V/0127/2019
Ausschreibung der Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e
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Anlage A
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Anlage A zur V/0127/2019 Kurzüberblick 2014 beschloss der Rat erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen durch öffentliche Ausschreibungen zu vergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss im Herbst 2017, dass sich die Stadt Münster das Ziel setzt, in Zukunft 50 % der neu zu errichtenden dauer- haften Flüchtlingseinrichtungen in Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Dazu wird die Träger- schaftsvergabe für die Einrichtung an der Marie-Curie-Straße vorgeschlagen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die soziale Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen soll geflüchteten Menschen helfen, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten Wohnungs- markt und der Teilhabe am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung über örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Mit der Vergabe von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen an gemeinnützige freie Träger, Wohlfahrtsverbände oder Hilfsorganisationen werden wichtige Akteure für eine soziale Balance in der Stadtgesellschaft in die Betreuungsaufgabe eingebunden. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja Nein Bereits veranschlagt X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Kommunen haben nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) einen Anteil der ihnen zugewiesenen Mittel für die soziale Betreuung der Menschen in ihren Unterbringungseinrichtungen aufzuwenden (§ 4). Der Rat der Stadt Münster hat die Möglichkeit zur Ausgestaltung dieser dem Grunde nach verpflichtenden Auf- gabe so vorgenommen, dass er im Dezember 2014 beschlossen hat, dass der Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder tem- poräre Lösungen - mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt wurde. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf- gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen, rücken die Fragen der ge- sellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kul- tur- und Sportveranstaltungen.
Beschlussvorlage
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V/0127/2019 V/0127/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausschreibung der Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e Beratungsfolge 20.02.2019 Integrationsrat Vorberatung 21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Betriebsträgerschaft für die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e, wird in einem nationalen Ausschreibungsverfahren gemäß Vergabe- und Vertragsord- nung für Leistungen für die Dauer von drei Jahren mit der Option für die Stadt Münster ausge- schrieben, sie für maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. 2. Mit der Auftrag nehmenden Organisation wird ein Vertrag zur Regelung der gegenseitigen Rech- te und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung des Gebäudes und der Außenanlagen der Flücht- lingseinrichtung sowie zur Finanzierung geschlossen. 3. Findet sich in dem Verfahren keine geeignete Organisation für den Auftrag, betreibt die Stadt die Flüchtlingseinrichtung selbst. 4. Für die Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die Ange- bote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die Teilnahme am Bewertungsgremium kön- nen die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Sozia- les, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der FDP und von DIE LINKE. je eine Vertrete- rin oder einen Vertreter benennen. Für die Verwaltung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeord- nete für Soziales, Integration, Kultur und Sport, teil. Sozialamt 12.02.2019 Ihr Ansprechpartner: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0127/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Die notwendigen Mittel stehen als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunter- halts“ zur Verfügung. Sollte sich in dem Verfahren keine geeignete Organisation für die Übernahme des Auftrags finden und die Stadt die Flüchtlingseinrichtung selbst betreiben, sind die erforderlichen Mittel innerhalb derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu verlagern. Die personellen Rahmenbe- dingungen sind dann im Stellenplan zu schaffen. Begründung: Ausgangslage Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlings- einrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben, seinerzeit für die dauerhaften Einrichtungen in Roxel und Nienberge. Mit der Vergabe der Trägerschaften wurden eine größere Plu- ralität der Angebote sowie eine Förderung von Wettbewerb und Qualität erwartet. Die Erfahrungen mit dem Betrieb der beiden dauerhaften Einrichtungen durch die freien Träger waren positiv. Ebenso die Kooperationen mit zahlreichen weiteren Trägern der örtlichen Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen, die in der Zeit des besonders großen Zustroms geflüchteter Menschen in diesem Bereich aktiv waren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann im Zuge der Beratungen über die Vorlage V/0721/2017 zur Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge in seiner Sitzung am 18.10.2017 beschlossen: „Beim Betrieb dieser neuen Einrichtungen (Anm.: neu zu errichtende dauer- hafte Flüchtlingseinrichtungen) setzt die Stadt Münster weiterhin auf die Mitarbeit der freien Träger. Unter Berücksichtigung aller fachlichen und personellen Komponenten setzt sich die Stadt Münster das Ziel, in Zukunft 50 % aller Einrichtungen zu vergeben. Hierbei ist das vorgeschriebenen Aus- schreibungsverfahren anzuwenden.