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V/0023/2019

Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA)

Vorlagen 07.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6767 Zeichen

V/0023/2019 
V/0023/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete, 
Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Vorberatung 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sonderaufrufe  zum Bundesförderprogramm  vom 
14./15. November 2018 eine gute Möglichkeit darstellen, um den Breitbandausbau im Stad t-
gebiet weiter voran zu bringen. 
 
2. Der Rat beauftragt die citeq damit, den ersten Schritt (Prüfung und Vorbereitung der Förde r-
antragstellung) zeitnah zu unternehmen und für den Rat eine Entscheidungsvorlage für die 
weiteren Schritte zu erstellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Beratungsleistung (Erster Schritt) entstehen Kosten in Höhe von 15.000 €. Bei Beschluss-
fassung zu den weiteren Schritten ergeben sich erhebliche Folgekosten. Hierzu wird  eine separate 
Entscheidungsvorlage an den Rat erstellt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die finanziellen Mittel für die Beauftragung der Beratungsleistungen (Erster Schritt) werden über den  
Wirtschaftsplan der citeq finanziert.  
 
citeq 
 
15.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

- 2 - 
V/0023/2019 
 
Begründung: 
 
Am 10.10.2018 hat der Rat mit Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – 
Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) den Au f-
trag erteilt, den geförderten Breitbandausbau für unterversorgte Adressen (weiße Flecken mit < 30 
Mbit/s) zu initiieren. Grundlage der Förderung ist das Bundesförderprogramm Breitband im Stand 
vom 3.7.2018 (Beschränkung der Förderung auf Gigabit-Netze).  
 
Zum 14./15.11.2018 wurden zum Bundesförderprogramm zusätzliche Sonderaufrufe gestartet. Die 
veränderten Fördervoraussetzungen ermöglichen nun eine Förderung des Breitbandausbaus für 
nahezu alle bisher noch nicht lichtwellenversorgten Gewerbegebiete, einige  Krankenhäuser und  
einige Schulen, die im bisherigen Antrag noch nicht berücksichtigt werden durften.  
 
Analog zu den Bedingungen des bereits gestellten Förderantrags (s. Vorlage V/0838/2018) liegen 
der Förderanteil von Bund bei 50% und Land bei 40%, so d ass bei der Stadt Münster ein Eigenf i-
nanzierungsanteil von 10% verbleibt. Dieser liegt voraussichtlich zwischen ca. 1,5 bis zu 3,5 Milli o-
nen Euro. Eine qualifizierte Aussage liegt zum Ende des ersten Schrittes (siehe unten) vor. 
 
Die Bewilligung der Förder mittel im Sonderaufruf erfolgt  nach dem „Windhund -Prinzip“. Es ist b e-
kannt, dass einige Kommunen und auch ein unmittelbar an die Stadt Münster angrenzender Kreis 
mit sämtlichen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ihre diesbezüglichen Anträge bereits vo r-
bereiten. Somit empfiehlt sich eine zügige Antragstellung. 
 
 
Erster Schritt 
Für die Antragstellung ist – analog zum bereits gestellten Förderantrag - die Einbeziehung eines 
kompetenten Beraters erforderlich.  Aufgrund der vom Berater – Fa. MICUS Strategieberatung 
GmbH - im bisherigen Förderantrag bereits geleisteten und finanzierten Vorarbeiten (ein neuer B e-
rater müsste die Daten großenteils neu erheben) und aufgrund der guten Erfahrungen mit dem B e-
rater empfiehlt es sich, die Zusammenarbeit fortzusetzen.  
 
Im Rahmen der Beratung werden alle Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser nach den ne u-
en Rahmenregelungen des Sonderaufrufes auf Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung der Fördera n-
tragstellung und die Berechnung der „Wirtschaftlichkeitslücke“ werden dabe i vom Beratungsunte r-
nehmen und dem städtischen Breitbandkoordinator durchgeführt.  
 
Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist die Differenz zwischen den prognos tizierten Breitbandausbau- und 
Betriebskosten und den zu erwartenden Erlösen eines Netzbetreibers. Mit d en staatlichen Förde r-
geldern und dem städtischen Eigenanteil soll die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, um 
den Ausbau und den Betrieb für private Netzbetreiber attraktiv zu machen.  
 
