Mandari Insight

V/0073/2025

Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck -Neubaugebäude-

Vorlagen 04.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 57.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 6 Kostenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Checkliste Barrierefreiheit

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan Fertigbauklassen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Vorentwurfsplanung Erweiterung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Checkliste nachaltiges Bauen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan Erweiterung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2519 Zeichen

Anlage A zur V/0073/2025 
Kurzüberblick 
Errichtung des Erweiterungsneubaus für das Schulzentrum Wolbeck, Nutzung nach Fertigstellung 
durch die Hauptschule, zur Bereitstellung des erforderlichen Schulraumes für alle Schulen am 
Schulzentrum. Ein weiterer Beschluss für den anschließenden Umbau des Bestandes und der 
Außenanlagen wird für das 1. Quartal 2026 angestrebt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel "Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa" verfolgt. 
Das Teilziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 -Leistung für Schulen- lautet: 
"Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung." 
Zielerreichung: Die Erweiterung des Schulzentrums steht am Beginn der Entwurfsplanung. Die 
Einreichung des Bauantrages ist für das 1. Quartal 2026 vorgesehen, die Inbetriebnahme des 
Erweiterungsneubaus ist nach heutigem Stand für das 1. Quartal 2029 vorgesehen. 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 27.967.440 € brutto zu kalkulieren. 
Der Umbau des Bestandes und der Außenanlagen schließen sich zeitlich an die Fertigstellung 
des Neubaus an. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und ein am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Erweiterungsneubau des Schulzentrums Wolbeck wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleit-
linien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und Betrieb von 
Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.

Anlage 6 Kostenberechnung

951 Zeichen

23.43.0005 20.03.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
SZ Wolbeck Neubau Erweiterung5090 Projektstart Jahr 2026
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2029
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage V/0073/2025
Risiko 0%
Unvorhersehbares 10%
Baupreisindex 4%
Kostenberechnung
-  €                                   
410.773,00 €                      
12.260.600,00 €                 
5.654.380,40 €                   
24.815,00 €                        
733.925,00 €                      
3.517.758,05 €                   
22.602.251,45 €                 
5.364.748,55 €                   
27.967.000,00 €                 
Erläuterungen:
aufgestellt:
gesehen:
Kostenermittlung nach DIN 276
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten
Markus Carl

Anlage 5 Checkliste Barrierefreiheit

3742 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Immobilien-
management

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“

Stand: Januar 2022
Anlage 5 zur Vorlage V/0073/2025

X Neubau/ bauliche Erweiterung
U Umbau im Bestand
DU Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit

Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:

Parkplätze für Menschen mit Behinderung

X ja, Anzahl: 3 [J nein, Erläuterung:
Entfernung des Parkplatzes zum X] Gestaltung entspricht den Vorgaben der
Haupteingang, ca. 100 m DIN 18040-1

Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle: Schulzentrum Wolbeck

X] mit Hochbordstein
DA mit Blindenleitsystem

Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang

X Verkehrsflächen > 1,50 m Breite X barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
X] Gebäudezugang leicht auffindbar [X] Einbindung in Blindenleitsystem
&X] Haupteingang schwellenfrei
&l Automatiktür [] Sonstiges:
X] Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
RX nutzbare lichte Breite > 1,50 m PX] kontrastreiche Gestaltung
&] alle Etagen barrierefrei erreichbar [] Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Türen
& leicht zu öffnen [J Obentürschließer mit Freilauffunktion
X Mindestbreite im Lichten > 90 cm [Xl kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
&Xl Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN &X Bewegungs- und Wartefläche
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 2 1,50 x 1,50 m
X] Sprachausgabe der Etagen X] Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
[X] Notrufsystem auch für Menschen mit [| Klappsitz vorhanden
Hörbehinderung nutzbar
[_[] Erläuterung der Abweichungen:

Treppen/ Rampen

X Gestaltung entspricht den Vorgaben der X] Stufenmarkierungen
DIN 18040-1

&X| Bewegungsfläche vor Rampen X beidseitiger Handlauf

[[] Handlauf in zwei Höhen

[| Erläuterung der Abweichungen:

Barrierefreie Sanitärräume

nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter

Wandhaken in zwei Höhen

Erläuterung der Abweichungen: nicht bei
jeder Sanitäranlage ist eine barrierefreie
Toilette vorhanden, jedoch in jeder Etage

I

separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage

höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden

Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :

Rd Dal Bl
II DI 8

Orientierungshilfen

X] Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4

X] Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)

Taktile Informationen

Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen

ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung

Erläuterung der Abweichungen:

LI R&

[] taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) [[] Handlaufenden an Treppen mit taktiler
[| Raumbeschriftung in Profilschrift und Etagenkennung

Brailleschrift X Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
X] Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder am Eingangsbereich

Rampen [[] Erläuterung der Abweichungen:
[| Sonstiges:

Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen

[_] Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen [_] Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
mit eingeschränktem Hörvermögen Raumbezeichnung:

X] Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN [[] Erläuterung der Abweichungen:
18041), Erläuterung:

Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:

(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 3 Lageplan Fertigbauklassen

62 Zeichen

Lageplan 
Darstellung mögl. 
Standort für 
Fertigbauklassen G9

Anlage 1 Vorentwurfsplanung Erweiterung

5297 Zeichen

01.04.2025
    AH
Klappliege/
Dusche?
Oberlicht
T30-RS
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
Copy
6ROOPð 6ROOPð
Lehrerflur
6ROOPð
23 Stg.
16,96/29
Windfang
WC-BTechnik
WC-LD
WC-LH
Vorraum
Vorraum
Nebeneingang 
Hauptschule
NA
Stuhllager
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð6ROOPð
NA
Haupteingang 
Hauptschule
WC-D WC-H
Vorraum
Vorraum
Windfang
6ROOPð
6ROOPð
Flur
TRH
Akten/ Lager
TRH
90/180
90/180
90/180
Ehemals
Schule
Koo. E.+M.
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Berufsorient.
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
%X7SlG3
-
Pð
HS
NF
90/180
Pð
Ehemals
Schule
Stundenpl.
-
Pð
HS
NF
Pð
Pð
WC-B
PðPð
Pð
Pð
Pð
Pð
Ehemals
Schule
Musikschule
-
Pð
MS
NF
90/180 90/180
Pð
Ehemals
Schule
Musik Samml.
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Forum HS
-
Pð
HS
NF
90/18090/180
Ehemals
Schule
Schulleitung
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
stellv. Schul.
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Musikraum
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Musikschule
-
Pð
MS
NF
Pð Pð
Pð
Pð
Pð
Ehemals
Schule
Inklusion
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Besprech.
-
Pð
HS
NF
90/180
Pð
Ehemals
Schule
6DQLWlWVU
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Sekretariat
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Informatik
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Betreuung
-
Pð
HS
NF
Pð
Pð
Ehemals
Schule
Musik Samml.
-
PðNF
Musikschule
Ehemals
Schule
Lehrerzim.
-
Pð
HS
NF
Pð
6WDGW0QVWHU
Albersloher Weg 33
-
Fon 0521-982 59 500
www.bks-architekten.de
Gezeichnet: %ODWWJU|‰H
Index:
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Bauherr:
Planungsstand:
Vorentwurfsplanung
0QVWHU
EG Neubau
0D‰VWDE Plannummer:
Grundriss
3ODQVFKOVVHO
+% Pð Allplan 2024
+LQZHLV7*$XQG%6.VLQGQRFKQLFKWEHUFNVLFKWLJW
H/B 297/420
%OHLFKVWUD‰HD_%LHOHIHOG
1:200 256
1838 Erweiterung Schulzentrum Wolbeck
9RQ+ROWH6WUD‰H0QVWHU

