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V/0683/2009

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Vorlagen 21.10.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 19.4

Erläuterung zur GBR 2010_zu_Anlage_2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Berechnung der Gebührensätze_Anlage_3

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Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung_Anlage_2

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Satzungsändererung_GGS_Anlage_1

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Ansehen

Erläuterung zur GBR 2010_zu_Anlage_2

10351 Zeichen

66 10 1002          zu Anlage 2
          
           
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010  
Gewässerunterhaltung  
 
 
 
I.  Allgemeines  
 
Für die Unterhaltung der Fließgewässer wird seit 20 03 eine Gewässergebühr erho- 
ben. Die Erhebungsgrundlage ist § 92 Landeswasserge setz „Umlage des Unterhal- 
tungsaufwandes“ in Verbindung mit den §§ 6 und 7 KA G NRW. Umzulegen ist der 
Aufwand der Gewässerunterhaltung auf die Grundstück e, von denen Wasser den 
Gewässern seitlich zufließt. 
 
Die Satzung unterscheidet für alle Grundstücke in e inen versiegelten Flächenanteil, 
Waldflächen und einen übrigen Flächenanteil (unversiegelt). 
Die Gebührenmaßstäbe betragen für 
- befestigte Flächen                     100 % 
- Waldflächen                                   5 %  
- übrige Flächen (unversiegelt)      10 %. 
 
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ weist i m Gegensatz zur Abwasser- 
beseitigung keine Vollkostendeckung aus.  
Kosten, die nicht der allgemeinen Unterhaltung der Fließgewässer (z. B. Wehre in 
Gewässern) bzw. Aufwendungen für andere Bereiche (R egenrückhaltebecken, Mul- 
denrigolen usw. = Abwasserbeseitigung) darstellen, sind aus der Gewässerunterhal- 
tung auszugliedern. Diese Art von Kosten sind nicht umlagefähige Aufwendungen 
. 
 
Die Gewässergebühren wurden letztmalig für das Jahr  2008 verändert. Für 2010 ist 
eine Gebührenanpassung erforderlich, weil sich zum einen die umlagefähigen Kosten 
geändert haben und zum anderen der Gebührenmaßstab erheblich verringert hat. 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
  
 Kosten 
 
 
1.  Zeile  4: Personalaufwendungen (TEP Zeile 11+12)  
Die Personalaufwendungen werden weiterhin vom Perso nal- und Organisati- 
onsamt und Zentrales Justiziariat bewirtschaftet. D iese betragen nach Ab- 
grenzung von Versorgungsbezügen für 2010 insgesamt rd. 178 T€ (2009 = 
162 T€). Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr au fgrund des größeren 
Aufwandes für die Gewässerunterhaltung. Von diesem Personalaufwand wer- 
den 141 T€ (2009 = 127 T€) der Gewässerunterhaltung  zugeordnet. Die rest- 
lichen 37 T€ (2009 = 34 T€) sind nicht gebührenfähi ge Leistungen (z. B. Weh- 
re in Gewässer, ökologische Verbesserungen usw.).  
 
2. 
 Zeile 12: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun gen (TEP Zeile 13)  
Hierbei handelt es sich insgesamt um die Unterhaltu ngs- und Betriebskosten 
für die Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (302  T€) einschließlich der 
Zahlungen an die 5 Unterhaltungsverbände (310 T€). Von den Kosten in Höhe 
von insgesamt 612 T€ (2009 = 620 T€) werden rd. 600  km Wasserläufe, an- 
derweitige Gewässer, Wehre an Gewässern u. ä. unter halten. Die Kosten für 
die Unterhaltung der Wasserläufe betragen rd. 570 T € (2009 = 549 T€). Der 
Rest in Höhe von 42 T€ (2009 = 71 T€) sind nicht um lagefähige Kosten (z. B. 
ökologische Verbesserungen, naturnahe Regenrückhaltebecken usw.).

