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V/0953/2020

Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 02.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 21.3

Rat_V_0953_2020_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Rat_V_0953_2020_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage

7794 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom  29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 
ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I, S. 1408) sowie der §§ 62 bis 
65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes 
vom 29.05.2020 (GV.NRW, S. 376) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 09.12.2020 die 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I 
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif 
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:  
versiegelte 
Fläche
übrige 
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 99,12 1,9 0
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 149,54 2,52
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 81,04 1,82
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 182, 55 2,39
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 325,87 1,67
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 180,32 9,82
Unterhaltungsbereich
€ / ha
 
 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2021 
Gewässerunterhaltung 
 
 
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
GBR
2021
GBR
2020
GBR
2021
GBR
2020
PG
gesamt
relevant für 
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 553,0 361,9 334,6 223,1 191,1 111,4
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 975,3 942,2 89 8,4 779,9 33,0 118,5
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 52,4 55,9 44,7 23,1 - 3,5 21,7
4 Interne Leistungsverrechnungen 73,4 76,9 56,2 59,7 -3,5 -3,5
5 Kalkulatorische Abschreibungen 120,0 111,6 - - 8,4 -
6 Kalkulatorische Zinsen 49,5 54,4 - - -4,9 -
1.823,6 1.602,9 1.333,9 1.085,8 220,7 248,1
7 Erstattungen von PG 1101 487,7 458,0 305,7 305,7 29,7 -
8 Sonstige Erträge 1,7 2,0 1,7 1,9 -0,3 -0,2 
9 Gewässergebühren 1.026,5 778,2 1.026,5 778,2 248,3 248,3
1.515,9 1.238,2 1.333,9 1.085,8 277,7 248,1
-307,7 -364,7 - - 57,0 -
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr
Veränderung 2021
zu 2020
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2021 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 53 % auf 553 T€ an. Neben den allgemeinen Tarif-
steigerungen sind insbesondere die nunmehr ganzjähr ig enthaltenen neuen Stellenanteile 
der Gewässerunterhaltung berücksichtigt.  
Umlagefähig innerhalb der Gewässergebühr sind dabei  erstmalig auch die Personalkosten 
für die ökologische Gewässerunterhaltung, zu denen u. a. auch die Maßnahmen am Aasee 
gehören. Dieses ist möglich geworden durch ein aktu elles Gerichtsurteil des Bundesverwal-
tungsgerichtes vom 29.04.2020 (Az. 7 C 29.18). Demn ach können die Kosten der ökologi-
schen Gewässerunterhaltung rechtssicher in die Gewässergebühr eingerechnet werden.  
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (583 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr  ist im Wesentlichen bedingt durch 
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen  sowie den Maßnahmen am Aasee 
dieser Kostenblock um ca. 4 % angestiegen (+33 T€). 
Innerhalb der Gewässergebühr ist in diesem Aufwands bereich eine Kostensteigerung von 
15 % zu verzeichnen. Ursache hierfür ist wiederum die erstmalige Berücksichtigung der Kos-
tenelemente für die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen.

