V/0131/2012/1
Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen
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Anlage 3, dazu Anlage 2 Aufwendungen SCP Nachweis
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Hauptvorlage V/0131/2012 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Vorlagen-Nr.: V/0131/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Schultheiß Ruf: Betrifft Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen Beratungsfolge 15.03.2012 Sportausschuss Vorberatung 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kosten der kurz-, mittel- und langfristig erforderli- chen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden und Außenanlagen des städtischen Stadi- ons an der Hammer Strasse sowie des Neubaus einer Toilettenanlage auf brutto insgesamt ca. 1.840.000 € belaufen (Kostenaufstellung - Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 die planerischen Grundlagen für eine Sanierung des Hauptspielfeldes incl. der techni- schen Vorinstallation für den Einbau einer Rasenheizung zu schaffen. Hierzu sind Fi- nanzmittel i.H.v. ca. 706.000 € brutto erforderlich. Eine Realisierung soll in der Spielpau- se im Sommer 2012 erfolgen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die technischen Einrichtungen für die Wärmeer- zeugung und die Energieversorgung außerhalb des Spielfeldes für einen Betrieb der Ra- senheizung zusätzlich erforderlich sind. Die Kosten für diese Bauteile belaufen sich auf ca. 165.000 € brutto. Für die Versorgung der Rasenheizung mit Energie (Errichtung Gasleitung, Wärmeerzeu- ger und Schornsteinanlage etc.) entstehen weitere Aufwendungen i.H.v. 196.000 € brut- to. Hierzu sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Beheizung der Rasenheizung über ein Wärmecontracting mit der Stadtwerke Münster GmbH zu realisieren. 2.2 eine Planung für den Bau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funkti- onsräume im Bereich der Nordtribüne bis zum Sommer 2012 zu erstellen und den politi- schen Gremien vorzustellen. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten groben Schätzung auf rd. 204.000 € brutto. Eine Realisierung ist für 2013 vorzusehen. 492-7070 E-Mail: Schultheiss@stadt-muenster.de Datum: 07.03.2012 V/0131/2012 - 2 - 2.3 die für die Realisierung erforderlichen vertraglichen Regelungen (Errichtungs- und Zu- schussvertrag) mit dem Verein zu vereinbaren. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 3.1 die Auszahlung der Finanzmittel in den Jahren 2012 - 2014 entsprechend der Bereitstel- lung im Haushaltsplan 2012 (je 300.000 Euro in den Jahren 2012 – 2014) erfolgt. Inso- weit sind durch den Verein die über die 300.000 Euro der Jahre 2012 - 2014 hinausge- henden Beträge zunächst vorzufinanzieren. Hierüber sind mit dem Verein SCP entspre- chende vertragliche Vereinbarungen zu treffen. 3.2 das städtische Vermögen – in Wahrnehmung der Eigentümerfunktion - dauerhaft zu si- chern und das Stadion in einem akzeptablen Zustand zu erhalten ist. Über die Fort- schreibung des Finanzierungsprogramms ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 zu entscheiden. 3.3 die Verwaltung in Absprache mit dem SCP mögliche Bausteine für eine Gegenfinanzie- rung (z.B. Solidarbeitrag Eintrittspreise, Tombola, Benefizspiele, etc.) prüft. 3.4 die Beauftragung und die Bauherrenschaft zur Realisierung der Spielfeldsanierung und des Toilettenneubaus beim SCP liegt. Für die Umsetzung wird ein projektbezogener Ar- beitskreis, bestehend aus Vertreter des Vereins, der bauausführenden Firmen und der Verwaltung, eingerichtet. 3.5 die vertraglichen Regelungen des „Überlassungsvertrages“ über die Instandhaltung und den Betrieb des gesamten Stadions incl. der sanierten Bauteile zunächst nicht verändert werden. Bei Bedarf ist über eine Vertragsanpassung zu entscheiden. 3.6 die Beteiligung der Stadt an den Gesamtkosten für den Betrieb und für die Instandhal- tung des Stadions aufgrund dieser Investitionsmaßnahme zunächst unverändert bleibt. Über die mit dem Betrieb der Rasenheizung entstehenden zusätzlichen Energiekosten ist zu gegebener Zeit und je nach Realisierungsmodell (z.B. Contracting) zu entscheiden. 3.7 das gesamte Stadion sowohl in der Wasserschutzzone II liegt als auch im Altlastenkatas- ter als „Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. In Abhängigkeit vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und der Höhenlage sind Altlastensanierungsaufwen- dungen nicht auszuschließen. Die Marge der Unwägbarkeiten ist dabei beachtlich. 3.8 nach Beendigung der Maßnahmen zur Erneuerung des Spielfeldes das neu geschaffene Vermögen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Münster übergeht. 3.9 auch im Fall der Errichtung eines (nicht kommunalen) Fußballstadions an der Nieber- dingstraße das Preußen-Stadion an der Hammer Straße weiterhin als kommunale Sport- stätte der Stadt Münster zur Verfügung stehen soll. 4. Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 „Rah- menkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Strasse erarbeiten und umsetzen“ ist damit erledigt. 5. Die im Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage V/0071/2012 aufgeworfenen Fragen werden mit dieser Vorlage beantwortet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Sachentscheidung zu Nr. 2 Auszahlungsermächti- gungen in den Jahren 2012 und 2014 von insgesamt 900.000 € bestehen. Entsprechend der Be- V/0131/2012 - 3 - schlussziffer 3.2 ist über die Fortschreibung des Finanzierungsprogramms im Rahmen der Haus- haltsberatungen 2013 zu entscheiden. An zusätzlichen Aufwendungen entstehen jährliche bilan- zielle Abschreibungen. Die weiteren städtischen Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhal- tung des Stadions entsprechen den bisherigen Aufwendungen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 4280 Sanierung Stadion Hammer Strasse Auszahlungen 2012 2013 2014 300.000 300.000 300.000 Ansatz Ansatz Ansatz Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 900.000 Die Sperrvermerke im Haushaltsplan 2012 -2014 werden hiermit aufgehoben. Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen (Abschreibungen) werden für das Jahr 2012 aus dem vorhandenen Budget getragen. Ab 2013 werden die zusätzlichen Mittel in den Haushaltsplan 2013 ff. aufgenommen. Begründung: Ausgangslage/Chronologie: Das Preußen-Stadion wurde am 13.06.1926 eingeweiht. Seitdem ist die Anlage – mit Ausnahme der neu erstellten Tribüne - und ihr unmittelbares Umfeld nahezu unverändert geblieben. Ausgelöst durch den Aufstieg des SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) am Ende der Saison 1989 in die 2. Bundesliga begann die Diskussion um eine Sanierung und Verbesserung des städtischen Preußen-Stadions. Die Maßnahmen beschränkten sich auf die Verbesserung der Verkehrssicher- heit im Stadion und die Erneuerung der im J uni 1988 aus Sicherheitsgründen abgebauten Flut- lichtanlage. Aufgrund des Zustandes des Stadions wurden im August 1989 drei Planungsbüros beauftragt, ein langfristiges Entwicklungskonzept für das städtische Preußen-Stadion zu erarbeiten (Vorlage Nr. 68/89 Bau). Bevor die Planungen zum Abschluss gebracht werden konnten, wurde am 05.11.1993 in einer ersten Präsentation das ECE-Konzept zum „Preußen-Park Münster“ vorgestellt. Ende 1998 (Vorlage Nr. 856/98) hat der Rat dem Verkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg Fidel zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im Gegenzug sollte ECE das städtische Preußen-Stadion zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tri- bünensitzplätzen umbauen. Am 07.12.2000 erging das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen, das im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 400 "Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärte und damit das Projekt beendete. Anfang 2001 beauftragte der Rat (Vorlage Nr. 92/01 E1) die Verwaltung, neue Standortvorschläge für ein bundesligataugliches, möglichst multifunktionales und voll nutzbares Fußballstadion zu er- V/0131/2012 - 4 - arbeiten. Aus einer umfassenden Standortuntersuchung mit dargestellten 34 potenziellen Stand- ortbereichen für den Neubau eines „Münsterland-Stadion“ im gesamten Stadtgebiet entscheidet sich der Rat für einen eindeutig priorisierten Standort an der Nieberdingstraße zwischen DEK und B 51. Mitte 2003 