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V/0453/2019

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2018

Vorlagen 06.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 40

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Jahresabschluss, Lagebericht

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Ansehen

Anlage 2: Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1256 Zeichen

Anlage A zur V/0453/2019 
Kurzüberblick 
Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschluss und Lageberichts der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung AWM für das Wirtschaftsjahr 2018 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der Lagebe-
richt bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.  
Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
zu erfolgen.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 4.761.709,15 € einen 
Betrag von 2.230.741,02 € an den Haushalt der Stadt Münster abzuführen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine.

Anlage 1: Jahresabschluss, Lagebericht

132807 Zeichen

Geschäftsjahr
Jahresabschluss 
Lagebericht
2018

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 1 
Jahresabschluss | Lagebericht
Geschäftsjahr 2018
Saubere Lösung

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 3 
Inhalt
Inhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
Bilanz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4
Gewinn- und Verlustrechnung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
Anhang
I .  Allgemeine Angaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
II .  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
III .  Bilanzerläuterungen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
IV .  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
V .  Sonstige Angaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18
VI . Anlagen 
  Anlagennachweis [Anlage 1]   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
  Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2]  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
Lagebericht 
Vorbemerkung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
I .  Grundlagen des Unternehmens   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
II .  Wirtschaftsbericht   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
  1 .  Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
   1 .1 . Verpackungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
   1 .2 . Digitalisierung und demografischer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30
  2 .  Geschäftsverlauf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
   2 .1 . Straßenreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
   2 .2 . Abfallwirtschaft  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
  3 .  Wirtschaftliche Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
   3 .1 . Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
   3 .2 . Finanzlage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
   3 .3 . Vermögenslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  37
   3 .4 . Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
  4 .  Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  39
   4 .1 . Unternehmensleitlinien und Ziele  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  39
   4 .2 . Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2018 . . . . . . . . . . . . . . .  40
   4 .3 . Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2018  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  41
   4 .4 . Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  42
III . Prognosebericht   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  44
IV . Chancen- und Risikobericht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  45
V .  Sonstiges   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  46
VI . Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs . 1 Nr . 2 Haushaltsgrundsätzegesetz  . . . . . . . . . . . . . . . . .  47
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  48
Impressum   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  52Saubere Lösung

4 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Bilanz zum 31 .12 .2018
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Saubere Lösung
Aktivseite
EUR
31 .12 .2018
EUR
31 .12 .2017
EUR
A .  ANLAGEVERMÖGEN
  I .  IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
  Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 84 .080,35 112 .826,08
 II .  SACHANLAGEN
  1 .  Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 24 .631 .188,76 22 .599 .172,71
 2 .  Anlagen der Stadtreinigung 3 .523 .389,79 3 .393 .360,12
  3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 23 .917 .974,52 25 .061 .614,35
  4 .  Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 .499 .941,83 1 .340 .194,19
  5 .  Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 258 .977,16 3 .732 .979,12
53 .831 .472,06 56 .127 .320,49
  III . FINANZANLAGEN
  1 .  Wertpapiere des Anlagevermögens 9 .580 .777,54 9 .500 .841,60
  2 .  Sonstige Ausleihungen 1 .500 .000,00 1 .500 .000,00
11 .080 .777,54 11 .000 .841,60
64 .996 .329,95 67 .240 .988,17
B .  UMLAUFVERMÖGEN
 I .  VORRÄTE
  1 .  Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 739 .858,30 747 .436,55
  2 .  Fertige Erzeugnisse und Waren 69 .327,55 84 .979,42
809 .185,85 832 .415,97
  II .  FORDERUNGEN UND SONSTIGE
    VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
  1 .  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 .060 .109,17 2 .179 .803,02
  2 .  Forderungen an die Stadt Münster 7 .648 .836,27 708 .989,71
  3 .  Sonstige Vermögensgegenstände 39 .274,28 21 .972,05
9 .748 .219,72 2 .910 .764,78
  III  .  KASSENBESTAND UND GUTHABEN
    BEI KREDITINSTITUTEN 10 .014 .360,86 15 .008 .936,90
 
20 .571 .766,43 18 .752 .117,65
 C .  RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 68 .066,47 68 .884,74
85 .636 .162,85 86 .061 .990,56

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 5 
Saubere Lösung
Passivseite
EUR
31 .12 .2018
EUR
31 .12 .2017
EUR
A .  EIGENKAPITAL
 I .  STAMMKAPITAL 500 .000,00 500 .000,00
  II .  RÜCKLAGEN
    Allgemeine Rücklagen 19 .436 .450,11 17 .385 .873,95
 III . JAHRESÜBERSCHUSS 4 .761 .709,15 4 .326 .609,84
24 .698 .159,26 22 .212 .483,79
B .  SONDERPOSTEN AUS ÜBERSCHÜSSEN
  AWM-DIENSTLEISTUNGEN 227 .950,57 126 .396,68
C .  SONDERPOSTEN AUS PHOTOVOLTAIK-ÜBERSCHÜSSEN 81 .613,60 66 .271,05
D .  SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
 ZUM ANLAGEVERMÖGEN 18 .333,33 23 .833,33
E .  RÜCKSTELLUNGEN
  1 .  Rückstellungen für Pensionen 2 .532 .859,00 2 .462 .826,00
 2 .  Steuerrückstellungen 39 .890,00 17 .500,00
  3 .  Sonstige Rückstellungen
    a] Gebührenüberschüsse 332 .046,09 677 .593,27
    b] Übrige 34 .890 .543,09 34 .041 .137,00
35 .222 .589,18 34 .718 .730,27
 37 .795 .338,18 37 .199 .056,27
F .  VERBINDLICHKEITEN
 1 .  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    31 .12 .2018: 485 .348,27 € [31 .12 .2017: 54,13 €]
11 .000 .038,27 11 .000 .054,13
 2 .  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    31 .12 .2018: 2 .661 .792,06 € [31 .12 .2017: 4 .263 .720,40 €]
2 .661 .792,06 4 .263 .720,40
 3 .  Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    31 .12 .2018: 501 .539,13 € [31 .12 .2017: 362 .068,43 €]
501 .539,13 362 .068,43
 4 .  Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    31 .12 .2018: 4 .708 .000,00 € [31 .12 .2017: 3 .537 .000,00 €]
7 .267 .110,81 9 .427 .490,75
  5 .  Sonstige Verbindlichkeiten
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    31 .12 .2018: 1 .384 .287,64 € [31 .12 .2017: 1 .380 .615,73 €]
    davon aus Steuern
    31 .12 .2018: 1 .302 .253,69 € [31 .12 .2017: 1 .296 .022,85 €]
1 .384 .287,64 1 .380 .615,73
 22 .814 .767,91 26 .433 .949,44
85 .636 .162,85 86 .061 .990,56

6 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung 
Saubere Lösung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 
vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 2018 EUR EUR
2018
EUR
2017
EUR
1 . Umsatzerlöse 57 .959 .745,21 55 .882 .514,62
2 . Verminderung des Bestands 
 an fertigen Erzeugnissen
-507,20 -4 .554,00
3 . Sonstige betriebliche Erträge 1 .127 .018,40  683 .633,80
 davon Inanspruchnahme der Rückstellungen 
 aus Gebührenüberschüssen 
 2018: 323 .068,86 € [2017: 12 .410,77 €]
59 .086 .256,41 56 .561 .594,42
4 . Materialaufwand
 a]  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
  Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
4 .415 .543,92 4 .461 .366,37
 b] Aufwendungen für bezogene Leistungen 14 .669 .777,00  14 .539 .980,63
19 .085 .320,92 19 .001 .347,00
5 . Personalaufwand
 a] Löhne und Gehälter 16 .428 .279,96 15 .424 .737,28
 b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
  Altersversorgung und für Unterstützung
  davon für Altersversorgung:
  2018: 1 .489 .869,37 € [2017: 1 .402 .770,70 €]
4 .864 .082,09 4 .573 .683,53
21 .292 .362,05 19 .998 .420,81
6 . Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
 gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6 .948 .958,19 6 .708 .510,31
7 . Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 .625 .511,91  4 .288 .387,05
51 .952 .153,07 49 .996 .665,17
8 . Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 72 .644,69 56 .543,18
9 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2 .337 .260,35 2 .202 .926,30
  davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 
  2018: 2 .287 .286,31 € [2017: 2 .152 .594,00 €]
10 . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 54 .123,46 36 .834,86
11 . Ergebnis nach Steuern 4 .815 .364,22 4 .381 .711,27
12 . Sonstige Steuern 53 .655,07 55 .101,43
13 . Jahresüberschuss 4 .761 .709,15 4 .326 .609,84
Nachrichtlich:
Behandlung des Jahresüberschusses 
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2 .390 .104,47 2 .050 .576,16
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2 .230 .741,02 2 .159 .137,24
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 27 .668,04 15 .342,55
d) Zuführung Sonderposten Überschüsse AWM-Dienstleistungen 113 .195,62 101 .553,89

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 7 
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2018
I . Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) wurde nach 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs 
aufgestellt .
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der AWM abbilden zu können, wird in der Bilanz ge-
mäß § 265 Abs . 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanlagevermögens in die Anlagen der Stadtreini-
gung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite eine Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in „Rückstel-
lungen für Gebührenüberschüsse“ und „Übrige Rückstellungen“ vorgenommen . Darüber hinaus wurde die Passivseite 
um die Posten „Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen“ , den „Sonderposten aus Photovoltaik-Über-
schüssen“ und den „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ erweitert . Die Untergliederung der 
Verbindlichkeiten wurde um den Posten „ Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ erweitert .
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt .
II . Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßge-
bend .
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet . 
Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer angewendet . Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben .
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt . Die sonstigen Ausleihungen betref-
fen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt worden ist .
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw . zu gleitenden Durchschnittspreisen angesetzt . Für 
bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des 
strengen Niederstwertprinzips ermittelt .
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden . Wesentlichen risikobehafte-
ten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden .
Die Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und aus Photovoltaik-Überschüssen enthalten Überschüs-
se aus Vorjahren sowie Zuführungen des laufenden Wirtschaftsjahres . Bei den Zuführungen des laufenden Wirtschafts-
jahres handelt es sich um die Verwendung des Jahresergebnisses 2017 auf Basis des Beschlusses des Rats der Stadt 
Münster vom 4 . Juli 2018 .
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des Vermögensgegen-
stands (10 Jahre), für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst .
Saubere Lösung

8 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert unter Berücksichtigung 
der Richttafeln von Prof . Dr . K . Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G (VJ Richttafeln 2005 G), gem . § 22 Abs . 3 EigVO NRW 
angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt . Die für die Berechnung der 
Pensionsrückstellung erstmalig im Wirtschaftsjahr 2018 zu verwendenden Richttafeln 2018 G führen zu einem Mehr-
aufwand von 17 .837 EUR . 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind grundsätzlich 
mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist . Die Bewertung 
erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden 
abgezinst .
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 36 Abs . 1 Satz 5 – 8 GemHVO berechnet . Der Barwert wurde als pro-
zentualer Anteil in Höhe von 21,56 % der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt . 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch das Personalamt 
der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrückstellungen Kommunal“ ermittelt . Die 
Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von einem Jahr ergibt . Dieser beläuft sich zum 31 . Dezember 2018 auf 0,82 % (VJ 1,26 %) . Bei 
der Bewertung wird eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von 2,00 % (VJ 2,00 %) unterstellt .
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse ausgewiesen, soweit sie aus der Zeit 
vor der Neufassung des § 6 Abs . 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der Zeit vor dem Jahr 1999) resultieren . Diese 
werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“ bezeichnet . Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen, 
soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kos-
tenüberdeckungen stehen, werden unter dem Posten „ Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen (= 
Gebührenüberschüsse „NEU“) .
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als Deponierückstellungen be-
zeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 und werden im Bedarfs-
fall an aktuelle Erkenntnisse bzw . Finanzplanungen angepasst .
Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu einem Zeitpunkt, sondern 
in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere T eilrückstellungen 
entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zugeordnet . Der jeweilige 
Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst .
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt .
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die Aufwendungen aus 
der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden, soweit sie im Zusammenhang mit nach 
§ 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen (Gebührenüberschüsse 
„NEU“) stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen . Dies gilt entsprechend für etwaige Kostenunterdeckungen . 
Der Ausweis der Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse „ALT“ erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen .
Saubere Lösung

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 9 
Saubere Lösung
III . Bilanzerläuterungen
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des Anhangs) gezeigt  .
Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten hat sich im Wirtschaftsjahr um 2 .032 TEUR erhöht, 
was insbesondere auf die Fertigstellung und Aktivierung des neuen Verwaltungsgebäudes zurückzuführen ist . Der Be-
stand der Anlagen der Stadtreinigung erhöhte sich um 130 TEUR . Die Abschreibungen der Anlagen der Abfallwirtschaft 
überstiegen die Neuinvestitionen um 1 .144 TEUR und reduzierten somit den Bestand um diesen Betrag . Der Bestand 
entgeltlich erworbener Software, anderer Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erhöhte sich insge-
samt um 131 TEUR .
Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit 259 TEUR ausgewiesen . Es handelt sich 
hierbei in erster Linie um den Bau eines LKW-Waschplatzes am Entsorgungszentrum (214 TEUR) sowie um den Bau von 
überdachten Fahrradständern (38 TEUR) . Die Baumaßnahmen werden in 2019 fertiggestellt . 
Für das Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von 10 .668 TEUR und eine Darlehenstilgung in Höhe von 500 TEUR ge-
plant . Von den Neu- und Reinvestitionen entfallen 2 .258 TEUR auf die Stadtreinigung und 7 .603 TEUR auf den Bereich 
der Abfallwirtschaft . Hierbei handelt es sich um die Anschaffung von Fahrzeugen für die Abfallabfuhr (2 .270 TEUR), die 
Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten für die Abfallverwertung/-entsorgung (3 .595 TEUR), die Anschaf-
fung von Abfallbehältern (770 TEUR), um Investitionen in die Infrastruktur (900 TEUR) sowie um sonstige Investitionen 
(68 TEUR) . Der verbleibende Anteil in Höhe von 807 TEUR betrifft überwiegend Neu- und Ersatzinvestitionen in gemein-
same Anlagen . Die Finanzierung soll über Abschreibungen, die Zuführung zu Rückstellungen und den Jahresüberschuss 
sowie durch Aufnahme von Krediten erfolgen .
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesentlichen technisch und 
wirtschaftlich optimal genutzt werden . Im Sinne einer sicheren Bewältigung der Aufgabenstellung sind sie ausreichend 
dimensioniert .
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich um 80 TEUR .
Umlaufvermögen
1 . Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (346 TEUR), Streumittel (226 TEUR), Schutz- und Dienstkleidung (96 TEUR), 
Waren (69 TEUR) und Sonstiges (72 TEUR) .
2 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt resultieren mit 947 TEUR aus Lieferungen und Leistungen, mit 6 .660 TEUR aus dem Cash-
Pooling, mit 32 TEUR aus zu viel geleisteten Vorauszahlungen für die Abwasserbeseitigung sowie mit 10 TEUR aus sonsti-
gen Forderungen . Die Forderungen gegenüber DSD betragen 109 TEUR . Die übrigen Forderungen in Höhe von 1 .951 TEUR

10 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
stammen ebenfalls aus Lieferungen und Leistungen .
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 39 TEUR handelt es sich hauptsächlich um Zinsabgrenzungen 
und Vorschüsse an Mitarbeiter .
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten .
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 22 .212 .483,79 EUR . Gemäß Ratsbeschluss vom 
4 . Juli 2018 wurde von dem Jahresüberschuss 2017 (4 .326 .609,84 EUR) ein Anteil in Höhe von 2 .050 .576,16 EUR 
der allgemeinen Rücklage zugeführt  . Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 
4 .761 .709,15 EUR und saldiert sich aufgrund der in 2018 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 
2 .159 .137,24 EUR und der Zuführung zu den Sonderposten der Betriebe gewerblicher Art (BgA) in Höhe von 
116 .896,44 EUR zum 31 . Dezember 2018 auf 24 .698 .159,26 EUR .
Entwicklung des Eigenkapitals 2018:
Saubere Lösung
Eigenkapital
31 .12 .2017
EUR
Zuführung
in die
Allgemeine
Rücklage
EUR
Auszahlungen
an die 
Stadt Münster
EUR
Zuführungen/
Entnahmen
SOPO 
der Betriebe
gewerblicher
Art
EUR
Jahresüberschuss
2018
EUR
Eigenkapital
31 .12 .2018
EUR
Stammkapital 500 .000 0 0 0 0 500 .000
Allgemeine Rücklage 17 .385 .874 2 .050 .576 0 0 0 19 .436 .450
Jahresüberschuss 4 .326 .610 -2 .050 .576 -2 .159 .137 -116 .897 4 .761 .709 4 .761 .709
Summe 22 .212 .484 0 -2 .159 .137 -116 .897 4 .761 .709 24 .698 .159

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 11 
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich im Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt entwickelt:
*  In den Zuführungen sind 2 .287 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen enthalten .
 
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (10 TEUR), Rückstellungen für 
Beihilfen (546 TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (468 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und 
II (32 .253 TEUR), Urlaubs- und Überstundenansprüche (1 .514 TEUR), Gebührenüberschüsse „ALT“ (erwirtschaftet vor 
1999) (332 TEUR) sowie Rückstellungen für Aufwendungen Regenereignis ZDM I (100 TEUR) .
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen der Abfallwirtschaft bis 
spätestens zum 31 . Dezember 2024 aufgelöst werden, wurde gemäß Artikel 67 des II . Einführungsgesetzes zum 
Handelsgesetzbuch (EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in Anspruch genommen . Durch Anwendung des Beibehal-
tungswahlrechts im Zusammenhang mit den Neuregelungen des BilMoG zum 1 . Januar 2010 resultiert im Jahresab-
schluss 2018 eine Überdeckung in Höhe von 27 TEUR (VJ 28 TEUR) .
Saubere Lösung
31 .12 .2017
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
 
TEUR
Zuführung* 
TEUR
31 .12 .2018
TEUR
1 . Rückstellungen für Pensionen 2 .463 119 0 189 2 .533
2 . Steuerrückstellungen 17 9 5 36 39
3 . Sonstige Rückstellungen 34 .719 3 .675 239 4 .418 35 .223
Summe Rückstellungen 37 .199 3 .803 244 4 .643 37 .795

Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lie ferungen und 
Leistungen .
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht .
12 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Gesamt
TEUR
davon 
mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
davon
 mit einer Restlaufzeit
> 1 bis 5 Jahre
TEUR
davon 
mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten
11 .000 485 2 .589 7 .926
[31 .12 .2017] [11 .000] [0] [2 .427] [8 .573]
Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen
2 .662 2 .662 0 0
[31 .12 .2017] [4 .264] [4 .264] [0] [0]
Verbindlichkeiten 
gegenüber der Stadt Münster
502 502 0 0
[31 .12 .2017] [362] [362] [0] [0]
Verbindlichkeiten
gegenüber Gebührenzahler
7 .267 4 .708 2 .559 0
[31 .12 .2017] [9 .427] [3 .537] [5 .890] [0]
Sonstige Verbindlichkeiten 1 .384 1 .384 0 0
[31 .12 .2017] [1 .381] [1 .381] [0] [0]
Gesamt 22 .815 9 .741 5 .148 7 .926
[31 .12 .2017] [26 .434] [9 .544] [8 .317] [8 .573]

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 13 
IV . Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt .
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten .
Von den Umsatzerlösen entfallen 45 .612 TEUR auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 38 .799 TEUR die Abfallabfuhr, 
847 TEUR die Abfalldeponierung, 4 .844 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 1 .075 TEUR den DSD-Bereich, 43 TEUR die 
Sonderabfälle und 4 TEUR sonstige Umsatzerlöse . In den Umsatzerlösen der Abfallabfuhr sind saldierte Unterdeckungen 
in Höhe von 1 .946 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen wurden .
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 5 .910 TEUR auf die Straßenreinigung und 2 .112 TEUR auf den Winterdienst . 
In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind planmäßige Entnahmen aus Verbindlichkeiten gegenüber Gebühren-
zahlern in Höhe von 167 TEUR enthalten . Weitere Unterdeckungen in Höhe von 299 TEUR wurden durch Entnahmen 
aus der Rückstellung für Gebührenüberschüsse (ALT) ausgeglichen . Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen 
entfallen Erlöse in Höhe von 4 .326 TEUR .
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der Anzahl der tatsächlichen 
Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Behälterbestände .
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfalldeponierungs/-verwertungsbereich sind der nachfolgen-
den Anlieferungsstatistik zu entnehmen .
Saubere Lösung
Altholz Bioabfälle Grünabfälle
 
Haus-/Sperrmüll
nicht verwertbar 
Straßenkehrricht/
MRA/
Kompostierung
Istmenge in Mg 3 .925 15 .495 15 .906 49 .554 4 .922
Planmenge in Mg 3 .800 17 .000 18 .000 50 .000 5 .300
Abweichung in Mg 125 -1 .505 -2 .094 -446 -378
Jahresabschluss in Euro 353 .255 1 .969 .743 715 .790 17 .286 .334 330 .627
Planungsgröße in Euro 342 .000 2 .161 .000 810 .000 17 .442 .000 356 .000
Abweichung in Euro 11 .255 -191 .257 -94 .210 -155 .666 -25 .373
Abweichung in Prozent 3,29 -8,85 -11,63 -0,89 -7,13

14 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrunde liegenden Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsübersicht zu 
entnehmen .
Allgemeine Stadtreinigung
Bezüglich der Tarifstatistik wird auf die beschlossene Gebührensatzung zur Abfallabfuhr und Straßenrei nigung 
verwiesen .
Sonderleistungen
- Neujahrsreinigung
- Stadtfest, Hafenfest, Karneval sowie weitere Veranstaltungen
- Sonderreinigungen für städt . Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilienmanagement, 
 Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
- Flohmarktreinigungen
- Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z .B . Betriebsgelände, Parkplätze)
- Reinigung öffentlicher Flächen
Winterdienst
Der Winterdienst wurde planmäßig durchgeführt  . Per 31 . Dezember 2018 waren 8 große (Großteil der verfügbaren 
Kräfte), 16 mittlere (> fünf Streufahrzeuge) sowie 24 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge) erforderlich .
Saubere Lösung
2018
Kehrmeter
Vorjahr
Kehrmeter
Vollreinigung [insgesamt] 820 .652 820 .652
Fahrbahnreinigung [wöchentlich] 281 .594 281 .594
Fahrbahnreinigung [14-tägig] 284 .767 284 .767
Reinigung von ca . 852 Kilometern Rad- und Gehwegen und 31 .115 qm Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt) .
Streugutverbrauch 2018
Mg
Vorjahr
Mg
Streusalz 1 .054,00 2 .167,27
Lava-Granulat 345,95 262,10

Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u . a . Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 
(264 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (239 TEUR) sowie die Inanspruchnahme der Rückstellung aus 
Gebührenüberschüssen „ALT“ in Höhe 323 TEUR .
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 4 .416 TEUR sowie Aufwen-
dungen für bezogene Leistungen in Höhe von 14 .670 TEUR . Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
entfallen 1 .166 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2 .282 TEUR auf die Materialdirektverbräuche sowie 968 TEUR 
auf sonstige Verbräuche .
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit 8 .498 TEUR auf die Entsorgung in der mechanischen Rest-
müllbehandlungsanlage (MRA), mit 633 TEUR auf die Entsorgung von Krankenhausabfällen, mit 495 TEUR auf die 
Entsorgung in der neuen Fein- und Grünkompostierungsanlage (BVA), mit 314 TEUR auf bezogene Aufwendungen für 
das BHKW, mit 327 TEUR auf die Altholzentsorgung, mit 513 TEUR auf bezogene Straßenreinigungsleistungen, mit 
776 TEUR auf bezogene Winterdienstleistungen sowie mit 3 .114 TEUR auf sonstige Entsorgungsleistungen .
Personalaufwand
Im Jahr 2018 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeiter einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist seit dem 1 . Oktober 2005 für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelt -
tabelle nach dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung  .
Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 15 
Saubere Lösung
Zeitpunkt Beschäftigte
[ohne Azubis]
Nachrichtlich
Azubis
31 .03 .2018 373 13
30 .06 .2018 376 13
30 .09 .2018 386 17
31 .12 .2018 381 17
Durchschnitt 2018 379 15

16 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung  .
Die AWM sind als T eil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) .  
Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und 
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren . Die ZKW hat mit der Stadt Münster in einer Beteiligungsvereinbarung 
festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitneh-
mer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern 
wären . Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme  . Zusätzlich wird 
ein Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben .
Der Personalaufwand in seinen einzelnen Aufwandskomponenten geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
Saubere Lösung
2018
EUR
2017
EUR
Veränderung 
zum Vorjahr
EUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
Beschäftigungsentgelte 16 .136 .640 15 .184 .557 952 .083 6,3
Beamtenbezüge 234 .933 225 .782 9 .151 4,1
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 66 .496 22 .975 43 .521 189,4
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -9 .789 -8 .577 -1 .212 -14,1
Gesamt 16 .428 .280 15 .424 .737 1 .003 .543 6,5
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 3 .209 .831 3 .035 .597 174 .234 5,7
Gruppenversicherung 106 .184 99 .710 6 .474 6,5
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 13 .142 2 .827 10 .315 364,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -1 .957 -1 .715 -242 -14,1
3 .327 .200 3 .136 .419 190 .781 6,1
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1 .294 .276 1 .222 .122 72 .154 5,9
Zuführung zur Pensionsrückstellung 189 .137 180 .043 9 .094 5,1
Veränderungen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 6 .897 992 5 .905 595,4
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -441 -386 -55 -14,2
1 .489 .869 1 .402 .771 87 .098 6,2
Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen 47 .013 34 .494 12 .519 36,3
Gesamt 4 .864 .082 4 .573 .684 290 .398 6,3

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 17 
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2018 betrugen die Abschreibungen insgesamt 6 .949 TEUR . Dabei handelt es sich um planmäßige 
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen .
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1 .065 TEUR Aufwendungen für Verwaltungsleistungen der 
Stadt Münster sowie 3 .561 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen .
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält neben den Festgeldzinsen von 15 TEUR auch den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadt-
werke Münster GmbH von 58 TEUR . Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2018 948 kWh/kWp . 
Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 % zugrunde .
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 2 .287 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie Darlehens-
zinsen für die Darlehen bei der NRW .BANK in Höhe von 50 TEUR .
Saubere Lösung

18 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
V . Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp .
 
Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss wurde vom Rat in seiner Sitzung am 16 .05 .2018 aufgelöst . In der gleichen Sitzung beschloss der Rat 
eine Änderung der AWM-Betriebssatzung und eine Neubildung des Betriebsausschusses mit Inkrafttreten der Änderungssat-
zung (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr . 9 vom 25 .05 .2018; Inkrafttreten der Satzung am 26 .05 .2018) .
 
Der Betriebsausschuss setzt sich vom 01 .01 .2018 bis zum 16 .05 .2018 wie folgt zusammen:
Saubere Lösung
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw . Sachkundige Bürger/innen
1 . RH Heinz Georg Buddenbäumer [2 . stellvertr . Vorsitz]
 Dipl .-Agraringenieur | Selbstständig
1 . RH Horst Karl Beitelhoff
 Groß- und Außenhandelskaufmann | Selbstständig
2 . RH Hans Neumann
 Dachdeckermeister | i . R .
2 . Frau Sabine Lütke Schwienhorst
 Beratung/Öffentlichkeitsarbeit/Werbung | Selbstständig
3 . Herr Karl-Hans Sonnabend
 Dipl .-Ing ./Statiker/statischer Sachverständiger | Selbstständig
3 . Herr Ludger Janning 
 Landwirt | Selbstständig
4 . RH Ludger Steinmann [Vorsitz]
 Dipl .-Geograf, Dipl .-Umweltwissenschaftler 
 Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
4 . RF Dr . Cornelia Jäger
 Referentin 
 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
5 .  RF Hedwig Liekefedt
 Lehrerin | Land NRW/Bezirksregierung Münster
5 .  Herr Burckhard Schmitz
 Pensionär
6 .  Herr Mustafa Schat
 Dipl .-Maschinenbau- und Dipl .-Wirtschaftsingenieur
 Handwerkskammer Münster
6 .  Herr Horst Schmidt
 Rentner
7 . RF Dr . Rita Stein-Redent
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
 Universität Vechta
7 . RF Dr . Didem Ozan
 Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin
 GAR NRW e . V .
8 .  BM Gerhard Joksch
 Stadtplaner und Berater | Selbstständig
8 .  Herr Dr . Martin Pfeiffer
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
 Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin
9 . RH Hans Varnhagen [1 . stellvertr . Vorsitz]
 Dachdeckermeister | Geschäftsführender Gesellschafter der Firmen 
 Bedachungen Varnhagen GmbH, Gantenbrink Nachfolger Andreas
 Hitpaß & Co . GmbH Bedachungen
9 . Herr Philipp Nelle
 Bauingenieur DB Netz AG
10 .  RH Heiko Wischnewski
 Dipl .-Ingenieur 
10 .  Herr Dr . Ralf Henrichs
 Kaufmännischer Sachbearbeiter 
 d + s communication center Münster GmbH
[BM = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 19 
Saubere Lösung
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Beschäftigtenvertreter/innen
11 . Herr Karsten Markfort
 Sachbearbeiter Disposition | Stadt Münster, AWM
11 . Herr Eduard Olbrich
 Kraftwagenfahrer | Stadt Münster, AWM
12 . Herr Hugo Tork
 Leiter T echnik und Sicherheit | Stadt Münster, AWM
12 . Herr Rolf Kuschel
 Mitarbeiter Lager/Materialwirtschaft | Stadt Münster, AWM
13 . Herr Christian Kaufmann
 Sachbearbeiter Disposition | Stadt Münster, AWM
13 . Herr Gregor Koprowski
 KFZ-Mechatroniker | Stadt Münster, AWM
14 . Herr Rainer Eisen
 Werkstattleiter | Stadt Münster, AWM
14 . Frau Monika Holtmann
 Sachbearbeiterin vereinfachtes Entsorgungsnachweisverfahren, 
 abfalltechnische Analytik | Stadt Münster, AWM
15 . Herr Anthony Chapmann
 Kraftwagenfahrer | Stadt Münster, AWM
15 . Herr Lindsay Taylor
 Kraftwagenfahrer | Stadt Münster, AWM
[BM = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

Ab dem 26 .05 .2018 setzt sich der Betriebsausschuss wie folgt zusammen:
20 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw . Sachkundige Bürger/innen
1 . bis 12 .12 .2018 
 RH Heinz Georg Buddenbäumer [2 . stellvertr . Vorsitz]
 Dipl .-Agraringenieur | Selbstständig
 
 ab 12 .12 .2018
 RH Frank Baumann [2 . stellvertr . Vorsitz]
 Programmierer
1 . RH Horst Karl Beitelhoff
 Groß- und Außenhandelskaufmann | Selbstständig
2 . RH Hans Neumann
 Dachdeckermeister | i . R .
2 . Frau Sabine Lütke Schwienhorst
 Beratung/Öffentlichkeitsarbeit/Werbung | Selbstständig
3 . Herr Karl-Hans Sonnabend
 Dipl .-Ing ./Statiker/statischer Sachverständiger | Selbstständig
3 . Herr Ludger Janning 
 Landwirt | Selbstständig
4 . RH Ludger Steinmann [Vorsitz]
 Dipl .-Geograf, Dipl .-Umweltwissenschaftler 
 Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
4 . RF Dr . Cornelia Jäger
 Referentin 
 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
5 .  RF Hedwig Liekefedt
 Lehrerin | Land NRW/Bezirksregierung Münster
5 .  Herr Mustafa Schat
 Dipl .-Maschinenbau- und Dipl .-Wirtschaftsingenieur
 Handwerkskammer Münster
6 .  RF Dr . Rita Stein-Redent
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
 Universität Vechta
6 .  RF Dr . Didem Ozan
 Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin
 GAR NRW e . V .
7 . BM Gerhard Joksch
 Stadtplaner und Berater | Selbstständig
7 . Herr Dr . Martin Pfeiffer
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
 Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin
8 .  RH Hans Varnhagen [1 . stellvertr . Vorsitz]
 Dachdeckermeister | Geschäftsführender Gesellschafter der Firmen 
 Bedachungen Varnhagen GmbH, Gantenbrink Nachfolger Andreas
 Hitpaß & Co . GmbH Bedachungen
8 .  Herr Philipp Nelle
 Bauingenieur DB Netz AG
9 . RH Heiko Wischnewski
 Dipl .-Ingenieur
9 . Herr Dr . Ralf Henrichs
 Kaufmännischer Sachbearbeiter 
 d + s communication center Münster GmbH
[BM = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Dem Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 119 .869,70 EUR gewährt; 
davon entfielen 111 .639,06 EUR auf die Festvergütung inkl . Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 8 .230,64 EUR 
auf die Zukunftssicherung (ZKW) .
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 32 .376,24 EUR aufgewendet . 
Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 358 .710,00 EUR .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 21 
Saubere Lösung
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung .
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse .
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kurzfristige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 2 .064 TEUR ergeben sich aus dem Bestellobligo für Investitionsmaß-
nahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31 . Dezember 2018, deren Fertigstellung, Lieferung bzw . Abwicklung in 
2019 erfolgt . Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpflichtungen für den Bau der neuen LKW-Waschanlage am 
Entsorgungszentrum (695 TEUR), Erweiterung der LKW-Waschanlage Rösnerstrasse (97 TEUR), Installation eines Stern-
siebs am biologischen T eil der Abfallbehandlungsanlage (212 TEUR), Kauf eines Hakenliftes (250 TEUR), Investitionen in 
die Optimierung der Abluftbiofilteranlage (213 TEUR), Investitionen in Presscontainer und Abfallbehälter (199 TEUR), Bau 
eines überdachten Fahrradparks (63 TEUR) sowie den Kauf eines Radladers (75 TEUR) . Darüber hinaus besteht ein Obligo 
für sonstige Lieferungen und Leistungen (260 TEUR) .
Honorar des Abschlussprüfers
Das für den Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera-
tungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, im Wirtschaftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar beträgt 66 TEUR; 
davon entfallen 45 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen und 21 TEUR auf sonstige Leistungen .
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind und die wesentliche 
Auswirkungen auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, haben sich 
nicht ergeben .
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 4 .761 .709,15 EUR einen Anteil aus der 
kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 1 .980 .741,02 EUR und einen Anteil von 250 .000,00 EUR aus den Erlösen der 
Nebengeschäfte an den Haushalt der Stadt Münster abzuführen sowie 2 .390 .104,47 EUR in die allgemeine Rücklage 
der AWM einzustellen .  
Weiter wird vorgeschlagen, die in den Betrieben gewerblicher Art (BgA) erzielten Gewinne in Höhe von 113 .195,62 EUR 
in den Sonderposten BGA Dienstleistungen sowie 27 .668,04 EUR in den Sonderposten Photovoltaik einzustellen . 
Münster, 30 . März 2019
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez . Patrick Hasenkamp

22 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2018 01 .01 .2018 Zugänge Abgänge 31 .12 .2018 31 .12 .2018 01 .01 .2018 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
I .  Immaterielle 
 Vermögensgegenstände
1 .  Entgeltlich erworbene 
  Konzessionen
4 .668,00 0,00 4 .668,00 +0,00 0,00 4 .668,00 0,00 4 .668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 .  Entgeltlich erworbene
  Software
698 .261,47 0,00 2 .147,12 +0,00 696 .114,35 585 .435,39 28 .745,73 2 .147,12 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
702 .929,47 0,00 6 .815,12 +0,00 696 .114,35 590 .103,39 28 .745,73 6 .815,12 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
II .  Sachanlagen
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
  und anderen Bauten
56 .285 .387,70 171 .535,28 0,00 +3 .439 .988,76 59 .896 .911,74 33 .686 .214,99 1 .579 .507,99 0,00 35 .265 .722,98 24 .631 .188,76 22 .599 .172,71 2,64 41,12
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .238 .431,50 962 .800,89 397 .920,25 +0,00 9 .803 .312,14 5 .845 .071,38 832 .771,22 397 .920,25 6 .279 .922,35 3 .523 .389,79 3 .393 .360,12 8,49 35,94
3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 48 .723 .098,96 2 .252 .469,86 2 .016 .148,69 +723 .703,40 49 .683 .123,53 23 .661 .484,61 4 .119 .813,09 2 .016 .148,69 25 .765 .149,01 23 .917 .974,52 25 .061 .614,35 8,29 48,14
4 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
4 .894 .507,99 484 .971,65 229 .822,16 +63 .361,55 5 .213 .019,03 3 .554 .313,80 388 .120,16 229 .356,76 3 .713 .077,20 1 .499 .941,83 1 .340 .194,19 7,45 28,77
5 .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
3 .732 .979,12 764 .158,32 11 .106,57 -4 .227 .053,71 258 .977,16 0,00 0,00 0,00 0,00 258 .977,16 3 .732 .979,12 0,00 100,00
122 .874 .405,27 4 .635 .936,00 2 .654 .997,67 +0,00 124 .855 .343,60 66 .747 .084,78 6 .920 .212,46 2 .643 .425,70 71 .023 .871,54 53 .831 .472,06 56 .127 .320,49 5,54 43,12
III .  Finanzanlagen
1 .  Wertpapiere des 
 Anlagevermögens
9 .500 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 9 .580 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 9 .580 .777,54 9 .500 .841,60 0,00 100,00
2 .  Sonstige Ausleihungen 1 .500 .000,00 0,00 0,00 +0,00 1 .500 .000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .500 .000,00 1 .500 .000,00 0,00 100,00
11 .000 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 11 .080 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .080 .777,54 11 .000 .841,60 0,00 100,00
Summe 134 .578 .176,34 4 .715 .871,94 2 .661 .812,79 +0,00 136 .632 .235,49 67 .337 .188,17 6 .948 .958,19 2 .650 .240,82 71 .635 .905,54 64 .996 .329,95 67 .240 .988,17 5,09 47,57
I .  Stadtreinigung
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
706 .935,62 0,00 0,00 +0,00 706 .935,62 247 .619,77 34 .154,27 0,00 281 .774,04 425 .161,58 459 .315,85 4,83 60,14
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .238 .431,50 962 .800,89 397 .920,25 +0,00 9 .803 .312,14 5 .845 .071,38 832 .771,22 397 .920,25 6 .279 .922,35 3 .523 .389,79 3 .393 .360,12 8,49 35,94
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
146 .646,13 28 .842,63 5 .590,90 +0,00 169 .897,86 114 .354,36 11 .487,14 5 .452,62 120 .388,88 49 .508,98 32 .291,77 6,76 29,14
Summe 10 .092 .013,25 991 .643,52 403 .511,15 +0,00 10 .680 .145,62 6 .207 .045,51 878 .412,63 403 .372,87 6 .682 .085,27 3 .998 .060,35 3 .884 .967,74 8,22 37,43
VI . Anlagen
Anlagennachweis der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
zum 31 . Dezember 2018
[Anlage 1]

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 23 
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2018 01 .01 .2018 Zugänge Abgänge 31 .12 .2018 31 .12 .2018 01 .01 .2018 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
I .  Immaterielle 
 Vermögensgegenstände
1 .  Entgeltlich erworbene 
  Konzessionen
4 .668,00 0,00 4 .668,00 +0,00 0,00 4 .668,00 0,00 4 .668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 .  Entgeltlich erworbene
  Software
698 .261,47 0,00 2 .147,12 +0,00 696 .114,35 585 .435,39 28 .745,73 2 .147,12 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
702 .929,47 0,00 6 .815,12 +0,00 696 .114,35 590 .103,39 28 .745,73 6 .815,12 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
II .  Sachanlagen
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
  und anderen Bauten
56 .285 .387,70 171 .535,28 0,00 +3 .439 .988,76 59 .896 .911,74 33 .686 .214,99 1 .579 .507,99 0,00 35 .265 .722,98 24 .631 .188,76 22 .599 .172,71 2,64 41,12
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .238 .431,50 962 .800,89 397 .920,25 +0,00 9 .803 .312,14 5 .845 .071,38 832 .771,22 397 .920,25 6 .279 .922,35 3 .523 .389,79 3 .393 .360,12 8,49 35,94
3 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 48 .723 .098,96 2 .252 .469,86 2 .016 .148,69 +723 .703,40 49 .683 .123,53 23 .661 .484,61 4 .119 .813,09 2 .016 .148,69 25 .765 .149,01 23 .917 .974,52 25 .061 .614,35 8,29 48,14
4 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
4 .894 .507,99 484 .971,65 229 .822,16 +63 .361,55 5 .213 .019,03 3 .554 .313,80 388 .120,16 229 .356,76 3 .713 .077,20 1 .499 .941,83 1 .340 .194,19 7,45 28,77
5 .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
3 .732 .979,12 764 .158,32 11 .106,57 -4 .227 .053,71 258 .977,16 0,00 0,00 0,00 0,00 258 .977,16 3 .732 .979,12 0,00 100,00
122 .874 .405,27 4 .635 .936,00 2 .654 .997,67 +0,00 124 .855 .343,60 66 .747 .084,78 6 .920 .212,46 2 .643 .425,70 71 .023 .871,54 53 .831 .472,06 56 .127 .320,49 5,54 43,12
III .  Finanzanlagen
1 .  Wertpapiere des 
 Anlagevermögens
9 .500 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 9 .580 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 9 .580 .777,54 9 .500 .841,60 0,00 100,00
2 .  Sonstige Ausleihungen 1 .500 .000,00 0,00 0,00 +0,00 1 .500 .000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .500 .000,00 1 .500 .000,00 0,00 100,00
11 .000 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 11 .080 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .080 .777,54 11 .000 .841,60 0,00 100,00
Summe 134 .578 .176,34 4 .715 .871,94 2 .661 .812,79 +0,00 136 .632 .235,49 67 .337 .188,17 6 .948 .958,19 2 .650 .240,82 71 .635 .905,54 64 .996 .329,95 67 .240 .988,17 5,09 47,57
I .  Stadtreinigung
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
706 .935,62 0,00 0,00 +0,00 706 .935,62 247 .619,77 34 .154,27 0,00 281 .774,04 425 .161,58 459 .315,85 4,83 60,14
2 .  Anlagen der Stadtreinigung 9 .238 .431,50 962 .800,89 397 .920,25 +0,00 9 .803 .312,14 5 .845 .071,38 832 .771,22 397 .920,25 6 .279 .922,35 3 .523 .389,79 3 .393 .360,12 8,49 35,94
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
146 .646,13 28 .842,63 5 .590,90 +0,00 169 .897,86 114 .354,36 11 .487,14 5 .452,62 120 .388,88 49 .508,98 32 .291,77 6,76 29,14
Summe 10 .092 .013,25 991 .643,52 403 .511,15 +0,00 10 .680 .145,62 6 .207 .045,51 878 .412,63 403 .372,87 6 .682 .085,27 3 .998 .060,35 3 .884 .967,74 8,22 37,43

24 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2018 01 .01 .2018 Zugänge Abgänge 31 .12 .2018 31 .12 .2018 01 .01 .2018 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
II .  Abfall- und 
 Wertstoffwirtschaft 
1 .  Entgeltlich erworbene 
 Konzessionen
4 .668,00 0,00 4 .668,00 +0,00 0,00 4 .668,00 0,00 4 .668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00
2 .  Entgeltlich erworbene
 Software
2 .147,12 0,00 2 .147,12 +0,00 0,00 2 .147,12 0,00 2 .147,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
39 .882 .148,40 26 .000,64 0,00 +0,00 39 .908 .149,04 24 .121 .825,53 881 .457,10 0,00 25 .003 .282,63 14 .904 .866,41 15 .760 .322,87 2,21 37,35
4 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 48 .723 .098,96 2 .252 .469,86 2 .016 .148,69 +723 .703,40 49 .683 .123,53 23 .661 .484,61 4 .119 .813,09 2 .016 .148,69 25 .765 .149,01 23 .917 .974,52 25 .061 .614,35 8,29 48,14
5 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
1 .577 .147,58 107 .355,87 120 .187,57 +2 .074,22 1 .566 .390,10 1 .015 .167,57 152 .355,01 119 .860,45 1 .047 .662,13 518 .727,97 561 .980,01 9,73 33,12
Summe 90 .189 .210,06 2 .385 .826,37 2 .143 .151,38 +725 .777,62 91 .157 .662,67 48 .805 .292,83 5 .153 .625,20 2 .142 .824,26 51 .816 .093,77 39 .341 .568,90 41 .383 .917,23 5,65 43,16
III .  Allgemeine und
 Zentrale Betriebe
1 .  Entgeltlich erworbene
 Software
696 .114,35 0,00 0,00 +0,00 696 .114,35 583 .288,27 28 .745,73 0,00 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
2 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
15 .696 .303,68 145 .534,64 0,00 +3 .439 .988,76 19 .281 .827,08 9 .316 .769,69 663 .896,62 0,00 9 .980 .666,31 9 .301 .160,77 6 .379 .533,99 3,44 48,24
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
3 .170 .714,28 348 .773,15 104 .043,69 +61 .287,33 3 .476 .731,07 2 .424 .791,87 224 .278,01 104 .043,69 2 .545 .026,19 931 .704,88 745 .922,41 6,45 26,80
4 .  Finanzanlagen 11 .000 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 11 .080 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .080 .777,54 11 .000 .841,60 0,00 100,00
Summe 30 .563 .973,91 574 .243,73 104 .043,69 +3 .501 .276,09 34 .535 .450,04 12 .324 .849,83 916 .920,36 104 .043,69 13 .137 .726,50 21 .397 .723,54 18 .239 .124,08 2,66 61,96
IV .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
2 .959 .003,82 762 .636,58 0,00 -3 .464 .184,98 257 .455,42 0,00 0,00 0,00 0,00 257 .455,42 2 .959 .003,82 0,00 100,00
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 736 .884,19 1 .521,74 11 .106,57 -725 .777,62 1 .521,74 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .521,74 736 .884,19 0,00 100,00
3 .  Allgemeine und Zentrale 
 Betriebe
37 .091,11 0,00 0,00 -37 .091,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 37 .091,11 0,00 100,00
Summe 3 .732 .979,12 764 .158,32 11 .106,57 -4 .227 .053,71 258 .977,16 0,00 0,00 0,00 0,00 258 .977,16 3 .732 .979,12 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 25 
Saubere Lösung
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01 .01 .2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 
AiB
31 .12 .2018 01 .01 .2018 Zugänge Abgänge 31 .12 .2018 31 .12 .2018 01 .01 .2018 durchschn .
AfA-Satz
durchschn .
RBW
EUR
+
EUR
 ./ .
EUR
+ /  ./ .
EUR EUR EUR
+
EUR
 ./ .
EUR EUR EUR EUR v . H . v . H .
II .  Abfall- und 
 Wertstoffwirtschaft 
1 .  Entgeltlich erworbene 
 Konzessionen
4 .668,00 0,00 4 .668,00 +0,00 0,00 4 .668,00 0,00 4 .668,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00
2 .  Entgeltlich erworbene
 Software
2 .147,12 0,00 2 .147,12 +0,00 0,00 2 .147,12 0,00 2 .147,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
39 .882 .148,40 26 .000,64 0,00 +0,00 39 .908 .149,04 24 .121 .825,53 881 .457,10 0,00 25 .003 .282,63 14 .904 .866,41 15 .760 .322,87 2,21 37,35
4 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 48 .723 .098,96 2 .252 .469,86 2 .016 .148,69 +723 .703,40 49 .683 .123,53 23 .661 .484,61 4 .119 .813,09 2 .016 .148,69 25 .765 .149,01 23 .917 .974,52 25 .061 .614,35 8,29 48,14
5 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
1 .577 .147,58 107 .355,87 120 .187,57 +2 .074,22 1 .566 .390,10 1 .015 .167,57 152 .355,01 119 .860,45 1 .047 .662,13 518 .727,97 561 .980,01 9,73 33,12
Summe 90 .189 .210,06 2 .385 .826,37 2 .143 .151,38 +725 .777,62 91 .157 .662,67 48 .805 .292,83 5 .153 .625,20 2 .142 .824,26 51 .816 .093,77 39 .341 .568,90 41 .383 .917,23 5,65 43,16
III .  Allgemeine und
 Zentrale Betriebe
1 .  Entgeltlich erworbene
 Software
696 .114,35 0,00 0,00 +0,00 696 .114,35 583 .288,27 28 .745,73 0,00 612 .034,00 84 .080,35 112 .826,08 4,13 12,08
2 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
15 .696 .303,68 145 .534,64 0,00 +3 .439 .988,76 19 .281 .827,08 9 .316 .769,69 663 .896,62 0,00 9 .980 .666,31 9 .301 .160,77 6 .379 .533,99 3,44 48,24
3 .  Andere Anlagen, Betriebs- 
 und Geschäftsausstattung
3 .170 .714,28 348 .773,15 104 .043,69 +61 .287,33 3 .476 .731,07 2 .424 .791,87 224 .278,01 104 .043,69 2 .545 .026,19 931 .704,88 745 .922,41 6,45 26,80
4 .  Finanzanlagen 11 .000 .841,60 79 .935,94 0,00 +0,00 11 .080 .777,54 0,00 0,00 0,00 0,00 11 .080 .777,54 11 .000 .841,60 0,00 100,00
Summe 30 .563 .973,91 574 .243,73 104 .043,69 +3 .501 .276,09 34 .535 .450,04 12 .324 .849,83 916 .920,36 104 .043,69 13 .137 .726,50 21 .397 .723,54 18 .239 .124,08 2,66 61,96
IV .  Geleistete Anzahlungen 
 und Anlagen im Bau
1 .  Grundstücke mit Betriebs-
 und anderen Bauten
2 .959 .003,82 762 .636,58 0,00 -3 .464 .184,98 257 .455,42 0,00 0,00 0,00 0,00 257 .455,42 2 .959 .003,82 0,00 100,00
2 .  Anlagen der Abfallwirtschaft 736 .884,19 1 .521,74 11 .106,57 -725 .777,62 1 .521,74 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .521,74 736 .884,19 0,00 100,00
3 .  Allgemeine und Zentrale 
 Betriebe
37 .091,11 0,00 0,00 -37 .091,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 37 .091,11 0,00 100,00
Summe 3 .732 .979,12 764 .158,32 11 .106,57 -4 .227 .053,71 258 .977,16 0,00 0,00 0,00 0,00 258 .977,16 3 .732 .979,12 0,00 100,00

