V/0741/2016
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018
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Beschlussvorlage
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V/0741/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung -
Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018
Beratungsfolge
25.10.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Vorberatung
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.11.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt als erstes Teilprojekt einer integrierten Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass im Rahmen der Neuausrichtung das kommunal ste u-
erbare Personal der Schulsozialarbeit indikatorengestützt und bedarfsorientiert innerhalb der b e-
stehenden Personalressourcen und Schulstufen verteilt wird.
3. Die Bedarfsbemessung u nd Umverteilung der Schulsozialarbeit erfolgt zunächst für die Dauer
eines Schuljahres zum Schuljahr 2017/2018 und ab dem Schuljahr 2018/2019 erfolgt die Re s-
sourcenverteilung in einem zweijährigen Turnus.
4. Die Anträge „Erziehungsauftrag in Schule und Jugen dhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität si-
chern und entwickeln“ vom 26.08.2014 (A -R/0028/2014) und „Die Grundschulen und die weite r-
führenden Schulen als inklusive Lebens - und Lernorte weiterentwickeln!“ vom 24.11.2014 (A -
R/0056/2014) sind damit teilweise aufgegriffen und noch nicht erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0741/2016
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Herr Ehling
Ruf:
492-5100
492-4000
E-Mail:
PohlA@stadt-muenster.de
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
05.10.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Erforderliche Umschichtungen, die sich aus dem rechnerischen Defizit von 0,18 Stellen für die Pr i-
marstufe und 0,16 Stellen für die weiterführenden Schulen ergeben, werden budgetneu tral durch das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Mün s-
ter ausgeglichen.
Die für das Schuljahr 2017/18 anfallenden zusätzlichen Personalaufwendungen für eine 0,18 Stelle S
12 in Höhe von 4.058,- € für 2017 und 5.682 - € in 2018 werden wie folgt veranschlagt.
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit
Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Plan 2018
Zeile 11 Personalaufwendungen 4.058,- € 5.682,- €
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen - 4.058,- € - 5.682,- €
gesamt 0,00 € 0,00 €
Die für das Schuljahr 2017/18 anfallenden zusätzlichen Personalaufwendungen für eine 0,16 Stelle S
12 in Höhe von ca. 3.610,- € für 2017 und 5.060,- € in 2018 werden wie folgt veranschlagt.
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Plan 2018
Zeile 11 Personalaufwendungen 3.610,- € 5.060,- €
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.610,- € -5.060,- €
gesamt 0,00 € 0,00 €
Zu den Etatberatungen werden entsprechende Veränderungsblätter gefertigt.
Begründung:
1. Ausgangslage
1.1. Gesellschaftliche Entwicklung – gesellschaftlicher Auftrag
Die Bedingungen des Aufwachsens in unserer Gesellschaft unterliegen vielen Veränderungsproze s-
sen. Im Zuge eines stetigen gesellschaftlichen Wandels verändert sich dabei auch die Rolle der Fami-
lie gravierend. Kindheit heute vollzieht sich zunehmend mehr in einem institutionalisierten und öffen t-
lichen Raum.
Für Kinder und Jugendliche ist Schule ein wesentlicher Lern- und Lebensraum, der ihre Entwicklung
maßgeblich mitbestimmt. Hierdurch wachsen die Anforderungen an alle Akteure im Bildung ssystem.
Öffentlich verantwortete Bildung, Erziehung und Betreuung muss diesem beschriebenen Wandel
Rechnung tragen.
Um allen Kindern und Jugendlichen und insbesondere Kindern und Jugendlichen in prekären sozialen
Lebenslagen bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen, übernehmen lokale Bildungs-
einrichtungen immer mehr eine zentrale Erziehungs-, Qualifizierungs- und Integrationsfunktion.
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Die an Bildung und Erziehung beteiligten Akteure sind aufgefordert, im Interesse von Kindern, J u-
gendlichen und ihren Eltern die anstehenden Aufgaben stärker als gemeinsame Herausford erung zu
begreifen und ihr Handeln in den verschiedenen Systemen in einem höhere n Maße als bisher aufe i-
nander zu beziehen.
Je vielfältiger Bildungsgelegenheiten sind und je inten siver eine an den Potenzialen orientierte indivi-
duelle Förderung ist, desto umfassender und erfolgreicher können sich Kinder und Jugendl iche mit
ihren individuellen Fähigkeiten entfalten und in ihrem Förderbedarf entsprechend unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund ist Schulsozialarbeit ein wichtiges Aufgabenfeld in Schule und aufgefordert,
den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Nur wenn es gelingt, eine transparente,
bedarfsorientierte und zeitgemäße Schulsozialarbeit im Kontext Schule zu re alisieren, kann diese
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kinder, Jugendliche und ihre Eltern darin zu unterstützen, dass
gesellschaftliche Teilhabe gelingt und eine den individuellen Fähigkeiten entspreche nde Entwicklung
der Bildungsbiografien erreicht werden kann.
Hierzu leistet die vorliegende Beschlussvorlage zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in Mün ster
einen wesentlichen und erforderlichen Beitrag.
1.2. Schulsozialarbeit in Münster
Die in Münster seit Ende der 80er Jahre etablier te Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bau stein von
Jugendhilfe und Schule. In Münster haben sich sehr differenzierte Angebote der Schulsoziala rbeit in
Verantwortung beider Akteure herausgebildet.
Dies basiert auch auf den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, die das eigene Handeln legit i-
mieren.
Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe aus dem SGB VIII: § 13 (Jugendsoziala r-
beit), § 11 (schulbezogene Jugendarbeit), § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und
öffentlichen Einrichtungen). Entsprechungen finden sich in den §§ 3 – 14 Kinder- und Jugendförde-
rungsgesetz NRW.
Im Schulgesetz NRW finden sich die Grundlagen für die Schulsozialarbeit in § 5 (Öffnung von Schu-
le, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner n), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende A ngebote),
§80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung).
Trotz der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlage n und Zuständigkeiten besteht Einvernehmen
darüber, dass Schule und Jugendhilfe zusammenarbeiten und ein integriertes Gesamtkonzept ben ö-
tigen. Grundsätzlich gilt es, alle Schüler*innen, einer Schule anzusprechen. Insbesondere richtet sich
das Angebot der S chulsozialarbeit jedoch an Schüler *innen die aufgrund sozialer B enachteiligungen
und/oder individueller Beeinträchtigungen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Schulsozialar-
beit steht für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.
Schulsozialarbeit umfasst einerseits präventive Angebote zur Stärkung sozialer Komp etenzen und
Begleitung in der Entwicklung zu einer eigenständigen, verantwortungsbewussten Pe rsönlichkeit.
Andererseits leistet die Schulsozialarbeit einzelfallbezogene Hilfen für benachteiligte oder beeinträch-
tigte Schüler*innen, die Initiierung weitergehender Unterstützungsangebote und kurzfristige Kriseni n-
tervention.
Mit einer ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2007 zur Schulsozialarbeit in Münster wurde ang estrebt,
die Aufgabenbereiche, Kon zepte und Schnittstellen der in kommunaler Verantwortung liegenden
hauptamtlichen Stellen der Schulsozialarbeit aufzuzeigen und mögliche Handlungsbedarfe auszul o-
ten. Das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit (Vorlage V/0911/2008) lieferte hierzu eine en tsprechende
Bestandsaufnahme und beschrieb Qualitätsstrukturen und Ausbaukriterien.
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Mit Beschluss zum Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung im Februar 2011 hat der Rat die Ve r-
waltung beauftragt, eine Neuordnung der Schulsozialarbeit zu prüfen. Die Verwaltung wurd e aufge-
fordert, eine flächendeckende, sinnvolle und notwendige Konzeption vo n Schulsozialarbeit vorzul e-
gen (vgl. Vorlage V/0420/2011 „Bericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit“).
1.3. Aktuelle Anträge der Fraktionen in Bezug auf diese Beschlussvorlage
Mit dem Ziel, aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu begegnen und erfol g-
reiche und wirkungsvolle, nachhaltige Entwicklungsperspektiven für gerechte Bildungs- und Zukunfts-
chancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene zu schaffen, hat der Haupt- und Finanz-
ausschuss der Stadt Münster in seiner Sitzung am 06.05.2015 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept
einer integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung zu entwickeln (vgl. Vorlage
V/0283/2015). Mit der Vorlage zum „Pro zess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe - und Schul-
entwicklungsplanung (V/0734/2015) hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, die Bildungsplanu n-
gen im Bereich der Jugendhilfe und der Schulentwicklung intensiver als bisher systematisch zueina n-
der in Beziehung zu setzen und als erstes Teilprojekt dieser gemeinsamen Planung mit der Neuko n-
zeptionierung der Schulsozialarbeit in Verbindung mit der Entwicklung eines stadtweiten Indikatore n-
modells zur Ermittlung der allgemeinen Bedarfe zu beginnen.
Damit sind die Anträge
A-R/0028/2014 „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität
sichern und entwickeln“ vom 26.08.2014 (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) und
A-R/0056/2014 „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklu sive L ebens- und
Lernorte weiterentwickeln!“ vom 24.11.2014 (SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL)
teilweise aufgegriffen. Die Antragsinhalte gehen aber über den in dieser Vorlage dargestellten I nhalt
hinaus. Sie sind daher formell aus Sicht der Verwaltung ni cht erledigt, sondern noch im Rahmen a n-
derer Vorlagen zu behandeln.
2. Zielsetzung der Neuausrichtung
Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in
ihren Lebensgestaltungszielen und beim Aufbau gelinge nder Bildungsbiografien am Lebens - und
Lernort Schule ausgehend von dem Verständnis, dass Bildung mehr ist als Schule, und Sch ule mehr
Aspekte beinhaltet als fachbezogene Bildung.
Sie verbindet die individuelle Unterstützung mit den allgemeinen, gesellsch aftlichen Zielen nach Bi l-
dungsgerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe aller jungen Menschen und ist dem Prinzip ve r-
pflichtet, Zugänge zu Bildung unabhängig von Geschlecht, sozialer und n ationaler Herkunft zu eröf f-
nen.
Die Stadt Münster begreift Schu lsozialarbeit als Teil einer wi chtigen präventiven Bildungs -, Sozial-
und Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden Ki n-
des bzw. Jugendlichen so früh wie möglich zu f ördern, Benachteiligungen auszu gleichen und gelin-
gende Bildungsbiographien zu eröffnen.
