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V/0499/2019

Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen

Vorlagen 24.05.2019

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Ansehen

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

499-2019-A2

2196 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2011 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
        
  
 
 
11.05.2011 
 
 
 
 
Photovoltaik-Anlagen auf Sportanlagen fördern 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Sportvereinen in Münster ein Konzept 
zu erarbeiten, Dächer oder Tribünen von Sporthallen für die Installation von 
Photovoltaikanlagen zu nutzen.  
In einem zweiten Schritt sollen konkrete Realisierungs- bzw. Finanzierungsvorschläge 
erarbeitet werden. Dabei sollen die Stadtwerke Münster einbezogen und der Aspekt der 
Bürgerbeteiligung, so über finanzielle Beteiligungsmodelle,  berücksichtigt werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Münster hat ehrgeizige Klimaziele beschlossen. Verstärkt durch die aktuelle Energiedebatte 
rund um die Frage eines schnelleren Atomausstieges wird die Möglichkeit und die 
Notwendigkeit zur Erzeugung regenerativer Energie auch in Münster immer wichtiger. In 
Anknüpfung an den CDU-Antrag „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ und die Vorlage 
592/2010/1.E sollen nun besonders die großen Dachflächen von Sportanlagen als Standorte 
für Photovoltaikanlagen geprüft werden. Dabei sollen auch die Sportvereine über 
Mietzahlungen für diese Flächen am wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen beteiligt werden. So 
hat der 1. FC Gievenbeck beispielsweise rund 1.800 Quadratmeter Dachflächen an einen 
privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen vermietet und kann so den Vereinsetat entlasten. 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa K üppers 
 
 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

499-2019-A1

5476 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0046/2018  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 
  
25. Juni 2018 
 
 
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürg erschaft 
voranbringen 
 
Der Rat möge beschließen 
1. Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und auf Wand flächen städtischer 
Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt  oder städtischer 
Beteiligungen wird vorangetrieben. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine 
Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung  von Photovoltaikanlagen 
zur Eigenbedarfsbedeckung auf den 29 städtischen Ki Tas und Schulen sowie 
auf geeigneten Freiflächen (z.B. Deponiekörper in C oerde) vor. Dargestellt 
werden sollen die voraussichtlichen Eigenverbrauchs anteile und eine 
Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. 
2. Des Weiteren nimmt die Verwaltung auch den bisla ng unerledigten Antrag der 
CDU-Ratsfraktion A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlage n auf Sportflächen 
fördern“ vom 11.5.2011 auf und erarbeitet gemeinsam  mit den Sportvereinen 
ein Konzept zur Nutzung von Dächern oder Tribünen v on Sporthallen für die 
Installation von Photovoltaikanlagen. 
3. Im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ und des Projekts „Öko-Profit“ werden 
Gewerbebetriebe zur (profitablen) Nutzung von Photo voltaik auf eigenen 
Dächern zum Eigenverbrauch angeregt und aktiv beraten.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den  Stadtwerken Münster, der 
Wohn- und Stadtbau sowie genossenschaftlichen Wohnp rojekten ein mit dem 
aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell zu erar beiten, das auf andere 
Wohnimmobilien übertragen werden kann. Ziel ist es,  damit bis zu 50% der 
Bevölkerung die Beteiligung an der Stromerzeugung durch PV zu ermöglichen. 
Begründung: 
Schon das Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 stellt f est, dass die ehrgeizigen 
Klimaschutzziele Münsters nicht zu erreichen sind, wenn nicht „alle Münsteraner … 
mitmachen“ (S.9). Und der Masterplan 100% Klimaschutz von 2017 bezeichnet es als 
„notwendig, die lokalen Potenziale für Strom und Wä rme aus erneuerbaren Energien 
in Gänze zu heben.“ Aus diesem Grund sind die von d er Verwaltung bereits