26 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
[Anlage 2]
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für
das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 2018
Gesamt
EUR
Allg . Bereich
EUR
Stadtreinigung
EUR
Abfallwirtschaft
EUR
1 . Umsatzerlöse 57 .959 .745,21 4 .325 .756,47 8 .022 .305,90 45 .611 .682,84
2 . Verminderung des Bestands 
 an fertigen Erzeugnissen
-507,20 0,00 -207,20 -300,00
3 . Sonstige betriebliche Erträge 1 .127 .018,40 87 .693,31 355 .101,75 684 .223,34
4 . Materialaufwand 19 .085 .320,92 1 .031 .061,63 2 .033 .199,91 16 .021 .059,38
 a] Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
  Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
[651 .196,16] [744 .426,48] [3 .019 .921,28]
 b] Aufwendungen für bezogene Leistungen [379 .865,47] [1 .288 .773,43] [13 .001 .138,10]
5 . Personalaufwand 21 .292 .362,05 5 .327 .574,35 3 .431 .570,03 12 .533 .217,67
 a] Löhne und Gehälter [4 .051 .212,01] [2 .661 .722,80] [9 .715 .345,15]
 b] Soziale Abgaben und Aufwendungen für
  Altersversorgung und für Unterstützung
[1 .276 .362,34] [769 .847,23] [2 .817 .872,52]
6 . Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6 .948 .958,19 916 .920,36 878 .412,63 5 .153 .625,20
7 . Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 .625 .511,91 3 .572 .886,02 16 .170,44 1 .036 .455,45
8 . Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 72 .644,69 72 .644,69 0,00 0,00
9 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2 .337 .260,35 50 .112,04 0,00 2 .287 .148,31
Verrechnung des allgemeinen Bereichs -7 .137 .487,99 1 .764 .082,81 5 .373 .405,18
10 . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 54 .123,46 15 .950,00 0,00 38 .173,46
11 . Ergebnis nach Steuern 4 .815 .364,22 709 .078,06 253 .764,63 3 .852 .521,53
12 . Sonstige Steuern 53 .655,07 947,28 1 .185,00 51 .522,79
13 . Jahresüberschuss 4 .761 .709,15 708 .130,78 252 .579,63 3 .800 .998,74
Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 2 .390 .104,47
b Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2 .230 .741,02
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 27 .668,04
d) Zuführung Sonderposten Überschüsse AWM-Dienstleistungen 113 .195,62

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 27 
Saubere Lösung
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen 
Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW aufgestellt worden . Hinsichtlich des Inhalts und seiner Struktur 
orientiert sich der Lagebericht an den Vorgaben des § 289 HGB, des § 25 Abs . 2 EigVO NRW sowie des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards (DRS) Nr . 20 . 
I . Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster ent -
sprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen . Sie werden gemäß der Eigen-
betriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
geführt . Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfall-
wirtschaft (Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und 
Abfallgesetzes, Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten Stadtgebiet  .
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen ökologischen Zielset -
zungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/Gebührenzahler im Hinblick auf die 
Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsangebots .
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die AWM ein Balanced Scorecard 
System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betrieblichen Managementsysteme (ISO 9001:2015 
Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und OHSAS 18001:2007 Arbeitsschutzmanagement) kennzahlengestützt zusam-
menführt .
Die Kernziele der AWM bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für die 
hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie marktorientierter Dienstleistungen 
für gewerbliche Kunden .
Wesentliche Verträge bestehen mit
- der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über die allgemeine Stromlieferung  . Die Verträge über die allgemeine 
Stromlieferung für das Entsorgungszentrum sowie die sonstigen Stromlieferverträge wurden bis zum 31 . Dezember 
2019 verlängert;
- der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH, Münster, über die Energieeinspeisung aus der Photovoltaikanlage;
- der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über ein Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II in Münster-
Coerde . Die Laufzeit des Genussrechts endet am 31 . Dezember 2030;
- der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über die Betriebsführung des Blockheizkraftwerks (BHKW) mit einer Lauf-
zeit vom 1 . Juli 2015 bis zum 31 . Dezember 2020;

28 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
-  der Twence Holding B . V ., Hengelo/Niederlande, über die Verwertung des Outputs aus der mechanischen Restabfallbe-
handlungsanlage (MRA) – Interimsvertrag vom 1 . Januar 2017 bis 30 . April 2018 . Offizielle Zuschlagserteilung für die 
Laufzeit vom 1 . März 2018 bis 28 . Februar 2019;
- 12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine öffentlich-rechtliche 
Kooperationsvereinbarung mit einer Laufzeit vom 1 . Januar 2019 bis 31 . Dezember 2028 . Der Vertrag verlängert 
sich um zwei weitere Jahre, wenn nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum 31 . Dezember eines Jahres, erstmals 
zum 31 . Dezember 2028 gekündigt wird . 
 Einzelheiten über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Aufgaben ergeben sich aus der Durchführungs- und Kos-
tenentschädigungsvereinbarung über die Lieferung und Verarbeitung von Sortierresten und Biomüll . Gemäß 2 Absatz 
5 der Kooperationsvereinbarung werden die niederländischen Kooperationspartner bei der Erfüllung ihrer Aufgaben 
für den deutschen Kooperationspartner die Anlagen der Twence Holding B . V ., deren Gesellschafter sie sind, nutzen .
- der REMONDIS GmbH & Co . KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier mit einer Laufzeit vom 
1 . Januar 2014 bis 31 . Dezember 2018 . Der Vertrag wurde bis zum 31 . Dezember 2019 verlängert;
- der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, über die Übernahme und Verwertung 
des Straßenkehrichts mit einer Laufzeit vom 1 . Januar 2018 bis 31 . Dezember 2018 . Der Vertrag wurde bis zum 
31 . Dezember 2019 verlängert .
• der REMONDIS GmbH & Co  . KG, Bochum, über die Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mecha-
nischen Stufe der MRA mit einer Laufzeit vom 1 . Januar 2018 bis 31 . Dezember 2018 . Der Vertrag wurde bis zum 
31 . Dezember 2019 verlängert .
- der Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH, Essen, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier mit einer 
Laufzeit vom 1 . Januar 2017 bis zum 31 . Dezember 2018 Der Vertrag wurde bis zum 31 . Dezember 2019 verlängert .
II . Wirtschaftsbericht
1 . Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
1 .1 . Verpackungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat in 2017 das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige 
Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) beschlossen, das die bisherige Verpackungsverordnung 
(VerpackV) ablösen wird . Das Gesetz wurde am 5 . Juli 2017 verkündet und ist am 1 . Januar 2019 in Kraft getreten .
Obwohl mit diesem Gesetz seitens der marktbeteiligten Dualen Systeme sowie der privaten wie öffentlichen Entsorger 
die Hoffnung auf eine wirtschaftliche Stabilisierung der Verpackungsentsorgung und die Erreichung eines qualitativ 
besseren Recyclings verbunden ist, sehen die AWM im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 keine durchgreifende Verbesse-
rung der Marktlage:
- Über das gesamte Geschäftsjahr hat die gemeinsame Stelle der Dualen Systeme nicht den erforderlichen Verhand-
lungsführer für die Vereinbarung einer neuen Abstimmungserklärung zur Erfassung von Leichtverpackungen bzw . zur 
Einführung eines von der lokalen Politik geforderten Wertstofftonnensystems und zur Mitbenutzung des kommunalen

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 29 
Saubere Lösung
Sammelsystems für Verpackungen aus Papier und Karton benannt . Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass sich die 
dualen Systeme mit den Kommunen zu Details einer möglichst effizienten und bürgerfreundlichen Verpackungsent-
sorgung abstimmen . Das betrifft etwa die Frage, in welchen Gefäßen – Sack oder T onne – die Abfälle erfasst werden 
sollen und in welchem Rhythmus die Abfuhr erfolgen soll .
- Die dualen Systeme hinken auch nach dem 1 . Quartal 2019 dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan hinterher . Die 
zahlreichen Fragen der Abstimmung mit den AWM und zahlreichen anderen Kommunen konnten 2018 noch nicht 
ansatzweise geklärt werden . 
- Am 15 . März 2018 hat das Duale System ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH, Bonn, Insolvenz angemeldet . 
Seit 2015 war die ELS als ein System von 10 zugelassenen/freigestellten Systembetreibern im Markt für Verpackungs-
entsorgung tätig .
 In 2019 sind insolvenzbedingte Zahlungsausfälle im Bereich der Nebenentgelte und für die Mitbenutzung der Papier-
tonne zu erwarten . 
- Ein weiteres duales System, die Recycling Kontor-Gruppe (RKD), wird zum 31 . März 2019 seine Arbeit aus wirtschaft-
lichen Gründen einstellen . RKD ist eines von derzeit noch neun dualen Systemen, die die Verpackungsentsorgung in 
Deutschland organisieren . Ab dem 1 . April 2019 müssen andere Systembetreiber die Verpackungsentsorgung in den 
Gebieten, für die die RKD bislang zuständig war, übernehmen .
 Der Rückzug von RKD ist ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte der Verpackungsentsorgung in Deutsch-
land . Offenbar sind die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes nicht ausreichend wirksam, um den Systembetrei-
bern eine stabile Finanzierungsbasis zu sichern .
- Plötzliche Veränderungen durch ausscheidende Systembetreiber können immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei 
der Abholung von Verpackungsabfällen führen . Die Bürger erwarten jedoch zu Recht, dass das System so zuverlässig 
funktioniert wie das der kommunalen Abfallwirtschaft .
 Das Beispiel des Rückzugs von RKD zeigt darüber hinaus, wie wichtig das Instrument der Sicherheitsleistungen ist, da 
weitere Marktaustritte von Systemen nicht auszuschließen sind . 
 Die Sicherheitsleistungen sind im Regelfall Bürgschaften, die die Systeme bei den Ländern hinterlegen für den Fall, 
dass sie die Entsorgung der Verpackungen in den ihnen zugeteilten Gebieten nicht mehr bewältigen oder ihren Zah-
lungsverpflichtungen gegenüber den Kommunen nicht mehr nachkommen können . Das Verpackungsgesetz verlangt 
eine Neuberechnung dieser Sicherheitsleistungen, was von den Ländern bereits eingeleitet, aber bisher noch nicht 
abgeschlossen wurde .
- Die Gebiete, in denen RKD die Verpackungsentsorgung bislang organisiert hat, müssen ab dem 1 . April 2019 unter 
den restlichen Systembetreibern aufgeteilt werden, damit die Verpackungsabfälle der Bürger nicht auf der Straße 
liegen bleiben .
 Das ist herausfordernd für das gesamte Systemgeschäft und sorgt für Unruhe im Markt . Es trifft die Systembetreiber 
zu einem Zeitpunkt, zu dem sie sich eigentlich der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes widmen müssen, 
der gesamte Markt sich aber durch Konzentrationsprozesse massiv wandelt: der Handel steigt konkret in die eigene 
Gestaltung der Verpackungsentsorgung ein , z .B . hat die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland und einem Gesamt-
verpackungsanteil im Markt von rund 15 % mit PreZero ein eigenes System gegründet und die Fa . REMONDIS als 
größtes nationales Entsorgungsunternehmen hat die Übernahme des größten Dualen Systems, DSD, beim Kartellamt 
beantragt .

30 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
- Mit diesen Entwicklungen ist absehbar, dass weitere (kleine) Systeme vom Markt verschwinden könnten und finanzi-
elle Risiken auch für die AWM nicht ausgeschlossen sein werden .
1 .2 . Digitalisierung und demografischer Wandel
Digitalisierung hat die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung durch die zunehmende Anzahl von technischen 
Instrumenten zur Steuerung der Logistik in der Stadtreinigung und Abfallabfuhr sowie zur Steuerung der Behandlungs-
anlagen auch bei den AWM schon einige Jahre verändert, doch das T empo der Veränderung beschleunigt sich jetzt 
zusehends .
Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesumweltministeriums zeigt, dass von allen Umweltleitmärkten die Kreislauf-
wirtschaft die höchsten Potentiale durch die Digitalisierung aufweist, aktuell ist sie jedoch auch am wenigsten ent-
wickelt . (Roland Berger im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die 
Digitalisierung in der GreenT ech-Branche, 2016)
Die aktuellen Fragen sind: Welche Weichenstellungen müssen jetzt vorgenommen werden, welchen konkreten Nutzen 
bringen Digitalisierungstechnologien und welche Risiken sind damit verbunden?
Als kommunales Unternehmen haben die AWM innerhalb ihrer Kerngeschäfte aktuell gute Ausgangsbedingungen, die 
Chancen und Risiken der Digitalisierung kurz- und mittelfristig zu analysieren und geeignete Instrumente zur techni-
schen wie organisatorischen Unterstützung der AWM-Geschäftsprozesse einzuführen .
Die Kundenbedürfnisse verändern sich, weil sich die Kunden verändern . Die Anzahl der Bürger, die immer mobil und 
vernetzt leben, wächst rasant . Diese Kunden werden zukünftig nach einfachen technischen Lösungen und Angeboten 
verlangen, die ihren Arbeitsalltag erleichtern . Informationsaustausch in Echtzeit wird auf allen Ebenen eine wichtige 
Rolle spielen . Auf Basis aktuellster Datenerhebungen werden neue Services möglich sein und aktuelle Services werden 
künftig über das Internet ergänzt . Die Branche wird sich verändern .
Individuelle Abfuhrleistungen auf Abruf, Rechnungsstellung über das Handy, Plattformlösungen für Gewerbeabfälle, 
Stadtsauberkeit in Abhängigkeit der Nutzung öffentlicher Räume, autonome Arbeitsmaschinen für die Straßenreini-
gung und Abfallsammlung – was heute noch ferne Zukunft scheint, wird rasend schnell Realität .
Ob letztendlich dadurch weniger Beschäftigte in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung arbeiten werden oder viel-
leicht gar mehr, ist keinesfalls entschieden . Fakt ist jedoch, dass angesichts des absehbaren Fachkräftemangels in 
Kombination mit der evidenten Alterung der AWM-Belegschaft ein zwingender Handlungsbedarf besteht und auch in 
diesem Bereich die Chancen der Digitalisierung genutzt werden müssen .
Digitalisierung braucht Veränderungsbereitschaft . Sie erfordert neben engagierten Mitarbeitern ein Führungsteam, 
das bereit ist, die digitale Transformation im Unternehmen voranzutreiben, um den hohen Standard, den kommunale 
Unternehmen bereits heute bieten, weiterhin leisten zu können . 
Ziel der AWM ist es, die Digitalisierung nicht einfach nur zu bewältigen, sondern aktiv mitzugestalten! Dabei werden 
wir uns mit verschiedenen Themen auseinander setzen müssen, dazu gehören Robotik, Sensorik und RFID, Plattform-
ökonomie, digitale Daten, Automatisierung und digitale Nutzerschnittstellen . 
Einerseits erhoffen wir uns dabei, effektivere und effizientere Prozesse, Umsatzsteigerungen, Zeitersparnis und nicht 
zuletzt die Chance, Produkte und Geschäftsmodelle auf Basis der Digitalisierung weiterentwickeln zu können . Ande-
rerseits haben wir neue Möglichkeiten, uns direkt mit unseren Bürgerinnen und Bürgern zu vernetzen, um die Verant-
wortung der kommunalen Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung und die dafür erforderlichen Maßnahmen 
optimal kommunizieren zu können .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 31 
Saubere Lösung
2 . Geschäftsverlauf
2 .1 . Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz – Str-ReinG NRW vom 
18 . Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster in der jeweils gültigen 
Fassung . Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung . Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzli-
chen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen 
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen .
 
Die Straßenreinigungsgebühren sind gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 unverändert geblieben .
Danach werden die Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 4 .455 TEUR, inner -
betriebliche Verrechnungen von 467 TEUR, Auflösungen von Gebührenüberschüssen von 167 TEUR und sonstigen 
Erträge in Höhe von 24 TEUR finanziert  . Der Restbetrag in Höhe von 1 .114 TEUR, der das öffentliche Interesse an der 
Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen . Der Stadtanteil beträgt 20 Prozent der 
um die sonstigen Erlöse bereinigten Gesamtkosten .
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1 .800 TEUR und durch Kostenbeteiligungen der Stadtwerke 
in Höhe von 200 TEUR finanziert .
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bzgl . der Kehrkilometerleistung keine wesentlichen Veränderungen ergeben .
2 .2 . Abfallwirtschaft
Die AWM erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im 
Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) . Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die 
Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster  . Neben den gesetzlichen Vorgaben von 
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele 
bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet  . Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre, 
fortgeschrieben . Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre 2016 – 2021 in der 
Sitzung vom 11 . Mai 2016 zu .
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren blieben gemäß der Gebührenkalkulation bei den Sätzen des Vorjahres . Danach 
werden die Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von 6 .164 TEUR, über Leistungsgebühren in 
Höhe von 21 .221 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 3 .370 TEUR 
und durch sonstige Erträge in Höhe von 2 .282 TEUR gedeckt .
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7 .830 TEUR sowie aus 122 TEUR sonsti-
gen Gebühren bzw . Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilterdeckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und 
Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen .
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders:
Umbau des Anlagenverbundes
Ein Schwerpunkt des fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepts bildet die Optimierung des Anlagenverbundes im 
Entsorgungszentrum Münster (EZM) .

32 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Hierzu zählen der Umbau des biologischen T eils der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlage für die 
Behandlung von Bio- und Grünabfällen mit der Errichtung einer neuen Annahmehalle für Bioabfälle und einer neuen 
Abluftbehandlungslinie . Die Inbetriebnahme ist zum 1 . Januar 2017 erfolgt . Im Geschäftsjahr 2018 wurden weitere 
Optimierungen und Anpassungen vorgenommen .
Das einjährige Anerkennungsverfahren zur Kompostgütesicherung bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost konnte 
mit Übergabe der Verleihungsurkunde am 5 . September 2018 erfolgreich abgeschlossen werden .
Entsorgung von Sortierresten
Im Zusammenhang mit dem Betrieb der mechanischen Aufbereitungsanlage hat die Stadt Münster mit der am 
17 . September 2016 unter der Nr . 2016/S 180-322804 im EU-Amtsblatt bekanntgemachten Auftragsbekanntmachung 
ein europaweites offenes Vergabeverfahren zur Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen eingeleitet . Ausgeschrieben 
wurde die Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion und der Grobfraktion/Schwergut aus der Restabfallbehand-
lungsanlage Münster . Beabsichtigt war ein Leistungsbeginn zum 1 . Januar 2017 . Die Leistungen sollten für ein Jahr bis 
zum 31 . Dezember 2017 vergeben werden . Die Angebotsfrist endete am 20 . Oktober 2016, sodass nach Auswertung der 
Angebote und Information der Bieter der Zuschlag hätte am 16 . Dezember 2016 und damit rechtzeitig vor Leistungsbe-
ginn erteilt werden können . 
Mit Vergabenachprüfungsantrag vom 14 . Dezember 2016 rügte die REMONDIS GmbH & Co  . KG, Region West, die 
Vergabeentscheidungen . Der Vergabenachprüfungsantrag wurde der Stadt Münster am 14 . Dezember 2016 zugestellt . 
Eine mündliche Verhandlung war für den 27 . Januar 2017 vorgesehen . Mit Beschluss der Vergabekammer vom 31 . Januar 
2017 wurde der Nachprüfungsantrag in allen Punkten zurückgewiesen . Gegen den Beschluss der Vergabekammer wur-
de seitens der REMONDIS GmbH & Co . KG sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht . Am 
20 . Dezember 2017 hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf zu Gunsten der Stadt Münster die sofortige Beschwerde 
gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 31 . Januar 2017 – VK 1 – 
49/16 – kostenpflichtig zurückgewiesen . Die Aufträge verlängerten sich entsprechend für das Jahr 2018 . 
Am 13 . Dezember 2018 konnte mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen zwölf niederländischen Kom-
munen und der Stadt Münster ein grenzüberschreitender Entsorgungsverbund auf den Weg gebracht werden (Ratsbe-
schluss vom 5 . Dezember 2018 V/0893/2018) . Auf der Basis dieser Vereinbarung ist die Verwertung der Sortierreste aus 
der mechanischen Aufbereitungsanlage nunmehr langfristig abgesichert .
Sanierung der ZDM I
Die Beseitigung von Schäden durch das Starkregenereignis am 28 . Juli 2014 an der rekultivierten Zentraldeponie I 
wurde mit der Abnahme im März 2019 erfolgreich abgeschlossen .
Rekultivierung der ZDM II 
Als letzte Abschnitte sollen die Rekultivierungsabschnitte VI/VII (Plateaubereich) rekultiviert werden . Hierzu wurde in 
der Ratssitzung am 22 . März 2017 der entsprechende Baubeschluss erteilt . Die bisherige Gestaltungsplanung umfasste 
überwiegend landschaftsgärtnerische Pflanzungen . Aufgrund der extremen Standortverhältnisse kam es jedoch immer 
wieder zum Ausfall der Bepflanzung . Mit Berichtsvorlage V/0909/2018 vom 30 . Oktober 2018 wurde die Änderung der 
Rekultivierungsplanung und beabsichtigte Neukonzeption dem Betriebsausschuss bekannt gegeben .
Ziel der Änderungsplanung ist es, die Aufwendungen für Wartung und Pflege des rekultivierten Standortes langfristig 
zu verringern und einen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten optimierten Standort zu schaffen . Die Ände-
rung der Rekultivierungsplanung umfasst:
- Reduzierung der Pflanzflächen und standorttypische Gehölzauswahl,
- Überarbeitung des Rekultivierungskonzeptes unter naturschutzfachlichen Aspekten,

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 33 
Saubere Lösung
- Entwicklung von artenschutzrechtlich hochwertigen Bereichen,
- Landschaft- und standortgerechte Gestaltung und Einbindung des Deponiekörpers,
- Berücksichtigung der erweiterten Nutzung der Deponie durch PV-Anlagen und den Deponie-Lehrpfad .
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 11 . September 2018 dem vorgelegten landschaftspflegerischen 
Begleitplan grundsätzlich zugestimmt . 
Durch die Änderung der Rekultivierungsplanung kommt es zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung der Rekultivie-
rungsmaßnahmen .
 
