V/0911/2007/1
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV
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V/0911/2007
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V/0911/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost Beratungsfolge 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwalt ung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Ju tta Boothe, vertreten wird. Vorlagen-Nr.: V/0911/2007 Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: Rietkoetter@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2007 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0911/2007 2. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. von der Verwaltung: 2. Jutta Boothe 2. Klaus Peter Krekeler Begründung: Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterver- sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Orga nen von juristischen Personen oder Per- sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gem einde zu benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. Zu Ziffer 1: Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Was- ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel ein Wass er- und Bodenverband im Sinne des Ge- setzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstü cken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteili gung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, die eh renamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit- gliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 9 Mitglieder c) die Gruppe C = 7 Mitglieder Von den 7 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 4 auf die Stadt Münster. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Auss chussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sic h nach den Vorschriften der Gemeindeord- nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. - 3 - V/0911/2007 Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind da mit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup- pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfol gt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 2-4 GO NRW (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitli chen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nic ht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglieder 1. Josef Weerling 2. Ludger Janning 3. Hermann-Josef Richter 4. Ingo Bünning Stellvertretung 1. Ernst Brintrup-Feldhaus 2. Peter Verfürth 3. Friedrich Wernsmann 4. Lillmor Strumann Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amts zeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Au sschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. Zu Ziffer 2: Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gem äß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstü cken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteili gung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, d) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterhal- tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich t ätig sind. Jedes Mitglied hat einen persönli- chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf a) die Gruppe A = 0 Mitglieder b) die Gruppe B = 10 Mitglieder c) die Gruppe C = 2 Mitglieder - 4 - V/0911/2007 Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vors chriften der Gemeindeordnung. Vorstandsmit- glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor, als Vertreterin der Verwaltung wie bisher Frau Boothe als ordentliches Mitglied un d Herrn Krekeler als stellvertretendes Mitglied, beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu entsenden. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amts zeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Au sschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. gez. Dr. Tillmann
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0911/2007/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost Beratungsfolge 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: Von der CDU: Mitglieder Stellvertretung 1. Josef Weerling Brock 70 48161 Münster 1. Ernst Brintrup-Feldhaus Havixbecker Str. 141 48161 Münster 2. Ludger Janning Im Aatal 146 48157 Münster 2. Jürgen Rauße Bösenseller Str. 100 48161 Münster 3. Hermann-Josef Richter Bösenseller Str. 22 48161 Münster 3. Friedrich Wernsmann Horstmarer Landweg 433 48161 Münster Von der SPD: Mitglieder Stellvertretung 4. Martin Rettig Am Kolk 32 48167 Münster 4. RH Holger Wigger Vorlagen-Nr.: V/0911/2007/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: Rietkoetter@stadt-muenster.de Datum: 12.12.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0911/2007/1 1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe, vertreten wird. 2. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost werden als Vertre- ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: Mitglieder Stellvertretung 1. ----------------------------- 1. ------------------------------------- von der Verwaltung: 2. Jutta Boothe 2. Klaus Peter Krekeler Begründung: Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterver- sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Per- sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. Zu Ziffer 1: Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Was- ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Ge- setzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, di e ehrenamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit- gliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 9 Mitglieder c) die Gruppe C = 7 Mitglieder - 3 - V/0911/2007/1 Von den 7 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 4 auf die Stadt Münster. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Ausschussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeord- nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind damit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup- pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 2-4 GO NRW (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglieder 1. Josef Weerling 2. Ludger Janning 3. Hermann-Josef Richter 4. Ingo Bünning Stellvertretung 1. Ernst Brintrup-Feldhaus 2. Peter Verfürth 3. Friedrich Wernsmann 4. Lillmor Strumann Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. Die CDU-Fraktion sowie die SPD-Fraktion schlagen die o.g. Besetzungen mit Schreiben vom 12.12.2007 vor. Zu Ziffer 2: Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, d) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- tenden Gewässer, e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterhal- tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. - 4 - V/0911/2007/1 Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Mitglied hat einen persönli- chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf a) die Gruppe A = 0 Mitglieder b) die Gruppe B = 10 Mitglieder c) die Gruppe C = 2 Mitglieder Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Vorstandsmit- glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor, als Vertreterin der Verwaltung wie bisher Frau Boothe als ordentliches Mitglied und Herrn Krekeler als stellvertretendes Mitglied, beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu entsenden. Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 12.12.2007 folgende Besetzung vor: Mitglieder Stellvertretung 1. RH Josef Rickfelder 1. RH Heinz Georg Buddenbäumer Die Fraktion UWG-MS/ödp schlägt mit Schreiben vom 27.11.2007 folgende Besetzung vor: Mitglieder Stellvertretung 1. Franz Pohlmann Kasewinkel 12 48157 Münster Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Havixbecker Straße 141
- Bösenseller Straße 100
- Horstmarer Landweg 433
- Am Kolk 32
- Kasewinkel 12
- Brock 70
- Im Aatal 146
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0911/2007/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37