erhält die Verwaltung den Auftrag (Vorlage Nr. 412/2003), das förmliche Verfah- ren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt einzuleiten mit dem Ziel, den Standort "Nieberdingstraße" als "SO-Gebiet-Stadion" darzustellen und nachfolgend Voruntersuchungen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen. Über den gesamten Zeitraum beschränkten sich die Baumaßnahmen in der städtischen Liegen- schaft „Preußen-Stadion“ an der Hammer Straße auf zwingend erforderliche Bauunterhaltungen. Im Oktober 2003 (Vorlagen Nr. 413/2003) erklärte der Rat verbindlich seine Absicht, für das Pro- jekt „Münsterlandstadion“ (trotz der kurzfristig kaum gegebenen Realisierungschancen) eine in- vestive Zuschussperspektive zu eröffnen. Dazu wurde bereits im Jahr 2004 (V/0939/2004) ein einmaliger, städtischer Investitionsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckgebunden entweder für eine perspektivische Stadion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für den Neubau einer Tribüne am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße zugunsten des Vereins SC Preußen 06 e.V. bereitgestellt. Dem vom SCP vorgeschlagenen Neubau der Haupttribüne stimmte der Rat am 18.06.2008 zu (V/0411/2008). Im Juni 2009 wurde die Baumaßnahmen durch das Paderborner Unternehmen „Bremer Aktiengesellschaft“ abgeschlossen und übergeben. Seit Mitte 2001 regelt ein zwischen der Stadt Münster und dem SCP abgeschlossener „Überlas- sungsvertrag“ die Nutzung und die Unterhaltung des Stadions durch den Verein. Die Stadt beteiligt sich an den Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Stadions mit einem jährlichen Betrag i.H.v. 167.187,00 €; die Stadt übernimmt darüber hinaus die Kosten für Grundbesitzabga- ben, Heizung, Strom und Wasser. Dieser „Überlassungsvertrag“ wurde zuletzt Ende 2008 bis zum 31.12.2025 verlängert (V/0903/2008). Nach den vom SCP vorgelegten Unterlagen übersteigt der erforderliche Unterhaltungsaufwand durch den Verein die zur Verfügung gestellte Summe maß- geblich (siehe Anlage 2). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Fußballbundesliga musste die veralterte Flutlichtan- lage erneuert werden. Dazu wurden dem SCP im Mai 2011 Finanzmittel in Höhe von max. 400.000 € brutto für die Aufrüstung der Flutlichtanlage zweckgebunden bereitgestellt (V/0350/2011). Im September 2011 stellte der Rat Finanzmittel i.H.v. 604.000 € für die Sanierung und den Umbau des Umkleidegebäudes am städtischen Preußen-Stadion zur Verfügung (V/0612/2011). Neben Schwarz-Weiß Münster 07 e.V. nutzen der SC Preußen 06 e.V. Münster (Jugend- und Amateur- bereich - Fußball und Leichtathletik) und nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme die Nutzer der Sporthalle Berg Fidel (z.B. USC Münster) einen Teilbereich dieses Gebäude. Zu 1. – 3.: Mit Schreiben vom 11.10.2011 reagiert der SCP auf die Kostenschätzung der Verwaltung zur Sa- nierung der Westkurve. Der Verein hatte in dem Schreiben darum gebeten, die ermittelten Kosten i.H.v. 800.000 € mit Unterstützung eines Fachunternehmens nochmals einer Reflektion - mit dem Ziel einer Kostenreduzierung - zu unterziehen. Weiterhin sollte geprüft werden, wie die Sanierung der Westkurve sukzessive realisiert werden kann. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 haben die CDU- und SPD-Fraktion gemeinsam beantragt (A-R/0078/2011), vor weiteren Investitionsentscheidungen die zukünftig anfallenden Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen im Sinne eines Rahmenkonzeptes zu benennen. Die von der Verwal- tung im Haushaltsplan 2012 eingestellte Summe von 800.000 € wurde nicht beschlossen. Bis zur Vorlage eines Investitionsplans wurden für die dringenden Erhaltungs- und Renovierungsmaß- nahmen des Stadions in den Jahren 2012 – 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrvermerk zur Verfü- gung gestellt. Eine Freigabe der Haushaltsmittel bedarf eines politischen Beschlusses. Auch die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat in ihrem Änderungsantrag zur HA-Vorlage V/0131/2012 - 5 - V/0071/2012 darum gebeten, die Sanierungs- und Unterhaltsleistungen am/im Stadion darzustel- len. Mit Schreiben vom 02.11.2011 hat auch die Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht der Stadt Münster mitgeteilt, dass kommunale Mittel nicht zur Unterstützung des Profifußballs genutzt werden dürfen. Deshalb wurde vereinbart, dass die Stadt Münster sämtliche kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der städtischen Liegenschaft „Preußen Stadion“ sowie deren voraussichtliche Realisierungszeiträume darlegt. Mittlerweile hat die Verwaltung den baulichen Zustand der Gebäude und der Außenanlagen im städtischen Stadion an der Hammer Straße aufgenommen. Auf der Grundlage sportfachlicher und bauaufsichtlicher Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht und notwendiger Instandsetzungen wurden die Kosten der kurz-, mittel- und langfristig erforderli- chen Sanierungsmaßnahmen im Stadion beziffert. Auch die Kosten für den Neubau der Toiletten- anlage sind grob geschätzt worden. Details sind der beigefügten Kostenzusammenstellung ( Anla- ge 1), die mit dem Verein rückgekoppelt wurde, zu entnehmen. In sportfachlicher und bautechnischer Hinsicht sind die vordringlichsten Maßnahmen die Erneue- rung des völlig überalterten und nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechenden Ra- sens sowie die Ausstattung der Stehränge (Nordstehtribüne) mit einer Toilettenanlage. Die Sanie- rung des Rasens ist zur Sicherstellung des Spielbetriebs dringend und zwingend erforderlich. Nach Erkenntnissen der Verwaltung ist der Rasen seit mehr als 50 Jahren (!) nicht grundsaniert bzw. erneuert worden. Da kein einheitliches Oberflächengefälle mehr vorhanden ist, weist das Spielfeld große Höhenabweichungen auf, sodass die Erstellung eines neuen Planums zwingend erforderlich ist. Ferner ist der gesamte Unterbau nicht mehr sickerfähig und muss vollständig saniert werden. Dadurch bedingt sind ebenfalls die Vorschriften der DIN 18035 (Sportplätze) nicht mehr erfüllt. Aufgrund der in diesem Sommer stattfindenden Fußball-Europameisterschaft dauert die Spielpau- se ungewöhnlich lange. Es ergibt sich die einmalige Gelegenheit, die Spielpause von 10 Wochen (19. – 29. KW) zu nutzen, um das Rasenhauptspielfeld zu erneuern (gewöhnlich 6 Wochen Spiel- pause). Die Sanierung des Hauptspielfeldes sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die für den Betrieb einer Rasenheizung erforderliche Infrastruktur einzubauen. Um eine Zerstörung des Ra- sens zu vermeiden, sollte gleichzeitig mit der Nutzung des sanierten Spielfeldes auch die Rasen- heizung in Betrieb genommen werden. Die Kosten der Spielfeldsanierung und der Rasenheizung (ohne Energieversorgung) belaufen sich auf insgesamt ca. 870.000 € brutto. Nach der Sanierung des Hauptspielfeldes sollte in 2013 der Neubau einer ausreichend dimensio- nierten Toilettenanlage incl. Funktionsräume im Bereich der Nordstehtribüne realisiert werden. Die Planungen incl. einer detaillierten Kostenschätzung sind bis zum Sommer 2012 zu erstellen und den politischen Gremien zu präsentieren. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Rückbau- und Neubaukosten auf ca. 203.000 € brutto. Aufgrund des ermittelten Sanierungsstaus an den Gebäuden und den Außenanlagen im städti- schen Stadion werden darüber hinaus in den nächsten Jahren (kurz-, mittel- und langfristig) zahl- reiche weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten sich in der Summe auf ca. 571.000 € brutto aufsummieren. Dabei wird berücksichtigt, dass die Westkurve zunächst nicht sa- niert sondern ggf. durch ein „blowUp-Banner“ provisorisch und optisch ansprechend abgedeckt wird; hierzu liegt noch keine Kostenschätzung vor. Nach Beschlussfassung durch den Rat und der damit verbundenen Aufhebung der Sperrvermerke im HHPlan 2012-2014 wird die Verwaltung mit dem SCP einen Errichtungs- und Zuschussvertrag abschließen, in dem u. a. die Bauausführung, Projektabwicklung und städtische Beteiligung wäh- rend der Umsetzung geregelt wird. Zur Abwicklung der Maßnahmen wird ein projektbezogener Arbeitskreis eingesetzt, der sich aus Vertretern des Vereins, der bauausführenden Firmen und der Verwaltung zusammensetzt. V/0131/2012 - 6 - V/0131/2012 Durch die beabsichtigte Erneuerung des Rasenhauptspielfeldes, durch den Neubau der Toiletten- anlage und durch die Sanierungsmaßnahmen erfährt das im Eigentum der Stadt befindliche Stadi- on eine deutliche Aufwertung. Da es sich bei dem Stadion an der Hammer Straße um eine städtische Liegenschaft handelt, wird sich in der Bilanz der Stadt Münster nach erfo lgter Sanierung der Bestand des Anlagevermögens um die nachgewiesenen Kosten für die Aufrüstung des Spielfeldes erhöhen. Auf der anderen Seite sind durch die Stadt die sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer ergebenden jährlichen Ab- schreibungsaufwendungen zu tragen. Zu 4.: Mit den Beschlüssen zu Beschlusspunkt 1-3 ist der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD- Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 „Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Ham- mer Strasse erarbeiten und umsetzen“ erledigt. Zu 5.: Mit Beschluss vom 16.07.2003 hat der Rat die Darstellung "SO-Gebiet-Stadion" im Flächennut- zungsplan der Stadt zur Standortsicherung eines bundesligatauglichen Stadions beschlossen. Hin- tergrund ist insbesondere die Vorsorge, die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit an dem Standort "Nieberdingstraße" für ein Stadion zu sichern (z.B. Verhinderung heran rückender Wohnbebau- ung). Die Darstellung im FNP zur Standortsicherung ist angemessen und vorsorgend für ein Ober- zentrum wie Münster. Hiermit wird keine Aussage zu Investitionen durch die Stadt Münster getrof- fen. Die Sanierungsmaßnahmen am städtischen Preußen-Stadion an der Hammer Straße tangieren weder die Sicherung des Stadionstandortes an der Nieberdingstraße noch schließen sich Planun- gen durch den Verein oder von privater Seite aus. Im Falle der Errichtung eines Fußballstadions an der Nieberdingstraße verbleibt das bisherige Preußen-Stadion in kommunalem Eigentum. Die im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage V/0071/2012 gestellten Fragen sind damit beantwortet. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Kostenzusammenstellung Gebäude und Außenanlagen des Preußen-Stadions Anlage 2: jährlicher Unterhaltungsaufwand städt. Stadion (Stand 2010) Preußen Stadion, Kostenzusammenstellung Stand: 07.03.2012 Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012 Objekt Maßnahmen Kosten 300 Kosten 400 Kosten 400 Kosten 400 Baukosten Kosten 700 Gesamtkosten kurzfristig mittelfristig langfristig Gebäude (Elektro) (Sanitär) (Heizung) brutto A Geschäftsstelle Hochbau: kein Sanierungsbedarf Elektro 5.000 € 5.000 € 600 € 5.600 € 5.600 € Sanitär 8.000 € 8.000 € 960 € 8.960 € 8.960 € Heizung 5.000 € 5.000 € 600 € 5.600 € 5.600 € B Betriebsgebäude Dachabdichtung 18.802 € 18.802 € 2.256 € 21.058 € 21.058 € Elektro 2.179 € 2.179 € 261 € 2.440 € 800 € 1.640 € C Fanport Maler/Dachabdichtung 9.000 € 9.000 € 1.080 € 10.080 € 10.080 € Elektro 2.000 € 2.000 € 240 € 2.240 € 2.240 € Sanitär 3.600 € 3.600 € 432 € 4.032 € 4.032 € Heizung 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 € D Sanitärgebäude (falls kein kurzfristiger Rückbau) Maler 5.357 € 5.357 € 643 € 6.000 € 2.000 € 4.000 € Elektro 2.000 € 2.000 € 240 € 2.240 € 2.240 € Sanitär 7.500 € 7.500 € 900 € 8.400 € 8.400 € Heizung 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 € E Kassenhäuschen Maler 3.500 € 3.500 € 420 € 3.920 € 3.920 € Elektro 5.000 € 5.000 € 600 € 5.600 € 5.600 € F Haupteingang Schlosser, Maler 6.500 € 6.500 € 780 € 7.280 € 7.280 € G Gegentribüne Sicherheitsbeleuchtung 17.000 € 17.000 € 2.040 € 19.040 € 19.040 € Blitzschutz 3.000 € 3.000 € 360 € 3.360 € 3.360 € H Marathontor Betonsanierung, neue Toranlage 52.538 € 52.538 € 6.305 € 58.843 € 58.843 € I Fernsehturm Abbau und Wiederaufbau 37.636 € 37.636 € 4.516 € 42.152 € 42.152 € Blitzschutz 1.500 € 1.500 € 180 € 1.680 € 1.680 € J Haupttribüne Erneuerung Treppenanlage 151.786 € 151.786 € 18.214 € 170.000 € 10.000 € 160.000 € (vorbehaltlich der Überprüfung der Verkehrssicherhe it) K Jugendumkleide wird zurzeit saniert 0 € Stadion Sicherheitsbeleuchtung, einschl. Rohrgräben 65.000 € 65.000 € 7.800 € 72.800 € 72.800 € Fluchttore zum inneren Bereich 75.000 € 75.000 € 9.000 € 84.000 € 84.000 € Grundleitungen Sanierung von Grundleitungen (Die Bestandsaufnahme wird derzeit durchgeführt, Kostenschätzungen liegen noch nicht vor) Außenanlagen Vorplatz Geschäftsstelle Beseitigung akuter Mängel 7.000 € 7.000 € Spielfeld Tenne Kein Handlungsbedarf 0 € 0 € Vorplatz Stadioneingang Beseitigung akuter Mängel 2.000 € 2.000 € Stehrang Ost Beseitigung akuter Mängel Gegengerade Beseitigung akuter Mängel Stehrang West zur Zeit gesperrt (Abdeckung über blowUp-Banner) (Kostenschätzung liegt noch nicht vor) 0 € 0 € Spielfeld Stadion Erneuerung des Spielfeldes incl. technischer Vorinstallation Rasenheizung 705.670 € 705.670 € techn. Einrichtungen für Wärmeerzeugung und Energieversorgung 165.410 € 165.410 € Energieversorgung der Rasenheizung (Gasleitung etc.) 196.000 € 196.000 € Vorplatz Haupttribüne kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 € Spielfeld Rasen (Training) kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 € Spielfeld Kunstrasen kein akuter Handlungsbedarf 0 € 0 € Sanierungskosten gesamt 1.628.125 € 1.296.275 € 311.690 € 20.160 € Investitionskosten Sanitärgebäude Neubau pauschal pauschal pauschal pauschal 148.400 € 29.680 € 17 8.080 € Sanitärgebäude Rückbau 23.000 € 23.000 € 2.760 € 25.760 € Summe 203.840 € Anlage 2 zur Vorlage V/0131/2012 Jährlicher Unterhaltungsaufwand für das städt. Stadion an der Hammer Straße (Stand 2010) Stadt: Aufwand Stadion kalkulatorisch Abschreibungen a) Bestandsgebäude 48.113,07 € b) Neubau Haupttribüne 64.537,65 € c) Sportaußenanlagen 78.813,00 € Zwischensumme 191.463,72 € Echtzahlungen Betriebskosten laut Vertrag 106.491,24 € Summe 297.954,96 € Stadt: Zuschuss an Verein Echtzahlungen jährl. Zuschuss 167.187,00 € Summe 167.187,00 € Stadt: Gesamtsummen kalkulatorisch Abschreibungen 191.463,72 € Echtzahlungen Betriebskosten 106.491,24 € jährl. Zuschuss 167.187,00 € 273.678,24 € Summe 465.141,96 € Aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen a us dem Überlassungsvertrag legt der Verein bei der Stadt Münster jährliche Verwendungsn achweise vor. Die Höhe der Verwendungsnachweise in den Betrachtungszeiträumen 2008/2009 und 2009/2010 können der folgen Übersicht entnommen werden: Verein VN.2008/2009 249.472,95 € VN 2009/2010 319.156,68 € Damit liegen die vom Verein getätigten tatsächliche n Aufwendungen weit über dem jährlichen städtischen Zuschuss an den Verein.
Anlage 4
1896 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Straße erarbeiten und umsetzen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, • einen Katalog mit den notwendigen Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen für das Stadion an der Hammer Straße zu erstellen, der die in den kommenden Jahren erforderlichen Maßnahmen aufführt. Die Maßnahmen sollen mit einem ungefähren Kostenrahmen versehen und in einer Prioritätenliste nach Wichtigkeit geordnet werden; • auf Grundlage dieses Kataloges ein Konzept für das Preußenstadion bis zum Jahr 2020 zu erstellen, das ein modulares Vorgehen ermöglicht; • für die dringenden Erhaltungs- und Renovierungsmaß nahmen des Stadions an der Hammer Straße in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrvermerk zur Verfügung zu stellen. Haushaltsreste können in das Folgejahr übertragen werden. Begründung: Seit vielen Jahren hat die Stadt Münster keine ausreichenden Bauunterhaltungsmaßnahmen im städtischen Stadion an der Hammer Straße durchgeführt. Im Zuge der Planungen für ein ECE-Center mit neuem Fußballstadion am Standort Hammer Straße in der 90er Jahren wurden die Investitionen in das alte, heute noch genutzte Stadion, fast auf Null geführt. Dadurch sind eigentlich auch routinemäßig durchzuführende Arbeiten unterlassen worden. Als Folge besteht ein enormer Investitionsstau. Um auch in den kommenden Jahren den Spielbetrieb des SC Preußen Münster, aber auch eine Nutzung durch andere gewährleisten zu können, soll nun ein Gesamtkonzept erstellt werden, um diese Situation in einer städtischen Liegenschaft zu verbessern und für den Erhalt städtischen Vermögens zu sorgen. Gez. H.-Dieter Sellenriek gez. Holger Wigger CDU-Ratsfraktion SPD-Ratsfraktion
Anlage 1 Kostenaufstellung
2192 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012/1.Erg.