2  
angekündigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf  städtischen KiTas und Schulen 
sowie die von der CDU-Ratsfraktion durch den Antrag  A-R/0056/2011 beantragte 
Photovoltaik-Nutzung von Sporthallen für die endlic h prioritär umzusetzen und 
umfänglich darüber zu berichten. 
Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnete d as Erneuerbare Energien Gesetz 
(EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen und 
mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzus peisen. Diese Möglichkeit stand 
auch Gruppen offen, die auf einem angemieteten Dach  Strom erzeugten. Sie wurde 
von vielen genutzt, sodass die Anlagenleistung in M ünster zwischen 2008 und 2013 
von unter 10 000 KWp auf über 40 000 anstieg. Wie i n Vorlage V/0483/2018 erläutert 
wird, führte allerdings „eine drastische Kürzung de r Einspeisevergütungssätze“ ab 
2012 zur Unwirtschaftlichkeit dieses Modells führte . Durch die außerdem eingeführte 
Verpflichtung, einen erheblichen Teil des erzeugten  Stroms im eigenen Haus zu 
nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Strom erzeugung aus Photovoltaik 
faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer. 
Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstäd ten über 70%. Damit sich auch 
diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovol taik auf dem Dach, unter dem 
sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren kann  (vgl. Antrag CDU „Bürgerschaft am 
Klimaschutz beteiligen“ Nr. A-R/0025/2010 – V/0483/2018), wurde daher in der letzten 
Novellierung des EEG von 2017 das Instrument des Mi eterstroms oder 
Quartiersstroms eingeführt. Dadurch können Mieter*i nnen finanziell vom Wegfall der 
Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durc h das öffentliche Netz geleitet 
sondern vor Ort selbst genutzt wird, und erhalten s omit Strom zu einem Preis von 
mindestens 10% unter dem Grundtarif. Sie müssen sic h nicht beteiligen, sondern 
bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betre iber der Anlage erhält zudem einen 
„Mieterstromzuschlag“. 
Betreiber kann im Prinzip jeder sein, dem der Hause igentümer sein Dach überlässt. 
Somit können sich auch Gesellschaften bilden, an de nen sich die Mieter mit Kapital 
beteiligen können. Nach den Erfahrungen der in der Energiewende engagierten 
Umweltverbände gibt es dazu in Münster eine große B ereitschaft und ein hohes 
Potential. So erzeugen mit einer der ersten Gemeins chaftsanlagen in Münster 10 
Gesellschafter mit überschaubarem Eigenkapital Stro m für etwa 10 Vier-Personen-
Haushalte. 
Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität ( Auslegung der Anlage, Einsatz 
von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Be zug von Reststrom unter 
Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen)  empfiehlt sich die Beteiligung 
eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deut schen Städten agieren  die 
Stadtwerke vor Ort als Contractor für Beratung, Err ichtung und Betrieb von 
Mieterstrom-Anlagen, z.B. in Heidelberg, Flensburg,  Solingen oder Tübingen. Daher 
legen wir Wert darauf, dass auch in Münster die Stadtwerke diese Rolle übernehmen. 
gez. Stefan Weber                                                                 gez. Otto Reiners 
und Fraktion                                                                           und Fraktion

Beschlussvorlage

17166 Zeichen

V/0499/2019 
V/0499/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen  
Antrag Nr. A-R/0046/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   26.09.2019 Sportausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass zukünftig  alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet und in 
der Folge betrieben werden, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Voraussetzung ist, 
dass die wirtschaf tliche Betrachtung zu einem positiven Betriebsergebnis führt. Ansonsten erfolgt 
die Vorrüstung für eine spätere Errichtung der Anlage (Statik und Leitungsführung).  
 
Um die Verpflichtung zur Errichtung einer PV -Anlage unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen 
Betrachtung bei neu zu errichtenden Gebäuden mit aufzu nehmen, werden die bisherigen Gebä u-
deleitlinien mittels Anlage 3 („Anhang zu den Gebäudeleitlinien Stand 26.03.2014“) ergänzt. 
 
Zudem wird von der Verwaltung im Zuge der Bauplanung geprüft, ob si ch die Dachflächen zusätz-
lich zur Photovoltaikanlage für ein Gründach eignen. In der Ergänzung der bisherigen Gebäudeleit-
linien (Anlage 3) ist der Prüfauftrag ebenfalls berücksichtigt. 
 
