V/0444/2018
Neukonzeptionierung einer Arbeitsmarktkonferenz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0444/2018 Kurzüberblick Auf Basis der Erkenntnisse zu den bislang durchgeführten Arbeitsmarktkonferenzen schlägt die Verwaltung vor, die Veranstaltung zukünftig nicht in einem festen Format und Turnus, sondern in Abstimmung mit der lokalen Politik und dem Jobcenter-Beirat bedarfsorientiert durchzuführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele: „Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Stadt Münster im Themenfeld Sozial- und Arbeits- marktpolitik“ sowie „Informationsvermittlung, Austausch und Sensibilisierung zu Themen der Arbeitsmarkt- und –Sozialpolitik und ggf. Wirtschaftsförderung“. Teilziel: Einführung einer bedarfsorientierten überregionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskonfe- renz Es ist mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt bis zu 14.000 Euro zu kalkulieren; der kommunale Anteil daran beträgt 15,2 %, also bis zu 2.128 Euro. Beispiel: Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea- lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX Mio. Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig - Vgl. aber Antrag A-R/003/2014 und Beschlussvorlage V/0714/2014. - Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar, abhängig von Häufigkeit, Umfang (insbes. Teilnehmer) und Ausgestaltung der Maßnahme. Die vorgeschlagene Maßnahme ist aller- dings schon auf Flexibilität ausgerichtet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Ggf. zu (in Abhängigkeit von den Themen der Maßnahme): Gleichstellung/Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Inklusion Migration Jugendpolitische Themen Wirtschaftsförderung
Beschlussvorlage
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V/0444/2018
V/0444/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neukonzeptionierung einer Arbeitsmarktkonferenz
Beratungsfolge
22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Auswertung der Verwaltung zu den gem. Beschlussvorlage V/0714/2014 (und
Ergänzungsvorlagen V/0714/2014/1 sowie V/0714/2014/2) durchgeführten Arbeitsmarktkonfere n-
zen in Münster in den Jahren 2015 bis 2017 zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig Arbeitsmarktkonferenzen bedarfsorientiert und in flexi b-
lem Format durchzuführen. Der Bedarf ergibt sich dabei aus aktuellen bzw. zukunftsgerichteten
Themen und Herausforderungen im Bereich der Arbeitsförderung und wird durch die Verwaltung
mit der lokalen Politik und dem Beirat des Jobcenters abgestimmt.
3. Mit der Beschlussfassung ist der Antrag der FDP -Fraktion Nr. A -R/0003/2014 abschließend b e-
arbeitet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz entstehen je na ch Ausrichtung Personalkosten
zwischen 5.000 € – 6.000 € und Sachkosten bis zu 8.000 €. Die Kosten werden aus dem Personal -
und Sachkostenbudget des Jobcenters der Stadt Münster getragen (der kommunale Anteil daran b e-
trägt 15,2 %) und jährlich grundsätzlich vorgehalten.
Jobcenter
10.09.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0444/2018
Begründung:
Hintergrund
Mit ihrem Antrag an den Rat zur Einberufung einer regelmäßigen Arbeitsmarktkonferenz 1 hat die
FDP-Ratsfraktion (A-R/0003/2014) folgende Ziele verfolgt:
Erschließung kurz -, mittel - und langfristiger Handlungserfordernisse für eine Stärkung des A r-
beitsmarktes
Aufzeigen möglicher bzw. wünschenswerter Handlungsansätze
Vermeidung von Doppelstrukturen
Eröffnung neuer Perspektiven und Verdeutlichung einer Gesam tverantwortung aller Institutionen
für den lokalen Arbeitsmarkt durch kurze Wege zwischen den Beteiligten
Die auf den Antrag hin erstellte Vorlage der Verwaltung 2 konkretisiert mögliche Aufgaben einer A r-
beitsmarktkonferenz:
Erarbeitung von Konzepten für Langzeitleistungsbeziehende und Entwicklung von Strategien zur
Vermeidung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit, die Sensibilisierung von
Arbeitgebern für eine Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden
Die Erarbeitung von Konzepten für (künftige) Fachkräfte
Konkrete Vereinbarungen zur Verbesserung der Situation besonderer Zielgruppen am örtlichen
Arbeitsmarkt
Entsprechend der vom Rat beschlossenen Vorlage wurde jeweils eine Arbeitsmarktkonferenz in den
Jahren 2015 bis 2017 durchgeführt:
An den Konferenzen nahmen jeweils rund 40 Personen teil (arbeitsmarktpolitische Sprecherinnen und
Sprecher der Ratsfraktionen, Beirat des Jobcenters, Handwerkskammer und Industrie - und Handels-
kammer, Beigeordnete für den Bereich Arbeitsförderung, Verwaltung, themenbezogene Teilnehmen-
de). Der Zeitrahmen betrug jeweils drei bis vier Stunden.
