V/0855/2015
Ausstieg aus der Gekko-Beteiligung
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Beschlussvorlage
3751 Zeichen
V/0855/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Ausstieg aus der Gekko-Beteiligung Beratungsfolge 04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.11.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: I. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gekko -Beteiligung seit 2009 zu einer kumulative n Er- gebnisbelastung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von rund 45 Mio. € geführt hat. Info l- ge der Risikovorsorge der Stadtwerke in den Vorjahren, insbesondere im Jahr 2014, wird bei Umsetzung der gemäß Beschlusspunkt II. vorgesehenen Option B die Ergebni sbelastung im Jahr 2015 voraussichtlich zwischen 1,5 und 2 Mio. € liegen. II. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Umsetzung der in dieser Vorlage bes chriebenen Option B sowie dem Abschlus s der dazu notwendigen Verträge / des Gesamtvertragswerkes, insbesondere der Grundlage n- vereinbarung und des Anteilskaufvertrags mitsamt aller ergänzenden und ausführenden weiteren Vereinbarungen, Erklärungen, Rechtsges chäfte und Handlungen , wird zug e- stimmt. 2. Der Durchführung aller zur Umsetzung der Option B erforderlichen finanziellen Transakti o- nen wird zugestimmt. 3. Der Abgabe aller weiteren Erklärungen und dem Abschluss von Verträgen, die zur Umse t- zung der Option B erfor derlich sind oder der Geschäftsführung nützlich erscheinen, wird zugestimmt. Vorlagen-Nr.: V/0855/2015 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0855/2015 Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (b) des Gesellschaftsvertrages unterliegen der Beschlussfassung in der Gesel lschafterversammlung die Veräußerung von Unternehmen bzw. Geschäftsanteilen. Mit Beschluss des Rates vom 24.10.2007 (Vorlage V/0819/2007) wurde der Beteiligung der Stad t- werke Münster GmbH an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG sowie der Gewährung von Gesellschafterdarlehen und einer Bürgschaft in Höhe von bis zu 58,8 Mio. € zugestimmt. In seiner Sitzung hat der Hauptausschuss am 09.06.2010 (Vorlage V/0437/2010) den Verfahren s- vorschlag zur Vorbereitung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, zeitnah den politischen Gremien über den Fortgang des Ve rfahrens zu berichten. Ein weiterer Sachstandsbericht zum Projektausstieg wurde dem Rat mit der Vorlage V/0693/2011 vorgelegt. Die Stadtwerke beabsichtigen nunmehr, nach Maßgabe einer Grundlagenvereinbarung ihre Bete i- ligung an dem Gesamtprojekt und Gesamtvertragswerk mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2015, 23.58 Uhr, zu beenden und stattdessen ihre Rechtsbeziehungen im Hinblick auf das Gesamtprojekt und das Gesamtvertragswerk mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 01.01.2016, 0:00 Uhr, neu zu regeln (= Option B). Aus formalrechtlicher Sicht sei darauf hingewiesen, dass die für die Betreuung der Einwo h- ner/innen der Stadt Münster erforderlich e Aufgabenerfüllung durch die Aufgabe der mittelbaren Gekko-Beteiligung nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 111 GO NRW). Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 03.11.2015. Über das Ergebnis wird bei abweichendem Beschluss mündlich berichtet. Gem. § 115 der Gemeindeordnung NW sind Beschlussfassungen über die Veräußerung von U n- ternehmen bzw. Geschäftsanteilen spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0855/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37