V/0365/2007
27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Plan
487 Zeichen
Anlage zur Vor- lage 365/2007 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan STADT Stadtteil Amelsbüren FerH Gewerbliche Baufläche Grünflächen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Autobahn oder Auto- bahnähnliche Straßen Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung = Flächennutzungsplanung Stand: 23.03.2007 M. 1:10 000
Beschlussvorlage
4679 Zeichen
V/0365/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Dortmund-Ems-Kanal im Stadtteil Amelsbüren (Hansa-Businesspark-Münster) Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 13.06.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bau- gesetzbuch im Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Dortmund-Ems-Kanal im Stadtteil Amelsbüren (Hansa Businesspark Münster) zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der aktuelle Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) weicht in einigen Zielsetzungen von den Dars tellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) ab. Der FNP soll deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 in folgen- den Bereichen geändert werden: 1. Teilbereich östlich der geplanten Autobahnanschlussstelle zur A1 Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 soll eine unmittelbar östlich der Auto- bahn A1 in Höhe des heutigen Rastplatzes Erlenbruch bestehende Waldfläche und die nörd- lich angrenzende kleine Fläche für die Landwirtschaft in eine Industriegebietsfläche umge- wandelt werden, um u. a. einen höheren Nettobaulandanteil und eine optimierte innere Er- schließung des geplanten Industriegebietes zu erreichen sowie die Einsehbarkeit von der Au- Vorlagen-Nr.: V/0365/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0365/2007 tobahn A 1 in das zukünftige Industrie- und Gewerbegebiet „Hansa-Businesspark Münster“ zu verbessern. Ausgegangen wird dabei von den Umständen, dass Teilflächen des Waldes durch den anstehenden sechsstreifigen Ausbau der A1 sowie den Bau der geplanten Anschlussstel- le Münster-Hiltrup (Verknüpfung mit der L 885 (Kappenberger Damm)) im Westen bzw. Nor- den bereits überplant werden. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt die betreffende Fläche als Wald bzw. als Flä- che für die Landwirtschaft dar. Der FNP soll deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungs- planes Nr. 483 mit dem Ziel geändert werden, die Flächen für Wald bzw. für die Landwirtschaft als gewerbliche Bauflächen neu darzustellen. Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Forstamt Müns- ter am 04.04.2007 äußerte der Vertreter des Fortsamtes Münster die Ersteinschätzung, dass der vorhandene Wald nicht die Qualität besitzt, die gegen eine Überplanung des Waldes an- geführt werden könnte. Die Überplanung des Waldes muss aber durch eine entsprechende Ersatz-Aufforstung ausgeglichen werden. Lage, Art und Umfang der erforderlichen Ersatz- maßnahmen sind im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanverfahren näher zu bestimmen. 2. Teilbereich östlich Kappenberger Damm / südlich Wiedau Im vorgenannten Teilbereich stellt der wirksame FNP ein Gewerbegebiet dar. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 483 sieht im Bereich westlich des bestehenden Gewerbebetriebs (Autohaus Wiesmann) die Festsetzung einer Fläc he für die Landwirtschaft vor. Gemäß § 8 (2) BauGB (Entwicklungsgebot) ist eine entsprechende Anpassung der Darstellungen des FNP an diese vorgesehene Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich. Daher soll das Gewerbe- gebiet im FNP entsprechend in Fläche für die Landwirtschaft umgewidmet werden. Die planungsrechtliche Umsetzung dieser Planungsziele erfordert die Änderung des fortgeschrie- benen Flächennutzungsplanes. Nähere Einzelheiten zur Planung werden in den anstehenden Be- richtsvorlagen zu den Entwürfen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebau- ungsplanes Nr. 483 (Kenntnisnahme der Entwürfe) dargestellt. Die derzeit wirksamen Darstellungen des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sind aus der Anlage ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Ausschnitt aus dem fortgeschriebenen Flächennutzungsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kappenberger Damm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0365/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37