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V/0131/2012/1

Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen

Vorlagen 09.03.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 11

Anlage 3, dazu Anlage 2 Aufwendungen SCP Nachweis

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Ansehen

Hauptvorlage V/0131/2012 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1 Kostenaufstellung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 3, dazu Anlage 1 Aufwendungen SCP Schreiben

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3, dazu Anlage 2 Aufwendungen SCP Nachweis

3507 Zeichen

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Hauptvorlage V/0131/2012 mit Anlagen

23360 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0131/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Schultheiß 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2012 Sportausschuss Vorberatung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kosten der kurz-, mittel- und langfristig erforderli-
chen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden und Außenanlagen des städtischen Stadi-
ons an der Hammer Strasse sowie des Neubaus  einer Toilettenanlage auf brutto insgesamt 
ca. 1.840.000 € belaufen (Kostenaufstellung - Anlage 1).  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
2.1 die planerischen Grundlagen für eine Sanierung des Hauptspielfeldes incl. der techni-
schen Vorinstallation für den Einbau einer Rasenheizung zu schaffen. Hierzu sind Fi-
nanzmittel i.H.v. ca. 706.000 € brutto erforderlich. Eine Realisierung soll  in der Spielpau-
se im Sommer 2012 erfolgen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die technischen Einrichtungen für die Wärmeer-
zeugung und die Energieversorgung außerhalb des Spielfeldes für einen Betrieb der Ra-
senheizung zusätzlich erforderlich sind. Die Kosten für diese Bauteile belaufen sich auf 
ca. 165.000 € brutto.
  
 
Für die Versorgung der Rasenheizung mit Energie (Errichtung Gasleitung, Wärmeerzeu-
ger und Schornsteinanlage etc.) entstehen weitere Aufwendungen i.H.v. 196.000 € brut-
to. Hierzu sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Beheizung der Rasenheizung über 
ein Wärmecontracting mit der Stadtwerke Münster GmbH zu realisieren. 
 
2.2 eine Planung für den Bau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funkti-
onsräume im Bereich der Nordtribüne bis zum Sommer 2012 zu erstellen und den politi-
schen Gremien vorzustellen. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten groben 
Schätzung auf rd. 204.000 € brutto. Eine Realisierung ist für 2013 vorzusehen. 
492-7070 
 
E-Mail: 
Schultheiss@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.03.2012 
V/0131/2012

- 2 - 
2.3 die für die Realisierung erforderlichen vertraglichen Regelungen (Errichtungs- und Zu-
schussvertrag) mit dem Verein zu vereinbaren.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
3.1 die Auszahlung der Finanzmittel in den Jahren 2012 - 2014 entsprechend der Bereitstel-
lung im Haushaltsplan 2012 (je 300.000 Euro in den Jahren 2012 – 2014) erfolgt. Inso-
weit sind  durch den Verein die über die 300.000 Euro der Jahre 2012 - 2014 hinausge-
henden Beträge zunächst vorzufinanzieren. Hierüber sind mit dem Verein SCP entspre-
chende vertragliche Vereinbarungen zu treffen.  
 
3.2 das städtische Vermögen – in Wahrnehmung der Eigentümerfunktion - dauerhaft zu si-
chern und das Stadion in einem akzeptablen Zustand zu erhalten ist. Über die Fort-
schreibung des Finanzierungsprogramms ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 zu 
entscheiden. 
 
3.3 die Verwaltung in Absprache mit dem SCP mögliche Bausteine für eine Gegenfinanzie-
rung (z.B. Solidarbeitrag Eintrittspreise, Tombola, Benefizspiele, etc.) prüft. 
 
3.4  die Beauftragung und die Bauherrenschaft zur Realisierung der Spielfeldsanierung und 
des Toilettenneubaus beim SCP liegt. Für die Umsetzung wird ein projektbezogener Ar-
beitskreis, bestehend aus Vertreter des Vereins, der bauausführenden Firmen und der 
Verwaltung, eingerichtet. 
 
3.5  die vertraglichen Regelungen des „Überlassungsvertrages“ über die Instandhaltung und 
den Betrieb des gesamten Stadions incl. der sanierten Bauteile zunächst nicht verändert 
werden. Bei Bedarf ist über eine Vertragsanpassung zu entscheiden.  
 
3.6 die Beteiligung der Stadt an den Gesamtkosten für den Betrieb und für die Instandhal-
tung des Stadions aufgrund dieser Investitionsmaßnahme zunächst unverändert bleibt. 
Über die mit dem Betrieb der Rasenheizung entstehenden zusätzlichen Energiekosten ist 
zu gegebener Zeit und je nach Realisierungsmodell (z.B. Contracting) zu entscheiden.  
 
3.7 das gesamte Stadion sowohl in der Wasserschutzzone II liegt als auch im Altlastenkatas-
ter als „Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. In Abhängigkeit vom Aufbau der 
Tragschichten des neuen Rasens und der Höhenlage sind Altlastensanierungsaufwen-
dungen nicht auszuschließen. Die Marge der Unwägbarkeiten ist dabei beachtlich. 
 
3.8  nach Beendigung der Maßnahmen zur Erneuerung des Spielfeldes das neu geschaffene 
Vermögen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Münster übergeht.   
 
3.9 auch im Fall der Errichtung eines (nicht kommunalen) Fußballstadions an der Nieber-
dingstraße das Preußen-Stadion an der Hammer Straße weiterhin als kommunale Sport-
stätte der Stadt Münster zur Verfügung stehen soll. 
 
4. Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 „Rah-
menkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Strasse erarbeiten und umsetzen“ ist 
damit erledigt. 
 
5. Die im Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage V/0071/2012 
aufgeworfenen Fragen werden mit dieser Vorlage beantwortet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Sachentscheidung zu Nr. 2 Auszahlungsermächti-
gungen in den Jahren 2012 und 2014 von insgesamt 900.000 € bestehen. Entsprechend der Be-
V/0131/2012

- 3 - 
schlussziffer 3.2 ist über die Fortschreibung des Finanzierungsprogramms im Rahmen der Haus-
haltsberatungen 2013 zu entscheiden. An zusätzlichen Aufwendungen entstehen jährliche bilan-
zielle Abschreibungen. Die weiteren städtischen Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhal-
tung des Stadions entsprechen den bisherigen Aufwendungen. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 4280 Sanierung Stadion Hammer 
Strasse 
   
Auszahlungen   2012 
2013 
2014 
300.000 
300.000 
300.000 
Ansatz 
Ansatz 
Ansatz 
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo   900.000 
 
Die Sperrvermerke im Haushaltsplan 2012 -2014 werden hiermit aufgehoben. 
 
Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen (Abschreibungen) werden für das 
Jahr 2012 aus dem vorhandenen Budget getragen. Ab 2013 werden die zusätzlichen Mittel in den 
Haushaltsplan 2013 ff. aufgenommen.  
 
Begründung: 
 
Ausgangslage/Chronologie:
 
 
Das Preußen-Stadion wurde am 13.06.1926  eingeweiht. Seitdem ist die Anlage – mit Ausnahme 
der neu erstellten Tribüne - und ihr unmittelbares Umfeld nahezu unverändert geblieben.  
 
Ausgelöst durch den Aufstieg des SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) am Ende der Saison 1989 
in die 2. Bundesliga begann die Diskussion um eine Sanierung und Verbesserung des städtischen 
Preußen-Stadions. Die Maßnahmen beschränkten sich auf die Verbesserung der Verkehrssicher-
heit im Stadion und die Erneuerung der im J uni 1988 aus Sicherheitsgründen abgebauten Flut-
lichtanlage. 
 
Aufgrund des Zustandes des Stadions wurden im August 1989 drei Planungsbüros beauftragt, ein 
langfristiges Entwicklungskonzept für das städtische Preußen-Stadion zu erarbeiten (Vorlage Nr. 
68/89 Bau). Bevor die Planungen zum Abschluss gebracht werden konnten, wurde am 05.11.1993 
in einer ersten Präsentation das ECE-Konzept zum „Preußen-Park Münster“ vorgestellt. Ende 
1998 (Vorlage Nr. 856/98) hat der Rat dem Verkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg 
Fidel zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im Gegenzug sollte ECE das städtische 
Preußen-Stadion zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tri-
bünensitzplätzen umbauen. Am 07.12.2000 erging das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) 
für das Land Nordrhein-Westfalen, das im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 400 
"Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärte und damit das Projekt beendete.  
   
Anfang 2001 beauftragte der Rat (Vorlage Nr. 92/01 E1) die Verwaltung, neue Standortvorschläge 
für ein bundesligataugliches, möglichst multifunktionales und voll nutzbares Fußballstadion zu er-
V/0131/2012

- 4 - 
arbeiten. Aus einer umfassenden Standortuntersuchung mit dargestellten 34 potenziellen Stand-
ortbereichen für den Neubau eines „Münsterland-Stadion“ im gesamten Stadtgebiet  entscheidet 
sich der Rat für einen eindeutig priorisierten Standort an der Nieberdingstraße zwischen DEK und 
B 51. Mitte 2003 erhält die Verwaltung den Auftrag (Vorlage Nr. 412/2003), das förmliche Verfah-
ren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt einzuleiten mit dem Ziel, den Standort 
"Nieberdingstraße" als "SO-Gebiet-Stadion" darzustellen und nachfolgend Voruntersuchungen 
(Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen.  
 
Über den gesamten Zeitraum beschränkten sich  die Baumaßnahmen  in der städtischen Liegen-
schaft „Preußen-Stadion“ an der Hammer Straße auf zwingend erforderliche Bauunterhaltungen.  
 
Im Oktober 2003 (Vorlagen Nr. 413/2003) erklärte der Rat verbindlich seine Absicht, für das Pro-
jekt „Münsterlandstadion“ (trotz der kurzfristig kaum gegebenen Realisierungschancen) eine in-
vestive Zuschussperspektive zu eröffnen. Dazu wurde bereits im Jahr 2004 (V/0939/2004) ein 
einmaliger, städtischer Investitionsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckgebunden entweder für eine 
perspektivische Stadion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für den 
Neubau einer Tribüne am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße zugunsten des Vereins 
SC Preußen 06 e.V. bereitgestellt. Dem vom SCP vorgeschlagenen Neubau der Haupttribüne 
stimmte der Rat am 18.06.2008 zu (V/0411/2008). Im Juni 2009 wurde die Baumaßnahmen durch 
das Paderborner Unternehmen „Bremer Aktiengesellschaft“ abgeschlossen und übergeben.   
 
