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V/0356/2011

Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster

Vorlagen 01.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 10

Anlage Ratsantrag

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Anlage Gremienbesetzung

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Berichtsvorlage

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Anlage Ratsantrag

2305 Zeichen

Beantragt zur sofortigen Beschlussfassung                                      Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2011 
 
Seite 1 von 1 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
04. März 2011 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW §12 ist die Umsetzung der Bestimmungen zur 
Gremienbesetzung in den Frauenförderbericht aufzunehmen. Da dieses nicht erfolgte soll dieser 
Bericht als separate Vorlage nachgereicht werden. Zukünftig soll dieser Bericht in den 
Frauenförderbericht integriert werden.  
 
 
Begründung: 
Das Thema Gleichstellung wird derzeit in der Politik diskutiert. Die Forderung an Unternehmen und 
Aufsichtsräte, eine paritätische Besetzung herzustellen begrüßen wir. Dabei werde diejenigen, die 
diese Forderung erheben, dieser leider selbst oft nicht gerecht. Auch in vielen Gremien der Stadt 
Münster sind wir von einer quotierten Besetzung weit entfernt. 
 
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW beinhaltet unter §12 folgende Absätze: 
(1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen 
geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für 
Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden. 
 
(2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gremien gebildet oder wiederbesetzt, sollen die entsendenden 
Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Besteht das Benennungsrecht nur für eine 
Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Bei ungerader Personenzahl 
gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Position. Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Begründung der 
Mitgliedschaft in einem Gremium durch Berufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter 
gehende Vorschriften bleiben unberührt. 
 
  
Dieses gerät scheinbar bei allen Beteiligten leider allzu oft in Vergessenheit. Gerade in der Politik ist eine 
paritätische Besetzung jedoch sehr wichtig, da dies die Situation in der Gesellschaft wiederspiegelt. Eine 
Vereinbarkeit von Engagement und Familie muss auch in der Politik möglich sein. 
 
 
Raimund Köhn                             Iris Toulas                                    Joachim Bruns 
 
 
 
