APS/070/2025
Entwicklung Tetelberg – Beauftragung einer externen Projektsteuerung
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Beschlussvorlage
5732 Zeichen
APS/070/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Entwicklung Tetelberg – Beauftragung einer externen Projektsteuerung Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung Rat 10.07.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine externe Projektsteuerung zur Entwicklung des Bebauungsplans Auf’m Tetelberg sowie Begleitung der Erschließungsmaßnahmen gemäß nachfolgender Sachdarstellung auszuschreiben und zu beauftragen. Zusätzlich werden überplanmä ßige Mittel zur Planung eines mehrgeschossigen Handwerk-Campus in Höhe von 80.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt. Sachdarstellung: Mit Vorlage APS/50/2024/1 wurde die Verwaltung mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und der Ersch ließung des Gebietes Tetelberg beauftragt. Zusätzlich sollte zur Übernahme von Koordinationsaufgaben eine Einbindung der IPM im Rahmen einer Inhouse -Vergabe als Projektpartner erfolgen. Nachdem die Arbeit durch die IPM ab Januar 2025 zunächst aufgenommen wurde und im Februar bereits ein Workshop mit den beteiligten Ämtern stattgefunden hat, musste kurze Zeit später gemeinschaftlich die Entscheidung getroffen werden, dass das Projekt aus Kapazitätsgründen nicht mehr in Eigenregie durchgeführt werden kann. Es soll nunmehr im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch die IPM im Auftrag des Liegenschaftsamtes ein neuer Projektsteuerer für die anstehenden Aufgaben gefunden werden. Geplant ist, den Zuschlag im September oder Oktober erteilen zu können, so dass nach einer Anlaufphase eine effektive Arbeit spätestens in 01/2026 aufgenommen werden kann. Seite 2 Erfahrungswerte aus ähnlichen Projekten (Kesselstraße) lassen erwarten, dass bei dem Auftragsumfang ab dem Jahr 2026 mit einem Volumen von ca. 600.000 EUR pro Jahr zu rechnen ist, so dass bei einem unterstellten Zeitraum von 5 Jahren (2026 bis 2030) mit einem Budget von 3 Mio. EUR kalkuliert werden muss. Die vorbezeichneten Haushaltsmittel sind dem Amt 65 zusätzlich im Haushaltsansatz bereitzustellen. Die im Verfahren anstehenden und im Rahmen der Ersterschließung (in erster Linie Bebauungsplanerstellung) als investiv eingeschätzten Gutachten sollen über den Ankaufsetat des Amtes 65 bereitgestellt werden. Damit können die durch die Politik bereit gestel lten zusätzlichen investiven Mittel einen wertvollen Beitrag zur Beschleunigung der Realisierung von Wohnungsbau oder auch dringend benötigter gewerblicher Einheiten leisten. Weitere Kosten, insbesondere für die Umsetzung der Erschließung, werden zu gegebe ner Zeit durch eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Den voraussichtlichen Kosten für die externe Projektsteuerung stehen Erlöse aus der Vergabe der Baufelder für Wohnungsbau im Rahmen von Erbbaurechten gegenüber. Wie bereits der o.g. Vorla ge APS 50/2024/1 zu entnehmen, stehen die Baufelder jedoch noch nicht fest. Weiterhin ist der Verkauf der südlichen Baufelder für den gewerblichen Bereich geplant. Hier ist zudem der in der Ratssitzung am 10.04. beschlossene Ratsantrag RAT/111/2025 zur Pl anung eines mehrgeschossigen Handwerks -Campus beim Stadtplanungsamt in der Bearbeitung, für den noch im Jahr 2025 Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen. Für die beantragte Studie ist mit etwa 120.000 EUR zu rechnen, von denen ein Teil durch die betei ligten Akteure zu refinanzieren wäre. Überplanmäßig werden hierfür für den städtischen Anteil 80.000 EUR zur Verfügung gestellt. Flankierend zu dem Thema eines externen Projektsteuerers ist allgemein für die Realisierung von Wohnungsbau und somit zur Umsetzung der Wohnungsbauoffensive beabsichtigt, vier neue Stellen beim Liegenschaftsamt zu installieren, die sich den Aufgaben rund um die Projektsteuerung, -koordinierung und -entwicklung von städtischem Grundbesitz widmen sollen. Eine zentrale Rolle der ne uen Stellen wird die Entwicklung von städtischen Flächen einnehmen, die für eine (Wohn -)Bauentwicklung vorgesehen sind. Das Liegenschaftsamt soll die Bauherrenfunktion als eine Art „interner Investor“, d.h. insbesondere die Vorbereitung der Baureifmachung inklusive liegenschaftlicher Steuerung des Planungsprozesses, übernehmen. Ebenfalls erfolgt eine Erschließungsplanung und –durchführung. Anschließend werden die Grundstücke an Investoren, Baugruppen und städtische Gesellschaften vergeben. Dies alles bedeutet einen sehr hohen Koordinierungsaufwand und ist nicht ohne Stellenneuschaffung zu realisieren. Diese Stellen wären realistischer Weise frühestens ebenfalls zum 01.01.2026 besetzbar. Das Projekt Tetelberg soll somit auch eine Vorreiterrolle einnehmen fü r die anstehenden weiteren (Wohn -) Bauentwicklungen. Dabei werden die Gebiete mit überwiegender städtischer Beteiligung, wie etwa die Oberlöricker Straße, die Nachnutzung des alten TVG -Standorts und Am Bongard zunächst vorrangig betrachtet. Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Auftragssachkonto Amt 65, Produkt 1111106, PSP-Element 1.10.11.111.06, Konto 52910000 Seite 3 Jahr Geplanter Mittelbedarf / bzw. Aufteilung über die Jahre Erläuterungen 2025 80.000 EUR Planungskosten Handwerks-Campus 2026 600.000 EUR Projektsteuerung 2027 600.000 EUR Projektsteuerung 2028 600.000 EUR Projektsteuerung 2029 600.000 EUR Projektsteuerung 2030 600.000 EUR Projektsteuerung Gesamtsumme: 3.080.000 EUR
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: passieren lassen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/070/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 08:07