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V/0444/2018

Neukonzeptionierung einer Arbeitsmarktkonferenz

Vorlagen 10.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 51

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2512 Zeichen

Anlage A zur V/0444/2018 
Kurzüberblick 
Auf Basis der Erkenntnisse zu den bislang durchgeführten Arbeitsmarktkonferenzen schlägt die 
Verwaltung vor, die Veranstaltung zukünftig nicht in einem festen Format und Turnus, sondern in 
Abstimmung mit der lokalen Politik und dem Jobcenter-Beirat bedarfsorientiert durchzuführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele: „Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Stadt Münster im Themenfeld Sozial- und Arbeits-
marktpolitik“ sowie „Informationsvermittlung, Austausch und Sensibilisierung zu Themen der 
Arbeitsmarkt- und –Sozialpolitik und ggf. Wirtschaftsförderung“.  
 
Teilziel: Einführung einer bedarfsorientierten überregionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskonfe-
renz  
 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt bis zu 14.000 Euro zu kalkulieren;  
der  kommunale Anteil daran beträgt 15,2 %, also bis zu 2.128 Euro. 
 
 Beispiel: 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea-
lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX 
Mio. Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein

Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
- Vgl. aber Antrag A-R/003/2014 und Beschlussvorlage V/0714/2014. 
- Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar, abhängig von Häufigkeit, Umfang 
(insbes. Teilnehmer) und Ausgestaltung der Maßnahme. Die vorgeschlagene Maßnahme ist aller-
dings schon auf Flexibilität ausgerichtet. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Ggf. zu (in Abhängigkeit von den Themen der Maßnahme): 
 Gleichstellung/Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Inklusion 
 Migration 
 Jugendpolitische Themen 
 Wirtschaftsförderung

Beschlussvorlage

16486 Zeichen

V/0444/2018 
V/0444/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neukonzeptionierung einer Arbeitsmarktkonferenz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Auswertung der Verwaltung zu den gem. Beschlussvorlage V/0714/2014 (und 
Ergänzungsvorlagen V/0714/2014/1 sowie V/0714/2014/2) durchgeführten Arbeitsmarktkonfere n-
zen in Münster in den Jahren 2015 bis 2017 zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig Arbeitsmarktkonferenzen bedarfsorientiert und in flexi b-
lem Format durchzuführen. Der Bedarf ergibt sich dabei aus aktuellen bzw. zukunftsgerichteten 
Themen und Herausforderungen im Bereich der Arbeitsförderung und wird durch die Verwaltung 
mit der lokalen Politik und dem Beirat des Jobcenters abgestimmt. 
 
3. Mit der Beschlussfassung ist der Antrag der FDP -Fraktion Nr. A -R/0003/2014 abschließend b e-
arbeitet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz entstehen je na ch Ausrichtung Personalkosten 
zwischen 5.000 € – 6.000 € und Sachkosten bis zu 8.000 €. Die Kosten werden aus dem Personal - 
und Sachkostenbudget des Jobcenters der Stadt Münster getragen (der kommunale Anteil daran b e-
trägt 15,2 %) und jährlich grundsätzlich vorgehalten. 
 
 
 
Jobcenter 
 
10.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0444/2018 
 
Begründung: 
 
Hintergrund 
 
Mit ihrem Antrag an den Rat zur Einberufung einer regelmäßigen Arbeitsmarktkonferenz 1 hat die 
FDP-Ratsfraktion (A-R/0003/2014) folgende Ziele verfolgt: 
 
   Erschließung kurz -, mittel - und langfristiger Handlungserfordernisse für eine Stärkung des A r-
beitsmarktes 
 Aufzeigen möglicher bzw. wünschenswerter Handlungsansätze 
 Vermeidung von Doppelstrukturen 
 Eröffnung neuer Perspektiven und Verdeutlichung einer Gesam tverantwortung aller Institutionen 
für den lokalen Arbeitsmarkt durch kurze Wege zwischen den Beteiligten 
 
Die auf den Antrag hin erstellte Vorlage der Verwaltung 2 konkretisiert mögliche Aufgaben einer A r-
beitsmarktkonferenz: 
 