2. Der Rat beschließt, in die Münsteraner Sportförderrichtlinie zukunf tsgerichtete Regelungen zur 
Förderung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersy s-
temen auf Gebäuden aufzunehmen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“, dem Net z-
werk für Unternehmen, im Rahmen des Beratungsprojektes ÖKOPROFIT und im Zuge der „Star t-
beratung Energieeffizienz“ regelmäßig Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote zum 
Thema Photovoltaik und Eigenverbrauch für Unternehmen in Münster angeboten und beworb en 
werden. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
20.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Karner 
Telefon: 492-2379 
Karner@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0499/2019 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung begonnen hat, gemeinsam mit der Stadtwerke 
Münster GmbH und der Wohn+Stadtbau Münster GmbH ein PV -Mieterstrom Pilotprojekt zu entwi-
ckeln. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der gemeinsamen  Erarbeitung eines EEG -
kompatiblen Mieterstrommodells im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen b e-
richten, sobald die Entwicklung dieser zukunftsfähigen und klimafreundlichen Dienstleistung abg e-
schlossen ist und darlegen, ob und wie das Produkt PV-Mieterstrom im Stadtgebiet ausgerollt wer-
den kann.                                                     
 
5. Die Anträge Nr. A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft 
voran bringen“ der CDU Fraktion und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1) und 
Nr. A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlagen auf Sportflächen fördern“ der CDU -Fraktion (Anlage 2) 
sowie die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 00125/2018 (Anlage 4) sind in die Ausarbeitung der 
Vorlage eingeflos sen und mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt.  
 
Die Anträge (Anlagen 1 und 2) sowie die Anregung (Anlage 4) sind damit formal erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
 
Aus der o.g. Sachentscheidung entstehen unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Die Um-
setzung wird bei den jeweiligen Investitionsmaßnahmen zu höheren Kosten führen, werden sich 
aber in einem mittelfristigen Zeitraum infolge entfallender Stromkosten amortisieren.  
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Zu 1:  
 
Mit Ratsbeschluss V/0668/2018 vom 12.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2019 den 
Zubau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern voranzubringen und weitere Anlagen zu 
installieren. Hierbei handelt es sich um eine höchst effektive und wirtschaftliche 
Klimaschutzmaßnahme. Für das Jahr 2019 stehen hierfür 475.000 € und für die Jahre 2020 – 2022 
jeweils 225.000 € zur Verfügung. 
 
Im Jahr 2018 wurden bereits die ersten 4 städtischen Photovoltaikanlagen errichtet. Die drei 
Kindertagesstätten Burgwall, Loddengrund und Legdenweg h aben jeweils eine Anlage mit einer 
Größe von 8,4 kWp erhalten. Zudem wurde auf der Ludgerusschule Hiltrup eine Anlage mit einer 
Größe von 19,8 kWp errichtet. Die 4 Anlagen produzieren eine Strommenge von rund 40.000 kWh 
und ersparen der Umwelt mehr als 21 t CO2. Im Jahr 2019 erfolgt ein massiver Zubau von weiteren 
Anlagen. Zur Zeit in der Planung bzw. Umsetzung sind folgende Projekte: Hans -Böckler-Berufskolleg 
(70 kWp), Schillergymnasium (30 kWp) und Erna -de Vries-Schule (50 – 80 kWp). Hiermit wird eine 
Strommenge von 160.000 kWh erzeugt und mehr als 87 t CO2 vermieden. 
 
Zudem wird derzeit ein Kataster der städtischen Dächer mit dem Ziel erarbeitet, eine Priorisierung der 
Dächer zu erstellen um in den kommenden Jahren zielgerichtet den weiteren Ausbau von 
Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden vornehmen zu können. Das Kataster wird 
voraussichtlich im 1. Quartal 2020 der Politik zur Kenntnis vorgelegt. 
 
Die demografische Herausforderung in einer wachsenden Stadt  führt in den nächsten Jahren zu 
einem massiven Zubau von Neubauten bzw. Schulerweiterungen. Diese tragen zu einer deutlichen 
Erhöhung der Wärme - und Stromverbräuche bei. Um die Klimaschutzziele des Masterplans 100% 
Klimaschutz einzuhalten ist es zwingend erforderlich, die neuen Gebäude mit einer  PV-Anlage 
auszustatten um die steigenden Stromverbräuche wenigstens teilweise zu kompensieren. Auf den 
Einsatz eines Batteriespeichers wird verzichtet, da in der Regel bei Schulen, Kindertagesstätten und 
Verwaltungsgebäuden auch ohne den Einsatz eines Batteriespeichers hohe Eigenverbräuche, die zur 
Optimierung der Wirtschaftlichkeit notwendig sind, erzielt werden können.