Konkrete Inhalte und Ergebnisse der durchgeführten Konferenzen
1. Konferenz zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungs-
beziehenden“ am 05.11.2018
Die konkrete Fragestellung der Veranstaltung lautete „Was kann getan werden, um die Arbeit s-
marktintegration von langzeitleistungsbeziehenden und langzeitarbeitslosen Menschen zu fördern?“.
Durch ein Impulsreferat sowie Vorträge zum Arbeitsmarkt und der Bewerberstruktur in Münster wu r-
den Hintergrundinformationen und Denkanstöße geliefert. Anschließend wurden an Themeninseln
Problemstellungen und Lösungsvorschläge zu der o.a. Fragestellung erarbeitet, aus der Perspektive
von Trägern/gesellschaftlichen Akteuren, Arbeitgebenden sowie Politik und Verwaltung.
1 „Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen – regelmäßige Arbeitsmarktkonferenz einberufen“
(A-R/0003/2014).
2 „Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz“ (V/0714/2014 und Ergänzungsvorlagen V/714/2014/1.
sowie V/0714/2014/2).
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Die Arbeitsmarktkonferenz hat interessante Einblicke und Anregungen in Bezug auf das Thema
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug geliefert. Eine Bewertung der auf den Themenin-
seln erarbeiteten Problemstellungen und Lösungsvorschläge und Fokussierung auf konkrete lokal
beeinfluss- und umsetzbare Lösungsansätze konnte in der Veranstaltung selbst jedoch aus zeitlichen
Gründen nicht mehr umgesetzt werden, sondern wurde im Na chgang vorgenommen. Im Ergebnis
wurden insbesondere bereits vorhandene Ansätze ausgebaut und verstetigt (z. B. die persönlichen
Kontaktmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Langzeitarbeitslosen).
2. Konferenz zum Thema „Arbeit 4.0 – Eine Chance für Flüchtlinge? Sind Flüchtlinge eine Chan-
ce?“ am 08.09.2016
Um sich der im Titel der Veranstaltung gestellten Frage anzunähern, wurde zunächst zum Sachstand
der geflüchteten Menschen mit SGB II-Bezug in Münster und im Münsterland berichtet (insbesondere
Entwicklung der Zahlen, Qualifikationsniveau, Herausforderungen) und in einem Fachvortrag in das
Thema „Arbeit 4.0“ (Definition, Prognosen zur Arbeitsmarktentwicklung und zu den sich verändernden
Qualifikationsbedarfen) eingeführt. In kleineren Gruppen wu rde anschließend diskutiert, welche A n-
forderungen sich an die Geflüchteten, an Arbeitgebende und an die lokale Verwaltung und Politik stel-
len, damit geflüchtete Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt 4.0 haben bzw. eine Chance für den
Arbeitsmarkt 4.0 sind. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung von sogenannten
„good practice“ Beispielen, d. h. geflüchtete Menschen haben gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber s o-
wie einem Bildungsträger von ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt berichtet.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeit 4.0 und die anschaulichen „good practice“ Beispiele
wurden insgesamt als sehr positiv bewertet. Im Ergebnis hat die Arbeitsmarktkonferenz jedoch g e-
zeigt, dass die themengebende Frage sich nicht ohne Weiteres beantworte n lässt. Zum einen ist die
Entwicklung der Konsequenzen von Arbeit 4.0 auf die Beschäftigung noch nicht absehbar. Zum ande-
ren haben die Ergebnisse der Gruppenarbeit verdeutlicht, dass seitens der Arbeitgebenden, der Pol i-
tik und Verwaltung sowie der Geflüch teten selbst eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden mü s-
sen, um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt (4.0) zu meistern. Die in den Gruppen
erarbeiteten Handlungsansätze blieben aus zeitlichen Gründen relativ abstrakt.
3. Konferenz zum Thema „Ausbildung und Qualifikation 30plus“ am 09.11.2017
Das Thema der Veranstaltung wurde vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs auf
dem deutschen Arbeitsmarkt einerseits und den fehlenden Qualifikationen der erwerbsfähigen, of t-
mals langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II andererseits entwickelt. Nach einem Vo r-
trag zum Fachkräftebedarf in Nord -Westfalen wurden die Fördermöglichkeiten für Ausbildung und
Qualifikation für Menschen ab 25 bzw. 30 Jahren dargestellt. Auch in dies er Veranstaltung wurde
anhand verschiedener „good practice“ Beispiele veranschaulicht, wie auch Menschen im Alter von
30plus erfolgreich qualifiziert und ausgebildet werden können. Im Plenum wurde dann diskutiert, wie
es gelingen kann, (noch) mehr Lebensältere zu qualifizieren und auszubilden.
