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V/0911/2007/1

Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV

Vorlagen 12.12.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 36

V/0911/2007

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

V/0911/2007

6794 Zeichen

V/0911/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und 
Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes 
Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.1 In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes  IV Havixbeck-Roxel werden als Vertre- 
ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: 
 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1.  
 
1.  
2.  
 
2.  
3.  
 
3.  
4.  
 
4.  
 
 
1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwalt ung in der Gruppe A (Erschwerer) 
 durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Ju tta Boothe, vertreten wird.  
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0911/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2007 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0911/2007 
2. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost werden als Vertre- 
ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: 
 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1.  
 
1.  
 
 
von der Verwaltung: 
 
 
 2. Jutta Boothe 2. Klaus Peter Krekeler 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land  Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt 
ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde  in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterver- 
sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Orga nen von juristischen Personen oder Per- 
sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt  ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 
muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gem einde zu benennen sind, der Bürgermeister 
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. 
 
Zu Ziffer 1: 
 
 
Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist  gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Was- 
ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel ein Wass er- und Bodenverband im Sinne des Ge- 
setzes über Wasser- und Bodenverbände. 
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstü cken und Anlagen, die die Unterhaltung 
der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteili gung am Abflussvorgang hinaus erschwe- 
ren,   
b) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- 
tenden Gewässer, 
c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. 
 
Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat 
gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, die eh renamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit- 
gliedern entfallen auf: 
 
a) die Gruppe A = 2 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 9 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 7 Mitglieder 
 
Von den 7 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 4 auf die Stadt Münster.  
 
Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Auss chussmitglieder der Gruppe C von der 
Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sic h nach den Vorschriften der Gemeindeord- 
nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören.

- 3 - 
V/0911/2007 
 
Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin  des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. 
Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind da mit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup- 
pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. 
 
Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfol gt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
gemäß § 50 Abs. 2-4 GO NRW (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). 
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitli chen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 
1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- 
reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nic ht zustande, findet eine Listenwahl nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt.  
 
Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: 
 
Mitglieder 
 
1. Josef Weerling  
2. Ludger Janning 
3.  Hermann-Josef Richter 
4. Ingo Bünning 
 
Stellvertretung 
 
1. Ernst Brintrup-Feldhaus 
2. Peter Verfürth 
3. Friedrich Wernsmann 
4. Lillmor Strumann 
 
 
Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet  gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf 
von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amts zeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder 
gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Au sschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu 
wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. 
 
Zu Ziffer 2:
 
 
Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gem äß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- 
und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über 
Wasser- und Bodenverbände.  
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstü cken und Anlagen, die die Unterhaltung 
der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteili gung am Abflussvorgang hinaus erschwe- 
ren,   
d) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal- 
tenden Gewässer, 
e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterhal- 
tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. 
 
Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich t ätig sind. Jedes Mitglied hat einen persönli- 
chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf 
 
a) die Gruppe A = 0 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 10 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 2 Mitglieder

- 4 - 
V/0911/2007 
Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß §  9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde 
benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vors chriften der  Gemeindeordnung. Vorstandsmit- 
glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören.  
 
Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO  NRW vor, als Vertreterin der Verwaltung 
wie bisher Frau Boothe als ordentliches Mitglied un d Herrn Krekeler als stellvertretendes Mitglied, 
beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu entsenden. 
 
Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. 
 
Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet  gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf 
von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amts zeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder 
gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Au sschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu 
wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. 
 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Ergänzungsvorlage Beschluss

7686 Zeichen

V/0911/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und 
Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel sowie den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes 
Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.1 In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel werden als Vertre-
 ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: 
 
 Von der CDU: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1. Josef Weerling 
Brock 70 
48161 Münster 
1. Ernst Brintrup-Feldhaus 
Havixbecker Str. 141 
 48161 Münster 
2. Ludger Janning 
Im Aatal 146 
48157 Münster 
2. Jürgen Rauße 
Bösenseller Str. 100 
48161 Münster 
3. Hermann-Josef Richter 
Bösenseller Str. 22 
48161 Münster 
3. Friedrich Wernsmann 
Horstmarer Landweg 433 
48161 Münster 
 
 Von der SPD: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
4. Martin Rettig 
Am Kolk 32 
48167 Münster 
4.  RH Holger Wigger 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0911/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.12.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0911/2007/1 
 
1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) 
 durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe, vertreten wird.  
 
2. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Münster-Südost werden als Vertre-
 ter/innen der Stadt Münster ab dem 01.01.2008 bestellt: 
 
  
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1.  
 
----------------------------- 
 
1.  
 
 ------------------------------------- 
 
von der Verwaltung: 
 
 
 2. Jutta Boothe 2. Klaus Peter Krekeler 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt 
ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterver-
sammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Per-
sonenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 
muss, sofern zwei oder mehr Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen sind, der Bürgermeister 
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen. 
 
Zu Ziffer 1:
 
 
Der Wasser- und Bodenverband IV Havixbeck-Roxel ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Was-
ser- und Bodenverbandes IV Havixbeck-Roxel ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Ge-
setzes über Wasser- und Bodenverbände. 
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung 
der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe-
ren,   
b) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal-
tenden Gewässer, 
c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Stadt Münster, die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Altenberge. 
 
Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Der Ausschuss hat 
gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung 18 Mitglieder, di e ehrenamtlich tätig sind. Von den Ausschussmit-
gliedern entfallen auf: 
 
a) die Gruppe A = 2 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 9 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 7 Mitglieder

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V/0911/2007/1 
Von den 7 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 4 auf die Stadt Münster.  
 
Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung werden die Ausschussmitglieder der Gruppe C von der 
Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeord-
nung. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören. 
 
Die Verwaltung ist bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten. 
Die Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind damit erfüllt. Die vier Positionen in der Grup-
pe C können daher gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. 
 
Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
gemäß § 50 Abs. 2-4 GO NRW (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). 
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 
1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus-
reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt.  
 
Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: 
 
Mitglieder 
 
1. Josef Weerling  
2. Ludger Janning 
3. Hermann-Josef Richter 
4. Ingo Bünning 
 
Stellvertretung 
 
1. Ernst Brintrup-Feldhaus 
2. Peter Verfürth 
3. Friedrich Wernsmann 
4. Lillmor Strumann 
 
 
Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf 
von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder 
gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu 
wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. 
 
Die CDU-Fraktion sowie die SPD-Fraktion schlagen die o.g. Besetzungen mit Schreiben vom 
12.12.2007 vor. 
 
Zu Ziffer 2:
 
 
Der Wasser- und Bodenverband Münster-Südost ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Wasser- 
und Bodenverbandes Münster-Südost ein Wasser- und Bodenverband in Sinne des Gesetzes über 
Wasser- und Bodenverbände.  
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung 
der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe-
ren,   
d) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unterhal-
tenden Gewässer, 
e) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Stadt Münster für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet aus dem der zu unterhal-
tenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt.

- 4 - 
V/0911/2007/1 
Der Ausschuss hat 12 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Mitglied hat einen persönli-
chen Stellvertreter. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf 
 
a) die Gruppe A = 0 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 10 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 2 Mitglieder 
 
Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung von der Gemeinde 
benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der  Gemeindeordnung. Vorstandsmit-
glieder können nicht gleichzeitig dem Ausschuss angehören.  
 
Die Verwaltung schlägt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor, als Vertreterin der Verwaltung 
wie bisher Frau Boothe als ordentliches Mitglied und Herrn Krekeler als stellvertretendes Mitglied, 
beide im Tiefbauamt der Stadt Münster beschäftigt, in den Ausschuss zu entsenden. 
 
Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 12.12.2007 folgende Besetzung vor: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1. RH Josef Rickfelder 1. RH Heinz Georg Buddenbäumer 
 
 
Die Fraktion UWG-MS/ödp schlägt mit Schreiben vom 27.11.2007 folgende Besetzung vor: 
 
Mitglieder 
 
Stellvertretung 
1. Franz Pohlmann 
Kasewinkel 12 
48157 Münster 
  
 
Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsentscheidung. 
 
Die Amtszeit der jetzigen Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nach Ablauf 
von 5 Jahren am 31.12.2007. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglieder 
gem. § 11 Abs. 3 der Satzung bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Die Amtszeit der jetzt zu 
wählenden Ausschussmitglieder endet am 31.12.2012. 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (2)

12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Havixbecker Straße 141
  • Bösenseller Straße 100
  • Horstmarer Landweg 433
  • Am Kolk 32
  • Kasewinkel 12
  • Brock 70
  • Im Aatal 146

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0911/2007/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37