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Bürgereingabe gem. § 24 GO NW, betr. "Aktuelle Situation Brasiliens"

Beschlussvorlage Ausschuss 3656/2018 vom 08.11.2018

Stand: Am 27.11.2018 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

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    Eingabe der Petenten (anonymisiert) – 65 Unterschriften
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/5 Vorlagen-Nummer 3656/2018 Freigabedatum 08.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NW, betr. "Aktuelle Situation Brasiliens" (AZ 02-1600-201/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe. Die Petenten bitten Frau Oberbürgermeister Reker sich über die aktuelle Situation in Brasilien zu in- formieren und eine Botschaft für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Hass an die Brasilianerinnen und Brasilianer, die in Köln leben, zu senden. Der Ausschuss spricht sich gegen die beantragte Petition aus. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Bei der Eingabe der Petenten handelt es sich um eine Angelegenheit, die nicht in kommunaler Zu- ständigkeit liegt. Frau Oberbürgermeister Reker kann insoweit keine Botschaft an die brasilianischen Mitbürgerinnen und Mitbürger richten, die Bezug auf die politische Situation in Brasilien nimmt. Eine unmittelbare Betroffenheit der Städtepartnerschaft Rio de Janeiro ist hier nicht gegeben, so dass auch in Bezug auf die Städtepartnerschaft kein Anknüpfungspunkt für eine Äußerung der Oberbür- germeisterin gegeben ist. Botschaften für Demokratie, gegen Hass und Extremismus werden von Frau Oberbürgermeisterin Reker auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen immer wieder vorgetragen. Im Rahmen von städtischen Veranstaltungen, wie die der VHS, werden diese Themen auch zum Inhalt gemacht.

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2018

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 3.7, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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