- 3 - 
V/0499/2019 
Ein Gründach, das zusätzlich zur PV -Anlage errichtet wird, weist neben der CO 2-Speicherung auch 
weitere positive Aspekte wie z.B. die Regenwasserrückhaltung auf. 
 
Hiermit wird die Vorlage V/0705/2018/2 umgesetzt, in der der Rat zur Kennnis nimmt, dass „bei allen 
vorgenannten Baumaßnahmen zur Erweiterung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/ -
Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen“. 
 
Im Errichtungsbeschluss wird daher bereits auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit einem 
Gründach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage und die 
Überprüfung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Da die Belegungsdichte 
der PV -Module deutlich geringer bei einem zusätzlichen Gründach ist, kann es insbesondere bei 
Schulerweiterungen, bei denen der Stromverbrauch des Bestandes ebenfalls  durch die PV -Anlage 
verringert werden kann, zielführend sein, auf ein Gründach zu verzichten und dieses eventuell bei 
einer Dachsanierung des Bestandes mit einzuplanen. 
 
Bei der Errichtung von PV -Anlagen handelt es sich, wie in V/0668/2018 schon dargestel lt, um eine 
der effektivsten Maßnahmen, die zum Klimaschutz umgesetzt werden können. Die Investitionskosten 
sollen zukünftig im Budget des Neubauprojektes veranschlagt werden. Da für einige Objekte (z.B. 
Neubau Grundschule Kinderhaus) der Errichtungsbeschl uss bereits erfolgt ist, wird für diese im 
Baubeschluss zusätzlich zum genehmigten Raumprogramm ein Beschluss für die Errichtung einer 
Photovoltaikanlage herbeigeführt. 
 
Ausgenommen hiervon sind Objekte, die die Stadt Münster nur errichtet und dann nicht s elber 
betreibt. Als Beispiel seien hier Kindertagesstätten aufgeführt, die von der Stadt errichtet und dann an 
einen externen Träger vermietet werden. Da gem. EEG (Erneuerbare -Energien-Gesetz) 
Anlagenbetreiber und Nutzer des Stromes identisch sein müssen, um den Strom selber verbrauchen 
zu können und somit die Wirtschaftlichkeit einer PV -Anlage (rund 3 – 5%) zu gewährleisten, ist es 
nicht zielführend, dass die Stadt eine PV -Anlage auf dem Dach der Kita errichtet und den Strom an 
den Träger verkauft. Bei dem  Verkauf des Stroms ist in diesem Fall die EEG -Umlage in Höhe von 
6,405 Ct./kWh an den Netzbetreiber abzuführen, so dass keine Rentabilität der Anlage mehr gegeben 
ist. Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu gewährleisten, soll zukünftig in der Ausschreib ung zur 
Trägersuche berücksichtigt werden, dass eine kostenpflichtige Übernahme der von der Stadt zu 
errichtenden PV-Anlage durch den Täger, der diese dann betreibt und den wesentlichen Stromanteil 
selbst verbraucht, gewünscht wird. Ist der Träger hierzu b ereit, errichtet die Stadt im Auftrag des 
Trägers die PV-Anlage. Ist der Träger nicht zur Kostenübernahme bereit, wird das Dach seitens der 
Stadt für eine ggfls. spätere Errichtung einer PV Anlage vorbereitet. In beiden Fällen kann der Träger 
kostenlos die Dachfläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage nutzen. 
 
In die Gebäudeleitlinen soll die Verpflichtung zum Bau einer Photovoltaikanlage für neu zu 
errichtende Gebäude - soweit dies wirtschaftlich ist - und die mögliche Kombination mit einem 
Gründach aufgenommen werden (Anlage 3: „Anhang zu den Gebäudeleitlinen Stand 26.03.2014“.) 
Hierdurch wird sichergestellt, dass zu einem frühen Zeitpunkt bereits die PV -Anlage und das 
Gündach in die Prüfung und Planung mit einbezogen werden.  
 