Unter dieser Prämisse wird mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit ein aufeinander abgestimm-
tes kommunales Gesamtkonzept von Jugendhilfe und Schule angestrebt mit dem Ziel, in einem e rs-
ten Schritt eine n bedarfsorientierten, aufeinander abgestimmten und nachvollziehbaren Ressource n-
einsatz der Schulsozialarbeiter*innen herbeizuführen.
Handlungsleitend ist dabei eine an den Bedürfnissen und Lebenslagen der Kinder und Jugendl ichen
orientierte Präventionsstrategie, die darauf ausgerichtet ist , begrenzte Ressourcen optimal einzuse t-
zen, Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit zu vermeiden und g e-
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meinsam fachliche Qualitätss tandards weiter zu entwickeln. Diese Erfordernisse leiten sic h daraus
ab, dass durch historisch gewachsene Strukturen der Pers onaleinsatz der Schulsozialarbeiter*innen
bislang mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten und Stellenanteilen von verschiedenen Au f-
traggebern erfolgte und nicht systematisch auf der Grund lage nachvollziehbarer Kriterien miteinander
verbunden wurde.
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in Münster ab dem Schuljahr 2017/2018 verfolgt die En t-
wicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes, in dem gemeinsam mit allen Beteiligten
• grundlegende einvernehmliche Ziele und Qualitätsstandards von Schulsozialarbeit,
• eine Klärung gemeinsamer und / oder differierender Aufgabenfelder,
• einvernehmliche quantitative und qualitative Bedarfskriterien,
• nachvollziehbare gemeinsame Steuerung von Personalressourcen und
• ein entsprechendes Controlling
festgelegt wurden bzw. werden.
Dieses Vorgehen unterstützt die Stadt Münster grundsätzlich in ihrem Bestreben , allen Kindern und
Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zu bieten, sie frühzeitig und ge zielt zu un terstüt-
zen, Ungleichheiten auszugleichen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem Kind ermö g-
lichen seine individuellen Entwicklungs- und Bildungspotentiale voll auszuschöpfen.
3. Vorgehensweise
Das Teilprojekt „Neuausrichtung der Schulsozialarbeit“ startete mit einem Auftaktworkshop des „Run-
den Tisches“ zur integrierten Jungendhilfe - und Schulentwicklungsplanung“ am 22.06.2015. In der
Veranstaltung wurden inhaltliche Schwerpunkte herausgearbeitet und das weitere Verfahren festg e-
legt. Beteiligte waren Vertreterinnen und Vertreter der Schulformen, der unteren und oberen Schu l-
aufsicht, der Fachpolitik, der Freien Träger der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit, der Schulpsycholo-
gie sowie der Schulverwaltung und öffentlichen Jugendhilfe. Begleitet wurde dieser erste Runde Tisch
von der Transferagentur1 für Großstädte.
Im weiteren Verlauf haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien und des Amtes für Schule und Weiterbildung gemeinsam die Grundlagen für e ine datenba-
sierte strategische Neuausrichtung der Schulsozialarbeit entwickelt. In einer regelmäßig tage nden
Arbeitsgruppe – bestehend aus Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, den Fachabte ilungen
und Leitungskräften beider Ämter – wurden steuerungsre levante Daten, Angebotsstrukt uren sowie
steuerbare Personalressourcen des nicht -lehrenden pädagogischen Personals erhoben und in einer
speziell hierfür entwickelten Datenbank hinterlegt und analysiert.
Darauf aufbauend wurden gewichtete Kennzahlen bzw. I ndikatoren zur Ermittlung schulscharfer B e-
darfe definiert bzw. erhoben und in einem Indikatorentableau zusammengeführt. Dieses bildet die
Grundlage für die rechnerische Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen und soll als erster
Baustein mit in den Aufbau des Bildungsmonitorings für ein datenbasiertes kommunales Bildungsma-
nagement einfließen.
Die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe wurden jeweils in der internen Steuerungsgruppe unter
dem Vorsitz des Beigeordneten für Bildung, Jugend und Familie beraten und beschlossen. Mit den
Beteiligten des Runden Tisches wurden während dieses Prozesses von Februar bis Juni 2016 in zwei
weiteren Sitzungen die jeweiligen Arbeitsschritte und Teile rgebnisse u. a. zur Indikatorenbildung, den
1 Die Transferagenturen für Großstädte der Deutschen Kinder - und Jugendstiftung unterstützen Komm unen
dabei, Bildungslandschaften zu gestalten ( www.Transferagenturen-grossstädte.de)
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Grundsätzen der Umverte ilung der steuerbaren Personalressourcen und des weiteren Verfa hrens
kommuniziert und abgestimmt.
4. Datengrundlagen
4.1 Bestandsaufnahme des kommunalen nicht lehrenden pädagogischen Personals
Mit einer umfassenden Bestandsaufnahme über das gesamte nicht -lehrende pädagogische Personal
an allen Schulen in Münster wurden erstmalig alle kommunal steuerbaren Personalressou rcen in den
unterschiedlichen Handlungsfeldern in Schule erfasst und systematisch nach Schulstufen , Schulfor-
men und statistischen Bezirken erfasst und abgebildet.
Die B estandsaufnahme umfasst sowohl das nicht -lehrende pädagogische Personal des Amtes für
Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien als auch die komm u-
nal geförderten Leistungen, die von den freien Trägern der Jugendhilfe ausgeführt werden.
4.2 Bestandsanalyse
Der Bestandsaufnahme folgte eine gemeinsame Bestandsanalyse mit dem Ziel, einen auf die Förder-
bedarfe der Schüler*innen ausgerichteten und fachlich begründeten Personaleinsatz der ko mmunal
steuerbaren Schulsozialarbeiter*innen zu erreichen. In einem zweiten Schritt wurde das Personal ,
das entweder
keine professionell qualifizierte pädagogische Profession besitzt (z. B. FSJ, Bufdis),
eine andere pädagogische Profession und Kernaufgabe mit einem festen Stellenschlüssel innehat
(z.B. Erzieher*innen im Offenen und gebundenen Ganztag),
einzelfallbezogen als Integrationshelfer*innen auf der Grundlage gem. § 35 a SGB VIII oder als
Schulsozialarbeiter*innen im Schuldienst des Landes NRW tätig ist,
als im Sinne der indikatorengestützten Verteilung kommunal nicht steuerbar definiert.
Eine fachlich begründete Verteilung von Schulsozialarbeiterstellen erfolgt für folgende Handlungsfe l-
der:
• Bildung und Teilhabe ( BuT)
• Förderinseln
• Inklusion/Gemeinsames Lernen
• Jugendhilfe an Schule
• Schulsozialarbeit historisch
• Übergang Schule und Beruf
Neben den „stationären“ Fachkräften in den Schulen halten das Amt für Schule und Weiterbildung
und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Reihe von mobilen An geboten der Schulsozi-
alarbeit vor.
Die mobilen Leistungen umfassen insbesondere
die mobilen BuT- Schulsozialarbeiter*innen,
die Fachberatung Schulverweigerung,
das flexible Jugendhilfeangebot an Grundschulen,
die Jugendhilfe an der Beckstraße (einschließlich Villa Interim) sowie
die „Fallscouts“ für zugewanderte Schüler*innen.
Ergänzt werden die Angebote durch die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster.
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Die mobilen Angebote können sowohl derzeit als auch zukünftig von allen Schulen in städtischer und
in nicht -städtischer Trägerschaft gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Sie dienen auch
dazu, besondere aktuelle Bedarfe in den Schulen aufzugreifen.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Differenzierung:
4.3 Bestandsdaten
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Handlungs felder und die dazugehörigen Stellena n-
teile umgerechnet in Vollzeitäquivalenten (Stichtag 05.08.2016).
BuT Inklusion /
Gemeinsames
Lernen
Jugendhilfe
an Schulen
Schulsozialarb.
historisch
Förder-
inseln
Übergang
Schule –
Beruf
Gesamt
Primarstufe 6,57 10,0 0,5 3,0 10,0 _____ 30,07
Weiterführende
Schulen
6,1 10,5 3,56 2,83 - 0,85 23,84
Berufskollegs 0,75 - - - - 2,25 3,00
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4.4 Exkurs: Sozialpädagogische Unterstützung für zugewanderte Kinder/Jugendliche
Mit dem Ansatz der potentialorientierten Beschulung in Regelschulen (vgl. Vorlagen V/0697/2014 und
V/0759/2015) vertritt die Stadt Münster ein Konzept, welches die Integration der Kinder und Jugendl i-
chen in unsere Gesellschaft nachhaltig unterst ützt. Um die Lehrkräfte in den Schulen bei dieser z u-
sätzlichen Herausforderung zu unterstützen, sind – weil nicht allen Schulen angemessene Präve n-
tions-, Interventions - und Ausgleichmöglichkeiten ausreichend zur Verfügung stehen – seit dem
16.03.2014 bzw. dem 15.02.2016 an Grund - und weiterführenden Schulen insgesamt 4,96 mobile
Sozialpädagog*innen (Fallscouts) im Einsatz.
Die bisherigen Erfahrungen in der Beschulung neu zugewanderter Kinder/Jugendlicher zeigen, dass -
je nach Ausgangslage und Bedarf der Schule bzw. de einzelnen Schüler*in - mobile Schulsozialarbeit
(Fallscouts) nicht in jedem Fall ausreicht. Insbesondere Grundschulen mit einem hohen Anteil neuzu-
gewanderter Schüler*innen benötigen Sozialarbeiter*innen, die regelmäßig und mit einem hohen Stel-
lenanteil vor Ort sind und dadurch den direkten, zeitnahen und niederschwelligen Zugang zu sozia l-
arbeiterischen Dienstleistungen gewährleisten. Um eine gezielte Fö rderung von Schüler*innen mit
migrationsbedingtem/ besonderem Bildungs-, Entwicklungs- und Förderbedarf zu gewährleisten, wird
die Verwaltung deshalb dem Rat rechtzeitig zu den Haushaltsplanber atungen 2017 mit der Vorlage
„Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Schüler*innen in Regelschulen - Quantitati-
ver Ausbau und Weiterentwicklung der Qualität/ Evaluation und Nachsteuerung“ (V/0803/2016) einen
Vorschlag zur temporären Unterstützung dieser Grundschulen vorlegen.