3. Zeilen 20 + 24: Sonstige ordentliche Aufwendunge n einschl. kalk. Mieten  
 
Diese Positionen beinhalten u. a. die kalk. Miete f ür die Diensträume im StH 3, 
Post- und Fernmeldegebühren, personalabhängige Sach kosten wie z. B. 
Schutz- und Dienstkleidung, Fortbildungen, Büromate rialien usw. Die Kosten 
betragen 2010 insgesamt 22 T€ (2009 = 19 T€). Davon  entfallen 11 T€  auf 
die Gewässerunterhaltung. 
 
 
4. Zeilen 25 + 26: Interne Leistungsbeziehungen ein schl. Energie 
 
 
Interne Leistungsbeziehungen (frühere Verwaltungsko stenerstattungen) sind 
Leistungen von Fachbereichen wie z. B. des Amtes fü r Finanzen und Beteili- 
gungen, des Personal- und Organisationsamtes, des A mtes für Immobilien- 
management usw., die den kostenrechnenden Einrichtu ngen anzurechnen 
sind. Diese Kostenanteile werden nicht über den TEP  1304 abgebildet. Sie 
werden vom Amt für Finanzen und Beteiligungen ermit telt und entsprechend 
in die GBR eingegliedert.  
Die Aufwendungen hierfür betragen für 2010 = 51 T€
 (2009 = 62 T€ ). Die 
Leistungsverrechnungen werden mit rd. 70 % auf  den  Unterhaltungsbereich 
der Stadt Münster verbucht = 35 T€ (2009 = 43 T€). Dieser Anteil entspricht 
der Menge der Bescheide für den Unterhaltungsbereic h der Stadt Münster. 
Die restlichen 30 % = 16 T€ sind nicht umlagefähige  Verwaltungskosten und 
bilden einen Teil des Zuschussbedarfes, da die Unte rhaltungsverbände (gem. 
§ 7 KAG NRW) nicht mit städt. Verwaltungskosten belegt werden dürfen. 
 
 
 
5. Zeilen 28 + 29: Kalkulatorische Kosten 
 
 
Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt auf der Grundlage der er- 
gangenen Rechtsprechungen des OVG NRW. Sie sind nic ht Bestandteil des 
TEP. 
 
- Abschreibungen 
 
 
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitwerten. 
 
Der Ansatz für 2010 beträgt 90 T€ (2009 = 89 T€). E r entspricht dem 
Wert der Abrechnung für 2008 (einschl.  Index 2009 + 10) und ist in 
der Regel für den Ausbau von Wasserläufen zur ordnu ngsgemäßen 
Ableitung des Regenwassers (Vorfluter) notwendig. D iese Kosten sind 
nicht 
 dem umlagefähigen Aufwand zuzuordnen. Die Abschrei bungen 
werden zu 25 % von der Abwasserbeseitigung erstatte t und dort über 
Gebühren (PG 1101) finanziert. 
 
- Verzinsung 
 
 
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert) 
ermittelt. Der Ansatz für 2010 beträgt 82 T€ (2009 = 84 T€) und wird 
wie die Abschreibungen teilweise von der Abwasserbe seitigung erstat- 
tet. 
 
Von den insgesamt rd. 169 T€ kalkulatorischen Koste n (ohne Fahrzeuge) werden von 
der Abwasserbeseitigung rd. 42 T€ erstattet. Die verbleibenden 127 T€ sind nicht um- 
lagefähige Gewässerkosten und bilden gleichzeitig einen Zuschussbedarf.

