Bestand und Erweiterung am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg Raumtyp Raumbezeichnung Raumerweiterung/-anzahl Raumerweiterung/- anzahl allg. Unterrichtsraum allg. Unterrichtsraum Raumerweiterung in qm 330 Raumanzahl 5 Informationsbereich SV-Raum Raumerweiterung in qm 16 Raumanzahl 1 Schülerarbeitsräume; Gruppenarbeitsräume Raumerweiterung in qm 54 Raumanzahl 1 Arbeitsräume für Lehrerinnen und Lehrer Raumerweiterung in qm 37 Raumanzahl 1 Raumerweiterung in qm für den Informationsbereich 107 Raumanzahl für den Informationsbereich 3 Verwaltungsbereich Funktionsinhaber/Bereichsleiter/Koordinatoren Raumerweiterung in qm 70 Raumanzahl 1 Konferenzraum/Besprechungsraum/Beratungszimmer Raumerweiterung in qm 14 Raumanzahl 1 Kranken-, Erste-Hilfe-Zimmer Raumerweiterung in qm 12 Raumanzahl 1 Lehrerzimmer Raumerweiterung in qm 28 Raumanzahl 1 Systemkoordinator Raumerweiterung in qm 14 Raumanzahl 1 Vertretungsplaner Raumerweiterung in qm 14 Raumanzahl 1 Zeugnisteam Raumerweiterung in qm 42 Raumanzahl 1 Schulsozialarbeit Raumerweiterung in qm 12 Raumanzahl 1 Raumerweiterung in qm für den Verwaltungsbereich 206 Raumanzahl für den Verwaltungsbereich 8 Mediothek/Selbstlernzentrum Mediothek/Selbstlernzentrum Raumerweiterung in qm 120 Raumanzahl 1 Raumerweiterung in qm für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 763 Raumanzahl gesamt 17 Hinweis: Die Raumerweiterungen sind i.d.R. mit der Raumanzahl 1 ausgewiesen. Eine Detail- und Ausführungsplanung wird die optimale Raumanzahl differenziert je Raumtyp hervorbringen. Neben den Raumerweiterungen erfolgt ein Umbau im Bestand.
Anlage4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0861/2009: Folgelastenberechnung für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 12.02.10 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Erweiterung Ketteler-Berufskolleg Finanzstelle(n): 400 1 0301 06 4330 Jahr der Fertigstellung: 2011 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2.440.000,00 100,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster Gesamt-Kapitalbedarf 2.440.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 2.100.000,00 86,07 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 340.000,00 13,93 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 2.440.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2011 1.848,00 2,56 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 27.204,00 37,63 Zwischensumme 29.050,00 40,18 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2011 43.250,00 59,82 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2011 0,00 0,00 Summe Folgeaufwendungen 72.300,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 43.250,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 43.250,00 0,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 29.050,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,19 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf voll e 10 €-Beträge gerundet.
Beschlussvorlage
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V/0861/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Verwendung von Mitteln des zweiten Konjunkturprogrammes des Bundes für das
Abendgymnasium, die Abendrealschule und das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
hier: Erweiterung des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs
Beratungsfolge
23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
09.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg, Be-
rufskolleg der Stadt Münster, Mindener Straße 11, 48145 Münster, ein zusätzlicher Raum-
bedarf vor allem an Unterrichts- und Fachräumen in Höhe von 1.616 qm lt. Anlage 1 be-
steht.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass laut Mitteilung des Innenministeriums NRW die Mittel aus
dem zweiten Konjunkturprogramm des Bundes für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg eingesetzt werden können (vgl. Be-
schlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0056/2010/1: Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnah-
me der Fördermittel in der Stadt Münster).