5. Datenerhebung - Entwicklung eines Indikatorentableaus
Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausgangsbedingungen und Potentiale.
Ebenso wie Sozialräume eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur aufweisen, gibt es Schulen, an
denen sich Kinder und Jugendliche aus sozial privilegierten oder benachteiligten Milieus konzentri e-
ren.
Um diese unterschiedlichen Strukturen zu erheben bzw. abbilden zu können und den Ressourcenein-
satz der kommunal steuerbaren Schulsozialarbeiter*innen entsprechend der ungleichen Vorausse t-
zungen und Förderbedarfe der Schüler*innen bedarfsorientiert planen bzw. steuern und einzus etzen
zu können, wurde von der Jugend - und Schulverwaltung gemeinsam ein Datenkonzept bzw. ein Ind i-
katorentableau für die Primarstufe und die weiterführenden Schulen entwickelt. Dies ermöglicht eine
systematische, objektive, fortschreibbare und für alle Beteiligten nachvollziehbare Bemessungsgrund-
lage für den zukünftigen und bedarfsorientierten Einsatz der Schulsozialarbeiter*innen.
Die für die verschiedenen Schulstufen entwickelten Indikatorentableaus bestehen jeweils aus ve r-
schiedenen Indikatoren, die A ussagen über den jeweiligen Unterstützungs - bzw. Förderbedarf der
Schüler*innen an den einzelnen Schulstandorten erlauben.
Während für die Primarstufe auf Grundlage der Daten der Schuleingangsuntersuchungen und dem
Anteil der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in Haushalten von SGB II -Empfängern jährlich fortge-
schriebene und kleinräumig verfügbare Datengrundlagen zur Verfügung stehen, die gut geeignet sind
die sozialen Strukturen der Schüler *innenschaft, ihrer Bildungsressourcen und Förderbedarfe abzu-
bilden, erforderte die Zusammensetzung der Schüler*innen an den weiterführenden Schulen die Er-
schließung zum Teil neuer Datenquellen.
Im Folgenden werden die ausgewählten Indikatoren sowie die Ergebnisse für die jeweiligen Schulstu-
fen dargestellt.
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5.1 Indikatorentableau Primarstufe (Indikatoren, Gewichtung, Verteilung)
Auf der Grundlage von Werkstattberichten 2, die sich mit der Indikatorenmessung für Grundschulen
befassen, und nach verschiedenen Probeläufen, hat die Jugend- und Schulverwaltung der St adt
Münster folgende Kennzahlen bzw. Indikatoren definiert, die hinreichend geeignet sind, die sozi ale
Struktur und den Förderbedarf der Schüler*innen an den jeweiligen Grundschulen aufzuzeigen:
Anzahl der Schüler*innen:
Die Anzahl der Schüler*innen am je weiligen Schulstandort wird als ein quantitativer Belastung s-
faktor mi tberücksichtigt. Um diesen Indikator jedoch bei der Bemessung der Förderbedarfe g e-
genüber den Sozialkriterien nicht übermäßig ins Gewicht fallen zu lassen, wird die Anzahl der
Schüler*innen geringer, d.h. 1-fach gewichtet.
KIdS-Indikator:
Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten hat aus den Daten der
Schuleingangsuntersuchung mit dem sogenannten „Kompetenz -Indikator-der Schulanfänger“
(KIdS-Indikator) einen kindbezogenen, anonymisierten Indikator gebildet. Diese Daten werden flä-
chendeckend standardisiert erhoben und liegen sowohl auf S tadtteilebene als auch auf Einric h-
tungsebene von Kita bzw. Grundschule vor. Der KIdS -Indikator bezieht sich auf die beiden Teili n-
dikatoren
- bisherige elterliche Förderung des Kindes durch Sport, Schwimmen, Musik und
- die Kommunikationsfähigkeit des Kindes in deutscher Sprache im Rahmen der Schuleingangs-
untersuchung.
Der Kids-Indikator ist in der Lage , ein sehr gutes Abbild über di e Frühförderbemühungen der E l-
tern und die kindlichen Bildungsressourcen abzubilden und wird daher 3-fach gewichtet.
Anteil der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in Haushalten SGB II-Empfänger:
Um die sozialen Strukturen bzw. Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen möglichst differenziert
erheben zu können, wurde zusätzlich ein weiterer Sozialindikator herangezogen, der kleinräumig
die Armutslagen der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren abbildet. Ausgehend von einem multid i-
mensionalen Armutsverständnis, in dem Armut als eine Lebenslage verstanden wird, die vielfält i-
ge einschränkende Auswirkungen bei den betroffenen Kindern in den verschiedenen Bereichen
wie Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe etc. haben kann, wird die ser Indikator 3-fach
gewichtet.
Bildung von Kompetenzgruppen:
Die Daten eines jeden Indikators wurden analog zum KIdS -Indikator jeweils in vier sogenannte Kom-
petenzgruppen eingruppiert, welche den Förderbedarf der Kinder abbilden, und mit einem Indikator-
gesamtwert von 0 bis 3 wie folgt hinterlegt:
Gruppe: geringer Förderbedarf = Indikatorwert 0
Gruppe: niedriger Förderbedarf = Indikatorwert 1
Gruppe: mittlerer Förderbedarf = Indikatorwert 2
Gruppe: hoher Förderbedarf = Indikatorwert 3
Auf Grundlage der so ermittelten und gew ichteten Indikatorenwerte konnte pro Schulstandort ein G e-
samtpunktwert von minimal 0 Punkte bis maximal 21 Punkte erzielt werden.
2 Thomas Groos, Schulsegregati on messen, Schriftenreihe Arbeitspapiere wissenschaftliche Begleitforschung
„Kein Kind zurücklassen!“, Werkstattbericht, Januar 2016
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Diese Werte wurden wiederum in die oben aufgeführten vier Kompetenzgruppen eingruppiert und den
jeweiligen Schulstandorten zugeordnet.
So z. B. sind in der Gruppe mit einem gering ausgewiesenen Förderbedarf, die mit dem Indikatorwert
0 hinterlegt ist, die Schulen abgebildet , deren Schüler*innen zu einem geringen Anteil in Haushalten
von SGB II-Empfängern aufwachsen, denen eine hohe elterliche Förderung zuteilg eworden ist und
die eine hohe Kommunikationsfähigkeit besitzen. Der Indikatorwert 3 steht für einen hohen Anteil von
Kindern in SGB II -Haushalten und einer unterdurchschnittlichen Förderung der Kinder durch die F a-
milie und ist mit einem hohen Förderbedarf ausgewiesen.
Ergebnis:
Die eingruppierten Indikatoren zeigen auf, dass von 45 Schulen im Primarbereich (ohne Fördersch u-
len) insgesamt 9 Schulen in die Gruppe „hoher Förderbedarf“ fallen, 11 Schulen in die Gruppe „mittle-
rer Förderbedarf“, 10 Schulen in die Gruppe „niedriger Förderbedarf“ und 15 Sch ulen in die Gruppe
„geringer Förderbedarf“.
Neben diesen Indikatoren sind weitere mögliche Indikatoren im Prozess geprüft und verworfen wo r-
den. Hierzu gehört der Indikator Anzahl zugewanderter Kinder bzw. Jugendlicher. Die mit di eser sehr
heterogenen Gruppe verbundenen Anforderungen an Unterstützungsstrukturen verändern sich s o-
wohl bezogen auf die Individuen als auch auf die Gruppe sehr schnell, soweit sie sich auf Bedarfe
beziehen, die sich nicht ohnehin mit den zuvor genannten Indikatoren abbilden lassen. Es wird daher
darauf verzichtet, einen „Flüchtlingsindikator“ zu bilden. Stattdessen sollen wie bisher gesonderte
Lösungsansätze verfolgt werden (siehe 4.4 ). Ebenfalls verworfen wurde ein Indikator zur Erfassung
von Kindern bzw. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Da es ke ine verfügbaren
Daten zur Zahl der Kinder oder Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen gibt, bei denen diese
Bedarfe nicht in einem formellen V erfahren festgestellt wurden, und da die Zahl dieser zu fördernden
Kinder und Jugendlichen die Zahl derer übersteigt, bei denen die Förderb edarfe formell festgestellt
wurden, stellt das Kriterium der festgestellten Förderbedarfe bereits jetzt keinen tauglichen Indikator
dar (anders noch bei den weiterführenden Schulen, s.u.).
5.2 Indikatorentableau „Weiterführende Schulen“ (Kennzahlen, Gewichtung, Verteilung)
Das Indikatorentableau der Grundschulen ist nicht auf weiterführende Schulen übertragbar, da unter
anderem nicht die gleiche Datengrundlage vorhanden ist. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i-
lien und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster haben demzufolge nach einer i n-
tensiven Datenanalyse, -entwicklung sowie Probeläufen geeignete Kennzahlen ermittelt, die die sozi-
ale Struktur und den Förderbedarf der Schüler*innen an den weiterführenden Schulen erkennen la s-
sen:
Anzahl Schüler*innen:
Genau wie bei den Grundschulen wird die Anzahl der Schüler*innen am jeweiligen Schu lstandort
berücksichtigt und mit dem geringsten Faktor 1 gewichtet.
Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Sekundarstufe I
Um den Herausforderungen bezogen auf die inklusive Beschulung Rechnung zu tragen, wurde
als Kennzahl die Anzahl der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
in der Sekundarstufe I gewählt und 2 -fach gewichtet. Der fortschreitende Prozess der Inklusion
wird auch in den weiterführenden Schulen zunehmend zu einer Reduzierung festgestellter so n-
derpädagogischer Förderbedarfe führen. Die Werthaltigkeit dieses Indikators für die Bemessung
von Ressourcen wird daher für die Folgejahre beständig geprüft werden.
Anteil der Schüler*innen mit Anspruch auf SGB II je Schule
Für die Ermittlung der Sozialstrukturen und Le benslagen der Schüler*innen der weiterführenden
Schulen wurden erstmals modellhaft schulscharfe SGB II Daten erhoben. Hierfür wurden Daten
aller Schüler*innen (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) bei den Schulen abgefragt.
