V/0683/2009
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Erläuterung zur GBR 2010_zu_Anlage_2
10351 Zeichen
66 10 1002 zu Anlage 2
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010
Gewässerunterhaltung
I. Allgemeines
Für die Unterhaltung der Fließgewässer wird seit 20 03 eine Gewässergebühr erho-
ben. Die Erhebungsgrundlage ist § 92 Landeswasserge setz „Umlage des Unterhal-
tungsaufwandes“ in Verbindung mit den §§ 6 und 7 KA G NRW. Umzulegen ist der
Aufwand der Gewässerunterhaltung auf die Grundstück e, von denen Wasser den
Gewässern seitlich zufließt.
Die Satzung unterscheidet für alle Grundstücke in e inen versiegelten Flächenanteil,
Waldflächen und einen übrigen Flächenanteil (unversiegelt).
Die Gebührenmaßstäbe betragen für
- befestigte Flächen 100 %
- Waldflächen 5 %
- übrige Flächen (unversiegelt) 10 %.
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ weist i m Gegensatz zur Abwasser-
beseitigung keine Vollkostendeckung aus.
Kosten, die nicht der allgemeinen Unterhaltung der Fließgewässer (z. B. Wehre in
Gewässern) bzw. Aufwendungen für andere Bereiche (R egenrückhaltebecken, Mul-
denrigolen usw. = Abwasserbeseitigung) darstellen, sind aus der Gewässerunterhal-
tung auszugliedern. Diese Art von Kosten sind nicht umlagefähige Aufwendungen
.
Die Gewässergebühren wurden letztmalig für das Jahr 2008 verändert. Für 2010 ist
eine Gebührenanpassung erforderlich, weil sich zum einen die umlagefähigen Kosten
geändert haben und zum anderen der Gebührenmaßstab erheblich verringert hat.
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Kosten
1. Zeile 4: Personalaufwendungen (TEP Zeile 11+12)
Die Personalaufwendungen werden weiterhin vom Perso nal- und Organisati-
onsamt und Zentrales Justiziariat bewirtschaftet. D iese betragen nach Ab-
grenzung von Versorgungsbezügen für 2010 insgesamt rd. 178 T€ (2009 =
162 T€). Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr au fgrund des größeren
Aufwandes für die Gewässerunterhaltung. Von diesem Personalaufwand wer-
den 141 T€ (2009 = 127 T€) der Gewässerunterhaltung zugeordnet. Die rest-
lichen 37 T€ (2009 = 34 T€) sind nicht gebührenfähi ge Leistungen (z. B. Weh-
re in Gewässer, ökologische Verbesserungen usw.).
2.
Zeile 12: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun gen (TEP Zeile 13)
Hierbei handelt es sich insgesamt um die Unterhaltu ngs- und Betriebskosten
für die Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (302 T€) einschließlich der
Zahlungen an die 5 Unterhaltungsverbände (310 T€). Von den Kosten in Höhe
von insgesamt 612 T€ (2009 = 620 T€) werden rd. 600 km Wasserläufe, an-
derweitige Gewässer, Wehre an Gewässern u. ä. unter halten. Die Kosten für
die Unterhaltung der Wasserläufe betragen rd. 570 T € (2009 = 549 T€). Der
Rest in Höhe von 42 T€ (2009 = 71 T€) sind nicht um lagefähige Kosten (z. B.
ökologische Verbesserungen, naturnahe Regenrückhaltebecken usw.).
3. Zeilen 20 + 24: Sonstige ordentliche Aufwendunge n einschl. kalk. Mieten
Diese Positionen beinhalten u. a. die kalk. Miete f ür die Diensträume im StH 3,
Post- und Fernmeldegebühren, personalabhängige Sach kosten wie z. B.
Schutz- und Dienstkleidung, Fortbildungen, Büromate rialien usw. Die Kosten
betragen 2010 insgesamt 22 T€ (2009 = 19 T€). Davon entfallen 11 T€ auf
die Gewässerunterhaltung.
