221387-01 ST
Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern
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Sammeldokument öffentlich
2443 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221387-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ausbauplanung Bornheimer Straße: Bushaltestellen an zentrale Stelle zurück verlagern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt des Bürgerantrages: Beantragt wird • die Ausbauplanung für die Bornheimer Straße dahingehend ändern zu lassen, dass die Bushaltestellen Eifelstraße/August Macke Haus wieder an der heutigen Stelle angeordnet werden und • Querungshilfen im Bereich der Haltestellen vorgesehen werden Inhalt der Stellungnahme: Der neue Standort der Haltestellen liegt nur etwa 35 Meter (stadteinwärts) bzw. 65 Meter (stadtauswärts) entfernt vom jetzigen Standort. Somit wurde bereits versucht, den Belangen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste Rechnung zu tragen. Bei einer Straßenneubauplanung ist für die barrierefreie Anfahrbarkeit durch Gelenkbusse eine Ausbaulänge von 18 m zu realisieren. Aufgrund der vorhandenen Ein- und Ausfahrten zu den Häusern ist für den richtlinienkonformen barrierefreien Ausbau der in der Planung vorgesehene Standort am besten geeignet. Die genaue Lage der Wartehallen und der Wartehallen-Typ können im Rahmen des Ausbaus der Haltestelle noch an die konkrete Situation in der Örtlichkeit angepasst werden. Hierbei muss grundsätzlich im Sinne der Barrierefreiheit zwischen Wartehalle und Haltestellenbord eine Breite von mindestens 1,50 m freigehalten werden. Der rückwärtige Abstand zu den angrenzenden Häusern sollte dabei eine ausreichende Durchgangsbreite für den Fußverkehr zulassen. Hierbei werden die Belange der Anwohner in Bezug auf die Fassaden und Fenster nach Möglichkeit berücksichtigt. Die bereits beschlossene Ausbauplanung der Bornheimer Straße sieht Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen vor. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die zukünftig deutlich reduzierte Verkehrsbelastung der Bornheimer Straße, die Fußgänger*innen das Queren erleichtern wird. Beschlussvorschlag: Seite 1 von 2 Seite 2 —— Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bornheimer Straße
- Eifelstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 221387-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40