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Das Datenmaterial wurde un gefiltert an die abgeschottete Statistik dienststelle der Stadt Münster
weitergleitet. Dort wurden die Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbereitet und
mit den Kundendaten des Jobcenter abgeglichen. Die Statistikdienststelle erstellte im Ansch luss
aggregierte statistische Auswertungen, die nicht auf einzelne Personen zurückzuführen sind, und
den prozentualen Anteil der Schüler*innen, die SGB II-Leistungen erhalten, pro Schule darstellen.
Der Testlauf hat gezeigt, dass valide Kennzahlen erhoben wurden, die sich gut eignen, um den
sozialen Hintergrund an weiterführenden Schulen abzubilden. Da diese Kennzahl für soziale B e-
nachteiligung steht, wird sie – wie bei den Grundschulen auch – 3-fach gewichtet.
Aufgrund der positiven Datenanalyse soll für die nächste Anpassung der Personalressourcen zum
Schuljahr 2018/2019 auch für die Grundschulen diese Datenabfrage und –aufbereitung mit Unterstüt-
zung der abgeschotteten Statistikdienststelle erfolgen.
Bildung von Kompetenzgruppen
Die gewichteten Kennzahlen eines jeden Indikators wurden in vier Kompetenzgruppen eingru ppiert
und jeweils mit einem Indikatorgesamtwert von 0 bis 3 wie folgt hinterlegt:
Gruppe: geringer Förderbedarf = Indikatorwert 0
Gruppe: niedriger Förderbedarf = Indikatorwert 1
Gruppe: mittlerer Förderbedarf = Indikatorwert 2
Gruppe: hoher Förderbedarf = Indikatorwert 3
Auf Grundlage der so ermittelten Indikatorenwerte konnte pro Schulstandort ein Gesamtpunktwert
von minimal 0 Punkte bis maximal 18 Punkte erzielt werden. Diese Werte wurden in die oben aufg e-
führten vier Kompetenzgruppen eingruppiert und den jeweiligen Schulstandorten zugeordnet.
Ergebnis
Die gewichteten und eingruppierten Indikatoren zeigen auf, dass von 27 weiterführenden Schulen
(ohne Förderschulen) insgesamt
- 3 Schulen in die Gruppe „hoher Förderbedarf“,
- 3 Schulen in die Gruppe „mittlerer Förderbedarf,“
- 7 Schulen in die Gruppe „niedriger Förderbedarf“ und
- 14 Schulen in die Gruppe „geringer Förderbedarf“ fallen.
5.3 Berufskollegs
Da über 50 % der Schüler*inne n an den Berufskollegs nicht aus Münster stammen, werden für die
Berufskollegs keine mit den anderen Schulformen vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfsermit tlung
herangezogen. Vielmehr erfolgt die Bemessung des Stellenbedarfs auf der Grundlage von Eckd aten
zu
Schüler*innen in Ausbildungsvorbereitungsklasse
Schüler*innen in Internationalen Förderklassen
Schüler*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Schüler*innen ohne Anschlussperspektive (nach „Schüler online“)
bilateral in Gesprächen zwischen den Berufskollegs und der Verwaltung.
- 12 -
V/0741/2016
6. Datenbank
Grundlage für die Erfassung des nicht -lehrenden pädagogischen Personals an allen Schulen in
Münster ist eine speziell hierfür entwickelte Datenbank. Diese ermöglicht über verschiedene Auswe r-
tungen unter anderem einen Überblick über die Ressourcen an den Schulen nach unterschie dlichen
Kriterien. Darüber hinaus bietet sie durch die schul - und schuljahresbezogene Eingabe und Gewic h-
tung von Indikatoren eine Gr undlage für eine bedarfsorientierte Um-/Neuverteilung von Personalres-
sourcen.
7. Personaleinsatz für die Schulstufen zum Schuljahr 2017/2018
Die Neuausrichtung des kommunalen nicht -lehrenden pädagogischen Personals der Schulsoziala r-
beit erfolgt jeweils im bisherigen Umfang innerhalb der jeweiligen Schul stufen der Primarstufe, S e-
kundarstufe und Berufskollegs. Folgende Schulen bleiben nach fachlicher Prüfung und Abwägung der
Vor- und Nachteile in der Verteilung unberücksichtigt : Abendrealschule; Abendgymnas ium; Helen-
Keller-Schule.
Grundlage für die Person alverteilung des nicht-lehrenden pädagogischen Personals an den Sch ulen
ist das jeweilige Indikatorentableau für die Schulstufen und die hierdurch ausgewiesenen Förderb e-
darfe der Schüler*innen an den jeweiligen Schulstandorten.
7.1. Primarstufe
Wie bereits b eschrieben, wird f ür die Neu -/Umverteilung das kommunal steuerbare, nicht -lehrende
pädagogische Personal aus folgenden Handlungsfeldern zugrunde gelegt:
Schulsozialarbeit Bildung und Teilhabe (BuT)
Schulsozialarbeit Inklusion / Gemeinsames Lernen
Schulsozialarbeit für besondere sozialraumrelevante und regionale Herausforderungen
Jugendhilfe an Schulen
Förderinseln
Zum Schuljahr 2015/2016 sind innerhalb der hier aufgeführten Handlungsfelder insgesamt 30,07
pädagogische Vollzeitäquivalente in der Primar stufe eingesetzt. Davon sind 10 Vollzeitäquiv alente
ausschließlich im Handlungsfeld „Förderinseln“ tätig, so dass die Vollzeitäquivalente der Schulsozia l-
arbeiter*innen ohne die Stellenanteile der Förderinseln insgesamt 20,07 Stellen betragen.
Grundsätze für die Bemessung der Personalressourcen:
Die quantitative Verteilung des pädagogischen nicht -lehrenden Personals erfolgt auf Grundl age
der Ergebnisse des Indikatorentableaus und der hier ausgewiesenen Förderbedarfe der Kinder
und Jugendlichen.
Als Mindestmaß für den Einsatz von Schulsozialarbeit an einem Schulstandort wird eine 0,25 Stel-
le festgelegt.
Die rechnerischen Stellenbedarfe für die Grundschulen, die einen geringen Belastungsgrad au f-
weisen, werden auf null gesetzt.
Der zukünftige Personaleinsa tz bemisst sich auf Grundlage der Indikatorenpunktwerte an dem
errechneten Stellenbedarf einer jeden Schule und ist grundsätzlich nicht an die jeweiligen Han d-
lungsfelder gekoppelt. Eine Ausnahme bilden die Förderinseln.
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V/0741/2016
Erläuterung Förderinseln
Im Sinne eines fachgerechten Personaleinsatzes sollen für die Förderinseln die für die jeweilige
Schule zugeordneten Stellenanteile weiterhin 0,50 betragen. Die Stellen der Heilp ädagog*innen an
den Förderinseln werden innerhalb des Handlungsfeldes „Förderinseln“ gesondert bewertet bzw. um-
verteilt, da sie sich auf den offenen Ganztag beziehen und nach -unterrichtlich eingesetzt we rden.
Zugrunde liegt das identische Indikatorentableau.
Erläuterung Förderschulen
Da die Systematik des Indikatorentableaus für die Grund schulen nicht auf die Förderschulen übe r-
tragbar ist, wird das derzeit nicht -lehrende pädagogische Personal an den Förderschulen in der Ne u-
ausrichtung / Umverteilung nicht miteinbezogen und rechnerisch auf null gesetzt. Die Stellenressour-
cen, die an der Ric hard-von-Weizsäcker-Schule verortet waren, wurden bereits durch die Vorlage
„Modellbausteine für schulische Inklusion – Schule an der Beckstraße“ (V/0085/2016) neu verteilt.
Ausgenommen davon ist ein Anteil ei ner 0,1 BuT -Stelle. Es wird davon abgesehen, fü r die Förde r-
schulen im Primarbereich ein gesondertes Indikatorentableau zu erarbeiten, da die Zahl der zu b e-
trachtenden Schulen sehr gering ist.
Zum Schuljahr 2017/2018 werden voraussichtlich nur noch die Albert-Schweitzer-Schule und die
Erich-Kästner-Schule die Mindestgröße erreichen.
Ergebnis der Umverteilung des pädagogischen nicht-lehrenden Personals
Förderinseln
Die pädagogischen Fachkräfte mit insgesamt 10 Vollzeitäquivalenten an den Förderinseln wurden
auf Grundlage der Ergebnisse des Indikatoren tableaus im Rahmen des steuerbaren pädagog i-
schen nicht-lehrenden Personals an den Primarstufen einer gesonderten Auswertung und Umver-
teilung innerhalb des Handlungsfeldes Förderinseln unterzogen.
Demnach profitieren nach den Bestandsdaten derzeit insgesam t 19 Grundschulstandorte in der
Stadt Münster von insgesamt 20 Förderinseln, die i. d. R. mit einem von jeweils 0,5 Vollzeitäquiva-
lenten (VZÄ) ausgestattet sind. Davon ist ein Grundschulstandort derzeit mit 1,0 VZÄ ausgesta t-
tet.
Diese Personalbestandsdaten wurden mit dem Indikatorentableau abgeglichen und ausgewe rtet
mit dem Ergebnis, dass sieben Grundschulen (bzw. 6 Grundschulen; davon eine mit einer vollen
Stelle) keinen Anspruch mehr auf eine Förderinsel haben.
Im Gegenzug erhalten sieben Grundschulen, davon fünf mit einem ausgewiesenen hohen Fö r-
derbedarf der Kinder, zukünftig entsprechende Förderinseln. Diese Umverteilung führt dazu, dass
ab dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 20 Grundschulen, die einen hohen oder mittleren Förde r-
bedarf der Kinder aufweisen, mit jeweils einer Förderinsel (0,5 VZÄ) ausgestattet sein werden.
Mit der Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag - weite-
rer Ausbau der Förderinseln (Vorlage V/0758/2016) ist beabsichtigt, an vier weiteren Grunds chu-
len eine Förderinsel einzurichten.
Steuerbares pädagogisches Personal ohne Förderinseln
Die Vollzeitäquivalente des steuerbaren pädagogischen Personals in der Primarstufe ohne die
Stellenanteile der Förde rinseln betragen insgesamt 20,07 Stellen. Der au f ¼ Stellen angepasste
bzw. gerundete und aus dem Indikatorentableau abgeleitete rechnerische Stellenbedarf beläuft
sich auf insgesamt 20,25 VZÄ.