Seit Mitte 2001 regelt ein zwischen der Stadt Münster und dem SCP abgeschlossener „Überlas-
sungsvertrag“ die Nutzung und die Unterhaltung des Stadions durch den Verein. Die Stadt beteiligt 
sich an den Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Stadions mit einem jährlichen 
Betrag i.H.v. 167.187,00 €; die Stadt übernimmt darüber hinaus die Kosten für Grundbesitzabga-
ben, Heizung, Strom und Wasser. Dieser „Überlassungsvertrag“ wurde  zuletzt Ende 2008 bis zum 
31.12.2025 verlängert (V/0903/2008). Nach den vom SCP vorgelegten Unterlagen übersteigt der 
erforderliche Unterhaltungsaufwand durch den Verein die zur Verfügung gestellte Summe maß-
geblich (siehe Anlage 2). 
 
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Fußballbundesliga musste die veralterte Flutlichtan-
lage erneuert werden. Dazu wurden dem SCP im Mai 2011 Finanzmittel in Höhe von max. 400.000 
€ brutto für die Aufrüstung der Flutlichtanlage zweckgebunden bereitgestellt (V/0350/2011).  
 
Im September 2011 stellte der Rat Finanzmittel i.H.v. 604.000 € für die Sanierung und den Umbau 
des Umkleidegebäudes am städtischen Preußen-Stadion zur Verfügung (V/0612/2011). Neben 
Schwarz-Weiß Münster 07 e.V. nutzen der SC Preußen 06 e.V. Münster  (Jugend- und Amateur-
bereich - Fußball und Leichtathletik) und nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme die Nutzer 
der Sporthalle Berg Fidel (z.B. USC Münster) einen Teilbereich dieses Gebäude. 
 
Zu 1. – 3.: 
 
Mit Schreiben vom 11.10.2011 reagiert der SCP auf die Kostenschätzung der Verwaltung zur Sa-
nierung der Westkurve. Der Verein hatte in dem Schreiben darum gebeten, die ermittelten Kosten 
i.H.v. 800.000 € mit Unterstützung eines Fachunternehmens nochmals einer Reflektion - mit dem 
Ziel einer Kostenreduzierung - zu unterziehen. Weiterhin sollte geprüft werden, wie die Sanierung 
der Westkurve sukzessive realisiert werden kann.   
 
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 haben die CDU- und SPD-Fraktion gemeinsam beantragt 
(A-R/0078/2011), vor weiteren Investitionsentscheidungen die zukünftig anfallenden Sanierungs- 
und Investitionsmaßnahmen im Sinne eines Rahmenkonzeptes zu benennen. Die von der Verwal-
tung im Haushaltsplan 2012 eingestellte Summe von 800.000 € wurde nicht beschlossen. Bis zur 
Vorlage eines Investitionsplans wurden für die dringenden Erhaltungs- und Renovierungsmaß-
nahmen des Stadions in den Jahren 2012 – 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrvermerk zur Verfü-
gung gestellt. Eine Freigabe der Haushaltsmittel bedarf eines politischen Beschlusses. Auch die 
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat in ihrem Änderungsantrag zur HA-Vorlage 
V/0131/2012

- 5 - 
V/0071/2012 darum gebeten, die Sanierungs- und Unterhaltsleistungen am/im Stadion darzustel-
len.  
 
Mit Schreiben vom 02.11.2011 hat auch die Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht der 
Stadt Münster mitgeteilt, dass kommunale Mittel nicht zur Unterstützung des Profifußballs genutzt 
werden dürfen. Deshalb wurde vereinbart, dass die Stadt Münster sämtliche kurz-, mittel- und 
langfristigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der städtischen Liegenschaft 
„Preußen Stadion“ sowie deren voraussichtliche Realisierungszeiträume darlegt.  
 
Mittlerweile hat die Verwaltung den baulichen Zustand der Gebäude und der Außenanlagen im 
städtischen Stadion an der Hammer Straße aufgenommen. Auf der Grundlage sportfachlicher und 
bauaufsichtlicher Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht 
und notwendiger Instandsetzungen wurden die Kosten der kurz-, mittel- und langfristig erforderli-
chen Sanierungsmaßnahmen im Stadion beziffert. Auch die Kosten für den Neubau der Toiletten-
anlage sind grob geschätzt worden. Details sind der beigefügten Kostenzusammenstellung ( Anla-
ge 1), die mit dem Verein rückgekoppelt wurde, zu entnehmen. 
 
In sportfachlicher und bautechnischer Hinsicht sind die vordringlichsten Maßnahmen die Erneue-
rung des völlig überalterten und nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechenden Ra-
sens sowie die Ausstattung der Stehränge (Nordstehtribüne) mit einer Toilettenanlage. Die Sanie-
rung des Rasens ist zur Sicherstellung des Spielbetriebs dringend und zwingend erforderlich. Nach 
Erkenntnissen der Verwaltung ist der Rasen seit mehr als 50 Jahren (!) nicht grundsaniert bzw. 
erneuert worden. Da kein einheitliches Oberflächengefälle mehr vorhanden ist, weist das Spielfeld 
große Höhenabweichungen auf, sodass die Erstellung eines neuen Planums zwingend erforderlich 
ist. Ferner ist der gesamte Unterbau nicht mehr sickerfähig und muss vollständig saniert werden. 
Dadurch bedingt sind ebenfalls die Vorschriften der DIN 18035 (Sportplätze) nicht mehr erfüllt. 
Aufgrund der in diesem Sommer stattfindenden Fußball-Europameisterschaft dauert die Spielpau-
se ungewöhnlich lange. Es ergibt sich die einmalige Gelegenheit, die Spielpause von 10 Wochen 
(19. – 29. KW) zu nutzen, um das Rasenhauptspielfeld  zu erneuern (gewöhnlich 6 Wochen Spiel-
pause). Die Sanierung des Hauptspielfeldes sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die für den 
Betrieb einer Rasenheizung erforderliche Infrastruktur einzubauen. Um eine Zerstörung des Ra-
sens zu vermeiden, sollte gleichzeitig mit der Nutzung des sanierten Spielfeldes auch die Rasen-
heizung in Betrieb genommen werden. Die Kosten der Spielfeldsanierung und der Rasenheizung 
(ohne Energieversorgung) belaufen sich auf insgesamt ca. 870.000 € brutto. 
 
Nach der Sanierung des Hauptspielfeldes sollte in 2013 der Neubau einer ausreichend dimensio-
nierten Toilettenanlage incl. Funktionsräume im Bereich der Nordstehtribüne realisiert werden. Die 
Planungen incl. einer detaillierten Kostenschätzung sind bis zum Sommer 2012 zu erstellen und 
den politischen Gremien zu präsentieren. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die 
Rückbau- und Neubaukosten auf ca. 203.000 € brutto.  
 
Aufgrund des ermittelten Sanierungsstaus an den Gebäuden und den Außenanlagen im städti-
schen Stadion werden darüber hinaus in den nächsten Jahren (kurz-, mittel- und langfristig)  zahl-
reiche weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten sich in der Summe auf ca. 
571.000 € brutto aufsummieren. Dabei wird berücksichtigt, dass die Westkurve zunächst nicht sa-
niert sondern ggf. durch ein „blowUp-Banner“ provisorisch und optisch ansprechend abgedeckt 
wird; hierzu liegt noch keine Kostenschätzung vor. 
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat und der damit verbundenen Aufhebung der Sperrvermerke 
im HHPlan 2012-2014 wird die Verwaltung mit dem SCP einen Errichtungs- und Zuschussvertrag 
abschließen, in dem  u. a. die Bauausführung, Projektabwicklung und städtische Beteiligung wäh-
rend der Umsetzung geregelt wird. Zur Abwicklung der Maßnahmen wird ein projektbezogener 
Arbeitskreis eingesetzt, der sich aus Vertretern des Vereins, der bauausführenden Firmen und der 
Verwaltung zusammensetzt. 
 
V/0131/2012

- 6 - 
V/0131/2012 
Durch die beabsichtigte Erneuerung des Rasenhauptspielfeldes, durch den Neubau der Toiletten-
anlage und durch die Sanierungsmaßnahmen erfährt das im Eigentum der Stadt befindliche Stadi-
on eine deutliche Aufwertung. 
 
Da es sich bei dem Stadion an der Hammer Straße um eine städtische Liegenschaft handelt, wird 
sich in der Bilanz der Stadt Münster nach erfo lgter Sanierung der Bestand des Anlagevermögens 
um die nachgewiesenen Kosten für die Aufrüstung des Spielfeldes erhöhen. Auf der anderen Seite 
sind durch die Stadt die sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer ergebenden jährlichen Ab-
schreibungsaufwendungen zu tragen. 
 
Zu 4.: 
 
Mit den Beschlüssen zu Beschlusspunkt 1-3 ist der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD-
Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 „Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Ham-
mer Strasse erarbeiten und umsetzen“ erledigt. 
 
Zu 5.: 
 
Mit Beschluss vom 16.07.2003 hat der Rat die Darstellung "SO-Gebiet-Stadion" im  Flächennut-
zungsplan der Stadt zur Standortsicherung eines bundesligatauglichen Stadions beschlossen. Hin-
tergrund ist insbesondere die Vorsorge, die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit an dem Standort 
"Nieberdingstraße" für ein Stadion zu sichern (z.B. Verhinderung heran rückender Wohnbebau-
ung). Die Darstellung im FNP zur Standortsicherung ist angemessen und vorsorgend für ein Ober-
zentrum wie Münster. Hiermit wird keine Aussage zu Investitionen durch die Stadt Münster getrof-
fen. 
 
Die Sanierungsmaßnahmen am städtischen Preußen-Stadion an der Hammer Straße tangieren 
weder die Sicherung des Stadionstandortes an der Nieberdingstraße noch schließen sich Planun-
gen durch den Verein oder von privater Seite aus. Im Falle der Errichtung eines Fußballstadions 
an der Nieberdingstraße verbleibt das bisherige Preußen-Stadion in kommunalem Eigentum. 
 