 
Zu 2:  
 
Die Sportvereine, die mehr als drei Jahre Mitglied im Stadtsportbund Münster sind, haben nach der 
Sportförderrichtlinie der Stadt Münster die Möglichkeit, einen Baukostenzuschuss für Baumaßnahmen 
auf den vereinseigenen Anlagen zu erhalten. Zur Antragsprüfung auf der Gru ndlage der 
Sportförderrichtlinie belegen die Sportvereine die notwendigen Antragsvoraussetzungen. Eine 
Förderung von Photovoltaikanlagen im Wege der Förderung von Vereinsbaumaßnahmen ist derzeit 
nach der Sportförderrichtlinie wegen der fraglichen wirtschaftlichen Effekte nicht möglich.  
 
Photovoltaikanlagen sind ein wichtiges Instrument, die Klimaziele zu erreichen, die die Stadt Münster 
verfolgt. Die Stadtsportbundvereine haben in Münster weder nach der Sportförderrichtlinie noch

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V/0499/2019 
anderweitig, im Gegensatz zu Privathaushalten, die Möglichkeit, von der Stadt Münster eine 
Förderung für Photovoltaikanlagen und entsprechende Speichersysteme zu erhalten. Da die Stadt 
Münster das Ziel verfolgt, dass sich alle Münsteraner an dem Prozess der flächendeckenden 
Erzeugung von erneuerbaren Energien beteiligen (können), sollte für die Einschätzung der 
Förderfähigkeit von Vereinsanlagen im Interesse der bauwilligen Vereine, der 
Klimaschutzerfordernisse und der Zuschusssachbearbeitung eine zukunftsfähige Regelung gefunden 
werden. 
 
Deshalb soll künftig speziell für die Münsteraner Sportvereine ein Förderverfahren für 
Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen nach der 
Sportförderrichtlinie entstehen. Mit einem solchen Förderverfahren w erden für die meist ehrenamtlich 
geführten Sportvereine Anreize gesetzt, einen Beitrag zum Klimaschutz in Münster zu leisten und es 
wird die finanzielle Möglichkeit gegeben, diesen Beitrag auch umsetzen zu können.  
 
Da bei Sportvereinen in der Regel die Ze iten der Stromerzeugung (tagsüber) und des 
Stromverbrauchs (in den Abendstunden) nicht übereinstimmen und häufig nur eine geringe 
Eigenverbrauchsquote erzielt werden kann, ist die Förderung eines Energiespeichers, dem in den 
Abendstunden der Strom entnomme n werden kann, zielführend. Die Förderung soll in Anlehnung an 
das kommunale Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung“, bei dem private 
Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen meist auch Erzeugung und Verbrauch nicht zeitgleich 
stattfinden, ebe nfalls eine n Zuschuss für die Errichtung eines Batteriespeichers erhalten können, 
erfolgen. 
 
Die Sportverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V., der 
Interessenvertretung der Münsteraner Sportvereine, und den sportpolitischen Sprechern die gesamte 
Sportförderrichtlinie überarbeiten. In diesem Zusammenhang wird aufgrund des für die Förderung von 
Solarenergie zu langwierigen Baukostenzuschussverfahrens ein von dem 
Baukostenzuschussverfahren separiertes Verfahren zur Förderung von  Photovoltaikanlagen und 
Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen ergänzt. Dadurch soll die Förderung 
der Solarenergie von der Förderung anderer Vereinsbaumaßnahmen abgesetzt werden. 
 
Über die Möglichkeit hinaus, die vereinseigenen Spor tflächen durch eine Förderung mit 
Photovoltaikanlagen und ggf. mit entsprechenden Speichern auszustatten, wird das Amt für 
Immobilienmanagement die städtischen Dachflächen auf Sportanlagen (Sporthallen, kommunale 
Funktionsgebäude auf Sportanlagen) im Verfa hren der Ausstattung von städtischen Gebäuden mit 
Photovoltaikanlagen berücksichtigen und bei entsprechender Eignung mit Photovoltaikanlagen 
ausstatten. Dadurch sollen auch Sportgebäude für die Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt 
werden. Somit erbringt  im weiteren Sinne der Sport einen Beitrag zur Erreichung der 
Klimaschutzziele. 
 