Insgesamt weisen 21 Grundschulen einen zusätzlichen Stellenbedarf von insgesamt 9,28 VZÄ
auf, während 11 Grun dschulen insgesamt einen Überhang von 9,10 VZÄ haben. Die Differenz
von 0,18 VZÄ wird budgetneutral durch die Fachämter ausgeglichen.
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V/0741/2016
Steuerbares pädagogisches Personal insgesamt
Im Ergebnis erhalten die Primarschulen (ohne Förderschulen) nach der Umve rteilung auf Grund-
lage des rechnerischen und gerundeten Stellenbedarfs inkl. Förderinseln für das Schuljahr
2017/2018 Stellenanteile zwischen 0,25 und 1,5 VZÄ.
Die neun Grundschulen, die gemäß den Indikatorenwerten einen hohen Förderbedarf bzgl. der
Schüler*innen aufweisen, erhalten demnach 1,5 VZÄ; 11 Grundschulen, die eine mittleren Fö r-
derbedarf aufweisen zwischen 1,0 und 1,25 VZÄ und 10 Grundschulen, die einen niedrigen Fö r-
derbedarf aufweisen zwischen 0,25 und 0,5 VZÄ. 15 Grundschulen, die einen gering en Förderbe-
darf der Schüler*innen aufweisen, erhalten keine Stellenanteile.
(vgl. Anlage 1: Gesamtübersicht Umverteilung des steuerbaren, nicht -lehrenden pädagogischen Personals i n-
nerhalb der Primarstufe)
7.2. Weiterführende Schulen
Ebenso wie bei den Grund schulen wird für die Neu -/Umverteilung das kommunal steuerbare, nicht -
lehrende pädagogische Personal aus folgenden Handlungsfeldern zugrunde gelegt:
Schulsozialarbeit Bildung und Teilhabe (BUT)
Schulsozialarbeit Inklusion / Gemeinsames Lernen
Schulsozialarbeit für besondere sozialraumrelevante und regionale Herausforderungen
Jugendhilfe an Schulen
Übergang Schule und Beruf
Zum Schuljahr 2015/2016 sind innerhalb der hier aufgeführ ten Handlungsfelder insgesamt 23,84 pä-
dagogische Vollzeitäquivalente in der Sekundarstufe I und II eingesetzt.
Erläuterung Berufskollegs:
Seit wenigen Jahren profitieren auch die sechs städtischen Berufskollegs im Umfang von 3,00-Stellen
von städtischer Schulsozialarbeit. Zusätzlich zu den aktuell vorhandenen 3,00 -Stellen in den Berufs-
kollegs wurden mit der V/0589/2016 „Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den
Berufskollegs“ 4,00 Stellen zusätzlich beschlossen. Davon wird 1,0 Stelle übergreifend, angedockt an
das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münst er“, (vgl. V/0016/2016) b esetzt. Aktuell werden rund
330 zugewanderte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs in Münster unterrichtet (Stand
02.09.2016). Damit beschulen die Berufskollegs in aktuell 21 IFK mit rund einem Drittel aller neu z u-
gewanderten Schüler*innen (neben den Grundschulen) die meisten dieser Schüler *innen (vgl.
V/0759/2015). Diese Ressource soll vollumfänglich den Berufskollegs auch im Rahmen der integrie r-
ten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung zur Verfügung stehen.
Grundsätze für die Bemessung der Personalressourcen
Die quantitative Verteilung des pädagogischen nicht-lehrenden Personals erfolgt auf der Grundla-
ge der Ergebnisse des Indikatorentableaus und der hier ausgewiesenen Förderbedarfe der Kinder
und Jugendlichen.
Der festgestellte Personalbedarf wurde unter Berücksichtigung der Mittelwerte auf ¼ Stellen g e-
rundet. Auf Grund der großen Schulsysteme im Bereich Sek I / Sek II wird pro Schule als fachl i-
cher Mindeststandard eine 0,50 Stelle berücksichtigt. Insgesamt ist es gelungen, alle Schulen mit
mindestens einer 0,50 Stelle „Schulsozialarbeit“ auszustatten.
Der zukünftige Personaleinsatz bemisst sich auf Grundlage der Indikatorenpunktwerte an dem
errechneten Stellenbedarf einer jeden Schule und ist grundsätzlich nicht an die jeweiligen Hand-
lungsfelder gekoppelt.
Das pädagogische nicht-lehrende Personal der bestehenden Förderschulen wird nicht mit einb e-
zogen. Dagegen wird das Personal auslaufender Förderschulen mit angerechnet. Konkret betro f-
fen sind die Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup. Beide Standorte wurden
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V/0741/2016
zum 31.07.2016 aufgelöst (vgl. Vorlage V/0383/2016). Darüber hinaus wird aller Voraussicht nach
auch der Hauptstandort in Kinderhaus zum Schuljahr 2017/2018 nicht mehr die erforderliche Mi n-
destschülerzahl erreichen. Aktuell stehen Gespräche mit der Bezirksregierung und Schule an, um
zu klären, ob bzw. wie die Uppenbergschule zum Schuljahr 2017/2018 fortgeführt wird. Eine en t-
sprechende Beschlussvorlage wird dem Rat Anfang des nächsten Jahres vorgelegt. Um mögliche
Perspektiven für die Uppenbergschule an dem Standort Kinderhaus auch nach dem Schuljahr
2017/2018 entwickeln zu können, wird eine 0,50 Stelle „Schulsozialarbeit“ für diesen Zweck r e-
serviert, die nicht mit in das steuerbare Personal für die weiterführenden Schulen einfließt.
Grundsätzlich gilt, dass das Personal der auslaufenden Schulen im Bereich Sek I / Sek II in den
steuerbaren Personalpool übergeht, da der quantitative und qualitative Bedarf an Unterstützung
und Förderung sich nicht ve rändert. Diese Schulen werden nicht ersatzlos aufgelöst, sondern
durch andere Schulen/ Schulsysteme abgelöst.
Ergebnis der Umverteilung des pädagogischen nicht-lehrenden Personals
Die Vollzeitäquivalente des steuerbaren pädagogischen Personals in der Se kundarstufe I und II b e-
tragen insgesamt 23,84.
Der aus dem Indikatorentableau abgeleitete rechnerische Stellenb edarf beläuft sich auf insgesamt
24,50 VZÄ.
Insgesamt weisen 14 weiterführende Schulen einen zusätzlichen Stellenbedarf von insgesamt 6,66
VZÄ aus, während 15 weiterführende Schulen insgesamt einen Überhang von 6,00 VZÄ haben. Zum
Ausgleich der Differenz von 0,66 VZÄ wird ein 0,5 VZÄ aus den mobilen Teams der Fachämter in den
steuerbaren Personalpool der weiterführenden Schulen verlagert. Die ve rbleibende Di fferenz von
0,16 VZÄ wird budgetneutral durch die Fachämter ausgeglichen.
Im Ergebnis erhalten die weiterführenden Schulen nach der Umverteilung auf Grundlage des rechn e-
rischen und gerundeten Stellenbedarfs für das Schuljahr 2017/2018 Stellenanteile zwischen 0,50 und
2,25 VZÄ.
(vgl. Anlage 2: Gesamtübersicht: Umverteilung des steuerbaren, nicht -lehrenden pädagogischen Personals
innerhalb der Sekundarstufe I und II)
8. Qualitätsentwicklungsprozess
Im Zuge der Neukonzeption der Schulsozialarbeit sind die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise der
Schulsozialarbeit sowie die gemeinsame n Qualitätsstandards von Jugendhilfe und Schule gemei n-
sam zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Wesentliche Bausteine sind:
Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards
Entwicklung eines gemeinsamen, einheitlichen Aufgabenprofils
Überprüfung der Kooperationsvereinbarungen
Weiterentwicklung von Jahresgesprächen, Leistungs- und Zielvereinbarungen
Im Rahmen der Dimension „Strukturqualität“ werden die organisatorischen Rahmenbedingungen be-
schrieben, unter denen zukünftig die Schulsozialarbeit stattfindet bzw. geleistet wird. Die Strukturqua-
lität wird durch die personelle und sächliche Ausstattung sowie entscheidend durch das pädagog i-
sche Konzept bestimmt. Die unterschiedlichen Konzepte beziehen sich auf u.a. Bildung und Teilhabe,
Inklusion/Gemeinsames Lernen, Jugendhilfe an Schule und den Übergang Schule und Beruf. Da r-
über hinaus sind auch gemeinsame Fortbildungsangebote der Ämter zu konzipieren.
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V/0741/2016
Die Dimension „Prozessqualität“ beschreibt konkret die prozessorientierte Umsetzung des/der päd a-
gogischen Konzepte(s), die Art und Weise der Ausführung und Umsetzung sowie die Formen der
Kommunikation und Kooperation der am Prozess Beteiligten. Die Prozessqualität wird also en tschei-
dend von den pädagogischen Zielsetzungen, Leistungen und dem Selbstverständnis g eprägt. Die
pädagogischen Zielsetzungen korrespondieren mit den Anforderungen aus den unte rschiedlichen
Handlungsfeldern und Schulstandorten.
Die Dimension “Ergebnisqualität“ beschreibt allgemein die mit Handlungen erzielten Resultate. Als
Kriterien der Beurteilung können der Grad der Zielerreichung, die Zufriedenheit der Schüler*innen und
Eltern und Schulen (Kundenzufriedenheit) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter*inne n dienen. Die
Ergebnisqualität ergibt sich aus einem Abgleich der zuvor definierten Ziele und dem tatsächlich E r-
reichten. Geboten ist die Erarbeitung unterschiedlicher Zielkennzahlen je Handlungsfeld, um die u n-
terschiedlichen Wirkungen der unterschiedliche n Angebote und Schulstandorte bezogen auf die
Schüler*innen prägnant dazustellen.
Ebenso sind die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise der Schulsozialarbeit verbindlich zu defini e-
ren. Das schließt die Überprüfung/Überarbeitung bzw. Neuerstellung der St ellenbeschreibung aus-
drücklich ein. Im Rahmen der Stellenbeschreibung ist zu verdeutlichen, welches Anforderung sprofil
(z.B. Zusatzqualifikationen/Vertiefung/Spezialisierung wie Inklusion, systemische Beratung, Weiterbi l-
dung im interkulturellen Bereich, Konfliktmanagement/Mediation) erwartet wird.
