V/1218/2019
Neubau des Polizeipräsidiums am Standort Loddenheide - Standortentscheidung - Bebauungsplan Nr. 611 - Beschluss zur Aufstellung
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V-1218-2019_Anlage2
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1218/2019 Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 611
Anlage A
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Anlage A zur V/1218/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist die Standortentscheidung für den erforderlichen Neubau des Polizeipräsidi- ums Münster. Dieser soll im Büro- und Gewerbepark am Albersloher Weg realisiert werden. Zur Realisierung ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts durch Neuaufstellung eines Be- bauungsplanes erforderlich, wofür mit der Vorlage der einleitende Beschluss gefasst werden soll. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Realisierung eines Neubaus für das Polizeipräsidium Münster, um an einem Standort die bisher an fünf Standorten verteilten Nutzungseinheiten der Polizei zu konzentrieren und zukunfts- gerecht aufzustellen. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um einen solchen Neubau genehmigen zu können. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang des Projektes und des Bebau- ungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung so- wie schließlich der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-1218-2019_Anlage1
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VSTapr ill münsTer Stadtplanungsamt Anlage 1 zur Vorlage V/1218/2019 ze 6 «—=Y2 Lizenz: Datenlizene Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (2017) - Version 2.0 ‚ohne Maßstab
Beschlussvorlage
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V/1218/2019
V/1218/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Standortentscheidung: Neubau des Polizeipräsidiums am Standort Loddenheide
2. kooperative Unterstützung des Polizeipräsidiums bei weiteren Planungsschritten
3. Bebauungsplan Nr. 611: Gremmendorf - Neubau des Polizeipräsidiums am Standort
Loddenheide - Beschluss zur Aufstellung
[Neubau Polizeipräsidium]
Beratungsfolge
14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Standortentscheidung für den Neubau eines Polizeipräsidiums in Münster
für das Grundstück „westlich Albersloher Weg / nördlich Willy-Brandt-Weg“ im Büro - und Ge-
werbepark „Loddenheide“ zu (vgl. Anlage 1). Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Grun d-
stück von der GML GmbH für die Errichtung eines Polizeipräsidiums vorgehalten wird.
2. Der Rat beauftragt die V erwaltung, die Polizei bei den weiteren Planungsschritten kooperativ
zu unterstützen.
3. Für den Bereich „westlich Albersloher Weg / nördlich Willy-Brandt-Weg“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel-
len (Bebauungsplan Nr. 611).
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:
Dezernat für Planung, Bau
und Wirtschaft
19.12.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Krause
Herr Bartmann
Telefon: 492-7030
Telefon: 492-6115
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de
Bartmann@stadt-
muenster.de
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V/1218/2019
Gemarkung Münster, Flur 178, Flurstücke 492, 509, 510, 578, 624, 625
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Begründung:
Zu 1.:
Die Polizei arbeitet in Münster an verschiedenen Standor ten, u.a. im derzeitigen Polizeipräsidium am
Friesenring, aber auch an den Standorten Moltkestraße, Hammer Straße, Weseler Straße. An den
derzeitigen Standorten, insbesondere am Präsidiumsstandort, findet die Arbeit unter sehr beengten
Verhältnissen statt. An den vorhandenen Gebäuden herrscht Sanierungsstau, Erweiterungsmöglic h-
keiten gibt es nicht.
Vor diesem Hintergrund plant die Polizei den Neubau eines Polizeipräsidiums für rund 1.400 Beschäf-
tigte, welches die o.a. Probleme lösen soll und die derzeit a m Friesenring und vier weiteren Stando r-
ten verteilten Nutzungseinheiten an einem Standort zusammenführt und Synergien schöpft. Geplant
sind dabei Büro - und Nutzflächen in einer Größenordnung von etwa 37 500 qm, einschließlich einer
öffentlich zugänglichen Kantine und einer neuen Wache. Außerdem ist ein Parkhaus für rund 950
Fahrzeuge vorgesehen.
Aufgrund der Bedeutung des Polizeipräsidiums für Münster wie aufgrund seiner Größe ist ein solcher
Neubau für die Stadtentwicklung eine bedeutende Entscheidung. Daher hatten die Verwaltung der
Stadt Münster, das Polizeipräsidium und das Innenministerium im Sommer 2019 eine gemeinsame
Standortsuche vereinbart.
Das Stadtplanungsamt hat daraufhin 16 Flächen, die den von der Polizei genannten Kriterien grun d-
sätzlich genügen, auf eine mögliche Eignung hin untersucht. Dabei haben neben polizeilichen, pl a-
nungsrechtlichen und städtebaulichen Aspekten vor allem auch Fragen nach einer zügigen Realisi e-
rungsmöglichkeit im Fokus dieser Untersuchung gestanden.
Ergebnis der detaillierten Prüfung ist, dass das ca. 3,0 ha große Grundstück am Albersloher Weg im
Gewerbepark Loddenheide, nördlich Willy-Brandt-Weg, die Anforderungen am besten erfüllt (s. Anla-
ge 1). Neben der ausreichenden Größe des Grundstücks, der zentrumsnahen Lage, der guten E r-
reichbarkeit und der optimalen verkehrlichen Anbindung sprechen auch die schnelle Verfügbarkeit
und das grundsätzlich bereits vorhandene Planungsrecht für diese Fläche.