3. Der Rat stimmt zu, dass folgende Flächen lt. Anlage 2 durch Umbau im Bestand und Er-
weiterung auf dem Grundstück Mindener Straße 11 lt. Anlage 3 neu geschaffen werden:
a. 5 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 66 qm insg. ca. 330 qm
b. Verwaltungsbereich mit insgesamt ca. 206 qm
c. Mediothek/Selbstlernzentrum mit ca. 120 qm
d. Informationsbereich mit insgesamt ca. 107 qm
ca. 763 qm
Vorlagen-Nr.:
V/0861/2009
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Ruf:
492 40 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
17.02.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Schaffung der darüber hinaus erfor-
derlichen Räume incl. Ausstattung zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln. Über die Rea-
lisierung muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. für das Abendgymnasium zu prüfen, ob ein Anbau/Neubau auf dem Gelände des
Pascal-Gymnasiums/Abendgymnasiums bei gleichzeitiger Aufgabe des stark sanie-
rungsbedürftigen Schulgebäudes des Abendgymnasiums sowie der Veräußerung
von Grundstücksflächen pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Es
wird auch geprüft, ob die Raumbedarfe der Abendrealschule in diesen An-
bau/Neubau zu integrieren sind.
b. alternativ für die Abendrealschule zu prüfen, ob eine Unterbringung in der ehem.
Josefschule, Hermannstr. 58, umsetzbar ist.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gleichrangig neben den wirtschaftlichen und pädagogi-
schen Erwägungen zur Unterbringung der Abendrealschule der Antrag der SPD-Fraktion
Nr. A-R/0028/2009 an den Rat vom 01.12.2009 „Innerstädtische Wohnflächenpotentiale
nutzen – pädagogische Qualitäten statt Zwischennutzungen schaffen“ einbezogen wird.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen
Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
planentwurf
alt
Betrag
€
neu
Betrag
€
Bemer-kungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len
Investitions-
maßnahme
4330 Erweiterung W.-E.-v.-
Ketteler-Berufskolleg
Auszahlungen 2010 0 500.000
VE 0 1.000.000
2011 0 1.940.000
In 2009 sind
bereits
60.000 € bei
der Maß-
nahme 4320
außerplan-
mäßig be-
reitgestellt
worden.
gesamt 0 2.440.000
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Deckung aus KP2-Mittel:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
planentwurf
alt
Betrag
€
Ansatz
neu
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4320 Abendreal./-gym. Kette-
ler-Berufskolleg
Auszahlungen 2010 2.460.000 20.000
gesamt 2.460.000 20.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen
2011 ff. 43.250,-
13
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2011 ff. 29.050,- Folgeaufwand
Anlage Folgelasten
14 Bilanzielle Abschrei-
bungen
2011 ff. 43.250,- Folgeaufwand
Anlage Folgelasten
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der
o.g. Produktgruppe über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.
Die Berechnung der Investitionskosten und Folgelasten (vgl. Anlage 4) wird zur Kenntnis genom-
men.
Begründung:
Ausgangslage
Mit der Vorlage „Zukunf
tsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der
Stadt Münster“ (Vorlage V/0137/2009) hat der Rat der Stadt Münster im März 2009 die Inan-
spruchnahme und Verwendung der Fördermittel aus dem II. Konjunkturpaket des Bundes in Höhe
von insgesamt 31,2 Mio. Euro beschlossen. Unter anderem sind darin für das Jahr 2010 insgesamt
2,5 Mio. Euro zur Verbesserung der Situation der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und
des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs vorgesehen. Die Verwaltung ist seinerzeit be-
auftragt worden, dem Rat Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.
Das Ketteler-Berufskolleg bezog 1959 das Gebäude in der Mindener Straße. Die Größe des da-
maligen Neubaus war für 70 Klassen und 35 Lehrer ausgelegt. Die Übungs- und Laborräume im
Keller wurden im Laufe der Zeit aufgrund stetig steigender Schülerzahlen in Klassenräume umge-
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wandelt. Die Einrichtung von weiteren Bildungsgängen im vollzeitschulischen Bereich verdichtete
die Belegung der Klassenräume und machte ein Ausweichen auf Nachmittag und Abend notwen-
dig. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 war der Anstieg der Schülerzahlen durch Umnutzun-
gen/Mehrfachnutzungen und Verdichtungen innerhalb des Gebäudes nicht mehr aufzufangen.
Dem Berufskolleg wurde deshalb als Dependance eine Etage im Gebäude der ehemaligen Josef-
schule an der Hermannstraße 58 zur Verfügung gestellt, in der seither 16 Klassen in Teilzeit in vier
Klassenräumen unterrichtet werden.
Das Kollegium umfasst mittlerweile 73 Lehrkräfte, die in 132 Klassen über 2.670 Schülerinnen und
Schüler unterrichten.