 Erarbeitung von Konzepten für Langzeitleistungsbeziehende und Entwicklung von Strategien zur 
Vermeidung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit, die Sensibilisierung von 
Arbeitgebern für eine Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden 
  Die Erarbeitung von Konzepten für (künftige) Fachkräfte  
 Konkrete Vereinbarungen zur Verbesserung der Situation besonderer Zielgruppen am örtlichen 
Arbeitsmarkt 
 
Entsprechend der vom Rat beschlossenen Vorlage wurde jeweils eine Arbeitsmarktkonferenz in den 
Jahren 2015 bis 2017 durchgeführt: 
 
An den Konferenzen nahmen jeweils rund 40 Personen teil (arbeitsmarktpolitische Sprecherinnen und 
Sprecher der Ratsfraktionen, Beirat des Jobcenters, Handwerkskammer und Industrie - und Handels-
kammer, Beigeordnete für den Bereich Arbeitsförderung, Verwaltung, themenbezogene Teilnehmen-
de). Der Zeitrahmen betrug jeweils drei bis vier Stunden. 
 
Konkrete Inhalte und Ergebnisse der durchgeführten Konferenzen  
 
1.  Konferenz zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungs-
beziehenden“ am 05.11.2018 
 
Die konkrete Fragestellung der Veranstaltung lautete „Was kann getan werden, um die Arbeit s-
marktintegration von langzeitleistungsbeziehenden und langzeitarbeitslosen Menschen zu fördern?“. 
Durch ein Impulsreferat sowie Vorträge zum  Arbeitsmarkt und der Bewerberstruktur in Münster wu r-
den Hintergrundinformationen und Denkanstöße geliefert. Anschließend wurden an Themeninseln 
Problemstellungen und Lösungsvorschläge zu der o.a. Fragestellung erarbeitet, aus der Perspektive 
von Trägern/gesellschaftlichen Akteuren, Arbeitgebenden sowie Politik und Verwaltung.  
                                                
1 „Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen – regelmäßige Arbeitsmarktkonferenz einberufen“                 
  (A-R/0003/2014). 
2 „Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz“ (V/0714/2014 und Ergänzungsvorlagen V/714/2014/1.                
  sowie V/0714/2014/2).

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V/0444/2018 
Die Arbeitsmarktkonferenz hat interessante Einblicke und Anregungen in Bezug auf das Thema 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug geliefert. Eine Bewertung der auf den Themenin-
seln erarbeiteten Problemstellungen und Lösungsvorschläge und Fokussierung auf konkrete lokal 
beeinfluss- und umsetzbare Lösungsansätze konnte in der Veranstaltung selbst jedoch aus zeitlichen 
Gründen nicht mehr umgesetzt werden, sondern wurde im Na chgang vorgenommen. Im Ergebnis 
wurden insbesondere bereits vorhandene Ansätze ausgebaut und verstetigt (z. B. die persönlichen 
Kontaktmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Langzeitarbeitslosen). 
 
 
2. Konferenz zum Thema „Arbeit 4.0 – Eine Chance für Flüchtlinge? Sind Flüchtlinge eine Chan- 
   ce?“ am 08.09.2016 
 
Um sich der im Titel der Veranstaltung gestellten Frage anzunähern, wurde zunächst zum Sachstand 
der geflüchteten Menschen mit SGB II-Bezug in Münster und im Münsterland berichtet (insbesondere 
Entwicklung der Zahlen, Qualifikationsniveau, Herausforderungen) und in einem Fachvortrag in das 
Thema „Arbeit 4.0“ (Definition, Prognosen zur Arbeitsmarktentwicklung und zu den sich verändernden 
Qualifikationsbedarfen) eingeführt. In kleineren Gruppen wu rde anschließend diskutiert, welche A n-
forderungen sich an die Geflüchteten, an Arbeitgebende und an die lokale Verwaltung und Politik stel-
len, damit geflüchtete Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt 4.0 haben bzw. eine Chance für den 
Arbeitsmarkt 4.0 sind.  Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung von sogenannten 
„good practice“ Beispielen, d. h. geflüchtete Menschen haben gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber s o-
wie einem Bildungsträger von ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt berichtet. 
 