Sanierung Preußen Stadion - Kostenaufstellung/Finanzierung (Stand 16.04.2012)
Kosten
Planung
Gesamt-
kosten
2012–2013
kurzfristig
2014–2016
mittelfristig
2017–2020
langfristig
Kosten-
beteiligung
SCP
Erneuerung des Hauptspielfeldes
1.067.000
(1.367.000)
706.000
(1.006.000)
*361.000
• Erneuerung des Rasens 511.000 511.000
• Technische Vorinstallation
Rasenheizung unterhalb des Rasens
195.000
195.000
• Altlastensanierung (bei Bedarf) (300.000) (300.000)
• Technische Einrichtung
Wärmeerzeugung
*165.000
• Energieversorgung der Rasenheizung *196.000
Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes
205.000
205.000
• Rückbau Altgebäude 23.000 3.000 26.000 26.000
• Neubau Sanitärgebäude 149.000 30.000 179.000 179.000
Anforderungen Brandschutzkonzept
253.000
125.000
84.000
44.000
• Sicherheitsbeleuchtung (Gegentribüne,
Stadion)
82.000
10.000
92.000
92.000
• Blitzschutz (Gegentribüne, Fernsehturm) 4.500 500 5.000 5.000
• Rettungswegkennzeichnung Stadion 11.500 1.500 13.000 13.000
• Fluchttore zum inneren Bereich 75.000 9.000 84.000 84.000
• Zusätzliche Fluchtore 53.000 6.000 59.000 15.000 44.000
Kosten
Planung
Gesamt-
kosten
2012–2013
kurzfristig
2014–2016
mittelfristig
2017–2020
langfristig
Kosten-
beteiligung
SCP
Sanierungsmaßnahmen
1.339.000 424.000 555.000 360.000
• Beseitigung akuter Mängel
(Geschäftsstelle, Betriebsgebäude,
Fanport, Kassenhäuser, Haupteingang,
Vorplatz, Außenanlagen,
80.000
9.000
89.000
89.000
• Marathontor, Betonsanierung, neue
Toranlage (einschl. Abbau /
Wiederaufbau Fernsehturm)
90.000
10.000
100.000 100.000
• Stehränge 712.000 88.000 800.000 155.000 345.000 300.000
• Einfriedungen 140.000 20.000 160.000 50.000 50.000 60.000
• Platzbeleuchtung Haupteingang 18.000 2.000 20.000 20.000
• Erneuerung Treppenanlage
Haupttribüne
160.000 10.000 170.000 10.000
160.000
Ergänzungsvorlage Beschluss
26734 Zeichen
V/0131/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Betrifft Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs und Sanierungsmaßnahmen Beratungsfolge 26.04.2012 Sportausschuss Vorberatung 08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 09.05.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden und Außenanlagen des städtischen Stadions an der Hammer Strasse so- wie des Neubaus eines Sanitärgebäudes bis zum Jahr 2020 auf brutto insgesamt ca. 3,00 Mio. € belaufen (Kostenaufstellung - Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 eine Sanierung des Hauptspielfeldes incl. der technischen Vorinstallation unter- halb des Rasens für den Einbau einer Rasenheizung vorzubereiten. Hierzu sind F i- nanzmittel i.H.v. ca. 706.000 € bru tto erforderlich (Rasen und Unterbau: 511.000 €, Vorinstallation für Heizung unterhalb des Rasens 195.000 €) Eine Realisierung soll aufgrund des extrem schlechten Zustands des Rasens in der Spielpause ab Mai 2012 erfolgen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der SCP in seiner Bauherrenfunktion (s. 3.4) unmittelbar nach Ratsbeschluss mit der Maßnahme beginnen muss. für die Errichtung und den Betrieb der Rasenheizung außerhalb des Spielfeldes technische Einrichtungen für die Wärmee rzeugung und die Energieverso rgung zusätzlich erforderlich sind. Die Kosten für diese Bauteile belaufen sich auf ca. 165.000 € brutto; sie sind durch den SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) zu f i- nanzieren. Vorlagen-Nr.: V/0131/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Schultheiß Ruf: 492-7070 E-Mail: Schultheiss@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2012/1 für die Versorgung der Rasenheizung mit Energie (Errichtung Gasleitung, Wärmeerzeuger und Schornsteinanlage et c.) weitere Aufwendungen i.H.v. 196.000 € brutto entstehen. Diese Kosten sind durch den SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) in Abstimmung mit den Stadtwerken zu tragen. Hierzu sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Beheizung der Rasenheizung über ein Wä r- mecontracting mit den Stadtwerken Münster zu realisieren. die Betriebskosten der Rasenheizung durch den SCP getragen werden. voraussichtlich Kosten für die Beseitigung der Al tlasten im Stadion entstehen. Das gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II und ist im Altlastenkatas- ter als „Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. Nach einer ersten unver- bindlichen Kostenschätzung können sich die Kosten der Altlastenbeseitigung auf ca. 300.000 € brutto belaufen; sie können - in Abhängigkeit von den Ergeb- nissen der Bodenproben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und der Höhenlage – höher oder niedriger ausfallen. Wie in vergleichbaren Fäl- len, sind mögliche Sanierungskosten von der Sta dt Münster als Eigentümer zu tragen. 2.2 eine Planung für den Bau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funkti- onsräume im Bereich der Nordtribüne bis zum Herbst 2012 zu erstellen und den polit i- schen Gremien vorzustellen. Die Baukosten belau fen sich nach einer ersten groben Schätzung auf rd. 205.000 € brutto. Eine Realisierung ist für 2013 vorzusehen. 2.3 die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept (Anlage 1 - Sicherheitsbeleuch- tung, Blitzschutz, Rettungswegkennzeichnung, Fluchttore) möglichst zeitnah um- zusetzen. Hierzu sind in 2012 -2013 Haushaltsmittel von rd. 125.000 € brutto erfo r- derlich. 2.4 sukzessive in diesem Jahrzehnt den Sanierungsstau - z.B. Sanierung des Mar a- thontors und der vorhandenen Stehränge Ost und Nord (vorrangig die Blöcke O und N des Stehrangs Ost), Sanierung der Treppenanlage Haup ttribüne sowie B e- seitigung von Baumängeln - zu beheben. Nach einer ersten Schätzung beträgt das gesamte Kostenvolumen ca. 1,40 Mio. € brutto. Je nach Haushaltsmitteln soll die Sanierung möglichst bis 2020 abgeschlossen sein. Gemäß Anlage 1 sind hierfür bis zum Jahr 2013 424.000 € vorgesehen. 2.5 die für die Realisierung erforderlichen vertraglichen Regelungen (Errichtungs - und Z u- schussvertrag) mit dem Verein zu vereinbaren. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 3.1 die Auszahlung der Finanzmittel in den Jahren 2 012 - 2014 entsprechend der Bereitstel- lung im Haushaltsplan 2012 (je 300.000 Euro in den Jahren 2012 – 2014) erfolgt. Inso- weit sind durch den Verein die jeweils über die 300.000 Euro der Jahre 2012 - 2014 hin- ausgehenden Beträge zunächst vorzufinanzieren. Hierüber sind mit dem Verein SCP entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen. 3.2 die Verwaltung das städtische Preußen -Stadion an der Hammer Straße in einen mittelmäßig akzeptablen baulichen Zustand bringt (siehe Ziffer 2.3 und 2.4) , den weiteren Spielbetrieb im Stadion sicherstellt und das städtische Immobilienverm ö- gen - in Wahrnehmung der Eigentümerfunktion - sichert. Kurzfristig ist hierfür ein Betrag von 549.000 € (424.000 € plus 125.000 €) vorzusehen. Über die Fortschreibung des Finanzierungspr ogramms bis 2021 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 zu entscheiden. - 3 - V/0131/2012/1 3.3 die Verwaltung mit dem SCP Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung (z.B. Solidarbe itrag Eintrittspreise, Tombola, Benefizspiele, etc.) prüft. 3.4 die Beauftragung und die Bauherrenschaf t zur Realisierung aller Bau - und Sani e- rungsmaßnahmen beim SCP liegen. Die Verwaltung wird den Prozess – wie in der Vergangenheit – eng begleiten und ihre Eigentümerfunktion wahrnehmen. 3.5 die vertraglichen Regelungen des „Überlassungsvertrages“ über die In standhaltung und den Betrieb des gesamten städtischen Preußen -Stadions incl. der sanierten Bauteile z u- nächst nicht verändert werden. Bei Bedarf ist über eine Vertragsanpassung zu entsche i- den. 3.6 die Beteiligung der Stadt an den Gesamtkosten für den Betrieb u nd für die Instandha l- tung des Stadions aufgrund dieser Investitionsmaßnahme zunächst unverändert bleibt. 3.7 nach Beendigung der Maßnahmen das neu geschaffene Vermögen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Münster übergeht. 3.8 auch im Fall der Erricht ung eines (nicht kommunalen) Fußballstadions an der Niebe r- dingstraße das städtische Preußen -Stadion an der Hammer Straße weiterhin als ko m- munale Sportstätte der Stadt Münster zur Verfügung stehen soll. 4. Der Rat nimmt die Antworten der Verwaltung zu den i n der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Sportausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis (Anlage 3). 5. Der gemeinsame Antrag der CDU - und SPD-Fraktion an den Rat Nr. A -R/0078/2011 „Rah- menkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Strasse erarbeiten und umsetzen“ (Anlage 4) ist damit erledigt. 6. Die im Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA -Vorlage V/0071/2012 aufgeworfenen Fragen (Anlage 5) werden mit dieser Vorlage beantwortet. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Finanzierung der für die Jahre 2012 bis 2 013 vorgesehenen Maßnahmen Mittel von insgesamt 1,46 Mio. ( 1,76 Mio. €) brutto benötigt werden: Spielfeld: 706.000 € (1.006.000 € in Fall Altlastensanierung) (2.1) Sanitärgebäude: 205.000 € (2.2) Anforderungen Brandschutz: 125.000 € (2.3) Sanierungsstau 424.000 € (2.4) Die Kosten für die technische Einrichtung in Hö he von ca. 361.000 € werden vom SCP getragen. Zur Deckung stehen Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 2012 – 2014 von insgesamt 900.000 € (3 x 300.000 €) in der Produktgruppe 0801 „ Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“, Investitionsmaßnahme 4280 „ Sanierung Stadion Hammer Strasse“ bereit. - 4 - V/0131/2012/1 Da die Investitionen für die Erneuerung des Rasens oberhalb der jährlichen Ausza h- lungsermächtigung von 300.000 € liegen, ist die über diesen Betrag hinausgehende Summe vom SCP vorzufinanzieren. Die Auszahlungs ermächtigung deckt weitgehend den Investitionsbedarf für die Spielfeldsanierung und das Sanitärgebäude (ohne Altla s- tenbeseitigung). Zur Finanzierung der kurzfristig anfallenden Kosten, resultierend aus den Anforderu n- gen an den Brandschutz und dem Sanierungsstau in Höhe von 549.000 € werden für das HH 2012 überplanmäßig 200.000 € gemäß § 83 GO NRW bereitgestellt. Die vorläufige De- ckung erfolgt durch Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0111 Immobilienm a- nagement, Investitionsmaßnahme 0000 „Ankauf von Grun dvermögen“. Die endgültige Deckung ist über den Nachtragshaushaltsplan 2012 vorgesehen. Die Finanzierung der verbleibenden 349.000 € ist im HH-Plan 2013 vorzusehen. 2. Die ab 2014 benötigten zusätzlichen Finanzmittel (gem. Anlage 1) sind in den Beratungen zum Haushaltsplan 2013 ff. zu berücksichtigen. 3. Entsprechend der Beschlussziffer 3.2 ist über die Fortschreibung des Finanzierungspr ogramms im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 zu entscheiden. An zusätzlichen Aufwendungen entstehen jährliche bilanzielle Abschreibungen. Die weiteren städtischen Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Stadions entsprechen den bisherigen Aufwendungen. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2012 wird hiermit aufgehoben. Darüber hinaus bekräftigt der Rat seine Absicht, die Auszahlungsermächtigung von je 300.000 € für 2012 bis 2014 sowie die 349.000 € (s. II.1) für 2013 bereitzustellen. Die durch die Stadt Münster zu tragenden Folgeaufwendungen (u.a. Abschreibungen und Fi- nanzierungsaufwendungen) werden für das Jahr 2012 aus dem vorhandenen Budget getragen. Ab 2013 werden diese zusätzlichen Aufwendungen in den Haushaltsplan 2013 ff. aufgeno m- men. Begründung: Vorbemerkung: Angesichts der Diskussion in der gemeinsamen Sitzung des Sport- und Finanzausschusses am 15. März 2012 zum Sanierungserfordernis des Preußen-Stadions an der Hammer Straße und auf der Grundlage der g emeinsamen Zielsetzung, im städtischen Preußen-Stadion an der Hammer Straße den weiteren Spielbetrieb sicherzustellen, das Stadion in einen mitte l- mäßig akzeptablen baulichen Zustand zu bringen und das städtische Immobilienvermögen dauerhaft zu sichern, h at die Verwaltung den Sachverhalt nochmals aufbereitet und in di e- ser Ergänzungsvorlage dargestellt. Um dieses Ziel zu erreichen sind in dieser Vorlage die erkennbar notwendigen Bau - und Sanierungsma ßnahmen aufgeführt , mit Kosten (sofern möglich) versehen worden und deren Priorität bei der Realisi erung (Zeitkorridor 2012 – 2020) dargestellt. Gleichzeitig ist eine entsprechende Differenzierung der Aufwan dspositio- nen nach kurz-, mittel und langfristigen Maßnahmen vorgenommen worden. Kurzfristig b e- deutet dabei 2012 - 2013, mittelfristig 2014 - 2016 und langfristig 2017 – 2020. Insbesondere der extrem schlechte Zustand des Rasens hat zu mehreren Spielausfäl len und zu berechtigten kritischen Beurteilungen der Fachwelt geführt. Einige Gremienmitgli e- der konnten sich mittlerweile persönlich vom Zustand des Rasens ein Bild machen. Die Verwaltung hat zum 23. April 2012 nochmals zu einer Begehung der Anlage unter F ührung des Sportvorstands SCP, Herrn Carsten Gockel, eingeladen. Durch Inaugenscheinnahme soll den Entscheidungsträgern die Möglichkeit gegeben werden, sich die Situation im Vo r- feld der anstehenden Beratungen vor Augen zu führen und erläutern zu lassen. - 5 - V/0131/2012/1 Während die Ergebnisse des externen Gutachtens zur Zustandsbewertung des städtischen Stadions an der Hammer Straße einschl. einer Grobkostenschätzung für notwendige Sani e- rungsmaßnahmen an den Stehrängen, Fluchttoren etc., in diese E1 -Vorlage einfließen, kön- nen verbindliche Aussagen zur Altlastenproblematik im Stadion erst nach weitergehenden Untersuchungen geliefert werden. Ob und inwieweit diesbezüglich überhaupt Kosten anfa l- len, lässt sich erst im Rahmen der Baumaßnahme feststellen. In der Anlage 3 dieser Ergänzungsvorlage sind die Antworten der Verwaltung zu den i n der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Sportausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen dezidiert dargestellt. Ausgangslage/Chronologie: (s. Vorlage 0131/2012 vom 07.03.2012) Das städtische Preußen -Stadion wurde am 13.06.1926 eingeweiht. Seitdem ist die Anlage – mit Ausnahme der neu erstellten Tribüne - und ihr unmittelbares Umfeld nahezu unverändert gebli e- ben. Ausgelöst durch den Au fstieg des SC Preußen 06 e. V Münster (SCP) am E nde der Saison 1989 in die 2. Bundesliga begann die Diskussion um eine Sanierung und Verbess erung des städtischen Preußen-Stadions. Die Maßnahmen beschränkten sich auf die Verbesserung der Verkehrssiche r- heit im Stadion und die Erneuerung der im Juni 1988 aus Sicherheitsgründen abgebauten Flu t- lichtanlage. Aufgrund des Zustandes des Stadions wurden im August 1989 drei Planungsbüros beauftragt, ein langfristiges Entwicklungskonzept für das städtische Preußen -Stadion zu erarbeiten (Vorlage Nr. 68/89 Bau). Bevor die Planungen zum Abschluss gebracht werden konnten, wurde am 05.11.1993 in einer ersten Präsentation das ECE -Konzept zum „Preußen -Park Münster“ vorgestellt. Ende 1998 (Vorlage Nr. 856/98) hat der Rat dem V erkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg F i- del zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im G egenzug sollte ECE das städtische Preußen-Stadion zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tr i- bünensitzplätzen umbauen. Am 07.12.2000 erging das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nor drhein-Westfalen, das im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 400 "Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärte und damit das Projekt beendete. Anfang 2001 beauftragte der Rat (Vorlage Nr. 92/01 E1) die Verwaltung, neue Standortvo rschläge für ein bundesligataugliches, möglichst multifunktionales und voll nutzbares Fußballstadion zu e r- arbeiten. Aus einer umfassenden Standortuntersuchung mit dargestellten 3 4 potenziellen Stan d- ortbereichen für den Neubau eines „Münsterland -Stadion“ im gesamten Stadtgebiet entscheidet sich der Rat für einen eindeutig priorisierten Standort an der Nieberdingstraße zwischen DEK und B 51. Mitte 2003 erhält die Verwaltung den Auf trag (Vorlage Nr. 412/2003), das förmliche Verfa h- ren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt einzuleiten mit dem Ziel, den Standort "Nieberdingstraße" als "SO -Gebiet-Stadion" darz ustellen und nachfolgend Voruntersuchungen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen. Über den gesamten Zeitraum beschränkten sich die Baumaßnahmen in der städtischen Liege n- schaft „Preußen-Stadion“ an der Hammer Straße auf zwingend erforderliche Bauunterhaltungen. Im Oktober 2003 (Vorlagen Nr. 413/2003) e rklärte der Rat verbindlich seine Absicht, für das Pr o- jekt „Münsterlandstadion“ (trotz der kurzfristig kaum gegebenen Realisierungschancen) eine inves- tive Zuschussperspektive zu eröffnen. Dazu wurde bereits im Jahr 2004 (V/0939/2004) ein einm a- liger, städtischer Investitionsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckgebunden entweder für eine pe r- spektivische Stad ion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für den Neubau einer Tribüne am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße z ugunsten des Vereins SC Preußen 06 e .V. bereitgestellt. Dem vom SCP vorgeschlagenen Neubau der Haupttribüne - 6 - V/0131/2012/1 stimmte der Rat am 18.06.2008 zu (V/0411/2008). Im Juni 2009 wurde die Baumaßnahmen durch das Paderborner Unternehmen „Bremer Aktiengesellschaft“ abgeschlossen und übergeben. Seit Mitte 2001 regelt ein zwischen der Stadt Münster und dem SCP abgeschlossener „Überla s- sungsvertrag“ die Nutzung und die Unterhaltung des Stadions durch den Verein. Die Stadt beteiligt sich an den Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Stad ions mit einem jährlichen Betrag i.H.v. 167.187,00 €; die Stadt übernimmt darüber hinaus die Kosten für Grundbesitzabg a- ben, Heizung, Strom und Wasser. Dieser „Überlassungsvertrag“ wurde zuletzt Ende 2008 bis zum 31.12.2025 verlängert (V/0903/2008). Nach den v om SCP vorgelegten Unterlagen übersteigt der erforderliche Unterhaltungsaufwand durch den Verein die zur Verfügung gestellte Summe ma ß- geblich (siehe Anlage 2). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Fußballbundesliga musste die veralterte Flutlichta n- lage erneuert werden. Dazu wurden dem SCP im Mai 2011 Finanzmittel in Höhe von max. 400.000 € brutto für die Aufrüstung der Flutlichtanlage zweckgebunden bereitgestellt (V/0350/2011). Im September 2011 stellte der Rat Finanzmittel i.H.v. 604.000 € für die Sanierung und den Umbau des Umkleidegebäudes am städtischen Preußen -Stadion zur Verfügung (V/0612/2011). Neben Schwarz-Weiß Münster 07 e.V. nutzen der SC Preußen 06 e.V. Münster (Jugend - und Amateur- bereich - Fußball und Leichtathletik) und nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme die Nutzer der Sporthalle Berg Fidel dieses Gebäude. Zu 1. – 3.: Mit Schreiben vom 11.10.2011 reagiert der SCP auf die Kostenschätzung der Verwaltung zur S a- nierung der Westkurve. Der Verein hatte in dem Schreiben darum gebeten , die ermittelten Kosten i.H.v. 800.000 € mit Unterstützung eines Fachunternehmens nochmals einer Reflektion - mit dem Ziel einer Kostenreduzierung - zu unterziehen. Weiterhin sollte geprüft werden, wie die Sanierung der Westkurve sukzessive realisiert werden kann. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 haben die CDU - und SPD-Fraktion gemeinsam beantragt (A-R/0078/2011), vor weiteren Investitionsentscheidungen die zukünftig anfallenden Sanierungs - und Investitionsmaßnahmen im Sinne eines Rahmenkonzeptes zu benennen. Die von der Verwal- tung im Haushaltsplan 2012 eingestellte Summe von 800.000 € wurde nicht beschlossen. Bis zur Vorlage eines Investitionsplans wurden für die dringenden Erhaltungs - und Renovierungsma ß- nahmen des Stadions in den Jahren 2012 – 2014 jeweils 300.000 € mit Sperrv ermerk zur Verf ü- gung gestellt. Eine Freigabe der Haushaltsmittel bedarf eines politischen Beschlusses. Auch die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat in ihrem Änderungsantrag zur HA -Vorlage V/0071/2012 darum gebeten, die Sanierungs - und Unterhaltsleistungen am/im Stadion darzuste l- len. Mit Schreiben vom 02.11.2011 hat auch die Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht der Stadt Münster mitgeteilt, dass kommunale Mittel nicht zur Unterstützung des Profifußballs g enutzt werden dürfen. Deshalb wurde vereinbart, dass die Stadt Münster sämtliche kurz -, mittel - und langfristigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der städtischen Liegenschaft „Preußen Stadion“ sowie deren voraussichtliche Realisierungszeiträume darlegt. Mittlerweile hat die Verwaltung den baulichen Zustand der Gebä ude und der Außenanlagen im städtischen Preußen-Stadion an der Hammer Straße aufgenommen. Auf der Grundlage sportfach- licher und bauaufsichtlicher Anforderungen sowie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssiche- rungspflicht und notwendiger Instandsetzungen wurden die Kosten der erforderlichen Sani e- rungsmaßnahmen im Stadion beziffert. Auch die Kosten für den Neubau der Toilettenanlage sind grob geschätzt worden. Details sind der beigefügten Kostenzusa mmenstellung (Anlage 1), die mit dem Verein rückgekoppelt wurde, zu entnehmen. - 7 - V/0131/2012/1 Nach gemeinsamer Auffassung von Stadt und SCP sind die Maßnahmen nach zeitlichen Prioritäten gem. Anlage 1 zu realisieren. Unter sportfachlichen Gesichtspunkten und zur Sicher- stellung des Spielbetriebs ist die Erneuerung des Rasens dringend und zwingend erforderlich. Nach Erkenntnissen der Verwaltung ist der R asen seit mehr als 50 Jahren (!) nicht grundsaniert bzw. erneuert worden. Da kein einheitliches Oberflächengefälle mehr vorhanden ist, weist das Spielfeld große Höhenabweichungen auf, s odass die Erstellung eines neuen Planums zwingend erforderlich ist. Ferner ist der gesamte Unterbau nicht mehr sickerfähig und muss vollständig s a- niert werden. D adurch bedingt sind ebenfalls die Vorschriften der DIN 18035 (Sportplätze) nicht mehr erfüllt. Aufgrund der in diesem Sommer stattfindenden Fußball -Europameisterschaft dauert die Spielpause ungewöhnlich lange. Es ergibt sich die einmalige Gelegenheit, die Spielpause von 10 Wochen (19. – 29. KW) zu nutzen, um das Rasenhauptspielfeld zu erneuern (gewöhnlich 6 Wochen Spielpause). Die Sanierung des Hauptspielfeldes sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die für den Betrieb einer Rasenheizung erforderliche Infrastruktur einzubauen. Um eine Zerstörung des Rasens zu verme iden sollte gleichzeitig mit der Nutzung des sanierten Spielfeldes auch die Rasenheizung in Betrieb genommen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1. 067.000 € brutto (1.367.000 €); auf die Stadt Münster entfallen die Kosten der Spielfeldsani erung und der technischen Vorinstallation der Rasenheizung i.H.v. 706.000 € brutto (1.006.000 €). Der SCP trägt die zusätzlichen Kosten von ca. 361.000 € brutto für die technische Ausstattung sowie die Betriebskosten der Rasenheizung (s. Anlage 1). Das gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II und ist im Altlastenkataster als „Al t- lastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet ist. Die Kosten der Altlastenbeseitigen bela ufen sich - nach einer ersten groben Schätzung - auf max. 300.000 € brutto; sie können - in Ab- hängigkeit vom Ergebnis der Bodenproben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen R a- sens und der Höhenlage – höher oder niedriger ausfallen. Nach der Sanierung des Hauptspielfeldes sollte nach Beschluss im Herbst 2012 spätestens in 2013 der Neubau einer ausreichend dimensionierten Toilettenanlage incl. Funktionsräume im B e- reich der Nordstehtribüne realisiert werden. Die Planungen incl. einer detaillierten Kostenschä t- zung sind bis zum Sommer 2012 zu erstellen und den politisc hen Gremien zu präsentieren. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten auf ca. 205.000 €. Aufgrund der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und des ermittelten Sanierung s- staus an den Gebäuden und Außenanlagen im städtischen Stadion werden darüber hinaus in den nächsten 10 Jahren zahlre iche weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten sich in der Summe auf ca. 1,5 Mio. € brutto aufsummieren. Dabei wird berücksichtigt, dass die Westku rve zunächst nicht saniert sondern ggf. provisorisch durch ein „blowUp-Banner“ abgedeckt wird; hierzu liegt noch keine Kostenschätzung vor. Nach Beschlussfassung durch den Rat und der damit verbundenen Aufhebung der Sperrverme rke im HHPlan 2012-2014 wird die Verwaltung mit dem SCP einen Errichtungs - und Zuschussvertrag abschließen, in dem u. a. die Bauausführung, Projektabwicklung und städtische Beteiligung wä h- rend der Umsetzung geregelt wird. Zur Abwicklung der Maßnahmen wird ein e Projektgruppe ein- gesetzt, d ie sich aus Vertretern des Vereins, der bauausführenden Firmen und der Ve rwaltung zusammensetzt. Durch die beabsichtigte Erneuerung des Rasenhauptspielfeldes, durch den Neubau der Toilette n- anlage und durch die Sanierungsmaßnahmen erfährt das im Eigentum der Stadt befindliche Stad i- on eine deutliche Aufwertung. Da es sich bei d em Preußen -Stadion an der Hammer Straße um eine städtische Li egenschaft handelt, wird sich in der Bilanz der Stadt Münster nach erfolgter Sanierung der Bestand des Anl a- gevermögens um die nachgewiesenen Kosten für die Aufrüstung des Spielfeldes erh öhen. Auf der anderen Seite sind durch die Stadt die sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer ergebenden jährlichen Abschreibungsaufwendungen zu tragen. - 8 - V/0131/2012/1 Zu 4: In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liege n- schaften und des Sp ortausschusses am 15.03.2012 hat die Verwaltung die Vorlage V/0131/2012 einschl. einer aktualisierten Kostenzusammenstellung vorgestellt. Ziel der Verwaltung ist es, das Stadion in einen mittelmäßig akzeptablen Zustand zu bringen, den weiteren Betrieb des Stadions sicherzustellen, das städtische Immobilienvermögen zu s i- chern und dazu ein modulares Vorgehen bis 2020 zu vereinbaren. A ngesichts der in der gemeinsamen Sitzung aufgeworfenen Fragen ist die Vorlage V/0131/2012 von der Tage s- ordnung des Rates am 21 .03.2012 genommen und die Ve rwaltung gebeten worden, bis zur nächsten Beratungskette die Fragen aus der Politik zu beantworten. In der Anlage 3 sind die Fragen und die entsprechenden Antworten dezidiert nachzulesen. Zu 5.: Mit den Beschlüssen zu Beschlus spunkt 1 -3 ist der gemeinsame Antrag der CDU - und SPD - Fraktion an den Rat Nr. A -R/0078/2011 „Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Ha m- mer Strasse erarbeiten und umsetzen“ (Anlage 4) erledigt. Zu 6.: Mit Beschluss vom 16.07.2003 hat der Rat die Darstellung "SO-Gebiet-Stadion" im Flächennu t- zungsplan der Stadt zur Standortsicherung eines bundesligatauglichen Stadions beschlossen. Hin- tergrund ist insbesondere die Vorsorge, die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit an dem Standort "Nieberdingstraße" für ein Stadion zu sichern (z.B. Verhinderung heran rückender Wohnbeba u- ung). Die Darstellung im FNP zur Standortsicherung ist angemessen und vorsorgend für ein Obe r- zentrum wie Münster. Hiermit wird keine Aussage zu Investitionen durch die Stadt Münster getro f- fen. Die Sanierungsmaßnahmen am städtischen Preußen -Stadion an der Hammer Straße tangieren weder die Sicherung des Stadionstandortes an der Nieberdingstraße noch schließen sich Planu n- gen durch den Verein oder vo n privater Seite aus. Im Falle der Errichtung eines Fußballstadions an der Nieberdingstraße verbleibt das bisherige Preußen-Stadion in kommunalem Eigentum. Die im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA -Vorlage V/0071/2012 gestellten Fragen (Anlage 5) sind damit beantwortet. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Kostenaufstellung Sanierung Preußen-Stadion (Stand 16.04.2012) Anlage 2: jährlicher Unterhaltungsaufwand städt. Stadion (Stand 2010) - 9 - V/0131/2012/1 Anlage 3: Beantwortung der i n der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Sportausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen Anlage 4: gemeinsamer Antrag der CDU/SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 Anlage 5: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur HA-Vorlage V/0071/2012
