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V/0032/2009

Stiftung Bürgerwaisenhaus: Aktiv für junge Menschen - Förderpreis der Stiftung (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 31.05.2008)

Vorlagen 11.02.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13142 Zeichen

V/0032/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stiftung Bürgerwaisenhaus: Aktiv für junge Menschen - Förderpreis der Stiftung  (Antrag der 
Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 31.05.2008) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.03.2009 Stiftungskommission Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird beauftragt, jährlich einen Förderpreis „Aktiv für junge 
Menschen“ zur Anerkennung, Stärkung und Entwicklung der verbandlichen und nicht ver-
bandlichen Kinder- und Jugendarbeit in Münster auszuloben und zu vergeben. 
 
2. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus entwickelt Förderrichtlinien in Abstimmung mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien sowie der Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit  (AG 78 - 
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII), auf deren Basis zu jährlich wechselnden thema-
tischen Schwerpunkten geeignete  Stiftungsprojekte ausgewählt werden.  
 
3. Zur Auswahl der Projekte richtet die Stiftung einen Förderbeirat unter Beteiligung des Ju-
gendrates ein, der der Stiftungskommission geeignete Projekte zur Auswahl vorschlägt. 
 
4. Für die Auslobung und Verleihung des Förderpreises „Aktiv für junge Menschen“ werden 
zunächst für die Wirtschaftsjahre 2009, 2010 und 2011 je 10.000 € aus Mitteln der Stiftung 
Bürgerwaisenhaus bereitgestellt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen jährlich Kosten in Höhe von 10.000 € bei der Stiftung Bürgerwaisenhaus. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittelbereitstellung für das Wirtschaftsjahr 2009 erfolgte bereits im Wirtschaftsplan der Stiftung 
Bürgerwaisenhaus im Rahmen der „Aufwendungen im Sinnes des Stiftungszwecks“ – hier „Prä-
Vorlagen-Nr.: 
V/0032/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0032/2009 
ventionsprojekte Jugendhilfe“ in Höhe von 35.000 €, davon entfallen 10.000 € auf den Förderpreis. 
Die Mittelbereitstellungen für die weiteren Wirtschaftjahre erfolgen über die jeweiligen Wirtschafts-
pläne der Stiftung Bürgerwaisenhaus. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Chronologie der Vorlagen und Anträge zum Thema „Fördermaßnahmen der Stiftung 
Bürgerwaisenhaus“ 
 
 In der Sitzung der Stiftungskommission vom 05.06.2008 wurde die Berichtsvorlage 
V/0327/2008 „Kinder- und Jugendarbeit stärken – Stiftung Bürgerwaisenhaus neu ausrich-
ten – gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 25.02.2008“  erörtert 
und zur Kenntnis genommen. 
 
 Parallel zu der Vorlage V/0327/2008 wurde ein weiterer Antrag der CDU- und FDP-
Fraktionen im Rat der Stadt Münster vom 31.05.2008 „Stiftung Bürgerwaisenhaus – Aktiv 
für junge Menschen“ gestellt. Basierend auf diesem Antrag legte die Verwaltung eine Ver-
fahrensvorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 18.06.2008 zu den  Förderaktivi-
täten der Stiftung Bürgerwaisenhaus vor. Die Verfahrensvorlage V/0514/2008 wurde von 
der Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses vom 18.06.2008 wegen zusätzlicher 
Beratungs- und Abstimmungsbedarfe abgesetzt. 
 
 Die Vorlage V/0032/2009 hat die Beratungs- und Abstimmungsergebnisse aufgenommen 
und ersetzt damit die Vorlage V/0514/2008. 
 
2. Rahmenbedingungen der Stiftung Bürgerwaisenhaus 
 
 Die Stiftung Bürgerwaisenhaus greift die Anregungen aus dem Antrag der Ratsfraktionen 
der CDU und FDP vom 31.05.2008 (Anlage) auf und wird sie im Rahmen ihrer Stiftungs-
zweckerfüllung umsetzen. 
 
 Im Jahre 2008 hat sich die finanzielle Situation der Stiftung Bürgerwaisenhaus  - nicht zu-
letzt durch die Auswirkungen der weltweiten Finanzmarktkrise  - verändert. Statt des für 
2008 erstmals wieder erwarteten Mittelvortrags mussten mit dem Nachtragswirtschaftplan 
für 2008 realisierte Verluste aus den Wertpapieranlagen und Abschreibungen aufgrund von 
Kursverlusten in einer Größenordnung von rd. 240 TEuro ausgewiesen werden. Der Ver-
lustvortrag der Stiftung wird danach zum 31.12.2008 voraussichtlich rd. 230 TEuro betra-
gen. Vor diesem Hintergrund sind die Stiftungsaktivitäten mittelfristig deutlich zu beschrän-
ken. 
 
