V/0499/2019
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen
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499-2019-A2
2196 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2011
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
11.05.2011
Photovoltaik-Anlagen auf Sportanlagen fördern
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Sportvereinen in Münster ein Konzept
zu erarbeiten, Dächer oder Tribünen von Sporthallen für die Installation von
Photovoltaikanlagen zu nutzen.
In einem zweiten Schritt sollen konkrete Realisierungs- bzw. Finanzierungsvorschläge
erarbeitet werden. Dabei sollen die Stadtwerke Münster einbezogen und der Aspekt der
Bürgerbeteiligung, so über finanzielle Beteiligungsmodelle, berücksichtigt werden.
Begründung:
Münster hat ehrgeizige Klimaziele beschlossen. Verstärkt durch die aktuelle Energiedebatte
rund um die Frage eines schnelleren Atomausstieges wird die Möglichkeit und die
Notwendigkeit zur Erzeugung regenerativer Energie auch in Münster immer wichtiger. In
Anknüpfung an den CDU-Antrag „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ und die Vorlage
592/2010/1.E sollen nun besonders die großen Dachflächen von Sportanlagen als Standorte
für Photovoltaikanlagen geprüft werden. Dabei sollen auch die Sportvereine über
Mietzahlungen für diese Flächen am wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen beteiligt werden. So
hat der 1. FC Gievenbeck beispielsweise rund 1.800 Quadratmeter Dachflächen an einen
privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen vermietet und kann so den Vereinsetat entlasten.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Teresa K üppers
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
499-2019-A1
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0046/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 25. Juni 2018 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürg erschaft voranbringen Der Rat möge beschließen 1. Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und auf Wand flächen städtischer Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt oder städtischer Beteiligungen wird vorangetrieben. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigenbedarfsbedeckung auf den 29 städtischen Ki Tas und Schulen sowie auf geeigneten Freiflächen (z.B. Deponiekörper in C oerde) vor. Dargestellt werden sollen die voraussichtlichen Eigenverbrauchs anteile und eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. 2. Des Weiteren nimmt die Verwaltung auch den bisla ng unerledigten Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlage n auf Sportflächen fördern“ vom 11.5.2011 auf und erarbeitet gemeinsam mit den Sportvereinen ein Konzept zur Nutzung von Dächern oder Tribünen v on Sporthallen für die Installation von Photovoltaikanlagen. 3. Im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ und des Projekts „Öko-Profit“ werden Gewerbebetriebe zur (profitablen) Nutzung von Photo voltaik auf eigenen Dächern zum Eigenverbrauch angeregt und aktiv beraten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster, der Wohn- und Stadtbau sowie genossenschaftlichen Wohnp rojekten ein mit dem aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell zu erar beiten, das auf andere Wohnimmobilien übertragen werden kann. Ziel ist es, damit bis zu 50% der Bevölkerung die Beteiligung an der Stromerzeugung durch PV zu ermöglichen. Begründung: Schon das Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 stellt f est, dass die ehrgeizigen Klimaschutzziele Münsters nicht zu erreichen sind, wenn nicht „alle Münsteraner … mitmachen“ (S.9). Und der Masterplan 100% Klimaschutz von 2017 bezeichnet es als „notwendig, die lokalen Potenziale für Strom und Wä rme aus erneuerbaren Energien in Gänze zu heben.“ Aus diesem Grund sind die von d er Verwaltung bereits 2 angekündigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen KiTas und Schulen sowie die von der CDU-Ratsfraktion durch den Antrag A-R/0056/2011 beantragte Photovoltaik-Nutzung von Sporthallen für die endlic h prioritär umzusetzen und umfänglich darüber zu berichten. Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnete d as Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen und mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzus peisen. Diese Möglichkeit stand auch Gruppen offen, die auf einem angemieteten Dach Strom erzeugten. Sie wurde von vielen genutzt, sodass die Anlagenleistung in M ünster zwischen 2008 und 2013 von unter 10 000 KWp auf über 40 000 anstieg. Wie i n Vorlage V/0483/2018 erläutert wird, führte allerdings „eine drastische Kürzung de r Einspeisevergütungssätze“ ab 2012 zur Unwirtschaftlichkeit dieses Modells führte . Durch die außerdem eingeführte Verpflichtung, einen erheblichen Teil des erzeugten Stroms im eigenen Haus zu nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Strom erzeugung aus Photovoltaik faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer. Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstäd ten über 70%. Damit sich auch diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovol taik auf dem Dach, unter dem sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren kann (vgl. Antrag CDU „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ Nr. A-R/0025/2010 – V/0483/2018), wurde daher in der letzten Novellierung des EEG von 2017 das Instrument des Mi eterstroms oder Quartiersstroms eingeführt. Dadurch können Mieter*i nnen finanziell vom Wegfall der Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durc h das öffentliche Netz geleitet sondern vor Ort selbst genutzt wird, und erhalten s omit Strom zu einem Preis von mindestens 10% unter dem Grundtarif. Sie müssen sic h nicht beteiligen, sondern bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betre iber der Anlage erhält zudem einen „Mieterstromzuschlag“. Betreiber kann im Prinzip jeder sein, dem der Hause igentümer sein Dach überlässt. Somit können sich auch Gesellschaften bilden, an de nen sich die Mieter mit Kapital beteiligen können. Nach den Erfahrungen der in der Energiewende engagierten Umweltverbände gibt es dazu in Münster eine große B ereitschaft und ein hohes Potential. So erzeugen mit einer der ersten Gemeins chaftsanlagen in Münster 10 Gesellschafter mit überschaubarem Eigenkapital Stro m für etwa 10 Vier-Personen- Haushalte. Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität ( Auslegung der Anlage, Einsatz von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Be zug von Reststrom unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen) empfiehlt sich die Beteiligung eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deut schen Städten agieren die Stadtwerke vor Ort als Contractor für Beratung, Err ichtung und Betrieb von Mieterstrom-Anlagen, z.B. in Heidelberg, Flensburg, Solingen oder Tübingen. Daher legen wir Wert darauf, dass auch in Münster die Stadtwerke diese Rolle übernehmen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0499/2019 V/0499/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen Antrag Nr. A-R/0046/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Beratungsfolge 03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 26.09.2019 Sportausschuss Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass zukünftig alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet und in der Folge betrieben werden, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass die wirtschaf tliche Betrachtung zu einem positiven Betriebsergebnis führt. Ansonsten erfolgt die Vorrüstung für eine spätere Errichtung der Anlage (Statik und Leitungsführung). Um die Verpflichtung zur Errichtung einer PV -Anlage unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtung bei neu zu errichtenden Gebäuden mit aufzu nehmen, werden die bisherigen Gebä u- deleitlinien mittels Anlage 3 („Anhang zu den Gebäudeleitlinien Stand 26.03.2014“) ergänzt. Zudem wird von der Verwaltung im Zuge der Bauplanung geprüft, ob si ch die Dachflächen zusätz- lich zur Photovoltaikanlage für ein Gründach eignen. In der Ergänzung der bisherigen Gebäudeleit- linien (Anlage 3) ist der Prüfauftrag ebenfalls berücksichtigt. 2. Der Rat beschließt, in die Münsteraner Sportförderrichtlinie zukunf tsgerichtete Regelungen zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersy s- temen auf Gebäuden aufzunehmen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“, dem Net z- werk für Unternehmen, im Rahmen des Beratungsprojektes ÖKOPROFIT und im Zuge der „Star t- beratung Energieeffizienz“ regelmäßig Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote zum Thema Photovoltaik und Eigenverbrauch für Unternehmen in Münster angeboten und beworb en werden. Amt für Immobilienmanagement 20.