 
Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster

Anlage Gremienbesetzung

7234 Zeichen

Gremienbesetzung Frauen und Männer Stand März 2011
Art des Gremiums Gremium/Gesellschaft Männe rFrauenGesamt Quote
Arbeitskreis Arbeitskreis Friedenskultur Münster 7 0 7 0,00
Aufsichtsrat AirportPark FMO GmbH 4 0 4 0,00
Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift 5 4 9 44,44
Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH 2 1 3 33,33
Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 4 0 4 0,00
Aufsichtsrat Halle Münsterland GmbH 10 2 12 16,67
Aufsichtsrat Institut für vergleichende Städtegeschichte 0 1 1 100,00
Aufsichtsrat NDIX GmbH 1 0 1 0,00
Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH 1 0 1 0,00
Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 10 2 12 16,67
Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH 6 1 7 14,29
Aufsichtsrat Westfälische Bauindustrie GmbH 9 3 12 25,00
Aufsichtsrat Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 1 0 1 0,00
Aufsichtsrat Westfälische Verkehrsgesellschaft 1 0 1 0,00
Aufsichtsrat Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 3 4 7 57,14
Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 12 2 14 14,29
Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau GmbH 10 2 12 16,67
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Große Lodden 10 2 12 16,67
Beirat Beirat der Justizvollzugsanstalt Münster 5 3 8 37,50
Beirat Beirat der Papst-Johannes-Schule 1 3 4 75,00
Beirat Beirat der Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup 2 1 3 33,33
Beirat Beirat der Verbraucherberatungsstelle 5 1 6 16,67
Beirat Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 8 5 13 38,46
Beirat Beirat für Stadtgestaltung 12 3 15 20,00
Beirat Beirat Münster-Marketing 11 3 14 21,43
Beirat Beirat nach dem Landschaftsgesetz 13 3 16 18,75
Beirat Beirat Rieselfelder 4 1 5 20,00
Beirat Beirat Wohngebiet Kinderhaus Brüningheide 2 3 5 60,00
Beirat ITEMS GmbH 1 1 2 50,00
Beirat Polizeibeirat 8 3 11 27,27
Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 5 2 7 28,57
Beirat Westfälisches Pferdemuseum gGmbH 1 0 1 0,00
Fachbeirat Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 3 0 3 0,00
Generalversammlung Münchener Hypothekenbank eGmbH 0 1 1 100,00
Generalversammlung Volksbank Münster eGmbH 0 1 1 100,00
Generalversammlung Westfälische Reit und Fahrschule e.V. 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung AirportPark FMO GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung CeNTech Münster GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 0 1 1 100,00
Gesellschafterversammlung Halle Münsterland GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH 0 1 1 100,00
Gesellschafterversammlung Institut für vergleichende Städtegeschichte 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH, Münster 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Stadtwerke Münster GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Technologieförderung Münster GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Westfälische Bauindustrie GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Westfälisches Pferdemuseum gGmbH 1 0 1 0,00
Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 1 0 1 0,00
Gutachterausschuss
Gutachterausschuss 17 2 19 10,53
Hauptausschuss Sparkasse Münsterland-Ost 3 1 4 25,00
Integrationsrat Integrationsrat 21 6 27 22,22
Jahreshauptversammlung EUROCITIES 1 0 1 0,00
Kommission Beschwerdekommission 3 4 7 57,14
Kommission Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 8 10 18 55,56
Kommission Stiftungskommission 6 4 10 40,00
Kommunale Gesundheitskonferenz Kommunale Gesundheitskonferenz 2 3 5 60,00
Kommunale Seniorenvertretung Kommunale Seniorenvertretung 8 7 15 46,67
Kuratorium Kuratorium Clemenshospital 1 3 4 75,00
Kuratorium Kuratorium Hüfferstiftung 2 2 4 50,00
Landschaftsversammlung 13. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 2 1 3 33,33
Lenkungsausschuss Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II 5 1 6 16,67
Mitgliederversammlung
Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. (VHW) – Bundesverband für
Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung 1 0 1 0,00
Mitgliederversammlung Euregio 6 3 9 33,33
Mitgliederversammlung Fachklinik Hornheide e.V. 000
Mitgliederversammlung Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. 1 1 2 50,00
Mitgliederversammlung Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 1 0 1 0,00
Mitgliederversammlung Münsterland e.V. 2 1 3 33,33
Pflegekonferenz Pflegekonferenz 3 2 5 40,00
Rat Euregio 4 1 5 20,00
Regionalkonferenz Regionalkonferenz Münsterland 4 0 4 0,00
Regionlarat Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster 2 0 2 0,00
Risikoausschuss Sparkasse Münsterland-Ost 1 0 1 0,00
Stadtheimatpflegerin Stadtheimatpflegerin 0 1 1 100,00

Gremienbesetzung Frauen und Männer Stand März 2011
Art des Gremiums Gremium/Gesellschaft Männe rFrauenGesamt Quote
Umlegungsausschuss Umlegungsausschuss 5 1 6 16,67
Verwaltungsrat Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH 0 1 1 100,00
Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost 7 1 8 12,50
Vorstand Fachklinik Hornheide e.V. 1 0 1 0,00
Vorstand Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. Münster 0 1 1 100,00
Zweckverbandsversammlung Nahverkehr Westfalen-Lippe 2 0 2 0,00
Zweckverbandsversammlung Schienpersonennahverkehr Münsterland 8 0 8 0,00
Zweckverbandsversammlung Sparkasse Münsterland-Ost 12 6 18 33,33
Zweckverbandsversammlung Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe 1 0 1 0,00
Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge 2 0 2 0,00
Ausschuss des Unterhaltungsverbandes IV Havixbeck-Roxel 4 0 4 0,00
Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren 0 1 1 100,00
Ausschuss des Wasser und Bodenverbandes Münster-Südost 1 1 2 50,00
Ausschuss des Wasser und Bodenverbandes Obere Stever 0 1 1 100,00
informatorisch
Rat Rat 56 25 81 30,86
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 14 5 19 26,32
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Mitte 14 5 19 26,32
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Nord 15 4 19 21,05
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Ost 13 6 19 31,58
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Südost 13 6 19 31,58
Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-West 12 7 19 36,84
Ausschuss Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 15 4 19 21,05
Ausschuss Ausschuss für Gleichstellung 2 13 15 86,67
Ausschuss Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 5 15 33,33
Ausschuss Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 13 3 16 18,75
Ausschuss Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 12 7 19 36,84
Ausschuss Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 14 5 19 26,32
Ausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung 11 8 19 42,11
Ausschuss Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 16 3 19 15,79
Ausschuss Hauptausschuss 21 6 27 22,22
Ausschuss Kulturausschuss 14 5 19 26,32
Ausschuss Rechnungsprüfungsausschuss 9 2 11 18,18
Ausschuss Sportausschuss 15 4 19 21,05
Ausschuss Vergabeausschuss 10 1 11 9,09
Ausschuss Wahlausschuss 4 2 6 33,33
Ausschuss Wahlprüfungsausschuss 8 2 10 20,00
Ausschuss Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 15 3 18 16,67
Ausschuss Werksausschuss der citeq 6 2 8 25,00
Ausschuss Werksausschuss Münster-Marketing 7 4 11 36,36