Das Abendgymnasium der Stadt Münster ist an der Wienburgstraße untergebracht und unterhält
eine Außenstelle in Rheine. Das Abendgymnasium eröffnet Erwachsenen Möglichkeiten, neben
der Berufstätigkeit weiterführende Schulabschlüsse zu erwerben. Durch ein zeitlich differenziertes
Programm, das neben dem Abendunterricht einen zweiten Schwerpunkt im Vormittagsbereich vor-
sieht, bietet das Abendgymnasium auch Eltern mit kleinen Kindern oder auch Berufstätigen mit
atypischen Berufszeiten die Chance zur schulischen Weiterbildung. Aktuell hat das Abendgymna-
sium über 400 Schülerinnen und Schüler; die Schülerzahl ist auf diesem Niveau stabil.
Durch die benachbarte Lage zum Pascal-Gymnasium ergibt sich die Möglichkeit der Mitnutzung
insbesondere von Fachräumen, die auch erfolgt. Die Zusammenarbeit der beiden Schulen verläuft
problemlos.
Das Gebäude des Abendgymnasiums ist extrem s anierungsbedürftig. Der Aufwand für die insbe-
sondere auch aus energetischen Gründen erforderliche Sanierung liegt bei rd. 2 bis 2,5 Mio. Euro.
Der Zustand des Gebäudes führt dazu, dass insbesondere in der kalten Jahreszeit teilweise Schü-
lerinnen und Schüler bei Raumtemperaturen zwischen 16 und 18 Grad Celsius unterrichtet werden
müssen.
Die Abendrealschule der Stadt Münster ist mit Hauptsitz im Gebäude der Erich-Klausener-
Realschule am Aasee, sowie einer Dependance in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (städtische
Gemeinschaftsgrundschule) in der Aaseestadt untergebracht. In der Dietrich-Bonhoeffer-Schule
wird ein Gebäudetrakt im Vormittagsbereich genutzt; der Grundschule sind seinerzeit für den offe-
nen Ganztag zwei Fertigbauklassen auf dem Schulhof zur Verfügung gestellt worden. Im Gebäude
der Erich-Klausener-Schule stehen der Abendrealschule lediglich rd. 60 m² für den gesamten Ver-
waltungsbereich zur Verfügung. Dies ist die einzige Fläche, die die Abendrealschule in dem Ge-
bäude alleinig nutzt. Alle anderen Nutzungen erfolgen in Absprache und als Mischnutzung mit der
Erich-Klausener-Realschule. Diese hohe Mischnutzung hat ein hohes Konfliktpotenzial, was in der
derzeitigen Raumkonstellation nicht lösbar ist.
Aus diesen Problembeschreibungen für die einzelnen Schulstandorte wird deutlich, dass die lt.
Zukunftsinvestitionsgesetz vorgesehenen 2,5 Mio. Euro für die drei Standorte nur als Teilfinanzie-
rung zu sehen waren. Die Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket bieten aber eine sehr gute Chan-
ce, Veränderungen anzustoßen, die mit ausschließlich kommunalen Mitteln so nicht kurzfristig
möglich wären. Die Aufgabe bestand darin, in Kenntnis der Tatsache, dass mit 2,5 Mio. Euro nicht
alle drei Probleme gelöst werden können, dennoch Lösungsansätze zu entwickeln, die für alle drei
Standorte eine Perspektive aufzeigen.
Zu Beschlusspunkt 1:
Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind zwei B ildungsgänge des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskollegs in das Gebäude der ehemaligen Josefschule, Hermannstraße 58, ausgelagert. Die
Bildungsgänge Pferdewirt/in und Tierpfleger/in mit zusammen ca. 400 Schülerinnen und Schülern
nutzen vier allgemeine Unterrichtsräume und einen DV-Raum. Grund für diese Auslagerung war
seinerzeit die akute Raumnot am Standort Mindener Straße. Diese Raumnot konnte auch nicht
mehr durch die seit vielen Jahren im Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg praktizierten
Maßnahmen wie Nachmittagsunterricht, Unterricht am Samstag etc. kompensiert werden. Zum
Schuljahr 2008/2009 hat sich die Raumsituation derart verschärft, sodass eine Übergangslösung
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geschaffen werden musste.
