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V/0231/2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Zölibad - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 30.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 36.1.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0231-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

3720 Zeichen

V/0231/2022
V/0231/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630: Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring
[Kindergarten auf dem Gelände des ehemaligen "Zölibads"]
Beschluss zur Aufstellung
Beratungsfolge
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Für den Bereich am westlichen Ende der Annette Allee, zwischen der Annette-Allee und dem
Kardinal-von-Galen-Ring, ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630).
Das Plangebiet erstreckt sich über einen T eil des Flurstücks 241 in der Flur 206 der Gemarkung
Münster.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans keine Kosten. Mit dem Vorhabenträger wird eine Rahmenvereinbarung zur
Kostenübernahme geschlossen.
Begründung:
Das Bistum Münster beabsichtigt, auf seiner Fläche an der Annette-Allee 43 eine
Kindertageseinrichtung mit Außengelände zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Dabei soll die
Kindertageseinrichtung vier Gruppen umfassen und städtebaulich in ein- bis zweigeschossiger
Stadtplanungsamt
13.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wörmann /
Herr Husmann
T elefon:492-6158 /
492-6194
Woermann@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

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V/0231/2022
Bauweise entstehen.
Der Anlass für diese Planung begründet sich in der konstant hohen bzw. steigenden Nachfrage nach
Kinderbetreuungsplätzen im Innenstadtbereich. Eine intensive Flächensuche durch eine
ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat für den Stadtbezirk Münster-Mitte das Grundstück des
ehemaligen „Zölibads“1 als geeigneten Standort identifiziert.
Weiter soll im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans das Bestandsgebäude Annette-Allee 43
planungsrechtlich gesichert werden.
Die Erschließung soll über die vorhandene Zufahrt zur Annette-Allee erfolgen. Zusätzlich gibt es eine
fußläufige Anbindung an den öffentlichen Stellplatz am Kardinal-von-Galen-Ring.
Das zur Verwirklichung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht soll durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) geschaffen werden. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans
erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung.
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden.
Pandemiebedingt wird voraussichtlich keine Informationsveranstaltung angeboten werden können.
Die Planunterlagen werden der interessierten Bürgerschaft in diesem Fall sowohl in Papierform als
Aushang im Kundenzentrum des Stadthauses 3 als auch digital auf den Internetseiten des
Stadtplanungsamts zur Verfügung gestellt. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich zur Planung zu
äußern und diese zu erörtern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Da das Planungsvorhaben in eine Vorrangfläche zur Freiraumsicherung im Sinne der Grünordnung
der Stadt Münster eingreift, wird gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster neben dem
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung auch der Ausschuss für Umweltschutz,
Klimaschutz und Bauwesen an den Beratungen zum Planaufstellungsverfahren beteiligt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereich
1 Badeanstalt und Sportanlage für Theologiestudenten

Anlage A

1823 Zeichen

Anlage A zur V/0231/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
für einen T eildes Geländes des ehemaligen „Zölibads“ am westlichen Ende der Annette-Allee.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
einer 4-Gruppen- Kindertageseinrichtung mit Außengelände. Des Weiteren soll das
Bestandsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden.
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des
Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans als Satzung.
Finanzierung
Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans keine Kosten. Mit dem Vorhabenträger wird eine Rahmenvereinbarung zur
Kostenübernahme geschlossen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als
wachsender Stadt eine konstant hohe bzw. steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen
gerade auch im Innenstadtbereich besteht.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Versiegelung und
Bebauung von Flächen einhergehen wird, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

V-0231-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

151 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0231/2022
Geltungsbereich / Maßstab 1 : 5.000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630:Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring

Beratungsverlauf (5)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 30.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 36.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Annette-Allee 43
  • Kardinal-von-Galen-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0231/2022
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2022
Erstellt
29.03.2022 15:10