Die im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage 
V/0071/2012 gestellten Fragen sind damit beantwortet. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kostenzusammenstellung Gebäude und Außenanlagen des Preußen-Stadions 
 
Anlage 2: jährlicher Unterhaltungsaufwand städt. Stadion (Stand 2010)

Preußen Stadion, Kostenzusammenstellung Stand: 07.03.2012 Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012 
Objekt Maßnahmen Kosten 300 Kosten 400 Kosten  400 Kosten 400 Baukosten Kosten 700 Gesamtkosten kurzfristig mittelfristig langfristig 
Gebäude (Elektro) (Sanitär) (Heizung) brutto 
A Geschäftsstelle Hochbau: kein Sanierungsbedarf 
Elektro 5.000 € 5.000 € 600 €
5.600 € 5.600 €
Sanitär 8.000 € 8.000 € 960 € 8.960 € 8.960 €
Heizung 5.000 € 5.000 € 600 € 5.600 € 5.600 €
B Betriebsgebäude Dachabdichtung 18.802 € 18.802 € 2.256 € 21.058 € 21.058 €
Elektro 2.179 € 2.179 € 261 € 2.440 € 800 € 1.640 €
C Fanport Maler/Dachabdichtung 9.000 € 9.000 € 1.080 € 10.080 € 10.080 €
Elektro 2.000 € 2.000 € 240 € 2.240 € 2.240 €
Sanitär 3.600 € 3.600 € 432 € 4.032 € 4.032 €
Heizung 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 €
D Sanitärgebäude (falls kein  kurzfristiger Rückbau) 
Maler 5.357 € 5.357 € 643 € 6.000 € 2.000 € 4.000 €
Elektro 2.000 € 2.000 € 240 € 2.240 € 2.240 €
Sanitär 7.500 € 7.500 € 900 € 8.400 € 8.400 €
Heizung 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 €
E Kassenhäuschen Maler 3.500 € 3.500 € 420 € 3.920 € 3.920 €
Elektro 5.000 € 5.000 € 600 € 5.600 € 5.600 €
F Haupteingang Schlosser, Maler 6.500 € 6.500 € 780 € 7.280 € 7.280 €
G Gegentribüne Sicherheitsbeleuchtung 17.000 € 17.000 € 2.040 € 19.040 € 19.040 €
Blitzschutz 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 €
H Marathontor Betonsanierung, neue Toranlage 52.538 € 52.538 € 6.305 € 58.843 € 58.843 €
I Fernsehturm Abbau und Wiederaufbau 37.636 € 37.636 € 4.516 € 42.152 € 42.152 €
Blitzschutz 1.500 € 1.500 € 180 € 1.680 € 1.680 €
J Haupttribüne Erneuerung Treppenanlage 151.786 € 151.786 € 18.214 € 170.000 € 10.000 € 160.000 €
(vorbehaltlich der Überprüfung der Verkehrssicherhe it) 
K Jugendumkleide wird zurzeit saniert 0 €
Stadion Sicherheitsbeleuchtung, einschl. Rohrgräben 65.000 € 65.000 € 7.800 € 72.800 € 72.800 €
Fluchttore zum inneren Bereich 75.000 € 75.000 € 9.000 € 84.000 € 84.000 €
Grundleitungen Sanierung von Grundleitungen (Die Bestandsaufnahme wird derzeit durchgeführt, Kostenschätzungen liegen noch nicht vor)

Außenanlagen 
Vorplatz Geschäftsstelle Beseitigung akuter Mängel 7.000 € 7.000 €
Spielfeld Tenne Kein Handlungsbedarf 0 € 0 €
Vorplatz Stadioneingang Beseitigung akuter Mängel 2.000 € 2.000 €
Stehrang Ost Beseitigung akuter Mängel 
Gegengerade Beseitigung akuter Mängel 
Stehrang West zur Zeit gesperrt (Abdeckung über blowUp-Banner)       (Kostenschätzung liegt noch nicht vor) 0 € 0 €
Spielfeld Stadion Erneuerung des Spielfeldes incl. technischer Vorinstallation Rasenheizung 705.670 € 705.670 €
techn. Einrichtungen für Wärmeerzeugung und Energieversorgung 165.410 € 165.410 €
Energieversorgung der Rasenheizung (Gasleitung etc.) 196.000 € 196.000 €
Vorplatz Haupttribüne kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 €
Spielfeld Rasen (Training) kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 €
Spielfeld Kunstrasen kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 €
Sanierungskosten gesamt 1.628.125 € 1.296.275 € 311.690 € 20.160 €
Investitionskosten 
Sanitärgebäude Neubau pauschal pauschal pauschal pauschal 148.400 € 29.680 € 17 8.080 €
Sanitärgebäude Rückbau 23.000 € 23.000 € 2.760 € 25.760 €
Summe 203.840 €

Anlage 2 zur Vorlage V/0131/2012 
Jährlicher Unterhaltungsaufwand für das städt. Stadion an der 
Hammer Straße (Stand 2010) 
 
 
Stadt: Aufwand Stadion 
kalkulatorisch 
Abschreibungen 
a) Bestandsgebäude 48.113,07 €         
b) Neubau Haupttribüne 64.537,65 €         
c) Sportaußenanlagen 78.813,00 €         
Zwischensumme 191.463,72 €      
Echtzahlungen 
Betriebskosten laut Vertrag 106.491,24 €      
Summe 297.954,96 €    
Stadt: Zuschuss an Verein 
Echtzahlungen 
jährl. Zuschuss 167.187,00 €         
Summe 167.187,00 €    
Stadt: Gesamtsummen 
kalkulatorisch 
Abschreibungen 191.463,72 €         
Echtzahlungen 
Betriebskosten 106.491,24 €       
jährl. Zuschuss 167.187,00 €       273.678,24 €         
Summe 465.141,96 €    
 
 
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen a us dem Überlassungsvertrag legt der 
Verein bei der Stadt Münster jährliche Verwendungsn achweise vor. Die Höhe der 
Verwendungsnachweise in den Betrachtungszeiträumen 2008/2009 und 2009/2010 können 
der folgen Übersicht entnommen werden: 
 
Verein 
VN.2008/2009 249.472,95 €    
VN 2009/2010 319.156,68 €    
 
 
Damit liegen die vom Verein getätigten tatsächliche n Aufwendungen weit über dem 
jährlichen städtischen Zuschuss an den Verein.

Anlage 4

1896 Zeichen

	



   SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
Antrag  
 
Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Straße 
erarbeiten und umsetzen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
• einen Katalog mit den notwendigen Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen für das  
Stadion an der Hammer Straße zu erstellen, der die in den kommenden Jahren 
erforderlichen Maßnahmen aufführt. Die Maßnahmen sollen mit einem ungefähren 
Kostenrahmen versehen und in einer Prioritätenliste nach Wichtigkeit geordnet werden; 
 
• auf Grundlage dieses Kataloges ein Konzept für das  Preußenstadion bis zum Jahr 2020 
zu erstellen, das ein modulares Vorgehen ermöglicht; 
 
• für die dringenden Erhaltungs- und Renovierungsmaß nahmen des Stadions an der 
Hammer Straße in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrvermerk 
zur Verfügung zu stellen. Haushaltsreste können in das Folgejahr übertragen werden. 
 
Begründung: 
 
Seit vielen Jahren hat die Stadt Münster keine ausreichenden Bauunterhaltungsmaßnahmen 
im städtischen Stadion an der Hammer Straße durchgeführt. Im Zuge der Planungen für ein 
ECE-Center mit neuem Fußballstadion am Standort Hammer Straße in der 90er Jahren 
wurden die Investitionen in das alte, heute noch genutzte Stadion, fast auf Null geführt. 
Dadurch sind eigentlich auch routinemäßig durchzuführende Arbeiten unterlassen worden. 
Als Folge besteht ein enormer Investitionsstau. 
Um auch in den kommenden Jahren den Spielbetrieb des SC Preußen Münster, aber auch 
eine Nutzung durch andere gewährleisten zu können, soll nun ein Gesamtkonzept erstellt 
werden, um diese Situation in einer städtischen Liegenschaft zu verbessern und für den 
Erhalt städtischen Vermögens zu sorgen.   
 
Gez. H.-Dieter Sellenriek     gez. Holger Wigger 
CDU-Ratsfraktion                  SPD-Ratsfraktion

Anlage 1 Kostenaufstellung

2192 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012/1.Erg. 
 
Sanierung Preußen Stadion - Kostenaufstellung/Finanzierung (Stand 16.04.2012) 
 
 
  
Kosten 
 
Planung 
 
Gesamt- 
kosten 
 
2012–2013 
kurzfristig 
 
2014–2016 
mittelfristig 
 
 
2017–2020 
langfristig 
 
Kosten- 
beteiligung 
SCP 
 
Erneuerung des Hauptspielfeldes 
  1.067.000 
(1.367.000) 
706.000 
(1.006.000) 
   
*361.000  
• Erneuerung des Rasens   511.000 511.000    
• Technische Vorinstallation 
Rasenheizung unterhalb des Rasens 
  195.000 
 
195.000    
• Altlastensanierung (bei Bedarf)   (300.000) (300.000)    
• Technische Einrichtung 
Wärmeerzeugung  
  *165.000 
 
    
• Energieversorgung der Rasenheizung   *196.000     
 
Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes 
   
205.000 
 
205.000 
 
   
• Rückbau Altgebäude 23.000 3.000 26.000 26.000    
• Neubau Sanitärgebäude 149.000 30.000 179.000 179.000    
 
Anforderungen Brandschutzkonzept 
   
253.000 
 
125.000 
 
 
84.000 
 
44.000 
 
• Sicherheitsbeleuchtung (Gegentribüne, 
Stadion) 
82.000 
 
10.000 
 
92.000 
 
92.000 
 
   
• Blitzschutz (Gegentribüne, Fernsehturm) 4.500 500 5.000 5.000    
• Rettungswegkennzeichnung Stadion 11.500 1.500 13.000 13.000    
• Fluchttore zum inneren Bereich 75.000 9.000 84.000  84.000   
• Zusätzliche Fluchtore 53.000 6.000 59.000 15.000  44.000

Kosten 
 
Planung 
 
Gesamt- 
kosten 
 
2012–2013 
kurzfristig 
 
2014–2016 
mittelfristig  
 
2017–2020 
langfristig 
 
Kosten- 
beteiligung 
SCP 
Sanierungsmaßnahmen  
 
1.339.000 424.000 555.000 360.000  
• Beseitigung akuter Mängel 
(Geschäftsstelle, Betriebsgebäude, 
Fanport, Kassenhäuser, Haupteingang, 
Vorplatz, Außenanlagen,  
80.000 
 