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Karner Telefon: 492-2379 Karner@stadt-muenster.de - 2 - V/0499/2019 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung begonnen hat, gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn+Stadtbau Münster GmbH ein PV -Mieterstrom Pilotprojekt zu entwi- ckeln. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der gemeinsamen Erarbeitung eines EEG - kompatiblen Mieterstrommodells im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen b e- richten, sobald die Entwicklung dieser zukunftsfähigen und klimafreundlichen Dienstleistung abg e- schlossen ist und darlegen, ob und wie das Produkt PV-Mieterstrom im Stadtgebiet ausgerollt wer- den kann. 5. Die Anträge Nr. A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voran bringen“ der CDU Fraktion und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1) und Nr. A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlagen auf Sportflächen fördern“ der CDU -Fraktion (Anlage 2) sowie die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 00125/2018 (Anlage 4) sind in die Ausarbeitung der Vorlage eingeflos sen und mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. Die Anträge (Anlagen 1 und 2) sowie die Anregung (Anlage 4) sind damit formal erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Aus der o.g. Sachentscheidung entstehen unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Die Um- setzung wird bei den jeweiligen Investitionsmaßnahmen zu höheren Kosten führen, werden sich aber in einem mittelfristigen Zeitraum infolge entfallender Stromkosten amortisieren. Begründung: Ausgangslage Zu 1: Mit Ratsbeschluss V/0668/2018 vom 12.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2019 den Zubau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern voranzubringen und weitere Anlagen zu installieren. Hierbei handelt es sich um eine höchst effektive und wirtschaftliche Klimaschutzmaßnahme. Für das Jahr 2019 stehen hierfür 475.000 € und für die Jahre 2020 – 2022 jeweils 225.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2018 wurden bereits die ersten 4 städtischen Photovoltaikanlagen errichtet. Die drei Kindertagesstätten Burgwall, Loddengrund und Legdenweg h aben jeweils eine Anlage mit einer Größe von 8,4 kWp erhalten. Zudem wurde auf der Ludgerusschule Hiltrup eine Anlage mit einer Größe von 19,8 kWp errichtet. Die 4 Anlagen produzieren eine Strommenge von rund 40.000 kWh und ersparen der Umwelt mehr als 21 t CO2. Im Jahr 2019 erfolgt ein massiver Zubau von weiteren Anlagen. Zur Zeit in der Planung bzw. Umsetzung sind folgende Projekte: Hans -Böckler-Berufskolleg (70 kWp), Schillergymnasium (30 kWp) und Erna -de Vries-Schule (50 – 80 kWp). Hiermit wird eine Strommenge von 160.000 kWh erzeugt und mehr als 87 t CO2 vermieden. Zudem wird derzeit ein Kataster der städtischen Dächer mit dem Ziel erarbeitet, eine Priorisierung der Dächer zu erstellen um in den kommenden Jahren zielgerichtet den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden vornehmen zu können. Das Kataster wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 der Politik zur Kenntnis vorgelegt. Die demografische Herausforderung in einer wachsenden Stadt führt in den nächsten Jahren zu einem massiven Zubau von Neubauten bzw. Schulerweiterungen. Diese tragen zu einer deutlichen Erhöhung der Wärme - und Stromverbräuche bei. Um die Klimaschutzziele des Masterplans 100% Klimaschutz einzuhalten ist es zwingend erforderlich, die neuen Gebäude mit einer PV-Anlage auszustatten um die steigenden Stromverbräuche wenigstens teilweise zu kompensieren. Auf den Einsatz eines Batteriespeichers wird verzichtet, da in der Regel bei Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden auch ohne den Einsatz eines Batteriespeichers hohe Eigenverbräuche, die zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit notwendig sind, erzielt werden können. - 3 - V/0499/2019 Ein Gründach, das zusätzlich zur PV -Anlage errichtet wird, weist neben der CO 2-Speicherung auch weitere positive Aspekte wie z.B. die Regenwasserrückhaltung auf. Hiermit wird die Vorlage V/0705/2018/2 umgesetzt, in der der Rat zur Kennnis nimmt, dass „bei allen vorgenannten Baumaßnahmen zur Erweiterung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/ - Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen“. Im Errichtungsbeschluss wird daher bereits auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit einem Gründach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage und die Überprüfung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Da