Erlöse 
 
 
6. Zeilen 42 + 43: Interne Leistungsbeziehungen  
 
  	
 



	




 
 

 

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Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb 
müssen Tätigkeiten, die für andere Einrichtungen de r Stadt erbracht werden, 
in Rechnung gestellt werden. Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus 
Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus Kanälen  in Fließgewässer 
wird z. B. die Unterhaltung der Wasserläufe nachhal tig erschwert. Daher sind 
die von den Unterhaltungsverbänden mit ihren Beiträ gen geltend gemachten 
Erschwerern für o. g. Einleitungen im internen Verr echnungsverfahren von der 
Abwasserbeseitigung zu erstatten. Gleiches gilt für  das Unterhaltungsgebiet 
der Stadt Münster. Die Verrechnungen betragen insgesamt rd. 410 T€ (2009 = 
rd. 371 T€). Hiervon betragen die Erschwerer rd. 32 7 T€ (2009 = rd. 311 T€). 
Durch die Erhöhung der Erschwerer verringert sich e ntsprechend der umlage- 
fähige Aufwand, der Ausgangsbasis für die Gebühren in den einzelnen Ver- 
bänden ist.  
 
7. Zeilen 44: Gewässergebühr  
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand  
von rd. 429 T€ (2009 = 417 T€) für jeden Unterhaltu ngsverband einzeln ermit- 
telt. Die Gebühren betragen insgesamt zwischen 42,8 9 €/ha und 119,28 €/ha 
(im Durchschnitt 56,03 €/ha -2008 Beschluss = 48,56  €-). Die Gebührenerhö- 
hungen resultieren in der Hauptsache durch den ab 2 007 festgesetzten  diffe- 
renzierten Flächenmaßstab je Grundstück in befestig te Flächen, Waldflächen 
und übrige Flächen (unversiegelt).  
Bisher wurden zur Berechnung des Gebührensatzes als  Mengeneinheit die 
Gesamtgrundstücksflächen des Stadtgebietes (in ha) zugrunde gelegt, unab- 
hängig davon, ob jeweils auch Grundstückseigentümer  bekannt waren, die  
veranlagt werden konnten. Es hat sich aber herausge stellt, dass nicht alle 
Flächen jeweils einem Eigentümer zuzuordnen waren, weil z. B. bei den 
Selbsterklärungen die Wegeflächen von Gemeinschafts eigentum nicht mit an- 
gegeben wurden. Daher bleiben die tatsächlich veran lagten Flächen hinter 
den tatsächlich vorhandenen Flächen zurück. Die Ver waltung ist bemüht, die- 
se Diskrepanz fortlaufend zu verringern. Bis dahin können die Kosten nur auf 
die veranlagbaren Eigentümer umgelegt werden. 
 
Aus den dargelegten Gründen werden die Bemessungsei nheiten in den ein- 
zelnen Unterhaltungsverbänden z. T. erheblich reduz iert, insgesamt gegen- 
über der letzten Gebührenvorlage 2008 um rd. 1100 h a. Die angesetzten Ge- 
bührenerhöhungen sind daher nicht zu vermeiden.  
 
Die Berechnungsgrundlagen werden in Anlage 3
 dargestellt.

Zusammenfassung: 
 
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Nach Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 werden evtl. festgestellte Über- 
schüsse bzw. Fehlbeträge gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW en tsprechend mit den Ergeb- 
nissen der Vorjahre verrechnet.

Beschlussvorlage

7265 Zeichen

V/0683/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS); 
hier: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) -Änderung der Gebührenta-
rife-  wird beschlossen (Anlage 1).  
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 
und 3). 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines
 
 
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Landeswasser-
gesetz NRW erhebt die Stadt Münster seit 2003 Gewässergebühren, um hierdurch den jährlichen 
Aufwand der Gewässerunterhaltung auf die Grundstücke umlegen zu können, von denen Wasser 
den Gewässern seitlich zufließt. 
 
Zur Veranlagung dieser Grundstücke wird nach versiegelter Grundstücksfläche, unversiegelter 
Fläche und Waldfläche unterschieden.  
 
Die Gebührenmaßstäbe betragen für 
- befestigte Flächen                               100 % 
Vorlagen-Nr.: 
V/0683/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0683/2009 
- Waldflächen                                             5 % 
- übrige Flächen (unversiegelt)                10 %. 
 