9.000 
 
89.000 
 
89.000 
 
   
• Marathontor, Betonsanierung, neue 
Toranlage (einschl. Abbau / 
Wiederaufbau Fernsehturm) 
90.000 
 
10.000 
 
100.000 100.000    
• Stehränge  712.000 88.000 800.000 155.000 345.000 300.000  
• Einfriedungen 140.000 20.000 160.000 50.000 50.000 60.000  
• Platzbeleuchtung Haupteingang 18.000 2.000 20.000 20.000    
• Erneuerung Treppenanlage 
Haupttribüne 
160.000 10.000 170.000 10.000 
 
160.000   

	
  


















Ergänzungsvorlage Beschluss

26734 Zeichen

V/0131/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2012 Sportausschuss Vorberatung 
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
09.05.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen 
an den Gebäuden und Außenanlagen des städtischen Stadions an der Hammer Strasse so-
wie des Neubaus eines Sanitärgebäudes bis  zum Jahr 2020 auf brutto insgesamt ca. 3,00 
Mio. € belaufen (Kostenaufstellung - Anlage 1).  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
2.1 eine Sanierung des Hauptspielfeldes incl. der technischen  Vorinstallation unter-
halb des Rasens für den Einbau einer Rasenheizung vorzubereiten. Hierzu sind F i-
nanzmittel i.H.v. ca. 706.000 € bru tto erforderlich (Rasen und Unterbau: 511.000 €, 
Vorinstallation für Heizung unterhalb des Rasens 195.000 €)  Eine Realisierung soll 
aufgrund des extrem schlechten Zustands des Rasens in der Spielpause ab Mai 
2012 erfolgen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
 
 der SCP in seiner Bauherrenfunktion (s. 3.4) unmittelbar nach Ratsbeschluss 
mit der Maßnahme beginnen muss. 
 
 für die Errichtung und den Betrieb der Rasenheizung außerhalb des Spielfeldes 
technische Einrichtungen für die Wärmee rzeugung und die Energieverso rgung 
zusätzlich erforderlich sind. Die Kosten für diese Bauteile belaufen sich auf ca. 
165.000 € brutto; sie sind durch den SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) zu f i-
nanzieren.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0131/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Schultheiß 
Ruf: 
492-7070 
E-Mail: 
Schultheiss@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0131/2012/1 
 für die Versorgung der Rasenheizung mit Energie (Errichtung Gasleitung, 
Wärmeerzeuger und Schornsteinanlage et c.) weitere Aufwendungen i.H.v. 
196.000 € brutto entstehen. Diese Kosten sind durch den SC Preußen 06 e. V 
Münster (SCP) in Abstimmung mit den Stadtwerken  zu tragen. Hierzu sollte die 
Möglichkeit geprüft werden, die Beheizung der Rasenheizung über ein Wä r-
mecontracting mit den Stadtwerken Münster zu realisieren. 
 
 die Betriebskosten der Rasenheizung durch den SCP getragen werden.  
 
 voraussichtlich Kosten für die Beseitigung der Al tlasten im Stadion entstehen. 
Das gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II und ist im Altlastenkatas-
ter als „Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. Nach einer ersten unver-
bindlichen Kostenschätzung können sich die Kosten der Altlastenbeseitigung 
auf ca. 300.000 € brutto belaufen; sie können  - in Abhängigkeit von den Ergeb-
nissen der Bodenproben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens 
und der Höhenlage – höher oder niedriger ausfallen. Wie in vergleichbaren Fäl-
len, sind mögliche Sanierungskosten von der Sta dt Münster als Eigentümer zu 
tragen.  
 
2.2 eine Planung für den Bau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funkti-
onsräume im Bereich der Nordtribüne bis zum Herbst 2012 zu erstellen und den polit i-
schen Gremien vorzustellen. Die Baukosten belau fen sich nach einer ersten groben 
Schätzung auf rd. 205.000 € brutto. Eine Realisierung ist für 2013 vorzusehen. 
 
2.3 die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept (Anlage 1 - Sicherheitsbeleuch-
tung, Blitzschutz, Rettungswegkennzeichnung, Fluchttore) möglichst zeitnah um-
zusetzen. Hierzu sind in 2012 -2013 Haushaltsmittel von rd. 125.000 € brutto erfo r-
derlich.  
 
2.4 sukzessive in diesem Jahrzehnt  den Sanierungsstau - z.B. Sanierung des Mar a-
thontors und der vorhandenen Stehränge Ost und Nord (vorrangig die Blöcke O 
und N des Stehrangs Ost),  Sanierung der Treppenanlage Haup ttribüne sowie B e-
seitigung von Baumängeln - zu beheben. Nach einer ersten Schätzung beträgt das 
gesamte Kostenvolumen ca. 1,40 Mio. € brutto.  Je nach Haushaltsmitteln soll die 
Sanierung möglichst bis 2020 abgeschlossen sein. Gemäß Anlage 1 sind hierfür 
bis zum Jahr 2013  424.000 € vorgesehen.  
 
2.5 die für die Realisierung erforderlichen vertraglichen Regelungen (Errichtungs - und Z u-
schussvertrag) mit dem Verein zu vereinbaren. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
3.1 die Auszahlung der Finanzmittel in den Jahren 2 012 - 2014 entsprechend der Bereitstel-
lung im Haushaltsplan 2012 (je 300.000 Euro in den Jahren 2012 – 2014) erfolgt. Inso-
weit sind  durch den Verein die jeweils über die 300.000 Euro der Jahre 2012 - 2014 hin-
ausgehenden Beträge zunächst vorzufinanzieren. Hierüber sind mit dem Verein SCP 
entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen.  
 
3.2 die Verwaltung das städtische Preußen -Stadion an der Hammer Straße in einen 
mittelmäßig akzeptablen baulichen Zustand bringt  (siehe Ziffer 2.3 und 2.4) , den 
weiteren Spielbetrieb im Stadion sicherstellt und das städtische Immobilienverm ö-
gen - in Wahrnehmung der Eigentümerfunktion - sichert. Kurzfristig ist hierfür ein 
Betrag von 549.000 € (424.000 € plus 125.000 €) vorzusehen. Über die Fortschreibung 
des Finanzierungspr ogramms bis 2021 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 zu 
entscheiden.

- 3 - 
V/0131/2012/1 
3.3 die Verwaltung mit dem SCP Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung (z.B. Solidarbe itrag 
Eintrittspreise, Tombola, Benefizspiele, etc.) prüft.  
 
3.4  die Beauftragung und die Bauherrenschaf t zur Realisierung aller Bau - und Sani e-
rungsmaßnahmen beim SCP liegen.  Die Verwaltung wird den Prozess – wie in der 
Vergangenheit – eng begleiten und ihre Eigentümerfunktion wahrnehmen. 
 
3.5  die vertraglichen Regelungen des „Überlassungsvertrages“ über die In standhaltung und 
den Betrieb des gesamten städtischen Preußen -Stadions incl. der sanierten Bauteile z u-
nächst nicht verändert werden. Bei Bedarf ist über eine Vertragsanpassung zu entsche i-
den. 
 
3.6 die Beteiligung der Stadt an den Gesamtkosten für den Betrieb u nd für die Instandha l-
tung des Stadions aufgrund dieser Investitionsmaßnahme zunächst unverändert bleibt.  
 
3.7  nach Beendigung der Maßnahmen das neu geschaffene Vermögen entschädigungslos 
in das Eigentum der Stadt Münster übergeht.   
 
3.8 auch im Fall der Erricht ung eines (nicht kommunalen) Fußballstadions an der Niebe r-
dingstraße das städtische Preußen -Stadion an der Hammer Straße weiterhin als ko m-
munale Sportstätte der Stadt Münster zur Verfügung stehen soll. 
 
4. Der Rat nimmt die Antworten der Verwaltung zu den i n der gemeinsamen Sitzung des 
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Sportausschusses 
am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis (Anlage 3). 
 
5. Der gemeinsame Antrag der CDU - und SPD-Fraktion an den Rat Nr. A -R/0078/2011 „Rah-
menkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Strasse erarbeiten und umsetzen“ 
(Anlage 4) ist damit erledigt. 
 
6. Die im Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA -Vorlage V/0071/2012 
aufgeworfenen Fragen (Anlage 5) werden mit dieser Vorlage beantwortet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Finanzierung der für die Jahre 2012 bis 2 013 
vorgesehenen Maßnahmen Mittel von insgesamt 1,46 Mio. ( 1,76 Mio. €) brutto benötigt 
werden: 
 
Spielfeld:  706.000 € (1.006.000 € in Fall Altlastensanierung) 
(2.1) 
Sanitärgebäude: 205.000 € 
(2.2) 
Anforderungen 
Brandschutz: 125.000 € 
(2.3) 
Sanierungsstau 424.000 € 
(2.4) 
Die Kosten für die technische Einrichtung in Hö he von ca. 361.000 € werden vom SCP 
getragen. 
 
Zur Deckung stehen Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 2012 – 2014 von 
insgesamt 900.000 € (3 x 300.000 €) in der Produktgruppe 0801 „ Sportentwicklung, 
Sportanlagen und –stätten“, Investitionsmaßnahme 4280 „ Sanierung Stadion Hammer 
Strasse“ bereit.

- 4 - 
V/0131/2012/1 
Da die Investitionen für die Erneuerung des Rasens oberhalb der jährlichen Ausza h-
lungsermächtigung von 300.000 € liegen, ist die über diesen Betrag hinausgehende 
Summe vom SCP vorzufinanzieren. Die Auszahlungs ermächtigung deckt weitgehend 
den Investitionsbedarf für die Spielfeldsanierung und das Sanitärgebäude (ohne Altla s-
tenbeseitigung). 
 
Zur Finanzierung der kurzfristig anfallenden Kosten, resultierend aus den Anforderu n-
gen an den Brandschutz und dem Sanierungsstau in Höhe von 549.000 € werden für das 
HH 2012 überplanmäßig 200.000 € gemäß § 83 GO NRW bereitgestellt. Die vorläufige De-
ckung erfolgt durch Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0111 Immobilienm a-
nagement, Investitionsmaßnahme 0000 „Ankauf von Grun dvermögen“. Die endgültige 
Deckung ist über den Nachtragshaushaltsplan 2012 vorgesehen. Die Finanzierung der 
verbleibenden 349.000 € ist im HH-Plan 2013 vorzusehen. 
 
