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'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3815/2021 vom 07.01.2022

Stand: Am 03.02.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage Integrationsbudget 2022

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    Anlage Integrationsbudget 2022 Finanzmittel gem. Entscheidung im Jahr 2015 2022 Z Beratung von 'Menschen ohne Papiere' 15.000,00 € 17.667,00 € Bezuschussung der Beratungsarbeit für Menschen ohne Papiere an die fünf Träger agisra e.V., Diakonisches Werk, Caritasverband, Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V. sowie des Fonds 'Armenbetten' (Vorlage 0007/2015) Finanzielle Sicherstellung des Projektes "Integrationslots*innen" 23.000,00 € 23.000,00 € bei fünf Kölner Integrationsagenturen (Vorlage 0037/2015) Ergebnisoffene Perspektivberatung von Flüchtlingen 175.000,00 € 201.700,00 € Bezuschussung der Beratungsarbeit für Geflüchtete an die fünf Träger agisra e.V., Diakonisches Werk, Caritasverband, Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V. (Vorlage 1072/2015) - hier erfolgt eine regelmäßige Anpassung aufgrund tarifbedingter Steigerungen Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 403.324 € zur Verfügung Erhöhung der finanziellen Förderung für Interkulturelle Zentren 50.000,00 € 50.000,00 € Bezuschussung von aktuell 40 kleineren, mittleren und größeren Zentren (Vorlage 1089/2015) Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 682.000 € zur Verfügung Mittel für Antirassismustraining 40.000,00 € 40.000,00 € zur Förderung von Aktivitäten gegen Rassismus (Vorlage 1284/2015) Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 100.000 € zur Verfügung Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungsstellen 60.000,00 € 69.088,00 € zur Finanzierung zielgruppenspezifischer Sprechstunden für Migrant*innen bei einzelnen Trägern (Vorlage 1295/2015) - hier erfolgt eine regelmäßige Anpassung aufgrund tarifbedingter Steigerungen Sprach- und Integrationsmittler/innen im Gesundheitswesen 50.000,00 € 50.000,00 € Budget zum Einsatz von professionellen Sprach- und Integrationsmittler*innen im Gesundheitswesen Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten 120.000,00 € 137.100,00 € zur Förderung des Therapiezentrums für Folteropfer des Caritasverbandes (Vorlage 1331) - hier erfolgt eine regelmäßige Anpassung aufgrund tarifbedingter Steigerungen Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 218.416 € zur Verfügung Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen Gesundheit“ 32.500,00 € 32.500,00 € zur Qualifizierung, Koordination und Einsatz von herkunftssprachlichen Zuwander*innen als 'Integrationslotsen Gesundheit' (Vorlage 1342/2015) Angebote der interkulturellen Familienbildung in Familienbildungsstätten 30.000,00 € 30.000,00 € (Vorlage 1681/2015) Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter/innen in Jugendeinrichtungen 20.000,00 € 20.000,00 € (Vorlage 1717/2015) Gesamtsummen: 615.500,00 € 671.055,00 € Darüber hinaus werden folgende Massnahmen aus dem Intergrationsbudget finanziert: Finanzmittel gem. Entscheidung im Jahr 2015 2022 Einrichtung eines Budgets zum Einsatz professioneller Sprach- und Integrationsmittler/-innen 200.000,00 € 200.000,00 € Finanzierung eines Sprach- und Integrationsmittlerpools zur Unterstützung städtischer Dienststellen bei komplexen oder besonders kultursensiblen Angelegenheiten (Vorlage 1402/2015) Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung 92.200,00 € 0,00 € Personalstelle beim Amt für Injtegration und Vielfalt zum Themenschwerpunkt Diversity zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (Vorlage 1604/2015) Die zuletzt im Integrationsbudget für 2021 mit 89.717 € aufgeführte Personalstelle ist nur noch nachrichtlich erwähnt, da die Stelle zwischenzeitlich über den städtischen Stellenplan eingerichtet und finanziert ist. Gesamtsummen: 292.200,00 € 200.000,00 € Folgende Maßnahme des Integrationsbudgets ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich: Finanzmittel gem. Entscheidung im Jahr 2015 2022 Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte 8.000,00 € 0,00 € für eine jährliche Datenaktualisierung und Druck in Papierform (Vorlage 1320/2015) - hier erfolgte eine regelmäßige Anpassung aufgrund tarifbedingter Steigerungen Ein Betrag in Höhe von 8.476 € ist im Haushalt 2022 eingeplant, wird aber lt. Beantwortung Vorl. Nr. 3453/2021 aktuell nicht mehr benötigt. Gesamtsumme 8.000,00 € 0,00 €
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 3815/2021 Freigabedatum 07.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrations- budget“ in einer Gesamthöhe von 671.055 € brutto für das Haushaltsjahr 2022. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055 € brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 € in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und dort entsprechend bereitgestellt. Integrationsrat 11.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Gesundheitsausschuss 18.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 671.055 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Integrationsbudget dient der finanziellen Deckung der einzelnen Maßnahmenempfehlungen aus dem Jahr 2015, deren grundsätzliche Umsetzung damals in den jeweiligen Fachausschüssen (s. je- weilige Beschlusslage in der Anlage) und abschließend vom Rat mit der Vorlage 2288/2015 be- schlossen wurde. Für das Haushaltsjahr 2022 stehen insg. 879.531 € brutto zur Verfügung. Die Finanzierung eines Gesundheitswegweisers in Höhe von 8.476 € ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich. Über einen adäquaten Einsatz dieser Mittel wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Das Budget zum Einsatz professioneller Sprach- und Integrationsmittler*innen in Höhe von 200.000 € steht in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung und be- darf daher keines Ratsbeschlusses. Die bislang mit 89.717 € aufgeführte Personalstelle zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskri- minierung und Ausgrenzung ist nur noch nachrichtlich erwähnt, da die Stelle zwischenzeitlich über den städtischen Stellenplan eingerichtet und finanziert ist. Bei der Abbildung des Integrationsbudgets in der Erläuterung der Teilplanzeile 15 des Hpl. 2022 sind zwei Beträge seitens der Verwaltung falsch zugeordnet worden: In der Auflistung enthalten ist die Position "Sicherstellung Personalressourcen nichtstädtischer Anti- 3 diskriminierungsbüros" mit 80.000 €, die jedoch nicht zum Integrationsbudget gehört. Die in der Teilplanzeilen Erläuterung außerhalb des Integrationsbudgets enthaltene Position "Flücht- lingsberatung 5 Träger" muss in Höhe von 200.000 € mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Budgets zum Einsatz professioneller Sprach-und Integrationsmittler/-innen" dem Integrationsbudget und der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zugeordnet werden. Finanzierung Die erforderlichen Mittel in Höhe von 671.055 € brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teiler- gebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen veranschlagt. Anlage: Tabellarische Darstellung Integrationsbudget 2022 Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit einer Beschlussfassung in der aktuellen Beratungsfolge ist gegeben, um eine Si- cherstellung der kontinuierlichen Weiterarbeit der verschiedenen Maßnahmenträger zu gewährleisten. Die fristgerechte Vorlage der Beschlussvorlage verzögerte sich aufgrund komplexer verwaltungsin- terner Abstimmungsverfahren.

Beratungsverlauf

  1. 11.01.2022

    Integrationsrat

    TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.01.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 18.01.2022

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 24.01.2022

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 25.01.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 31.01.2022

    Finanzausschuss

    TOP 10.12, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 03.02.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.14, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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