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeit 4.0 und die anschaulichen „good practice“ Beispiele 
wurden insgesamt als sehr positiv bewertet. Im Ergebnis hat die Arbeitsmarktkonferenz jedoch g e-
zeigt, dass die themengebende Frage sich nicht ohne Weiteres beantworte n lässt. Zum einen ist die 
Entwicklung der Konsequenzen von Arbeit 4.0 auf die Beschäftigung noch nicht absehbar. Zum ande-
ren haben die Ergebnisse der Gruppenarbeit verdeutlicht, dass seitens der Arbeitgebenden, der Pol i-
tik und Verwaltung sowie der Geflüch teten selbst eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden mü s-
sen, um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt (4.0) zu meistern. Die in den Gruppen 
erarbeiteten Handlungsansätze blieben aus zeitlichen Gründen relativ abstrakt.  
 
 
3. Konferenz zum Thema „Ausbildung und Qualifikation 30plus“ am 09.11.2017 
 
Das Thema der Veranstaltung wurde vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs auf 
dem deutschen Arbeitsmarkt einerseits und den fehlenden Qualifikationen der erwerbsfähigen, of t-
mals langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II andererseits entwickelt. Nach einem Vo r-
trag zum Fachkräftebedarf in Nord -Westfalen wurden die Fördermöglichkeiten für Ausbildung und 
Qualifikation für Menschen ab 25 bzw. 30 Jahren dargestellt. Auch in dies er Veranstaltung wurde 
anhand verschiedener „good practice“ Beispiele veranschaulicht, wie auch Menschen im Alter von 
30plus erfolgreich qualifiziert und ausgebildet werden können. Im Plenum wurde dann diskutiert, wie 
es gelingen kann, (noch) mehr Lebensältere zu qualifizieren und auszubilden.  
 
Die Veranstaltung hat insbesondere die Notwendigkeit und die Herausforderungen der Ausbildung 
und Qualifizierung von Menschen jenseits der 30 verdeutlicht, aber auch gezeigt, dass dies im Z u-
sammenspiel verschiedener Akteur/innen (Jobcenter, Bildungsträger, Arbeitgebende und nicht zuletzt 
der Leistungsberechtigten selbst) gut gelingen kann. In der Plenumsdiskussion hat sich aber auch 
gezeigt, dass die Meinungen der verschiedenen Teilnehmenden hinsichtlich der mögliche n Lösungen

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V/0444/2018 
für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte auseinandergehen, z. B. hinsichtlich der Frage, 
was Arbeitgebenden diesbzgl. leisten können und sollten. Eine Fokussierung auf konkrete lokal b e-
einfluss- und umsetzbare Lösungsansätze ist im z eitlich engen Rahmen der Konferenz nicht mehr 
erfolgt. 
 
Fazit der bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen 
Insbesondere wurden mit den bislang durchgeführten Veranstaltungen  
 
 Informationsvermittlung  
 Austausch und 
 Sensibilisierung   
 
zu den jeweiligen Themen er reicht, was seitens der Teilnehmenden grundsätzlich positiv gewertet 
wurde. 
 
Allerdings hat sich herausgestellt, dass die mit der Beschlussvorlage angestrebten Ziele, also insb e-
sondere konkrete Handlungserfordernisse zu erschließen und Handlungsansätze zu erarbeiten (s.o.), 
die nicht ohnehin bereits bekannt und aufgegriffen sind, in diesem Format letztendlich nicht umfa s-
send erreicht werden konnten.  
 