Die Veranstaltung hat insbesondere die Notwendigkeit und die Herausforderungen der Ausbildung
und Qualifizierung von Menschen jenseits der 30 verdeutlicht, aber auch gezeigt, dass dies im Z u-
sammenspiel verschiedener Akteur/innen (Jobcenter, Bildungsträger, Arbeitgebende und nicht zuletzt
der Leistungsberechtigten selbst) gut gelingen kann. In der Plenumsdiskussion hat sich aber auch
gezeigt, dass die Meinungen der verschiedenen Teilnehmenden hinsichtlich der mögliche n Lösungen
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für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte auseinandergehen, z. B. hinsichtlich der Frage,
was Arbeitgebenden diesbzgl. leisten können und sollten. Eine Fokussierung auf konkrete lokal b e-
einfluss- und umsetzbare Lösungsansätze ist im z eitlich engen Rahmen der Konferenz nicht mehr
erfolgt.
Fazit der bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen
Insbesondere wurden mit den bislang durchgeführten Veranstaltungen
Informationsvermittlung
Austausch und
Sensibilisierung
zu den jeweiligen Themen er reicht, was seitens der Teilnehmenden grundsätzlich positiv gewertet
wurde.
Allerdings hat sich herausgestellt, dass die mit der Beschlussvorlage angestrebten Ziele, also insb e-
sondere konkrete Handlungserfordernisse zu erschließen und Handlungsansätze zu erarbeiten (s.o.),
die nicht ohnehin bereits bekannt und aufgegriffen sind, in diesem Format letztendlich nicht umfa s-
send erreicht werden konnten.
Begründet liegt dies zum einen in dem für die angestrebten ambitionierten Ziele zu kurzen Zeitfenster
der Veranstaltung mit einer Dauer von drei bis vier Stunden, das neben der notwendigen Einführung
in das jeweilige Thema durch Impulsreferate und Fachvorträge nicht ausreichend Raum für eine Di s-
kussion und die Erarbeitung von Handlungsansätzen ließ. Verstärkt w urde dies durch den - gemäß
Antrag und Vorlage durchaus gewollten und sinnvollen - heterogenen Teilnehmerkreis der Arbeit s-
marktkonferenz mit unterschiedlichen, d.h. auch entgegengesetzten Sichtweisen, die im Zeitrahmen
der Veranstaltungen nicht zu konkrete n Handlungsansätzen zusammengeführt werden konnten. Die
Möglichkeiten der Ausweitung des Zeitfensters der Arbeitsmarktkonferenz sind jedoch aufgrund ande-
rer (beruflicher und privater) Verpflichtungen für alle Teilnehmenden begrenzt.
Weiterhin gibt es bere its verschiedene andere Gremien und Formate (z. B. den Arbeitskreis der a r-
beitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, den Beirat des Jobcenters, die jährlich durchg e-
führten Planungsworkshops des Jobcenters, an denen auch Mitglieder des Beirats und Fa chkräfte
aus anderen städtischen Ämtern teilnehmen, sowie diverse Arbeitsgruppen und Fachforen), in denen
mögliche Themen einer Arbeitsmarktkonferenz ohnehin schon diskutiert werden. Hier sind Doppe l-
strukturen entstanden.
Eine weitere Erkenntnis, die aus den bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen gewonnen wurde, ist, dass
die Ausrichtung erhebliche Ressourcen innerhalb der Verwaltung für die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Arbeitsmarktkonferenz bindet und die anberaumten finanziellen Mittel (s . Vor-
lage V/0714/2014) nicht ausreichen, um einen geeigneten Rahmen für die Arbeitsmarktkonferenz
gestalten zu können. Dies betrifft neben dem personellen Einsatz der Verwaltung insbesondere auch
die Honorare für geeignete Referentinnen/Referenten.
Im Ergebnis stehen Kosten und Nutzen der durchgeführten Arbeitsmarktkonferenzen vor dem bish e-
rigen Erwartungshorizont nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Auch sollte die Vorgabe, eine
Arbeitsmarktkonferenz jährlich durchzuführen, überdacht werden, um themati sch aktuell und intere s-
sant und damit bedarfsorientiert zu sein.
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Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund eine flexible Neuausrichtung der Arbeitsmarktkonferenz
mit veränderter, noch stärker bedarfsorientiert ausgerichteter Zielstellung vor.
