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V/0365/2007

27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich

Vorlagen 09.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 25.3.1

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

487 Zeichen

Anlage zur Vor-
lage 365/2007

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan STADT

Stadtteil Amelsbüren

FerH Gewerbliche Baufläche

Grünflächen

Maßnahme zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft

Flächen für die Landwirtschaft

Flächen für Wald

Autobahn oder Auto-
bahnähnliche Straßen

Sonstige überörtliche oder
örtliche Hauptverkehrsstraßen

Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung, Verkehrsplanung = Flächennutzungsplanung

Stand: 23.03.2007 M. 1:10 000

Beschlussvorlage

4679 Zeichen

V/0365/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich des Industrie- und 
Gewerbegebietes Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Dortmund-Ems-Kanal im 
Stadtteil Amelsbüren (Hansa-Businesspark-Münster) 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bau-
gesetzbuch im Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / 
Wiedau / Dortmund-Ems-Kanal im Stadtteil Amelsbüren (Hansa Businesspark Münster) zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Der aktuelle Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Industrie- und Gewerbegebiet 
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
weicht in einigen Zielsetzungen von den Dars tellungen des wirksamen Flächennutzungsplans 
(FNP) ab. Der FNP soll deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 in folgen-
den Bereichen geändert werden:   
 
1. Teilbereich östlich der geplanten Autobahnanschlussstelle zur A1  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 soll eine unmittelbar östlich der Auto-
bahn A1 in Höhe des heutigen Rastplatzes Erlenbruch bestehende Waldfläche und die nörd-
lich angrenzende kleine Fläche für die Landwirtschaft in eine Industriegebietsfläche umge-
wandelt werden, um u. a. einen höheren Nettobaulandanteil und eine optimierte innere Er-
schließung des geplanten Industriegebietes zu erreichen sowie die Einsehbarkeit von der Au-
Vorlagen-Nr.: 
V/0365/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0365/2007 
tobahn A 1 in das zukünftige Industrie- und Gewerbegebiet „Hansa-Businesspark Münster“ zu 
verbessern. Ausgegangen wird dabei von den Umständen, dass Teilflächen des Waldes durch 
den anstehenden sechsstreifigen Ausbau der A1 sowie den Bau der geplanten Anschlussstel-
le Münster-Hiltrup (Verknüpfung mit der L 885 (Kappenberger Damm)) im Westen bzw. Nor-
den bereits überplant werden.  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt die betreffende Fläche als Wald bzw. als Flä-
che für die Landwirtschaft dar. Der FNP soll deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 483 mit dem Ziel geändert werden, die Flächen für Wald bzw. für die Landwirtschaft 
als gewerbliche Bauflächen neu darzustellen. 
 
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Forstamt Müns-
ter am 04.04.2007 äußerte der Vertreter des Fortsamtes Münster die Ersteinschätzung, dass 
der vorhandene Wald nicht die Qualität besitzt, die gegen eine Überplanung des Waldes an-
geführt werden könnte. Die Überplanung des Waldes muss aber durch eine entsprechende 
Ersatz-Aufforstung ausgeglichen werden. Lage, Art und Umfang der erforderlichen Ersatz-
maßnahmen sind im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanverfahren näher zu bestimmen.  
 
2. Teilbereich östlich Kappenberger Damm / südlich Wiedau 
Im vorgenannten Teilbereich stellt der wirksame FNP ein Gewerbegebiet dar. Der Vorentwurf 
des Bebauungsplanes Nr. 483 sieht im Bereich westlich des bestehenden Gewerbebetriebs 
(Autohaus Wiesmann) die Festsetzung einer Fläc he für die Landwirtschaft vor. Gemäß § 8 (2) 
BauGB (Entwicklungsgebot) ist eine entsprechende Anpassung der Darstellungen des FNP an 
diese vorgesehene Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich. Daher soll das Gewerbe-
gebiet im FNP entsprechend in Fläche für die Landwirtschaft umgewidmet werden.  
 
Die planungsrechtliche Umsetzung dieser Planungsziele erfordert die Änderung des fortgeschrie-
benen Flächennutzungsplanes. Nähere Einzelheiten zur Planung werden in den anstehenden Be-
richtsvorlagen zu den Entwürfen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebau-
ungsplanes Nr. 483 (Kenntnisnahme der Entwürfe) dargestellt. 
 
Die derzeit wirksamen Darstellungen des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sind aus der 
Anlage ersichtlich. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Ausschnitt aus dem fortgeschriebenen Flächennutzungsplan

Beratungsverlauf (4)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 26.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 25.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kappenberger Damm

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0365/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37