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V/0684/2010

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße

Vorlagen 10.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 14.2.1

Beschlussvorlage

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V-0684-2010-Anlage-Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

2396 Zeichen

V/0684/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 318: Mecklenbeck – Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße ist gemäß §§ 2 (1) 
und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit 1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 318 erstreckte sich im Stadtteil Mecklenbeck 
auf den Bereich Weseler Straße / Ossenkamps tiege / Echelmeyerstraße. Im Zusammenhang mit 
anderen Bebauungsplänen wurde große Teile dieses Bebauungsplanes zwischenzeitlich über-
plant. Im heute noch rechtskräftige Teil des Bebauungsplanes im Bereich Fritz-Stricker-Straße / 
GAD-Straße ist die GAD eG ansässig.  
 
Die GAD ist ein IT- Dienstleister und Rechenzentrum für ca. 450 Volks- und Raiffeisenbanken im 
deutschsprachigen Raum und einer der größten Arbeitgeber in Münster. Strategisches Ziel der 
GAD ist es, den Standort Münster langfristig zu sichern. Dabei geht die GAD davon aus, dass die 
angeforderte Rechnerleistung weiter wachsen wird. Deshalb bestehen für das Unternehmen Not-
wendigkeiten und Bedarfe für die technische Aktualisierung und Erweiterung des Bestandsrechen-
zentrums. Zur Realisierung der geplanten baulichen Erweiterung am vorhandenen Standort ist die 
Änderung des Bebauungsplans Nr. 318 erforderlich. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0684/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6141 /6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0684/2010 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Herbst 2010 erfolgen. Der Entwurf der Bebau-
ungsplanänderung soll nach der Kenntnisnahme in den parlamentarischen Gremien Anfang 2011 
öffentlich ausgelegt werden. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-0684-2010-Anlage-Übersichtsplan

170 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 318 - 1. Änderung
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Anlage
z
ur Vorlage Nr. V/0684/2010

Beratungsverlauf (4)

28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 14.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 14.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 318, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Fritz-Stricker-Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Weseler Straße
  • GAD-Straße

Bebauungsplan Nr. 318, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Ossenkampstiege / Echelmeyerstraße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0684/2010
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37