2. Die ab 2014 benötigten zusätzlichen Finanzmittel (gem. Anlage 1) sind in den Beratungen 
zum Haushaltsplan 2013 ff. zu berücksichtigen. 
 
3. Entsprechend der Beschlussziffer 3.2 ist über die Fortschreibung des Finanzierungspr ogramms 
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 zu entscheiden. An zusätzlichen Aufwendungen 
entstehen jährliche bilanzielle Abschreibungen. Die weiteren städtischen Aufwendungen für den 
Betrieb und die Unterhaltung des Stadions entsprechen den bisherigen Aufwendungen. 
 
Der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2012 wird hiermit aufgehoben. Darüber hinaus bekräftigt 
der Rat seine Absicht, die Auszahlungsermächtigung von je 300.000 € für 2012 bis 2014 
sowie die 349.000 € (s. II.1) für 2013 bereitzustellen.  
 
Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen (u.a. Abschreibungen  und Fi-
nanzierungsaufwendungen) werden für das Jahr 2012 aus dem vorhandenen Budget getragen. 
Ab 2013 werden diese zusätzlichen Aufwendungen in den Haushaltsplan 2013 ff. aufgeno m-
men. 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung:  
 
Angesichts der Diskussion in der gemeinsamen Sitzung des Sport- und Finanzausschusses 
am 15. März 2012 zum Sanierungserfordernis des Preußen-Stadions an der Hammer Straße 
und auf der Grundlage der g emeinsamen Zielsetzung, im  städtischen Preußen-Stadion an 
der Hammer Straße den weiteren Spielbetrieb sicherzustellen, das Stadion in einen mitte l-
mäßig akzeptablen baulichen Zustand zu bringen und das städtische Immobilienvermögen 
dauerhaft zu sichern, h at die Verwaltung den Sachverhalt nochmals aufbereitet und in di e-
ser Ergänzungsvorlage dargestellt. Um dieses Ziel zu erreichen sind in dieser Vorlage  die 
erkennbar notwendigen Bau - und Sanierungsma ßnahmen aufgeführt , mit Kosten (sofern 
möglich) versehen worden und deren Priorität  bei der Realisi erung (Zeitkorridor 2012 – 
2020) dargestellt. Gleichzeitig ist eine entsprechende Differenzierung der Aufwan dspositio-
nen nach kurz-, mittel und langfristigen Maßnahmen vorgenommen worden. Kurzfristig b e-
deutet dabei 2012 - 2013, mittelfristig 2014 - 2016 und langfristig 2017 – 2020. 
 
Insbesondere der extrem schlechte Zustand des Rasens hat zu mehreren Spielausfäl len 
und zu berechtigten kritischen Beurteilungen der Fachwelt geführt. Einige Gremienmitgli e-
der konnten sich mittlerweile persönlich vom Zustand des Rasens ein Bild machen. Die 
Verwaltung hat zum 23. April 2012 nochmals zu einer Begehung der Anlage unter F ührung 
des Sportvorstands SCP, Herrn Carsten Gockel, eingeladen. Durch Inaugenscheinnahme 
soll den Entscheidungsträgern die Möglichkeit gegeben werden, sich die Situation im Vo r-
feld der anstehenden Beratungen vor Augen zu führen und erläutern zu lassen.

- 5 - 
V/0131/2012/1 
 
Während die Ergebnisse des externen Gutachtens zur Zustandsbewertung des städtischen 
Stadions an der Hammer Straße einschl. einer Grobkostenschätzung für notwendige Sani e-
rungsmaßnahmen an den Stehrängen, Fluchttoren etc., in diese E1 -Vorlage einfließen, kön-
nen verbindliche Aussagen zur Altlastenproblematik im Stadion erst nach weitergehenden 
Untersuchungen geliefert werden. Ob und inwieweit diesbezüglich überhaupt Kosten anfa l-
len, lässt sich erst im Rahmen der Baumaßnahme feststellen. 
 
In der Anlage 3 dieser Ergänzungsvorlage sind die Antworten der Verwaltung zu den i n der 
gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und 
des Sportausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen dezidiert dargestellt.  
 
Ausgangslage/Chronologie: (s. Vorlage 0131/2012 vom 07.03.2012) 
 
Das städtische Preußen -Stadion wurde am 13.06.1926 eingeweiht. Seitdem ist die Anlage – mit 
Ausnahme der neu erstellten Tribüne - und ihr unmittelbares Umfeld nahezu unverändert gebli e-
ben.  
 
Ausgelöst durch den Au fstieg des SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) am E nde der Saison 1989 
in die 2. Bundesliga begann die Diskussion um eine Sanierung und Verbess erung des städtischen 
Preußen-Stadions. Die Maßnahmen beschränkten sich auf die Verbesserung der Verkehrssiche r-
heit im Stadion und die Erneuerung der im Juni 1988 aus Sicherheitsgründen abgebauten Flu t-
lichtanlage. 
 
Aufgrund des Zustandes des Stadions wurden im August 1989 drei Planungsbüros beauftragt, ein 
langfristiges Entwicklungskonzept für das städtische Preußen -Stadion zu erarbeiten (Vorlage Nr. 
68/89 Bau). Bevor die Planungen zum Abschluss gebracht werden konnten, wurde am 05.11.1993 
in einer ersten Präsentation das ECE -Konzept zum „Preußen -Park Münster“ vorgestellt. Ende 
1998 (Vorlage Nr. 856/98) hat der Rat dem V erkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg F i-
del zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im G egenzug sollte ECE das städtische 
Preußen-Stadion zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tr i-
bünensitzplätzen umbauen. Am 07.12.2000 erging das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) 
für das Land Nor drhein-Westfalen, das im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 400 
"Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärte und damit das Projekt beendete.  
   
Anfang 2001 beauftragte der Rat (Vorlage Nr. 92/01 E1) die Verwaltung, neue Standortvo rschläge 
für ein bundesligataugliches, möglichst multifunktionales und voll nutzbares Fußballstadion zu e r-
arbeiten. Aus einer umfassenden Standortuntersuchung mit dargestellten 3 4 potenziellen Stan d-
ortbereichen für den Neubau eines „Münsterland -Stadion“ im gesamten Stadtgebiet  entscheidet 
sich der Rat für einen eindeutig priorisierten Standort an der Nieberdingstraße zwischen DEK und 
B 51. Mitte 2003 erhält die Verwaltung den Auf trag (Vorlage Nr. 412/2003), das förmliche Verfa h-
ren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt einzuleiten mit dem Ziel, den Standort 
"Nieberdingstraße" als "SO -Gebiet-Stadion" darz ustellen und nachfolgend Voruntersuchungen 
(Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen.  
 
Über den gesamten Zeitraum beschränkten sich die Baumaßnahmen  in der städtischen Liege n-
schaft „Preußen-Stadion“ an der Hammer Straße auf zwingend erforderliche Bauunterhaltungen.  
 
Im Oktober 2003 (Vorlagen Nr. 413/2003) e rklärte der Rat verbindlich seine Absicht, für das Pr o-
jekt „Münsterlandstadion“ (trotz der kurzfristig kaum gegebenen Realisierungschancen) eine inves-
tive Zuschussperspektive zu eröffnen. Dazu wurde bereits im Jahr 2004 (V/0939/2004) ein einm a-
liger, städtischer Investitionsbeitrag in Höhe von 5 Mio.  € zweckgebunden entweder für eine pe r-
spektivische Stad ion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für den 
Neubau einer Tribüne am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße z ugunsten des Vereins 
SC Preußen 06 e .V. bereitgestellt.  Dem vom SCP vorgeschlagenen Neubau der Haupttribüne

- 6 - 
V/0131/2012/1 
stimmte der Rat am 18.06.2008 zu (V/0411/2008). Im Juni 2009 wurde die Baumaßnahmen durch 
das Paderborner Unternehmen „Bremer Aktiengesellschaft“ abgeschlossen und übergeben.   
 
Seit Mitte 2001 regelt ein zwischen der Stadt Münster und dem SCP abgeschlossener „Überla s-
sungsvertrag“ die Nutzung und die Unterhaltung des Stadions durch den Verein. Die Stadt beteiligt 
sich an den Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Stad ions mit einem jährlichen 
Betrag i.H.v. 167.187,00 €; die Stadt übernimmt darüber hinaus die Kosten für Grundbesitzabg a-
ben, Heizung, Strom und Wasser. Dieser „Überlassungsvertrag“ wurde  zuletzt Ende 2008 bis zum 
31.12.2025 verlängert (V/0903/2008). Nach den v om SCP vorgelegten Unterlagen übersteigt der 
erforderliche Unterhaltungsaufwand durch den Verein die zur Verfügung gestellte Summe ma ß-
geblich (siehe Anlage 2). 
 
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Fußballbundesliga musste die veralterte Flutlichta n-
lage erneuert werden. Dazu wurden dem SCP im Mai 2011 Finanzmittel in Höhe von max. 
400.000 € brutto für die Aufrüstung der Flutlichtanlage zweckgebunden bereitgestellt 
(V/0350/2011).  
 
Im September 2011 stellte der Rat Finanzmittel i.H.v. 604.000 € für die Sanierung und den Umbau 
des Umkleidegebäudes am städtischen Preußen -Stadion zur Verfügung (V/0612/2011). Neben 
Schwarz-Weiß Münster 07 e.V. nutzen der SC Preußen 06 e.V. Münster  (Jugend - und Amateur-
bereich - Fußball und Leichtathletik) und nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme die Nutzer 
der Sporthalle Berg Fidel dieses Gebäude. 
 
Zu 1. – 3.: 
 
Mit Schreiben vom 11.10.2011 reagiert der SCP auf die Kostenschätzung der Verwaltung zur S a-
nierung der Westkurve. Der Verein hatte in dem Schreiben darum gebeten , die ermittelten Kosten 
i.H.v. 800.000 € mit Unterstützung eines Fachunternehmens nochmals einer Reflektion - mit dem 
Ziel einer Kostenreduzierung - zu unterziehen. Weiterhin sollte geprüft werden, wie die Sanierung 
der Westkurve sukzessive realisiert werden kann.   
 