01.04.2025
    AH
23 Stg.
16,96/29
23 Stg.
16,96/29
6ROOPð 6ROOPð6ROOPð
6ROOPð6ROOPð 6ROOPð
6ROOPð
T30-RST30-RS
T30-RS
T30-RS
Flur
WC-H
WC-D
WC-B
Technik Lager
Lernflur 2
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
Lernflur 1
75+]XNOlUHQ
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Pð
Pð
Pð
WC-B
Pð
Pð Pð
Pð
Ehemals
Schule
Gest./Werk.
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Samml. Kunst
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Kunst
-
Pð
HS
NF
Pð
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
6WDGW0QVWHU
Albersloher Weg 33
-
Fon 0521-982 59 500
www.bks-architekten.de
Gezeichnet: %ODWWJU|‰H
Index:
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Bauherr:
Planungsstand:
Vorentwurfsplanung
0QVWHU
1. OG Neubau
0D‰VWDE Plannummer:
Grundriss
3ODQVFKOVVHO
+% Pð Allplan 2024
+LQZHLV7*$XQG%6.VLQGQRFKQLFKWEHUFNVLFKWLJW
H/B 297/420
%OHLFKVWUD‰HD_%LHOHIHOG
1:200 257
1838 Erweiterung Schulzentrum Wolbeck
9RQ+ROWH6WUD‰H0QVWHU

01.04.2025
    AH
6ROOPð 6ROOPð
6ROOPð6ROOPð 6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
OL
OL
OL
OL
OL
OL
T30-RS
T30-RS
T30-RS
T30-RS
SLZ
WC-H
WC-D
6ROOPð
WC-B
Technik Lager
Lernflur 3
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
6ROOPð
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Klasse
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Diffr.
-
Pð
HS
NF
Pð
Pð
Pð
Ehemals
Schule
Diffr.
-
Pð
HS
NF
WC-B
Pð
Pð Pð
Pð
Ehemals
Schule
CH
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Samml. CH/PH
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
PH
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
BI
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Samml. BI
-
Pð
HS
NF
Ehemals
Schule
Diffr.
-
Pð
HS
NF
6WDGW0QVWHU
Albersloher Weg 33
-
Fon 0521-982 59 500
www.bks-architekten.de
Gezeichnet: %ODWWJU|‰H
Index:
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Bauherr:
Planungsstand:
Vorentwurfsplanung
0QVWHU
2. OG Neubau
0D‰VWDE Plannummer:
Grundriss
3ODQVFKOVVHO
+% Pð Allplan 2024
+LQZHLV7*$XQG%6.VLQGQRFKQLFKWEHUFNVLFKWLJW
H/B 297/420
%OHLFKVWUD‰HD_%LHOHIHOG
1:200 258
1838 Erweiterung Schulzentrum Wolbeck
9RQ+ROWH6WUD‰H0QVWHU

01.04.2025
    AH
Lager
TechnikTechnik
Flur
Technik Lager
Pð
PðPð
Pð
Pð Pð
6WDGW0QVWHU
Albersloher Weg 33
-
Fon 0521-982 59 500
www.bks-architekten.de
Gezeichnet: %ODWWJU|‰H
Index:
Projekt:
Planinhalt:
Datum:
Bauherr:
Planungsstand:
Vorentwurfsplanung
0QVWHU
KG Neubau
0D‰VWDE Plannummer:
Grundriss
3ODQVFKOVVHO
+% Pð Allplan 2024
+LQZHLV7*$XQG%6.VLQGQRFKQLFKWEHUFNVLFKWLJW
H/B 297/420
%OHLFKVWUD‰HD_%LHOHIHOG
1:200 255
1838 Erweiterung Schulzentrum Wolbeck
9RQ+ROWH6WUD‰H0QVWHU

Anlage 4 Checkliste nachaltiges Bauen

3515 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: 784 Schulzentrum Wolbeck 
Vorlagen-Nr.: V/0073/2025  Anlage: 04  
         
 
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten:
 
Ja:  Nein:  
Erläuterung: Werden in der Vordimensionierung 
berücksichtigt. 
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:   
 Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO
2-Einsparung:           t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2 
Erläuterung: Bearbeitungsstand ist LPH 2, Ermittlung erfolgt in LPH 3 
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:  Bearbeitungsstand ist LPH 2, Ermittlung erfolgt in LPH 3 
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  noch zu ermitteln kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO
2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:     
Bearbeitungsstand ist LPH 2, Ermittlung erfolgt in LPH 3  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
 