4. Zeilen 25 + 26: Interne Leistungsbeziehungen ein schl. Energie
Interne Leistungsbeziehungen (frühere Verwaltungsko stenerstattungen) sind
Leistungen von Fachbereichen wie z. B. des Amtes fü r Finanzen und Beteili-
gungen, des Personal- und Organisationsamtes, des A mtes für Immobilien-
management usw., die den kostenrechnenden Einrichtu ngen anzurechnen
sind. Diese Kostenanteile werden nicht über den TEP 1304 abgebildet. Sie
werden vom Amt für Finanzen und Beteiligungen ermit telt und entsprechend
in die GBR eingegliedert.
Die Aufwendungen hierfür betragen für 2010 = 51 T€
(2009 = 62 T€ ). Die
Leistungsverrechnungen werden mit rd. 70 % auf den Unterhaltungsbereich
der Stadt Münster verbucht = 35 T€ (2009 = 43 T€). Dieser Anteil entspricht
der Menge der Bescheide für den Unterhaltungsbereic h der Stadt Münster.
Die restlichen 30 % = 16 T€ sind nicht umlagefähige Verwaltungskosten und
bilden einen Teil des Zuschussbedarfes, da die Unte rhaltungsverbände (gem.
§ 7 KAG NRW) nicht mit städt. Verwaltungskosten belegt werden dürfen.
5. Zeilen 28 + 29: Kalkulatorische Kosten
Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt auf der Grundlage der er-
gangenen Rechtsprechungen des OVG NRW. Sie sind nic ht Bestandteil des
TEP.
- Abschreibungen
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitwerten.
Der Ansatz für 2010 beträgt 90 T€ (2009 = 89 T€). E r entspricht dem
Wert der Abrechnung für 2008 (einschl. Index 2009 + 10) und ist in
der Regel für den Ausbau von Wasserläufen zur ordnu ngsgemäßen
Ableitung des Regenwassers (Vorfluter) notwendig. D iese Kosten sind
nicht
dem umlagefähigen Aufwand zuzuordnen. Die Abschrei bungen
werden zu 25 % von der Abwasserbeseitigung erstatte t und dort über
Gebühren (PG 1101) finanziert.
- Verzinsung
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert)
ermittelt. Der Ansatz für 2010 beträgt 82 T€ (2009 = 84 T€) und wird
wie die Abschreibungen teilweise von der Abwasserbe seitigung erstat-
tet.
Von den insgesamt rd. 169 T€ kalkulatorischen Koste n (ohne Fahrzeuge) werden von
der Abwasserbeseitigung rd. 42 T€ erstattet. Die verbleibenden 127 T€ sind nicht um-
lagefähige Gewässerkosten und bilden gleichzeitig einen Zuschussbedarf.
Erlöse
6. Zeilen 42 + 43: Interne Leistungsbeziehungen
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Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb
müssen Tätigkeiten, die für andere Einrichtungen de r Stadt erbracht werden,
in Rechnung gestellt werden. Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus
Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus Kanälen in Fließgewässer
wird z. B. die Unterhaltung der Wasserläufe nachhal tig erschwert. Daher sind
die von den Unterhaltungsverbänden mit ihren Beiträ gen geltend gemachten
Erschwerern für o. g. Einleitungen im internen Verr echnungsverfahren von der
Abwasserbeseitigung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltungsgebiet
der Stadt Münster. Die Verrechnungen betragen insgesamt rd. 410 T€ (2009 =
rd. 371 T€). Hiervon betragen die Erschwerer rd. 32 7 T€ (2009 = rd. 311 T€).
Durch die Erhöhung der Erschwerer verringert sich e ntsprechend der umlage-
fähige Aufwand, der Ausgangsbasis für die Gebühren in den einzelnen Ver-
bänden ist.
7. Zeilen 44: Gewässergebühr
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand
von rd. 429 T€ (2009 = 417 T€) für jeden Unterhaltu ngsverband einzeln ermit-
telt. Die Gebühren betragen insgesamt zwischen 42,8 9 €/ha und 119,28 €/ha
(im Durchschnitt 56,03 €/ha -2008 Beschluss = 48,56 €-). Die Gebührenerhö-
hungen resultieren in der Hauptsache durch den ab 2 007 festgesetzten diffe-
renzierten Flächenmaßstab je Grundstück in befestig te Flächen, Waldflächen
und übrige Flächen (unversiegelt).