die Belegungsdichte der PV -Module deutlich geringer bei einem zusätzlichen Gründach ist, kann es insbesondere bei Schulerweiterungen, bei denen der Stromverbrauch des Bestandes ebenfalls durch die PV -Anlage verringert werden kann, zielführend sein, auf ein Gründach zu verzichten und dieses eventuell bei einer Dachsanierung des Bestandes mit einzuplanen. Bei der Errichtung von PV -Anlagen handelt es sich, wie in V/0668/2018 schon dargestel lt, um eine der effektivsten Maßnahmen, die zum Klimaschutz umgesetzt werden können. Die Investitionskosten sollen zukünftig im Budget des Neubauprojektes veranschlagt werden. Da für einige Objekte (z.B. Neubau Grundschule Kinderhaus) der Errichtungsbeschl uss bereits erfolgt ist, wird für diese im Baubeschluss zusätzlich zum genehmigten Raumprogramm ein Beschluss für die Errichtung einer Photovoltaikanlage herbeigeführt. Ausgenommen hiervon sind Objekte, die die Stadt Münster nur errichtet und dann nicht s elber betreibt. Als Beispiel seien hier Kindertagesstätten aufgeführt, die von der Stadt errichtet und dann an einen externen Träger vermietet werden. Da gem. EEG (Erneuerbare -Energien-Gesetz) Anlagenbetreiber und Nutzer des Stromes identisch sein müssen, um den Strom selber verbrauchen zu können und somit die Wirtschaftlichkeit einer PV -Anlage (rund 3 – 5%) zu gewährleisten, ist es nicht zielführend, dass die Stadt eine PV -Anlage auf dem Dach der Kita errichtet und den Strom an den Träger verkauft. Bei dem Verkauf des Stroms ist in diesem Fall die EEG -Umlage in Höhe von 6,405 Ct./kWh an den Netzbetreiber abzuführen, so dass keine Rentabilität der Anlage mehr gegeben ist. Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu gewährleisten, soll zukünftig in der Ausschreib ung zur Trägersuche berücksichtigt werden, dass eine kostenpflichtige Übernahme der von der Stadt zu errichtenden PV-Anlage durch den Täger, der diese dann betreibt und den wesentlichen Stromanteil selbst verbraucht, gewünscht wird. Ist der Träger hierzu b ereit, errichtet die Stadt im Auftrag des Trägers die PV-Anlage. Ist der Träger nicht zur Kostenübernahme bereit, wird das Dach seitens der Stadt für eine ggfls. spätere Errichtung einer PV Anlage vorbereitet. In beiden Fällen kann der Träger kostenlos die Dachfläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage nutzen. In die Gebäudeleitlinen soll die Verpflichtung zum Bau einer Photovoltaikanlage für neu zu errichtende Gebäude - soweit dies wirtschaftlich ist - und die mögliche Kombination mit einem Gründach aufgenommen werden (Anlage 3: „Anhang zu den Gebäudeleitlinen Stand 26.03.2014“.) Hierdurch wird sichergestellt, dass zu einem frühen Zeitpunkt bereits die PV -Anlage und das Gündach in die Prüfung und Planung mit einbezogen werden. Zu 2: Die Sportvereine, die mehr als drei Jahre Mitglied im Stadtsportbund Münster sind, haben nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster die Möglichkeit, einen Baukostenzuschuss für Baumaßnahmen auf den vereinseigenen Anlagen zu erhalten. Zur Antragsprüfung auf der Gru ndlage der Sportförderrichtlinie belegen die Sportvereine die notwendigen Antragsvoraussetzungen. Eine Förderung von Photovoltaikanlagen im Wege der Förderung von Vereinsbaumaßnahmen ist derzeit nach der Sportförderrichtlinie wegen der fraglichen wirtschaftlichen Effekte nicht möglich. Photovoltaikanlagen sind ein wichtiges Instrument, die Klimaziele zu erreichen, die die Stadt Münster verfolgt. Die Stadtsportbundvereine haben in Münster weder nach der Sportförderrichtlinie noch - 4 - V/0499/2019 anderweitig, im Gegensatz zu Privathaushalten, die Möglichkeit, von der Stadt Münster eine Förderung für Photovoltaikanlagen und entsprechende Speichersysteme zu erhalten. Da die Stadt Münster das Ziel verfolgt, dass sich alle Münsteraner an dem Prozess der flächendeckenden Erzeugung von erneuerbaren Energien beteiligen (können), sollte für die Einschätzung der Förderfähigkeit von Vereinsanlagen im Interesse der bauwilligen Vereine, der Klimaschutzerfordernisse und der Zuschusssachbearbeitung eine zukunftsfähige Regelung gefunden werden. Deshalb soll künftig speziell für die Münsteraner Sportvereine ein Förderverfahren für Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen nach der Sportförderrichtlinie entstehen. Mit einem solchen Förderverfahren w erden für die meist ehrenamtlich geführten Sportvereine Anreize gesetzt, einen Beitrag