V/0231/2022
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Zölibad - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0231/2022 V/0231/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630: Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring [Kindergarten auf dem Gelände des ehemaligen "Zölibads"] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich am westlichen Ende der Annette Allee, zwischen der Annette-Allee und dem Kardinal-von-Galen-Ring, ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630). Das Plangebiet erstreckt sich über einen T eil des Flurstücks 241 in der Flur 206 der Gemarkung Münster. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine Kosten. Mit dem Vorhabenträger wird eine Rahmenvereinbarung zur Kostenübernahme geschlossen. Begründung: Das Bistum Münster beabsichtigt, auf seiner Fläche an der Annette-Allee 43 eine Kindertageseinrichtung mit Außengelände zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Dabei soll die Kindertageseinrichtung vier Gruppen umfassen und städtebaulich in ein- bis zweigeschossiger Stadtplanungsamt 13.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wörmann / Herr Husmann T elefon:492-6158 / 492-6194 Woermann@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0231/2022 Bauweise entstehen. Der Anlass für diese Planung begründet sich in der konstant hohen bzw. steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im Innenstadtbereich. Eine intensive Flächensuche durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat für den Stadtbezirk Münster-Mitte das Grundstück des ehemaligen „Zölibads“1 als geeigneten Standort identifiziert. Weiter soll im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans das Bestandsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden. Die Erschließung soll über die vorhandene Zufahrt zur Annette-Allee erfolgen. Zusätzlich gibt es eine fußläufige Anbindung an den öffentlichen Stellplatz am Kardinal-von-Galen-Ring. Das zur Verwirklichung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geschaffen werden. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden. Pandemiebedingt wird voraussichtlich keine Informationsveranstaltung angeboten werden können. Die Planunterlagen werden der interessierten Bürgerschaft in diesem Fall sowohl in Papierform als Aushang im Kundenzentrum des Stadthauses 3 als auch digital auf den Internetseiten des Stadtplanungsamts zur Verfügung gestellt. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Da das Planungsvorhaben in eine Vorrangfläche zur Freiraumsicherung im Sinne der Grünordnung der Stadt Münster eingreift, wird gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster neben dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung auch der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen an den Beratungen zum Planaufstellungsverfahren beteiligt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich 1 Badeanstalt und Sportanlage für Theologiestudenten
Anlage A
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Anlage A zur V/0231/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen T eildes Geländes des ehemaligen „Zölibads“ am westlichen Ende der Annette-Allee. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer 4-Gruppen- Kindertageseinrichtung mit Außengelände. Des Weiteren soll das Bestandsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine Kosten. Mit dem Vorhabenträger wird eine Rahmenvereinbarung zur Kostenübernahme geschlossen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als wachsender Stadt eine konstant hohe bzw. steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerade auch im Innenstadtbereich besteht. Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Versiegelung und Bebauung von Flächen einhergehen wird, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.
V-0231-2022-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0231/2022 Geltungsbereich / Maßstab 1 : 5.000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630:Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Annette-Allee 43
- Kardinal-von-Galen-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0231/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 15:10