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V/0049/2020

Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster

Vorlagen 21.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 25

Anlage A

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Ansehen

Anlage 0049

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1136 Zeichen

Anlage A zur V/0049/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Anhörung der Stadt Münster zur Bestellung von Mitglie-
dern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksre-
gierung Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten. Damit der Gutachterausschuss  auch in Zukunft be-
schlussfähig ist, müssen dessen Mitglieder von der Bezirksregierung bestellt werden. Vor der 
Bestellung ist die Stadt Münster anzuhören. Dieses Ziel ist mit der Zustimmung zur Vorlage er-
reicht, die Bezirksregierung kann dann die Mitglieder des Gutachterausschusses bestellen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Relevanz für das Querschnittsthema Gleichstellung ist nach Maßgabe des § 12 LGG unter 
besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachter-
ausschusses gegeben

Anlage 0049

492 Zeichen

Anlage 1

zur Vorlage Nr. V/0049/2020

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Beschlussvorlage

3318 Zeichen

V/0049/2020 
V/0049/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 Der beabsichtigten Bestellung von Herrn Dr. -Ing. Jochen Marienfeld zum Vorsitzenden, von 
Herrn Dipl.-Ing. Michael Tegtmeier zum stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen 
Gutachter sowie von Herrn Dipl. -Ing. Alexander Krombholz zum ehrenamtlichen Gutachter 
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksre-
gierung Münster zum 01.03.2020 gemäß Anlage zur Verfügung vom 20.12.2019 (Anlage 1) 
wird zugestimmt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet 
sich nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachte r-
ausschussverordnung - GAVO NW) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine 
Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung der Stadt Münster 
durch den Regierungspräsidenten für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Gu t-
achterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 1 GAVO NW). 
 
Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, e i-
ner Bezirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren 
Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NW). 
Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende     
Wertermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermitt lungen 
erfahren sein (§ 3 Abs. 1 GAVO NW). 
 
Justiziariat 
Verwaltungsführung 
 
20.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Heuer 
Telefon: 492-6030 
Heuer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0049/2020 
Mit Verfügung vom 20.12.2019 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitg e-
teilt, dass die Absicht bestehe, gegenüber der derzeitigen Zusammensetzung des Gu t-
achterausschusses folgende Änderungen ab dem 01.03.2020 vorzusehen: 
Herr Dipl. -Ing. Michael Tegtmeier soll aufgrund seines Ausscheidens aus dem Dienst der 
Stadt Münster mit Ablauf des 29.02.2020 zum stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenam t-
lichen Gutachter bestellt werden. Zum neuen Vorsitzenden so ll Herr Dipl. -Ing. Jochen Mar i-
enfeld bestellt werden. Zur Verstärkung und Verjüngung des Gutachterausschusses soll Herr 
Dipl.-Ing. Alexander Krombholz zum ehrenamtlichen Gutachter bestellt werden.  Die Beste l-
lung erfolgt nach der Anhörung der Stadt Münster. 
 
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der spezifischen Anforderungen 
an die Mitglieder des Gutachterausschusses die Bezirksregierung keine geeigneten Vo r-
schläge für weibliche Sachverständige machen konnte. Derzeit sind vier weiblich e Sachver-
ständige für die Wertermittlung von Grundstücken zu ehrenamtlichen Mitgliedern des Gu t-
achterausschusses bestellt (vgl. Anlage 1). 
 
Die übrigen Ausschussmitglieder, die nach Anhörung der Stadt Münster (Vorlage 
V/0765/2028) mit Wirkung vom 14.11.201 8 bis zum 13.11.2023  bestellt wurden, bleiben in 
den bisherigen Funktionen bestellt.  
 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0049/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37