Die Schülerzahlen sind über Jahre auf hohem Niveau stabil und weisen eine steigende Tendenz
aus. Das Profil des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs ist dadurch gekennzeichnet,
dass eine hohe Spezialisierung und Differenzierung sowohl in der Tiefe als auch in der Breite in
allen Berufsfeldern gegeben ist. Der Einzugsbereich ist aufgrund der Bezirksfach- und Landes-
fachklassenstruktur überregional (Umlandkreise und weite Teile aus NRW und Niedersachsen).
Diese Tabelle stellt die Entwicklung der Schülerzahlen für die Schuljahre 2006/2007 bis 2009/2010
dar:
Bildungsgang Berufsfeld 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010
Betriebsassistent/in im
Handwerk
Betriebsassistent/in im
Handwerk 66 58 55 55
Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung 38 56 68 74
Metalltechnik 643 699 733 773
Agrarwirtschaft 745 769 854 876
Bautechnik 472 481 427 413
Holztechnik 140 169 166 185
Berufsschule gesamt
2.104 2.232 2.303 2.376
SoB (Klassen für Schü-
ler/innen ohne Berufs-
ausbildungsverhältnis)
Klassen für Schüler/innen
ohne Berufsausbildungs-
verhältnis 13 0 0 24
Zwischensumme Bildungsgänge der Berufsschule 2.117 2.232 2.303 2.400
Berufsgrundschuljahr KFZ-Technik/Metalltechnik 33 19 17 15
Zweijährige Höhere Berufs-
fachschule: Erweiterte Beruf-
liche Kenntnisse und Fach-
hochschulreife (schulischer
Teil)
Fachrichtung Technik,
Schwerpunkt Bau- und
Holztechnik 65 61 64 65
Fachoberschule, FOS 11/12:
Erweiterte berufliche Kennt-
nisse und Fachhochschulrei-
fe Agrarwirtschaft 53 63 55 48
Fachoberschule, FOS 12 B:
vertiefte berufliche Kenntnis-
se und Fachhochschulreife Agrarwirtschaft 37 23 29 35
Fachrichtung Technik,
Schwerpunkt Bau- und
Holztechnik 16 15 25 10
Fachrichtung Technik,
Schwerpunkt Metalltechnik 0 18 14 28
Fachschule Bautechnik 80 81 59 72
Zwischensumme Bildungsgänge Berufsgrund-
schuljahr, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule
und Fachschule 284 280 263 273
Gesamt 2.401 2.512 2.566 2.673
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Die Dependance im Gebäude der alten Josefschule wa r von Anfang an – nicht zuletzt wegen der
räumlichen Entfernung zur Mindener Straße 11 - als Zwischenlösung definiert und somit auch mit
sehr geringen Kosten zur Herrichtung der Räume verbunden.
In der Folgezeit ist der Raumbedarf des Wilhel m-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs analytisch
ermittelt und abgeleitet worden. In mehreren Bewertungs- und Priorisierungsphasen ist der zusätz-
liche Raumbedarf auf das Mindestmaß verdichtet worden, um einen funktionierenden Schulbetrieb
zu ermöglichen bzw. sicher zu stellen. Bemessungsbereiche für das vorliegende Raumprogramm
sind die Raumfunktionen „allgemeiner Unterrichtsraum“, „Informationsbereich“, „Verwaltung“, „Me-
diothek/Selbstlernzentrum“ und „berufsbezogener Fachraum“.
Basis dieses Raumprogrammes - insbesondere für den berufsbezogenen Fachraum - sind die di-
daktischen Grundsätze in den Rahmenlehrplänen, wonach der Unterricht handlungsorientiert und
praxisnah zu führen ist. Diese Handlungsorientierung findet sich als Grundstruktur in allen Lernfel-
dern der dualen Ausbildungsberufe und stellt den zentralen Erfolgsfaktor für effektives Lernen dar.
Die erforderliche Praxisnähe lernfeldorientierter Lernprozesse lässt sich nur durch den Einsatz von
Lernträgern in Laboren erreichen, die unmittelbar der beruflichen Wirklichkeit der Auszubildenden
entspringen. Dies führt zwangsläufig zu Anforderungen im Bereich Raumprogramm und Ausstat-
tung.
