V/0023/2019
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA)
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Beschlussvorlage
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V/0023/2019 V/0023/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) Beratungsfolge 24.01.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government Vorberatung 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sonderaufrufe zum Bundesförderprogramm vom 14./15. November 2018 eine gute Möglichkeit darstellen, um den Breitbandausbau im Stad t- gebiet weiter voran zu bringen. 2. Der Rat beauftragt die citeq damit, den ersten Schritt (Prüfung und Vorbereitung der Förde r- antragstellung) zeitnah zu unternehmen und für den Rat eine Entscheidungsvorlage für die weiteren Schritte zu erstellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Beratungsleistung (Erster Schritt) entstehen Kosten in Höhe von 15.000 €. Bei Beschluss- fassung zu den weiteren Schritten ergeben sich erhebliche Folgekosten. Hierzu wird eine separate Entscheidungsvorlage an den Rat erstellt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die finanziellen Mittel für die Beauftragung der Beratungsleistungen (Erster Schritt) werden über den Wirtschaftsplan der citeq finanziert. citeq 15.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0023/2019 Begründung: Am 10.10.2018 hat der Rat mit Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) den Au f- trag erteilt, den geförderten Breitbandausbau für unterversorgte Adressen (weiße Flecken mit < 30 Mbit/s) zu initiieren. Grundlage der Förderung ist das Bundesförderprogramm Breitband im Stand vom 3.7.2018 (Beschränkung der Förderung auf Gigabit-Netze). Zum 14./15.11.2018 wurden zum Bundesförderprogramm zusätzliche Sonderaufrufe gestartet. Die veränderten Fördervoraussetzungen ermöglichen nun eine Förderung des Breitbandausbaus für nahezu alle bisher noch nicht lichtwellenversorgten Gewerbegebiete, einige Krankenhäuser und einige Schulen, die im bisherigen Antrag noch nicht berücksichtigt werden durften. Analog zu den Bedingungen des bereits gestellten Förderantrags (s. Vorlage V/0838/2018) liegen der Förderanteil von Bund bei 50% und Land bei 40%, so d ass bei der Stadt Münster ein Eigenf i- nanzierungsanteil von 10% verbleibt. Dieser liegt voraussichtlich zwischen ca. 1,5 bis zu 3,5 Milli o- nen Euro. Eine qualifizierte Aussage liegt zum Ende des ersten Schrittes (siehe unten) vor. Die Bewilligung der Förder mittel im Sonderaufruf erfolgt nach dem „Windhund -Prinzip“. Es ist b e- kannt, dass einige Kommunen und auch ein unmittelbar an die Stadt Münster angrenzender Kreis mit sämtlichen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ihre diesbezüglichen Anträge bereits vo r- bereiten. Somit empfiehlt sich eine zügige Antragstellung. Erster Schritt Für die Antragstellung ist – analog zum bereits gestellten Förderantrag - die Einbeziehung eines kompetenten Beraters erforderlich. Aufgrund der vom Berater – Fa. MICUS Strategieberatung GmbH - im bisherigen Förderantrag bereits geleisteten und finanzierten Vorarbeiten (ein neuer B e- rater müsste die Daten großenteils neu erheben) und aufgrund der guten Erfahrungen mit dem B e- rater empfiehlt es sich, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Im Rahmen der Beratung werden alle Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser nach den ne u- en Rahmenregelungen des Sonderaufrufes auf Förderfähigkeit geprüft. Die Prüfung der Fördera n- tragstellung und die Berechnung der „Wirtschaftlichkeitslücke“ werden dabe i vom Beratungsunte r- nehmen und dem städtischen Breitbandkoordinator durchgeführt. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist die Differenz zwischen den prognos tizierten Breitbandausbau- und Betriebskosten und den zu erwartenden Erlösen eines Netzbetreibers. Mit d en staatlichen Förde r- geldern und dem städtischen Eigenanteil soll die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, um den Ausbau und den Betrieb für private Netzbetreiber attraktiv zu machen. Für die Beratung entstehen nicht förderfähige Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Zweiter Schritt Auf Basis der Ergebnisse können nach entsprechender Beschlussfassung des Rates in einem zwei- ten Schritt die Förderanträge beim Bund und Land gestellt werden. Dritter Schritt Nach Eingang der Zusicherung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehörden (vorläufige Förder- bescheide) erfolgt die europaweite Ausschreibung zum Netzausbau und -betrieb. Das Ausschre i- bungsverfahren dauert in der Regel ca. vier Monate. Anschließend setzt die Stadt Münster mit dem Telekommunikationsunternehmen, welches sich in der Ausschreibung durchgesetzt hat, einen K o- operationsvertrag auf, der im Entwurf der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt wird. S o- - 3 - V/0023/2019 fern die Bundesnetzagentur nicht innerhalb von acht Wochen Einwände erhebt, kann der Ver trag geschlossen werden. Für das gesamte Ausschreibungsverfahren muss die Fa. MICUS, als jurist i- scher und technischer Berater, hinzugezogen werden. Hierbei werden weitere nicht förderfähige Kosten in Höhe von ca. 85.000 € entstehen. Der Bau der neuen Infr astruktur könnte voraussichtlich Anfang/Mitte 2020 starten und im Jahr 202 3 abgeschlossen sein. Die Eigenfinanzierung verteilt sich nach den Bauabschnitten über die Jahre. In die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Breitbandkoordinator auch m ehrere städ- tische Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsfl ä- chen: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Amt für Immobilienmanagement, Umwelt und Nachhaltigkeit und Ordnungsamt. Aufgrund des Projektumfangs ist bereits h eute absehbar, dass der Aufwand nicht im Rahmen der derzeitigen Personalausstattung der Ämter geleistet werden kann. Die Perso- nal-Mehrbedarfe werden auf Basis des Ausschreibungsergebnisses zu Ende 2019 ermittelt. Auf der Grundlage von Schätzwerten und Erfahrungen wird zum Stellenplan 2020 die Einrichtung befristeter Stellen vorgeschlagen, versehen mit einem Sperrvermerk. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government nach Erhalt des Förderbescheides und darauf basierender exakter Stellenbedarfsberechnung berichten und um Aufhebung der erfo r- derlichen Sperrvermerke bitten. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0023/2019 Kurzüberblick Sonderaufrufe zum Breitband-Bundesförderprogramm vom 14./15. November 2018 bieten eine gute Möglichkeit, um Breitbandausbau im Stadtgebiet für Gewerbegebiete, Krankenhäuser und Schulen voran zu treiben. In einem gestuften Vorgehen ist hierzu unter Einbeziehung eines B e- rater ein Förderantrag vorzubereiten und zu stellen, ein europaweites Vergabeverfahren durc h- zuführen und die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. Dabei fallen für den ersten Schritt nicht förderbare Beratungskosten in Höhe von ca. 15000, - Euro an, die über den Wirtschaft s- plan der citeq finanziert sind. Die folgenden Schritte stehen angesichts ihrer finanziellen Auswirkungen unter dem Vorbehalt einer weiteren Ratsentscheidung, die möglichst noch vor den Sommerferien getroffen werden soll. Im Einzelnen entstehen für die Beratungsleistungen in den weiteren Schritten nicht förderba- re Kosten in einer Höhe von ca. 85000,- Euro sowie ein Eigenbeteiligungsanteil an den Maßnah- men zum Ausbau und Betrieb der Breitbandinfrastruktur in Höhe von 1 bis zu 3,5 Millionen Euro (10 %; andere Kostenanteile werden von Bund (50 %) und Land (40 %) getragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Breitbandanbindung möglichst vieler Münsteraner Gewerbegebiete, Krankenhäuser und Schulen Erhöhung der Digitalen Attraktivität der Stadt Münster Wirtschaftsförderung Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 01151 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0023/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37