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V/0127/2019

Ausschreibung der Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e

Vorlagen 11.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 29

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3250 Zeichen

Anlage A zur V/0127/2019 
 
Kurzüberblick 
2014 beschloss der Rat erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen durch 
öffentliche Ausschreibungen zu vergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss im Herbst 
2017, dass sich die Stadt Münster das Ziel setzt, in Zukunft 50 % der neu zu errichtenden dauer-
haften Flüchtlingseinrichtungen in Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Dazu wird die Träger-
schaftsvergabe für die Einrichtung an der Marie-Curie-Straße vorgeschlagen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die soziale Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen soll geflüchteten Menschen helfen, den Alltag 
zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln 
und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten Wohnungs-
markt und der Teilhabe am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt 
die Unterstützung über örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein. 
Mit der Vergabe von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen an gemeinnützige freie Träger, 
Wohlfahrtsverbände oder Hilfsorganisationen werden wichtige Akteure für eine soziale Balance in 
der Stadtgesellschaft in die Betreuungsaufgabe eingebunden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Kommunen haben nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge 
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) einen Anteil der ihnen zugewiesenen Mittel für die soziale 
Betreuung der Menschen in ihren Unterbringungseinrichtungen aufzuwenden (§ 4). Der Rat der 
Stadt Münster hat die Möglichkeit zur Ausgestaltung dieser dem Grunde nach verpflichtenden Auf-
gabe so vorgenommen, dass er im Dezember 2014 beschlossen hat, dass der Personalstandard 
für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder tem-
poräre Lösungen - mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und 
Hauswarte je 50 Plätze festgelegt wurde.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf-
gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen, rücken die Fragen der ge-
sellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die 
Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kul-
tur- und Sportveranstaltungen.

Beschlussvorlage

11276 Zeichen

V/0127/2019 
V/0127/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausschreibung der Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, 
Marie-Curie-Straße 3 - 3e 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.02.2019 Integrationsrat Vorberatung 
   21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 
3 - 3e, wird in einem nationalen Ausschreibungsverfahren gemäß Vergabe- und Vertragsord-
nung für Leistungen für die Dauer von drei Jahren mit der Option für die Stadt Münster ausge-
schrieben, sie für maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. 
 
2. Mit der Auftrag nehmenden Organisation wird ein Vertrag zur Regelung der gegenseitigen Rech-
te und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung des Gebäudes und der Außenanlagen der Flücht-
lingseinrichtung sowie zur Finanzierung geschlossen. 
 
3. Findet sich in dem Verfahren keine geeignete Organisation für den Auftrag, betreibt die Stadt die 
Flüchtlingseinrichtung selbst. 
 
4. Für die Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die Ange-
bote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die Teilnahme am Bewertungsgremium kön-
nen die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Sozia-
les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen der 
CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der FDP und von DIE LINKE. je eine Vertrete-
rin oder einen Vertreter benennen. Für die Verwaltung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeord-
nete für Soziales, Integration, Kultur und Sport, teil. 
Sozialamt 
 
12.02.2019 
 
Ihr Ansprechpartner: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0127/2019 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Die notwendigen 
Mittel stehen als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunter-
halts“ zur Verfügung. 
 
Sollte sich in dem Verfahren keine geeignete Organisation für die Übernahme des Auftrags finden 
und die Stadt die Flüchtlingseinrichtung selbst betreiben, sind die erforderlichen Mittel innerhalb 
derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu verlagern. Die personellen Rahmenbe-
dingungen sind dann im Stellenplan zu schaffen. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlings-
einrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben, seinerzeit für die dauerhaften 
Einrichtungen in Roxel und Nienberge. Mit der Vergabe der Trägerschaften wurden eine größere Plu-
ralität der Angebote sowie eine Förderung von Wettbewerb und Qualität erwartet. 
 
Die Erfahrungen mit dem Betrieb der beiden dauerhaften Einrichtungen durch die freien Träger waren 
positiv. Ebenso die Kooperationen mit zahlreichen weiteren Trägern der örtlichen Wohlfahrtspflege 
und Hilfsorganisationen, die in der Zeit des besonders großen Zustroms geflüchteter Menschen in 
diesem Bereich aktiv waren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann im Zuge der Beratungen 
über die Vorlage V/0721/2017 zur Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge in seiner Sitzung am 
18.10.2017 beschlossen: „Beim Betrieb dieser neuen Einrichtungen (Anm.: neu zu errichtende dauer-
hafte Flüchtlingseinrichtungen) setzt die Stadt Münster weiterhin auf die Mitarbeit der freien Träger. 
Unter Berücksichtigung aller fachlichen und personellen Komponenten setzt sich die Stadt Münster 
das Ziel, in Zukunft 50 % aller Einrichtungen zu vergeben. Hierbei ist das vorgeschriebenen Aus-
schreibungsverfahren anzuwenden.“ 
 
Am 31.01.2018 beschloss der Rat die Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften 
Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Nienberge. Auf Basis der Ergebnisse des Bewertungsgremi-
ums entschied der Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 08.08.2018, dass der Caritasverband für 
die Stadt Münster e. V. Aufträge zur Übernahme der Betriebsträgerschaften dieser Flüchtlingseinrich-
tungen für die Dauer von drei Jahren erhält. 
 
Im Jahr 2019 wurde bislang die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup an der Marie-Curie-Straße 
3 - 3e neu in Betrieb genommen. Als nächste Fertigstellungen sind die Flüchtlingseinrichtungen am 
Dingbängerweg 7 - 7e in Mecklenbeck etwa Mitte 2019 und an der Waltermannstraße 11 - 13 in A-
melsbüren etwa Ende 2019/Anfang 2020 zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, als Nächstes die 
Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße auszuschreiben. In Hiltrup-West 
gibt es mit der Flüchtlingseinrichtung an der Böttcherstraße des Christlichen Vereins Junger Men-
schen Münster e. V. bereits eine Einrichtung in freier Trägerschaft. Die Verwaltung müsste diesen 
Stadtteil daher nicht mehr mit dem zentralen Sozialdienst für Flüchtlinge versorgen.  
 