 Anders als in der Vorlage V/0327/2008 angekündigt, muss das Fördervolumen von rd. 
40.000 € per anno zumindest für die Jahre 2009 - 2011 auf maximal 10.000 Euro begrenzt 
werden. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen schlägt deshalb vor, in den Jah-
ren 2009, 2010 und 2011 den in Ziffer 4 beschriebenen Förderpreis als einzige Stiftungsak-
tivität auszuloben und zu vergeben. Weitere Förderaktivitäten sind aufgrund des bestehen-
den Mittelvorgriffs und der prognostizierten Ertragslage nicht möglich.  
 
 
3. Anliegen des Antrages der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 31.05.2008 /  
 Vorschläge zur Förderpraxis 
 Der Antrag zielt im Wesentlichen darauf ab, nachhaltiges ehrenamtliches Engagement und 
innovative gemeinwesenorientierte Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern.

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V/0032/2009 
Der Aspekt der intergenerativen Arbeit soll darüber hinaus künftig in einzelnen geeigneten 
Projekten aufgegriffen werden. 
  Die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird zunächst in den Jahren 2009, 2010 und 2011 einen 
Förderpreis „Aktiv für junge Menschen“ ausloben und vergeben. Weitere Stiftungsprojekte, 
wie zum Beispiel Stärkung der Mitverantwortung/Eigenverantwortung bei Kindern und Ju-
gendlichen, interkulturelle Arbeit oder Dialog der Generationen können künftig in jährlichem 
Wechsel thematisch orientiert aufgenommen werden. 
 Dazu ist beabsichtigt, Förderrichtlinien in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und der AG 78 für antragstellende Träger zu entwickeln, einen Förderbeirat 
unter Beteilung des Jugendrates zu bilden, der der Stiftungskommission einzelne Projekte 
in Rahmen der bereitstehenden Mittel zur Realisierung vorschlägt. Projektvorschläge kön-
nen vorgelegt werden, sobald weitere Stiftungsaktivitäten – über die Verleihung des Ju-
gendpreises hinaus – wieder aufgenommen werden können. 
 Das Kooperationsprojekt „Verantwortung lernen“ hatte unmittelbar die Förderung ehrenamt-
lichen Engagements und die Förderung gemeinwesenorientierten Handelns von Schülerin-
nen und Schülern aller Schulformen und in allen Schulstufen zum Ziel. Stellvertretend für 
die drei kooperierenden Stiftungen wurde die Stiftung*Bürger für Münster für das Projekt 
„Verantwortung lernen“ mit dem 1. Preis beim Förderpreis 2008 der Aktiven Bürgerschaft, 
Berlin, mit einem Preisgeld in Höhe von 15.000 € ausgezeichnet. Die Stiftung*Bürger für 
Münster hat sich bereit erklärt, einen Förderfonds einzurichten, mit dem in Abstimmung mit 
der Stiftung Bürgerwaisenhaus und der Stiftung Westfalen-Initiative das ehrenamtliche En-
gagement von Schülerinnen und Schülern oder Anderer zugunsten von Kindern und Ju-
gendlichen unterstützt und anerkannt werden soll. 
 
4. Der Förderpreis für verbandliche und nicht verbandliche Jugendarbeit in Münster 
  
4.1 Zur Situation der Jugendarbeit  
 
Das bundesweite Kinder- und Jugendrecht beschreibt, dass Jugendarbeit von verschiede-
nen Trägern angeboten wird (§ 11 II SGB VIII). Dazu gehören die Jugendarbeit von Ver-
bänden, Gruppen und Initiativen als auch die von anderen (freien) sowie öffentlichen Trä-
gern.  
 
Jugendverbände, Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit werden hier an erster 
Stelle genannt, weil sie in der Jugendhilfelandschaft eine besondere Rolle einnehmen. In § 
12 SGB VIII stellt der Gesetzgeber fest, dass junge Menschen Jugendarbeit in Jugendver-
bänden und Jugendgruppen selber organisieren, gestalten, mitverantworten und die Inte-
ressen anderer junger Menschen vertreten. Jugendverbände und Jugendgruppen haben 
somit aufgrund ihrer eigenverantwortlichen Tätigkeit für junge Menschen eine tragende 
Funktion. Jugendverbände stellen Orte der Selbstorganisation von Kindern und Jugendli-
chen dar, in denen die Arbeit gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet wird und tragen 
so wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. 
 
Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit sind dabei Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit, 
Selbstorganisation und Mitbestimmung, jugendpolitisches Mandat und Wertgebundenheit 
sowie die Arbeit in Gruppen in Anlehnung an Organisationsstrukturen von Vereinen und 
Verbänden. 
  
Insgesamt wurden im Jahr 2007 in Münster über 20 Jugendverbände mit 54 Gruppen re-
gelmäßig vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt und damit 581 Mitglie-
der erreicht. Die Leitung der Gruppen wird durch 143 junge Ehrenamtliche geleistet. Alle 
haben eine Ausbildung zur Gruppenleitung absolviert. Insgesamt sind 466 Ehrenamtliche in 
den Jugendverbänden tätig. In drei Jugendverbänden wird die Arbeit direkt durch haupt-
amtliche Fachkräfte mit Vollzeitstellen unterstützt.

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V/0032/2009 
 
Im Rahmen der Kinder- und Jugendgruppenarbeit der Kirchengemeinden wurden im Jahr 
2007 66 Gruppen mit 649 Mitgliedern angeboten. Die Mitglieder der Gruppenstunden sind 
mehrheitlich zwischen 6 – 11 bzw. 12 – 14 Jahren alt. In den 144 Gruppen Katechumenen- 
und Konfirmandenarbeit, Firmvorbereitung, Kommunionvorbereitung und Messdienerarbeit 
werden ca. 1.800 Kinder und Jugendliche erreicht. Durchgeführt werden die Angebote der 
Kirchengemeinden durch ca. 400 Ehrenamtliche. Davon waren ca. 230 Ehrenamtliche ü-
berwiegend in der Gruppenleitung oder Gruppenleitungsausbildung aktiv. 
 
Mit den in Münster tätigen Jugendverbänden und Vertretungen der gemeindlichen Kinder- 
und Jugendgruppenarbeit findet einmal jährlich ein Abstimmungsgespräch mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien statt. Darüber hinaus besteht für alle kirchlichen Verbän-
de die Möglichkeit, an der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 „Kinder- und Jugendarbeit“ teil-
zunehmen. 
 
 
4.2 Auslobung und Verleihung des Jugendpreises „Aktiv für junge Menschen“ 
 
Das Jugendhilfegesetz fordert die Selbstorganisation der Verbands- und Gruppenmitglie-
der. Dies bedeutet, dass die Formen und die Inhalte des Miteinanders von den Beteiligten 
selber festgelegt werden. Um die Weiter entwicklung unterschiedlicher Organisationsformen 
und die Entwicklung neuer Inhalte für die Jugendarbeit zu fördern, lobt die Stiftung Bürger-
waisenhaus nunmehr den Förderpreis „Aktiv für junge Menschen“ aus. Ziel des Preises ist 
es, die Qualität und die Vielfalt der Arbeit der Jugendverbände anzuerkennen, zu unterstüt-
zen und zu fördern. Der Förderpreis ist sowohl ein Instrument der Anerkennung für die eh-
renamtlich geleistete Verbandsarbeit als auch eine Auszeichnung für innovative Projekte 
und/oder Projektideen. Der Preis soll künftig jährlich vergeben werden.  
 
 
4.2.1 Potentieller Bewerberkreis und „Gegenstand“ der Bewerbung 
 
Dazu gehören alle verbandlichen und nicht verbandlichen Jugendvereine, Initiativen und 
Gruppen aus Münster. Die Anerkennung als „Träger der freien Jugendhilfe“ ist nicht Bedin-
gung für eine Bewerbung. Die Bewerbung von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist auch 
möglich, wenn der Anteil ehrenamtlich geleisteter Arbeit deutlich als Schwerpunkt erkenn-
bar ist. 
Gegenstand der Bewerbungen können sowohl bereits begonnene als auch neue – in Pla-
nung befindliche -  Projekte sein. Die Projektl aufzeit sollte 1 Jahr nicht wesentlich über-
schreiten. Ziel ist die ideelle Würdigung der verbandlichen und nicht verbandlichen Jugend-
arbeit und eine materielle Förderung von bereits begonnenen oder geplanten künftigen Pro-
jekten. 
 