3 . Wirtschaftliche Lage 
3 .1 . Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4 .762 TEUR (VJ 4 .327 TEUR) und bewegt sich 
in Höhe von 891 TEUR über dem Planniveau von 3 .871 TEUR . Dieser verteilt sich im Vergleich zum Vorjahr auf die 
folgenden Geschäftsbereiche:
Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge 2018
TEUR
2017
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
Straßenreinigung ohne Winterdienst 252 183 69 37,7
Abfallwirtschaft 3 .801 3 .555 246 6,9
Nebengeschäfte 495 416 79 19,0
BGA AWM-Dienstleistungen 113 101 12 11,9
BGA Photovoltaikanlage 28 15 13 86,7
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 73 57 16 28,1
4 .762 4 .327 435 10,0

34 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 2 .077 TEUR (3,7 %) gestiegen und stellen sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 312 TEUR . Die Umsatzerlöse aus der Abfalldeponierung 
und sonstigen Abfallverwertung sanken insgesamt um 1 .090 TEUR . Die Erlösminderung im Bereich der sonstigen Um-
satzerlöse Abfallverwertung ist in erster Linie auf niedrigere Papiervermarktungserlöse (-1 .106 TEUR) sowie niedrigere 
Erlöse aus der Sickerwasserannahme (-119 TEUR) zurückzuführen .
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall mit 43 TEUR (VJ 59 TEUR) reduzierten sich leicht . Die Erlöse aus dem 
Dualen System Deutschland blieben mit 1 .075 TEUR im Vergleich zum Vorjahr stabil . Im Bereich der Abfallwirtschaft 
ergab sich eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 1 .946 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
Umsatzerlöse 2018
TEUR
2017
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr
in Prozent
ABFALLWIRTSCHAFT
Hausmüll-Einsammlung 36 .145 35 .833 312 0,9
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 708 1 .588 -880 -55,4
Unterdeckung (VJ Überdeckung) Gebührenüberschüsse 1 .946 -670 2 .616 -390,4
Hausmüll-Deponieanlieferung 847 833 14 1,7
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 4 .844 5 .948 -1 .104 -18,6
Sondermüll 43 59 -16 -27,1
Duales System Deutschland 1 .075 1 .100 -25 -2,3
Sonstige Umsatzerlöse 4 6 -2 -33,3
45 .612 44 .697 915 2,0
STADTREINIGUNG
Regelreinigung Grundstücke 4 .482 4 .466 16 0,4
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1 .261 1 .154 107 9,3
Winterdienst 2 .112 2 .136 -24 -1,1
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 167 93 74 79,6
8 .022 7 .849 173 2,2
NEBENGESCHÄFTE
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3 .309 2 .516 793 31,5
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 272 275 -3 -1,1
Sonstige Nebengeschäfte 745 546 199 36,5
4 .326 3 .337 989 29,6
57 .960 55 .883 2 .077 3,7

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 35 
Saubere Lösung
entnommen wurde und zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in der Abfallwirtschaft führte . 
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst stiegen die Umsatzerlöse insgesamt um 173 TEUR . Die Um-
satzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang mit der Wintersituation und blieben im 
Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant . Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie der städtische 
Straßenreinigungsanteil stiegen um 123 TEUR . Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich eine Gebührenunterdeckung 
in Höhe von 167 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen wurde und zu einer Erhö-
hung der Umsatzerlöse in der Straßenreinigung führte . Weitere Unterdeckungen in Höhe von 299 TEUR wurden durch 
Entnahmen aus der Rückstellung für Gebührenüberschüsse (ALT) ausgeglichen .
Die Erlöse aus den Nebengeschäften stiegen insgesamt um 989 TEUR . Diese Erlössteigerung ist jedoch in erster Linie 
auf die Rückführung der Erlöse aus Umleerbehälter für Restmüll in das Nebengeschäft zurück zu führen .
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2018 aus der Auflösung der Rückstellung für Aufwendungen Regener-
eignis ZDM I (225 TEUR), der Auflösung von Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen ALT (323 TEUR), den Erträgen 
aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (264 TEUR) sowie sonstiger Erträge (315 TEUR) .
Die Materialaufwendungen in Höhe von 19 .085 TEUR blieben im Vergleich zum Vorjahr insgesamt stabil . 
Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren sind im Vergleich zum Vorjahr um 46 TEUR 
gesunken . Dies ist im Wesentlichen auf gesunkene Stromkosten (-75 TEUR), gesunkene Materialkosten (-80 TEUR) sowie 
gestiegene Aufwendungen für Kraftstoff (+106 TEUR) zurück zu führen . 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen blieben mit 14 .670 TEUR weitestgehend stabil . Wesentliche Posten sind 
hier die Aufwendungen für die Verwertung des Hausmülls in der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA) 
(8 .498 TEUR), des Bio- und Grünabfalls in der Fein- und Grünkompostierungsanlage (BVA) (495 TEUR) sowie die Entsor-
gung und Verwertung weiterer unterschiedlicher Abfallfraktionen (4 .387 TEUR) . Hinzu kommen Aufwendungen für den 
Winterdienst und die Straßenreinigung (1 .290 TEUR) .  
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1 .294 TEUR gestiegen . Der Anstieg resultiert im Wesentli-
chen aus der Tariferhöhung im März 2018 um 3,19 % und einem Anstieg von 18 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt .
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 240 TEUR beruht in erster Linie auf der Fertigstellung des neuen 
Verwaltungsgebäudes zum 1 . April 2018 . 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 337 TEUR gestiegen . Im Wesentlichen han-
delt es sich hierbei um Bauunterhaltung (+345 TEUR), insbesondere für die Erhaltung des Verwaltungsgebäudes-Altbau . 
Des Weiteren entstanden höhere Rekultivierungsaufwendungen (+128 TEUR) . Die übrigen sonstigen betrieblichen 
Aufwendungen sanken um insgesamt 136 TEUR .
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 118 TEUR unter dem Vorjahresergebnis . 
Die Zinserträge liegen 16 TEUR über dem Vorjahresniveau, da die Grundverzinsung aus Genussrechten in 2018 etwas 
höher ausfiel als im Vorjahr . Die Aufwendungen für Darlehenszinsen blieben mit 50 TEUR konstant, die zinsähnlichen 
Aufwendungen aus der Aufzinsung der Deponierückstellungen liegen jedoch aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus 
im Vergleich zum Vorjahr um 134 TEUR höher, was zur Verschlechterung des Zinsergebnisses führte .

36 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
3 .2 . Finanzlage
Das Vermögen der AWM ist zu 28,8 % (VJ 25,8 %) durch Eigenkapital (ohne Sonderposten) finanziert . Das Fremdkapital 
besteht insbesondere aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen (56,2 %; VJ 58,2 %) .
Der Finanzmittelfonds der AWM hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 10 .014 TEUR und dem 
Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 6 .660 TEUR zusammen .
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 1 .544 TEUR gestiegen . Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätig-
keit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 5 .880 TEUR auf 8 .121 TEUR reduziert .
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2018 Mittel in Höhe von 4 .368 TEUR abgeflossen . Für den Erwerb von im-
materiellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirtschaftsjahr ein Betrag von 
4 .716 TEUR (VJ 12 .730 TEUR) aufgewendet . Insbesondere sind hier Investitionen im Bereich der Abfall- und Wertstoff-
wirtschaft für den Um- und Neubau der Bio- und Feinkompostierungsanlage und der damit im Zusammenhang stehen-
den Nebenanlagen sowie der Bau des Verwaltungsgebäudes zu nennen . Den Auszahlungen standen Einzahlungen in 
Höhe von 264 TEUR aus dem Verkauf von Sachanlagen und erhaltene Zinsen in Höhe von 72 TEUR gegenüber .
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -2 .209 TEUR gegenüber -1 .894 TEUR im Vorjahr . 
Abgeflossen sind 2 .159 TEUR als Konsolidierungsbeitrag an die Stadt Münster sowie 50 TEUR Darlehenszinsen . 
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer die Liquiditätsströme 
der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden . Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde den AWM ein unverändertes 
Finanzmittelfonds 2018
TEUR
2017
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 8 .121 14 .001
Cashflow aus Investitionstätigkeit -4 .368 -12 .400
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -2 .209 -1 .894
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 1 .544 -293
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 15 .130 15 .423
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16 .674 15 .130

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 37 
Saubere Lösung
Kassenkreditvolumen von 6 Mio . EUR eingeräumt .
Die AWM waren jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen .
3 .3 . Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 426 TEUR gesunken .
Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen um 2 .245 TEUR . Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2018 
bei 4 .716 TEUR . Davon wurden 963 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 2 .252 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft, 
172 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 485 TEUR in andere Anlagen und Betriebs- und Ge -
schäftsausstattung sowie 80 TEUR in Wertpapiere des Anlagevermögens investiert  . Der verbleibende Anteil entfällt 
mit 764 TEUR auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau . Die Investitionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres 
wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert . Das Anlagevermögen der AWM ist bei einer Anlagendeckung von 111,8 
% (Deckungsgrad II) (VJ 107,9 %) vollständig durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdka-
pital finanziert . Die Anlagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt – ohne Berücksichtigung von Sonder-
posten – 38,0 % (VJ 33,03 %) .
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 1 .819 TEUR resultiert im Wesentlichen saldiert aus der Reduktion der liquiden 
Mittel (-4 .995 TEUR) und der Vorräte (-23 TEUR) . Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 
6 .837 TEUR . Im Wesentlichen beruht der Anstieg auf dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 6 .660 TEUR . 
Die Rechnungsabgrenzungen sind nahezu unverändert .
2018
TEUR
2018
in Prozent
2017 
TEUR
2017
in Prozent
Anlagevermögen 64 .996 75,9 67 .241 78,1
Umlaufvermögen 20 .572 24,0 18 .752 21,8
Rechnungsabgrenzungsposten 68 0,1 69 0,1
Gesamtvermögen 85 .636 100,0 86 .062 100,0
Eigenkapital 24 .698 28,8 22 .212 25,8
Sonderposten 328 0,4 217 0,3
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 47 .608 55,6 50 .094 58,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 13 .002 15,2 13 .539 15,7
Gesamtkapital 85 .636 100,0 86 .062 100,0

38 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich vor Gewinnverwendung das Eigenkapital um 2 .486 TEUR . Die Eigenkapital-
quote ist – ohne Betrachtung des Sonderpostens aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen, des Sonderpostens aus 
Photovoltaik-Überschüssen und des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen – zum Bilanzstich-
tag von 25,8 % auf 28,8 % gestiegen . Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2018 in 
Höhe von 4 .762 TEUR, abzüglich der Zuführung zu den Sonderposten in Höhe von 117 TEUR und abzüglich der Auszah-
lung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 2 .159 TEUR an die Stadt Münster . 
Die Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen und Photovoltaik-Überschüssen erhöhten sich um die 
Ergebnisverwendung des Wirtschaftsjahres 2017 insgesamt um 117 TEUR .
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die Verbindlichkeiten und Rückstellun-
gen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zusammengefasst, die um 2 .485 TEUR gesunken sind .
Die Verringerung resultiert in erster Linie aus der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler 
(-3 .331 TEUR) und der Erhöhung der mittelfristigen Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und 
ZDM II (+1 .593 TEUR) .
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind um 538 TEUR gesunken . Hauptsächlich resultiert dies aus 
der Verminderung der kurzfristigen Rückstellungen (-735 TEUR) . Diese resultiert im Wesentlichen aus der Minderung 
der Rückstellung, die 2014 für die Sanierung der ZDM I aufgrund des Regenereignisses gebildet wurden (-1 .121 TEUR) . 
Die Sanierungsarbeiten konnten zum Ende des Wirtschaftsjahres weitestgehend abgeschlossen werden . 
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) beträgt am Bilanzstichtag 6 .829 TEUR und weist damit weiterhin eine 
Überdeckung auf  . Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial deckt in vollem Umfang das kurzfristige 
Fremdkapital . Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt 15,1 % (VJ 15,7%) .
Die AWM waren und sind jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können .
3 .4 . Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der AWM die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet .
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote von 25,8 % auf 28,8 % leicht erhöht . Dabei können gleichzeitig die Konsoli-
dierungsanforderungen der Stadt Münster unterstützt werden . Im Wirtschaftsjahr 2018 wurde von dem Jahresüber-
schuss 2017 ein T eilbetrag in Höhe von 2 .159 TEUR an die Stadt ausgezahlt . Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 
2019 aus dem Jahresüberschuss 2018 einen T eilbetrag in Höhe von 2 .231 TEUR an die Stadt auszuzahlen .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 39 
Saubere Lösung
4 . Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4 .1 . Unternehmensleitlinien und Ziele
Als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Münster ist es zentrale Aufgabe der AWM, die langfristige Entsorgungssicher-
heit im Rahmen der Daseinsvorsorge sicher zu stellen . Am 13 . Dezember 2018 konnte mit einer öffentlich-rechtlichen 
Vereinbarung zwischen zwölf niederländischen Kommunen und der Stadt Münster ein grenzüberschreitender Ent-
sorgungsverbund auf den Weg gebracht werden (Ratsbeschluss vom 5 . Dezember 2018 V/0893/2018) . Die deutsch-
niederländische Zusammenarbeit schafft langfristige Entsorgungssicherheit auf regionaler Ebene  . Es ist ein bedeuten-
der Schritt in Richtung einer konkreten binationalen Kooperation innerhalb der bestehenden EUREGIO und damit ein 
bedeutsamer Baustein für ein starkes Europa . Ein weiteres Ziel ist es, die sich aus dieser arbeitsteiligen Kooperation 
ergebenden Chancen und Potenziale sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Umwelt auszuschöpfen .  
Die Zukunftsperspektive dieser Kooperation ist gleichermaßen ökonomisch als auch gesamtökologisch sinnvoll, da die 
Abfallwirtschaftskonzepte der Vertragspartner ähnlich sind und die dabei eingesetzte T echnik sich ergänzt . Synergien 
können progressiv genutzt werden, um eine nachhaltige und gemeinsame Ressourcenwirtschaft im EUREGIO-Raum 
zu schaffen . In den kommenden Jahren werden rd . 45 .000 T onnen Sortierreste aus der MRA in werktäglich bis zu zehn 
T ouren von Münster nach Hengelo geliefert . Im Gegenzug verwerten die AWM jährlich rd . 5 .000 T onnen Bio- und 
Grünabfälle aus der Region Twente . Die Effizienz der Abfallverarbeitung wird dadurch erhöht und die Möglichkeit zur 
Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfall kann effektiver genutzt werden . Die Twence Holding B . V . erzeugt in Hengelo 
aus der thermischen Verwertung der Sortierreste Strom und Wärme für industrielle Anwendungen und zur Beheizung 
von Wohnhäusern . Als Mitglieder der EUREGIO leisten beide Partner über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
in der Abfallwirtschaft einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Versor-
gungsgebiet und tragen mit dieser Kooperation zum Erhalt der Beschäftigung und zur Stärkung der wirtschaftlichen 
Position der EUREGIO bei .
Die rechtliche Grundlage der grenzüberschreitenden Vereinbarung ist das Abkommen zwischen dem Land NRW, dem 
Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende 
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23 . Mai 1992, in Kraft getre-
ten am 1 . Januar 1993 / (Abkommen GV . NW Seite 530/SGV .NW .101; BGBI . II 1993, Seite 842), sogenannter Anholter 
Abkommen, in Verbindung mit § 5 Abs . 7 LAbfG NRW . i .V .m . den §§ 1, 23, 24 des Gesetzes über die kommunale Gemein-
schaftsarbeit NRW (GKG) .
Ein gleichermaßen zentrales Ziel ist es, mit unseren Produkten, unseren hochwertigen, ökologisch orientierten Prozes-
sen und Dienstleistungen einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zur hohen Lebensqualität für die heutige 
und zukünftige Generation zu leisten . Saubere Straßen, sichere Verkehrswege zu jeder Jahreszeit und aktiver Ressour-
censchutz durch Recycling und energetische Nutzung von Abfällen – dafür sorgt die kommunale Entsorgungswirtschaft 
jeden Tag aufs Neue .
Des Weiteren verpflichten wir uns im Rahmen unserer integrierten Managementsysteme zur ständigen Verbesserung 
unserer Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzleistungen . Die erfolgreiche externe Rezertifizierung unserer integ-
rierten Managementsysteme nach der neuen Norm ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfolgte in 2017 . Das erteilte 
Zertifikat ist bis zum 29 . September 2019 gültig  . In 2018 fanden hierzu drei weitere Überprüfungsauditierungen statt .

40 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
4 .2 . Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2018
Für die AWM ist Nachhaltigkeit im Kerngeschäft und in unserer Unternehmensstrategie fest verankert . Wir beschäfti-
gen uns damit, wie Ressourcen optimal genutzt werden und Wertstoffe in den Kreislauf zurückgeführt werden können . 
Dabei steht die Abfallvermeidung an oberster Stelle . Durch Informationen und Aufklärung motivieren wir unsere Bürge-
rinnen und Bürger, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen . 
Mit Unterstützung aller Münsteraner/Innen sollen die Mengen der separat erfassten Abfälle und Wertstoffe deutlich 
erhöht werden und für eine ökologisch optimale Verwertung sorgen .
Im August 2017 haben wir die „Aktion Biotonne Münster“ mit einer umfangreichen Informations- und Motivations-
kampagne gestartet . Eine 2018 von uns bei der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Auftrag gegebene 
repräsentative Bürgerumfrage zeigt, dass die Kampagne wirkt . Ende 2016 wussten 73,3 Prozent der Befragten nicht, 
dass kompostierbare Folienbeutel nicht in die Biotonne geworfen werden dürfen . Ende 2017, nach einem halben Jahr 
Laufzeit der Kampagne, waren es nur noch 26,7 Prozent . Eine gleichzeitig durchgeführte Störstoffanalyse kam zu einem 
korrelierenden Ergebnis . Mit Aufklärung und Information sank die Störstoffmenge im Bioabfall von insgesamt 3,5 % auf 
1,9 % . Der Folien- und Plastiktütenanteil als Störstoffmenge im Bioabfall sank um 50 % . 
Die jährlich stattfindende Aktion der AWM „Sauberes Münster“ verzeichnete auch in 2018 wieder eine Rekordbeteiligung . 
Über 300 angemeldete Gruppen, Vereine, Kitas, Schulen, Nachbarschaften, Familien und Einzelpersonen haben sich en-
gagiert . Insgesamt wurden in der Aktionswoche im März rund 28 T onnen Abfall von rd . 12 .000 Helferinnen und Helfern 
zusammengetragen . Von den 1 .000 freiwilligen Akteuren, die im Vergleich zum Vorjahr mehr im Einsatz waren, wurden 
drei T onnen Abfall mehr gesammelt . 
Viele Münsteraner Schulen und Kitas binden neben anderen abfallpädagogischen Projekten die Aktion „Sauberes 
Münster“ jährlich in ihre Projektarbeit ein und sind immer wieder dabei .
Aber auch außerschulische Lernorte wie der Deponie-Erlebnispfad werden gerne genutzt, um die Abfallvermeidung, das 
Sortieren von Wertstoffen, die Energiegewinnung aus Abfall und den Zusammenhang zwischen Kreislaufwirtschaft, 
Klima- und Ressourcenschutz zu vermitteln . 
Die o . g . Umfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität das „AWM Barometer“ , brachte in 2018 wieder sehr positive 
Ergebnisse . In der Gesamtbetrachtung erhalten die AWM die Durchschnittsnote 1,68 (VJ 1,83) und 91 % (VJ 89,3 %) der 
Befragten sind „(sehr) zufrieden“ mit den Abfallwirtschaftsbetrieben . Obwohl die überdurchschnittlich positive Bewer-
tung seit Jahren mit geringfügigen Schwankungen stabil bleibt, befindet sich die allgemeine Zufriedenheit mit den 
AWM damit aktuell auf dem Allzeithoch . In den Bereichen „Umweltschutz und Entsorgung“ , „Dienstleistung und Qua-
lität“ und „Lokaler Bezug“ konnten die Durchschnittsnoten über alle Bereiche nochmals verbessert werden und liegen 
zwischen 1,31 und 2,01 (VJ 1,48 und 2,08) . Im Besonderen bewerteten die Bürgerinnen und Bürger die Zuverlässigkeit, 
die Beratung, das umfangreiche Serviceangebot und den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung überdurchschnittlich .
Im Einzelnen waren 75,7 % (VJ 71,8 %) der Befragten mit der Straßenreinigung zufrieden bis sehr zufrieden . Die Durch-
schnittsnote 2,00 (VJ 2,18) lässt die allgemeine hohe Zufriedenheit mit der Straßenreinigung klar erkennen . 
Weiterhin eine hohe Wichtigkeit wurde wieder besonders den umweltfreundlichen Maschinen und Geräten und den 
Elektrofahrzeugen bescheinigt, um eine Feinstaub- und CO
2-Emission und die Lärmbelästigung zu verringern . 
Auch in 2018 stellt ein zentraler T eil der Befragung die Abfallentsorgung dar . 94 % (VJ 90,4 %) der Befragten sind (sehr) 
zufrieden mit der Entsorgungsleistung und vergaben eine Durchschnittsnote von 1,55 (VJ 1,68) . Neben der zuverlässi-
gen Abholung des Mülls spielte dessen nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung eine zentrale Rolle . Die Akzeptanz 
der Kosten für die Abfallentsorgung liegt mit 83,5 % (VJ 80,5 %) sehr hoch und hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter 
leicht verbessert .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 41 
Saubere Lösung
Des Weiteren sprachen sich 77,7 % (VJ 76,6 %) der Befragten für ein städtisches Unternehmen aus, das für die Abfallent-
sorgung und Straßenreinigung zuständig sein soll . Bei allen einzelnen Bereichen dieser Aufgabengebiete sehen die 
Befragten hier Vorteile gegenüber privaten Unternehmen, besonders bei Fragen der Verantwortung gegenüber dem 
Gemeinwohl der Stadt, der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und dem Umweltschutz .
4 .3 . Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkt 2018
Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel sind auch bei den AWM zentrale Zusammenhänge, die es zu beachten 
und zu unterstützen gilt . Deshalb tragen auch wir Verantwortung für den Schutz und Erhalt unserer Umwelt . Unser 
Handeln ist darauf ausgerichtet, die Umweltressourcen zu schonen und zum Umwelt- und Artenschutz beizutragen .
Im Fokus steht hier 2018 u . a . die stillgelegte Zentraldeponie II . Als Grundlage der Rekultivierung diente bislang die 
landschaftspflegerische Gestaltungsplanung aus dem Jahr 1998 . Da diese überwiegend eine landschaftsgärtnerische 
Bepflanzung umfasst, die sich aufgrund der extremen Standortverhältnisse nur in einem geringen Maße etablieren 
konnte, haben die AWM beschlossen, eine Änderung der bisherigen Gestaltungsplanung vorzunehmen . 
Ziel der geänderten Rekultivierungsplanung ist, standortangepasste, möglichst ungestörte Zielbiotope mit einer hohen 
artenschutzfachlichen Bedeutung herzustellen .
Der angestrebte Zielbiotop wird großflächig einen hängigen, sonnenexponierten, extensiv bewirtschafteten Extrembio-
top darstellen, der sporadisch von Austrocknung und großer Wärmeentwicklung extrem beeinflusst wird . Arten, die von 
derartigen sonnenexponierten Standorten profitieren können, sind ggf . Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Neuntöter, 
Schwalben, Zauneidechse, thermophile Insekten etc .
Ergänzt wird das Neukonzept durch die Anlage eines großflächigen, flachen, wechselfeuchten Deponieplateaus, das 
insbesondere durchziehenden Watvögeln einen Lebensraum mit extrem weiten Sichtbeziehungen bieten soll . Erfah-
rungswerte an anderen Deponiestandorten besagen, dass gerade solche wechselfeuchte T oplagen von einer Vielzahl 
von Vogelarten aufgesucht werden (z .B . Bekassine, Flussregenpfeifer, Feldlerche, Kiebitz, Steinschmätzer) . Die gesamten 
Planungen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Landschaftsbehörde abgestimmt . Mit Schrei-
ben vom 12 . Juli 2018 haben die AWM der BezReg . Münster den aktualisierten landschaftspflegerischen Begleitplan zur 
Änderung der Gestaltungsplanung sowie einen Kurzbericht zur Erläuterung des Vorhabens zur Errichtung einer wech-
selfeuchten Senke im Plateaubereich vorgelegt .
Das in den Zentraldeponien durch Niederschlagswasser und Eigenfeuchte entstehende Sickerwasser ist stark mit 
Schadstoffen belastet . Um Kosten für die Sickerwasserreinigung zu sparen und gleichzeitig einen ökologischen Mehr-
wert zu erzielen, haben die AWM in Zusammenarbeit mit der Firma PRO-ENTEC ein innovatives Verfahren entwickelt, 
das den kostenintensiven Einsatz von Aktivkohle in der finalen Aufbereitungsphase einspart und der Schlamm bereits 
eingedickt entsorgt werden kann . Durch dieses neue Verfahren reduziert sich sowohl die Menge des zu entsorgenden 
Schlamms um 65 % als auch die damit verbundenen Kosten . Unsere Anlage wurde für dieses innovative Sickerwasser-
reinigungsverfahren im Jahr 2018 patentiert .
Das Engagement und die Verantwortung für die Umwelt haben einen festen Platz im Selbstverständnis und auch im 
Handeln der AWM und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Mit Kampagnen zur Abfallvermeidung und Ressourcen-
schutz unterstützen die AWM ihre Kunden bei der Vermeidung von Abfällen und motivieren sie zu umweltgerechtem 
und energiebewusstem Verhalten . Dazu bieten die AWM umfängliche Beratungs- und Informationsangebote an . Des 
Weiteren besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität, wissenschaftlich arbeiten-
den Instituten wie dem INFA, um neue Ideen, Möglichkeiten und Lösungsansätze für die zentralen Aufgaben der Abfall-
wirtschaft und der Straßenreinigung zu finden und umzusetzen .