Berichtsvorlage

8019 Zeichen

V/0356/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
13.07.2011 Rat Bericht
13.07.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass: 
 
Der Rat hat am 06.04.2011 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW § 12 ist die Umsetzung der Bestimmungen zur 
Gremienbesetzung in den Frauenförderbericht auf zunehmen. Da dieses nicht erfolgte 
soll dieser Bericht als separate Vorlage nac hgereicht werden. Zukünftig soll dieser Be-
richt in den Frauenförderbericht integriert werden.“ 
 
Rechtliche Rahmenbedingungen:
 
 
§ 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) lautet: 
 
§ 12 
Gremien 
 
(1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien 
sollen geschlechtsparitätisch besetzt wer den. Bei der Aufstellung von Listen und 
Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf di e paritätische Repräsentanz 
geachtet werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0356/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Frau Arndts-Haupt 
Herr Heise 
Ruf: 
4 92  60 41 
4 92  17 00 
4 92  1123 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de 
ArndtsHM@stadt-muenster.de 
HeiseW@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.05.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0356/2011 
 
 
(2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gr emien gebildet oder wiederbesetzt, sollen 
die entsendenden Stellen ebenso vi ele Frauen wie Männer  benennen. Besteht 
das Benennungsrecht nur für eine Person,  sollen Frauen und Männer alternierend 
berücksichtigt werden. Bei ungerader Pers onenzahl gilt Satz 2 entsprechend für 
die letzte Position. Die Sä tze 1 bis 3 gelten für die Begründung der Mitgliedschaft 
in einem Gremium durch Be rufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter 
gehende Vorschriften bleiben unberührt. 
 
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern 
durch Dienststellen oder Einrichtungen im  Sinne des § 3 in Gremien außerhalb 
des Geltungsbereiches dieses Gesetzes. 
 
(4) Die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung ist in den Frauenförderbericht 
aufzunehmen. 
 
Zum LGG gibt es neben den Verwaltungsvorschriften (vgl. Runderlass d. Ministeriums für 
Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.04.2001 - A 3 -2330-) ergänzend die 
Erläuterungen zum Landesgleichstellungsgesetz und den Verw altungsvorschriften durch 
das zuständige Landesminist erium sowie Handlungsempfehl ungen zur Umsetzung des 
Landesgleichstellungsgesetzes in den Ko mmunen. Letztere sind gemeinsam von den 
kommunalen Spitzenverbänden NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler 
Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW, vom Innenministerium und Ministerium für 
Frauen, Jugend, Familie und Ge sundheit des Landes NRW formuliert worden. Die ent-
sprechenden Unterlagen sind auf der Hom epage des Ministeriums für Gesundheit, 
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW verfügbar. 
(http://www.mgepa.nrw.de/Emanzipation/frauen/frau-und-beruf/oeffentlicher-
dienst/index.php) 
 
Folgende wesentliche Aussagen werden dort getroffen: 
 