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 haben die CDU - und SPD-Fraktion gemeinsam beantragt 
(A-R/0078/2011), vor weiteren Investitionsentscheidungen die zukünftig anfallenden Sanierungs - 
und Investitionsmaßnahmen im Sinne eines Rahmenkonzeptes zu benennen. Die von der Verwal-
tung im Haushaltsplan 2012 eingestellte Summe von 800.000 € wurde nicht beschlossen. Bis zur 
Vorlage eines Investitionsplans wurden für die dringenden Erhaltungs - und Renovierungsma ß-
nahmen des Stadions in den Jahren 2012 – 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrv ermerk zur Verf ü-
gung gestellt. Eine Freigabe der Haushaltsmittel bedarf eines politischen Beschlusses. Auch die 
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat in ihrem Änderungsantrag zur HA -Vorlage 
V/0071/2012 darum gebeten, die Sanierungs - und Unterhaltsleistungen am/im Stadion darzuste l-
len.  
 
Mit Schreiben vom 02.11.2011 hat auch die Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht der 
Stadt Münster mitgeteilt, dass kommunale Mittel nicht zur Unterstützung des Profifußballs g enutzt 
werden dürfen. Deshalb wurde vereinbart, dass die Stadt Münster sämtliche kurz -, mittel - und 
langfristigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der städtischen Liegenschaft 
„Preußen Stadion“ sowie deren voraussichtliche Realisierungszeiträume darlegt.  
 
Mittlerweile hat die Verwaltung den baulichen Zustand der Gebä ude und der Außenanlagen im 
städtischen Preußen-Stadion an der Hammer Straße aufgenommen. Auf der Grundlage sportfach-
licher und bauaufsichtlicher Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssiche-
rungspflicht und notwendiger Instandsetzungen wurden die Kosten der erforderlichen Sani e-
rungsmaßnahmen im Stadion beziffert. Auch die Kosten für den Neubau der Toilettenanlage sind 
grob geschätzt worden. Details sind der beigefügten Kostenzusa mmenstellung (Anlage 1), die mit 
dem Verein rückgekoppelt wurde, zu entnehmen.

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V/0131/2012/1 
 
Nach gemeinsamer Auffassung von Stadt  und SCP sind die Maßnahmen nach zeitlichen 
Prioritäten gem. Anlage 1 zu realisieren. Unter sportfachlichen Gesichtspunkten und zur Sicher-
stellung des Spielbetriebs ist die Erneuerung des Rasens dringend und zwingend erforderlich. 
Nach Erkenntnissen der Verwaltung ist der R asen seit mehr als 50 Jahren (!) nicht grundsaniert 
bzw. erneuert worden. Da kein einheitliches Oberflächengefälle mehr  vorhanden ist, weist das 
Spielfeld große Höhenabweichungen auf, s odass die Erstellung eines neuen Planums zwingend 
erforderlich ist. Ferner ist der gesamte Unterbau nicht mehr sickerfähig und muss vollständig s a-
niert werden. D adurch bedingt sind ebenfalls  die Vorschriften der DIN 18035 (Sportplätze) nicht 
mehr erfüllt. Aufgrund der in diesem Sommer stattfindenden Fußball -Europameisterschaft dauert 
die Spielpause ungewöhnlich lange. Es ergibt sich die einmalige Gelegenheit, die Spielpause von 
10 Wochen (19.  – 29. KW) zu nutzen, um das Rasenhauptspielfeld  zu erneuern (gewöhnlich 6 
Wochen Spielpause). Die Sanierung des Hauptspielfeldes sollte auf jeden Fall genutzt werden, um 
die für den Betrieb einer Rasenheizung erforderliche Infrastruktur einzubauen. Um eine Zerstörung 
des Rasens zu verme iden sollte gleichzeitig mit der Nutzung des sanierten Spielfeldes auch die 
Rasenheizung in Betrieb genommen werden.  Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1. 067.000 € 
brutto (1.367.000 €); auf die Stadt Münster entfallen die Kosten der Spielfeldsani erung und 
der technischen Vorinstallation der Rasenheizung i.H.v. 706.000 € brutto (1.006.000 €).  Der 
SCP trägt die zusätzlichen Kosten von ca. 361.000 € brutto  für die technische Ausstattung 
sowie die Betriebskosten der Rasenheizung (s. Anlage 1). 
 
Das gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II und ist im Altlastenkataster als „Al t-
lastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. Die Kosten der Altlastenbeseitigen bela ufen 
sich - nach einer ersten groben Schätzung - auf max. 300.000 € brutto; sie können  - in Ab-
hängigkeit vom Ergebnis der Bodenproben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen R a-
sens und der Höhenlage – höher oder niedriger ausfallen. 
 
Nach der Sanierung des Hauptspielfeldes sollte  nach Beschluss im Herbst 2012  spätestens in 
2013 der Neubau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funktionsräume im B e-
reich der Nordstehtribüne realisiert werden. Die Planungen incl. einer detaillierten Kostenschä t-
zung sind bis zum Sommer 2012 zu erstellen und den politisc hen Gremien zu präsentieren. Nach 
einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten auf ca. 205.000 €.  
 
Aufgrund der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept  und des ermittelten Sanierung s-
staus an den Gebäuden und Außenanlagen im städtischen Stadion werden darüber hinaus in den 
nächsten 10 Jahren zahlre iche weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten sich in 
der Summe auf ca. 1,5 Mio. € brutto aufsummieren. Dabei wird berücksichtigt, dass die Westku rve 
zunächst nicht saniert sondern ggf. provisorisch durch ein „blowUp-Banner“ abgedeckt wird; hierzu 
liegt noch keine Kostenschätzung vor. 
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat und der damit verbundenen Aufhebung der Sperrverme rke 
im HHPlan 2012-2014 wird die Verwaltung mit dem SCP einen Errichtungs - und Zuschussvertrag 
abschließen, in dem u. a. die Bauausführung, Projektabwicklung und städtische Beteiligung wä h-
rend der Umsetzung geregelt wird. Zur Abwicklung der Maßnahmen wird ein e Projektgruppe ein-
gesetzt, d ie sich aus Vertretern des Vereins, der bauausführenden Firmen und der Ve rwaltung 
zusammensetzt. 
 
Durch die beabsichtigte Erneuerung des Rasenhauptspielfeldes, durch den Neubau der Toilette n-
anlage und durch die Sanierungsmaßnahmen erfährt das im Eigentum der Stadt befindliche Stad i-
on eine deutliche Aufwertung. 
 
Da es sich bei d em Preußen -Stadion an der Hammer Straße um eine städtische Li egenschaft 
handelt, wird sich in der Bilanz der Stadt Münster nach erfolgter Sanierung der Bestand des Anl a-
gevermögens um die nachgewiesenen Kosten für die Aufrüstung des Spielfeldes erh öhen. Auf der 
anderen Seite sind durch die Stadt die sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer ergebenden 
jährlichen Abschreibungsaufwendungen zu tragen.

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V/0131/2012/1 
 
Zu 4: 
 
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liege n-
schaften und des Sp ortausschusses am 15.03.2012 hat die Verwaltung die Vorlage 
V/0131/2012 einschl. einer aktualisierten Kostenzusammenstellung vorgestellt. Ziel der 
Verwaltung ist es, das Stadion in einen mittelmäßig akzeptablen Zustand zu bringen, den 
weiteren Betrieb des Stadions sicherzustellen, das  städtische Immobilienvermögen zu s i-
chern und dazu ein modulares Vorgehen bis 2020 zu vereinbaren. A ngesichts der in der 
gemeinsamen Sitzung aufgeworfenen Fragen ist die Vorlage V/0131/2012 von der Tage s-
ordnung des Rates am 21 .03.2012 genommen und die Ve rwaltung gebeten worden, bis zur 
nächsten Beratungskette die Fragen aus der Politik zu beantworten. In der Anlage 3 sind die 
Fragen und die entsprechenden Antworten dezidiert nachzulesen. 
 
Zu 5.: 
 
Mit den Beschlüssen zu Beschlus spunkt 1 -3 ist der gemeinsame Antrag der CDU - und SPD -
Fraktion an den Rat Nr. A -R/0078/2011 „Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Ha m-
mer Strasse erarbeiten und umsetzen“ (Anlage 4) erledigt. 
 
Zu 6.: 
 
Mit Beschluss vom 16.07.2003 hat der Rat die Darstellung "SO-Gebiet-Stadion" im  Flächennu t-
zungsplan der Stadt zur Standortsicherung eines bundesligatauglichen Stadions beschlossen. Hin-
tergrund ist insbesondere die Vorsorge, die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit an dem Standort 
"Nieberdingstraße" für ein Stadion zu sichern (z.B. Verhinderung heran rückender Wohnbeba u-
ung). Die Darstellung im FNP zur Standortsicherung ist angemessen und vorsorgend für ein Obe r-
zentrum wie Münster. Hiermit wird keine Aussage zu Investitionen durch die Stadt Münster getro f-
fen. 
 
Die Sanierungsmaßnahmen am städtischen Preußen -Stadion an der Hammer Straße tangieren 
weder die Sicherung des Stadionstandortes an der Nieberdingstraße noch schließen sich Planu n-
gen durch den Verein oder vo n privater Seite aus. Im Falle der Errichtung eines Fußballstadions 
an der Nieberdingstraße verbleibt das bisherige Preußen-Stadion in kommunalem Eigentum. 
 