Aktuell verfügt das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg über einen Raumbestand in Hö-
he von 4.493 qm (ohne Verkehrs- und sonstigen Nebenflächen). Der ermittelte zusätzliche Raum-
bedarf umfasst 1.616 qm. Die Differenzierung des Raumbedarfs ist aus Anlage 1 ersichtlich.
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3:
Nach einer ersten Analyse der Standortpotentiale und unter Berücksichtigung der begrenzt zur
Verfügung stehenden Finanzmittel wurde der nördliche Bereich des vorhandenen Schulgrund-
stücks für eine selbstständige Erweiterung identifiziert, ohne Entwicklungsmöglichkeiten für zukünf-
tige Gebäudeerweiterungen am bestehenden Standort in Frage zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, für Bau und Ausstattung durch Umbau im Bestand und Erweiterung
am Standort Mindener Straße 11 für das Gebäude des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskollegs 2,5 Mio. Euro aus Mitteln des zweiten Konjunkturprogrammes des Bundes zu ver-
wenden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 die Verwaltung beauftragt, unverzüglich auf der
Grundlage der bisher vorgenommenen Überlegungen zum Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg die Planungen fortzusetzen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten, sofern
die Verwaltung hierzu innerhalb der nächsten zwei Wochen eine positive Rückmeldung aus dem
Innenministerium NRW erhält (vgl. Beschlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0056/2010/1: Zukunftsinves-
titionsgesetz – Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster). Das Innenministerium
NRW hat inzwischen mitgeteilt, dass es für die einzelne Kommune keine vorgegebene Quote für
die energetische Sanierung im Bereich der Schulinfrastruktur gibt. Insofern entspricht die geplante
Investition in das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg den Förderbedingungen.
Die Verwaltung wird unverzüglich die erforderlichen Planungen fortsetzen. Dies schließt eine Ab-
stimmung mit dem nördlichen Grundstücksnachbarn bezüglich der Überbauung der Baugrenze
ein. Dies ist erforderlich, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Förderbedingungen des zwei-
ten Konjunkturprogrammes einzuhalten und die Baumaßnahme bis zum 31.12.2011 vollständig
abgeschlossen und abgerechnet zu haben.
Die Anlage 2 stellt im Detail dar, welche Räume bzw. Flächen zusätzlich geschaffen werden bzw.
erweitert werden.
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Dieser Vorschlag ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses der Meinungsbildung und Abwä-
gung.
Folgende Prämissen stellten die Grundlage der Entscheidungsfindung dar:
• Wie ist angesichts des gesamten Raumfehlbestandes am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg eine schlüssige und insbesondere unter funktionalen und schulorganisatori-
schen Gesichtspunkten tragfähige Teillösung zu schaffen, die für die Schule einen Mehr-
wert liefert?
• Welche Prioritäten werden durch die Schulleitung des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskollegs formuliert, wenn absehbar ist, dass nicht der gesamte Fehlbestand durch ei-
ne Baumaßnahme aufgelöst werden kann?
• Wie kann eine Erweiterung konkret gestaltet sein, um nach Fertigstellung noch ausreichen-
de Erweiterungsoptionen für die nachgewiesenen weiteren Fehlbedarfe auf dem Grund-
stück an der Mindener Straße 11 zu sichern?
In Form eines „Regelkreises“ ist im Sinne einer Annäherung an den Entscheidungsvorschlag im-
mer wieder die Frage gestellt worden, wie ein eigenständiger Teilbereich des Gesamtfehlbestan-
des flächenmäßig und insbesondere gesamtwirtschaftlich in Bezug auf Baustelleneinrichtung und
Synergien innerhalb eines Bauprojektes definiert werden kann. Bei dieser Betrachtung ist auch die
Fragestellung geprüft worden, ob ein kompletter Neubau mit Aufgabe des jetzigen Standortes eine
wirtschaftliche Alternative darstellt. Eine erste betriebswirtschaftliche Betrachtung lieferte aber kei-
ne positiven Impulse für weitergehende Analysen.