42 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Der jährlich wachsende Elektrofuhrpark mit seiner umweltschonenden, emissionsarmen Fahrzeugtechnik ist ein 
wichtiges Klimaschutzmodul, das uns noch die nächsten Jahre begleiten wird und ein Beitrag ist, um die Umwelt- und 
Lärmbelastung in der Stadt zu senken . Es stellt somit ein wichtiges Engagement zum Thema Lebensqualität, Umwelt- 
und Klimaschutz dar . 
In 2018 wurde der Fuhrpark um zwei weitere E-Fahrzeuge erweitert, sodass sich neben der bereits in 2017 angeschaff-
ten Elektrokehrmaschine derzeit weitere 8 Elektrofahrzeuge im Fuhrpark der AWM befinden .
Um die Produktion von umweltfreundlichem Strom in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster weiter auszu-
bauen, war für 2018 der Bau einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Deponiegelände geplant . Unter Berücksichti-
gung des landschaftspflegerischen Begleitplans und Neukonzeptionierung der Rekultivierungsmaßnahmen auf dem 
Deponiegelände musste dieses Vorhaben auf 2019 verschoben werden .
Mit dem Neubau der biologischen Verwertungsstufe und Inbetriebnahme zum 1 . Januar 2017 haben die AWM einen 
weiteren T eil dazu beigetragen, die CO
2-Emissionen im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Aufgaben zu verringern und 
die Klimaschutzpotenziale zu erweitern . In 2018 wurden insgesamt 68 .986 t CO2 eingespart .
Im Berichtsjahr konnte die Eigenstromproduktion für alle drei bestehenden Anlagen erhöht werden . Im BHKW wurden 
14 .570 .771,12 kWh (+143 .129 kWh), über die eigene Photovoltaikanlage Rösnerstrasse 275 .771 kWh (+58 .728 kWh) 
und über die mit den Stadtwerken Münster betriebene Photovoltaikanlage 1 .089 .459 kWh (+131 .792 kWh) Strom pro-
duziert . 
Die Ausweitung der ökologischen Eigenstromversorgung über eine weitere Photovoltaikanlage auf dem Neubau des 
Verwaltungsgebäudes konnte planmäßig 2018 in Betrieb genommen werden . Vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme im 
April 2018 wurden insgesamt 33 .000 kWh Strom produziert, der direkt in die Eigenversorgung des neuen Verwaltungs-
gebäudes übergegangen ist .
4 .4 . Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2018
Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2018 beschäftigten die AWM einschließlich Auszubildender 398 Mitarbeitende; davon 
37 Frauen . Der Anteil der Arbeitsplätze für leistungsgeminderte Mitarbeitende betrug 7,87 % .
In 2018 wurden 2 Ausbildungsplätze zum KFZ-Mechatroniker, 3 Ausbildungsplätze zum Berufskraftfahrer sowie 2 
Ausbildungsplätze zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft neu besetzt . Ein Ausbildungsplatz zum Berufskraft-
fahrer konnte im Rahmen des Projektes „Gute betriebliche Ausbildung und Integration von Geflüchteten“ vergeben 
werden . Die Ausbildungsplätze zur Fachkraft Kreislauf- und Abfallwirtschaft wurden an zwei Frauen vergeben .  
Zum 31 . Dezember 2018 hatten die AWM insgesamt 17 Auszubildende . 
Die AWM wurden in 2018 bereits zum dritten Mal mit der bestmöglichen Bewertung für guten Arbeits- und Gesund-
heitsschutz ausgezeichnet . 
Beginn eines Schwerpunktmoduls des Gesundheitsmanagements ist die Entwicklung „Programm 50 Plus“ .
Zu den Förderfeldern dieses Programms gehört die Sicherung der physischen Stabilität, Stärkung der psychischen Wi-
derstandskraft, Bereitstellung altersgerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie 50plus-Informationsarbeit 
zu Themen der Rente, Pflege von Angehörigen, Patientenverfügungen etc .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 43 
Saubere Lösung
Weiterhin ist die „Zukunftsfeste Personalentwicklung in der Abfallwirtschaft (ZUPA)“ ein betriebsübergreifendes Projekt 
des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management (INFA) . Dieses Projekt wird vom Europäischen Sozial-
fonds unter der Förderrichtlinie „Fachkräfte sicher – weiterbilden und Gleichstellung fördern“ unterstützt und hat eine 
Laufzeit von insgesamt 3 Jahren bis 2019 . Schon seit 2016/2017 nehmen Mitarbeitende der Abfallabfuhr und Straßen-
reinigung der AWM zur Verbesserung der Kommunikation daran teil . Projektziele sind 
u . a . die Verbesserung der Kommunikation und des Umgangs miteinander, Motivation der Mitarbeiter und Verbes-
serung des Betriebsklimas sowie die Befähigung von Führungskräften zu einem gesunderhaltenden Führungsstil . Im 
Rahmen von internen Schulungen sollen Mitarbeiter Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Arbeitsabläufe und Kom-
munikationsstrukturen finden, strukturieren und diskutieren .

44 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
III . Prognosebericht
Die AWM planen für das Wirtschaftsjahr 2019 bei Erträgen von 59 .863 TEUR und Aufwendungen von 56 .125 TEUR ei-
nen Jahresüberschuss von 3 .738 TEUR . Der prognostizierte Jahresüberschuss ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzli-
chen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung . Im Bereich der Abschreibungen 
wird in der Gebührenkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert . Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbetrag von 362 TEUR . Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird in der Gebührenkalkulation 
eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals berücksichtigt . Hieraus ergibt sich ein Unterschieds-
betrag von 3 .133 TEUR . Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden in Höhe von 233 TEUR und die Zinserträge 
in Höhe von 10 TEUR prognostiziert .
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung 
ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten . Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus Ne-
bengeschäften der AWM und die kalkulierten Zinserträge basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten .
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung werden in 2019 nicht erhöht .
Als zwingende Entlastung der Fachstellenleitung T echnik, Sicherheit und Werkstatt mit Hauptaufgaben in der Wei-
terentwicklung des AWM-Fuhrparks, des Fördermittelmanagements sowie der Vorbereitung und Durchführung von 
Ausschreibungen soll eine Ingenieurin/ein Ingenieur Fuhrparkmanagement eingestellt werden . Zur Übernahme von 
Führungsaufgaben im T eam AWM 3 und Wissenstransfer zwischen Betriebsleitung und Abfallwirtschaftskonzeptio-
nierung soll eine Stelle als Ingenieurin/als Ingenieur Anlagenmanagement Abfallwirtschaft eingerichtet werden .
Hinzu kommt eine Stelle als Revierbegleiter/-in, Bezirkssprecher/-in der Abfallabfuhr und eine Stelle als 
Wirtschafter/-in als Absicherung des bisher durch Überstunden vergüteten Personaleinsatzes . Des Weiteren kommt 
es zu einer seit 2015 überplanmäßig eingerichteten Stelle in eine Planstelle als Kraftfahrer/-in in der Abfuhr von Elek -
troschrott und Unterflurcontainer  .
Für das Wirtschaftsjahr 2019 werden insgesamt Investitionen von 10 .668 TEUR und eine Darlehenstilgung in Höhe von 
500 TEUR prognostiziert .
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge in Höhe von 5 .865 TEUR, 900 TEUR in die Infrastruktur am EZM, 770 TEUR 
in Abfall- und Wertstoffbehälter sowie andere Anlagen der Abfallwirtschaft in Höhe von 68 TEUR vorgesehen . Hinzu 
kommen Investitionen in Anlagen der Stadtreinigung mit 2 .258 TEUR und in Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Be-
triebs- und Geschäftsausstattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 807 TEUR . Die Finanzierung der Investitio-
nen ist wie folgt vorgesehen:
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestitionen 2019
TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 355 3,2
Regelabschreibungen 6 .704 60,0
Aufnahme von Krediten 371 3,3
Jahresüberschuss 3 .738 33,5
Deckungsmittel insgesamt 11 .168 100,0

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 45 
Saubere Lösung
IV . Chancen – und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen zu können, haben 
die AWM bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt  . Dieses entspricht den Maßgaben des 
am 1 . Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Kon-TraG) sowie 
dem § 10 der mit Wirkung vom 1 . Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW .
Das Risikomanagement bei den AWM vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten, und zwar in der 
Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung  .
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und T oleranzgrenzen festgelegt . Alle erkannten Risiken für den 
Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet  .
Die auf dem Managementinformationssystem der AWM basierende Softwarelösung bildet die Strukturen und Prozesse 
des RMS ab . In 2018 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft . Der Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegen-
maßnahmen wird laufend angepasst . 
Folgende 7 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
-  Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
- Politik entscheidet entgegen der Strategie der AWM
- Änderung der Wettbewerbssituation
- Änderung der Rechtslage
- Korruption
- Unterschlagung/Vermögensdelikte
- Datenverlust
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung führen, wobei jedoch 
konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht erkennbar sind . Um mögliche, 
aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorge-
maßnahmen getroffen worden .
Zudem haben die AWM TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft werden, die aber 
aufgrund ihrer Bedeutung bzw  . ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwachungsbedürftig eingestuft werden:
- Datenschutzverletzungen
- Komplettausfall Datenverarbeitung

46 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
- Versicherungsschutz reicht nicht aus
- Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden; 
 Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
- Demographischer Wandel
- Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
- Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage 
- Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
- Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
- Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
- Winterdienst funktioniert nicht
- Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
Für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt  .
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl . Prüfung der Frühwarnindikatoren 
und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennen lassen, die 
den Fortbestand der AWM gefährden .
V . Sonstiges
Die AWM haben im Wirtschaftsjahr 2018 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff  . der Gemeindeordnung 
NRW erfüllt  . Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt  .

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 47 
Saubere Lösung
VI . Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs . 1 Nr  . 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
Der Betriebsleiter hat gemäß § 25 Abs . 2 EigVO NRW im Lagebericht auch auf Sachverhalte einzugehen, die Gegen-
stand der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sein können . Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist 
im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen worden .
Münster, 30 . März 2019
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez . Patrick Hasenkamp

48 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES 
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster – bestehend aus der Bilanz zum 31 . Dezember 
2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis zum 31 . Dezember 2018 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft . Darüber hinaus 
haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis zum 31 . 
Dezember 2018 geprüft . 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung NRW i . V . m . den einschlägigen deutschen, für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zum 
31 . Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis zum 31 . Dezember 2018 
und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie den einschlägigen deutschen, für große Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend dar . 
Gemäß § 322 Abs . 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit 
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat .
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 Ge-
meindeordnung NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt . Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist 
im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben . Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit 
den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt . Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht zu dienen .
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung NRW und den einschlägigen deutschen, für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli-
chen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 49 
Saubere Lösung
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt . Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für 
die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als 
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist .
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbe-
triebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen . Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in 
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben . Darüber hinaus ist er 
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen . 
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes 
Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang 
steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW und den einschlägigen deutschen, für große Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt . Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), 
die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW und den einschlägigen deutschen für große Kapitalgesellschaften gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im 
Lagebericht erbringen zu können .
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur 
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts .
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu-
treffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss 
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung NRW und den einschlägigen deutschen für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet .
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 
317 HGB und § 106 Gemeindeordnung NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung 
stets aufdeckt . Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich 
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage die-
ses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen .
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung . Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstel-
lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken 
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
urteile zu dienen . Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher 
als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,

50 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
irreführende Darstellungen bzw . das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können .
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und 
den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, 
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-
keit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben .
- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden 
sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen-
hängenden Angaben .
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, 
die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können . Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen 
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren . Wir ziehen unsere 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-
weise . Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unterneh-
menstätigkeit nicht mehr fortführen kann .
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben 
sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt .
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm 
vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs .
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben 
im Lagebericht durch . Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die 
den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach 
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen . Ein eigenstän-
diges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir 
nicht ab . Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsori-
entierten Angaben abweichen .
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung 
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die 
wir während unserer Prüfung feststellen .
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 
6b Abs . 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis zum 31 . Dezember 2018

geprüft . Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG, wonach für die 
Tätigkeiten nach § 6b Abs . 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis zum 
31 . Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt .
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs . 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt . Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der 
Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG“ sowie im Abschnitt „ Verantwortung des Abschlussprüfers für die 
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben . Wir sind der Auffassung, dass die von 
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu 
dienen .
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG zur Führung getrenn-
ter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig 
erachtet haben . 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach 
§ 6b Abs . 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 
3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur 
Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs . 3 EnWG beinhaltet . Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob 
die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs . 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und 
der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde .“
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31 . Dezember 2018 (Bilanzsumme EUR 
85 .636 .162,85; Jahresüberschuss EUR 4 .761 .709,15) und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1 . Januar 2018 bis 
31 . Dezember 2018 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschrif-
ten und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n . F .) erstattet
Duisburg, den 15 . Mai 2019
PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Lickfett   Norta 
Wirtschaftsprüferin  Wirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss | 51 
Saubere Lösung

52 | Geschäftsbericht 2018 | Jahresabschluss
Saubere Lösung
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster .de
www .awm .muenster .de
Mai 2019 | 500
Konzept
X & Y Design und Kommunikation | Münster
Druck
Bitter & Loose GmbH 
48268 Greven

Saubere Lösung
Recyclingpapier aus 100 % Altpapier
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
T elefon: 0251/605253
T elefax: 0251/605248
awm@stadt-muenster .de
www .awm .muenster .de
X  &  Y Design | Münster 20190528

Anlage 2: Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung

60649 Zeichen

Journal
für Nachhaltigkeit und 
Geschäftsentwicklung
2018

Saubere Lösung Saubere Lösung
Ein bedeutender Schritt für die Umwelt und die Menschen. 
Denn so stärken wir uns als kommunale Entsorger gegen-
seitig, optimieren die Wertstoffverwertung, teilen Aufga-
benfelder effektiv und schaffen neue Synergien für unsere 
Bürgerinnen und Bürger. Sie profitieren von einem noch 
breiteren Spektrum an Leistungen rund um die Abfallwirt -
schaft und nicht zuletzt von einer gefestigten Basis für 
ihre gemeinwohlorientierte und nachhaltige Weiterent -
wicklung. 
Neben dieser Zusammenarbeit über Länder -
grenzen hinweg schieben wir auch direkt 
vor Ort neue Entwicklungen an. Wo können 
wir besser werden? Welche Ideen und Ser -
vices werden nachgefragt? Was könnte die 
Abfallentsorgung nachhaltig verändern und 
weiter verbessern? Ein wichtiges Thema ist 
für uns zum Beispiel die Wertstofftonne. Unser Ziel ist, den 
Münsteranern ab 2020 eine Tonne für Verpackungen (die 
aktuell noch über den Gelben Sack entsorgt werden) und 
Wertstoffe wie Metall und Kunststoff bereitzustellen. Für 
komfortable Abfallentsorgung, logische Abfalltrennung und 
optimale Wertstoffverwertung. Doch dazu lesen Sie sicher 
im nächsten AWM Journal mehr. 
Jetzt aber zunächst viel Freude mit dem AWM-Rückblick auf 
das Jahr 2018!
Ziele erreichen. 
Neue Ziele stecken!
Was tun, wenn man sein Ziel vor der Zeit erreicht hat? Man 
steuert das nächste an! Mit der Vision 2020 haben wir uns 
große Ziele gesetzt, die wir bereits 2018 nahezu erfüllen. 
Denn schon heute sind wir der Premium-Dienstleister in 
puncto Entsorgung und Stadtsauberkeit für unsere Bürge-
rinnen und Bürger. Innovativ, umweltbewusst, servicestark. 
Darauf sind wir stolz und darauf bauen wir auf. Gerade 
entwickeln wir unsere Vision 2030. Dabei knüpfen wir an 
unsere Erfolge an und stellen uns auf kommende Herausfor -
derungen ein. 
Ein Aspekt ist uns bei allem immer besonders 
wichtig: die Münsteranerinnen und Münste-
raner einzubeziehen. Denn Wirtschaftlichkeit, 
Stadtsauberkeit und Klimaschutz sind kein 
Alleingang. Optimale Ergebnisse schaffen wir 
nur zusammen. Mit der Initiative zum sor -
tenreinen Bioabfall und der Kampagne „Ich mach's.“ haben 
wir 2018 nicht nur für viel Aufmerksamkeit gesorgt, sondern 
wieder viele engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus 
der Bürgerschaft gewonnen. Dabei sind alle Generationen 
vertreten! 
Und auch über unsere Stadtgrenzen hinaus haben wir starke 
Netzwerke geknüpft: Mit zwölf Gemeinden der niederländi-
schen Region Twente hat die Stadt Münster eine öffentliche 
rechtliche Kooperation in der Abfallwirtschaft besiegelt. 
Patrick Hasenkamp
Betriebsleiter AWM
AWM-Journal 2018 | Editorial | 1
Ludger Steinmann
Vorsitzender des 
AWM Betriebsausschusses
Matthias Peck
Beigeordneter
wicklung. 
Neben dieser Zusammenarbeit über Länder
grenzen hinweg schieben wir auch direkt 
vor Ort neue Entwicklungen an. Wo können 
wir besser werden? Welche Ideen und Ser
vices werden nachgefragt? Was könnte die 
Abfallentsorgung nachhaltig verändern und 
weiter verbessern? Ein wichtiges Thema ist 
für uns zum Beispiel die Wertstofftonne. Unser Ziel ist, den 
unsere Erfolge an und stellen uns auf kommende Herausfor
raner einzubeziehen. Denn Wirtschaftlichkeit, 
tenreinen Bioabfall und der Kampagne „Ich mach's.“ haben 
„Veränderungen begüns-
tigen nur den, der darauf 
vorbereitet ist.“  
Konfuzius

Saubere Lösung
2018
bei den AWM
Januar
1 Nacht, 6 Tonnen 
Abfall: die Bilanz 
des Jahreswechsels.
Februar
Unser Karnevals-
motto: Aktion 
Biotonne – Wir 
machen Euch die 
Lampen an!
März
„Kenn deine Nach-
barn“: AWM treffen 
Abfallexperten aus 
den Niederlanden.
April
Rekord! Über 
12.000 Freiwillige 
bei Aktion Sauberes 
Münster. 
Mai
Katholikentag in 
Münster: Abfall-
management für 
90.000 Gäste.
Juni
Starke Hilfe 
nach Starkregen: 
AWM-Sperrgut-
teams in Wup-
pertal. 
Seite 19

Saubere LösungSaubere Lösung
Juli
Kinder-Klima-Tag: 
Forschen auf dem 
Deponie-Erlebnis-
pfad.
August
Ferienfreizeit Atlan-
tis: Wir begeistern 
Kids für Abfalltren-
nung.
September
Kunstprojekt: 
Teppichsammlung 
für den „ West-öst-
lichen Diwan“ .
Oktober
Auszeichnung: 
vorbildlicher 
Arbeits- und Ge-
sundheitsschutz. 
November
Braune Tonnen im 
Visier: Beginn der 
Biotonnen-Checks. 
Dezember
Abfallwirtschaft 
grenzenlos gut: 
Kooperation 
Münster-Twente 
besiegelt.
Seite 27 Seite 24 Seite 6
Stadt und Bürger
4  Lokalhelden
 Europa leben!
6  Kooperation Twence
 Gemeinsam grenzüber-
 schreitend gut
8  Bürger-Kampagne
 "Ich mach's."
Wirtschaft und Verwaltung
10  Servicetalent
 Als Partner unterstützen!  
12  Geflüchtete
 Brückenbauer zur 
 Abfalltrennung
14  Studierendenwerk
 Entsorgung: Unterflur.
 Zusammenarbeit: auf 
 Augenhöhe.
AWM Hintergründe
16  Erfinder
 Die Zukunft in die Hand 
 nehmen!
18  Abfallpädagogik
 3 Köpfe, 1 Ziel: 
 nachhaltig bilden!
19 Programm „50PLUS“
 Alte Hasen bleiben junge 
 Hüpfer
19 In Wuppertal im Einsatz
 Hochwasser im Bergischen 
 Land
20  Vision 2020 – 2030
 Nach dem Ziel ist vor dem
 Ziel
AWM Umwelt
22 U mweltschützer
 Patente Ideen 
 entwickeln!
24  Aktion Biotonne
 Braune Tonne, 
 helle Freude
26  Sickerwasser
 Patente Lösung
26 „Klimaschutz macht 
 Schule“
 Abgucken erwünscht!
27 Deponie-Erlebnispfad 
 Lernen durch Erleben
27 „Münster für Mehrweg“
 Unser Weg für Mehrweg
28 Impressum 
Saubere LösungSaubere Lösung
AWM-Journal 2018 | Inhalt | 3

4 | AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger
Europa leben!
Lokalheld und Europa – wie passt das zusammen? Ganz einfach. Wer etwas 
für und in seiner Stadt bewegen will, tut gut daran, über den Tellerrand zu 
blicken. So wie wir selbst es durch unsere Zusammenarbeit mit unseren 
Nachbarn aus den Niederlanden unter Beweis stellen. Am 13. Dezember 
2018 wurde dieser europäische Entsorgungsverbund mit einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung der Stadt Münster und 12 niederländischen Kom-
munen der Region Twente auf den Weg gebracht – eine wichtige Weichen-
stellung für eine zukunftsfähige kommunale Abfallwirtschaft, über Grenzen 
hinweg. Auch die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger setzen Zeichen als 
Lokalheldinnen, Umweltschützer und Erfinder für ihre Stadt. In der Kampa-
gne „Ich mach's.“ stehen sie zu den Zielen und Angeboten der AWM. Und in 
eigenen Initiativen wie der fairTEilBAR für gerettete Lebensmittel oder dem 
Plastiksammeln am Strand engagieren sie sich weiter – das unterstützen 
wir gerne. 
„101 % für Münster“
Tipptopp Stadtreinigung:
Markus Lewe , 
Oberbürgermeister 
von Münster.
„Weil sortieren echt easy ist: 
Ich mach's.“
Lotta K. aus MS-Innenstadt
weiß Bescheid über Abfalltrennung 
und erklärt es gerne.
Ich mach's.“
Lotta K. aus MS-Innenstadt
weiß Bescheid über Abfalltrennung 
weiß Bescheid über Abfalltrennung 
und erklärt es gerne.
Wir machen’s.

Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger | 5 
1,68 ist die Schulnote, die wir von den Befragten für 
unsere Leistungen erhalten (repräsentative Bürgerum-
frage AWM Barometer 2018). Das heißt, 91 Prozent sind 
zufrieden bzw. sehr zufrieden mit den AWM. 
1.000 Tonnen Laub haben wir in der Herbstsaison von 
Münsters Straßen und Wegen geholt und zu Kompost 
verarbeitet.
Über 100.000 km Straßen und Wege reinigen unsere 
Teams in Orange jährlich – und halten sie im Winter 
sicher. 
Über 1.400 Papierkörbe für den „kleinen Abfall un-
terwegs“ leeren wir – einige wöchentlich, viele sogar 
mehrmals täglich. 
„Meine Maschine abschleppen lassen: 
Ich mach's.“
Detlef S. aus Gievenbeck nutzt den 
E-Geräte-Abholservice der AWM für 
seine kaputte Waschmaschine.

Gerade einmal 60 Kilometer trennen Münster und die 
Niederlande. Doch nicht nur räumlich ist man sich nah. 
Auch wirtschaftlich läuft die Zusammenarbeit. In puncto 
Abfall entsorgung schlagen die Stadt Münster und zwölf 
niederländische Gemeinden der Region Twente mit einer 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung jetzt ein neues viel-
versprechendes Kapitel zu einem grenzüberschreitenden 
Entsorgungsverbund auf. Fernab von Brexit und Co. beweist 
das: Europa lebt! 
Zusammen zukunftsfähiger
Die Kooperationspartner auf der 
Arbeitsebene sind die Abfallwirt -
schaftsbetriebe Münster (AWM), 
der öffentlich-rechtliche Entsor -
ger für die Stadt Münster, und 
das kommunale Unternehmen 
Twence, in Trägerschaft von 14 
niederländischen Kommunen. 
Die Ziele dieser Kooperation sind: 
 - kostengünstig zu arbeiten und 
die Abfallgebühren niedrig zu 
halten
 - eine sozialverträgliche Abfallwirtschaft zu gestalten
 - die flächendeckende und grenzüberschreitende Entsorgung 
und Verwertung zu garantieren
 - qualitativ hochwertig zu sein und das langfristig zu bleiben – 
vor allem auch im Hinblick auf Umweltziele
 
Gemeinsam grenzüberschreitend gut
Münster und die Region Twente bringen Kooperation auf den Weg 
Eben all das zu sichern und zu entwickeln, wofür kommu-
nale Abfallwirtschaftsbetriebe wie die AWM und die nie-
derländische Twence stehen. Denn wie die Stadt Münster 
nehmen auch die zwölf Gemeinden in den Niederlanden die 
Abfallentsorgung als hoheitliche Aufgabe wahr, über ihre 
eigenen kommunalen Unternehmen. Die Abfallkonzepte der 
Vertragspartner sind ähnlich, die eingesetzte Technik ergänzt 
sich. Mit der Zusammenarbeit stärken sich die Kommunen 
also gegenseitig und stellen sich so 
zukunftsfähig auf. Weg vom Preis-
diktat privater Entsorger hin zu einer 
verantwortungsvollen Abfallentsor -
gung, die Synergien nutzt. Für die 
850.000 Menschen in den Gemeinden 
in den Niederlanden und in Münster 
bedeutet das Entsorgungssicherheit 
und einen Beitrag zur Gebührenstabi-
lität. Wie gelingt das? Und was heißt 
die Zusammenarbeit konkret?
Sortierreste nach Twence, Bio- und 
Grünabfall nach Münster
Ganz einfach: indem sie gegensei-
tig Aufgaben voneinander übernehmen. Schon seit 2017 
verwerten die niederländischen Kommunen über die Twence 
Holding B.V. in Hengelo Sortierreste aus der Restabfallbehand-
lungsanlage Münster. Bis jetzt allerdings im Rahmen einer 
Auftragsvergabe. Die Twence Holding B.V. hatte seinerzeit das 
günstigste Angebot abgegeben. 
also gegenseitig und stellen sich so 
zukunftsfähig auf. Weg vom Preis
diktat privater Entsorger hin zu einer 
verantwortungsvollen Abfallentsor
gung, die Synergien nutzt. Für die 
850.000 Menschen in den Gemeinden 
in den Niederlanden und in Münster 
bedeutet das Entsorgungssicherheit 
und einen Beitrag zur Gebührenstabi
lität. Wie gelingt das? Und was heißt 
die Zusammenarbeit konkret?
die Zusammenarbeit konkret?
Sortierreste nach Twence, Bio- und 
Sortierreste nach Twence, Bio- und 
Grünabfall nach Münster
Ganz einfach: indem sie gegensei
„Die Twence hat ihren Sitz in Hengelo und ist nur 
rund 80 km von uns entfernt. Die geografische 
Nähe ist aber nur ein Vorteil. Entscheidend ist, 
dass unsere beiden Abfallwirtschaftskonzepte 
nachhaltig ausgerichtet und sich sehr ähnlich 
sind. Die Synergien zu nutzen, ist sowohl ökono-
misch als auch gesamtökologisch sinnvoll und 
zukunftsweisend.“
 AWM-Betriebsleiter Patrick Hasenkamp.
6 | AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger
Saubere Lösung

Die Kooperation hin-
gegen beinhaltet jetzt 
eine wechselseitige 
Zusammenarbeit
Die zwölf Vertrags-
partner – elf Kommunen aus der Region Twente, eine aus 
Achterhoek – sind an der Twence Holding B.V. beteiligt. 
Perspektivisch soll auch die Stadt Münster hier Mitgesell-
schafterin werden.
Im Zuge der Kooperation gehen aktuell jährlich 45.000 
Tonnen Sortierreste aus Münster bei Twence in die thermi-
sche Verwertung und werden so zu Energie. Diese Energie 
versorgt die regionale Industrie, außerdem wird daraus für 
tausende Haushalte in den Niederlanden Strom und Wärme 
gewonnen. An jedem Werktag fahren bis zu zehn LKW-La-
dungen mit je 20 Gewichtstonnen ins 80 Kilometer entfern-
te Hengelo – ab Sommer 2019 kommen sie nicht mehr leer, 
sondern beladen zurück nach Münster. Denn im Austausch 
kommen aus der Region Twente dann Bio- und Grünab -
fälle für die biologische Behandlungsanlage der AWM. Ein 
Wechselspiel, das passt. Denn so werden verwertbare Stoffe 
besser genutzt und die Anlagenkapazitäten der jeweiligen 
Partner besser ausgeschöpft. 
Ein europäisches Vorzeigeprojekt
Was Bürgermeister und Beigeordnete aus den niederlän-
dischen Kommunen, darunter Enschedes Bürgermeister 
Onno van Veldhuizen und Münsters Oberbürgermeister 
Markus Lewe, am 13. Dezember 2018 mit dem Vertrag 
besiegelten, ist ein Meilenstein für die Entwicklung der 
Abfallwirtschaft in der EUREGIO. Der Verband engagiert sich 
für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strukturen 
im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Der neue Entsor -
gungsverbund zwischen Münster und den zwölf niederlän-
dischen Kommunen dürfte von der EUREGIO als ein Vorzei-
geprojekt gehandelt werden – und vielleicht auch anderen 
Branchen als Beispiel dienen. 
Symbolträchtig: die U nterzeichnung der Kooperation am 13. Dezember 
2018 im Haus der Niederlande im Krameramtshaus. Es war in den Verhand-
lungen für den Westfälischen Frieden niederländisches Gesandtenquartier 
und beherbergt heute das Zentrum für Niederlande-Studien. 
Für die Kommunen unterschrieben u.a. (von links) Bürgermeister Onno van 
Veldhuizen (Enschede), Oberbürgermeister Markus Lewe (Münster), Bürger -
meister Sander Schelberg (Hengelo). 
gegen beinhaltet jetzt 
partner – elf Kommunen aus der Region Twente, eine aus 
partner – elf Kommunen aus der Region Twente, eine aus 
partner – elf Kommunen aus der Region Twente, eine aus 
partner – elf Kommunen aus der Region Twente, eine aus 
„Die Zusammenarbeit mit der 
Twence ist gelebtes Europa.“
Markus Lewe, Oberbürger -
meister der Stadt Münster 
Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger | 7

Saubere Lösung
Von Mitmachern, Vormacherinnen 
und Mutmachern!
Kampagne „Ich mach's.“ der AWM motiviert
Na klar, man könnte die Hundekotbeutel nutzen, damit die 
Parks und Straßen haufenfrei sauber bleiben. Man könnte 
auch mal Abfall aufsammeln anstatt Abfall zu hinterlassen. 
Oder man könnte Lebensmittel retten, um die Verschwen-
dung zu stoppen. Man könnte? Man kann! 
Die AWM haben schon in ihren vergangenen Kampagnen 
stark auf den gemeinsamen Einsatz für „das große Ziel“ 
gesetzt. 2010 machten unsere Mitarbeitenden den Anfang, 
indem sie ihre Qualitäten als Lokalheldinnen, Umwelt -
schützer und Erfinder unter Beweis stellten. 2013 sprachen 
Münsteraner VIPs darüber, wie sie die Angebote der AWM 
nutzen. 2018 rücken wir jetzt diejenigen in den Fokus, die für 
ein sauberes, lebenswertes Münster und den Umweltschutz 
mindestens genauso wichtig sind wie wir: die Bürgerinnen 
und Bürger. Das Besondere der Kampagne: sie lässt echte 
Münsteranerinnen und Münsteraner zu Wort kommen. Mit 
ihrem Motto „Ich mach's.“ regt die Kampagne zudem viele 
zum Mitmachen an. So sind spannende Kooperationen mit 
Menschen entstanden, die die gleichen Ziele wie die AWM 
verfolgen. Danke!
Zwölf Motive für ein großes Ziel – die Bürgerkampagne
Zwölf Motive werben auf Litfaßsäulen, in Anzeigen und auf 
den Fahrzeugen der AWM dafür, die Ärmel hochzukrempeln. 
Dazu liefen im Vorfeld Kinospots, die humorvolle Appelle zur 
Abfallvermeidung und richtigen Abfalltrennung aussenden. 
Die Kampagne motiviert, die Angebote zu nutzen und sich 
als Lokalheldin, Umweltschützer und Erfinder ins Zeug zu 
legen. Denn: Reden lässt sich viel über Klimaschutz. Machen 
ist angesagt! Das zeigen auch die Kooperationen im Rahmen 
der Kampagne – zwei Beispiele stellen wir hier vor.
 
8 | AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger

AWM-Journal 2018 | Stadt und Bürger | 9
Kooperation 1: Schüler der HBBK, die Strandputzer von 
Cornwall 
Die sturmumtosten Strände Cornwalls: die Kulisse für ro-
mantische Verfilmungen à la Rosamunde Pilcher, leider aber 
auch eine Müllhalde für Plastik. 19 Schülerinnen und Schüler 
des Hans-Böckler-Berufskollegs (HBBK) sagen sich Mitte 
November 2018: „Ich mach's.“! Sie nutzen ihre Bildungsfahrt 
nach Cornwall und sammeln dort am Strand Plastikabfälle, 
zusammen mit der Organisation „Beach Guardian“ . Eini-
ge Plastik-Fundstücke bringen sie mit nach Münster und 
starten anschließend die Ausstellung „Meer Verantwortung 
übernehmen“, die übrigens auch Bundesumweltministerin 
Svenja Schulze besuchte. Die AWM haben die umweltbe-
wussten und tatkräftigen jungen Leute unter anderem 
mit Sammelzangen, Handschuhen, Abfallsäcken und „Ich 
mach's.“-T-Shirts ausgestattet und bieten fachkundige Un-
terstützung bei der Konzeption der Ausstellung. 
Unser gemeinsames Ziel: 
„Plastikabfall vermeiden und das Problem ganz plakativ 
aufzeigen!“
Kooperation 2: fairTEiLBAR, die Lebensmittel-Retterinnen 
Der runzlige Apfel? Eigentlich richtig reif und lecker. Und die 
abgelaufenen Nudeln? Noch einwandfrei! Trotzdem landen 
solche Lebensmittel oft im Müll. 313 Kilogramm in Deutsch-
land – pro Sekunde, wohlgemerkt. 
Die fairTEiLBAR macht auf diesen Missstand nicht nur auf -
merksam, mehr noch: Sie gibt sprichwörtlich eine Kostprobe 
davon, was diese Lebensmittel noch können. „In einem 
Ladenlokal plus Bistro wollen wir gerettete Lebensmittel und 
daraus zubereitete Speisen anbieten. Dabei sollen die Kun-
dinnen und Kunden selbst entscheiden, was sie dafür zahlen. 
Das sensibilisiert für den Wert von Lebensmitteln. Gleich-
zeitig haben auch finanziell nicht so gut gestellte Menschen 
Zugang dazu“, so Claudia Thermann, eine der Gründerinnen. 
Mehr unter: www.fairteilbar-
muenster.de. Das Projekt wird 
auf drei Säulen stehen: Shop, 
Bistro und Bildungsküche. Die 
AWM unterstützen die fairTEiL -
BAR im Bildungsbereich. 
Unser gemeinsames Ziel:
„Lebensmittelabfälle vermeiden 
und Alternativen aufzeigen!“
Fortsetzung folgt…
Mit verschiedenen Ideen verfolgen die vorgestellten Projekte 
ihre Ziele weiter. Wir sind gespannt, bleiben gerne weiter 
als Unterstützer an ihrer Seite und freuen uns, im nächsten 
AWM Journal Neues zu berichten.
Saubere Lösung

10 | AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung 
Als Partner 
unterstützen!
Abfallentsorgung und Innovation sind für die Wirtschaft und Verwaltung 
in Münster längst zu einem selbstverständlichen Paar geworden. Denn um 
den immer komplexeren Anforderungen rund um den Abfall zu begegnen, 
braucht es neue Ideen. Die AWM sind Partner auf Augenhöhe. Ob mit tech-
nischen Innovationen oder in neuen Prozessketten: Wir sind an der Seite 
unserer Kunden, wenn es um effiziente und umweltgerechte Lösungen 
geht. Und wir verstehen uns selbst dann, wenn wir tatsächlich einmal nicht 
dieselbe Sprache sprechen: etwa bei der „Abfallberatung für Menschen mit 
Migrationshintergrund“ . Hier vermitteln wir zwischen den vielen Beteiligten 
und sorgen mit vielen Bausteinen dafür, dass alle gut zusammenarbeiten. 
Auf Augenhöhe entwickelten wir auch mit dem Studierendenwerk Müns-
ter eine passende Lösung für die Abfallentsorgung. Bereits an zwei großen 
Wohnanlagen spielen unsere unterirdischen Anlagen ihre überragenden 
Vorteile aus – Fortsetzung folgt.
„Lieber in die Tüte als unterm Schuh: 
Ich mach's.“
Ina B. aus Mauritz nutzt die Gratis-
Hundekotbeutel der AWM und ent -
sorgt sie richtig: im Abfallbehälter.„Einfach unterirdisch“
Unterflurcontainer für 
Wohnanlagen:
Stefan Kleuter, AWM-Mitarbeiter, 
mit einer von 101 sauberen 
Lösungen für Münster.
Wir machen’s.

Rund 20.000 telefonische Beratungen für Gewerbe-
kunden haben wir durchgeführt.
Über 14.000 Aufträge für Sonderleerungen, Abruflee-
rungen, Containerbestellungen hat unser Vertriebs-
dienst bearbeitet.
Über 1.000 Mal haben Geschäftskunden unser An-
gebot der losen Papier-/Kartonagenabholung in der 
Innenstadt genutzt. 
Knapp 60 U nterflurcontainer an Firmenstandorten 
und in Großwohnanlagen werden von uns wöchent -
lich oder 14-täglich geleert – Tendenz steigend. 
Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung | 11
Saubere Lösung
„Chillen im Park, Reste in die Tonne: 
Ich mach's.“
Yaqoob H. wirft Abfall auch 
unterwegs im Park in die Tonne.

12 | AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung
Omar Ayobi ist Brückenbauer – auch wenn auf seiner Visi-
tenkarte Abfallberatung steht. Denn die Aufgabe des AWM-
Mitarbeiters ist es, Menschen mit Migrationshintergrund zur 
Abfallvermeidung zu motivieren und über optimale Abfall-
trennung aufzuklären. Dafür zieht er hinter den Kulissen die 
Strippen und knüpft Kontakte zwischen allen, die beteiligt 
sind. U nd das sind eine ganze Menge (siehe Grafik).
Der Praxistest für unser Konzept
Bei der „Abfallberatung für Menschen mit Migrationshinter -
grund“ setzen wir ein eigenes Konzept um und ermitteln – 
zunächst in ausgewählten Unterkünften für Geflüchtete – die 
Vor- und Nachteile sowie die Schwierigkeiten und Erfolgsfak -
toren. Welche Kontaktpersonen müssen eingebunden wer -
den? Welche Trennsysteme sind für die Unterkünfte geeignet? 
Was gilt es in Zukunft zu beachten, wenn die Bewohnerinnen 
und Bewohner von der Unterkunft in ihre eigene Wohnung 
ziehen? Die Ergebnisse lässt Omar Ayobi in die konzeptionelle 
Weiterentwicklung einfließen. 
Brückenbauer zur 
Abfalltrennung
Projekt „Abfallberatung für Menschen mit Migrationshintergrund“
zunächst in ausgewählten Unterkünften für Geflüchtete – die 
den? Welche Trennsysteme sind für die Unterkünfte geeignet? 
1. Sozialarbeiter/Haus-
meister vor Ort
Omar Ayobis „ Türöffner“ für 
das komplette Projekt: Sie 
organisieren die Schulung 
der Bewohner mit, infor -
mieren und motivieren im 
kompletten Prozess. 
Hinter den Kulissen…
Die fünf Schnittstellen für die erfolgreiche Umsetzung unse-
res Abfallkonzepts für Menschen mit Migrationshintergrund 
in Flüchtlingsunterkünften, großen Wohnanlagen und Co.
Saubere Lösung

AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung | 13
3. AWM Logistik und Behälterdis-
position
Mit unseren Mitarbeitenden in 
der Behälterdisposition klärt Omar 
Ayobi die Ausstattung für die 
Einrichtung ab. Üblich sind kleinere 
Vorsortiergefäße für Restabfall, 
Bioabfall, Verpackungsabfälle und 
Papier sowie große Tonnen und Be-
hälter für draußen. Bestellt werden 
die passenden Behälter über das 
Amt für Immobilienmanagement. 
4. Bewohnerinnen und Bewohner
In einer Schulung vermittelt 
Omar Ayobi alles Wissenswerte 
rund um die Abfalltrennung. 
Danach berät er in der Einrich-
tung weiter und begleitet die 
Bewohnerinnen und Bewohner 
auch im Alltag – damit es mit der 
Abfalltrennung zukünftig auch in 
der eigenen Wohnung klappt. 
5. Infostände bei Veranstaltun-
gen  
Ob beim Mieterfest in Groß-
wohnanlagen oder bei öffent -
lichen Veranstaltungen: Omar 
Ayobi wird auch gerne als Unter -
stützung in der Abfallberatung 
für Bewohnerinnen und Bewoh-
ner mit Migrationshintergrund 
angefragt.
2. Einrichtungsträger
Oft ist es das Sozialamt, die 
Wohn+Stadtbau GmbH oder 
Wohlfahrtsverbände wie z.B. das 
DRK oder die Caritas. Mit ihnen 
stimmt Omar Ayobi sich auch 
über die Kosten für Sammelbe-
hälter ab. 
Auf Augenhöhe vermitteln
Im Rahmen dieses Projektes 
hat Omar Ayobi, der vor mehr 
als 20 Jahren aus Afghanistan 
nach Deutschland kam, in 
2018 rund 25 Schulungen zur 
Abfallberatung initiiert. Ganz 
ohne Sprachbarrieren vermit -
teln Bilder, was Abfalltrennung 
bedeutet. Dazu gibt es ein 
umfangreiches Infopaket für 
die Einrichtungen: vom großen 
Plakat für die Tonnenstandorte bis hin zu Sortierübersichten 
in verschiedenen Sprachen. Das Konzept geht auf. In meh-
reren Einrichtungen konnte es bisher erfolgreich umgesetzt 
werden. Das Brückenbauen hat sich also gelohnt – und geht 
2019 in die nächste Runde. „ Wir wollen das Konzept weiter 
ausbauen, die Menschen z.B. auch dann weiter in Sachen 
Abfallvermeidung und -trennung beraten, wenn sie von der 
Unterkunft in ihre eigene Wohnung ziehen.“
hälter ab. 
4. Bewohnerinnen und Bewohner
In einer Schulung vermittelt 
Omar Ayobi alles Wissenswerte 
rund um die Abfalltrennung.