Die im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA -Vorlage 
V/0071/2012 gestellten Fragen (Anlage 5) sind damit beantwortet. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kostenaufstellung Sanierung Preußen-Stadion (Stand 16.04.2012) 
 
Anlage 2: jährlicher Unterhaltungsaufwand städt. Stadion (Stand 2010)

- 9 - 
V/0131/2012/1 
Anlage 3: Beantwortung der i n der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, 
Beteiligungen, Liegenschaften und des Sportausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen 
Fragen 
 
Anlage 4: gemeinsamer Antrag der CDU/SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 
 
Anlage 5: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage V/0071/2012

Anlage 3, dazu Anlage 1 Aufwendungen SCP Schreiben

4601 Zeichen

SC Preußen 06 e.V. Münster

Deutscher Vizemeister 1951 : Deutscher Amateurlneister 1994

Fiffi-Gerritzen-Weg |
48153 Münster

Fon 0251 987 27-0
Fax 0251 9 87 27 - 40

www.scpreussen-muenster.de

Präsidium
Dr. Marco de Angelis (Präsident)
SC Preußen 06 e.V. Münster - Fiffi-Gerritzen-Weg | - 48153 Münster Georg Kr nn
Carsten Gockel
Siegmund Höing
An den ® .
Oberbürgermeister der Stadt Münster A
- Sportamt - [Aufsichtsratsvorsitzender)
Albersloher Weg 33 Micha Kin
48155 Münster
Datum F J
02.04.2012 Mark-Oliver Schrader
Wilheln ellenbach
Wilfried Tandetzki
/itkowski
Marc Zahlmann
Städtisches Preußen-Stadion an der Hammer Straße ne Ps
BLZ 400 501 50 Konto 67
Hier: Aufstellung des Vereins über die erbrachten Leistungen im LBS 53201008
Zeitraum 01. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2011. Hauptsponsor
Bezug: Überlassungsvertrag vom 21. Juni 2007

1. Nachtragsvertrag vom 19. März 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend überreichen wir Ihnen eine Aufstellung der Aufwendungen des
Vereins für die Unterhaltung und den Betrieb des Städtischen Preußen-
Stadions im Zeitraum 01. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2011, also für
die letzten 3 = Jahre.

In diesem Zeitraum hatte der Verein Ausgaben im Bereich der laufenden
Unterhaltung und des Betriebs des Stadions sowie für Investitionen in das
Stadion wie folgt in Höhe von:

01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 307.792,48 € netto
01. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 675.002,82 € netto
01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 358.509,94 € netto
01. Juli 2011 bis 31. Dez. 2011 (Hj.) 381.510,34 € netto
Summe 1.722.815,58 € netto

Teil A der Tabelle beziffert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die
Aufwendungen des Vereins für die laufende Unterhaltung und den laufen-
den Betrieb entsprechend dem Pflichtenkatalog des Vereins in $ 7 des
Überlassungsvertrages.

Gemäß 8 7 obliegen dem Verein folgende Aufgabenbereiche:

Bauunterhaltung (Nr. 1)

Unterhaltung und Pflege des Stadions einschließlich der Rasen-
plätze (Nr. 2, 3)

Bewirtschaftung und der Betrieb einschließlich der Haus- und
Platzmeisterdienste (Nr. 4)

Sicherstellung der Verkehrssicherheit (Nr. 5, 8)

Sicherstellung der Ordnung, Ordnungsdienst während des Spielbe-
triebes (Nr. 6)

Reinigung der Anlage und des Umfeldes (Nr. 7)
Versicherungsschutz (Nr. 9)

Wartung und Reparatur, Ersatz der überlassenen Geräte und Ma-
schinen (Nr. 12)

In diesen Bereichen hatte der Verein in dem oben genannten Zeitraum die aus der
beigefügten Tabelle ersichtlichen Netto-Ausgaben.

In der dritten Spalte der Tabelle ‚5 7 Nummer“ können Sie entnehmen, welchem
Pflichtenbereich die jeweilige Ausgabe gerade zuzuordnen ist.

Zu dem Bereich laufende Instandhaltung Stadion (Konto 4240) gehören unter anderem
ständig wiederkehrende Ausgaben für Wartung und Reparaturen, Stadionreinigung, Ra-
senarbeiten, Dünger etc..

Teil B der Tabelle beziffert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die über den
laufenden Unterhalt und Betrieb hinausgehenden Investitionen des Vereins in das
Stadion in Höhe von zusammen 600.000,- Euro netto. Die dabei neu geschaffenen
Wirtschaftsgüter sind vollumfänglich in das rechtliche Eigentum der Stadt Münster
als Stadioneigentümerin übergegangen.

So hat der Verein in 2009 einen Betrag in Höhe von 118.051,28 € (netto) aus eige-
nen Mitteln in die Überdachung der Gegengerade (Stehplätze) investiert. Der sei-
nerzeit von der Stadt Münster gewährt Zuschuss für die Errichtung der neuen
Haupttribüne und die Überdachung der Gegengerade in Höhe von 5. Mio. Euro
reichte nicht zur vollständigen Realisierung beider Bauvorhaben aus. Der Verein hat
sich dann zur Beteiligung an den Baukosten in vorgenannter Höhe entschieden.

Weiter hat der Verein in 2009 und 2011 den Innenausbau der neuen Haupttribüne
(erstes und zweites Obergeschoss) ebenfalls aus eigenen Mitteln durchgeführt und
dafür insgesamt 341.498,85 € (netto) aufgewandt. Für den Ausbau der Spiele-
rumkleide im Untergeschoss der neuen Haupttribüine hat der Verein weitere
10.000,00 € (netto) aufgebracht.

Als weitere größere Investitionen des Vereins in das Stadion sind zu nennen die In-
stallation einer polizeilich geforderten Videoanlage (24.454,58 €), einer Einbruch-
meldeanlage (10.325,70 €), die Errichtung der Anzeigentafel (35.737,90 €), neue
Kassenhäuschen (6.085,44 €) sowie die Anschaffung von fünf Toiletten-Containern

(30.285,91 €). Auch insoweit handelt es sich um Nettobeträge. Weitere Ausgaben
können Sie der anliegenden Aufstellung entnehmen.

Der Verein ist jederzeit und gerne bereit, Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen und
die Ausgabenbelege zu gewähren und bietet dies hiermit ausdrücklich an.

Anlage 3

10225 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Anlage 3 zu V/0131/2012/1.Erg. 
 
 
Antwort der Verwaltung auf die in der gemeinsamen S itzung des Ausschusses für 
Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Spor tausschusses am 15.03.2012 
aufgeworfenen Fragen zur Sanierung des Preußen-Stadions 
 
 
 
1. Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung die Ein teilung der Maßnahmen in kurz-, 
mittel- und langfristig vor dem Hintergrund der zur  Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel vorgenommen? Definition von kurz-, mittel- und langfristig!  
 
Die Einteilung der Maßnahmen in kurz-, mittel- und langfristig erfolgte aufgrund baufachlicher 
Notwendigkeiten; dabei soll insbesondere den sicher heitsrelevanten Maßnahmen Rechnung 
getragen werden. Unter Berücksichtigung der zur Ver fügung stehenden Haushaltsmittel 
werden die erforderlichen Maßnahmen in einem zweiten Schritt zeitlich gestreckt. 
Die Fristigkeiten werden zeitlich wie folgt definiert: 
 
• kurzfristig  2012 und 2013 
• mittelfristig 2014 bis 2016 
• langfristig  2017 bis 2021 
 
2. Er wird gebeten, die Sanierungsmaßnahmen zu prio risieren; dabei sind die zwingend 
erforderlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen vorrangig zu betrachten.  
 
Die Priorisierung der notwendigen Sicherheitsmaßnah men ist der als Anlage 1 beiliegenden 
Kostenzusammenstellung Preußen-Stadion zu entnehmen ; diese Maßnahmen sind der 
Kategorie „kurzfristig“ zugeordnet.  
Die vom Arbeitskreis Stadionsicherheit darüber hina us geforderten Maßnahmen zur 
Verbesserung der Sicherheit im Stadion sind in der Anlage 1 berücksichtigt (Beleuchtung 
Haupteingang).  
 
3. Es wird um einen Deckungsvorschlag gebeten, um z umindest die kurzfristigen 
Maßnahmen haushalterisch abzusichern.  
 
Die Finanzierung der kurzfristigen Maßnahmen ist in der Vorlage (E1) im Punkt II. 1. 
dargestellt.  
 
4. Welche Maßnahmen übernimmt der Verein SC Preußen  06 e.V. im Rahmen des 
Überlassungsvertrages?  
 
Der SC Preußen 06 e. V. Münster übernimmt gemäß gül tigem Überlassungsvertrag vom 
21.06.2007 folgende Maßnahmen/Kosten: 
§ 5 (3) Betriebsführung 
Alle Nebenkosten mit Ausnahme der Grundbesitzabgabe n, Heizung, Strom, Wasser, 
Feuerversicherung. 
§ 7 Pflichten des Vereins 
Im § 7 sind die Pflichten des Vereins in den Ziffern 1 – 14 geregelt. 
• Ziffer 1:  Bauunterhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, I nspektion und Wartung) des 
Vertragsgegenstandes in dem Zustand, in dem der Ver tragsgegenstand dem Verein nach

Sanierung durch die Stadt übergeben wurde, auf der Grundlage der einschlägigen DIN-
Vorschriften. 
Dazu gehören u. a. auch regelmäßig wiederkehrende L eistungen wie Wartung der 
Haustechnik und der Sicherheitseinrichtungen sowie bedarfsweise Reparaturen und Ersatz 
an Bauteilen und technischen Anlagen. 
• Ziffer 2: Unterhaltung und Pflege des Vertragsgegenstandes au f der Grundlage der 
einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der Pflegeanle itung für Tennen-, Rasen- und 
Kunststoffplätze. 
Dazu gehören u. a. auch regelmäßig wiederkehrende L eistungen wie Rasenschnitt, 
Rasenpflege, Bewässerung, Düngung, Lüftung, Tiefenl ockerung, Besandung und 
mechanische Wildwuchsbekämpfung sowie bedarfsweise Reparaturen und Ersatz an 
Spielflächen einschließlich der Sportgeräte und an Verkehrsflächen. 
• Ziffer 3: Leistungen, die der Verein nicht durch eigenes Pers onal fachgerecht vornehmen 
kann, sind durch Fachfirmen ausführen zu lassen. Di es gilt insbesondere für die Wartung 
bzw. Reparatur der elektrischen Anlagen. 
• Ziffer 4:  Bewirtschaftung und Betrieb des Vertragsgegenstand es einschließlich Haus- und 
Platzmeisterdienste. 
• Ziffer 5: Sicherstellung, dass Grundstücke, Gebäude und Anlag en gem. § 1 jederzeit den 
Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechen. 
• Ziffer 6: Sicherstellung der Ordnung im Stadion im Rahmen der  als Anlage 3 beigefügten 
„Ordnung im Städtischen Preußen-Stadion“. 
• Ziffer 7:  Reinigung des Vertragsgegenstandes und des unmitte lbaren Umfeldes im 
unmittelbaren Anschluss an den Spielbetrieb der 1. Fußballmannschaft. 
• Ziffer 8:  Verkehrssicherungspflicht einschließlich Winterdienst für den Vertragsgegenstand. 
• Ziffer 9: Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschu tzes für den 
Vertragsgegenstand ohne Feuerversicherung, insbeson dere Abschluss einer 
Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe, die Sach- und Körperschäden abdeckt, die 
beim Betrieb und der Unterhaltung des  Vertragsgegenstandes entstehen. 
Die Stadt ist insoweit von allen Haftpflichtansprüchen freizustellen. 
• Ziffer 10: Dieser Vertrag ersetzt nicht Erlaubnisse, Genehmigu ngen und Konzessionen für 
den Betrieb und die Unterhaltung des Vertragsgegens tandes, die ggf. vom Verein 
einzuholen sind. 
• Ziffer 11:  Ermöglichung von Nutzungen durch die Stadt einschl ießlich des Trainings- und 
Spielbetriebes des Sportvereins BFV 72 Münster e. V. 
• Ziffer 12:  Wartungen, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für  Geräte und Maschinen, 
die die Stadt dem Verein gem. § 9 Abs. 4 zur Verfügung stellt. 
• Ziffer 13:  Die von der Stadt bereitgestellten Mittel gem. § 9  Abs. 1 Ziff. 2 sind für den 
Betrieb und die Unterhaltung des Vertragsgegenstand es zu verwenden. Eine Abtretung an 
Dritte gem. § 399 BGB ist ausgeschlossen. 
• Ziffer 14:  Der Verein führt einen Verwendungsnachweis, in dem  alle vertraglich erbrachten 
Leistungen, insbesondere der Bereich der Bauunterha ltung nach Art und Umfang 
einschließlich Kostenaufstellung chronologisch aufgeführt werden. 
5. Es wird um eine Aufstellung gebeten, was der Ver ein SC Preußen 06 e.V. in der 
Vergangenheit für den laufenden Unterhalt des Stadions aufgewendet hat.  
 