4. Gründach  
 Ja ca. 1200 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt:  31.03.2025 geprüft:

Anlage 2 Lageplan Erweiterung

34 Zeichen

mögl. Standort Fertigbauklassen G9

Beschlussvorlage

18107 Zeichen

V/0073/2025 
V/0073/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
Errichtung des Neubaugebäudes und vorübergehende Errichung von 4 Fertigbau-Klassenräumen 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster fasst auf Grundlage der Leistungsphase 2 (V orentwurfsplanung) als 
ersten Baustein der Gesamtkonzeption zur Deckung  der Raumbedarfe des Schulzentrums 
Wolbeck sowie der Musikschule Wolbeck e.V . den Baubeschluss zur Errichtung eines 
Erweiterungsneubaus nach den Planungen der BKS Architekten GmbH (Anlagen 1 und 2). 
Der Neubau schafft die notwendigen Räumlichkeiten für die  bestehende 9-Zügigkeit unter 
Berücksichtigung von G9 für das Gymnasium Wolbeck sowie eine Raumreserve für einen 
zusätzlichen Zug für Raumbedarfe der Realschule Wolbeck oder des Gymnasiums Wolbeck. 
Die Maßnahme wird innerhalb des im Haushaltsplan 2025 vera nschlagten Gesamtbudgets i. 
H. v. 27,97 Mio. Euro umgesetzt Aufgrund der frühen Planungsphase des Projekts ist die 
aktuelle Kostenschätzung eine erste Indikation. Im weiteren Planungsverlauf sind, 
insbesondere am Ende der Leistungsphase 3 geeignete Redukti onsvarianten verbindlich zu 
planen und mit dem Bauinvestitionscontrolling abzustimmen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Konzept zur Deckung der Raumbedarfe aller 
Schulen im Schulzentrum Wolbeck neben dem Erweiterungsneubau nach dessen Errichtung 
obligatorisch auch organisatorische und räumliche Neuordnungen durch Umbauten und 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Carl 
Telefon: 492-2544 
carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0073/2025 
Umzüge, sowie eine teilweise Neugestaltung der Freianlagen umfasst. Ein separater 
Baubeschluss wird Anfang 2026 hierfür angestrebt. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster fasst den Besch luss zur Planung, Errichtung und zum Bau zur 
übergangsweisen Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur 
Deckung der Raumbedarfe für G9 bis zur Fertigstellung des Erweiterungsneubaus (Anlage 3). 
Die Kosten betragen 1.020.815 Euro und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 
 
4. Der Baubeginn für den Erweiterungsneubau ist für das 1.Quartal 2027 vorgesehen. Dessen 
Fertigstellung ist für das 1.Quartal 2029 geplant. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0711/2024 beschlos-
senen aktualisierten Raumprogramms Investitionskosten für den Neubau sowie die Fertigbauklassen 
in Höhe von 27.967.440 Euro entstehen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiteru ng am Schulzentrum Wolbeck ab 
dem Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf von 0,06 VZÄ und ab dem Haushaltsjahr 2027 ein Mehrbe-
darf von weiteren 0,42 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt. Außerdem ergibt sich 
aufgrund der höheren Schülerzahlen ein Mehrbedarf in Höhe von 0,10 VZÄ für das Schulsekretariat. 
Die genannten Mehrbedarfe werden in die nächstmöglichen Stellenplanberatungen aufgenommen. 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 5090 Erw. Schulzentrum Wolbeck    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
 
1.967.440 
   2025 1.835.000 
   2026 2.140.000 
   2027 6.559.000 
 
   2028 7.874.000 
   2029 7.592.000 
Summe der Auszahlungen    27.967.440 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 202 5 bei der Investiti-
onsmaßnahme 5090 „Erw. Schulzentrum Wolbeck“ in Höhe von 27.967.440 veranschlagt.  
Die Differenz zwischen der Veranschlagung im Haushaltsplan 2025 und dem Bedarf  im laufenden 
Haushaltsjahr in Höhe von 735.000 € wird im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven 
Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen.