Stellen Sie sich eine Stadt mit rund 59.000 Einwohnern 
und einer Besonderheit vor: alle sind Studierende. Dann 
wäre das Studierendenwerk Münster so etwas wie Herz 
und Seele dieser Gemeinschaft, denn es kümmert sich um 
die verschiedensten Bedürfnisse der Studentinnen und 
Studenten in Münster und Steinfurt. Von der Mensa über 
die BAföG-Beratung bis zum Wohnangebot gehört einiges 
dazu – und natürlich 
braucht die Studieren-
dengemeinde auch eine 
funktionierende Abfall-
entsorgung. Wie diese 
mit den AWM zusam-
men organisiert ist, das 
haben wir Dipl.-Wirt.-Ing. 
Frederick Beilicke vom 
Gebäudemanagement 
des Studierendenwerks 
Münster gefragt.
Was ist ein Studierendenwerk?
Die bundesweit 57 Studenten- und Studierendenwerke sind 
ein wesentlicher und unverzichtbarer Garant des deutschen 
Hochschulsystems. Sie betreuen mehr als 2,8 Millionen Stu-
dierende von über 300 Hochschulen in circa 200 Hochschul-
städten und kümmern sich um die soziale, wirtschaftliche, 
kulturelle sowie gesundheitliche Förderung.
Das Studierendenwerk Münster wurde 1922 als „Selbst -
hilfeorganisation von Studierenden für Studierende“ 
gegründet. Heute gestalten wir als modernes Dienstleis-
tungsunternehmen mit über 600 Mitarbeitenden den 
sozialen Lebensraum Hochschule mit. Konkret heißt das: 
Wir sorgen in zahlreichen Mensen, Cafés und Bistros mit 
15.000 Gerichten pro Tag für das leibliche Wohl. Über 120 
U3-Kinderbetreuungsplätze stellen wir für Studierende 
und Nicht-Studierende zur Verfügung. Wir informieren 
und beraten über BAföG, Ausbildungsdarlehen und Co. In 
schwierigen Lebens- und Studiensituationen steht unsere 
Sozialberatung zur Verfügung. Neben unseren Dienst -
leistungen für Studierende bieten wir für Kongress- und 
Tagungsgäste aus dem Hochschulbereich auch attraktive 
Räume, umfangreichen Service und Übernachtungsmög-
lichkeiten an. Und mit das Wichtigste: Wir stehen für 
preiswertes studentisches Wohnen.
Welches Wohnangebot macht das Studierendenwerk?
Wir bieten heute über 4.600 Wohnplätze für Studierende 
in Münster und Steinfurt. Diese Plätze finden sich über die 
Städte verteilt. Da wären einzelne Zimmer, Single-Appar -
tements oder auch größere Wohnungen mit zwei bis sechs 
Zimmern. Insgesamt bewirtschaften wir 22 Wohnanlagen 
ganz unterschiedlicher Größe. 
Entsorgung: Unterflur.
Zusammenarbeit: auf Augenhöhe.
Das Studierendenwerk Münster und die AWM setzen als Partner in der Entsorgung auf U nterflurcontainer
14 | AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung
Dipl.-Wirt.-Ing. Frederick Beilicke, 
Gebäudemanagement des Studie-
rendenwerks Münster

AWM-Journal 2018 | Wirtschaft und Verwaltung | 15
Was ist die Herausforderung für die Abfallentsorgung?
Es ist natürlich die Vielfalt an Standorten und Wohnfor -
men. Sie lassen sich nur schwer über einen Kamm scheren. 
Dann haben wir zum Teil in größeren Wohnanlagen erheb -
liche Abfallmengen, aber nur begrenzten Platz. So kam die 
Idee für die Unterflurcontainer auf, die wir in Zusammen-
arbeit mit den AWM erfolgreich einsetzen.
Seit wann nutzen Sie diese U nterflurcontainer?
Den ersten haben wir an der Wohnanlage „Boeselburg“ an 
der Boeselagerstraße erprobt, mit gutem Erfolg. Darum 
haben wir dann auch die Wohnanlage Heekweg entspre-
chend ausgestattet. Künftig sollen noch die Busso-Peus-
Straße und der Gescherweg hinzukommen.
Warum ist diese Art der Entsorgung für das Studierenden-
werk interessant?
Die Unterflurcontainer sind platzsparend, einfach sauber 
zu halten und geben uns eine bessere Kostenkontrolle.
Wie steht es um Abfallvermeidung und -trennung bei den 
Studierenden?
Das sind natürlich wichtige Themen. Wenn wir diese kon-
sequent berücksichtigen, belasten wir die Umwelt weniger 
und sparen Kosten im Interesse der Studierenden. 
Die Abfalltrennung klappt relativ gut, wenn man bedenkt, 
dass wir viele Abfall-Neulinge dabei haben. Zum einen 
Studierende, die das erste Mal alleine einen Haushalt füh-
ren. Zum anderen Studierende aus dem Ausland, die das 
deutsche System gar nicht kennen. Hier arbeiten wir eng 
mit Mitarbeitenden vor Ort in den Wohnanlagen zusam-
men, die sich der Sache annehmen. Und natürlich haben 
wir in allen Fragen mit den AWM immer einen kompeten-
ten Ansprechpartner an unserer Seite. 
Die AWM sagen: „in jedem von uns steckt ein Lokalheld“ 
und „in jedem von uns steckt ein U mweltschützer“ – warum 
ist das Studierendenwerk Lokalheld und U mweltschützer?
Weil wir immer bereit und offen sind, uns zu verbessern 
und innovative Wege zu gehen. 
Zu guter Letzt: Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit mit 
den AWM? 
Die AWM sind seit dem Jahr 2000 unsere Partner in Sachen 
Entsorgung für die Wohnanlagen. Es ist ein freundschaftli-
ches und partnerschaftliches Verhältnis. Ich würde sagen, 
die AWM und das Studierendenwerk Münster begegnen 
sich auf Augenhöhe. Wir wünschen uns weiterhin eine so 
gute Zusammenarbeit. 
Saubere Lösung

Die Zukunft in die 
Hand nehmen! 
Unsere Bürger und wir – gemeinsam für ein großes Ziel! Mehr Klimaschutz, 
mehr Abfallvermeidung, optimale Abfalltrennung, mehr Unterstützung für 
die Münsteranerinnen und Münsteraner, mehr Verantwortung für Mensch 
und Umwelt. Unsere Vision 2020 ist fast Wirklichkeit geworden. Auch wenn 
wir gerade noch über der neuen Vision 2030 brüten, eines ist schon jetzt 
klar: die großen Ziele und Wege dorthin entwickeln sich weiter. Ständig 
sind wir auf der Suche nach noch effizienteren und besseren Möglichkeiten. 
Eine ist: viele Menschen mitzunehmen, für die Zusammenhänge von Abfall, 
Energie und Klima zu interessieren und zu klimafreundlichem Verhalten zu 
motivieren. Dazu haben wir unter anderem unser Team Abfallpädagogik 
aufgestockt. Genauso wichtig ist, die Zukunft der eigenen Mitarbeitenden 
aktiv zu gestalten: Unser Programm „50PLUS “ ist ein Angebot, um lange 
fit und gesund zu bleiben. Denn die AWM-Kolleginnen und -Kollegen sind 
mit ihrer täglichen Arbeit die Säule für ein umweltgerechtes und sauberes 
Münster – und manchmal auch weit über die Stadtgrenzen hinaus. Nach 
heftigen Niederschlägen sind sie zu Hochtouren aufgefahren und haben in 
Wuppertal ein Wochenende in der Sperrgutabfuhr mit angepackt. Hut ab!
16 | AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe
„Soooo schön kann Biomüll sein...“ 
Heike W. aus Münster-Hiltrup 
nutzt den Biotoni mit passenden 
Papier-Tüten.
mit ihrer täglichen Arbeit die Säule für ein umweltgerechtes und sauberes 
Münster – und manchmal auch weit über die Stadtgrenzen hinaus. Nach 
heftigen Niederschlägen sind sie zu Hochtouren aufgefahren und haben in 
Wuppertal ein Wochenende in der Sperrgutabfuhr mit angepackt. Hut ab!
„Meinen Meter Münster fegen: 
Ich mach's.“
Sascha K. aus Hiltrup fegt 
vor der eigenen Haustür, 
nicht nur im Herbst.
Wir machen’s.

Saubere Lösung
Über 400 Mitarbeitende aus 15 Nationalitäten arbei-
ten bei den AWM.
Mehr als 44.000 Anrufe hat unser Team Kundenser -
vice bearbeitet. 81% der Befragen (AWM-Barometer 
2018) finden, die AWM bieten eine gute Beratung. 
In 4 Berufen – Kfz-Mechatroniker/in, Fachkraft für 
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Berufskraftfahrer/in 
und Industriekauffrau/kaufmann – bilden die AWM 
aus, aktuell insgesamt 16 Nachwuchskräfte.
Knapp 80% der Befragten wollen, dass Abfall-
entsorgung und Straßenreinigung in kommunaler 
und nicht in privater Hand liegen (AWM Barometer 
2018).
Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe | 17
und nicht in privater 
2018).
„ Verschenken und tauschen:
Ich mach's.“
Szymon S. aus MS-Süd freut
sich über seinen Fund in der
Online-Tauschbörse der AWM
und gibt gerne selbst etwas weiter.

Saubere Lösung
18 | AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe
Mathe, Englisch, Deutsch, Nachhaltigkeit – wenn es nach den 
AWM ginge, wäre Letzteres längst ein Schulfach. Schließlich 
ist das Wissen um Ressourcen- und Umweltschutz heute es-
senziell und das Thema Abfall spielt dabei eine wichtige Rolle. 
Um dem Rechnung zu tragen, haben wir 2018 unsere Kapazi-
täten in der Abfallpädagogik ausgebaut. Heute widmen sich 
drei AWM-Mitarbeitende diesem für uns so wichtigen Bereich. 
Nachgefragt bei...
Tina Mai, was ist
...Ihr Schwerpunkt? Seit 
2018 konzentriere ich 
mich stärker auf Projekte 
für Kinder und Jugendli-
che – vorher war ich ja für 
den kompletten Bereich 
zuständig. Das konnte 
man alleine gar nicht mehr 
stemmen. Ich freue mich 
sehr, dass wir den Arbeits-
bereich Abfallpädagogik 
aufgestockt haben.
...Ihr Lieblingsprojekt?  
Ganz klar, der Deponie-Erlebnispfad. Ein noch frisches und 
sehr spannendes Projekt, das ich von der Konzeption bis zu 
den Führungen leiten bzw. begleiten durfte/darf. Viel Spaß 
machen auch Projekte wie „Klimaschutz macht Schule“ . Von 
den Kindern kommen so gute Ideen – sehr inspirierend!
...Ihre Motivation? Wenn ich erlebe, wie engagiert die Men-
schen sind, so wie bei der „Aktion Sauberes Münster“, wo wir 
jedes Jahr wieder Teilnehmerrekorde knacken.
Dorothee Jäckering, was ist
...Ihr Schwerpunkt? Erwachsenenbildung und Netzwerkarbeit. 
Beim „Reallabor“ kooperiere ich z.B. eng mit der Koordinie-
rungsstelle für Klima und Energie (Amt für Grünflächen, 
Umwelt- und Nachhaltigkeit). 
Hier probieren 12 Haushalte 
über 12 Monate, ihren Alltag 
klimafreundlicher zu gestalten.
...Ihr Lieblingsprojekt? Viele! 
Sicher das Reallabor. Besonders 
war auch die Plastiksammelakti-
on in Cornwall des Hans-Böckler-
Berufskollegs. Und mit „Münster 
für Mehrweg“ habe ich ein 
spannendes Projekt federfüh-
rend übernommen.
... Ihre Motivation? Die Bildungs- 
und Aufklärungsangebote der 
AWM zukunftsorientiert weiter -
zuentwickeln – ganz im Sinne 
der Nachhaltigkeit. Und die AWM mit ihren Bildungsangeboten 
noch stärker mit Kooperationspartnern in Münster zu vernetzen.  
Omar Ayobi, was ist
...Ihr Schwerpunkt? Abfallpäd -
agogische Angebote für Men-
schen mit Migrationshintergrund 
konzipieren und umsetzen. 
Insbesondere in der Arbeit mit 
Geflüchteten engagiere ich mich 
schon lange, auch ehrenamtlich.
...Ihr Lieblingsprojekt? Ich bin 
gerne vor Ort, da, wo die Men-
schen sind: sei es bei den Schu-
lungen in Flüchtlingsunterkünf -
ten oder bei interkulturellen 
Veranstaltungen und Festen.
...Ihre Motivation? Wenn ich 
sehe, dass es Klick gemacht hat, trotz mancher Sprachbarrieren 
die Kommunikation klappt und alle an einem Strang ziehen.
3 Köpfe, 1 Ziel: nachhaltig bilden!
AWM verstärken das Team Abfallpädagogik
Tina Mai
Diplom-Biologin, seit 2000 im Bereich 
Abfallpädagogik bei den AWM tätig.
Dorothee Jäckering
Erziehungswissenschaftlerin, Schwer -
punkt Erwachsenenbildung (Master)
seit 2.1.2018 bei den AWM.
Omar Ayobi 
Diplom-Illustrator, seit 2.2.2018 im 
Team Abfallpädagogik bei den AWM.

Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe | 19
Saubere Lösung
Fit bis ins hohe Alter – wer wünscht sich das nicht? Damit dem 
nichts im Wege steht, sollte man beizeiten etwas für die kör -
perliche und geistige Fitness tun. Die AWM unterstützen ihre 
Mitarbeitenden dabei mit einem wichtigen Beitrag: mit ihrem 
Programm „50P LUS “ Denn nur, wer sich rundum wohlfühlt, 
kann langfristig gute Arbeit leisten und letztlich auch seinen 
Ruhestand unbeschwert genießen. 
Vier Pfeiler für mehr Wohlbefinden
Die Idee und verschiedene Bausteine zum Programm „50PLUS “ 
entwickelte das Team AWM fit & AWM life in enger Abstim-
mung mit Ansgar Effner, bei den AWM zuständig für das Ge-
sundheitsmanagement. „50PLUS “ richtet sich – wie der Name 
schon sagt – an alle Mitarbeitenden, die 50 Jahre und älter 
sind. Es fußt auf vier Pfeilern mit ganzheitlichem Ansatz und 
unterschiedlichen Schwerpunkten. Physiotherapeut Stephan 
Deske (AWM fit) und Sozialarbeiter Martin Zumhagen-Sonius 
(AWM life) haben dabei vier Schwerpunkte gesetzt: 
Im Schwerpunkt „Sicherung der physischen Stabilität“ bringt 
Stephan Deske z.B. die körperliche Fitness der Beschäftigten 
auf Vordermann – und das auch mal 
direkt am Arbeitsplatz. 
„Stärkung der Widerstandskraft“ pustet 
den Kopf frei und sagt dem alltäglichen 
Stress den Kampf an. Hier ist Martin 
Zumhagen-Sonius Fachmann. 
„Altersgerechter Arbeitsplatz und 
Arbeitsbedingungen“ bezieht die 
Alte Hasen bleiben junge Hüpfer
Mit „50PLUS“  fördern die AWM die Gesundheit ihrer Beschäftigten
Teamarbeit im besten Sinne: Nachdem am 29. Mai 2018 
heftige Niederschläge in Wuppertal zahlreiche Keller fluten 
und bis zur Decke unter Wasser setzen, müssen unzählige 
Tonnen an Sperrgut entsorgt werden. Eine Menge, die von der 
Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) alleine nicht 
bewältigt werden kann. Keine Frage also, dass die Abfallwirt -
schaftsbetriebe Münster noch am Abend des Unwetters ihre 
Hilfe anbieten.
Mit 20-köpfigem Team vor Ort
Bereits wenige Tage nach dem 
Starkregen rückt ein 20-köpfiges 
AWM-Team mit sechs Sperrgut -
fahrzeugen in Wuppertal an. Für 
die Mannschaft aus Münster ist es 
selbstverständlich, den Kollegin-
nen und Kollegen der kommuna-
len Familie zu helfen – und hierfür 
auch Sonderschichten zu fahren. 
Hochwasser im 
Bergischen Land
Nach Starkregen sind AWM-Teams in Wuppertal im Einsatz
Natürlich geht es ums Anpacken, Unterstützen, Helfen. 
Aber auch darum, eigene Erfahrungen zur Entsorgung 
der Abfälle und der Stadtreinigung zu teilen. Denn im 
Juli 2014 gab es nach einem Starkregen in Münster eine 
ähnliche Ausnahmesituation.
AWM kann Hilfe zurückgeben
Damals haben die AWM selber tatkräftige Unterstützung 
erhalten. Dank eines starken bundesweiten Netzwerkes 
der kommunalen Entsorger war Münster schnell wieder 
sauber. Auch Teams aus Wuppertal waren daran beteiligt. 
Und so freuten sich die AWM, diese Hilfe zurückgeben zu 
können. 
Beschäftigten aktiv mit ein. In einem Workshop erarbeiten 
sie, was in diesem Bereich konkret möglich und machbar ist. 
Last but not least finden Informationsveranstaltungen rund 
um die Themen Rente, Gesundheit, Pflege von Angehörigen 
und vielem mehr statt. Themen, die jeden betreffen oder 
irgendwann betreffen können. Auch „junge Hüpfer“ mit 
„50PLUS “ .
50PLUS PROGRAMM
 AWM-Life/AWM-Fit 
Programm zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit 
„50PLUS “ 
Sicherung der physischen 
Stabilität 
[z.B.]
Stärkung der psychischen 
Widerstandskraft 
[z.B.]
Altersgerechter Arbeitsplatz 
und Arbeitsbedingungen 
[z.B.]
Informationsarbeit [z.B.]
„50PLUS “-Coaching  
(aufbauend auf Ergonomie-Coaching 
am Arbeitsplatz) 
Wirkkontrolle nach ca. 4 Wochen 
„50PLUS “-Kursangebot 
„Lebe Balance (AOK)“ oder „Stressimpfung – 
Entspannt und gelassen bei der Arbeit“ 
„50PLUS “-Coaching 
Was benötige ich (auf der Arbeit) für die 
nächsten Jahre? 
Was kann ich selbst organisieren, wo benö-
tige ich Unterstützung von anderen oder 
aus dem Betrieb? 
1. „ 50PLUS “ aus betriebsmedizinischer 
Sicht und Arbeitsplatzanpassung aus 
Sicht der AWM 
2. GpB-Workshop „Erhebung/Maßnah-
men „50PLUS “ 
3. Ergonomie-Coaching „50PLUS “ (am 
Arbeitsplatz) 
„50PLUS “-Informationsveranstaltungen 
1. Rentenfragen und -beratung 
2. Rente – und dann? 
3. Früherkennungsuntersuchungen und 
Check-Ups der gesetzlichen Kranken-
kassen 
4. Möglichkeiten des Impfschutzes 
5. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und 
Patientenverfügung 
6. Testament und Erbschaft 
7. Pflege von Angehörigen 
8. Anerkennung Schwerbehinderung 
beantragen
 Förderfelder

20 | AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe
Saubere Lösung
Wo wollen wir in zehn Jahren stehen? Diese Frage stellten 
wir uns 2010. Damals entwickelten die AWM die Vision 
2020: das gemeinsame große Ziel (siehe Textkasten). Bis 
heute haben wir kontinuierlich daran gearbeitet, sodass 
diese Vision schon Ende 2018 Wirklichkeit geworden ist. 
Für uns natürlich kein Grund, stehen zu bleiben. Im Gegen-
teil: Angespornt von den Erfolgen und von den wachsen-
den Herausforderungen setzen wir uns neue Ziele. 
Doch bevor wir uns der Zukunft zuwenden, machen wir 
erst einmal eines: mit Stolz auf das Erreichte schauen! 
In einer Betriebsversammlung haben wir die Vision 2020 
noch einmal von vorne ausgerollt. Ein spannender Blick 
auf die Zwischenstationen, Entwicklungen, Erfolge und 
mehr als eine Antwort auf die Frage: Wie haben wir das 
geschafft? 
Unsere 5 Erfolgsstrategien: 
1. Große Ziele erreicht man strategisch.
Erfolg ist für uns kein Gefühl, sondern ein messbares 
Ergebnis. Zum einen bestätigen uns Umfragen wie das 
AWM-Barometer. Hier bekommen wir von den Bürgerin-
nen und Bürgern seit Jahren gute bis sehr gute Noten.
Zum anderen arbeiten wir intern mit einem strategischen 
Zielsystem – der sogenannten Balanced Scorecard. Damit 
messen wir die Wirksamkeit von Projekten und können 
beurteilen, inwieweit sie uns unserem Ziel näherbringen. 
2. Große Ziele fordern Veränderungen.
Wer etwas bewegen will, darf selbst nicht stehen bleiben. 
Ein Beispiel: Wir haben neue regelmäßige Team- und Tour -
gespräche eingeführt. Für eine bessere Abstimmung un-
tereinander und eine effizientere Abfuhr. Oder ein zweites 
Beispiel: Wir haben den direkten Draht zum Bürger weiter 
ausgebaut und die Teams Abfallpädagogik und Kundenser -
vice personell verstärkt. 
3. Große Ziele lieben die Innovation.
Innovation – ein Lieblingsthe-
ma der AWM. In den letzten 
zehn Jahren haben wir etwa 
unseren PKW-Fuhrpark fast 
komplett auf Elektromobilität 
umgestellt. Und auch die erste 
E-Kehrmaschine in unserem 
Betrieb wird nicht lange die 
Nach dem Ziel ist vor dem Ziel
Von der Vision 2020 zur Vision 2030
Vision 2020 
Die AWM werden von allen Münsteranerinnen und 
Münsteranern als Premium-Dienstleister wahrge-
nommen und nachgefragt. 
Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in 
der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung an. Mit 
ihnen können die Bürgerinnen und Bürger einen 
Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit 
der Umwelt leisten und Lebensqualität für sich und 
Folgegenerationen sichern. 
Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innova-
tionsführer in den Bereichen Umwelt, Service und 
Logistik.
innovativ

AWM-Journal 2018 | AWM Hintergründe | 21
Saubere Lösung
Nach dem Ziel ist vor dem Ziel
Von der Vision 2020 zur Vision 2030
einzige bleiben. Ob Unterflurcontainer, Solarpapierkorb, 
E-Geräte-Container, patentierte Sickerwasser-Reinigung oder 
Regenwasseraufbereitung: Wir gehen überall neue Wege.
4. Große Ziele fordern Verantwortung.
2015 haben wir die Restabfallbehandlungsanlage über -
nommen – und anschließend den Anlagenverbund opti-
miert. Außerdem haben wir uns mit der Sanierung und 
Rekultivierung der Deponien der Verantwortung aus der 
Vergangenheit gestellt. 
5. U nd nicht zuletzt: Große Ziele schafft man nur 
gemeinsam. 
Der wichtigste Faktor für die Vision 2020 waren und sind 
die AWM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter – durch 
ihre tagtägliche Arbeit in den unterschiedlichen Berei-
chen. Dazu kommen unsere Kundinnen und Kunden, die 
Münsteraner: Sie wirken am Erfolg mit, indem sie Abfall 
vermeiden, entstandene Abfälle richtig sortieren und ein 
Bewusstsein für eine saubere Stadt und einen umweltge-
rechten Umgang mit Abfall entwickeln. Danke!
dialogorientiert verantwortungsvoll gemeinschaftlich visionär
Vision 2030 – wir sind vorbereitet!
Neue Zeiten, neue Ziele. Gerade arbeiten wir an 
unserer Vision für das nächste Jahrzehnt. Eines ist 
schon heute sicher: mit der Kooperation mit der 
niederländischen Twence gehen wir bereits einen 
wichtigen Schritt in Richtung europäischer kommu-
naler Abfallwirtschaft. Und auch das Thema Digita-
lisierung und die stärkere Vernetzung zum Bürger 
stehen auf unserem Plan. Was noch kommt – wir 
arbeiten daran. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Blicken in eine Richtung: nach vorne! AWM-Betriebsleiter Patrick Hasenkamp (l.) 
und Ludger Steinmann, Vorsitzender des AWM-Betriebsausschusses.

22 | AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt
Patente Ideen 
entwickeln!
Plastik – ein Thema, das in den Medien große Wellen schlägt. Doch man 
muss nicht die Weltmeere betrachten, um das Plastikmüllproblem zu sehen: 
ein Blick auf die Aaseewiesen oder in die Biotonne vor der Tür genügt auch. 
Die AWM gehen es an und zwar auf verschiedenen Ebenen. Nicht nur mit 
der Aktion Biotonne, welche die Problematik „Plastik im Bioabfall“ fokus-
siert. Auch mit vielen weiteren pädagogischen Angeboten. So erleben Schü-
lerinnen und Schüler auf dem neuen Deponie-Erlebnispfad hautnah, welche 
Auswirkungen Abfall auf die Umwelt hat und wie Plastik und Co. für eine 
optimale Verwertung und Entsorgung richtig getrennt werden. Ihre Lehre-
rinnen und Lehrer erfahren in einem Workshop, wie Abfalltrennung auch 
in der Schule optimal funktioniert. Und natürlich auch, was das Ganze mit 
Klimaschutz zu tun hat. Bei vielen Münsteranerinnen und Münsteranern ist 
das schon angekommen, sie engagieren sich selbst aktiv – wie die Initiative 
„Münster für Mehrweg“ sichtbar macht. Wir von den AWM sind natürlich 
dabei. Neben populären Themen wie Plastik kümmern wir uns außerdem 
um umwelttechnische Herausforderungen wie etwa die Sickerwasserauf -
bereitung der Deponie. Hier ist mit einem neuen patentierten Verfahren ein 
echter Durchbruch zu mehr Umweltschutz geglückt.
„Wir machen Watt aus Bananen“ 
Bioabfallvergärung:
Janin Martini, AWM-Mitarbeiterin,
mit einer von 101 sauberen 
Lösungen für Münster.
„Diese Trennung macht Spaß!“
Anne K. aus Münster-Innenstadt 
sammelt Bioabfall im praktischen 
Biotoni mit den passenden Tüten.
Wir machen’s.