Begründet liegt dies zum einen in dem für die angestrebten ambitionierten Ziele zu kurzen Zeitfenster 
der Veranstaltung mit einer Dauer von drei bis vier Stunden, das neben der notwendigen Einführung 
in das jeweilige Thema durch Impulsreferate und Fachvorträge nicht ausreichend Raum für eine Di s-
kussion und die Erarbeitung von Handlungsansätzen ließ. Verstärkt w urde dies durch den - gemäß 
Antrag und Vorlage durchaus gewollten und sinnvollen - heterogenen Teilnehmerkreis der Arbeit s-
marktkonferenz mit unterschiedlichen, d.h. auch entgegengesetzten Sichtweisen, die im Zeitrahmen 
der Veranstaltungen nicht zu konkrete n Handlungsansätzen zusammengeführt werden konnten. Die 
Möglichkeiten der Ausweitung des Zeitfensters der Arbeitsmarktkonferenz sind jedoch aufgrund ande-
rer (beruflicher und privater) Verpflichtungen für alle Teilnehmenden begrenzt. 
 
Weiterhin gibt es bere its verschiedene andere Gremien und Formate (z. B. den Arbeitskreis der a r-
beitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, den Beirat des Jobcenters, die jährlich durchg e-
führten Planungsworkshops des Jobcenters, an denen auch Mitglieder des Beirats und Fa chkräfte 
aus anderen städtischen Ämtern teilnehmen, sowie diverse Arbeitsgruppen und Fachforen), in denen 
mögliche Themen einer Arbeitsmarktkonferenz ohnehin schon diskutiert werden. Hier sind Doppe l-
strukturen entstanden. 
 
Eine weitere Erkenntnis, die aus den bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen gewonnen wurde, ist, dass 
die Ausrichtung erhebliche Ressourcen innerhalb der Verwaltung für die Vorbereitung, Durchführung 
und Nachbereitung der Arbeitsmarktkonferenz bindet und die anberaumten finanziellen Mittel (s . Vor-
lage V/0714/2014) nicht ausreichen, um einen geeigneten Rahmen für die Arbeitsmarktkonferenz 
gestalten zu können. Dies betrifft neben dem personellen Einsatz der Verwaltung insbesondere auch 
die Honorare für geeignete Referentinnen/Referenten. 
 
Im Ergebnis stehen Kosten und Nutzen der durchgeführten Arbeitsmarktkonferenzen vor dem bish e-
rigen Erwartungshorizont nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Auch sollte die Vorgabe, eine 
Arbeitsmarktkonferenz jährlich durchzuführen, überdacht werden, um themati sch aktuell und intere s-
sant und damit bedarfsorientiert zu sein.

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V/0444/2018 
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund eine flexible Neuausrichtung der Arbeitsmarktkonferenz 
mit veränderter, noch stärker bedarfsorientiert ausgerichteter Zielstellung vor.  
 
Künftige Ausrichtung der Arbeitsmarktkonferenz 
 
Die künftige Zielstellung der Arbeitsmarktkonferenz soll hauptsächlich in: 
 
 Informationsvermittlung,  
  Kontakt und Austausch arbeitsmarktlicher Akteurinnen/Akteure und Expertinnen/Experten sowie 
 Sensibilisierung   
 
für relevante Themen und Fragestellungen bestehen. Geeignete Handlungsansätze können sich da r-
aus ergeben und im Folgenden in anderen Foren aufgegriffen und weiterentwickelt werden. 
 
Die Arbeitsmarktkonferenz wird künftig bedarfsorientiert geplant und durchge führt. Der Bedarf ergibt 
sich dabei aus aktuellen bzw. zukunftsgerichteten Themen und Herausforderungen im Bereich der 
Arbeitsförderung und wird durch die Verwaltung mit der lokalen Politik und dem Beirat des Jobcenters 
abgestimmt. Das jeweilige Format und  der Teilnehmerkreis der Arbeitsmarktkonferenz ergeben sich 
aus dem festgestellten Bedarf und den aktuellen Rahmenbedingungen. Ein fester Turnus, ein starres 
Format und ein festgelegter Teilnehmerkreis für die Arbeitsmarktkonferenz werden nicht als zielfü h-
rend erachtet; es erfolgen jeweils Anpassungen an aktuelle und sich verändernde Rahmenbedingu n-
gen und Erfordernisse. Grundsätzlich soll jedoch mindestens alle 2 Jahre eine Arbeitsmarktkonferenz 
stattfinden. 
 