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V/0073/2025 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff 552.840 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 428.000 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff.   35.500 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2029 ff. 419.510 Folge-
aufwand 
Summe aller Aufwendungen  1.435.850  
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat der Stadt  Münster hat am 24.06.2020 mit der Vorlage V/0437/2020  den Ausbau des 
Schulzentrums Wolbeck auf insgesamt 11 Züge unter Berücksichtigung von G9 beschlossen. Die 
Verwaltung wurde beauftragt, einen Architektur-/Landschaftsarchitekturwettbewerb mit 
anschließendem VgV-Verfahren sowie VgV-Verfahren für die Planungsleistung des Tragwerks und 
der haustechnischen Anlagen durchzuführen. Mit der Vorlage V/0637/2022 wurde durch den Rat der 
Stadt Münster am 04 .11.2022 beschlossen, die Architektur - und Landschaftsarchitekturleistungen 
getrennt, jeweils mittels eines Teilnahmewettbewerbs und anschließendem VgV -Verfahren, zu 
vergeben. Aus dem Verfahren für die Architekturleistungen ging die BKS Architekten GmbH au s 
Bielefeld als Gewinner hervor. Der Projektstart erfolgte im August 2023. Nach Abschluss der 
Leistungsphase 2 im Juli 2024 erfolgte ein Planungsstopp, um die Entwicklungen der 
Schülerprognose zu berücksichtigen. Am 11.12.2024 wurde mit dem Ratsbeschluss l t. Vorlage 
V/0711/2024 der Beschluss zum Raumprogramm lt. Vorlage V/0437/2020 aufgehoben. Beschlossen 
wurde neben den erforderlichen 9 Zügen zur konkreten Bedarfsdeckung (u.a. von G9) eine 
Raumreserve zur flexiblen Deckung zusätzlicher Schulraumbedarfe der Schulen des Schulzentrums 
Wolbeck. 
 
Zu 1.  
 
Ausgangssituation 
Am Schulzentrum Wolbeck werden zur Deckung des Raumbedarfs seit längerer Zeit 
Fertigbauklassen unterschiedlicher Bereitstellungzeitpunkte genutzt. Der Erweiterungsneubau stellt 
Ersatz für diese Räume sowie die zusätzlich benötigten Räume für G9 dauerhaft in Massivbauweise 
zur Verfügung. Die Fertigbauanlagen sollen nach Neubaufertigstellung noch für den Zeitraum der 
Umbaumaßnahmen im Bestand als Ausweichfläche zur Verfügung stehen. Nach deren Abs chluss 
werden sie abgebaut. 
  
Planungskonzept Erweiterung-Neubau 
Der Erweiterungsneubau wird als 3 -geschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung im Nordwesten 
des Grundstücks ohne direkte Anbindung an den Bestand errichtet. Die verfügbare Fläche wird effi-
zient genutzt, um alle erforderlichen, zusätzlich notwendigen Flächen für das Schulzentrum Wolbeck 
bereitzustellen. Die ursprünglich in der Machbarkeitsstudie angedachte Erweiterung durch zwei Bau-

- 4 - 
V/0073/2025 
körper in zwei Baufeldern wurde zugunsten dieser Lösung in ei nem Baufeld verworfen. Diese Kon-
zentration der Bautätigkeit minimiert Störungen des Unterrichtsbetriebs während der Bauphase und 
erhöht die Effizienz hinsichtlich Bauzeit und Kosten und sichert auch eine weitere Potenzialfläche für 
die Zukunft. 
 
Innere Erschließung 
Das Gebäude entwickelt sich um einen Innenhof, der eine gleichmäßige Belichtung und die Belüftung 
der geschützt nach innen orientierten Aufenthaltsbereiche mit Lern -Clustern ermöglicht. Die 
Verwaltungsräume und die Musikräume im Erdgeschoss, sowie die Klassen- und Fachklassenräume 
in den Obergeschossen umschließen diese zentrale Zone und orientieren sich nach außen entlang 
der vier Gebäudefassaden, hier sind auch die beiden notwendigen Treppenhäuser angeordnet. 
 