8.1 Kooperationsvereinbarungen
Eine wichtige Voraussetzung ist die Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen für die gesamte
Weiterentwicklung und Qualifizierung des Arbeitsfeldes. Zwischen den Schulen, dem Am t für Schule
und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien müssen Ziele, Zie lgruppe und
Leistungen ins Verhältnis zur pädagogischen Präsenz der Schulsozialarbeit gesetzt werden. Darüber
kann die Profilierung des konkreten Einsatzes vor Ort weiter ausdifferenziert und zielgruppenspez i-
fisch geplant werden. Die Vereinbarungen sollen genaue Angaben zu den Zielen und Aufgabenfe l-
dern der Schulsozialarbeit an der Schule enthalten.
8.2 Fachliches Controlling
Für die Neuausrichtung der Schul sozialarbeit wird ein Controllingverfahren entwickelt und mit allen
Beteiligten abgestimmt. Für das Controllingverfahren ist grundsätzlich eine systematische und zielor i-
entierte Beschreibung notwendig.
Dabei werden die fol genden Schwerpunkte in einen gem einsamen Arbeitsprozess der integrie rten
Planung beider Ämter bearbeitet:
Benennung der wesentlichen Ziele des Angebotes
Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschritte und Methoden, mit denen das Ziel erreicht
werden soll
Erarbeitung von Indikatoren, an denen die Zielerreichung gemessen werden kann
Bestimmung von Zielkennzahlen für die vereinbarten Ziele
Vereinbarung von Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation
Ein solches Controllingverfahren dokumentiert nur einen Ausschnitt der Arbeitswirklich keit und nicht
den gesamten Arbeitsaufwand. Die Leitfragen dazu sind im Wesentlichen, welche Möglic hkeiten der
Messbarkeit bestehen, wie hoch der zeitliche Dokumentationsaufwand ist und ob bzw. welche sta n-
dardisierten Arbeitsschritte es gibt. Im Diskussion sprozess über die wesentlichen Ziele, die Arbeit s-
schritte und fachlichen Standards der Angebote findet eine gemeinsame Reflexion statt.
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V/0741/2016
9. Ausblick - weiteres Verfahren
Die bedarfsorientierte und fachgerechte Verteilung von Schulsozialarbeiterstellen au f die Schulen
kann zum Schuljahr 2017/18 indikatorengestützt und an den Bedarfen der Schüler*innen ausgerichtet
realisiert werden. Das Update nach einem Jahr (Modellphase) wird vorgenommen, um die dann vo r-
liegenden schulscharfen SGB II -Daten und die aktuel len Zahlen der Schüler*innen zu berücksicht i-
gen. Ab dem Schuljahr 2018/2019 erfolgt die Ressourcenverteilung dann in einem zweijährigen Tu r-
nus. Das führt zu einer höheren Planungssicherheit der Schulen, da das nicht lehrende pädagogische
Personal häufig in längerfristige kooperative Prozesse eingebunden ist. Dieser aufeinander abg e-
stimmte, nachvollziehbare und transparente Ressourcenei nsatz is t ein Ergebnis einer gemeinsam
wahrgenommen Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und des Amt es für
Schule und Weiterbildung und Teil des Prozesses innerhalb der Gesamtstrategie zur integrierten J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.
Im Vorfeld der konkreten Umsetzung der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit sind kommunikat ive
Prozesse notwendig, um alle Beteiligten einzubeziehen und mitzunehmen. Dazu gehören in erster
Linie die direkt betroffenen sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen und die Schulle itungen,
aber auch die freien Träger und die Schulaufsicht. Ebenso müssen die mit dem Prozess „Neuausrich-
tung der Schulsozialarbeit“ begonnenen Abstimmungsprozesse zwischen dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung weiter i ntensiviert und dauerhaft
auf eine tragfähige Basis gestellt werden.
Die Schulsozialarbeit ist fester Bestandteil der städtischen Bildungslandschaft. Diese gilt es im Ra h-
men des kommunalen Bildungsmanagement stetig weiterzuentwickeln. Seit September 2016 wird
dieses Vorhaben im Rahmen des Projekts „Bildung Integriert“ mit persone llen Ressourcen für Bi l-
dungsmanagement und -monitoring unterstützt. Auch weiterhin wird auf die Expertise der Tran s-
feragentur Großstädte zurückgegriffen. U.a. wurden die Empfehlungen der Transferagentur bei der
Entwicklung des Indikatorentableaus miteinbezogen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der Primarstufe
2. Übersicht über den zukünftigen Personaleinsatz innerhalb der weiterführenden Schulen
3. Antrag „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe aus einer Hand – Bildungsqualität si-
chern und entwickeln“ vom 26.08.2014 (A-R/0028/2014)
4. Antrag „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernor-
te weiterentwickeln!“ vom 24.11.2014 (A-R/0056/2014)
Kopie von Vorlage_Schulsozialarbeit07_Anlage_1_NEU
4054 Zeichen
Anlage 1: Umverteilung lt. Indikatorentableau und steuerbarem Personal für die Primarstufe zum Schuljahr 2017/2018 Schule Stadtteil Indikatoren- punktwerte gesamt Indikator Förder- bedarf IST steuerb. Personal ohne Förderinseln IST Förder- insel SOLL: steuerb. Personal 2017/201 8 SOLL: Förder- inseln 2017/201 8 Gesamt: pädag. VZÄ Bezirk Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0 0 - gering 0 0,00 0,00 Martinischule 15 Martini 3 0 - gering 0 0,00 0,00 Johannisschule 22 Josef 9 1 - niedrig 0,18 0,50 0,50 0,50 Montessori-Schule 24 Hansaplatz 0 0 - gering 0 0,00 0,00 Overbergschule 24 Hansaplatz 3 0 - gering 0,5 0,50 0,00 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 1 0 - gering 0 1,00 0,00 Kreuzschule 27 Kreuz 1 0 - gering 0 0,00 0,00 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1 0 - gering 0 0,00 0,00 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 10 1 - niedrig 0,23 0,00 0,50 0,50 Richard-v.-W. Schule* 31 Aaseestadt 0,1 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Gut 32 Geist 11 2 - mittel 2,56 0,50 0,50 0,50 1,00 Hermannschule 33 Schützenhof 13 2 - mittel 0,32 0,50 0,75 0,50 1,25 Gottfried-von-Cappenberg Schule 34 Düesberg 5 0 - gering 0,23 0,50 0,00 Albert-Schweitzer-Schule* 44 Herz-Jesu 0 0,00 0,00 Erich-Kästner-Schule* 45 Mauritz-Mitte 0 0,00 0,00 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 4 0 - gering 0 0,00 0,00 Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 1 0 - gering 0,25 0,00 0,00 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 14 2 - mittel 0,17 0,50 0,75 0,50 1,25 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 14 2 - mittel 0,5 0,50 0,75 0,50 1,25 Michaelschule 51 Gievenbeck 14 2 - mittel 0,5 0,50 0,75 0,50 1,25 Mosaikschule 51 Gievenbeck 11 2 - mittel 0,78 0,00 0,50 0,50 1,00 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 15 2 - mittel 0 0,00 0,75 0,50 1,25 Theresienschule 52 Sentrup 4 0 - gering 0 0,00 0,00 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 1 0 - gering 0 0,50 0,00 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 8 1 - niedrig 0,5 0,50 0,50 0,50 Marienschule Roxel 57 Roxel 12 2 - mittel 0,5 0,50 0,50 0,50 1,00 Annette-v.-D.-H.-Schule 58 Nienberge 7 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Bezirk Nord Melanchthonschule 61 Coerde 19 3 - hoch 0,5 0,50 1,00 0,50 1,50 Norbertschule 61 Coerde 20 3 - hoch 1,33 0,50 1,00 0,50 1,50 Paul-Schneider Schule 62 Kinderhaus-Ost 19 3 - hoch 0,25 0,50 1,00 0,50 1,50 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus- 19 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus- 19 3 - hoch 1,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 6 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Bezirk Ost Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 1 0 - gering 0 0,00 0,00 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0 0 - gering 0 0,00 0,00 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 76 Gelmer- 3 0 - gering 0 0,00 0,00 Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 4 0 - gering 0 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 10 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Bezirk Südost Idaschule 82 Gremmendorf- 8 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Annette-v-D.-H.-Schule 86 Angelmodde 18 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Eichendorffschule 86 Angelmodde 19 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 12 2 - mittel 2,18 0,50 0,50 0,50 1,00 Bezirk Hiltrup PRIMUS-Schule (1-4)/Berg Fidel 91 Berg Fidel 18 3 - hoch 2,67 0,00 1,00 0,50 1,50 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 9 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 15 2 - mittel 0,20 0,50 0,75 0,50 1,25 Paul-Gerhardt Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 13 2 - mittel 0,12 0,50 0,75 0,50 1,25 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 18 3 - hoch 2,50 0,50 1,00 0,50 1,50 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 7 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 6 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 20,07 10,00 20,25 10,00 30,25 *Förderschulen Legende Indikatorenpunkwerte und ausgewiesener Förderbedarf: 0 - 5 Indikatorenpunktwerte = 0 (geringer Förderbedarf) 6 - 10 Indikatorenpunktwerte = 1 (niedriger Förderbedarf) 11 - 15 Indikatorenpunktwerte = 2 (mittlerer Förderbedarf) 16 - 21 Indikatorenpunktwerte = 3 (hoher Förderbedarf) IST SOLL - Ergebnis Umverteilung
Anlage 1_Primarstufe 28.09.2016