 
Zu 3: 
 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“, dem Netzwerk für Unternehmen wurde bereits im 
Jahr 2012 das Konzept „Energieeffizientes Gewerbegebiet - Zum Kaiserbusch“ präsentiert. Ziel war 
es, den Energieverbrauch in dem Gewerbegebiet deutlich zu reduzieren und einen Großteil der 
Stromversorgung durch Solarstrom aus Photovoltaikanlagen abzudecken. Den ansässigen 
Unternehmen wurde über die Stadtwerke Münster GmbH ein e kostenlose Untersuchung der 
Dacheignung zur Nutzung von Photovoltaik mitsamt Wirtschaftlichkeitsberechnung angeboten. 
Anschließend konnten sich die teilnehmenden Unternehmen zwischen einer Verpachtung der 
Dachfläche und der eigenen Investition in eine Ph otovoltaikanlage entscheiden. Trotz intensiver 
Bemühungen seitens der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH konnten jedoch kaum 
Unternehmen für das Angebot gewonnen werden. 
 
In den Folgejahren war die Beratung und die Unterstützung von Unternehmen im Rahmen von 
„Münsters Allianz für Klimaschutz “ zur Solarenergie immer wieder ein Schwerpunkt. 2016 und 2018

- 5 - 
V/0499/2019 
haben dazu spezielle Veranstaltungen für die Unternehmen stattgefunden, bei denen neben den 
aktuellen rechtlichen Änderungen besonders auch der Pe rspektivwechsel von der 
Einspeisefokussierung auf die Eigenverbrauchsfokussierung vermittelt wurde. Auch im Rahmen des 
Beratungsprojektes ÖKOPROFIT werden die teilnehmenden Unternehmen regelmäßig über das 
Thema „Einsatzmöglichkeiten regenerativer Energien“  in Energieworkshops und in Vor -Ort-
Beratungsterminen individuell informiert und beraten. Darüber hinaus bietet die Stadt Münster unter 
dem Titel „Startberatung Energieeffizienz“ kleinen und mittelständischen Unternehmen bereits seit 
mehreren Jahren eine kostenlose Energieberatung durch einen unabhängigen Energieberater an. Im 
Jahr 2018 wurden so mehr als 20 Unternehmen beraten. Unternehmen, die über eine geeignete 
Dachfläche verfügen, werden gezielt zum Thema Photovoltaik und Eigenverbrauch beraten und auf  
mögliche Förderungen hingewiesen. 
 
 
Zu 4: 
 
Die aktuell geltenden rechtlichen und abrechnungstechnischen Anforderungen an Mieter -
stromprojekte in Deutschland sind ein großes Hemmnis beim Ausbau der Photovoltaik auf 
Mehrfamilienhäusern. Die Verwaltung berei tet deshalb gemeinsam mit de r Stadtwerke Münster 
GmbH und lokalen Partnerunternehmen ein EEG -kompatibles PV -Mieterstrommodell vor, das 
gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau Münster GmbH im Rahmen eines Pilotprojekts umgesetzt 
werden soll, um das bislang weitestg ehend ungenutzte Dachpotenzial auf Mehrfamilienhäusern zu 
erschließen. Die Umsetzung des PV -Mieterstrom Pilotprojekts gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau 
soll die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Hemmnisse von PV -
Mieterstrommodellen in  Münster mit belastbaren Zahlen hinterlegen und die Entwicklung eines 
wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodells vorantreiben. Perspektivisch soll diese zukunftsfähige 
und klimafreundliche Dienstleistung dann auch weiteren Akteuren der Wohnungswirtschaft angeboten 
werden. Wie aus der Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 5) hervorgeht, ist hierfür 
keine Gründung einer Tochtergesellschaft notwendig. Die Verwaltung wird über den gemeinsamen 
Fortschritt der Erarbeitung des PV -Mieterstrommodells im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz 
und Bauenwesen (AUKB) zeitnah berichten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
Anlage 1:  A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voran-
bringen“ 
Anlage 2:  A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlagen auf Sportanlagen fördern“ 
Anlage 3: Anhang zu den Gebäudeleitlinien Stand 26.03.2014 
Anlage 4: Anregung Nr. 2018-00125 nach § 24 GO NRW 
Anlage 5: Stellungnahme der Stadtwerke Münster