Bisher wurden zur Berechnung des Gebührensatzes als Mengeneinheit die
Gesamtgrundstücksflächen des Stadtgebietes (in ha) zugrunde gelegt, unab-
hängig davon, ob jeweils auch Grundstückseigentümer bekannt waren, die
veranlagt werden konnten. Es hat sich aber herausge stellt, dass nicht alle
Flächen jeweils einem Eigentümer zuzuordnen waren, weil z. B. bei den
Selbsterklärungen die Wegeflächen von Gemeinschafts eigentum nicht mit an-
gegeben wurden. Daher bleiben die tatsächlich veran lagten Flächen hinter
den tatsächlich vorhandenen Flächen zurück. Die Ver waltung ist bemüht, die-
se Diskrepanz fortlaufend zu verringern. Bis dahin können die Kosten nur auf
die veranlagbaren Eigentümer umgelegt werden.
Aus den dargelegten Gründen werden die Bemessungsei nheiten in den ein-
zelnen Unterhaltungsverbänden z. T. erheblich reduz iert, insgesamt gegen-
über der letzten Gebührenvorlage 2008 um rd. 1100 h a. Die angesetzten Ge-
bührenerhöhungen sind daher nicht zu vermeiden.
Die Berechnungsgrundlagen werden in Anlage 3
dargestellt.
Zusammenfassung:
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Nach Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 werden evtl. festgestellte Über-
schüsse bzw. Fehlbeträge gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW en tsprechend mit den Ergeb-
nissen der Vorjahre verrechnet.
Beschlussvorlage
7265 Zeichen
V/0683/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS);
hier: Änderung der Gebührentarife
Beratungsfolge
01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) -Änderung der Gebührenta-
rife- wird beschlossen (Anlage 1).
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2
und 3).
Begründung:
1. Allgemeines
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Landeswasser-
gesetz NRW erhebt die Stadt Münster seit 2003 Gewässergebühren, um hierdurch den jährlichen
Aufwand der Gewässerunterhaltung auf die Grundstücke umlegen zu können, von denen Wasser
den Gewässern seitlich zufließt.
Zur Veranlagung dieser Grundstücke wird nach versiegelter Grundstücksfläche, unversiegelter
Fläche und Waldfläche unterschieden.
Die Gebührenmaßstäbe betragen für
- befestigte Flächen 100 %
Vorlagen-Nr.:
V/0683/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
20.11.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0683/2009
- Waldflächen 5 %
- übrige Flächen (unversiegelt) 10 %.
Die Stadt Münster hat zum Jahresbeginn 2008 das „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“
und damit das doppische (kaufmännische) Rechnungswesen eingeführt. Trotz der deshalb verän-
derten Kostenerfassung bleibt es für das Gebührenrecht und damit die Gebührenbedarfsbere-
chung (GBR) jedoch bei den bisherigen Prinzipien, die das KAG, das LWG und die Rechtspre-
chung des OVG NRW gebildet haben. Daher ist die neue Produktgruppe -fließende Gewässer-
nicht 1 : 1 für die GBR zu übernehmen. Es bedarf weiterhin der bisherigen Berechnungsweise.
2. Berechnung der Gewässergebühren für 2010 (Anlagen 2 + 3)
In die Gebührenbedarfsberechnung fließen alle Kosten und Erträge ein, die mit dem Betrieb der
Fließgewässer in ursächlichem Zusammenhang stehen. Kosten, die nicht der allgemeinen Unter-
haltung der Fließgewässer zuzurechnen sind, werden aus der Gewässerunterhaltung ausgeglie-
dert. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für z. B. Wehre in Gewässern, Regenrückhaltebe-
cken, Muldenrigolen usw. (= nicht umlagefähiger Aufwand).
Das Gebiet der Stadt Münster ist in 6 Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhaltungs-
verbände Hiltrup-Amelsbüren, obere Stever, Havixbeck-Roxel, St. Mauritz-Altenberge und Münster
Süd-Ost) eingeteilt.