Die Stadt Münster hat zum Jahresbeginn 2008 das „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“ 
und damit das doppische (kaufmännische) Rechnungswesen eingeführt. Trotz der deshalb verän-
derten Kostenerfassung bleibt es für das Gebührenrecht und damit die Gebührenbedarfsbere-
chung (GBR) jedoch bei den bisherigen Prinzipien, die das KAG, das LWG und die Rechtspre-
chung des OVG NRW gebildet haben. Daher ist die neue Produktgruppe -fließende Gewässer- 
nicht 1 : 1 für die GBR zu übernehmen. Es bedarf weiterhin der bisherigen Berechnungsweise. 
 
 
2.   Berechnung der Gewässergebühren für 2010 (Anlagen 2 + 3)
 
 
In die Gebührenbedarfsberechnung fließen alle Kosten und Erträge ein, die mit dem Betrieb der 
Fließgewässer in ursächlichem Zusammenhang stehen. Kosten, die nicht der allgemeinen Unter-
haltung der Fließgewässer zuzurechnen sind, werden aus der Gewässerunterhaltung ausgeglie-
dert. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für z. B. Wehre in Gewässern, Regenrückhaltebe-
cken, Muldenrigolen usw. (= nicht umlagefähiger Aufwand). 
 
Das Gebiet der Stadt Münster ist in 6 Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhaltungs-
verbände Hiltrup-Amelsbüren, obere Stever, Havixbeck-Roxel, St. Mauritz-Altenberge und Münster 
Süd-Ost) eingeteilt.  
 
Für jedes der 6 Unterhaltungsgebiete werden die umlagefähigen Kosten gesondert ermittelt. Dabei 
werden in den Gebieten der 5 Unterhaltungsverbände die von der Stadt Münster an die Verbände 
zu zahlenden Unterhaltungskosten umgelegt. Anteilige Verwaltungskosten für die Gebührenerhe-
bung dürfen allerdings nicht berücksichtigt werden (§ 7 KAG NRW). Für das Unterhaltungsgebiet 
der Stadt Münster sind dagegen neben den Unterhaltungskosten auch anteilige Verwaltungskos-
ten für die Gebührenerhebung umzulegen (§ 6 KAG NRW). 
 
Die Kosten/Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2010 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
 
 
 
Bezeichnung 
 
Kosten/ 
Erlöse 
 
  2010          2009 
       €               € 
davon 
umlagefähiger 
Unterhaltungs-
aufwand 
  2010     2009 
      €            € 
 
nicht 
umlagefähiger 
Aufwand 
  2010       2009 
      €             € 
1 2 3 4 5 6 7 
Gesamtkosten 1.035.180 1.036.490 756.731 727.172 278.449 309.318 
Gesamterlöse (ohne Gebühren) 412.270 374.580 327.318 310.529 84.959 64.058 
Fehlbedarf (ohne Gebühren) - 622.910 - 661.910 - 
429.413 
- 
441.643 
- 
193.490 
- 
220.260 
 
+ Gewässergebühren  
 
429.420 
 
416.650 
 
429.413 
 
416.643 
  
verbleibender Fehlbedarf - 193.490 - 245.260 0 0 - 
193.490 
- 
245.260 
 
Die Gesamtkosten der Gewässerunterhaltungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr nur ge-
ringfügig auf 1,035 Mio. €.  
Allerdings erhöht sich insgesamt der umlagefähige Unterhaltungsaufwand (+30 T€), z. T. bedingt 
durch höhere Aufwendungen zur Verbesserung der Wasserqualität des Aasee. Diese werden

- 3 - 
V/0683/2009 
durch höhere Einnahmen aus Erschwerern (+17 T€) minimiert. Die Gebühreneinnahmen  in 2010 
erhöhen sich daher um rd. 13 T€ auf rd. 429 T€. 
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebühren-
bedarfsberechnung für 2010 (Anlage 2) dargestellt.  
 
Die letzte Gebührenänderung wurde am 12.12.2007 für das Jahr 2008 beschlossen. Daher müs-
sen für die Gebührenänderung 2010 die Gebührenmaßstäbe (ha) und die Gebührensätze mit die-
sen Werten des Jahres 2008 gegenübergestellt werden. 
 