Siehe das als Anlagen beigefügte Schreiben des SCP vom 02.04.2012 sowie der 
Kostenaufstellung der Jahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 (1. Halbjahr).

6. Wenn die Vorrüstungen für eine Rasenheizung erfo lgen, müssten auch die Kosten für 
eine Folie (als Unterbau), sofern sie zusätzlich er forderlich ist, aufgeführt werden. Der 
tatsächliche Aufwand für die Altlastensanierung ist in Gänze darzustellen.  
 
Eine Darstellung des tatsächlichen Aufwandes bzw. e ine Kostenschätzung kann allenfalls 
näherungsweise erfolgen, da alle Rechenkomponenten (Gutachterstunden, Belastungen, 
Massen, anlagenbezogene Entsorgungskosten) auf Schätzwerten beruhen. 
Dabei sind nicht nur die Belastungen, sondern auch die hier bislang unbekannte Ausgestaltung 
der Rasenheizung und die damit verbundene Aushubmen ge ausschlaggebend für die zu 
entsorgenden Boden-/Bauschuttmassen. 
Auch die Untersuchungsergebnisse des beauftragten I ngenieurbüros Umpfenbach haben nur 
orientierenden Charakter, zumal für die Analytik Mi schproben gebildet wurden. Für die 
Abfalldeklaration ist eine weitere detaillierte Bep robung der zu entsorgenden Massen nach 
Aushub  unerlässlich. Hierbei können dann auch die Zuordnungsklassen noch differieren. 
 
 
7. Sind Planungskosten für die Maßnahmen berücksich tigt?  
 
Bei den von der Verwaltung ermittelten Maßnahmenkos ten sind die Planungskosten bereits 
berücksichtigt und in der Kostenzusammenstellung (siehe Anlage 1) enthalten. 
 
8. Wer übernimmt die Kosten für den Betrieb einer R asenheizung?  
 
Die Kosten für den Betrieb einer Rasenheizung wären  von dem Nutzer, somit dem SCP zu 
tragen. Eine entsprechende Aussage hat Herr Dr. de Angelis auch in der gemeinsamen 
Sitzung des Sportausschusses und des AFBL getätigt. 
 
9. Kann eine Rasenheizung auch an das Fernwärmenetz  der Stadtwerke Münster 
angeschlossen werden?  
 
Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster wurde die Möglichkeit zur Anbindung der 
Wärmeversorgung an das Fernwärmenetz untersucht. Laut Aussage der Stadtwerke Münster 
GmbH ist der Netzausbau jedoch örtlich soweit vom Preußenstadion entfernt, dass eine 
Anbindung zur Wärmeversorgung der Rasenheizung nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt die 
Energieversorgung über eine neu zu verlegende Gasleitung zum Anschlussbereich an der 
Hammer Straße. 
 
10. Es wird gebeten, nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Belastungen für den 
Ergebnisplan des Haushalts auszuweisen.  
 
Auf Basis der Kostenzusammenstellung, Stand 15.03.2 012, wurden die jährlichen 
Haushaltsauswirkungen berechnet (Anmerkung: jede Ma ßnahme muss nach Realisierung z.B. 
anlagenbuchhalterisch überprüft werden) 
 
Konsumtive Maßnahmen 
 
Belastung im Ergebnisplan einmalig 
 für die konsumtiven Maßnahmen: 
 
Kurzfristig      257.195 € 
Mittelfristig      411.690 € 
Langfristig        64.160 €
 
Gesamtkosten     733.045 €

Investive Maßnahmen 
 
Jährliche 
 Belastung des Ergebnisplanes durch die investiven Maßnahmen, und zwar für die 
Dauer des Abschreibungszeitraumes 
 
Stehränge (nach endgültiger Aktivierung)  56.670 € für die nächsten 30 Jahre 
 
Folgekosten für die Stehränge in den nächsten 30 Jahren belaufen sich auf jährlich gemäß 
Folgelastenberechnung auf 56.670 Euro. 
Dabei ist davon ausgegangen worden, dass zunächst  die kurzfristige Investition in Höhe von 
100.000 Euro aktiviert wird und entsprechende Folge kosten (Abschreibungen, Zinsen), 
anfallen. Analog wird mit den  mittel- und langfris tigen Investitionen verfahren, so dass sich 
nach endgültiger Aktivierung  Gesamtkosten von jährlich 56.670 Euro ergeben. 
 
Sanitärgebäude      18.668 € für die nächsten 50 Ja hre 
 
Spielfeld inklusive Vorinstallation Rasenheizung 58 .450 € für die nächsten 30 Jahre 
 
Techn. Einrichtungen für die Wärmeerzeugung  16.460  € für die nächsten 20 Jahre 
 
Energieversorgung der Rasenheizung     17.540 € für  die nächsten 25 Jahre 
 
 
11. Welche städtischen Zahlungen werden über den st ädtischen Haushalt hinaus an den 
Verein SC Preußen 06 e.V. geleistet (z. B. in Form von Sponsoring)?  
 
Der innerhalb des städtischen Haushaltes (Ämter 23 und 52) getätigte Aufwand für das Stadion 
wurde bereits mitgeteilt (siehe auch Vorlage 131/2012).  
   
12. Welche zeitliche Perspektive wird für das Stadion an der Hammer Straße gesehen?  
 
Verwaltung und Verein sind sich einig, die Option f ür ein neues Stadion an der 
Nieberdingstraße aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig w ird davon ausgegangen, dass das 
städtische Preußen-Stadion an der Hammer Straße mit tel- bis langfristig (5 bis 10 Jahre) 
genutzt werden wird.

Anlage 5

1030 Zeichen

Der HA möge beschließen:  
 
1. wie Vorlage  
 
2. Die Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang dar,  
• welche Unterhaltungsleistungen am Stadion dem Verein Preußen 
Münster im Rahmen des Überlassungsvertrages konkret obliegen 
und wie diese von den Sanierungsleistungen der Stadt als 
Stadionbesitzerin abzugrenzen sind, 
• welche Leistungen im Rahmen des Überlassungsvertrages 
abrechenbar sind, 
• in wie weit Sanierungsmaßnahmen an der Hammer Straße die 
Pläne für einen Stadionneubau überflüssig machen. 
 
gez. Hery Klas 
und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon 0251 / 8 99 58 10 
Fax 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Änderungsantrag 
zur Vorlage V/0071/2012 
„Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-
Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 
"Rahmenkonzept für das städtische Stadion 
an der Hammer Straße erarbeiten und 
umsetzen"; Städtisches Stadion Hammer 
Straße - Erhaltungs- und 
Sanierungsmaßnahmen“ 
06.02.2012

Anlage 2

1242 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0131/2012/1. Erg. 
Jährlicher Unterhaltungsaufwand für das städt. Stadion an der 
Hammer Straße (Stand 2010) 
 
 
Stadt: Aufwand Stadion 
kalkulatorisch 
Abschreibungen 
a) Bestandsgebäude 48.113,07 €         
b) Neubau Haupttribüne 64.537,65 €         
c) Sportaußenanlagen 78.813,00 €         
Zwischensumme 191.463,72 €      
Echtzahlungen 
Betriebskosten laut Vertrag 106.491,24 €      
Summe 297.954,96 €    
Stadt: Zuschuss an Verein 
Echtzahlungen 
jährl. Zuschuss 167.187,00 €         
Summe 167.187,00 €    
Stadt: Gesamtsummen 
kalkulatorisch 
Abschreibungen 191.463,72 €         
Echtzahlungen 
Betriebskosten 106.491,24 €       
jährl. Zuschuss 167.187,00 €       273.678,24 €         
Summe 465.141,96 €    
 
 
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen a us dem Überlassungsvertrag legt der 
Verein bei der Stadt Münster jährliche Verwendungsn achweise vor. Die Höhe der 
Verwendungsnachweise in den Betrachtungszeiträumen 2008/2009 und 2009/2010 können 
der folgen Übersicht entnommen werden: 
 
Verein 
VN.2008/2009 249.472,95 €    
VN 2009/2010 319.156,68 €    
 
 
Damit liegen die vom Verein getätigten tatsächliche n Aufwendungen weit über dem 
jährlichen städtischen Zuschuss an den Verein.

Beratungsverlauf (4)

26.04.2012 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hammer Straße
  • Nieberdingstraße
  • Windthorststraße 7
  • Fiffi-Gerritzen-Weg
  • Albersloher Weg 33
  • Preußenstadion

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0131/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37