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Errichtung von vier Wohngebäuden (89 WE) mit Tiefgarage

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0264/2024 vom 22.01.2024

Stand: Am 01.02.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 0264/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Errichtung von vier Wohngebäuden (89 WE) mit Tiefgarage Die SPD-Fraktion hat unter TOP 9.2.6 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.11.2023 eine Anfrage gestellt. Frage: Wurde die KVB in das Verfahren einbezogen bzw. gehört und wurde die Planung, insbeson- dere die vorgesehene Lage der Ein-/Ausfahrt des Gebäudekomplexes, im Vorfeld mit der KVB abgestimmt? Antwort der Verwaltung: Nein Frage: Sehen die KVB hier mögliche Beeinträchtigungen für den Bahnverkehr und falls ja, wie kön- nen diese vermieden werden? Antwort der Verwaltung: Keine Antwort möglich, da schon nach vorheriger Antwort ausscheidend. Frage: Wurde eine andere Lage der Ein-/Ausfahrt des geplanten Gebäudekomplexes in Betracht ge- zogen? Antwort der Verwaltung: Nein Frage: 2 Falls ja, wie erfolgte die Abwägung und die Entscheidung für die derzeitige Planung? Antwort der Verwaltung: Keine Antwort möglich, da schon nach vorheriger Antwort ausscheidend. Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Verkehrssituation in dem Bereich nach Beendigung der Bau- maßnahme insbesondere für Mitarbeitende der SBK Betriebe am Poller Kirchweg und für Schulkinder übersichtlich und sicher gestaltet wird? Antwort der Verwaltung: Im Laufe des Bauantragsverfahrens wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt betei- ligt und hatte auf die Fertigstellung hin gesehen nur einen eigenständigen Kontaktbelang mit der Abteilung Signalplanung im Amt für Verkehrsmanagement zur Abstimmung über eine vor- gezogene Haltline für die Tiefgaragenausfahrt angesetzt. Des Weiteren ist vorgegeben worden, dass nach Bauende die Bauherrnschaft sich mit der Ab- teilung Straßenbau des Amtes für Straßen und Radwegebau in Verbindung setzen muss, da- mit von dort eine Übernahme der Oberfläche des öffentl. Straßenlandes durchgeführt und evtl. Mangelbeseitigung nachgehalten werden kann.

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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