Künftige Ausrichtung der Arbeitsmarktkonferenz
Die künftige Zielstellung der Arbeitsmarktkonferenz soll hauptsächlich in:
Informationsvermittlung,
Kontakt und Austausch arbeitsmarktlicher Akteurinnen/Akteure und Expertinnen/Experten sowie
Sensibilisierung
für relevante Themen und Fragestellungen bestehen. Geeignete Handlungsansätze können sich da r-
aus ergeben und im Folgenden in anderen Foren aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Arbeitsmarktkonferenz wird künftig bedarfsorientiert geplant und durchge führt. Der Bedarf ergibt
sich dabei aus aktuellen bzw. zukunftsgerichteten Themen und Herausforderungen im Bereich der
Arbeitsförderung und wird durch die Verwaltung mit der lokalen Politik und dem Beirat des Jobcenters
abgestimmt. Das jeweilige Format und der Teilnehmerkreis der Arbeitsmarktkonferenz ergeben sich
aus dem festgestellten Bedarf und den aktuellen Rahmenbedingungen. Ein fester Turnus, ein starres
Format und ein festgelegter Teilnehmerkreis für die Arbeitsmarktkonferenz werden nicht als zielfü h-
rend erachtet; es erfolgen jeweils Anpassungen an aktuelle und sich verändernde Rahmenbedingu n-
gen und Erfordernisse. Grundsätzlich soll jedoch mindestens alle 2 Jahre eine Arbeitsmarktkonferenz
stattfinden.
Abhängig von den Bedarfen, die sich insbesondere aus dem jeweiligen Thema und der damit verbun-
denen Zielstellung ergeben, ist eine künftige Erweiterung der Veranstaltung zu einer - ggf. auch über-
regionalen - Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz denkbar. Dies schließt eine Erweiterung des
bisherigen Te ilnehmendenkreises und damit eine Öffnung der Veranstaltung für ein Fachpublikum
(inkl. Arbeitgebenden, Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft sowie Arbeitsmarktakte u-
rinnen und –akteuren anderer Kommunen/Regionen) ein. Mit einer solchen Erweite rung würde in der
Stadt Münster ein weiteres überregionales Angebot realisiert und die Stadt mit dem Jobcenter als
Arbeitsmarktakteur stärker wahrgenommen.
Die Federführung für die Arbeitsmarktkonferenz verbleibt beim Jobcenter, welches die fachliche Au s-
gestaltung jedoch themenabhängig in Kooperation mit seinen Netzwerkpartner/innen (insbesondere
Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit, Kammern und Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertr e-
tungen, weitere Expert/innen) vornehmen wird.
Vorschlag zur Durchführung der nächsten Arbeitsmarktkonferenz
Als Thema für eine Arbeitsmarktkonferenz im Jahr 2019 beabsichtigt die Verwaltung das Thema „So-
ziale Teilhabe durch Beschäftigung“ zu wählen. Dem verfestigten Langzeitleistungsbezug zu bege g-
nen, hat sich das Jobcenter im Zusammenspiel mit den politischen Akteuren bereits seit mehreren
Jahren erfolgreich zugewandt und es als strategische Grundausrichtung für sich festgemacht. Im Z u-
ge des zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden 10. SGB II -Änderungsgesetzes (Teilhabechancenge-
setz) und der damit verbundenen erweiterten Möglichkeiten für einen sozialen Arbeitsmarkt über ö f-
fentlich geförderte Beschäftigung gewinnt das Thema künftig nochmals an Relevanz.
Ziele der Veranstaltung sollen sein:
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Sensibilisierung zu sozialer Teilhabe
Information zu öffentlich geförderter Beschäftigung, insbesondere Aufzeigen der Möglichkeiten
für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Austausch zu Chancen und Herausforderungen öffentlich geförderter Beschäftigung
Erschließen von Arbeitgebenden für öffentlich geförderte Beschäftigung
Als Teilnehmende an der Veranstaltung werden vorgeschlagen:
Politik
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende (inkl. Stadt Münster)
Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften
Arbeitnehmende (öffentlich geförderte Beschäftigte)
Wohlfahrtsverbände, freie Träger
Wirtschaftsförderung
Expert/innen (lokal/regional, überregional)
Unter der veränderten Zielstellung der Arbeitsmarktkonferenz wird eine Dauer von 3 – 4 Stunden für
ausreichend erachtet.
Folgender Ablauf der Arbeitsmarktkonferenz ist vorgesehen:
Themenstellung Methode
Definition, Bedeutung und Möglichkeiten sozialer Teilhabe Fachvortrag
(Fachreferent/in)
Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung
Sachstandsbericht
(Jobcenter)
Good practice-Beispiele öffentlich geförderter Beschäftigung Praxisberichte
(Arbeitgebende und
Arbeitnehmende)
Soziale Teilhabe als rechtskreis- und institutionenübergreifende Aufgabe
Chancen und Herausforderungen öffentlich geförderter Beschäftigung
Öffentlich geförderte Beschäftigung als Übergangslösung oder Zukunft s-
modell?
Öffentlich geförderte Beschäftigung ganz praktisch: Vertiefende Gespr ä-
che mit Jobcenter, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Thementische/-foren
(Alle)
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage: Anlage A zur Vorlage V/0444/2018
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0444/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37