Der durch Gebühren zu deckende Aufwand  von insgesamt 429.413 € (2009 = 416.643 €) verteilt 
sich wie folgt auf die einzelnen Unterhaltungsverbände: 
 
 
 
Unterhaltungsgebiet  
umlagefähiger 
Aufwand 
 
Bemessungseinheit ins-
gesamt 
ha 
Gewässergebühr 
€/ha 
Veränderung 
 2010 2010  2008* 2010 2008* um € in % 
Hiltrup-Amelsbüren 91.428 1.495,39  1.683,50 61,14 54,31 6,83 12,57 
obere Stever 13.356 148,09  188,65 90,19 70,80 19,39 27,38 
Havixbeck-Roxel 36.520 851,41  944,07 42,89 38,68 4,21 10,88 
St. Mauritz-Altenberge 50.520 535,86  616,87 94,28 82,19 12,09 14,71 
Süd-Ost 35.000 293,43  302,40 119,28 115,74 3,54 3,06 
Stadt Münster 202.589 4.339,42  5.040,49 46,69 39,51 7,18 18,17 
Gewässerunterhaltung 
insgesamt 
 
429.413 
 
7.663,60 
 
8.775,98 
 
56,03 
 
48,56 
 
7,47 
 
15,38 
(2008* = Grundlagendaten gem. Beschlussvorlage V/0858/2007) 
 
Bisher wurden zur Berechnung des Gebührensatzes als Mengeneinheit die Gesamtgrundstücks-
flächen des Stadtgebietes (in ha) zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob jeweils auch Grund-
stückseigentümer bekannt waren, die  veranlagt werden konnten. Es hat sich aber herausgestellt, 
dass nicht alle Flächen jeweils einem Eigentümer zuzuordnen waren, weil z. B. bei den Selbster-
klärungen die Wegeflächen von Gemeinschaftsei gentum nicht mit angegeben wurden. Daher blei-
ben die tatsächlich veranlagten Flächen hinter den tatsächlich vorhandenen Flächen zurück. Die 
Verwaltung ist bemüht, diese Diskrepanz fortlaufend zu verringern. Bis dahin können die Kosten 
nur auf die veranlagbaren Eigentümer umgelegt werden. 
 
In jedem Unterhaltungsverband wird wie bisher eine unterschiedliche Gewässergebühr festgesetzt. 
Die Berechnungen zur Gebührenermittlung einschließlich der Ermittlung der Bemessungseinheiten 
ergeben sich aus Anlage 3. 
 
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührenfestsetzungen je Unterhaltungsgebiet er-
geben sich folgende Gebührenbelastungen je Grundstückseigentümer für 2010:

- 4 - 
V/0683/2009 
- Einfamilienhaus mit 400 m² Grundstücksfläche, davon 150 m² versiegelt  
0,75 € bis 2,09 €/Jahr       (2008/9 = 0,68 € bis 2,03 €) 
- mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb ohne Wald mit 35 ha Fläche und 2.500 m² befestigter Flä-
chen 
160,85 € bis 447,30 €/Jahr    (2008/9 = 145,06 € bis 434,02 €). 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Berechnung der Gebührensätze_Anlage_3