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.   
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 488 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 383 T€. 
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW  mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der versiegelten und  der übrigen, unversiegelten Fläche 
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlagefähigen Aufwand  von 1.026,5 T€ 
(2020 = 778 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh-
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich  zwischen 81,04 €/ha und 325,87 €/ha 
(der Durchschnitt liegt bei 157,93 € / ha statt bisher 119,76 € / ha).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2021
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt
abzügl. 
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2019
= Maßstab
befestigte 
Flächen
übrige 
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.016,2 1.033,4 5.982,8 113.820 102.438 99,12 11.382 1,90 92,90 6,22 6,7%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 724,8 95,4 629,4 15.850 14.265 149,54 1.585 2,52 159,70 -10,16 -6,4%
Havixbeck - Roxel  3.651,8 56,5 3.595,2 3.528,3 593,4 2.934,9 53.430 48.087 81,04 5.343 1,82 76,88 4,16 5,4%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.849,8 300,8 2.549,0 61.010 54.909 182,55 6.101 2,39 175,49 7,06 4,0%
Süd - Ost  2.306,3 17,4 2.288,9 2.208,0 97,3 2.110,7 35.220 31.698 325,87 3.522 1,67 314,01 11,86 3,8%
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.327,0 2.120,3 14.206,8 279.329 251.396 118,57 27.933 1,97 113,56 5,01 4,4%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster     12.457,8 368,6 12.089,3 11.341,0 3.729,2 7.611,8 747.150 672.435 180,32 74.715 9,82 123,45 56,87 46,1%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.668,0 5.849,5 21.818,5 1.026.480 923.832 157,93 102.648 4,70 119,76 38,17 31,9%
Gebührensatz 
versiegelte 
Flächen 2020
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung 
Gebührensatz für
versiegelte Flächen 
von 2020 auf 2021
Kostenanteil
90 % auf 
versiegelte 
Flächen
Gebühr 
versiegelte 
Fläche
Kostenanteil
10 % auf 
übrige 
Flächen
Gebühr 
unver-
siegelte 
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2021
 in €

Anlage A

1338 Zeichen

Anlage A zur V/0953/2020 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2021. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und um-
weltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die 
Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2021“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beschlussvorlage

3726 Zeichen

V/0953/2020 
V/0953/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
 
 
 
 
  
 
  
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung  wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s-
serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt.  
Das G ebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterha l-
tungsverbände Amelsbüren -Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und 
Münster Süd-Ost) eingeteilt. 
Berechnung der Gewässergebühren für 2021 (Anlagen 2 - 3) 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die 
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2021 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
25.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0953/2020 
2021 2020 2021 2020
+ Gesamtkosten 1.823.550 1.602.870 1.333.890 1.085.790
./. Erlöse ohne Gebühren 489.400 460.380 307.410 307.590
= Fehlbetrag ohne Gebühren 1.334.150 1.142.490 1.026.480 778.200
+ Gewässergebühren 1.026.480 778.200 1.026.480 778.200
= verbleibender Fehlbetrag 307.670 364.290 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ansätze 
Gewässerunterhaltung
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2021 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 1.026.480 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen 
Unterhaltungsgebiete: 
2021 2020 2021 2020 Veränderung
absolut
Veränderung
prozentual
Amelsbüren - Hiltrup 113.820 106.670 99,12 92,90 6,22 6,7%
Obere Stever 15.850 16.970 149,54 159,70 -10,16 -6,4%
Havixbeck - Roxel  53.430 50.670 81,04 76,88 4,16 5,4%
St. Mauritz - Altenberge 61.010 58.620 182,55 175,49 7,06 4,0%
Süd - Ost  35.220 33.890 325,87 314,01 11,86 3,8%
Stadt Münster     747.150 511.380 180,32 123,45 56,87 46,1%
Gewässerunterhaltung gesamt 1.026.480 778.200 157,93 119,76 38,17 31,9%
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger Aufwand 
in €
Gewässergebühr in € / ha
(bezogen auf versiegelte Flächen)
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei-
lerschlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor.  
Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im 
Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ ve rzeichnet eine Gebührensenkung von 6,4% g e-
genüber 2020. Ursache hierfür ist die Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Ina n-
spruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). 
Im Stadtgebiet Münster hingegen steigt die Gewässergebühr recht deu tlich um 46,1% an. Verursacht 
wird dieses zum einen durch einen erhöhten Personalaufwand infolge des erstmals ganzjährig enthal-
tenen Stellenzuwachses. Zum anderen dürfen infolge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes 
aus diesem Jahr auch die Kosten d er ökologischen Gewässerunterhaltung rechtssicher in die G e-
wässergebühr eingerechnet werden, wozu u. a. die Maßnahmen am Aasee gehören.   
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

- 3 - 
V/0953/2020

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 13.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 21.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0953/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2020
Erstellt
02.11.2020 09:25