V/0684/2010
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0684/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 318: Mecklenbeck – Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit 1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 318 erstreckte sich im Stadtteil Mecklenbeck auf den Bereich Weseler Straße / Ossenkamps tiege / Echelmeyerstraße. Im Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen wurde große Teile dieses Bebauungsplanes zwischenzeitlich über- plant. Im heute noch rechtskräftige Teil des Bebauungsplanes im Bereich Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße ist die GAD eG ansässig. Die GAD ist ein IT- Dienstleister und Rechenzentrum für ca. 450 Volks- und Raiffeisenbanken im deutschsprachigen Raum und einer der größten Arbeitgeber in Münster. Strategisches Ziel der GAD ist es, den Standort Münster langfristig zu sichern. Dabei geht die GAD davon aus, dass die angeforderte Rechnerleistung weiter wachsen wird. Deshalb bestehen für das Unternehmen Not- wendigkeiten und Bedarfe für die technische Aktualisierung und Erweiterung des Bestandsrechen- zentrums. Zur Realisierung der geplanten baulichen Erweiterung am vorhandenen Standort ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 318 erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0684/2010 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Hülk Ruf: 492 6141 /6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0684/2010 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Herbst 2010 erfolgen. Der Entwurf der Bebau- ungsplanänderung soll nach der Kenntnisnahme in den parlamentarischen Gremien Anfang 2011 öffentlich ausgelegt werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-0684-2010-Anlage-Übersichtsplan
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Bebauungsplan Nr. 318 - 1. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000 Anlage z ur Vorlage Nr. V/0684/2010
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 318, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Fritz-Stricker-Straße
- Echelmeyerstraße
- Weseler Straße
- GAD-Straße
Bebauungsplan Nr. 318, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Ossenkampstiege / Echelmeyerstraße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0684/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37