Zu Beschlusspunkt 4:
Nach Umsetzung des in der Anlage 2 dargestellten Raumbedarfs besteht rechnerisch und faktisch
noch ein zusätzlicher Raumbedarf in Höhe von ca. 853 qm. Dieser Bedarf resultiert daraus, dass
am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg im Vergleich zu den anderen fünf Berufskollegs
in Trägerschaft der Stadt Münster und zu anderen Berufskollegs generell die Infrastruktur
(Raum/Ausstattung) für einen handlungsorientierten Unterricht unzureichend ist.
Eine erste Konzeptstudie hat gezeigt, dass die erforderliche Gesamtfläche gem. Anlage 1 dem
Grunde nach am Standort Mindener Straße 11 realisiert werden kann.
Mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2009 mit dem Titel „Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg sanieren - Schülerentwürfe dabei einbeziehen“ - hat die SPD-Ratsfraktion angeregt,
die seinerzeit erstellten Planungen verschiedener Schülergruppen zur Erweiterung am Standort in
die Überlegungen einzubeziehen. Der Antrag ist in der Sitzung des Rates vom 13.05.2009 an den
Hauptausschuss verwiesen worden. Er ist bei der weiteren konkreten Planung zu berücksichtigen.
Zu Beschlusspunkt 5:
Bereits bei Erstellung der Vorlage V/0137/2009 (Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnahme
der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster) war bekannt und klar, dass der Ansatz von 2,5
Mio. Euro nicht für alle drei Standorte Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Wilhelm-
Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg ausreichen wird bzw. die formulierten Bedarfe aller drei
Schulen auch gedeckt werden könnten.
Die intensive Analyse der jeweiligen Bedarfe und die Detailplanungen haben ergeben, dass mit
dem Budget von 2,5 Mio. Euro ausschließlich die Erweiterung und der Umbau im Bestand für das
Gebäude des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs realisiert werden könnte.
Für das Abendgymnasium und die Abendrealschule sind die im Folgenden dargestellten Lösungs-
optionen auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen:
Das Abendgymnasium Münster ist räumlich in einem eigenen Schulgebäude an der Wienburg-
straße untergebracht. Die vorhandene Fläche setzt sich hauptsächlich aus Unterrichts- und Fach-
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räumen, dem Verwaltungsbereich sowie Nebenräumen zusammen. Die Vorhaltung von eigenen
Unterrichts- und Fachräumen ist zwingend geboten, da hier im Sinne eines Weiterbildungskollegs
auch im Vormittagsbereich Kurse angeboten werden. Die im Vergleich deutlich intensivere Nut-
zung findet aber abends im Gebäude des Pascalgymnasiums statt.
Schon seit mehreren Jahren stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten für das Gebäude des
Abendgymnasiums an. Immer wieder werden von Seiten der Schule im Winter die unzureichenden
Temperaturen in den Räumen beklagt. Nur mit einem umfassenden Sanierungskonzept einschl.
der Fassade sind hier spürbare Verbesserungen zu erzielen. Als Minimalsumme ist nur für diesen
Bereich von ca. 2,0 Mio. Euro auszugehen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Investition in dieser Größenordnung wirt-
schaftlich vertretbar ist oder ein Neu- bzw. Anbau auf dem Gelände des Pascal-Gymnasiums bei
gleichzeitiger Veräußerung von Teilflächen des Grundstückes des Abendgymnasiums sich finan-
ziell günstiger darstellt.
Ziel wäre, den jetzigen Flächenverbrauch bei einem Neubau/Anbau zu senken, da die vorhandene
Gebäude- und Raumstruktur nicht mehr zeitgemäß ist und flächensparendes Bauen ohne Quali-
tätsverluste möglich erscheint.
Die räumliche Unterbringung der Abendrealschule ist – wie bereits oben beschrieben – dringend
zu verbessern.
Eine Option könnte sein, die Raumbedarfe der Abendrealschule in die Neubauplanung für das
Abendgymnasium auf dem Gelände des Pascal-Gymnasiums zu integrieren. Dies würde bedeu-
ten, dass zumindest für den Vormittagsunterricht und den Verwaltungsbereich der Abendrealschu-
le zusätzliche Räume zu realisieren sind.
Eine mögliche Alternative wäre auch, die A bendrealschule im Gebäude der Josefschule unterzu-
bringen. Dies hätte Auswirkungen auf mehrere andere Schulen: die Erich-Klausener-Schule und
die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, in deren Gebäuden die Abendrealschule zurzeit untergebracht ist
sowie die Johannesschule Hiltrup (städtische Förderschule) und das Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg, die das Gebäude der ehemaligen Josefschule mitnutzen.