Für die Beratung entstehen nicht förderfähige Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. 
 
 
Zweiter Schritt 
Auf Basis der Ergebnisse können nach entsprechender Beschlussfassung des Rates in einem zwei-
ten Schritt die Förderanträge beim Bund und Land gestellt werden.  
 
 
Dritter Schritt 
Nach Eingang der Zusicherung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehörden (vorläufige Förder-
bescheide) erfolgt die europaweite Ausschreibung zum Netzausbau und -betrieb. Das Ausschre i-
bungsverfahren dauert in der Regel ca. vier Monate. Anschließend setzt die Stadt Münster mit dem 
Telekommunikationsunternehmen, welches sich in der Ausschreibung durchgesetzt hat, einen K o-
operationsvertrag auf, der im Entwurf der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt wird. S o-

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V/0023/2019 
fern die Bundesnetzagentur nicht innerhalb von acht Wochen Einwände erhebt, kann der Ver trag 
geschlossen werden. Für das gesamte Ausschreibungsverfahren  muss die Fa. MICUS, als jurist i-
scher und technischer Berater, hinzugezogen werden. Hierbei werden weitere nicht förderfähige 
Kosten in Höhe von ca. 85.000 € entstehen. 
 
Der Bau der neuen Infr astruktur könnte voraussichtlich Anfang/Mitte 2020 starten und im Jahr 202 3 
abgeschlossen sein. Die Eigenfinanzierung verteilt sich nach den Bauabschnitten über die Jahre. In 
die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Breitbandkoordinator auch m ehrere städ-
tische Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsfl ä-
chen: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Amt für Immobilienmanagement, Umwelt und Nachhaltigkeit 
und Ordnungsamt. Aufgrund des Projektumfangs ist bereits h eute absehbar, dass der Aufwand 
nicht im Rahmen der derzeitigen Personalausstattung der Ämter geleistet werden kann. Die Perso-
nal-Mehrbedarfe werden auf Basis des Ausschreibungsergebnisses zu Ende 2019 ermittelt. Auf der 
Grundlage von Schätzwerten und Erfahrungen wird zum Stellenplan 2020 die Einrichtung befristeter 
Stellen vorgeschlagen, versehen mit einem Sperrvermerk. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für 
Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government nach Erhalt des Förderbescheides 
und darauf basierender exakter Stellenbedarfsberechnung berichten und um Aufhebung der erfo r-
derlichen Sperrvermerke bitten. 
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2193 Zeichen

Anlage A zur V/0023/2019 
Kurzüberblick 
Sonderaufrufe zum Breitband-Bundesförderprogramm vom 14./15. November 2018  bieten eine 
gute Möglichkeit, um Breitbandausbau im Stadtgebiet für Gewerbegebiete, Krankenhäuser und 
Schulen voran zu treiben. In einem gestuften Vorgehen ist hierzu unter Einbeziehung eines B e-
rater ein Förderantrag vorzubereiten und zu stellen, ein europaweites Vergabeverfahren durc h-
zuführen und die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. Dabei fallen für den ersten Schritt 
nicht  förderbare Beratungskosten in Höhe von ca. 15000, - Euro an, die über den Wirtschaft s-
plan der citeq finanziert sind. 
 
Die folgenden Schritte stehen angesichts ihrer finanziellen Auswirkungen unter dem Vorbehalt 
einer weiteren Ratsentscheidung, die möglichst noch vor den Sommerferien getroffen werden 
soll. Im Einzelnen entstehen für die Beratungsleistungen in den weiteren Schritten nicht förderba-
re Kosten in einer Höhe von ca. 85000,- Euro sowie ein Eigenbeteiligungsanteil an den Maßnah-
men zum Ausbau und Betrieb der Breitbandinfrastruktur in Höhe von 1 bis zu 3,5 Millionen Euro 
(10 %; andere Kostenanteile werden von Bund (50 %) und Land (40 %) getragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Breitbandanbindung möglichst vieler Münsteraner Gewerbegebiete, Krankenhäuser und 
Schulen 
 Erhöhung der Digitalen Attraktivität der Stadt Münster 
 Wirtschaftsförderung 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 01151 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq)     
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (5)

24.01.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0023/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37