V/0438/2015/1
Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2331 Zeichen
V/0438/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung Beratungsfolge 17.06.2015 Rat Entscheidung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt fest, dass kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen besteht. Die mit dem Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 ausgewiesenen 70 Plätze für umfassende Pflege stellen keinen Fehlbedarf an vollstationären Pflegeplätzen dar. Der Bedarf wird durch entsprechen- de Angebote in ambulanten Wohn- und Pflegearrangements gedeckt. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quar- tiersangebote zur Sicherung einer umfassenden Pflege zu unterstützen. Bedarfsbestätigun- gen für zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze werden im Gesamtzeitraum 2015-2018 nicht erteilt. 2. Dem überarbeiteten Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 (s. Anlage zur Vorlage V/0438/2015) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat Ziffer 1 der Beschlussempfehlung der Vorlage V/0438/2015 am 03.06.2015 wie folgt geändert: Der Rat stellt fest, dass kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen besteht. Die mit dem Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 ausgewiesenen 70 Plätze für umfassende Pflege stellen keinen Fehlbedarf an vollstationären Pflegeplätzen dar. Der Bedarf kann wird durch entsprechende An- gebote in ambulanten Wohn- und Pflegearrangements gedeckt werden. Die Verwaltung wird be- Vorlagen-Nr.: V/0438/2015/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 05.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0438/2015/1 auftragt, alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quartiersangebo- te zur Sicherung einer umfassenden Pflege zu unterstützen. Bedarfsbestätigungen für zusätzli- che vollstationäre Pflegeplätze werden in 2015 im Gesamtzeitraum 2015-2018 nicht erteilt. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, der geänderten Be- schlussempfehlung zu folgen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0438/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37