Diese komplexen Verflechtungen könnten Anlass sein, die Frage nur im Gesamtzusammenhang
der nächsten Schulentwicklungsplanung aufzugreifen. Die Schulverwaltung hält jedoch die derzei-
tige Situation der Abendrealschule für dringend lösungsbedürftig.
Bei Betrachtung des vorhandenen Schulgebäudebestandes und der Zielsetzung, möglichst schnell
eine grundlegende Verbesserung zu erzielen, kommt neben der Einbeziehung in einen Neubau
maßgeblich das Gebäude der ehemaligen Josefschule an der Hermannstraße als neuer Standort
für die Abendrealschule in Betracht.
Aktuell wird das in gutem baulichem Zustand befindliche Gebäude vorrangig von der Johannes-
schule Hiltrup, dem Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg und den Städtischen Bühnen
genutzt. Alle genannten Nutzungen sind nicht dauerhaft, sondern temporär angelegt.
Erste Studien haben ergeben, dass bei Fortführung der Nutzung durch die Johannesschule Hiltrup
und der (befristeten Weiter-) Nutzung durch das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg das
notwendige Raumprogramm für die Abendrealschule mit den notwendigen Unterrichts- und Fach-
räumen, Verwaltung etc. im vorhandenen Gebäudebestand unterzubringen ist. Diese Einschät-
zung wird von der Abendrealschule und auch der Johannesschule Hiltrup geteilt.
Auch die innerstädtische Lage des Gebäudes und die gute verkehrliche Anbindung kommen den
Anforderungen der Abendrealschule entgegen.
Mit dem Prüfauftrag lt. Ziffer 4b des Beschlussvorschlages wird dann eine Detailplanung für die
Nutzung der drei Etagen des Gebäudes der ehemaligen Josefschule mit der Fragestellung erfol-
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gen, welche Nutzungsbereiche für die drei verschiedenen Schulen unter funktionalen und pädago-
gischen Gesichtspunkten sinnvoll sind, da hier unterschiedliche Altersgruppen und Nutzungszeiten
berührt sind. Diese Planung beinhaltet auch Vorschläge zur weiteren Nutzung derjenigen Flächen
des Gebäudes der ehemaligen Josefschule, die nach Beendigung der vorübergehenden Nutzun-
gen durch das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg und die Johannesschule Hiltrup frei
werden.
Es sind erste Umbaukosten zu ermitteln, um auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine
Standortentscheidung zu treffen.
Zu Beschlusspunkt 6:
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0028/2009 an den Rat vom 01.12.2009 „Innerstädtische
Wohnflächenpotentiale nutzen – pädagogische Qualitäten statt Zwischennutzungen schaffen“ ver-
folgt das Ziel, das Schulgelände der ehemaligen Josefschule zu nutzen, um innerstädtische Wohn-
flächen zu schaffen. Dies setzt aber auch nach Auffassung der SPD-Fraktion voraus, dass für die
aktuellen Dependancenutzungen durch die Johannesschule Hiltrup und das Wilhelm-Emmanuel-
von-Ketteler-Berufskolleg tragfähige Lösungen am jeweiligen Hauptstandort entwickelt werden.
Der SPD-Antrag wird seitens der Verwaltung aufgegriffen und die Zielrichtung wird maßgeblich die
Prüfungen des Standortes im Hinblick auf Synergien, Wirtschaftlichkeit, aber auch alternativer
Standorte prägen.
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Zusätzlicher Raumbedarf für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
Anlage 2: Umbau im Bestand und Erweiterung am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Folgelastenberechnung
Ergänzungsvorlage V/0861/2009/1
5767 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Vorlagen-Nr.:
V/0861/2009/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Ruf:
Betrifft
Verwendung von Mitteln des zweiten Konjunkturprogrammes des Bundes für das
Abendgymnasium, die Abendrealschule und das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
hier: Erweiterung des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs
Beratungsfolge
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
09.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg, Be-
rufskolleg der Stadt Münster, Mindener Straße 11, 48145 Münster, ein zusätzlicher Raum-
bedarf vor allem an Unterrichts- und Fachräumen in Höhe von 1.616 qm lt. Anlage 1 be-
steht.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass laut Mitteilung des Innenministeriums NRW die Mittel aus
dem zweiten Konjunkturprogramm des Bundes für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg eingesetzt werden können (vgl. Be-
schlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0056/2010/1: Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnah-
me der Fördermittel in der Stadt Münster).