Saubere Lösung
Saubere Lösung
Saubere Lösung
Rund 100.000 t Wertstoffe erfassen wir – dank der 
guten Vorarbeit unserer Bürgerinnen und Bürger – 
getrennt und führen sie einer optimalen Wertstoff-
verwertung zu. 
Fast 80 Prozent der Befragten (AWM-Barometer 
2018) wissen, dass aus ihrem Bioabfall am Ende des 
Verwertungsprozesses Qualitätskompost geworden 
ist. Die Aktion Biotonne wirkt!
95 Prozent der Befragten (AWM-Barometer 2018) 
sind überzeugt, dass eine nachhaltige ökologische 
Entwicklung der Stadt ohne das Engagement der 
Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist. 
Mehr als 300 Haushalte könnten wir umgerech-
net mit dem Strom versorgen, den unsere eigenen 
Photovoltaikanlagen und unser vertikales Windrad 
erzeugen. 
Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt  | 23
Mehr als 
 300 Haushalte
net 
 mit dem Strom versorgen
Photovoltaikanlagen und unser vertikales Windrad 
erzeugen. 
„Jetzt im „Wirf-rein“-Design“
Frank K. aus Münster-Süd sam-
melt Bioabfall im praktischen Bio-
toni mit den passenden Tüten.

Braune Tonne, helle Freude
AWM „Aktion Biotonne Münster“ wirkt – im Bioabfall bis zu 50% weniger Störstoffe
U m Bioabfall wirklich zu lieben, muss man wohl ein Bakteri-
um sein. Für die Mikroorganismen nämlich sind die orga-
nischen Abfälle ein gefundenes Fressen. Sie werden gezielt 
eingesetzt, um den Inhalt der braunen Tonne zu zersetzen 
und nutzbar zu machen. 
Ist man allerdings kein gefräßiger Mikroorganismus, son-
dern schlicht Mensch, fällt das mit der Liebe zugegebe-
nermaßen etwas schwerer. Dabei ist die braune Tonne ein 
echtes Erfolgsmodell: 1998 wurde sie in Münster stadtweit 
eingeführt. Fast 45.000 Biotonnen sind es heute. Rund 2,5 
Millionen Kubikmeter Biogas gewinnen die AWM jährlich 
daraus und wandeln es im Blockheizkraftwerk in Strom und 
Wärme um. Außerdem entsteht wertvoller Kompost, der in 
der Landwirtschaft und im privaten Garten Kunstdünger und 
Torf ersetzt. Ein perfekter Kreislauf. Also alles prima, oder? 
Tatsächlich gibt es da ein kleines Problem. 
Bioabfall – Münster, wir haben da ein Problem!
Vier Millionen Tonnen Bioabfall landen deutschlandweit jähr -
lich in der Biotonne. Fünf Millionen leider nach Angaben des 
Naturschutzbundes immer noch im Restabfall. Diese gewal-
tige Menge entgeht ihrer sinnvollen Verwertung zu Energie 
und Kompost. Aber auch das, was dann tatsächlich in der 
Biotonne landet, ist nicht immer das Gelbe vom Ei – bildlich 
gesprochen. In über 80% der Münsteraner Biotonnen findet 
sich Abfall, der dort nicht hingehört. Das erhöht den Auf -
wand der Trennung und erschwert die Weiterverarbeitung. 
Das größte Problem für den Verwertungsprozess: Plastik. 
Reste von Kunststoffen und „kompostierbaren“ Folienbeuteln 
können sich später im Kompost und damit auf dem Acker 
wiederfinden. Eine technische Lösung, die kleinen Kunststoff -
teilchen während des Produktionsprozesses vollständig aus 
dem Kompost zu bekommen, gibt es aktuell nicht. 
Saubere Lösung
24 | AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt
AKTION 
BIOTONNE
Kein Plastik in 
den Bioabfall!

Münster kann es tatsächlich besser!
Alles Gründe, warum wir die Aktion Biotonne Münster 
gestartet haben. Unter dem Motto „Münster, das kannst du 
besser“ läuft die AWM Kampagne, die rund um den Bioabfall 
aufklärt, berät und informiert. Mit großem Erfolg. Die Stör -
stoffmenge ist – im Vergleich von Sommer 2017 zu Frühjahr 
2018 – fast um die Hälfte gesunken. Ein tolles Ergebnis, aber 
wir wollen natürlich mehr: Gemeinsam mit den Münsterane-
rinnen und Münsteranern arbeiten wir an komplett störstoff -
freien Biotonnen. 
Rote Karte für U nsortierte
Als Partner und Berater des Bürgers haben die AWM schon 
viel Überzeugungsarbeit geleistet. Nun gehen wir einen 
Schritt weiter: mit dem Biotonnen-Check. So bekommen die 
Münsteranerinnen und Münsteraner eine direkte Rückmel-
dung über ihre Sortierqualitäten. Über Stichproben ermit -
teln unsere Teams die schwarzen Schafe unter den braunen 
Tonnen. Findet sich auch Restabfall in der Biotonne, gibt´s 
die gelbe Karte. Wo die Tonne komplett falsch befüllt ist oder 
sogar schadstoffhaltige Abfälle enthält, bleibt eine rote Karte 
da – und der Müll in der Tonne auch. Geleert wird sie dann 
nicht. Auf den Karten finden sich weitere Infos, damit es beim 
nächsten Mal besser läuft. Für Braune-Tonnen-Muffel bieten 
die AWM außerdem eine praktische und schöne Sammel-
Alternative fürs Haus an: Den „Biotoni“, ein Sammelgefäß, 
eigens für Bioabfall konzi-
piert. So sollte es sprich-
wörtlich niemandem 
mehr stinken, Bioabfall 
richtig zu trennen. 
AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt | 25
Saubere Lösung
Aktion Biotonne Münster
Kleine Chronik der Ereignisse
Phase 1: Kein Plastik
 - „Kein Plastik“ – die 45.000 Müns-
teraner Biotonnen bekommen im 
Sommer 2017 diesen Aufkleber. 
Plakate, Anzeigen und Postkarten 
werben für die „Aktion Biotonne 
Münster“ . Eine Postwurfsendung sowie 
eine Zeitungssonderseite informieren 
alle Haushalte. 
Phase 2: Richtig trennen
 - 2018 geht die AWM mit 
Infoständen auf die Wo-
chenmärkte. Zum Start der 
deutschlandweiten Akti-
onswochen zur Biotonne 
ist auch Umweltministerin 
Schulze auf dem Domplatz 
dabei.
 - Biomobil „Bei Plastik seh' ich 
schwarz!“ kommt als Sammelfahrzeug zum 
Einsatz. 
 - Der „Biotoni“ macht das Sammeln in der 
Küche schöner. 
Phase 3: Der Biotonnen Check
 - Gut getrennt? Bei Stichproben vergeben 
AWMler ab November 2018, wenn nötig, 
gelbe und rote Karten. 
Münster ist eine von 1.500 Städten, die sich an der Kampagne „Aktion 
Biotonne Deutschland“ beteiligen, und stand so auch im Terminkalender 
von U mweltministerin Svenja Schulze.
KEIN PLASTIK!
AKTION 
BIOTONNE
Nur organische Abfälle! 
Keine Plastiktüten, keine Restabfälle. 
Auch keine kompostierbaren Folien-Beutel. 
Unser Tipp: alte Zeitungen oder 
Papiertüten verwenden.
Gemeinsam für 
das große Ziel
Müllbeutel aus Plastik/kompostierbare   
Folienbeutel (Mülltüten) 
Nicht kompostierbare Abfälle (z. B. 
Windeln, Stoff, Glas, Metall, Kunststoff)
Die Tonne ist komplett falsch befüllt 
oder enthält Problemabfälle
AKTION BIOTONNE
Rote Karte! 
Aus dem Inhalt der Biotonne gewin-
nen wir Biogas und Kompost. Aus 
Biogas wird Wärme und Strom; der 
Kompost ist ein effektiver Dünger 
und Bodenverbesserer. Damit dieser 
wertvolle Rohstoff nicht mit Verunrei-
nigungen durchsetzt ist, sind wir auf die 
saubere Trennung Ihrer Bioabfälle angewiesen.  
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne 
zur Verfügung. Tel. 0251-605253 oder per E-Mail: 
awm@stadt-muenster.de | www.awm.muenster.de
Vorderseite | Rote Karte
Deshalb wurde diese Biotonne nicht geleert.
Bitte entfernen Sie die Störstoffe, damit wir die 
Biotonne bei der nächsten Abfuhr leeren können. 
Oder bestellen Sie bei unserem Kundenservice 
eine kostenpflichtige Sonderleerung der Tonne. 
[bis 120 Liter: 15 €, 240 Liter: 17,26 €]
Ihre Biotonne wurde heute von 
den Abfallwirtschaftsbetrieben 
Münster kontrolliert. Leider hat 
unser Abfallkontrolleur festge-
stellt, dass die Biotonne komplett 
falsch befüllt ist oder sich darin 
zum wieder holten Male Stör-
stoffe befinden:
Gemeinsam für 
das große Ziel
Müllbeutel aus Plastik/kompostierbare 
Folienbeutel (Mülltüten) 
Nicht kompostierbare Abfälle (z. B. 
Windeln, Stoff, Glas, Metall, Kunststoff)
Aus dem Inhalt der Biotonne gewin-
nen wir Biogas und Kompost. Aus 
Biogas wird Wärme und Strom; der 
Kompost ist ein effektiver Dünger 
und Bodenverbesserer. Damit dieser 
wertvolle Rohstoff nicht mit Verunrei-
nigungen durchsetzt ist, sind wir auf die 
saubere Trennung Ihrer Bioabfälle angewiesen.  
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne 
zur Verfügung. Tel. 0251-605253 oder per E-Mail: 
awm@stadt-muenster.de | www.awm.muenster.de
Gelbe Karte! 
AKTION BIOTONNE
Vorderseite | Gelbe Karte
Dennoch haben wir Ihre Biotonne geleert. 
Wir werden in den kommenden Wochen weitere 
Kontrollen durchführen. Sollte die Biotonne dann 
wieder mit Störstoffen befüllt sein, erhalten Sie 
eine Rote Karte 
und die Tonne wird nicht geleert.
Ihre Biotonne wurde heute von 
den Abfallwirtschaftsbetrieben 
Münster kontrolliert. Leider hat 
unser Abfallkontrolleur festge-
stellt, dass sich darin Störstoffe 
befinden:

26 | AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt
Durch Niederschlag und Feuchtigkeit der Abfälle entsteht im 
Deponiekörper Sickerwasser. Bevor man es im Klärwerk reinigen 
kann, muss es aufbereitet werden. Das ist aufwändig und teuer. 
Dank eines innovativen Verfahrens lassen sich die Kosten jetzt 
jedoch erheblich reduzieren. Die Firma PRO-ENTEC hat es in 
Kooperation mit den AWM entwickelt und patentieren lassen. 
Zuvor musste sich das Prinzip in intensiven Laborphasen und 
technisch umfangreichen Praxistests bewähren – mit Erfolg.
Kohle sparen – im wahrsten Sinne des Wortes
Doch wie funktioniert das Verfahren? Bislang musste in der 
finalen Phase der Abwasseraufbereitung relativ viel Aktivkohle 
zur Reinigung eingesetzt werden. Das war kostenintensiv, 
aber nötig, um die Schadstoffe im Abwasser entsprechend der 
Grenzwerte zu reduzieren. Das neue Verfahren setzt stattdes-
sen auf Fäll- und Flockmittel. Sie vermischen das Abwasser mit 
Luft. Es entsteht eine Schlammschicht, die zu 100 Prozent in 
die biologische Behandlung zurückgegeben werden kann.
Weniger Schadstoffe, geringere Kosten
Die Vorteile des Verfahrens können sich sehen lassen: So-
wohl der Schadstoffgehalt im Abwasser als auch die kosten-
intensive Aktivkohle und der zu entsorgende Schlamm redu-
zieren sich erheblich. Und das spart jährlich rund 230.000 
Euro ein. Kurzum: eine patente Lösung.
Patente Lösung
Wie ein neues Verfahren zur Sickerwasserreinigung jährlich 230.000 Euro einspart
Nachmacher! In diesem Workshop ist das kein Schimpfwort, 
sondern ausdrücklich erwünscht. Denn im Projekt „Klima-
schutz macht Schule“ steht der Austausch der Münsteraner 
Schulen im Vordergrund. Lehrerinnen und Lehrer diskutieren 
über gute Ideen und Aktionen für den Klimaschutz und 
über die alltäglichen Herausforderungen. Das große Ziel: 
An Münsters Schulen Energie und Abfall einzusparen und 
damit den Klimaschutz in Münster zu unterstützen.
Fokus aktuell: Abfalltrennung
73 Schulen und 27 Kindertagesstätten nehmen insgesamt 
am Projekt „Klimaschutz macht Schule“ teil. In Kooperation 
mit dem Amt für Immobilienmanagement bieten die AWM 
dazu einen Workshop an. Der aktuelle Fokus: Abfalltren-
nung. 36 Teilnehmende sind gekommen. Anja Karner und 
Gabriel Gausepohl vom Amt für Immobilienmanagement 
sowie Tina Mai und Dorothee Jäckering von den AWM regen 
zum Austausch an und vermitteln Wissen. 
Wie funktioniert die Abfalltrennung an Schulen? Wie läuft 
es zurzeit? Welche zusätzliche Unterstützung wird ge-
braucht? Ein neues Modellprojekt mit mehreren Bausteinen 
Abgucken erwünscht!
„Klimaschutz macht Schule“ – ein Workshop für Lehrerinnen und Lehrer
(neue Abfalltrenngefäße, gezielte Schulungsangebote für 
Kids) zeigt, wo die Reise hingehen kann. Es wird an der 
Ludgerusschule Hiltrup und an der Gesamtschule Mitte 
eingeführt. Daran lässt sich ermitteln, wo in Sachen Ab -
falltrennung an Schulen noch nachgebessert werden kann 
und was bereits gut funktioniert – abgucken ausdrücklich 
erwünscht!
Beim Workshop im großen Besprechungsraum der AWM ging es am 6. 
November 2018 darum, wie Schulen das Thema Abfalltrennung praktisch 
anpacken können – und wie sie es den Kindern vermitteln. Saubere Lösung

Saubere Lösung
Saubere Lösung
AWM-Journal 2018 | AWM Umwelt | 27
Wenn man die Schülerinnen und Schüler fragt, sagen sie: 
„ Total cool.“ Und die Lehrenden? „Pädagogisch wertvoll, ein 
tolles Angebot“ . Kurzum: der neue Deponie-Erlebnispfad der 
AWM kommt gut an. Ob als Baustein im Sinne einer Bildung 
für nachhaltige Entwicklung, als außerschulischer Lernort 
oder einfach als prima Klima-Erlebnisausflug: der Deponie-
Erlebnispfad macht Schule. Statt Theorieunterricht ist hier 
Lernen durch Handeln und Erleben angesagt.
Im April wurde der Erlebnispfad offiziell eröffnet. Bis zum 
Ende der Saison im Oktober waren bereits 25 Exkursionen 
mit über 500 Schülerinnen und Schülern vor Ort. Ein toller 
Erfolg. „Mit dem Thema Klimaschutz kann man nicht früh 
genug anfangen. Unser Deponie-Erlebnispfad bietet dazu 
die besten Vorausset -
zungen“, betont Tina Mai 
von den AWM. 
Ein Berg Wissen
Was aber genau macht 
den Lehrpfad so attrak -
tiv? Sicher ist das zum 
einen der besondere Ort: 
Lernen durch Erleben
Der Deponie-Erlebnispfad ist eröffnet
Zum Thema aufklären, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung 
bewusst machen und zum Mitmachen motivieren: das ist 
der Anspruch der Initiative „Münster für Mehrweg“ . In die-
ser Initiative machen sich auch die AWM stark, gemeinsam 
mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, 
der Interessengemeinschaft der Marktbeschicker e.V., dem 
Umweltforum Münster e.V., der Initiative starke Innenstadt 
Münster, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münster -
land e.V. und Münster Marketing. Zusammen stärken und 
fördern sie Mehrweglösungen in Münster. Lösungen, die 
umweltverträglich und praktisch zugleich sind.
U nterstützung für lokale Akteure
Die Initiative macht durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und 
Aktionen auf lokale Akteure aufmerksam, die sich für das Thema 
„Mehrweg statt Einweg“ engagieren. Da wären zum Beispiel die 
Refill-Stationen, wo man die eigene Flasche mit Leitungswasser 
wieder auffüllen kann. Das spart Einwegflaschen und Plastikab -
fall. Und schont ganz nebenbei auch noch den Geldbeutel. Und 
woher weiß man, in welchem Laden es eine solche Station gibt? 
Der Aufkleber „Münster für Mehrweg“ an der Ladentür zeigt´s. 
Unser Weg für Mehrweg
Die Initiative „Münster für Mehrweg“ macht sich stark für nachhaltige Ideen 
Für Dorothee Jäckering, Vertreterin der AWM beim runden 
Tisch, steht fest: Solche Stationen könnte es in Münster bald 
in mehr Läden in der City geben. Als Service für die Kunden 
und als Zeichen für das Umweltbewusstsein des Laden-
betreibers. „Sie sind eine von vielen Ideen, auf Einweg zu 
verzichten, für die sich unsere Initiative jetzt und in Zukunft 
engagiert“ .
Starke Partner am runden Tisch
Unter der Federführung der AWM treffen sich die Partner 
einmal im Monat am runden 
Tisch. Das sorgt für regen 
Austausch untereinander und 
stärkt das Netzwerk. Gleich-
zeitig treiben die Beteiligten 
aber auch den Aufbau neuer 
Netzwerke und die Nutzung 
gewinnbringender Synergien 
voran. Denn wie beim Abfall ist 
es auch beim Einfall: Mehrweg 
ist besser als nur ein Weg.
Auf dem 45 Meter hohen 
Deponieberg stehen die 
Kinder im wahrsten Sinne 
des Wortes auf Abfall. 
Dann ist der Pfad wie eine 
Rallye mit zwölf Stationen 
aufgebaut – vom Besuch 
des Müllfriedhofs bis zur „Challenge“ Abfall sortieren. Nicht 
zuletzt gibt es exotische Highlights wie echte tropische 
Rieseninsekten als Vorbild für Naturkreisläufe. 
Für die Kinder 
also ein Erlebnis 
mit echtem Lern- 
und Spaßfaktor. 
Und für die 
AWM ein wich-
tiger Baustein, 
um die künftigen 
Generationen für 
die Herausforde-
rungen rund um 
Abfall, Energie 
und Klima zu 
sensibilisieren.

Saubere Lösung
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de
Mai 2019, 500 [3.000]
Redaktion
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept
X & Y Design und Kommunikation | Münster
Fotografie/Illustration
Rasmus Schübel [12]
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster [38]
X & Y Design [26]
Presseamt Münster [5]
Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal [2]
Hans-Böckler-Berufskolleg [2]
Fotolia [1]
Andreas Hempel Photography [1]
fairTEiLBAR [1]
Studierendenwerk Münster [1]
Druck
Bitter & Loose GmbH 
48268 Greven 
28 | AWM-Journal 2018 | Impressum

Recyclingpapier aus 100 % Altpapier
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
Telefon: 0251/605253
Telefax: 0251/605248
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de
X & Y Design | Münster

Beschlussvorlage

5023 Zeichen

V/0453/2019 
V/0453/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2018 (Bilanz, GuV 
und Anhang) wird festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt   4.761.709,15 EUR.  
 
Es wird 
 der allgemeinen Rücklage   2.390.104,47 EUR 
 dem allgemeinen Haushalt   2.230.741,02 EUR 
 dem Sonderposten aus Überschüssen AWM-Dienstleistungen in Höhe von    113.195,62 EUR 
 dem Sonderposten aus  Photovoltaik-Überschüssen in Höhe von                      27.668,04 EUR 
 zugeführt. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, hat im 
Auftrag der AWM mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen den Jahresab-
schluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2018 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. 
§ 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vorzulegen. 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
28.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eichwald 
Telefon: 60 52-43 
Eichwald@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0453/2019 
 
1. Jahresabschluss 2018 
 
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 425.827,71 € verringert. 
 
 
 Die Umsatzerlöse 2018 betrugen insgesamt rd.           57.960 TEUR 
       
Davon entfielen auf die 
 
Abfallwirtschaft 
 Abfallabfuhr  38.799 TEUR 
 Abfalldeponierung/-verwertung                847 TEUR 
 Sonstige Abfallverwertung           4.844 TEUR 
 Problemabfälle              43 TEUR 
 DSD-Bereich           1.075 TEUR 
 Sonstige Umsatzerlöse                                                                                                     4 TEUR 
     
 
 Stadtreinigung           5.910 TEUR 
Winterdienst           2.112 TEUR 
         
 Nebengeschäft                                                                                                                 4.326 TEUR 
 
 
Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.791.709,15 EUR resultiert in Höhe von 447.240,72 EUR 
aus dem Unterschied zwischen den gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkulation und den 
Ansätzen der Handelsbilanz, in Höhe von 3.361.482,05 EUR aus der kalkulatorischen Verzinsung. 
Aus der Verzinsung liquider Mittels entstand ein Überschuss in Höhe von 72.644,69 EUR, dem 
Verluste aus gezahlten Darlehnszinsen in Höhe von 49.974,04 EUR gegenüberstehen. In Höhe 
von 544.596,47 EUR entstand ein Überschuss aus übrigen Nebengeschäften und in Höhe von 
244.855,60 EUR aus Anlageabgängen. Des Weiteren erwirtschaftete die Photovoltaikanlage als 
Betrieb gewerblicher Art (BgA) einen Gewinn in Höhe von 27.668,04 EUR und  der BgA AWM -
Dienstleistungen einen Gewinn von 113.195,62 EUR.  
Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2018 bei 4.716 TEUR. Davon wurden 963 TEUR in Anl a-
gen der Stadtreinigung, 2.252 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 172 TEUR in Grundstücke 
mit Betriebs- und anderen Bauten investiert. Ein weiterer Anteil in Höhe 485 TEUR auf Betriebs - 
und Geschäftsausstattung 764 TEUR auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie 80 
TEUR auf Finanzanlagen. 
 
Gemäß § 4 der EigVO wird dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung  e r-
teilt. 
 
 Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO  vom 16. November 
2004 durch den Betriebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten 
planmäßigen Sitzung befassen. 
 
2. Lagebericht 
 
Zum Lagebericht wurde seitens der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft, Duisburg festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufgestellt worden 
ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine 
falsche Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes erwecken.

- 3 - 
V/0453/2019 
3.  Prüfungsergebnis 
 
Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg erteilt  
den AWM für das Wirtschaftsjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2018 können den beigefügten Unterlagen entnom-
men werden. 
Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der PKF FASSELT SCHLA-
GE mbB Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg in der Betriebsausschusssitzung 
am 13.06.2019 im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung im Einzelnen erläutert. 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Jahresabschluss der AWM (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)  
  - Lagebericht 
- Anlage A

Beratungsverlauf (3)

13.06.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 42 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Boeselagerstraße
  • Gescherweg
  • Busso-Peus-Straße
  • Rösnerstraße 275
  • Domplatz
  • Heekweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0453/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37