zum Klimaschutz in Münster zu leisten und es wird die finanzielle Möglichkeit gegeben, diesen Beitrag auch umsetzen zu können. Da bei Sportvereinen in der Regel die Ze iten der Stromerzeugung (tagsüber) und des Stromverbrauchs (in den Abendstunden) nicht übereinstimmen und häufig nur eine geringe Eigenverbrauchsquote erzielt werden kann, ist die Förderung eines Energiespeichers, dem in den Abendstunden der Strom entnomme n werden kann, zielführend. Die Förderung soll in Anlehnung an das kommunale Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung“, bei dem private Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen meist auch Erzeugung und Verbrauch nicht zeitgleich stattfinden, ebe nfalls eine n Zuschuss für die Errichtung eines Batteriespeichers erhalten können, erfolgen. Die Sportverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V., der Interessenvertretung der Münsteraner Sportvereine, und den sportpolitischen Sprechern die gesamte Sportförderrichtlinie überarbeiten. In diesem Zusammenhang wird aufgrund des für die Förderung von Solarenergie zu langwierigen Baukostenzuschussverfahrens ein von dem Baukostenzuschussverfahren separiertes Verfahren zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen ergänzt. Dadurch soll die Förderung der Solarenergie von der Förderung anderer Vereinsbaumaßnahmen abgesetzt werden. Über die Möglichkeit hinaus, die vereinseigenen Spor tflächen durch eine Förderung mit Photovoltaikanlagen und ggf. mit entsprechenden Speichern auszustatten, wird das Amt für Immobilienmanagement die städtischen Dachflächen auf Sportanlagen (Sporthallen, kommunale Funktionsgebäude auf Sportanlagen) im Verfa hren der Ausstattung von städtischen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen berücksichtigen und bei entsprechender Eignung mit Photovoltaikanlagen ausstatten. Dadurch sollen auch Sportgebäude für die Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden. Somit erbringt im weiteren Sinne der Sport einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Zu 3: Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“, dem Netzwerk für Unternehmen wurde bereits im Jahr 2012 das Konzept „Energieeffizientes Gewerbegebiet - Zum Kaiserbusch“ präsentiert. Ziel war es, den Energieverbrauch in dem Gewerbegebiet deutlich zu reduzieren und einen Großteil der Stromversorgung durch Solarstrom aus Photovoltaikanlagen abzudecken. Den ansässigen Unternehmen wurde über die Stadtwerke Münster GmbH ein e kostenlose Untersuchung der Dacheignung zur Nutzung von Photovoltaik mitsamt Wirtschaftlichkeitsberechnung angeboten. Anschließend konnten sich die teilnehmenden Unternehmen zwischen einer Verpachtung der Dachfläche und der eigenen Investition in eine Ph otovoltaikanlage entscheiden. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH konnten jedoch kaum Unternehmen für das Angebot gewonnen werden. In den Folgejahren war die Beratung und die Unterstützung von Unternehmen im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz “ zur Solarenergie immer wieder ein Schwerpunkt. 2016 und 2018 - 5 - V/0499/2019 haben dazu spezielle Veranstaltungen für die Unternehmen stattgefunden, bei denen neben den aktuellen rechtlichen Änderungen besonders auch der Pe rspektivwechsel von der Einspeisefokussierung auf die Eigenverbrauchsfokussierung vermittelt wurde. Auch im Rahmen des Beratungsprojektes ÖKOPROFIT werden die teilnehmenden Unternehmen regelmäßig über das Thema „Einsatzmöglichkeiten regenerativer Energien“ in Energieworkshops und in Vor -Ort- Beratungsterminen individuell informiert und beraten. Darüber hinaus bietet die Stadt Münster unter dem Titel „Startberatung Energieeffizienz“ kleinen und mittelständischen Unternehmen bereits seit mehreren Jahren eine kostenlose Energieberatung durch einen unabhängigen Energieberater an. Im Jahr 2018 wurden so mehr als 20 Unternehmen beraten. Unternehmen, die über eine geeignete Dachfläche verfügen, werden gezielt zum Thema Photovoltaik und Eigenverbrauch beraten und auf mögliche Förderungen hingewiesen. Zu 4: Die aktuell geltenden rechtlichen und abrechnungstechnischen Anforderungen an Mieter - stromprojekte in Deutschland sind ein großes Hemmnis beim Ausbau der Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern. Die Verwaltung berei tet deshalb gemeinsam mit de r Stadtwerke Münster GmbH und lokalen Partnerunternehmen ein EEG -kompatibles PV -Mieterstrommodell vor, das gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau Münster GmbH im Rahmen eines Pilotprojekts umgesetzt werden soll, um das bislang weitestg ehend ungenutzte Dachpotenzial auf Mehrfamilienhäusern zu erschließen. Die Umsetzung des PV -Mieterstrom Pilotprojekts gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau soll die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Hemmnisse von PV - Mieterstrommodellen in Münster mit belastbaren Zahlen hinterlegen und die Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodells vorantreiben. Perspektivisch soll diese zukunftsfähige und klimafreundliche Dienstleistung dann auch weiteren Akteuren der Wohnungswirtschaft angeboten werden. Wie aus der Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 5) hervorgeht, ist hierfür keine Gründung einer Tochtergesellschaft notwendig. Die Verwaltung wird über den gemeinsamen Fortschritt der Erarbeitung des PV -Mieterstrommodells im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauenwesen (AUKB) zeitnah berichten. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen Anlage 1: A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voran- bringen“ Anlage 2: A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlagen auf Sportanlagen fördern“ Anlage 3: Anhang zu den Gebäudeleitlinien Stand 26.03.2014 Anlage 4: Anregung Nr. 2018-00125 nach § 24 GO NRW Anlage 5: Stellungnahme der Stadtwerke Münster
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V/0499/2019 Anlage 4 Anregung Nr. 2018-00125 Der Kal: der Siadt Nenskr R beschle Ben : 1. Die Sackwerke Minser CmbH (SWmd eüonden wine Ssetscheft, Jr sich um. Aquise von nelen Vchern Zum | = Ausbau von Thal \ovollarkanlagen kümmert, . 1. Dies kann Yu dureh RER mul | Hausvertseltu ri , (ebäudabesiläern ‚ee. | erde en: | 3. Die SUN bicden in allen Hausernand | elenen Phobovoltaikanlasen errichlet werden ein Meelker Siromangebs on. MS, N.01-2019 | | | | DS Sa une der Zi Verbrauch von | | Elehhrizibät vor Ort stärkt che örl- Uche Wirbschaftssiruktur. Srom aus Fhöteuelie kann an veründern elaker &rhebliche (Oz - Emussionen. Ä er Vorkul FZECHS Wiekersirom moclells ish, da das Nulzenlaeld nlAall, wodurch der Emdverbrouccher Von deutlich geringeren. Sheompressen. prufi hieren kann.
499-2019-A5
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Anregung Nr. 2018-00125 gem. Gemeindeordnung § 24,
Herr Jurrien van der Werff
hier: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH
Sehr geehrte Frau Rothermundt,
zu oben genannter Anregung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1) und 2)
Die im Folgenden unter 3) der Anregung vorgeschlagenen Aktivitäten der
Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen verbunden mit der
Umsetzung von Mieterstrommodellen erfordern keine Gründung einer
Tochtergesellschaft, sondern könnten grundsätzlich im Rahmen der Ver-
triebsaktivitäten der Stadtwerke Münster GmbH erfolgen. Vorteile einer
separaten Gesellschaft wären hier nicht erkennbar. Gründung und Ein-
tragung sowie die im laufenden Geschäft erforderlichen separaten
Abschlüsse und Wirtschaftsprüfertestate etc. verursachen nicht uner-
hebliche Kosten. Die Stadtwerke verfolgen daher den Weg, neue
Geschäftsfelder wie z. B. die Projektentwicklung von Windenergieprojekten,
möglichst unter dem Dach der Stadtwerke Münster GmbH abzuwickeln.
Zu Punkt 3)
Mit dem Mieterstromgesetz vom 24.07.2017 wollte der Gesetzgeber
insbesondere durch die Einführung des neuen Fördertatbestands des
Mieterstromzuschlags im EEG erreichen, dass nicht nur Immobilien-
eigentümer, sondern auch Mieter erneuerbare Energie unmittelbar nutzen
und so an der Energiewende partizipieren können. Doch bereits der
Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes aus März 2017 war von den
Verbänden nicht nur positiv eingeschätzt, sondern aufgrund vielfältiger
bürokratischer Hemmnisse und restriktiver Vorschriften stark kritisiert
worden. Der mess- und abrechnungstechnische Aufwand ist sehr kosten-
intensiv. Der im Objekt gelieferte Strom ist vollumfänglich umlage- und
stromsteuerpflichtig. Die eingesparten Netzentgelte und die im EEG fest-
gelegte Vergütung lassen bestenfalls in Ausnahmefällen unter idealen
Randbedingungen eine wirtschaftliche Projektumsetzung zu. Die Bundes-
netzagentur registrierte bis Mitte 2018, also nach rund einem Jahr
Mieterstromgesetz, lediglich rund 100 Mieterstromprojekte mit einer
bundesweiten Gesamtleistung von ca. 3 MW.