Für jedes der 6 Unterhaltungsgebiete werden die umlagefähigen Kosten gesondert ermittelt. Dabei
werden in den Gebieten der 5 Unterhaltungsverbände die von der Stadt Münster an die Verbände
zu zahlenden Unterhaltungskosten umgelegt. Anteilige Verwaltungskosten für die Gebührenerhe-
bung dürfen allerdings nicht berücksichtigt werden (§ 7 KAG NRW). Für das Unterhaltungsgebiet
der Stadt Münster sind dagegen neben den Unterhaltungskosten auch anteilige Verwaltungskos-
ten für die Gebührenerhebung umzulegen (§ 6 KAG NRW).
Die Kosten/Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2010 stellen sich insgesamt wie folgt dar:
Bezeichnung
Kosten/
Erlöse
2010 2009
€ €
davon
umlagefähiger
Unterhaltungs-
aufwand
2010 2009
€ €
nicht
umlagefähiger
Aufwand
2010 2009
€ €
1 2 3 4 5 6 7
Gesamtkosten 1.035.180 1.036.490 756.731 727.172 278.449 309.318
Gesamterlöse (ohne Gebühren) 412.270 374.580 327.318 310.529 84.959 64.058
Fehlbedarf (ohne Gebühren) - 622.910 - 661.910 -
429.413
-
441.643
-
193.490
-
220.260
+ Gewässergebühren
429.420
416.650
429.413
416.643
verbleibender Fehlbedarf - 193.490 - 245.260 0 0 -
193.490
-
245.260
Die Gesamtkosten der Gewässerunterhaltungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr nur ge-
ringfügig auf 1,035 Mio. €.
Allerdings erhöht sich insgesamt der umlagefähige Unterhaltungsaufwand (+30 T€), z. T. bedingt
durch höhere Aufwendungen zur Verbesserung der Wasserqualität des Aasee. Diese werden
- 3 -
V/0683/2009
durch höhere Einnahmen aus Erschwerern (+17 T€) minimiert. Die Gebühreneinnahmen in 2010
erhöhen sich daher um rd. 13 T€ auf rd. 429 T€.
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebühren-
bedarfsberechnung für 2010 (Anlage 2) dargestellt.
Die letzte Gebührenänderung wurde am 12.12.2007 für das Jahr 2008 beschlossen. Daher müs-
sen für die Gebührenänderung 2010 die Gebührenmaßstäbe (ha) und die Gebührensätze mit die-
sen Werten des Jahres 2008 gegenübergestellt werden.
Der durch Gebühren zu deckende Aufwand von insgesamt 429.413 € (2009 = 416.643 €) verteilt
sich wie folgt auf die einzelnen Unterhaltungsverbände:
Unterhaltungsgebiet
umlagefähiger
Aufwand
Bemessungseinheit ins-
gesamt
ha
Gewässergebühr
€/ha
Veränderung
2010 2010 2008* 2010 2008* um € in %
Hiltrup-Amelsbüren 91.428 1.495,39 1.683,50 61,14 54,31 6,83 12,57
obere Stever 13.356 148,09 188,65 90,19 70,80 19,39 27,38
Havixbeck-Roxel 36.520 851,41 944,07 42,89 38,68 4,21 10,88
St. Mauritz-Altenberge 50.520 535,86 616,87 94,28 82,19 12,09 14,71
Süd-Ost 35.000 293,43 302,40 119,28 115,74 3,54 3,06
Stadt Münster 202.589 4.339,42 5.040,49 46,69 39,51 7,18 18,17
Gewässerunterhaltung
insgesamt
429.413
7.663,60
8.775,98
56,03
48,56
7,47
15,38
(2008* = Grundlagendaten gem. Beschlussvorlage V/0858/2007)
Bisher wurden zur Berechnung des Gebührensatzes als Mengeneinheit die Gesamtgrundstücks-
flächen des Stadtgebietes (in ha) zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob jeweils auch Grund-
stückseigentümer bekannt waren, die veranlagt werden konnten. Es hat sich aber herausgestellt,
dass nicht alle Flächen jeweils einem Eigentümer zuzuordnen waren, weil z. B. bei den Selbster-
klärungen die Wegeflächen von Gemeinschaftsei gentum nicht mit angegeben wurden. Daher blei-
ben die tatsächlich veranlagten Flächen hinter den tatsächlich vorhandenen Flächen zurück. Die
Verwaltung ist bemüht, diese Diskrepanz fortlaufend zu verringern. Bis dahin können die Kosten
nur auf die veranlagbaren Eigentümer umgelegt werden.