499-2019-A4

792 Zeichen

V/0499/2019 Anlage 4

Anregung Nr. 2018-00125

Der Kal: der Siadt Nenskr R beschle Ben :

1. Die Sackwerke Minser CmbH (SWmd
eüonden wine Ssetscheft, Jr sich um.
Aquise von nelen Vchern Zum |
= Ausbau von Thal \ovollarkanlagen kümmert, .
1. Dies kann Yu dureh RER mul |
Hausvertseltu ri , (ebäudabesiläern ‚ee. |
erde en: |
3. Die SUN bicden in allen Hausernand |
elenen Phobovoltaikanlasen errichlet werden
ein Meelker Siromangebs on.

MS, N.01-2019
|
|
|
|

DS Sa une der Zi Verbrauch von |

|

Elehhrizibät vor Ort stärkt che örl-
Uche Wirbschaftssiruktur. Srom aus
Fhöteuelie kann an veründern elaker
&rhebliche (Oz - Emussionen. Ä
er Vorkul FZECHS Wiekersirom moclells ish,
da das Nulzenlaeld nlAall, wodurch
der Emdverbrouccher Von deutlich geringeren.

Sheompressen. prufi hieren kann.

499-2019-A5

3480 Zeichen

Anregung Nr. 2018-00125 gem. Gemeindeordnung § 24,  
Herr Jurrien van der Werff 
hier: Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Sehr geehrte Frau Rothermundt, 
 
zu oben genannter Anregung nehmen wir wie folgt Stellung: 
 
Zu Punkt 1) und 2) 
 
Die im Folgenden unter 3) der Anregung vorgeschlagenen Aktivitäten der 
Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen verbunden mit der 
Umsetzung von Mieterstrommodellen erfordern keine Gründung einer 
Tochtergesellschaft, sondern könnten grundsätzlich im Rahmen der Ver-
triebsaktivitäten der Stadtwerke Münster GmbH erfolgen. Vorteile einer 
separaten Gesellschaft wären hier nicht erkennbar. Gründung und Ein-
tragung sowie die im laufenden Geschäft erforderlichen separaten 
Abschlüsse und Wirtschaftsprüfertestate etc. verursachen nicht uner-
hebliche Kosten. Die Stadtwerke verfolgen daher den Weg, neue 
Geschäftsfelder wie z. B. die Projektentwicklung von Windenergieprojekten, 
möglichst unter dem Dach der Stadtwerke Münster GmbH abzuwickeln. 
 
Zu Punkt 3) 
 
Mit dem Mieterstromgesetz vom 24.07.2017 wollte der Gesetzgeber 
insbesondere durch die Einführung des neuen Fördertatbestands des 
Mieterstromzuschlags im EEG erreichen, dass nicht nur Immobilien-
eigentümer, sondern auch Mieter erneuerbare Energie unmittelbar nutzen 
und so an der Energiewende partizipieren können. Doch bereits der 
Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes aus März 2017 war von den 
Verbänden nicht nur positiv eingeschätzt, sondern aufgrund vielfältiger 
bürokratischer Hemmnisse und restriktiver Vorschriften stark kritisiert 
worden. Der mess- und abrechnungstechnische Aufwand ist sehr kosten-
intensiv. Der im Objekt gelieferte Strom ist vollumfänglich umlage- und 
stromsteuerpflichtig. Die eingesparten Netzentgelte und die im EEG fest-
gelegte Vergütung lassen bestenfalls in Ausnahmefällen unter idealen 
Randbedingungen eine wirtschaftliche Projektumsetzung zu. Die Bundes-
netzagentur registrierte bis Mitte 2018, also nach rund einem Jahr 
Mieterstromgesetz, lediglich rund 100 Mieterstromprojekte mit einer 
bundesweiten Gesamtleistung von ca. 3 MW.  
 