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Anlage 1: Umverteilung lt. Indikatorentableau und steuerbarem Personal für die Primarstufe zum Schuljahr 2017/2018 Schule Stadtteil Indikator Förder- bedarf IST steuerb. Personal ohne Förderinseln IST Förder- insel SOLL: steuerb. Personal 2017/2018 SOLL: Förder- inseln 2017/2018 Gesamt: pädag. VZÄ Bezirk Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0 - gering 0 0,00 0,00 Martinischule 15 Martini 0 - gering 0 0,00 0,00 Johannisschule 22 Josef 1 - niedrig 0,18 0,50 0,50 0,50 Montessori-Schule 24 Hansaplatz 0 - gering 0 0,00 0,00 Overbergschule 24 Hansaplatz 0 - gering 0,5 0,50 0,00 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0 - gering 0 1,00 0,00 Kreuzschule 27 Kreuz 0 - gering 0 0,00 0,00 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0 - gering 0 0,00 0,00 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 1 - niedrig 0,23 0,00 0,50 0,50 Richard-v.-W. Schule* 31 Aaseestadt 0,1 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 2 - mittel 2,56 0,50 0,50 0,50 1,00 Hermannschule 33 Schützenhof 2 - mittel 0,32 0,50 0,75 0,50 1,25 Gottfried-von-Cappenberg Schule 34 Düesberg 0 - gering 0,23 0,50 0,00 Albert-Schweitzer-Schule* 44 Herz-Jesu 0 0,00 0,00 Erich-Kästner-Schule* 45 Mauritz-Mitte 0 0,00 0,00 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0 - gering 0 0,00 0,00 Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0 - gering 0,25 0,00 0,00 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 2 - mittel 0,17 0,50 0,75 0,50 1,25 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 2 - mittel 0,5 0,50 0,75 0,50 1,25 Michaelschule 51 Gievenbeck 2 - mittel 0,5 0,50 0,75 0,50 1,25 Mosaikschule 51 Gievenbeck 2 - mittel 0,78 0,00 0,50 0,50 1,00 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 2 - mittel 0 0,00 0,75 0,50 1,25 Theresienschule 52 Sentrup 0 - gering 0 0,00 0,00 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0 - gering 0 0,50 0,00 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 1 - niedrig 0,5 0,50 0,50 0,50 Marienschule Roxel 57 Roxel 2 - mittel 0,5 0,50 0,50 0,50 1,00 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Bezirk Nord Melanchthonschule 61 Coerde 3 - hoch 0,5 0,50 1,00 0,50 1,50 Norbertschule 61 Coerde 3 - hoch 1,33 0,50 1,00 0,50 1,50 Paul-Schneider Schule 62 Kinderhaus-Ost 3 - hoch 0,25 0,50 1,00 0,50 1,50 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 3 - hoch 1,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Bezirk Ost Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0 - gering 0 0,00 0,00 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 76 Gelmer-Dyckburg 0 - gering 0 0,00 0,00 Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0 - gering 0 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Bezirk Südost Idaschule 82 Gremmendorf-Ost 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Annette-v-D.-H.-Schule Angelmodde 86 Angelmodde 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Eichendorffschule 86 Angelmodde 3 - hoch 0,5 0,00 1,00 0,50 1,50 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2 - mittel 2,18 0,50 0,50 0,50 1,00 Bezirk Hiltrup PRIMUS-Schule (1-4)/Berg Fidel 91 Berg Fidel 3 - hoch 2,67 0,00 1,00 0,50 1,50 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1 - niedrig 0 0,00 0,50 0,50 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2 - mittel 0,20 0,50 0,75 0,50 1,25 Paul-Gerhardt Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2 - mittel 0,12 0,50 0,75 0,50 1,25 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3 - hoch 2,50 0,50 1,00 0,50 1,50 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1 - niedrig 0 0,00 0,25 0,25 20,07 10,00 20,25 10,00 30,25 *Förderschulen IST SOLL - Ergebnis Umverteilung
Anlage 2_weiterführende Schulen 28.09.2016
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Schule Stadtteil Indikator Förderbedarf Ist Steuerbares Personal 2017 - 2018 Soll Steuerbares Personal 2017 - 2018 Bezirk Mitte Albert-Schweitzer-Schule - Sekundar* 44 Herz-Jesu Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 11 Aegidii 1 - niedrig 0,50 0,50 Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 0 - gering 0,67 0,50 Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 1 - niedrig 0,75 0,50 Fürstin-von-Gallitzin-Schule 44 Herz-Jesu 0 - gering 1,00 0,75 Geistschule 32 Geist 1 - niedrig 1,12 1,00 Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 1 - niedrig 0,83 0,50 Gesamtschule Münster-Ost 44 Herz-Jesu 1 - niedrig 0,50 0,75 Gymnasium Paulinum 29 Schloss 0 - gering 0,00 0,50 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 0 - gering 0,50 0,50 Montessori-Schule Münster e.V. - Sekundarstufe*** 24 Hanseplatz Marien-Gymnasium*** 22 Josef Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 0 - gering 0,00 0,50 Paul-Gerhardt-Realschule** 12 Überwasser 0,67 0,00 PRIMUS-Schule (5-10)/Geist 32 Geist 3 - hoch 1,44 2,25 Ratsgymnasium 26 Schlachthof 0 - gering 0,00 0,50 Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 1 - niedrig 0,67 0,75 Schillergymnasium 27 Kreuz 0 - gering 0,50 0,50 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0 - gering 0,00 0,50 Bezirk West Droste-Hauptschule Roxel** 57 Roxel 0,86 0,00 Freie Waldorfschule*** 51 Gievenbeck Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 52 Gievenbeck 1 - niedrig 0,50 1,00 Friedensschule*** 54 Mecklenbeck Realschule Roxel** 57 Roxel 0,17 0,00 Sekundarschule Roxel 57 Roxel 2 - mittel 0,98 1,50 Uppenbergschule Standort Roxel** 57 Roxel 0,00 0,00 Bezirk Nord Hauptschule Coerde 61 Coerde 3 - hoch 2,00 2,25 Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 1 - niedrig 1,00 0,75 Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2 - mittel 1,00 1,50 Uppenbergschule Standort Kinderhaus* 62 Kinderhaus-Ost 1,08 0,00 **** Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West 3 - hoch 2,00 2,25 Bezirk Ost Gymnasium St. Mauritz*** 76 Gelmer-Dyckburg Bezirk Südost Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 0 - gering 0,00 0,50 Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 3 - hoch 1,25 1,75 Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1 - niedrig 0,75 0,50 Bezirk Hiltrup Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2 - mittel 1,77 1,00 Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 0 - gering 0,00 0,50 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 1 - niedrig 1,08 0,50 Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster-Hiltrup*** 96 Hiltrup-Mitte Uppenbergschule Standort Hiltrup** 96 Hiltrup-Mitte 0,25 0,00 23,84 24,50 ***** *bestehende Förderschulen **auslaufende Schulen zum S/J 2017/2018 ***nichtstädtische Schulen ****Für die Uppenbergschule wird eine 0,50 Stelle für weitere Entwicklungsperspektiven reserviert, der Rest fließt in den steuerbaren Personalpool ***** Überhang von 0,66 VZÄ (Stellenverlagerung Mobiles Personal) Anlage 2: Umverteilung lt. Indikatorentableau und steuerbarem Personal für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2017/2018
Anlage_3_a-r-0028-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2014 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 26.08.2014 Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein Konzept für die Übernahme und für die künfti gen Aufgaben der bisher befristet eingestellten sog. BuT-Kräfte vorzulegen sowie 2. den Bedarf an zusätzlichen Stellen, die sich dur ch das inklusive Bildungssystem ergeben, zu beschreiben, 3. ein Konzept für eine zeitgemäße Organisationsfor m zu entwickeln, das die pädagogischen Fachkräfte, die in Schule und Jugendhilfe tätig sind, bündelt und 4. den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der bei de r Stadt Münster nach Abzug möglicher Drittmittel und Beitragseinnahmen für das zusätzlich notwendige Personal verbleibt, darzustellen. Begründung • Die Bildungslandschaft ist nicht nur in Münster, s ondern in ganz NRW in eine positive Bewegung geraten: • Die allgemeinen Schulen öffnen sich für alle Grupp en von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Handicap. • Die Schullandschaft verändert sich: Neue Schulformen wie die Sekundarschule oder die PRIMUS Schule sind entstanden auch mit dem Ziel, die Kinder effektiver und individueller fördern zu können und zu ihrem bestmöglichen Abschluss zu führen. Zusätzliche zeitlich begrenzte Unterstützungssysteme sind speziell in Münster entstanden wie die Villa Interim, die Angebote wie Stadtteilwerkstadt, Pro-B und diverse interkulturelle Konzepte, nicht zuletzt das jüngste Seiteneinsteigerkonzept ergänzen das bereits vorhandene Förderangebot. • Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinder tagesbetreuung erzeugt zusätzliche Personalbedarfe Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besteht die Verpflichtung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen sicherzustellen und ihnen insbesondere den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen bzw. die dafür notwendige Unterstützung zu gewährleisten (Art. 24 Abs. 2 UN-BRK). Ab dem neuen Schuljahr 2014/2015 wird der Rechtsanspruch für behinderte Kinder auf Unterricht in Regelschulen wirksam - zunächst in den Eingangsklassen 1 und 5. Diese Entwicklung fordert von den Lehrerinnen und Lehrern im allgemeinen Schulsystem, aber auch von den Fachkräften im Ganztag nicht nur enormen Einsatz, sondern auch zusätzliche Qualifikationen. Neben zusätzlichen personellen Ressourcen ist auch eine gute räumliche Ausstattung der Schulen als Lern- und Lebensort für Kinder unerlässlich. Daher halten wir GRÜNEN es für wichtig, ausgleichende Konzepte für (noch) fehlende, nicht ausreichende schulische Strukturen zu entwickeln, die im Schulalltag – vor – und nachmittags – für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Ganztag unterstützend und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de „Erziehungsauf trag in Schule und Jugendhilfe ‚ aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ 2 entlastend sind. Dazu gehören u.a. auch Förderinseln, Lernwerkstatt, Integrationshilfen etc. Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihre Kinder mit besonderem Förderbedarf auf einer allgemeinen Schulen anmelden sollen, ist es wichtig, dass sie davon ausgehen können, dass ihre Kinder dort besser gefördert werden als bisher. Damit dies gelingt. braucht es aus GRÜNER Sicht zusätzliches pädagogisches Personal und eine spezialisierte Organisationseinheit, die die Steuerungsverantwortung für die vorhandenen und zusätzlich notwendig werdenden Fachkräfte (Erzieherinnen, Schulsozialarbeiterinnen, Honorarkräfte etc.) entlang der Bedarfe und Konzepte trägt, die dafür sorgt, dass attraktive Arbeitsplätze entwickelt werden und die Fachkräfte sich beruflich weiterqualifizieren können. Schon jetzt sind im Verbund mit freien Trägern, dem Jugendamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung zahlreiche ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und Sozialpädagogen im Bildungssystem, die sich jeweils oft mit geringen persönlichen Stunden über die gesamt Schullandschaft verteilen. Dazu kommen Fachkräfte auf Honorarbasis in der OGS, der Schulpsychologie/Lernwerkstatt. Dem Geschäftsbericht des Jugendamtes ist zu entnehmen, dass 17 Stellen für Jugendhilfe an Schulen eingesetzt werden, 10 Stellen in der Kindertagespflege. Dazu kommen ca. 100 MitarbeiterInnen im Offenen Ganztag. Mindestens weitere 70 MitarbeiterInnen aus dem Bereich Schulsozialarbeit sind in Schulen tätig. Die Aufgabe ist so umfangreich, dass die aktuelle Segmentierung auf mehrere Ämter (Schulamt/Jugendamt) wenig effizient zu sein scheint, und einer engeren Kooperation und Verzahnung der Angebote von Schule und Jugendhilfe und weiterer Systeme zuwiderläuft. Des Weiteren stellen sich im Rahmen der Umsetzung von Inklusion konzeptionelle Fragen zu teilweisen zentralen schulischen Angebote für bestimmte Förderschwerpunkte und über die Zusammenarbeit von „Schule am Vormittag“ mit dem offenen Ganztag, zu denen die Verwaltung gebeten wird, Konzepte vorzulegen. Zur Übernahme der bisherigen BuT-Kräfte legen wir einen gesonderten Antrag vor. gez. Christoph Kattentidt gez. Otto Reiners gez. Jutta Möllers gez. Helga Bennink gez. Susanne Dähne gez. Gerhard Joksch gez. Annette Kemper gez. Raimund Köhn gez. Anne Naegels gez. Dr. Didem Ozan gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Sylvia Rietenberg gez. Dr. Rita Stein-Redent