Abhängig von den Bedarfen, die sich insbesondere aus dem jeweiligen Thema und der damit verbun-
denen Zielstellung ergeben, ist eine künftige Erweiterung der Veranstaltung zu einer - ggf. auch über-
regionalen - Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz denkbar. Dies schließt eine Erweiterung des 
bisherigen Te ilnehmendenkreises und damit eine Öffnung der Veranstaltung für ein Fachpublikum 
(inkl. Arbeitgebenden, Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft sowie Arbeitsmarktakte u-
rinnen und –akteuren anderer Kommunen/Regionen) ein. Mit einer solchen Erweite rung würde in der 
Stadt Münster ein weiteres überregionales Angebot realisiert und die Stadt mit dem Jobcenter als 
Arbeitsmarktakteur stärker wahrgenommen.  
 
Die Federführung für die Arbeitsmarktkonferenz verbleibt beim Jobcenter, welches die fachliche Au s-
gestaltung jedoch themenabhängig in Kooperation mit seinen Netzwerkpartner/innen (insbesondere 
Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit, Kammern und Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertr e-
tungen, weitere Expert/innen) vornehmen wird. 
 
Vorschlag zur Durchführung der nächsten Arbeitsmarktkonferenz  
 
Als Thema für eine Arbeitsmarktkonferenz im Jahr 2019 beabsichtigt die Verwaltung das Thema „So-
ziale Teilhabe durch Beschäftigung“ zu wählen. Dem verfestigten Langzeitleistungsbezug zu bege g-
nen, hat sich das Jobcenter im Zusammenspiel mit den politischen Akteuren bereits seit mehreren 
Jahren erfolgreich zugewandt und es als strategische Grundausrichtung für sich festgemacht. Im Z u-
ge des zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden 10. SGB II -Änderungsgesetzes (Teilhabechancenge-
setz) und der damit verbundenen erweiterten Möglichkeiten für einen sozialen Arbeitsmarkt über ö f-
fentlich geförderte Beschäftigung gewinnt das Thema künftig nochmals an Relevanz.  
 
Ziele der Veranstaltung sollen sein:

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V/0444/2018 
 Sensibilisierung zu sozialer Teilhabe 
 Information zu öffentlich geförderter Beschäftigung, insbesondere Aufzeigen der Möglichkeiten  
für Arbeitgebende und Arbeitnehmende 
 Austausch zu Chancen und Herausforderungen öffentlich geförderter Beschäftigung  
 Erschließen von Arbeitgebenden für öffentlich geförderte Beschäftigung 
 
Als Teilnehmende an der Veranstaltung werden vorgeschlagen: 
 Politik 
 Kammern und Arbeitgeberverbände 
 Arbeitgebende (inkl. Stadt Münster) 
 Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften 
 Arbeitnehmende (öffentlich geförderte Beschäftigte) 
 Wohlfahrtsverbände, freie Träger 
 Wirtschaftsförderung 
 Expert/innen (lokal/regional, überregional) 
 
Unter der veränderten Zielstellung der Arbeitsmarktkonferenz wird eine Dauer von 3 – 4 Stunden für 
ausreichend erachtet. 
 
Folgender Ablauf der Arbeitsmarktkonferenz ist vorgesehen:  
 
Themenstellung Methode 
Definition, Bedeutung und Möglichkeiten sozialer Teilhabe Fachvortrag 
(Fachreferent/in) 
Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung 
 
Sachstandsbericht  
(Jobcenter) 
Good practice-Beispiele öffentlich geförderter Beschäftigung Praxisberichte 
(Arbeitgebende und 
Arbeitnehmende) 
 Soziale Teilhabe als rechtskreis- und institutionenübergreifende Aufgabe 
 Chancen und Herausforderungen öffentlich geförderter Beschäftigung 
 Öffentlich geförderte Beschäftigung als Übergangslösung oder Zukunft s-
modell? 
 Öffentlich geförderte Beschäftigung ganz praktisch: Vertiefende Gespr ä-
che mit Jobcenter, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden 
Thementische/-foren 
(Alle) 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
 
Anlage: Anlage A zur Vorlage V/0444/2018

Beratungsverlauf (3)

22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0444/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37