V/0123/2021/2
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten
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Vorlage_V_0123_2021_Aenderungsantrag
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MS“ ih Volt PERERINEIRTEEN gar Münster “Ratsfraktion 10. März 2021 Haushaltsänderungsantrag Fortsetzung der Kulturförderung in Corona-Zeiten Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft möge beschließen: 1. Für den kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona-Zeiten wird folgende Veränderung im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0401 vorgenommen: DL RLOOMODE rl, 2. Die Bewirtschaftungsregeln werden um einen Sperrvermerk ergänzt: „Von den Mitteln aus dem kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona-Zeiten sind 375.500 € mit einem Sperrvermerk versehen. Aufhebung durch den KA.“ Begründung: Die entsprechende Vorlage wurde aus dem Kulturausschuss in den Hauptausschuss geschoben. Die finanziellen Mittel müssen aber bereits im AWLFW im Haushaltsplan 2021 eingestellt werden, deshalb dieser Antrag. Die inhaltliche Ausgestaltung entsprechend unseres Änderungsantrags erfolgt im HA. gez. . gez. gez. Petra Dieckmann Marius Herwig Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Tim Pasch Albert Wenzel und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0123/2021/2 V/0123/2021/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten Beratungsfolge 17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur bei anhaltendem Infektionsgeschehen auch im Jahr 2021 in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindäm mung der Corona- Pandemie betroffen ist. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Jahr 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Freien Kulturszene bewährt haben. Insbesondere die Auf- rechterhaltung und flexible Anpassung der (Projekt-)Fördermittel an die Corona -bedingten Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende in Kombination mit dem aufgelegten „Sonderfonds“ für institutionell geförderte Kultureinrichtungen und -akteure war dafür maßgeb- lich. Der Rat beschließt die Fortsetzung dieser bewährten Praxis. 3. Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sind weiterhin kommunale Mittel zur gezielten Struktur - und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforderlich. Der Rat beschließt daher die erneu te Auflage eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v. 300.000 Euro. 1.000.000 Euro. Die Bewirtschaftungsregeln werden um einen Sper rvermerk er gänzt: Von den M itteln aus dem kommunalen Unterstützungsfonds zur Kulturförderung in Corona -Zeiten sind 375.500 € mit einem Sperrvermerk versehen. Aufhebung durch den Kulturausschuss. 4. Der Rat begrüßt die Absicht der Kultu rverwaltung, gemeinsam mit der F reien Kulturszene Räume zu erschließen, um Möglichkeiten für neue Veranstaltungsformate und -präsentationen zu schaffen, die den auch 2021 zu erwartenden Corona -bedingten Einschränkungen begeg- nen. Kulturamt 16.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ermeling Telefon: 492-4103 Ermeling@stadt- muenster.de - 2 - V/0123/2021/2 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung und auch die Freie Kulturszene aktuell um die Akquise von Drittmitteln bemühen, die zur Finanzierung einer ausreichend en Einrich- tung und zur strukturellen Ausstattung neuer (Open-Air-) Räume erforderlich sind. 6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grü- nen/GAL, der SPD Fraktion und der Volt Fraktion Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0081/2020 ab- schließend bearbeitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kultur- förderung Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 300.000 € 1.000.000 € Sperrvermerk über 375.500 €; Aufhe- bung durch Kultur- ausschuss Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000, - € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeinde- ordnung NRW zu . Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen Mittel werden aus dem Budget der Produktgruppe 04 01 „Kulturmanagement/Kulturförderung“ unter Be- rücksichtigung der in 2020 nicht in Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächti- gungen zur Verfügung gestellt. Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen Mittel werden durch Veränderungsblatt zum Haushaltsplan 2021 zusätzlich bereitgestellt. Begründung: Der Haushaltsänderungsantrag „Fortsetzung der Kulturfö rderung in Corona -Zeiten“ der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt (siehe Anlage) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 10. März 2021 beschlos- sen. Dem Beschluss entspre chend wurden der Beschlusspunkt 3 und der Punkt II „Finanzielle Aus- wirkungen“ angepasst. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Haushaltsänderungsantrag vom 10.03.2021 „Fortsetzung der Kulturförderung in Corona-Zeiten“ von Bündnis90/Die Grünen / SPD / Volt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0123/2021/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 12.03.2021 09:08