In jedem Unterhaltungsverband wird wie bisher eine unterschiedliche Gewässergebühr festgesetzt.
Die Berechnungen zur Gebührenermittlung einschließlich der Ermittlung der Bemessungseinheiten
ergeben sich aus Anlage 3.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührenfestsetzungen je Unterhaltungsgebiet er-
geben sich folgende Gebührenbelastungen je Grundstückseigentümer für 2010:
- 4 -
V/0683/2009
- Einfamilienhaus mit 400 m² Grundstücksfläche, davon 150 m² versiegelt
0,75 € bis 2,09 €/Jahr (2008/9 = 0,68 € bis 2,03 €)
- mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb ohne Wald mit 35 ha Fläche und 2.500 m² befestigter Flä-
chen
160,85 € bis 447,30 €/Jahr (2008/9 = 145,06 € bis 434,02 €).
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen
Berechnung der Gebührensätze_Anlage_3
2212 Zeichen
66 10 1002 11.11.2009 Zum Vergleich KST Bezeichnung der Wasser- und Bodenverbände Flächen insgesamt abzügl. Wasser- flächen mögliche Gesamt- fläche Verband veranlagte Gesamt- fläche = Maßstab befestigte Flächen 100 %- Anteil übrige Flächen 10 %- Anteil Wert 10 % Wald 5 %- Anteil Wert 5 % wahrscheinl. veranlagte Bemessungs- einheit 2010 Bemessungs- einheit von Gesamtfläche 2008 umlagefäh. Aufwand lt. GBR 2010 in € Gebühren- satz 2010 €/ha = bei 100 % Gebühren- satz 2008/9 €/ha = bei 100 % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Sp. 2 - 3 aus Veranlagung Sp .7x10 % Sp. 9x5 % Sp. 6+8+ 10 2009 keine Gebüh- renveränderung Sp. 11/10 Bechluss V/0858/2007 11 Hiltrup - Amelsbüren 7.618,49 182,01 7.436,48 6.789,02 1.014,92 3.835,23 383,52 1.938,87 96,94 1.495,39 1.683,50 91.428,00 61,14 54,31 12 obere Stever 890,49 12,10 878,39 727,03 90,93 507,14 50,71 128,96 6,45 148,09 188,65 13.356,00 90,19 70,80 13 Havixbeck - Roxel 3.651,77 56,54 3.595,23 3.474,21 576,59 2.598,86 259,89 298,76 14,94 851,41 944,07 36.520,00 42,89 38,68 14 St. Mauritz - Altenberge 3.367,65 229,87 3.137,78 2.755,56 303,67 2.191,81 219,18 260,08 13,00 535,86 616,87 50.520,00 94,28 82,19 18 Süd- Ost 2.306,29 17,36 2.288,93 2.280,01 97,69 1.732,43 173,24 449,89 22,49 293,43 302,40 35.000,00 119,28 115,74 Wasser- und Bodenverbände insgesamt 17.834,69 497,88 17.336,81 16.025,83 2.083,80 10.865,47 1.086,55 3.076,56 153,83 3.324,18 3.735,49 226.824,00 68,23 60,77 10 Gewässerunterhaltung Stadt Münster 12.457,84 368,58 12.089,26 10.980,39 3.659,21 6.283,08 628,31 1.038,10 51,91 4.339,42 5.040,49 202.589,00 46,69 39,51 Gewässerunterhaltung insgesamt 30.292,53 866,46 29.426,07 27.006,22 5.743,01 17.148,55 1.714,86 4.114,66 205,73 7.663,60 8.775,98 429.413,00 56,03 48,56 Gebührenermittlung/Gebührenaufkommen für Gewässerunterhaltung 2010 1. Ermittlung der Bemessungseinheit in ha (auf Basis -Veranlagung 2009-) aktueller Stand 2. Ermittlung des Gebührensatzes (für 100 %-Anteil/ha) in € Anlage 3 Fächen im Stadtgebiet in ha Flächenaufteilung nach Abflußbeiwert/-art Produktpruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung_Anlage_2