Stadt Münster 
Frau Sabine Rothermundt 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Beteiligungsmanagement 
Klemensstr. 10 
48143 Münster 
 
 
per eMail an: Rothermundt@stadt-muenster.de 
  
                    27. September 2018 
Anlage 5

Der Gesetzgeber hatte hier völlig andere Erwartungen: 500 MW 
Mieterstromförderung standen im gleichen Zeitraum zur Verfügung. 
 
Der restriktive regulative Rahmen und die mangelhafte Wirtschaftlichkeit 
lässt die Umsetzung von Mieterstromprojekten bisher kaum zu. Verbände 
und Energiedienstleister gehen davon aus, dass der Gesetzgeber hier 
zeitnah ‚nachbessert‘. Erst wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen so 
angepasst worden sind, dass die Mieterstrommodelle für Vermieter bzw. 
Energiedienstleister wirtschaftlich tragfähig sind, taugen sie für ein echtes 
Geschäftsmodell. Unter diesen Voraussetzungen stehen auch die 
Stadtwerke Münster einem entsprechenden Produktangebot positiv 
gegenüber. 
 
Aufgrund der Erfahrung, welche unsere Abteilung T44 (Projektentwicklung 
und Betrieb von erneuerbaren Energien) bei der Betriebsführung von fast 
50 PV-Anlagen bereits gesammelt hat, sind ein Beratungsangebot oder 
eine Kooperation mit Gebäudebesitzern oder Hausverwaltungen jederzeit 
möglich. 
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
  
Stefan Grützmacher ppa. Markus Bieder

499-2019-A3

1854 Zeichen

Anhang zu den Gebäudeleitlinen Stand 26.03.2014 
 
 
 
Photovoltaikanlagen 
 
Alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet und in der Folge betrieben werden, sind mit 
einer Photovoltaikanlage auszustatten. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Betrachtung zu 
einem positiven Betriebsergebnis führt und dass die Gebäude von der Stadt Münster errichtet und 
in Folge betrieben werden. Auch bei langfristig angemieteten Objekten, die durch einen Investor 
errichtet werden, ist ebenfalls unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit eine PV -Anlage zu i n-
stallieren. Sollte der Investor diese errichten, so übernimmt die Stadt die Anlage zu einem verein-
barten Preis und betreibt diese. 
 
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis der Planungsdaten nach einem einheitlichen 
Verfahren durch das Energiemanagement. Als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird  
der Lastgang eines vergleichbaren Objektes angesetzt. 
 
Auf den verpflichtenden Einsatz eines Batteriespeichers wird verzichtet, da in der Regel bei Schu-
len, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden auch ohne den Einsatz eines Batteriespeichers 
hohe Eigenverbräuche, die zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit notwendig sind, erzielt werden 
können. 
 
 
 
Gründach 
 
Ein Gründach, das zusätzlich zur PV-Anlage errichtet wird, kann neben der CO
2-Speicherung auch 
weitere positive Aspekte wie z.B. die Regenwasserrückhaltung aufweisen.  
 
Im Errichtungsbeschluss wird daher bereits auf die mögliche Kombination einer PV -Anlage mit 
einem Gründach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV -Anlage 
und die Überprüfung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gründachs zielführend ist. Die Kombin a-
tion von Gründach und PV -Anlage führt in der Regel zu einer deutlich geringeren Leistung und 
erhöhten Kosten. 
Anlage 3

Anlage A

1892 Zeichen

Anlage A zur V/0499/2019 
 
Kurzüberblick 
Bis zum Jahr 2050 sollen laut Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Münster die CO2-
Emissionen im gesamten Stadtgebiet um mindestens 95 % und der Energieverbrauch um min-
destens 50 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden. Die Stadt Münster muss mit 
ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, diese anspruchsvollen Ziele zu erfüllen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Umsetzung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung und eines Quartiersmanagements 
wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs - und Entwicklung s-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des d ynamischen Mittelstandes in Nordrhein -
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
Das Teilziel lautet: 
Verstärkung der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung. 
 
Zielerreichung: 
Umsetzung der Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz für städtische Gebäude 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Bezeichnung der PG: Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die städtischen Klimaschutzziele werden weiter umgesetzt.

Beratungsverlauf (5)

03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 39.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauritzstraße 7
  • Klemensstraße 10
  • Zum Kaiserbusch
  • Burgwall
  • Legdenweg
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0499/2019
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37