Nutzung 
Die Nutzung des Neubaus erfolgt bis auf die Flächen der Musikschule Wolbeck e.V. durch die Haupt-
schule Wolbeck.  Die vorhandene Lehrküche der Hauptschule Wolbeck verbleibt im Bestand. 
Im Erdgeschoss befinden sich die Räume der Verwaltung, sowie der Musikbereich und sanitäre Ein-
richtungen. Eine Sitztreppenanlage im Lern-Cluster Bereich bringt neben einer direkten Erschließung 
ins 1. Obergeschoss eine zusätzliche Aufenthaltsqualität für Pausen und die Möglichkeit dort Musik-
veranstaltungen sowie weitere Veranstaltungsformen mit begrenztem Publikum bis max. 199 Perso-
nen abzuhalten. 
Material und Konstruktion 
Die tragende Struktur des dreigeschossigen Neubaus wird als Massivkonstruktion erstellt. Als Decken 
werden sog. Cobiax Decken aus Beton mit eingelegten Hohlkörperelementen zur Reduzier ung von 
Gewicht und Betonvolumen erstellt, um den CO 2-Fußabdruck zu reduzieren. Eine Vorfertigung von 
Bauelementen für eine verkürzte Bauphase wird angestrebt. 
 
In der Fassadengestaltung wird durch das Verblendmauerwerk die Materialsprache de s Bestandes 
fortgeführt. Farblich abweichende Steine im Verlauf der Fenster erzeugen durch bandförmige  Farb-
verläufe eine horizontale Gliederung, die Fenster darin werden mit einer Einfassung aus Fertigteil-
elementen abgesetzt. Vor den vertikalen Treppenhausfenstern, bi ldet ein Bereich mit Loch -
Filtermauerwerk eine dezente vertikale Unterbrechung der ansonsten horizontal gegliederten Fassa-
den. 
 
Baugrundgutachten 
Ein erweitertes geotechnisches Gutachten hat tragfähige Bodenverhältnisse in etwa 4 m Tiefe ermit-
telt. Hierbei handelt es sich um ein gesamtstandortspezifisches Phänomen. Die Gründung muss da-
her bis auf dieses Niveau heruntergeführt werden. Das notwendige Gründungsniveau kann mit einer 
Unterkellerung erreicht und diese zur Unterbringung der Gebäudetechnik genutzt werden. Im Rah-
men der statischen Planung en und Berechnungen wurden für den Neubau mehrere Kellervarianten 
entwickelt und bewertet. Ergebnis ist, das eine Teilunterkellerung für Technikflächen als wirtschaft-
lichste Variante ausgeführt wird. 
 
Ökologie, Energie 
Grundlage des Baubeschlusses ist eine Planungstiefe der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) . 
Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine detaillierten Erkenntnisse hinsichtlich der Energieverbräuche 
vor. Planungsziel ist die Einhaltung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit der Stadt Münster. 
Das Flachdach wird extensiv zur CO2 -Speicherung begrünt. Zur Sicherstellung der 
Raumluftqualitäten ist eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen, deren Aggregate auf den Dächern 
platziert werden. Ergänzt werden die Dächer durch eine maximale Photovoltaikanlagenbelegung. Die 
genaue Größe der Anlage wird in den weiteren Planungsphasen ermittelt. Der Wärmebedarf wird 
über eine Wärmepumpenanlage gedeckt, eine Unterstützung  zu Spitzenlastzeiten  durch die 
bestehende Gasheizung des Bestandes wird erwägt. Raffstoreanlagen vor den Fenstern dienen der 
Verschattung und dem sommerlichen Wärmeschutz. 
Auf dem Baufeld des Neubaus befindet sich erhaltenswerter, überwiegend nach Baumschutzsatzung 
geschützter Baumbestand, der für den Neubau entfernt werden muss. Die genaue Anzahl kann erst 
mit der weiterführenden Planung benannt werden. Es sind voraussichtlich nicht nur unmittelbar im