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66 10 1002 Gebührenbedarfsberechnung -Gewässerunterhaltung- 2010 Stand:11.11.2009 Ansatz Wirtschafts- 2010 rechnung 10 11 12 13 14 18 20 21 22 23 24 30 31 32 33 34 35 Z e i l e Sachkonto Nr. Bezeichnung der Aufwands- und Ertragskonten (Kosten/Erlöse) Teilergeb- nisplan PG 1304 € zur Ermitt- lung der Gewässer- gebühren 2010 Stadt Münster Hiltrup- Amels- büren obere Stever Havixb.- Roxel St. Mauritz- Alten- berge Münster Süd-Ost Summe (Spalten 7-12) Wehre ökolog. Verbesse- rung naturn.RRB/ RKB-Sandf.- M-Rigolen off-RW-Abl. nicht um- lagefähige Verwaltungs- kosten sonstiges Gew.als RW-Vorfl. Summe (Spalten 14-18) Bauleitung Aus- schrei- bung Planung Fahr- zeuge Verwal- tung Amt- /Abt- Leitung Summe (Spalten 20-25) 1 2 3 4 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 K o s t e n 2 500-512 Personal-/Versorgungsaufwendungen 179.160 177.590 13 9.941 139.941 3.552 31.966 0 2.131 37.649 0 3 506000 Unfallversi. tarifl. Besch. (GUVV) 790 790 623 623 16 142 0 9 167 0 4 11+12 Personalaufwendungen insgesamt 179.950 178.380 140.563 0 0 0 0 0 140.563 3.568 32.108 0 2.141 0 37.817 0 0 0 0 0 0 0 5 521400 Treibstoffe 3.000 3.000 0 0 0 0 0 0 0 3.000 3.000 6 521700 Abfallbeseitigung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 522/523200 Unterh./Bewirtschaftung Infrastruktur 281.100 2 81.100 245.000 245.000 1.500 11.100 23.500 0 36.100 0 8 522400 Unterhaltung von Fahrzeugen 500 500 0 0 0 0 0 0 0 500 500 9 529000 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 3.200 3.200 2.50 0 2.500 0 0 700 0 700 0 10 524200 IT-Dienstleistungen 13.980 13.980 9.690 9.690 0 0 0 4.290 4.290 0 11 525300 Erstattung Zweckverbände 310.000 310.000 0 134.69 7 13.356 47.894 78.708 35.000 309.655 0 0 0 345 345 0 12 13 Aufwend. f. Sach- u. Dienstleist. 611.780 611.780 257.190 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 566.84 5 1.500 11.100 24.200 4.635 0 41.435 0 0 0 3.500 0 0 3.500 13 574009 Bilanz. Abschreib. Infrastrukturverm. 83.680 0 0 0 0 14 576009 Bilanz. Abschreib. auf BGA. 750 0 0 0 0 15 14 Bilanzielle Abschreibungen 84.430 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 5401-5406 Aus-/Fortb., Schutz-/Dienstkl. u.a. 1.340 1.340 670 670 27 241 386 16 0 670 0 17 5420-5425 Büromat., Fachliteratur, Telekom. 8.600 8.600 4.300 4.300 172 1.548 2.477 103 4.300 0 18 543-54305 Umlage Kom.Scha.Ausgl. o. KFZ 640 640 320 320 13 115 184 8 320 0 19 546100 Kraftfahrzeugsteuern 200 200 0 0 0 200 200 20 16 Sonst. ordentliche Aufwendungen 10.780 10.780 5.290 0 0 0 0 0 5.290 212 1.904 3.047 127 0 5.290 0 0 0 200 0 0 200 21 17 Ordentliche Aufwendungen 886.940 800.940 403.043 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 712.698 5.279 4 5.113 27.247 6.903 0 84.542 0 0 0 3.700 0 0 3.700 22 550100 Zinsen an das Land (Rückz. aus Zuw.) 5.000 0 0 0 0 23 interne Leistungsbeziehungen 24 SA01120/1 VILV Aufw. für Kaltmiete/Nebenkosten 11.130 10.830 5.415 5.415 217 1.949 3.119 130 0 5.415 0 25 Energie (Amt 23) 1.300 650 650 26 208 416 0 650 0 26 interne Leistungsbeziehungen (VKE) 50.190 34.787 34.787 7.318 8.086 15.403 0 27 Summe: Teilergebnisplan (Aufwand) 903.070 863.260 443.895 1 34.697 13.356 47.894 78.708 35.000 753.550 5.522 47.270 38. 100 15.119 0 106.010 0 0 0 3.700 0 0 3.700 28 GBR-Su. kalk. Abschreibungen 89.900 0 0 88.025 88.025 1.875 1.875 29 GBR-Su. kalk. Verzinsung 82.020 0 0 81.232 81.232 788 788 30 Summe: direkten Stellenkosten (=TEP) 903.070 1.035.180 44 3.895 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 753.550 5.522 47. 