Stadt Münster
Frau Sabine Rothermundt
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Beteiligungsmanagement
Klemensstr. 10
48143 Münster
per eMail an: Rothermundt@stadt-muenster.de
27. September 2018
Anlage 5
Der Gesetzgeber hatte hier völlig andere Erwartungen: 500 MW
Mieterstromförderung standen im gleichen Zeitraum zur Verfügung.
Der restriktive regulative Rahmen und die mangelhafte Wirtschaftlichkeit
lässt die Umsetzung von Mieterstromprojekten bisher kaum zu. Verbände
und Energiedienstleister gehen davon aus, dass der Gesetzgeber hier
zeitnah ‚nachbessert‘. Erst wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen so
angepasst worden sind, dass die Mieterstrommodelle für Vermieter bzw.
Energiedienstleister wirtschaftlich tragfähig sind, taugen sie für ein echtes
Geschäftsmodell. Unter diesen Voraussetzungen stehen auch die
Stadtwerke Münster einem entsprechenden Produktangebot positiv
gegenüber.
Aufgrund der Erfahrung, welche unsere Abteilung T44 (Projektentwicklung
und Betrieb von erneuerbaren Energien) bei der Betriebsführung von fast
50 PV-Anlagen bereits gesammelt hat, sind ein Beratungsangebot oder
eine Kooperation mit Gebäudebesitzern oder Hausverwaltungen jederzeit
möglich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Stefan Grützmacher ppa. Markus Bieder
499-2019-A3
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Anhang zu den Gebäudeleitlinen Stand 26.03.2014 Photovoltaikanlagen Alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet und in der Folge betrieben werden, sind mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Betrachtung zu einem positiven Betriebsergebnis führt und dass die Gebäude von der Stadt Münster errichtet und in Folge betrieben werden. Auch bei langfristig angemieteten Objekten, die durch einen Investor errichtet werden, ist ebenfalls unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit eine PV -Anlage zu i n- stallieren. Sollte der Investor diese errichten, so übernimmt die Stadt die Anlage zu einem verein- barten Preis und betreibt diese. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis der Planungsdaten nach einem einheitlichen Verfahren durch das Energiemanagement. Als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird der Lastgang eines vergleichbaren Objektes angesetzt. Auf den verpflichtenden Einsatz eines Batteriespeichers wird verzichtet, da in der Regel bei Schu- len, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden auch ohne den Einsatz eines Batteriespeichers hohe Eigenverbräuche, die zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit notwendig sind, erzielt werden können. Gründach Ein Gründach, das zusätzlich zur PV-Anlage errichtet wird, kann neben der CO 2-Speicherung auch weitere positive Aspekte wie z.B. die Regenwasserrückhaltung aufweisen. Im Errichtungsbeschluss wird daher bereits auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit einem Gründach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage und die Überprüfung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Die Kombin a- tion von Gründach und PV -Anlage führt in der Regel zu einer deutlich geringeren Leistung und erhöhten Kosten. Anlage 3
Anlage A
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Anlage A zur V/0499/2019 Kurzüberblick Bis zum Jahr 2050 sollen laut Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Münster die CO2- Emissionen im gesamten Stadtgebiet um mindestens 95 % und der Energieverbrauch um min- destens 50 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, diese anspruchsvollen Ziele zu erfüllen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Umsetzung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung und eines Quartiersmanagements wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs - und Entwicklung s- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des d ynamischen Mittelstandes in Nordrhein - Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Das Teilziel lautet: Verstärkung der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zielerreichung: Umsetzung der Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz für städtische Gebäude Finanzierung Produktgruppe: 0111 Bezeichnung der PG: Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die städtischen Klimaschutzziele werden weiter umgesetzt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Mauritzstraße 7
- Klemensstraße 10
- Zum Kaiserbusch
- Burgwall
- Legdenweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0499/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37