V/0764/2012
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost
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Ergänzungsvorlage V/0764/2012
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Vorlagen-Nr.: V/0764/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2013 bestellt: Mitglieder Stellvertretung von der CDU-Fraktion 1. Josef Weerling 1. Ernst Brintrup-Feldhaus 2. RH Ludger Janning 2. Jürgen Rauße 3. Hermann-Josef Richter 3. Friedrich Wernsmann von der SPD-Fraktion 4. Martin Rettig 4. BM Holger Wigger 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe, vertreten wird. 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2012 V/0764/2012/1 - 2 - 2. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2013 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. RH Heinz Georg Buddenbäumer 1. RH Mathias Kersting von der Verwaltung 2. Jutta Boothe 2. Klaus-Peter Krekeler Begründung: Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterver- sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Per- sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. Zu Ziffer 1: Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Was- ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Ge- setzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, di e ehrenamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit- gliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 9 Mitglieder c) die Gruppe C = 7 Mitglieder Von den 7 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 4 auf die Stadt Münster. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. V/0764/2012/1 - 3 - Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Ausschussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeord- nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind damit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup- pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 2 - 4 GO NRW (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglieder Stellvertretung 1. Josef Weerling 1. Ernst Brintrup-Feldhaus 2. RH Ludger Janning 2. Jürgen Rauße 3. Hermann-Josef-Richter 3. Friedrich Wernsmann 4. Martin Rettig 4. BM Holger Wigger Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2012. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2017. Die CDU-Fraktion sowie die SPD-Fraktion schlagen die o. g. Besetzungen mit Schreiben vom 07.11.2012 bzw. 06.11.2012 vor. Zu Ziffer 2: Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, d) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterhal- tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. V/0764/2012/1 - 4 - V/0764/2012/1 Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Mitglied hat einen persönli- chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf a) die Gruppe A = 0 Mitglieder b) die Gruppe B = 10 Mitglieder c) die Gruppe C = 2 Mitglieder Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Vorstandsmit- glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor, als Vertreterin der Verwaltung wie bisher Frau Jutta Boothe als ordentliches Mitg lied und Herrn Klaus-Peter Krekeler als stellver- tretendes Mitglied, beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu ent- senden. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn RH Buddenbäumer als ordentliches Mitglied vor und die SPD-Fraktion schlägt Herrn RH Kersting als stellvertretendes Mitglied vor. Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2012. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2017. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beschlussvorlage
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V/0764/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes IV Havixbeck -Roxel werden als Vertre - ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2013 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe, vertreten wird. Vorlagen-Nr.: V/0764/2012 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0764/2012 2. In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes Münster -Südost werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2013 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. von der Verwaltung 2. Jutta Boothe 2. Klaus-Peter Krekeler Begründung: Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterve r- sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Pe r- sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. Zu Ziffer 1: Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wa s- ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck -Roxel ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des G e- setzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschw e- ren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberec htigten und Anlieger der vom Verband zu unterha l- tenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit- gliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 9 Mitglieder c) die Gruppe C = 7 Mitglieder Von den 7 Ausschussmitgliedern der Grupp e C entfallen 4 auf die Stadt Münster. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. - 3 - V/0764/2012 Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Ausschussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeor d- nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind damit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup- pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 2 - 4 GO NRW (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, find et eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglieder Stellvertretung 1. Josef Weerling 1. Ernst Brintrup-Feldhaus 2. RH Ludger Janning 2. Jürgen Rauße 3. Hermann-Josef-Richter 3. Friedrich Wernsmann 4. Martin Rettig 4. BM Holger Wigger Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2012. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2017. Zu Ziffer 2: Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbaubere chtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschw e- ren, d) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu u nterhal- tenden Gewässer, e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterha l- tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sin d. Jedes Mitglied hat einen persönl i- chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf a) die Gruppe A = 0 Mitglieder b) die Gruppe B = 10 Mitglieder c) die Gruppe C = 2 Mitglieder - 4 - V/0764/2012 Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Vorstandsmi t- glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor, als Vertret erin der Verwaltung wie bisher Frau Jutta Boothe als ordentliches Mitglied und Herrn Klaus -Peter Krekeler als stellver- tretendes Mitglied, beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu en t- senden. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2012. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschu sses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2017. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von K ommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0764/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37