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221387-01 ST

Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern

Stellungnahme der Verwaltung 28.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 15.11.2022, TOP 6.15.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2443 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
221387-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Ausbauplanung Bornheimer Straße: 
Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt des Bürgerantrages: Beantragt wird  
• die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern 
zu lassen, dass die Bushaltestellen Eifelstraße/August Macke Haus 
wieder an der heutigen Stelle angeordnet werden und  
• Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden 
  
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Der neue Standort der Haltestellen liegt nur etwa 35 Meter (stadteinwärts) bzw. 
65 Meter (stadtauswärts) entfernt vom jetzigen Standort. Somit wurde bereits 
versucht, den Belangen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste Rechnung zu 
tragen. 
  
Bei einer Straßenneubauplanung ist für die barrierefreie Anfahrbarkeit durch 
Gelenkbusse eine Ausbaulänge von 18 m zu realisieren. Aufgrund der 
vorhandenen Ein- und Ausfahrten zu den Häusern ist für den 
richtlinienkonformen barrierefreien Ausbau der in der Planung vorgesehene 
Standort am besten geeignet. 
  
Die genaue Lage der Wartehallen und der Wartehallen-Typ können im Rahmen 
des Ausbaus der Haltestelle noch an die konkrete Situation in der Örtlichkeit 
angepasst werden. Hierbei muss grundsätzlich im Sinne der Barrierefreiheit 
zwischen Wartehalle und Haltestellenbord eine Breite von mindestens 1,50 m 
freigehalten werden. Der rückwärtige Abstand zu den angrenzenden Häusern 
sollte dabei eine ausreichende Durchgangsbreite für den Fußverkehr zulassen. 
Hierbei werden die Belange der Anwohner in Bezug auf die Fassaden und 
Fenster nach Möglichkeit berücksichtigt. 
  
Die bereits beschlossene Ausbauplanung der Bornheimer Straße sieht 
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen vor. Hingewiesen wird in diesem 
Zusammenhang auf die zukünftig deutlich reduzierte Verkehrsbelastung der 
Bornheimer Straße, die Fußgänger*innen das Queren erleichtern wird. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der 
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. 
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von 
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.15.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bornheimer Straße
  • Eifelstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
221387-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
28.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40