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V/0204/2010

Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge - Altenberger Straße

Vorlagen 15.03.2010

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V-0204-2010-Anlage-2-Geltungsbereich

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Ansehen

V-0204-2010-Anlage-1-Satzung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0204-2010-Anlage-2-Geltungsbereich

238 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0204/2010 
Veränderungssperre Nr. 100 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof 
Geltungsbereich Maßstab 1:5000 
ST ADT M TÜNS ER

V-0204-2010-Anlage-1-Satzung

2133 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0204/2010 
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 100  
für den Bereich Nienberge – Altenberger Straße  
(Bebauungsplan Nr. 527:  
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof)  
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NW wird die nachstehende Satzung beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen Altenberger Straße, Hägerstraße und der Straße 
„Am Baumberger Hof“ im Stadtteil Nienberge. Für diesen Bereich hat der Rat der Stadt Münster 
am 11.02.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße 
/ Hägerstraße / Am Baumberger Hof beschlossenen.  
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 8, Flurstücke 2, 4, 156-159, 333, 334, 580, 631, 649, 650, Teil des Flurstückes 651,  
Flur 20, Flurstücke 34, 83, 182, 273, 274, 286, 319, 320, Teile der Flurstücke 194, 293.  
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist aus dem anliegenden 
Übersichtsplan ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung eines zurückgestellten Nutzungsänderungsantrages spätestens am 
30.11.2011. 
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

3017 Zeichen

V/0204/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge - Altenberger Straße 
(Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
Die anliegende  
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 100  
für den Bereich Nienberge – Altenberger Straße  
(Bebauungsplan Nr. 527:  
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof)  
wird beschlossen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 100 keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
Nach der Aufgabe des Kfz-Handels nördlich der Altenberger Straße hat der Rat der Stadt Münster 
am 11.02.2009 zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungspla-
nes Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof beschlossen 
(Vorlage Nr. V/1068/2008).  
 
Angesichts der Größe des Areals und seiner zentralen Lage im Stadtteil ist seine künftige Nutzung 
für die Entwicklung Nienberges von besonderer Bedeutung. Die Aufstellung eines Bebauungspla-
nes wurde notwendig, da zur Steuerung dieser Entwicklung die Beurteilung einzelner Vorhaben 
nach § 34 Baugesetzbuch (planungsrechtlicher Innenbereich), dem das Gebiet derzeit unterliegt, 
nicht ausreichend ist.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0204/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0204/2010 
Für das Grundstück Altenberger Straße Nr. 34 liegt mittlerweile eine Bauvoranfrage zur Nutzungs-
änderung des ehemaligen Autohauses in ein Automatenspielcenter vor.  
 
Da die beantragte Nutzungsänderung den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanes Nr. 527 widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.02.2009 
der vorgenannte Nutzungsänderungsantrag am 30.11.2009 für einen Zeitraum von 12 Monaten 
ausgesetzt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemac ht werden, ist nach dem Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 527 nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 
Baugesetzbuch erforderlich.  
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 100 wird bis zum 30.11.2011 begrenzt, da auf die 
2-Jahresfrist die Dauer der Zurückstellung des Nutzungsänderungsantrages anzurechnen ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzungstext 
2. Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 17.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Rat
TOP 23.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenberger Straße
  • Hägerstraße
  • Am Baumberger Hof

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0204/2010
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37