3. Der Rat stimmt zu, dass folgende Flächen lt. Anlage 2 durch Umbau im Bestand und Er-
weiterung auf dem Grundstück Mindener Straße 11 lt. Anlage 3 neu geschaffen werden:
a. 5 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 66 qm insg. ca. 330 qm
b. Verwaltungsbereich mit insgesamt ca. 206 qm
c. Mediothek/Selbstlernzentrum mit ca. 120 qm
d. Informationsbereich mit insgesamt ca. 107 qm
ca. 763 qm
492 40 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
23.02.2010
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4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Schaffung der darüber hinaus erfor-
derlichen Räume incl. Ausstattung zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln. Über die Rea-
lisierung muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt,
a.
für das Abendgymnasium zu prüfen, ob ein Anbau/Neubau auf dem Gelände des
Pascal-Gymnasiums/Abendgymnasiums bei gleichzeitiger Aufgabe des stark sani e-
rungsbedürftigen Schulgebäudes des Abendgymnasiums sowie der Veräußerung
von Grundstücksflächen päd agogisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Es
wird auch geprüft, ob die Raumbedarfe der Abendrealschule in diesen A n-
bau/Neubau zu integrieren sind.
bis zur Sommerpause 2010 vorrangig ein Konzept zur Lösung des Sanie-
rungsbedarfs des Abendgymnasiums (durch Neubau oder Sanierung des Be-
standes) unter Einbeziehung des Raumbedarfs der Abendrealschule an einem
Standort (Gelände des Abendgymnasiums/Pascalgymnasiums) dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
b. alternativ für die Abendrealschule zu prüfen, ob eine Unterbringung in der ehem.
Josefschule, Hermannstr. 58, umsetzbar ist.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gleichrangig neben den wirtschaftlichen und pädagogi-
schen Erwägungen zur Unterbringung der Abendrealschule der Antrag der SPD-Fraktion
Nr. A-R/0028/2009 an den Rat vom 01.12.2009 „Innerstädtische Wohnflächenpotentiale
nutzen – pädagogische Qualitäten statt Zwischennutzungen schaffen“ einbezogen wird.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen
Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
planentwurf
alt
Betrag
€
neu
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len
Investitions-
maßnahme
4330 Erweiterung W.-E.-v.-
Ketteler-Berufskolleg
Auszahlungen 2010 0 500.000
VE 0 1.000.000
2011 0 1.940.000
In 2009 sind
bereits
60.000 € bei
der Maß-
nahme 4320
außerplan-
mäßig be-
reitgestellt
worden.
gesamt 0 2.440.000
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Deckung aus KP2-Mittel:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
planentwurf
alt
Betrag
€
Ansatz
neu
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4320 Abendreal./-gym. Kette-
ler-Berufskolleg
Auszahlungen 2010 2.460.000 20.000
gesamt 2.460.000 20.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen
2011 ff. 43.250,-
13
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2011 ff. 29.050,- Folgeaufwand
Anlage Folgelasten
14 Bilanzielle Abschrei-
bungen
2011 ff. 43.250,- Folgeaufwand
Anlage Folgelasten
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der
o.g. Produktgruppe über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.
Die Berechnung der Investitionskosten und Folgelasten (vgl. Anlage 4) wird zur Kenntnis genom-
men.
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V/0861/2009/1
Begründung:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 23.02.2010 beschlossen,
dem Rat den Beschlussvorschlag der Vorlage V/0861/2009 in der oben geänderten Form zu emp-
fehlen. Der neue Beschlusstext zu Ziffer 5 a) ist fett markiert.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme des geänderten Beschlussvorschlages.
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Zusätzlicher Raumbedarf für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
Anlage 2: Umbau im Bestand und Erweiterung am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Folgelastenberechnung
Anlage3
42 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0861/2009: Lageplan
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mindener Straße 11
- Hermannstraße 58
- Wienburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0861/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37