4.2.2  Wechselnde thematische Schwerpunkte 
 
Der Förderpreis gibt unterschiedliche und j ährlich wechselnde thematische Schwerpunkte 
vor. Schwerpunkte können sowohl strukturelle Aspekte wie z. B. die  „Akquirierung und 
Qualifizierung neuer ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeit für die verbandliche Ju-
gendarbeit“, die „Partizipationsmöglichkeiten“ von an Kinder- und Jugendarbeit interessier-
ten jungen Menschen (Motto: „Mitmachen, Mitwirken“), die Entwicklungen neuer methodi-
scher Ansätze in der Jugendarbeit“ als auch inhaltliche Themensetzungen sein. 
 
4.2.3  Bildung einer Jury / Mitwirkung der Jury 
 
Die Stiftung bildet zur Vorbereitung und zur Entscheidung für die Vergabe des Preises eine 
Jury; folgende Zusammensetzung wird vorgeschlagen:

- 5 - 
V/0032/2009 
- Ausschussvorsitzende/r des „Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien“ 
- Vorsitzende/r der Stiftungskommission 
- zuständige/r Beigeordnete/r für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport 
- 2 Vertreterinnen/Vertreter des Jugendparlamentes 
- Sprecher/in der AG nach § 78 SGB VIII 
 
Eine fachliche Vorsichtung seitens der Verwaltung nach noch zu entwickelnden Kriterien 
zur Erleichterung der Juryarbeit sollte erfolgen. Nach ihrer Konstituierung entwickeln die 
Mitglieder der ersten Jury gemeinsam mit der Verwaltung die weiteren konzeptionellen Ein-
zelheiten des Preises. Hierbei sollen Anregungen der AG nach § 78 SGB VIII einbezogen 
werden. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: Antrag der Ratsfraktionen der CDU und FDP vom 31.05.2008

Antrag

2756 Zeichen

ER

RATSFRAKTION

31.05.2008

Antrag

Stiftung Bürgerwaisenhaus - Aktiv für junge Menschen

Die Stiftungskommission empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen:

1. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird beauftragt, einen Preis „Jugend schafft
Zukunft“ zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und
Jugendarbeit auszuloben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Förderrichtlinien zu entwickeln, auf deren
Basis zu jährlich wechselnden thematischen Schwerpunkten geeignete
Stiftungsprojekte ausgewählt werden.

3. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird beauftragt, unter Einbeziehung der
Bezirksschülervertretung und des Jugendrates die geeigneten Projekte
auszuwählen und der Stiftungskommission vorzuschlagen. \

4. Hierfür werden über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Stiftung
Bürgerwaisenhaus in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils bis zu 40.000
Euro bereitgestellt.

Begründung:

Die in der Vorlage V/0327/2008 dargelegten Perspektiven der Weiterentwicklung der
Stiftung Bürgerwaisenhaus auf der Basis des Antrags der Ratsfraktionen von CDU
und FDP sollen aufgegriffen und unverzüglich zur Umsetzung gebracht werden.

Die Verleihung des Preises „Jugend schafft Zukunft“ dient der Anerkennung
ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus soll
er beispielhafte Projekte würdigen. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus übernimmt die
konzeptionelle Ausgestaltung des Preises „Jugend schafft Zukunft“ und lobt den
Preis aus. Dieser Preis soll ein Element des künftigen Stiftungshandelns sein.

Neben diesem Ehrenamtspreis soll das Stiftungshandeln aber auch in Projekten
sichtbar und wirksam werden. Die geförderten Projekte sollen jährlich wechselnden
thematischen Schwerpunkten zugeordnet werden, um auch auf diese Weise dem
| Stiftungswirken Profil geben zu können. Als Schwerpunkte sind die in der Vorlage
genannten Schwerpunkte wie zum Beispiel Stärkung der Mitverantwortung /

ER.

RATSFRAKTION

Ratsfraktion

Eigenverantwortung bei Kindern und Jugendlichen, interkulturelle Arbeit oder Dialog
der Generationen sehr gut geeignet. In diesem Sinne sind Förderrichtlinien zu
entwickeln, auf deren Basis der Stiftungskommission einzelne Projekte zur
Realisierung vorgeschlagen werden. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus soll sowohl die
Bezirksschülervertretung als auch den Jugendrat in die Auswahl der
Projektvorschläge einbeziehen.

Zunächst soll für die kommenden drei Jahre ein Fördervolumen von 40.000 Euro pro
Jahr bereitgestellt werden.

Aufgrund der Beratungskette ist eine Information des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie erst im Nachhinein möglich. Die Verwaltung wird gebeten den
Ausschuss zu informieren uns ins weitere Verfahren einzubeziehen.

Josef Rickfelder Hartmut Viehoff
CDU-Fraktion FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2009 Stiftungskommission
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0032/2009
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37