Ausschreibungsverfahren und -inhalte 
 
Die Vergabe der Trägerschaft soll als öffentlicher Auftrag über Dienstleistungen nach der Vergabe- 
und Vertragsordnung für Leistungen in einem nationalen Verfahren ausgeschrieben werden. Daher 
entscheidet der Vergabeausschuss abschließend darüber, wer die Leistungen übernimmt. Neben 
z. B. gemeinnützigen freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden oder Hilfsorganisationen können in dem 
Verfahren auch kommerzielle, gewinnorientierte, also privatgewerbliche Organisationen Angebote 
abgeben.

- 3 - 
V/0127/2019 
 
Ausgeschrieben wird die Betreuung der Einrichtung mit 50 Plätzen durch Sozialarbeit und Hausdienst 
für die Dauer von drei Jahren. Unter den Leitgedanken der Selbstbestimmung, Partizipation und der 
Unterstützung gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht es in dem zu vergeben-
den Auftrag um die professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unterstützung 
von Flüchtlingen. Diese soll ihnen helfen, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven 
zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich 
des Umzugs auf den privaten Wohnungsmarkt und der Teilhabe am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt 
zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung durch örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeits-
arbeit ein.  
 
Das Gebäude an der Marie-Curie-Straße soll dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für 
die Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen sollen die notwendigen Regelungen in einen Ver-
trag zwischen Auftrag nehmender Organisation und Stadt Münster aufgenommen werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Münster die Option zu sichern, den Vertrag über diese Leistun-
gen für ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Dieser Zeitrahmen gewährleistet 
einerseits eine höhere Kontinuität in der Betreuung der Einrichtung, andererseits das Ziel, Wettbe-
werb zu schaffen, das beste Angebot zu erhalten und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. 
 
Auswahlkriterien 
 
In die Auswahl über die Trägerschaftsvergabe werden nur Bietende gelangen, die für die Aufgaben 
geeignet sind, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu werden alle 
an der Ausschreibung Teilnehmende beispielsweise belegen bzw. erklären müssen, dass sie qualifi-
ziertes Personal einschließlich qualifizierter Vertretungen einsetzen, die Vorgaben des Tariftreue- und 
Vergabegesetzes einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten. 
 
Die Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe soll im Übrigen folgenden Wertungskriterien mit den 
angegebenen prozentualen Gewichtungen folgen: 
 Zuschuss der Stadt Münster 
(Angebotssumme, wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 % 
 Betreuungskonzept - 25 % 
o Umsetzung des münsterschen Konzepts für die Betreuungs- und Integrationsarbeit - 10 % 
o Sozialarbeiterische Betreuung - 15 % 
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium 
 Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 20 % 
 Organisatorische Anforderungen - 15 % 
o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % 
o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, Aufgaben des Hausdienstes - 9 % 
 Qualitätssicherung - 10 % 
 
Angebotsbewertung und Bewertungsgremium 
 
Nach der Submission sind die schriftlich vorzulegenden Konzepte zu bewerten und eine Entschei-
dung des Vergabeausschusses über die Auswahl der Organisation vorzubereiten, die den Auftrag für 
die Trägerschaft der Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup erhalten soll. Zur Angebotsbewertung sollen 
Vertretungen der Gremien hinzugezogen werden, die örtlich und inhaltlich für die Flüchtlingseinrich-
tung zuständig sind - Bezirksvertretung, Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung.

- 4 - 
V/0127/2019 
 
Es soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden, wie es sich bei den bisherigen Vergaben von 
Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen bewährt hat. Dies soll die zulässigen Angebote an Hand 
der dargestellten Kriterien bewerten. Dazu sollen die Angebote anonymisiert werden. Die Erfahrun-
gen aus den bisherigen Verfahren haben gezeigt, dass dies zum Teil schwierig ist, insbesondere 
wenn in Angeboten beispielsweise bestehende örtliche Aktivitäten im Rahmen der Gemeinwesenar-
beit oder Leistungen, Maßnahmen oder Dienste im Quartier beschrieben werden. Dennoch bietet das 
Bewertungsgremium aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Schutz der Bietenden davor, dass 
sachfremde Erwägungen in die Bewertungen einfließen. 
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bewertungsgremiums müssen sich zur Verschwiegenheit 
verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn sie mit bie-
tenden Organisationen in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von ihnen im Gremium zu 
vertretenden Interessen kollidieren könnte. 
 
Ausblick 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Ausschreibung zur Über-
tragung der Betriebsträgerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e, 
veranlassen. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen werden dann über die anste-
hende Ausschreibung informiert. 
 
Geht aus dem Ausschreibungsverfahren keine geeignete Organisation für die Übernahme des Auf-
trags hervor, übernimmt die Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Men-
schen in der Einrichtung. 
 
Die Ausschreibung der Betriebsträgerschaft sowie das sich anschließenden Bewertungs- und Verga-
beverfahren werden nach Einschätzung der Verwaltung so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass eine 
Übergabe zum 01.07.2019 angestrebt werden kann. Für diese Übergangssituation gewährleistet der 
Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt die professionelle Betreuung der Menschen in der Flüchtlings-
einrichtung an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup und koordiniert den Übergang sowie die 
Weiterführung der ehrenamtlichen Arbeit. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

20.02.2019 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marie-Curie-Straße 3
  • Waltermannstraße 11
  • Böttcherstraße
  • Dingbängerweg 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0127/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37