Anlage 3, dazu Anlage 1 Aufwendungen SCP Schreiben
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SC Preußen 06 e.V. Münster Deutscher Vizemeister 1951 : Deutscher Amateurlneister 1994 Fiffi-Gerritzen-Weg | 48153 Münster Fon 0251 987 27-0 Fax 0251 9 87 27 - 40 www.scpreussen-muenster.de Präsidium Dr. Marco de Angelis (Präsident) SC Preußen 06 e.V. Münster - Fiffi-Gerritzen-Weg | - 48153 Münster Georg Kr nn Carsten Gockel Siegmund Höing An den ® . Oberbürgermeister der Stadt Münster A - Sportamt - [Aufsichtsratsvorsitzender) Albersloher Weg 33 Micha Kin 48155 Münster Datum F J 02.04.2012 Mark-Oliver Schrader Wilheln ellenbach Wilfried Tandetzki /itkowski Marc Zahlmann Städtisches Preußen-Stadion an der Hammer Straße ne Ps BLZ 400 501 50 Konto 67 Hier: Aufstellung des Vereins über die erbrachten Leistungen im LBS 53201008 Zeitraum 01. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2011. Hauptsponsor Bezug: Überlassungsvertrag vom 21. Juni 2007 1. Nachtragsvertrag vom 19. März 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend überreichen wir Ihnen eine Aufstellung der Aufwendungen des Vereins für die Unterhaltung und den Betrieb des Städtischen Preußen- Stadions im Zeitraum 01. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2011, also für die letzten 3 = Jahre. In diesem Zeitraum hatte der Verein Ausgaben im Bereich der laufenden Unterhaltung und des Betriebs des Stadions sowie für Investitionen in das Stadion wie folgt in Höhe von: 01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 307.792,48 € netto 01. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 675.002,82 € netto 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 358.509,94 € netto 01. Juli 2011 bis 31. Dez. 2011 (Hj.) 381.510,34 € netto Summe 1.722.815,58 € netto Teil A der Tabelle beziffert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die Aufwendungen des Vereins für die laufende Unterhaltung und den laufen- den Betrieb entsprechend dem Pflichtenkatalog des Vereins in $ 7 des Überlassungsvertrages. Gemäß 8 7 obliegen dem Verein folgende Aufgabenbereiche: Bauunterhaltung (Nr. 1) Unterhaltung und Pflege des Stadions einschließlich der Rasen- plätze (Nr. 2, 3) Bewirtschaftung und der Betrieb einschließlich der Haus- und Platzmeisterdienste (Nr. 4) Sicherstellung der Verkehrssicherheit (Nr. 5, 8) Sicherstellung der Ordnung, Ordnungsdienst während des Spielbe- triebes (Nr. 6) Reinigung der Anlage und des Umfeldes (Nr. 7) Versicherungsschutz (Nr. 9) Wartung und Reparatur, Ersatz der überlassenen Geräte und Ma- schinen (Nr. 12) In diesen Bereichen hatte der Verein in dem oben genannten Zeitraum die aus der beigefügten Tabelle ersichtlichen Netto-Ausgaben. In der dritten Spalte der Tabelle ‚5 7 Nummer“ können Sie entnehmen, welchem Pflichtenbereich die jeweilige Ausgabe gerade zuzuordnen ist. Zu dem Bereich laufende Instandhaltung Stadion (Konto 4240) gehören unter anderem ständig wiederkehrende Ausgaben für Wartung und Reparaturen, Stadionreinigung, Ra- senarbeiten, Dünger etc.. Teil B der Tabelle beziffert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die über den laufenden Unterhalt und Betrieb hinausgehenden Investitionen des Vereins in das Stadion in Höhe von zusammen 600.000,- Euro netto. Die dabei neu geschaffenen Wirtschaftsgüter sind vollumfänglich in das rechtliche Eigentum der Stadt Münster als Stadioneigentümerin übergegangen. So hat der Verein in 2009 einen Betrag in Höhe von 118.051,28 € (netto) aus eige- nen Mitteln in die Überdachung der Gegengerade (Stehplätze) investiert. Der sei- nerzeit von der Stadt Münster gewährt Zuschuss für die Errichtung der neuen Haupttribüne und die Überdachung der Gegengerade in Höhe von 5. Mio. Euro reichte nicht zur vollständigen Realisierung beider Bauvorhaben aus. Der Verein hat sich dann zur Beteiligung an den Baukosten in vorgenannter Höhe entschieden. Weiter hat der Verein in 2009 und 2011 den Innenausbau der neuen Haupttribüne (erstes und zweites Obergeschoss) ebenfalls aus eigenen Mitteln durchgeführt und dafür insgesamt 341.498,85 € (netto) aufgewandt. Für den Ausbau der Spiele- rumkleide im Untergeschoss der neuen Haupttribüine hat der Verein weitere 10.000,00 € (netto) aufgebracht. Als weitere größere Investitionen des Vereins in das Stadion sind zu nennen die In- stallation einer polizeilich geforderten Videoanlage (24.454,58 €), einer Einbruch- meldeanlage (10.325,70 €), die Errichtung der Anzeigentafel (35.737,90 €), neue Kassenhäuschen (6.085,44 €) sowie die Anschaffung von fünf Toiletten-Containern (30.285,91 €). Auch insoweit handelt es sich um Nettobeträge. Weitere Ausgaben können Sie der anliegenden Aufstellung entnehmen. Der Verein ist jederzeit und gerne bereit, Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen und die Ausgabenbelege zu gewähren und bietet dies hiermit ausdrücklich an.
Anlage 3
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Anlage 3 zu V/0131/2012/1.Erg. Antwort der Verwaltung auf die in der gemeinsamen S itzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften und des Spor tausschusses am 15.03.2012 aufgeworfenen Fragen zur Sanierung des Preußen-Stadions 1. Auf welcher Grundlage hat die Verwaltung die Ein teilung der Maßnahmen in kurz-, mittel- und langfristig vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorgenommen? Definition von kurz-, mittel- und langfristig! Die Einteilung der Maßnahmen in kurz-, mittel- und langfristig erfolgte aufgrund baufachlicher Notwendigkeiten; dabei soll insbesondere den sicher heitsrelevanten Maßnahmen Rechnung getragen werden. Unter Berücksichtigung der zur Ver fügung stehenden Haushaltsmittel werden die erforderlichen Maßnahmen in einem zweiten Schritt zeitlich gestreckt. Die Fristigkeiten werden zeitlich wie folgt definiert: • kurzfristig 2012 und 2013 • mittelfristig 2014 bis 2016 • langfristig 2017 bis 2021 2. Er wird gebeten, die Sanierungsmaßnahmen zu prio risieren; dabei sind die zwingend erforderlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen vorrangig zu betrachten. Die Priorisierung der notwendigen Sicherheitsmaßnah men ist der als Anlage 1 beiliegenden Kostenzusammenstellung Preußen-Stadion zu entnehmen ; diese Maßnahmen sind der Kategorie „kurzfristig“ zugeordnet. Die vom Arbeitskreis Stadionsicherheit darüber hina us geforderten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Stadion sind in der Anlage 1 berücksichtigt (Beleuchtung Haupteingang). 3. Es wird um einen Deckungsvorschlag gebeten, um z umindest die kurzfristigen Maßnahmen haushalterisch abzusichern. Die Finanzierung der kurzfristigen Maßnahmen ist in der Vorlage (E1) im Punkt II. 1. dargestellt. 4. Welche Maßnahmen übernimmt der Verein SC Preußen 06 e.V. im Rahmen des Überlassungsvertrages? Der SC Preußen 06 e. V. Münster übernimmt gemäß gül tigem Überlassungsvertrag vom 21.06.2007 folgende Maßnahmen/Kosten: § 5 (3) Betriebsführung Alle Nebenkosten mit Ausnahme der Grundbesitzabgabe n, Heizung, Strom, Wasser, Feuerversicherung. § 7 Pflichten des Vereins Im § 7 sind die Pflichten des Vereins in den Ziffern 1 – 14 geregelt. • Ziffer 1: Bauunterhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, I nspektion und Wartung) des Vertragsgegenstandes in dem Zustand, in dem der Ver tragsgegenstand dem Verein nach Sanierung durch die Stadt übergeben wurde, auf der Grundlage der einschlägigen DIN- Vorschriften. Dazu gehören u. a. auch regelmäßig wiederkehrende L eistungen wie Wartung der Haustechnik und der Sicherheitseinrichtungen sowie bedarfsweise Reparaturen und Ersatz an Bauteilen und technischen Anlagen. • Ziffer 2: Unterhaltung und Pflege des Vertragsgegenstandes au f der Grundlage der einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der Pflegeanle itung für Tennen-, Rasen- und Kunststoffplätze. Dazu gehören u. a. auch regelmäßig wiederkehrende L eistungen wie Rasenschnitt, Rasenpflege, Bewässerung, Düngung, Lüftung, Tiefenl ockerung, Besandung und mechanische Wildwuchsbekämpfung sowie bedarfsweise Reparaturen und Ersatz an Spielflächen einschließlich der Sportgeräte und an Verkehrsflächen. • Ziffer 3: Leistungen, die der Verein nicht durch eigenes Pers onal fachgerecht vornehmen kann, sind durch Fachfirmen ausführen zu lassen. Di es gilt insbesondere für die Wartung bzw. Reparatur der elektrischen Anlagen. • Ziffer 4: Bewirtschaftung