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V/0073/2025 
Baufeld des Baukörpers Bäume betroffen, sondern auch Bäume z.B. in Bereichen  von Baugrube, 
Erschließungsflächen des Gebäudes und der dadurch erforderlichen Geländemodellierung des heute 
teilweise bewegten Geländes. Es wird derzeit von einer Fällung von ca. 30 Bäumen ausgegangen Im 
Zuge der Neugestaltung der Freiflächen des Schulho fes werden diese durch Neuanpflanzungen 
gemäß den Vorgaben der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Schule oder ggf. andere 
Ersatzmaßnahmen kompensiert. Diese Maßnahmen werden in der Baubeschluss Vorlage zum 
Umbau des Bestandes und der Freianlagen im 1. Quartal 2026 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Alle oberirdischen Geschosse des Neubaus sind entsprechend der Vorgaben für barrierefreies Bauen 
geplant. In jedem dieser Geschosse gibt es ein barrier efreies WC. Mit dem Aufzug sind alle 
Geschosse sowie der Keller erreichbar.  
Eine Vorstellung des  Entwurfs ist für den  02.07.2025 beim „Runden Tisch Barrierefreies Bauen 
(RTBB)“ terminiert. Die Hinweise des Gremiums we rden geprüft und im abgestimmten Umfang für 
eine Umsetzung übernommen. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage 
(Anlage 5). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 27.967.440 Euro . Im Zuge der Vorentwurfsplanung 
konnten im Vergleich zur ursprünglichen Machbarkeitsstudie durch die Reduzierung der Erweiterung 
auf einen Baukörper sowie durch weitere Variantenuntersuchungen in Abstimmung mit den Schulen 
Einsparungen bei den neu erforderlichen Flächen und damit dem erforderlichen Bauvolumen erreicht 
werden. Im Zuge der anstehenden Entwurfsplanung werden auch weiterhin mögliche 
Einsparpotentiale geprüft und berücksichtigt. 
 
Zu 2. 
 
Ausgangssituation 
Die Deckung des Raumbedarfs  der Hauptschule Wolbeck an einem Bauort und der Umzug der 
Hauptschule Wolbeck in den Neubau  erfordern Anpassungen im Bestand , um die bestehenden 
Räumlichkeiten für die Realschule Wolbeck und das Gymnasium Wolbeck gem. dem dialogisch und 
konsensual mit den beteiligten Schulen abgestimmten ganzheitlichen Nutzungskonzept im 
Schulzentrum Wolbeck nutzbar herzurichten. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen innerhalb des 
Bestandes werden in Art und Umfang von einer „Pinselsanierung“ im Bereich von Klassenräumen bis 
hin zu umfangreicheren Umbauten  in Form von Abbruch und V ersetzen von Wänden, Türen und 
anderen Bauteilen für die veränderten V erwaltungsbereiche und einigen anderen Räumen reichen.  
Brandschutzkonzept 
Für das Bestandsge bäude wird derzeit ein  Brandschutzkonzept abgestimmt, was momentane 
Unzulänglichkeiten aufgreift. Darin werden später auch die noch im Detail zu planenden Umbauten 
berücksichtigt, so dass im Zuge der Umbaumaßnahmen alle über die Zeit aufge laufenen 
erforderlichen Anpassungen entsprechend des Konzepts umgesetzt werden können. 
 
Ökologie, Energie 
Mit dem Vorhaben sind keine energetischen Maßnahmen im Bestand geplant, da sich dieses Bau-
vorhaben auf die Neuorganisation der Schulen nach der Verlagerung der Hauptschule konzentriert. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Soweit im Rahmen der Umbaumaßnahmen möglich, werden auch Verbesserungen hinsichtlich der 
Barrierefreiheit im Bestandsgebäude angestrebt.

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V/0073/2025 
Zu 3. 
 
