Antrag auf Genehmigung der Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Dringlichkeitsentscheidung VO/0337/14 vom 06.06.2014
Stand: Am 30.06.2014 im Rat der Stadt Wuppertal ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsentscheidung
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