und Betrieb des Vertragsgegenstand es einschließlich Haus- und Platzmeisterdienste. • Ziffer 5: Sicherstellung, dass Grundstücke, Gebäude und Anlag en gem. § 1 jederzeit den Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechen. • Ziffer 6: Sicherstellung der Ordnung im Stadion im Rahmen der als Anlage 3 beigefügten „Ordnung im Städtischen Preußen-Stadion“. • Ziffer 7: Reinigung des Vertragsgegenstandes und des unmitte lbaren Umfeldes im unmittelbaren Anschluss an den Spielbetrieb der 1. Fußballmannschaft. • Ziffer 8: Verkehrssicherungspflicht einschließlich Winterdienst für den Vertragsgegenstand. • Ziffer 9: Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschu tzes für den Vertragsgegenstand ohne Feuerversicherung, insbeson dere Abschluss einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe, die Sach- und Körperschäden abdeckt, die beim Betrieb und der Unterhaltung des Vertragsgegenstandes entstehen. Die Stadt ist insoweit von allen Haftpflichtansprüchen freizustellen. • Ziffer 10: Dieser Vertrag ersetzt nicht Erlaubnisse, Genehmigu ngen und Konzessionen für den Betrieb und die Unterhaltung des Vertragsgegens tandes, die ggf. vom Verein einzuholen sind. • Ziffer 11: Ermöglichung von Nutzungen durch die Stadt einschl ießlich des Trainings- und Spielbetriebes des Sportvereins BFV 72 Münster e. V. • Ziffer 12: Wartungen, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für Geräte und Maschinen, die die Stadt dem Verein gem. § 9 Abs. 4 zur Verfügung stellt. • Ziffer 13: Die von der Stadt bereitgestellten Mittel gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 2 sind für den Betrieb und die Unterhaltung des Vertragsgegenstand es zu verwenden. Eine Abtretung an Dritte gem. § 399 BGB ist ausgeschlossen. • Ziffer 14: Der Verein führt einen Verwendungsnachweis, in dem alle vertraglich erbrachten Leistungen, insbesondere der Bereich der Bauunterha ltung nach Art und Umfang einschließlich Kostenaufstellung chronologisch aufgeführt werden. 5. Es wird um eine Aufstellung gebeten, was der Ver ein SC Preußen 06 e.V. in der Vergangenheit für den laufenden Unterhalt des Stadions aufgewendet hat. Siehe das als Anlagen beigefügte Schreiben des SCP vom 02.04.2012 sowie der Kostenaufstellung der Jahre 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 (1. Halbjahr). 6. Wenn die Vorrüstungen für eine Rasenheizung erfo lgen, müssten auch die Kosten für eine Folie (als Unterbau), sofern sie zusätzlich er forderlich ist, aufgeführt werden. Der tatsächliche Aufwand für die Altlastensanierung ist in Gänze darzustellen. Eine Darstellung des tatsächlichen Aufwandes bzw. e ine Kostenschätzung kann allenfalls näherungsweise erfolgen, da alle Rechenkomponenten (Gutachterstunden, Belastungen, Massen, anlagenbezogene Entsorgungskosten) auf Schätzwerten beruhen. Dabei sind nicht nur die Belastungen, sondern auch die hier bislang unbekannte Ausgestaltung der Rasenheizung und die damit verbundene Aushubmen ge ausschlaggebend für die zu entsorgenden Boden-/Bauschuttmassen. Auch die Untersuchungsergebnisse des beauftragten I ngenieurbüros Umpfenbach haben nur orientierenden Charakter, zumal für die Analytik Mi schproben gebildet wurden. Für die Abfalldeklaration ist eine weitere detaillierte Bep robung der zu entsorgenden Massen nach Aushub unerlässlich. Hierbei können dann auch die Zuordnungsklassen noch differieren. 7. Sind Planungskosten für die Maßnahmen berücksich tigt? Bei den von der Verwaltung ermittelten Maßnahmenkos ten sind die Planungskosten bereits berücksichtigt und in der Kostenzusammenstellung (siehe Anlage 1) enthalten. 8. Wer übernimmt die Kosten für den Betrieb einer R asenheizung? Die Kosten für den Betrieb einer Rasenheizung wären von dem Nutzer, somit dem SCP zu tragen. Eine entsprechende Aussage hat Herr Dr. de Angelis auch in der gemeinsamen Sitzung des Sportausschusses und des AFBL getätigt. 9. Kann eine Rasenheizung auch an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Münster angeschlossen werden? Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster wurde die Möglichkeit zur Anbindung der Wärmeversorgung an das Fernwärmenetz untersucht. Laut Aussage der Stadtwerke Münster GmbH ist der Netzausbau jedoch örtlich soweit vom Preußenstadion entfernt, dass eine Anbindung zur Wärmeversorgung der Rasenheizung nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt die Energieversorgung über eine neu zu verlegende Gasleitung zum Anschlussbereich an der Hammer Straße. 10. Es wird gebeten, nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Belastungen für den Ergebnisplan des Haushalts auszuweisen. Auf Basis der Kostenzusammenstellung, Stand 15.03.2 012, wurden die jährlichen Haushaltsauswirkungen berechnet (Anmerkung: jede Ma ßnahme muss nach Realisierung z.B. anlagenbuchhalterisch überprüft werden) Konsumtive Maßnahmen Belastung im Ergebnisplan einmalig für die konsumtiven Maßnahmen: Kurzfristig 257.195 € Mittelfristig 411.690 € Langfristig 64.160 € Gesamtkosten 733.045 € Investive Maßnahmen Jährliche Belastung des Ergebnisplanes durch die investiven Maßnahmen, und zwar für die Dauer des Abschreibungszeitraumes Stehränge (nach endgültiger Aktivierung) 56.670 € für die nächsten 30 Jahre Folgekosten für die Stehränge in den nächsten 30 Jahren belaufen sich auf jährlich gemäß Folgelastenberechnung auf 56.670 Euro. Dabei ist davon ausgegangen worden, dass zunächst die kurzfristige Investition in Höhe von 100.000 Euro aktiviert wird und entsprechende Folge kosten (Abschreibungen, Zinsen), anfallen. Analog wird mit den mittel- und langfris tigen Investitionen verfahren, so dass sich nach endgültiger Aktivierung Gesamtkosten von jährlich 56.670 Euro ergeben. Sanitärgebäude 18.668 € für die nächsten 50 Ja hre Spielfeld inklusive Vorinstallation Rasenheizung 58 .450 € für die nächsten 30 Jahre Techn. Einrichtungen für die Wärmeerzeugung 16.460 € für die nächsten 20 Jahre Energieversorgung der Rasenheizung 17.540 € für die nächsten 25 Jahre 11. Welche städtischen Zahlungen werden über den st ädtischen Haushalt hinaus an den Verein SC Preußen 06 e.V. geleistet (z. B. in Form von Sponsoring)? Der innerhalb des städtischen Haushaltes (Ämter 23 und 52) getätigte Aufwand für das Stadion wurde bereits mitgeteilt (siehe auch Vorlage 131/2012). 12. Welche zeitliche Perspektive wird für das Stadion an der Hammer Straße gesehen? Verwaltung und Verein sind sich einig, die Option f ür ein neues Stadion an der Nieberdingstraße aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig w ird davon ausgegangen, dass das städtische Preußen-Stadion an der Hammer Straße mit tel- bis langfristig (5 bis 10 Jahre) genutzt werden wird.
Anlage 5
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Der HA möge beschließen: 1. wie Vorlage 2. Die Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang dar, • welche Unterhaltungsleistungen am Stadion dem Verein Preußen Münster im Rahmen des Überlassungsvertrages konkret obliegen und wie diese von den Sanierungsleistungen der Stadt als Stadionbesitzerin abzugrenzen sind, • welche Leistungen im Rahmen des Überlassungsvertrages abrechenbar sind, • in wie weit Sanierungsmaßnahmen an der Hammer Straße die Pläne für einen Stadionneubau überflüssig machen. gez. Hery Klas und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon 0251 / 8 99 58 10 Fax 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de Änderungsantrag zur Vorlage V/0071/2012 „Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD- Fraktion an den Rat Nr. A-R/0078/2011 "Rahmenkonzept für das städtische Stadion an der Hammer Straße erarbeiten und umsetzen"; Städtisches Stadion Hammer Straße - Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen“ 06.02.2012
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0131/2012/1. Erg. Jährlicher Unterhaltungsaufwand für das städt. Stadion an der Hammer Straße (Stand 2010) Stadt: Aufwand Stadion kalkulatorisch Abschreibungen a) Bestandsgebäude 48.113,07 € b) Neubau Haupttribüne 64.537,65 € c) Sportaußenanlagen 78.813,00 € Zwischensumme 191.463,72 € Echtzahlungen Betriebskosten laut Vertrag 106.491,24 € Summe 297.954,96 € Stadt: Zuschuss an Verein Echtzahlungen jährl. Zuschuss 167.187,00 € Summe 167.187,00 € Stadt: Gesamtsummen kalkulatorisch Abschreibungen 191.463,72 € Echtzahlungen Betriebskosten 106.491,24 € jährl. Zuschuss 167.187,00 € 273.678,24 € Summe 465.141,96 € Aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen a us dem Überlassungsvertrag legt der Verein bei der Stadt Münster jährliche Verwendungsn achweise vor. Die Höhe der Verwendungsnachweise in den Betrachtungszeiträumen 2008/2009 und 2009/2010 können der folgen Übersicht entnommen werden: Verein VN.2008/2009 249.472,95 € VN 2009/2010 319.156,68 € Damit liegen die vom Verein getätigten tatsächliche n Aufwendungen weit über dem jährlichen städtischen Zuschuss an den Verein.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hammer Straße
- Nieberdingstraße
- Windthorststraße 7
- Fiffi-Gerritzen-Weg
- Albersloher Weg 33
- Preußenstadion
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0131/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37