Fertigbauklassen 
 
Ab dem Sommer 2026 (SJ 26/27) steigt der Raumbedarf aufgrund der Wiedereinführung von G9 bei 
den Gymnasien und erwarteter Mehrklassenbildungen im Umfang von 4 Unterrichtsräumen zzgl. Ver-
kehrsflächen. Bis  zur Fertigstellung des Erweiterung sneubaus voraussichtlich im 1. Quartal 2029  
werden daher nach Erhebung des Schulträgers in Abstimmung mit dem Gymnasium Wolbeck 4 zu-
sätzliche Klassenräume benötigt. Ein genauer Standort befindet sich in Abstimmung , ein möglicher 
Standort ist im Lageplan (Anlage 3) dargestellt. 
Bestehende, wie auch neu zu errichtenden Fertigbauklassen werden über diesen Zeitpunkt hinaus 
noch als Ausweichflächen für den anschließenden Umbau im Bestand benötigt. In Abhängigkeit von 
dem im weiteren Planungsprozess für den Umbau noch zu konkretisierenden Bedarf an Ausweichflä-
chen und deren Nutzungszeiten wird die für den konkreten Bedarf wirtschaftlichste Lösung hinsicht-
lich Kauf oder Miete angestrebt. 
 
Zu 4. 
 
Nach dem Baubeschluss ist die Bearbeitung der Leistungsphase 3 für den  Neubau mit 
anschließender Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen 
wird. Der Beginn der Bauarbeiten für die Erweiterung ist für das 1. Quartal 2027 geplant. Die 
Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 1. Quartal 202 9 erfolgen. Nach der 
Fertigstellung des Neubaus wird der Bestandsumbau beginnen. Das noch zu erstellenden Konzept 
für die Umbaumaßnahmen im Bestand wird bei der Bauabschnittsbildung den Bestand an 
Fertigbauklassen als Ausweichflächen berücks ichtigen. Spätestens nach Abschluss der 
Umbauarbeiten werden alle Fertigbauklassen am Standort entfernt. 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Aufgrund der frühen Planungsphase wurden noch keine Reduktionsvarianten berücksichtigt. Daher 
wird sich die Planung an den beschlossenen HH -Ansatz anpassen. In den 
Investitionskosten sind neben den Baukosten für den  Erweiterungsneubau auch Baukosten (KG 
300+400) in Höhe von 1.020.815 Euro für die Fertigbauklassen enthalten. Darüber hinaus werden 
Folgelasten in Höhe von 1.435.850 Euro pro Jahr für die Erweiterung entstehen. Für die Umbaumaß-
nahmen im Bestand sowie teilweise Neugestaltung der Freianlagen müssen die Kosten noch ermittelt 
werden. Sie werden mit dem Baubeschluss für diese Maßnahmen benannt und sind zusätzlich bereit-
zustellen. 
 
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche 
Wert aus dem 4. Quartal 20 24 für Erweiterungen von Schulgebäuden  herangezogen.  
Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt im Durchschnitt 3.466,74 Euro/m² 
BGF und der Kostenkennwert Oben 4.299,27 Euro/m² BGF. 
Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerks-
kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 3.620,00 Euro/m² BGF.  
Die vergleichsweise erhöhten Investitionskosten pro Quadratmeter sind auf die aufwändigere Tiefer-
gründung zurückzuführen. 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat

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V/0073/2025 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Vorentwurfsplanung Erweiterung 
Anlage 2 Lageplan Erweiterung 
Anlage 3 Lageplan Fertigbauklassen 
Anlage 4 Checkliste nachhaltiges Bauen 
Anlage 5 Checkliste Barrierefreiheit 
Anlage 6 Kostenberechnung 
Anlage 7 Folgelastenberechnung

Anlage 7 Folgelastenberechnung

2764 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 22.05.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: SZ Wolbeck Neubau Erweiterung
Jahr der Fertigstellung: 2029
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 27.967.440,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 27.967.440,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 27.059.318,00 96,75
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 908.122,00 3,25
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 27.967.440,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  35.502,00 €                 35.502,00 €        0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 324.360,00 22,59
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 228.480,00 15,91
Zwischensumme 2029 552.840,00 38,50
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2029 428.000,00 29,81
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2029 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2029 419.510,00 29,22
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 419.510 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 839.020 € p.a.
= Schuldendienst 1.258.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
1.435.852,00 97,53
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2029 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 1.435.850,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,13
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (7)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 56.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 57.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0073/2025
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2025
Erstellt
12.02.2025 11:39