270 38.100 15.119 169.257 275.267 0 0 0 6.363 0 0 6.363 31 Umlage der Vorkostenstellen 32 Amts-/Abteilungsleitung 0 0 0 0 0 0 0 33 Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0 34 Fahrzeuge 3.182 3.182 127 1.145 1.833 76 3.182 -6.363 35 Planung 0 0 0 0 0 0 0 36 Ausschreibung 0 0 0 0 0 0 0 37 Bauleitung 0 0 0 0 0 0 0 38 Summe der Endkostenstellen 903.070 1.035.180 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 756.731 5.649 48.416 39.932 15.195 169.257 278.449 39 Einnahmen/ E r l ö s e 40 414000 Sponsoring ökolog. Unterh. an Fließgewässern 2.700 2.700 0 2.700 2.700 41 415109 Auflösung Sonderposten -Land 31.400 0 0 0 0 42 int. Leistungsbezieh. (PG 1101 + 1304) (z. B. Erschwererbeiträge, Erst. Abw.) 372.680 244.487 43.269 0 11.374 28.188 327.318 3.047 5 42.31 0 45.362 43 int. Leistungsbeziehungen (fr. VKE) 36.890 0 0 0 36.885 5 36.890 44 432000 Benutzungsgebühren -Gewässergebühren- (Umlagefähiger Aufwand) 429.420 429.420 202.589 91.428 13.356 36.520 50.520 35.000 429.413 7 7 45 Summe: Einnahmen/Erlöse 463.520 841.690 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 756.731 0 2.700 39.932 17 42.310 84.959 46 Summe: Kosten 903.070 1.035.180 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35. 000 756.731 5.649 48.416 39.932 15.195 169.257 278.449 47 Ergebnisse 48 1. Ansatz TEP / Abgrezungen (TEP zur Gebührenberechn.) -439.550 49 2. Wirtschaftsrechnung -193.490 0 0 0 0 0 0 0 -5.649 -45.716 0 -15.178 -126.947 -193.490 Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" Nebenkostenstellen Vorkostenstellen in EURO Gebührenbedarfsaberechnung 2010 -Gewässergebühren- Hauptkostenstellen (Gebührenträger) Anlage 2
Satzungsändererung_GGS_Anlage_1
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NR W, Seite 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NR W, Seite 380), der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-We stfalen (KAG NRW) vom 21. Ok- tober 1969 (GV NRW, Seite 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW 2008, Seite 394) und des § 92 de s Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Be kanntmachung vom 25. Mai 1995 (GV NRW, Seite 926/SGV NRW 77), zuletzt geändert du rch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV NRW, Seite 708) hat der Rat der Stad t Münster in seiner Sitzung am 09.12.2009 diese Satzung beschlossen: - Artikel 1 Die Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) vom 13.12.2007 wird wie folgt ge- ändert: Der Gebührentarif gem. § 4 Abs. 5 der GGS der Stadt Münster wird wie folgt geändert: Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster vom 09.12.2009. Unterhaltungsbereich 2010 €/ha 1. Unterhaltungsverband „Hiltrup-Amelsbüren“ 61,14 2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 90,19 3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 42,89 4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 94,28 5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 119,28 6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 46,69 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0683/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37