2212 Zeichen

66 10 1002 11.11.2009 
Zum Vergleich 
KST Bezeichnung der Wasser- 
und Bodenverbände       
Flächen 
insgesamt 
abzügl. 
Wasser- 
flächen 
mögliche 
Gesamt- 
fläche 
Verband 
veranlagte 
Gesamt- 
fläche 
= Maßstab 
befestigte 
Flächen       
100 %- 
Anteil 
übrige 
Flächen       
10 %- 
Anteil 
Wert 
 10 % 
Wald 
 5 %- 
Anteil 
Wert 
 5 % 
wahrscheinl. 
veranlagte 
Bemessungs- 
einheit  
2010 
Bemessungs- 
einheit von 
Gesamtfläche 
2008 
umlagefäh.  
Aufwand lt. 
GBR 2010 
 in €
Gebühren- 
satz 2010            
€/ha 
 = bei 100 % 
Gebühren- 
satz  2008/9         
€/ha 
 = bei 100 % 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 
Sp. 2 - 3 aus Veranlagung Sp .7x10 % Sp. 9x5 % Sp. 6+8+ 10 2009 keine Gebüh- 
renveränderung Sp. 11/10 Bechluss 
V/0858/2007 
11 Hiltrup - Amelsbüren 7.618,49 182,01 7.436,48 6.789,02 1.014,92 3.835,23 383,52 1.938,87 96,94 1.495,39 1.683,50 91.428,00 61,14 54,31 
12 obere Stever 890,49 12,10 878,39 727,03 90,93 507,14 50,71 128,96 6,45 148,09 188,65 13.356,00 90,19 70,80 
13 Havixbeck - Roxel  3.651,77 56,54 3.595,23 3.474,21 576,59 2.598,86 259,89 298,76 14,94 851,41 944,07 36.520,00 42,89 38,68 
14 St. Mauritz - Altenberge 3.367,65 229,87 3.137,78 2.755,56 303,67 2.191,81 219,18 260,08 13,00 535,86 616,87 50.520,00 94,28 82,19 
18 Süd- Ost  2.306,29 17,36 2.288,93 2.280,01 97,69 1.732,43 173,24 449,89 22,49 293,43 302,40 35.000,00 119,28 115,74 
Wasser- und 
Bodenverbände insgesamt 
17.834,69 497,88 17.336,81 16.025,83 2.083,80 10.865,47 1.086,55 3.076,56 153,83 3.324,18 3.735,49 226.824,00 68,23 60,77 
10 Gewässerunterhaltung    
Stadt Münster     12.457,84 368,58 
12.089,26 10.980,39 3.659,21 6.283,08 628,31 1.038,10 51,91 4.339,42 5.040,49 202.589,00 46,69 39,51 
Gewässerunterhaltung 
insgesamt 
30.292,53 866,46 29.426,07 27.006,22 5.743,01 17.148,55 1.714,86 4.114,66 205,73 7.663,60 8.775,98 429.413,00 56,03 48,56 
 Gebührenermittlung/Gebührenaufkommen für Gewässerunterhaltung  2010 
1. Ermittlung der Bemessungseinheit in ha (auf Basis -Veranlagung 2009-) aktueller Stand 
2. Ermittlung des Gebührensatzes (für 100 %-Anteil/ha) in €
  Anlage 3 
Fächen im Stadtgebiet in ha Flächenaufteilung nach Abflußbeiwert/-art 
Produktpruppe 1304 "Fließende Gewässer"

Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung_Anlage_2

5107 Zeichen

66 10 1002 Gebührenbedarfsberechnung      -Gewässerunterhaltung-   2010       Stand:11.11.2009 
  Ansatz    Wirtschafts- 
2010 rechnung 10 11 12 13 14 18 20 21 22 23 24 30 31 32 33 34 35 
Z 
e  
i    
l  
e
Sachkonto 
Nr.       
Bezeichnung 
der Aufwands- und Ertragskonten 
(Kosten/Erlöse) 
Teilergeb- 
nisplan 
PG 1304 
€
zur Ermitt- 
lung der 
Gewässer- 
gebühren 
2010 
Stadt 
Münster 
Hiltrup- 
Amels- 
büren 
obere 
Stever 
Havixb.- 
Roxel 
St. 
Mauritz- 
Alten- 
berge 
Münster 
Süd-Ost 
Summe 
(Spalten       
7-12) 
Wehre 
ökolog. 
Verbesse- 
rung 
naturn.RRB/ 
RKB-Sandf.-  
M-Rigolen 
off-RW-Abl. 
nicht um- 
lagefähige 
Verwaltungs- 
kosten 
sonstiges 
Gew.als 
RW-Vorfl. 
Summe 
(Spalten     
14-18) 
Bauleitung 
Aus- 
schrei- 
bung 
Planung Fahr- 
zeuge 
Verwal- 
tung 
Amt- 
/Abt- 
Leitung 
Summe 
(Spalten    
20-25) 
1 2 3 4 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 
1 K o s t e n 
2 500-512 Personal-/Versorgungsaufwendungen 179.160 177.590 13 9.941 139.941 3.552 31.966 0 2.131 37.649 0
3 506000 Unfallversi. tarifl. Besch. (GUVV) 790 790 623 623 16 142 0 9 167 0
4
11+12 Personalaufwendungen insgesamt 179.950 178.380 140.563 0 0 0 0 0 140.563 3.568 32.108 0 2.141 0 37.817 0 0 0 0 0 0 0
5 521400 Treibstoffe 3.000 3.000 0 0 0 0 0 0 0 3.000 3.000 
6 521700 Abfallbeseitigung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
7 522/523200 Unterh./Bewirtschaftung Infrastruktur 281.100 2 81.100 245.000 245.000 1.500 11.100 23.500 0 36.100 0
8 522400 Unterhaltung von Fahrzeugen 500 500 0 0 0 0 0 0 0 500 500 
9 529000 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 3.200 3.200 2.50 0 2.500 0 0 700 0 700 0
10 524200 IT-Dienstleistungen 13.980 13.980 9.690 9.690 0 0 0 4.290 4.290 0
11 525300 Erstattung Zweckverbände 310.000 310.000 0 134.69 7 13.356 47.894 78.708 35.000 309.655 0 0 0 345 345 0
12 13 Aufwend. f. Sach- u. Dienstleist. 611.780 611.780 257.190 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 566.84 5 1.500 11.100 24.200 4.635 0 41.435 0 0 0 3.500 0 0 3.500 
13 574009 Bilanz. Abschreib. Infrastrukturverm. 83.680 0 0 0 0
14 576009 Bilanz. Abschreib. auf BGA. 750 0 0 0 0
15 14 Bilanzielle Abschreibungen 84.430 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
16 5401-5406 Aus-/Fortb., Schutz-/Dienstkl. u.a. 1.340 1.340 670 670 27 241 386 16 0 670 0
17 5420-5425 Büromat., Fachliteratur, Telekom. 8.600 8.600 4.300 4.300 172 1.548 2.477 103 4.300 0
18 543-54305 Umlage Kom.Scha.Ausgl. o. KFZ 640 640 320 320 13 115 184 8 320 0
19 546100 Kraftfahrzeugsteuern 200 200 0 0 0 200 200 
20 16 Sonst. ordentliche Aufwendungen 10.780 10.780 5.290 0 0 0 0 0 5.290 212 1.904 3.047 127 0 5.290 0 0 0 200 0 0 200 
21 17 Ordentliche Aufwendungen 886.940 800.940 403.043 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 712.698 5.279 4 5.113 27.247 6.903 0 84.542 0 0 0 3.700 0 0 3.700 
22 550100 Zinsen an das Land (Rückz. aus Zuw.) 5.000 0 0 0 0
23 interne Leistungsbeziehungen 
24 SA01120/1 VILV Aufw. für Kaltmiete/Nebenkosten 11.130 10.830 5.415 5.415 217 1.949 3.119 130 0 5.415 0
25 Energie (Amt 23) 1.300 650 650 26 208 416 0 650 0
26 interne Leistungsbeziehungen (VKE) 50.190 34.787 34.787 7.318 8.086 15.403 0
27 Summe: Teilergebnisplan (Aufwand) 903.070 863.260 443.895 1 34.697 13.356 47.894 78.708 35.000 753.550 5.522 47.270 38. 100 15.119 0 106.010 0 0 0 3.700 0 0 3.700 
28 GBR-Su. kalk. Abschreibungen 89.900 0 0 88.025 88.025 1.875 1.875 
29 GBR-Su. kalk. Verzinsung 82.020 0 0 81.232 81.232 788 788 
30 Summe: direkten Stellenkosten (=TEP) 903.070 1.035.180 44 3.895 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 753.550 5.522 47. 270 38.100 15.119 169.257 275.267 0 0 0 6.363 0 0 6.363 
31 Umlage der Vorkostenstellen 
32 Amts-/Abteilungsleitung 0 0 0 0 0 0 0
33 Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0
34 Fahrzeuge 3.182 3.182 127 1.145 1.833 76 3.182 -6.363 
35 Planung 0 0 0 0 0 0 0
36 Ausschreibung 0 0 0 0 0 0 0
37 Bauleitung 0 0 0 0 0 0 0
38 Summe der Endkostenstellen 903.070 1.035.180 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 756.731 5.649 48.416 39.932 15.195 169.257 278.449 
39 Einnahmen/ E r l ö s e 
40 414000 Sponsoring  
ökolog. Unterh. an Fließgewässern 2.700 2.700 0 2.700 2.700 
41 415109 Auflösung Sonderposten -Land 31.400 0 0 0 0
42 int. Leistungsbezieh. (PG 1101 + 1304) 
(z. B. Erschwererbeiträge, Erst. Abw.) 372.680 244.487 43.269 0 11.374 28.188 327.318 3.047 5 42.31 0 45.362 
43 int. Leistungsbeziehungen (fr. VKE) 36.890 0 0 0 36.885 5 36.890 
44 432000 
Benutzungsgebühren 
 -Gewässergebühren- 
(Umlagefähiger Aufwand) 
429.420 429.420 202.589 91.428 13.356 36.520 50.520 35.000 429.413 7 7
45 Summe: Einnahmen/Erlöse 463.520 841.690 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35.000 756.731 0 2.700 39.932 17 42.310 84.959 
46 Summe: Kosten 903.070 1.035.180 447.076 134.697 13.356 47.894 78.708 35. 000 756.731 5.649 48.416 39.932 15.195 169.257 278.449 
47 Ergebnisse 
48 1. Ansatz TEP / Abgrezungen 
(TEP zur Gebührenberechn.) -439.550 
49 2. Wirtschaftsrechnung -193.490 0 0 0 0 0 0 0 -5.649 -45.716 0 -15.178 -126.947 -193.490 
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" 
Nebenkostenstellen Vorkostenstellen 
in EURO Gebührenbedarfsaberechnung 2010 -Gewässergebühren- 
Hauptkostenstellen (Gebührenträger) 
Anlage 2