Kopie von Vorlage_Schulsozialarbeit07_Anlage_2_NEU2
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Anlage 2 NEU: Umverteilung lt. Indikatorentableau und steuerbarem Personal für die weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2017/2018 Schule Stadtteil Indikatoren- punktwert gesamt Indikator Förderbedarf IST steuerbares Personal 2017/2018 Soll steuerbares Personal 2017/2018 Bezirk Mitte Albert-Schweitzer-Schule - Sekundar * 44 Herz-Jesu Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 11 Aegidii 3 0 - gering 0,50 0,50 Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 1 0 - gering 0,67 0,50 Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 4 0 - gering 0,75 0,50 Fürstin-von-Gallitzin Realschule 44 Herz-Jesu 5 1 - niedrig 1,00 0,75 Geistschule 32 Geist 7 1 - niedrig 1,12 1,00 Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 3 0 - gering 0,83 0,50 Gesamtschule Münster-Ost 44 Herz-Jesu 5 1 - niedrig 0,50 0,75 Gymnasium Paulinum 29 Schloss 3 0 - gering 0,00 0,50 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 1 0 - gering 0,50 0,50 Montessori-Schule Münster e.V. - Sekundarstufe *** 24 Hanseplatz Marien-Gymnasium *** 22 Josef Pascalgymnasium 47 Uppenberg 3 0 - gering 0,00 0,50 Paul-Gerhardt-Realschule ** 12 Überwasser - ** 0,67 0,00 PRIMUS-Schule (5-10)/Geist 32 Geist 15 3 - hoch 1,44 2,25 Ratsgymnasium 26 Schlachthof 2 0 - gering 0,00 0,50 Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 5 1 - niedrig 0,67 0,75 Schillergymnasium 27 Kreuz 2 0 - gering 0,50 0,50 Wilhelm-Hittorf_Gymnasium 32 Geist 3 0 - gering 0,00 0,50 Bezirk West Droste-Hauptschule Roxel ** 57 Roxel - ** 0,86 0,00 Freie Waldorfschule *** 51 Gievenbeck Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 52 Gievenbeck 6 1 - niedrig 0,50 1,00 Friedensschule *** 54 Mecklenbeck Realschule Roxel ** 57 Roxel - ** 0,17 0,00 Sekundarschule Roxel 57 Roxel 10 2 - mittel 0,98 1,50 Uppenbergschule Standort Roxel ** 57 Roxel - ** 0,00 0,00 Bezirk Nord Hauptschule Coerde 61 Coerde 15 3 - hoch 2,00 2,25 Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 5 1 - niedrig 1,00 0,75 Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 10 2 - mittel 1,00 1,50 Uppenbergschule Standort Kinderhaus 62 Kinderhaus-Ost - ** 1,08 0,00 **** Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West 15 3 - hoch 2,00 2,25 Bezirk Ost Gymnasium St. Mauritz *** 76 Gelmer-Dyckburg Bezirk Südost Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 3 0 - gering 0,00 0,50 Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 11 2 - mittel 1,25 1,75 Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 4 0 - gering 0,75 0,50 Bezirk Hiltrup Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 6 1 - niedrig 1,77 1,00 Immanuel-v-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2 0 - gering 0,00 0,50 Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 4 0 - gering 1,08 0,50 Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster-Hiltrup *** 96 Hiltrup-Mitte Uppenbergschule Standort Hiltrup ** 96 Hiltrup-Mitte - ** 0,25 0,00 23,84 24,50 ***** * Bestehende Förderschulen ** Auslaufende Schulen zum S/J 2017/2018 *** nichtstädtische Schulen **** für die Uppenbergschule wird eine 0,50 Stelle für weitere Entwicklungsperspektiven reserviert, der Rest fliest in den steuerbaren Personalpool ***** Überhang von 0,66 VZÄ (Stellenverlagerung Mobiles Personal) Legende Indikatorenpunktwerte und ausgewiesener Förderbedarf 0 - 4 Indikatorenpunktwerte = 0 (geringer Förderbedarf) 5 - 8 Indikatorenpunktwerte = 1 (niedriger Förderbedarf 09 - 12 Indikatorenpunktwerte = 2 (mittlerer Förderbedarf) 13 - 18 Indikatorenpunktwerte = 3 (hoher Förderbedarf)
Anlage_4_a-r-0056-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2014 Ratsantrag nach § 3 II der Geschäftsordnung des Rates Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln! Der Rat beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schulisches Gesamtkonzept zur Inklusion auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse zu erstellen, das beschreibt, wie die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zu inklusiven Lebens- und Lernorten weiterentwickelt werden können. Hierbei sollen bereits vorhandene Fördermöglichkeiten und Strukturen der Schulen, und Angebote wie die Förderinseln, die Lernwerkstätten, die Schule für Kranke, die Integrationshilfen (§ 35a SGB VIII) sowie die außerschulischen Lernorte „Villa Interim“ und „Pro B“ mit einbezogen und sinnvoll verknüpft werden, sodass schulspezifische Profile und Konzepte entwickelt werden. Auch die Weiterentwicklung der BuT-bezogenen Schulsozialarbeit soll in diesem Kontext miteinbezogen und die Ergebnisse der Wirkungsanalyse bezüglich der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mitberücksichtigt werden. Desweiteren sollen die Förderschulen in die Überlegungen einbezogen werden. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Finanz ierungsbedarf dieses integrierten Modells unter Einbeziehung schon vorhandener und finanzierter Strukturen für die bedarfsgerechte, den fachlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung bis Mitte 2015, spätestens aber bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 zu ermitteln. Begründung: Neben den Lehrkräften, SonderpädagogInnen und den Fach- und Honorarkräften in den Grundschulen gibt es an den Grund- und Förderschulen (vom Land geförderte) sozialpädagogische Fachkräfte, BuT Schulsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen, z.B. HeilpädagogInnen, ErzieherInnen in den Förderinselangeboten, Lernwerkstätten der Schulpsychologie für Kinder mit LRS und Dyskalkulie, IntegrationshelferInnen etc.. Auch an den weiterführenden Schulen gibt es unterschiedliche Professionen, die im Schulalltag zusammen wirken. Wichtig ist, dass die vorhandenen pädagogischen Kompetenzen und räumlichen Ressourcen zusammengedacht werden, um schulspezifische, an den Entwicklungsaufgaben und - bedürfnissen der SuS orientierte ganzheitliche Konzeptionen für den Vor- und Nachmittagsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind in den Grundschulen mit offenem Ganztag auch die Themen Rhythmisierung des Schulalltags und die Bildung von Ganztagsklassen mitzudenken. Dies muss auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse stattfinden und an bestehende Strukturen, Netzwerke (im Sozialraum) und Initiativen etc. anschließen (integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung!) 26.11.2014 SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster 2 In diesem Zusammenhang sind auch die Haushaltsanträge u.a. des Vereins SeHT und des AK Coerde und zahlreicher Schulen (insbes. zur BuT Schulsozialarbeit) zu berücksichtigen. Bei allen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen als inklusive Lern- und Lebensorte für Kinder und Jugendliche soll im weiteren darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Bereiche möglichst so verknüpft werden, dass attraktive Arbeitsplätze - z.B. Vollzeitstellen für qualifizierte Pädagogen*innen - entstehen können. Der Antrag hat das Ziel, dass ein klar umrissenes Verfahren entwickelt wird, wie schulspezifische, inklusive Konzepte auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse partizipativ bspw. mit externer Moderation oder Fachberatung der Verwaltung unter Beteiligung der unterschiedlichen Akteure an den Schulen entwickelt werden können. Räumliche, sächliche und personelle Bedarfe sollen dabei pro Schule ermittelt und dargestellt werden (s. auch V/0661/2014 E1 Raumstandards OGS, V/0743/2014 Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen, V/0723/2014 Schulsozialarbeit etc.). Dabei soll ein Bezug zur Anzahl der SuS gesamt und spezifisch, z.B. Kinder, die in Armut aufwachsen, Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. geben. So soll ein anschauliches Bild der jeweiligen schulischen Konzepte entstehen. Die Landesmittel in Höhe von 500.000 € zur Förderun g der Inklusion (davon sind ca. 360.000 € für bauliche Investitionen und 140.000 € für Personalkosten vorgesehen) sind bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs einzubezieh en. Ebenso ist darzustellen, wie viele zusätzliche LehrerInnenstellen es landesseitig im a llgemeinen Schulsystem zur Unterstützung der zusätzlichen Förderbedarfe geben wird. gez. Helga Bennink und Fraktion gez. Michael Jung und Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Windthorststraße 7
- Beckstraße
- Hansaplatz 0
- Loevelingloh 98
- Gut Insel 32
- Kinderhaus 63
- Pluggendorf 0
- Düesberg 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0741/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37