Sowohl Stadtverwaltung als auch Polizeipräsidium sprechen sich daher dafür aus, diese Fläche als
Standort für d as künftige Polizeipräsidium Münster vorzusehen. Daher schlägt die Verwaltung mit
dieser Beschlussvorlage vor, die Fläc he westlich des Albersloher Weges und nördlich des Willy -
Brandt-Weges für den geplanten Neubau vorzuhalten. Es handelt sich dabei um das letzte noch nicht
verkaufte Grundstück auf der Loddenheide. Die Fläche war ursprünglich für eine andere Nutzung
reserviert, die jedoch nicht mehr verfolgt wird.
Die Fläche befindet sich weitestgehend im Eigentum der GML Gewerbepark Münster -Loddenheide
GmbH. Die innenliegende Straßenfläche ist im Eigentum der Stadt Münster, eine kleinere Teilfläche
befindet sich in Privatei gentum. Der Eigentümer hat bereits seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt,
dieses Grundstück in die geplante Entwicklung einzubringen.
Da mit der Aufgabe des Präsidiumsstandortes am Friesenring auch die dortige Polizeiwache entfällt
und eine neue Poliz eiwache im Norden der Stadt aus Sicht der Polizei unverzichtbar ist, wird hierfür
im Rahmen der weiteren Gesamtentwicklung noch ein neuer Standort identifiziert werden. Im weite-
ren Prozess ist über die Nachnutzung der durch die Polizei aufgegebenen Liegens chaften zu en t-
scheiden. Geeignete Nachnutzungen sind insbesondere im Gemeinwohlinteresse zu identifizieren.
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V/1218/2019
Zu 2.:
Die bauliche Realisierung eines neuen Polizeipräsidiums am Standort Loddenheide soll entweder
durch den Bau - und Liegenschaftsbetrieb des La ndes Nordrhein-Westfalen oder aber durch eine ö f-
fentliche Ausschreibung erfolgen.
Dabei handelt es sich um ein komplexes Planungsverfahren, welches verschiedene Planungsschritte
erfordert, die neben architektonischen, städtebaulichen, planungsrechtlichen, bauordnungsrechtli-
chen, entwässerungstechnischen insbesondere auch liegenschaftliche Fragestellungen beinhaltet.
Für ein möglichst zügiges und im Ergebnis zielorientiertes Verfahren ist es unerlässlich, dass sich
Stadtverwaltung und Polizeipräsidium auch bei der weiteren Planung und Durchführung dieses Groß-
projektes eng austauschen. Die Stadtverwaltung wird dabei das Polizeipräsidium auf dem Weg zu
einem neuen gebündelten Präsidiumsstandort kooperativ unterstützen.
Ein erster weiterer Unterstützungsschritt ist der Beschluss über die Veränderung des bestehenden
Planungsrechts, also der Fassung eines den Neuplanungsprozess flankierenden Aufstellungsb e-
schlusses für den am Standort geltenden Bebauungsplan.
Zu 3.:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Neubaus
des Polizeipräsidiums in Münster schaffen. Zur Verwirklichung dieser geplanten Bau - und Investiti-
onsabsicht ist es erforderlich, das bestehende Planungsrecht durch die Aufstellung eines neuen B e-
bauungsplans zu ändern.
Aufgrund der Bedeutung des Polizeipräsidiums für die Stadtentwicklung in Münster wird der Aufste l-
lung eines neuen Bebauungsplanes verfahrensformal der Vorrang gegenüber einer Bebauung s-
planänderung eingeräumt. Der neue Bebauungsplan Nr. 611 über lagert teilweise den Geltungsb e-
reich des Bebauungsplans Nr. 404 „Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“, der
für diesen Bereich Gewerbeflächen festsetzt.
Bei der Plangebietsfläche handelt sich um eine derzeit überwiegend noch nicht baulich g enutzte, ge-
werbliche Baufläche innerhalb des Büro - und Gewerbeparks Loddenheide, welche westlich an den
Albersloher Weg und nördlich an den Willy -Brandt-Weg angrenzt. Im Geltungsbereich des aufzuste l-
lenden Bebauungsplanes befindet sich ein öffentlicher Str aßenstich, der im Rahmen der weiteren
Planungen aufgegeben werden soll.
Die Lage am Albersloher Weg begünstigt eine gute verkehrliche Erschließung, denn sowohl der H a-
fenbereich, als auch die Innenstadt sind in wenigen Minuten Fahrzeit erreichbar. Über die Anbindung
an die Bundesstraße 51 und das weitere Hauptstraßennetz der Stadt Münster sind alle Bereiche des
Stadtgebiets gut erreichbar.
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 611 wird in der beigefügten Anl a-
ge 2 dargestellt.
In Vertretung
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Neustandort des Polizeipräsidiums Münster
Anlage 2: Umring des neu aufzustellenden Bebauungsplans
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Hammer Straße
- Weseler Straße
- Albersloher Weg
- Willy-Brandt-Weg
- Friesenring
- An den Loddenbüschen
- Moltkestraße
- Loddenheide 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1218/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37