Satzungsändererung_GGS_Anlage_1

1606 Zeichen

Anlage 1   
 
 
 
 
Satzung 
 
 
zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) 
 
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NR W, Seite 666/SGV NRW 2023), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NR W, Seite 380), der §§ 2, 4, 6 und 7 
des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-We stfalen (KAG NRW) vom 21. Ok- 
tober 1969 (GV NRW, Seite 712/SGV NRW 610), zuletzt  geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV NRW 2008, Seite 394) und des § 92 de s Wassergesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Be kanntmachung vom 25. Mai 1995 
(GV NRW, Seite 926/SGV NRW 77), zuletzt geändert du rch Art. 1 des Gesetzes vom 
11.12.2007 (GV NRW, Seite 708) hat der Rat der Stad t Münster in seiner Sitzung am 
09.12.2009  diese Satzung beschlossen: 
 
- 
Artikel 1 
 
Die Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) vom 13.12.2007 wird wie folgt ge- 
ändert: 
 
 
Der Gebührentarif gem. § 4 Abs. 5 der GGS der Stadt Münster wird wie folgt geändert:  
 
Gebührentarif          
zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster vom 09.12.2009. 
 
 
 Unterhaltungsbereich 2010 
€/ha 
1. Unterhaltungsverband „Hiltrup-Amelsbüren“ 61,14 
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 90,19 
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 42,89 
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 94,28 
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 119,28 
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 46,69 
 
 
 
Artikel 2 
 
Inkrafttreten  
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 19.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 19.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0683/2009
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37