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V/0123/2021/2

Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten

Vorlagen 12.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 20

Vorlage_V_0123_2021_Aenderungsantrag

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Vorlage_V_0123_2021_Aenderungsantrag

1110 Zeichen

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN MS“ ih Volt
PERERINEIRTEEN gar Münster “Ratsfraktion

10. März 2021

Haushaltsänderungsantrag
Fortsetzung der Kulturförderung in Corona-Zeiten
Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft möge beschließen:

1. Für den kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona-Zeiten wird
folgende Veränderung im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0401 vorgenommen:

DL RLOOMODE rl,

2. Die Bewirtschaftungsregeln werden um einen Sperrvermerk ergänzt: „Von den Mitteln aus
dem kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona-Zeiten sind 375.500 €
mit einem Sperrvermerk versehen. Aufhebung durch den KA.“

Begründung:

Die entsprechende Vorlage wurde aus dem Kulturausschuss in den Hauptausschuss geschoben. Die
finanziellen Mittel müssen aber bereits im AWLFW im Haushaltsplan 2021 eingestellt werden,
deshalb dieser Antrag. Die inhaltliche Ausgestaltung entsprechend unseres Änderungsantrags erfolgt
im HA.

gez. . gez. gez.
Petra Dieckmann Marius Herwig Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Tim Pasch
Albert Wenzel und Fraktion

und Fraktion

Beschlussvorlage

4267 Zeichen

V/0123/2021/2 
V/0123/2021/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur bei anhaltendem Infektionsgeschehen 
auch im Jahr 2021 in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindäm mung der Corona-
Pandemie betroffen ist. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Jahr 2020 beschlossenen 
Maßnahmen zur Stabilisierung der Freien Kulturszene bewährt haben. Insbesondere die Auf-
rechterhaltung und flexible Anpassung der  (Projekt-)Fördermittel an die Corona -bedingten 
Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende in Kombination mit dem aufgelegten 
„Sonderfonds“ für institutionell geförderte Kultureinrichtungen und -akteure war dafür maßgeb-
lich. Der Rat beschließt die Fortsetzung dieser bewährten Praxis. 
 
3. Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sind weiterhin kommunale Mittel zur 
gezielten Struktur - und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforderlich. 
Der Rat beschließt daher die erneu te Auflage eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v. 
300.000 Euro. 1.000.000 Euro. 
Die Bewirtschaftungsregeln werden um einen Sper rvermerk er gänzt: Von den M itteln 
aus dem kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona -Zeiten sind 
375.500 € mit einem Sperrvermerk versehen. Aufhebung durch den Kulturausschuss. 
 
4. Der Rat begrüßt die Absicht der Kultu rverwaltung, gemeinsam mit der F reien Kulturszene 
Räume zu erschließen, um Möglichkeiten für neue Veranstaltungsformate und -präsentationen 
zu schaffen, die den auch 2021 zu erwartenden Corona -bedingten Einschränkungen begeg-
nen. 
 
Kulturamt 
 
16.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ermeling 
Telefon: 492-4103 
Ermeling@stadt-
muenster.de

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V/0123/2021/2 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung und auch die Freie Kulturszene aktuell 
um die Akquise von Drittmitteln bemühen, die zur Finanzierung einer ausreichend en Einrich-
tung und zur strukturellen Ausstattung neuer (Open-Air-) Räume erforderlich sind. 
 
6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grü-
nen/GAL, der SPD Fraktion und der Volt Fraktion Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0081/2020 ab-
schließend bearbeitet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kultur-
förderung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 300.000 € 
1.000.000 € 
Sperrvermerk über 
375.500 €; Aufhe-
bung durch Kultur-
ausschuss 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. 
Produktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. 
Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen 
überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000, - € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeinde-
ordnung NRW zu . Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen Mittel 
werden aus dem Budget der Produktgruppe 04 01 „Kulturmanagement/Kulturförderung“ unter Be-
rücksichtigung der in 2020 nicht in Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächti-
gungen zur Verfügung gestellt. 
 
Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen Mittel werden 
durch Veränderungsblatt zum Haushaltsplan 2021 zusätzlich bereitgestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Haushaltsänderungsantrag „Fortsetzung der Kulturfö rderung in Corona -Zeiten“ der Fraktion 
Bündnis 90 / Die Grünen, SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt (siehe Anlage) wurde in der Sitzung 
des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 10. März 2021 beschlos-
sen. Dem Beschluss entspre chend wurden der Beschlusspunkt 3 und der Punkt II „Finanzielle Aus-
wirkungen“ angepasst. 
 
i.V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: Haushaltsänderungsantrag vom 10.03.2021 „Fortsetzung der Kulturförderung in 
Corona-Zeiten“ von Bündnis90/Die Grünen / SPD / Volt

Beratungsverlauf (2)

17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0123/2021/2
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2021
Erstellt
12.03.2021 09:08