V/0953/2020
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Rat_V_0953_2020_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage
7794 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585
ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I, S. 1408) sowie der §§ 62 bis
65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes
vom 29.05.2020 (GV.NRW, S. 376) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 09.12.2020 die
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:
versiegelte
Fläche
übrige
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 99,12 1,9 0
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 149,54 2,52
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 81,04 1,82
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 182, 55 2,39
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 325,87 1,67
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 180,32 9,82
Unterhaltungsbereich
€ / ha
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2021
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
GBR
2021
GBR
2020
GBR
2021
GBR
2020
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 553,0 361,9 334,6 223,1 191,1 111,4
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 975,3 942,2 89 8,4 779,9 33,0 118,5
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 52,4 55,9 44,7 23,1 - 3,5 21,7
4 Interne Leistungsverrechnungen 73,4 76,9 56,2 59,7 -3,5 -3,5
5 Kalkulatorische Abschreibungen 120,0 111,6 - - 8,4 -
6 Kalkulatorische Zinsen 49,5 54,4 - - -4,9 -
1.823,6 1.602,9 1.333,9 1.085,8 220,7 248,1
7 Erstattungen von PG 1101 487,7 458,0 305,7 305,7 29,7 -
8 Sonstige Erträge 1,7 2,0 1,7 1,9 -0,3 -0,2
9 Gewässergebühren 1.026,5 778,2 1.026,5 778,2 248,3 248,3
1.515,9 1.238,2 1.333,9 1.085,8 277,7 248,1
-307,7 -364,7 - - 57,0 -
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2021
zu 2020
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2021 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 53 % auf 553 T€ an. Neben den allgemeinen Tarif-
steigerungen sind insbesondere die nunmehr ganzjähr ig enthaltenen neuen Stellenanteile
der Gewässerunterhaltung berücksichtigt.
Umlagefähig innerhalb der Gewässergebühr sind dabei erstmalig auch die Personalkosten
für die ökologische Gewässerunterhaltung, zu denen u. a. auch die Maßnahmen am Aasee
gehören. Dieses ist möglich geworden durch ein aktu elles Gerichtsurteil des Bundesverwal-
tungsgerichtes vom 29.04.2020 (Az. 7 C 29.18). Demn ach können die Kosten der ökologi-
schen Gewässerunterhaltung rechtssicher in die Gewässergebühr eingerechnet werden.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (583 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch
Preissteigerungen bei den Dienstleitungsunternehmen sowie den Maßnahmen am Aasee
dieser Kostenblock um ca. 4 % angestiegen (+33 T€).
Innerhalb der Gewässergebühr ist in diesem Aufwands bereich eine Kostensteigerung von
15 % zu verzeichnen. Ursache hierfür ist wiederum die erstmalige Berücksichtigung der Kos-
tenelemente für die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen.
Anlage 2
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Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 488 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 383 T€.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, unversiegelten Fläche
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlagefähigen Aufwand von 1.026,5 T€
(2020 = 778 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh-
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich zwischen 81,04 €/ha und 325,87 €/ha
(der Durchschnitt liegt bei 157,93 € / ha statt bisher 119,76 € / ha).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2021
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2019
= Maßstab
befestigte
Flächen
übrige
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.016,2 1.033,4 5.982,8 113.820 102.438 99,12 11.382 1,90 92,90 6,22 6,7%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 724,8 95,4 629,4 15.850 14.265 149,54 1.585 2,52 159,70 -10,16 -6,4%
Havixbeck - Roxel 3.651,8 56,5 3.595,2 3.528,3 593,4 2.934,9 53.430 48.087 81,04 5.343 1,82 76,88 4,16 5,4%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.849,8 300,8 2.549,0 61.010 54.909 182,55 6.101 2,39 175,49 7,06 4,0%
Süd - Ost 2.306,3 17,4 2.288,9 2.208,0 97,3 2.110,7 35.220 31.698 325,87 3.522 1,67 314,01 11,86 3,8%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.327,0 2.120,3 14.206,8 279.329 251.396 118,57 27.933 1,97 113,56 5,01 4,4%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 12.457,8 368,6 12.089,3 11.341,0 3.729,2 7.611,8 747.150 672.435 180,32 74.715 9,82 123,45 56,87 46,1%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.668,0 5.849,5 21.818,5 1.026.480 923.832 157,93 102.648 4,70 119,76 38,17 31,9%
Gebührensatz
versiegelte
Flächen 2020
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2020 auf 2021
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
versiegelte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr
unver-
siegelte
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2021
in €
Anlage A
1338 Zeichen
Anlage A zur V/0953/2020 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2021. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und um- weltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2021“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0953/2020 V/0953/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s- serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das G ebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterha l- tungsverbände Amelsbüren -Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. Berechnung der Gewässergebühren für 2021 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2021 stellen sich insgesamt wie folgt dar: Amt für Mobilität und Tiefbau 25.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0953/2020 2021 2020 2021 2020 + Gesamtkosten 1.823.550 1.602.870 1.333.890 1.085.790 ./. Erlöse ohne Gebühren 489.400 460.380 307.410 307.590 = Fehlbetrag ohne Gebühren 1.334.150 1.142.490 1.026.480 778.200 + Gewässergebühren 1.026.480 778.200 1.026.480 778.200 = verbleibender Fehlbetrag 307.670 364.290 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ansätze Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2021 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 1.026.480 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Unterhaltungsgebiete: 2021 2020 2021 2020 Veränderung absolut Veränderung prozentual Amelsbüren - Hiltrup 113.820 106.670 99,12 92,90 6,22 6,7% Obere Stever 15.850 16.970 149,54 159,70 -10,16 -6,4% Havixbeck - Roxel 53.430 50.670 81,04 76,88 4,16 5,4% St. Mauritz - Altenberge 61.010 58.620 182,55 175,49 7,06 4,0% Süd - Ost 35.220 33.890 325,87 314,01 11,86 3,8% Stadt Münster 747.150 511.380 180,32 123,45 56,87 46,1% Gewässerunterhaltung gesamt 1.026.480 778.200 157,93 119,76 38,17 31,9% Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Gewässergebühr in € / ha (bezogen auf versiegelte Flächen) In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei- lerschlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor. Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ ve rzeichnet eine Gebührensenkung von 6,4% g e- genüber 2020. Ursache hierfür ist die Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Ina n- spruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). Im Stadtgebiet Münster hingegen steigt die Gewässergebühr recht deu tlich um 46,1% an. Verursacht wird dieses zum einen durch einen erhöhten Personalaufwand infolge des erstmals ganzjährig enthal- tenen Stellenzuwachses. Zum anderen dürfen infolge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus diesem Jahr auch die Kosten d er ökologischen Gewässerunterhaltung rechtssicher in die G e- wässergebühr eingerechnet werden, wozu u. a. die Maßnahmen am Aasee gehören. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen - 3 - V/0953/2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0953/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2020
- Erstellt
- 02.11.2020 09:25