“ Am 31.01.2018 beschloss der Rat die Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Nienberge. Auf Basis der Ergebnisse des Bewertungsgremi- ums entschied der Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 08.08.2018, dass der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Aufträge zur Übernahme der Betriebsträgerschaften dieser Flüchtlingseinrich- tungen für die Dauer von drei Jahren erhält. Im Jahr 2019 wurde bislang die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup an der Marie-Curie-Straße 3 - 3e neu in Betrieb genommen. Als nächste Fertigstellungen sind die Flüchtlingseinrichtungen am Dingbängerweg 7 - 7e in Mecklenbeck etwa Mitte 2019 und an der Waltermannstraße 11 - 13 in A- melsbüren etwa Ende 2019/Anfang 2020 zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, als Nächstes die Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße auszuschreiben. In Hiltrup-West gibt es mit der Flüchtlingseinrichtung an der Böttcherstraße des Christlichen Vereins Junger Men- schen Münster e. V. bereits eine Einrichtung in freier Trägerschaft. Die Verwaltung müsste diesen Stadtteil daher nicht mehr mit dem zentralen Sozialdienst für Flüchtlinge versorgen. Ausschreibungsverfahren und -inhalte Die Vergabe der Trägerschaft soll als öffentlicher Auftrag über Dienstleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in einem nationalen Verfahren ausgeschrieben werden. Daher entscheidet der Vergabeausschuss abschließend darüber, wer die Leistungen übernimmt. Neben z. B. gemeinnützigen freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden oder Hilfsorganisationen können in dem Verfahren auch kommerzielle, gewinnorientierte, also privatgewerbliche Organisationen Angebote abgeben. - 3 - V/0127/2019 Ausgeschrieben wird die Betreuung der Einrichtung mit 50 Plätzen durch Sozialarbeit und Hausdienst für die Dauer von drei Jahren. Unter den Leitgedanken der Selbstbestimmung, Partizipation und der Unterstützung gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht es in dem zu vergeben- den Auftrag um die professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unterstützung von Flüchtlingen. Diese soll ihnen helfen, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten Wohnungsmarkt und der Teilhabe am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung durch örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeits- arbeit ein. Das Gebäude an der Marie-Curie-Straße soll dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für die Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen sollen die notwendigen Regelungen in einen Ver- trag zwischen Auftrag nehmender Organisation und Stadt Münster aufgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Münster die Option zu sichern, den Vertrag über diese Leistun- gen für ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Dieser Zeitrahmen gewährleistet einerseits eine höhere Kontinuität in der Betreuung der Einrichtung, andererseits das Ziel, Wettbe- werb zu schaffen, das beste Angebot zu erhalten und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Auswahlkriterien In die Auswahl über die Trägerschaftsvergabe werden nur Bietende gelangen, die für die Aufgaben geeignet sind, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu werden alle an der Ausschreibung Teilnehmende beispielsweise belegen bzw. erklären müssen, dass sie qualifi- ziertes Personal einschließlich qualifizierter Vertretungen einsetzen, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten. Die Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe soll im Übrigen folgenden Wertungskriterien mit den angegebenen prozentualen Gewichtungen folgen: Zuschuss der Stadt Münster (Angebotssumme, wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 % Betreuungskonzept - 25 % o Umsetzung des münsterschen Konzepts für die Betreuungs- und Integrationsarbeit - 10 % o Sozialarbeiterische Betreuung - 15 % o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 20 % Organisatorische Anforderungen - 15 % o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, Aufgaben des Hausdienstes - 9 % Qualitätssicherung - 10 % Angebotsbewertung und Bewertungsgremium Nach der Submission sind die schriftlich vorzulegenden Konzepte zu bewerten und eine Entschei- dung des Vergabeausschusses über die Auswahl der Organisation vorzubereiten, die den Auftrag für die Trägerschaft der Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup erhalten soll. Zur Angebotsbewertung sollen Vertretungen der Gremien hinzugezogen werden, die örtlich und inhaltlich für die Flüchtlingseinrich- tung zuständig sind - Bezirksvertretung, Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge- sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. - 4 - V/0127/2019 Es soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden, wie es sich bei den bisherigen Vergaben von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen bewährt hat. Dies soll die zulässigen Angebote an Hand der dargestellten Kriterien bewerten. Dazu sollen die Angebote anonymisiert werden. Die Erfahrun- gen aus den bisherigen Verfahren haben gezeigt, dass dies zum Teil schwierig ist, insbesondere wenn in Angeboten beispielsweise bestehende örtliche Aktivitäten im Rahmen der Gemeinwesenar- beit oder Leistungen, Maßnahmen oder Dienste im Quartier beschrieben werden. Dennoch bietet das Bewertungsgremium aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Schutz der Bietenden davor, dass sachfremde Erwägungen in die Bewertungen einfließen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bewertungsgremiums müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn sie mit bie- tenden Organisationen in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von ihnen im Gremium zu vertretenden Interessen kollidieren könnte. Ausblick Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Ausschreibung zur Über- tragung der Betriebsträgerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup, Marie-Curie-Straße 3 - 3e, veranlassen. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen werden dann über die anste- hende Ausschreibung informiert. Geht aus dem Ausschreibungsverfahren keine geeignete Organisation für die Übernahme des Auf- trags hervor, übernimmt die Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Men- schen in der Einrichtung. Die Ausschreibung der Betriebsträgerschaft sowie das sich anschließenden Bewertungs- und Verga- beverfahren werden nach Einschätzung der Verwaltung so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass eine Übergabe zum 01.07.2019 angestrebt werden kann. Für diese Übergangssituation gewährleistet der Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt die professionelle Betreuung der Menschen in der Flüchtlings- einrichtung an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup und koordiniert den Übergang sowie die Weiterführung der ehrenamtlichen Arbeit. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Marie-Curie-Straße 3
- Waltermannstraße 11
- Böttcherstraße
- Dingbängerweg 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0127/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37