„Bei der Besetzung der Ratsausschüsse und sonstigen Gremien des Rates ist § 12 LGG 
nicht anzuwenden. Das Verfahren regelt sich inso weit ausschließlich nach § 58 i. V. m. § 
50 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung – GO).“ 
 
Ebenso heißt es dort: 
 
„Soweit in § 113 GO die Vor auswahl durch den Rat bzw. das Entscheidungsverfahren 
gem. § 50 GO angesprochen ist, geht insoweit von § 12 LGG lediglich eine Appellfunkti-
on aus, den Leitgedanken der paritätischen Besetzung zu berücksichtigen. Die Haupt-
verwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte orientiert sich bei der Wahrneh-
mung des Vorschlagsrechts an der Zielvorg abe der geschlechtsparitätischen Besetzung, 
wobei Funktion, Amt und Qualifikation von maßgeblicher Bedeutung sind.“ 
 
Konsequenzen für zu besetzende Gremien
 
 
Auf der Basis dieser eindeut igen Aussagen unterliegt die vom Rat vorzunehmende Wahl 
in den beiden o. g. Fällen ni cht den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 LGG. Gleichwohl 
sind die Fraktionen bei der Benennung Ihrer Vorschläge aufgefordert auf eine geschlech-
terparitätische Besetzung zu achten. Bereits aktuell wird in den Vorlagen zur Nachbeset-
zung und Umbesetzung in den Gremien auf den § 12 LGG hingewiesen.

3 
V/0356/2011 
 
 
Für die übrigen Gremien ist in jedem Einzel fall zu prüfen, auf welcher Grundlage das 
Gremium gebildet wird (rechtliche Regelun g, Ratsbeschluss) und welche Ausführungen 
diese Grundlage zu den Besetzungsmodalität en macht, ob es z. B. Vorgaben zur Zu-
sammensetzung gibt oder wer in die Gremi en entsendet. Beispielhaft sei aufgeführt, 
dass beim Beirat Münster Marketing durch Ra tsbeschluss festgelegt wird, dass verschie-
dene Personen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des  Gremiums werden. Hier steht die 
ausgeübte Funktion im Vordergr und. Bei der Pflegekonfer enz entscheiden die entsen-
denden Institutionen, wer aus ihren Reihen Mi tglied der Pflegekonferenz wird. Aus die-
sem Grund ist der in der Anla ge beigefügten Liste für die Pflegekonferenz nur die Zahl 
der von den Ratsfraktionen zu besetzenden Si tze angegeben. Das heiß t, in diesem Fall 
würde die Appellfunktion des § 12 LGG an die Fraktionen und die entsendenden Institu-
tionen greifen. Daher sind pauschale Aussa gen und eine Vergleichbar keit der Gremien 
nicht seriös möglich. Eine Prüfung des Be setzungs-/Entsendungsverfahrens hinsichtlich 
der Geschlechterparität ist also jeweils au s gegebenem Anlass und auf jeden Fall zu Be-
ginn einer Ratsperiode notwendig. 
 
Unabhängig von der o. g. rech tlichen Einschätzung und Notwendigkeit hat die Verwal-
tung - auch aus eigenem Interesse - eine Übersicht erstellt, in der die Gremien aufgeführt 
sind, die durch Ratsbeschluss besetzt werden inklusive des Rates selbst und der Be-
zirksvertretungen. 
 
Gremien in der Stadtverwaltung
 
 
Gremien, die in der Verwalt ung eingerichtet werden bzw. in  die von der Verwaltung ent-
sandt wird, unterscheiden sich in folgender Hinsicht: 
1. Gremien, die auf der Gr undlage gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften oder auf 
Grund von Ratsbeschlüssen zu besetzen sind (z. B.: Einigungsstelle, Gesund-
heitskonferenz, Betriebliche Kommission Leistungsentgelte, Kriminalpräventiver 
Rat) 
2. Gremien, in denen die Interessen der St adt zu vertreten sind oder die besondere 
fachliche Aufgaben erfüllen (z.B. Beirat St adtbildstelle, Gutachterausschuss, Ar-
beitsgruppe Verkehrsfragen) 
3. des weiteren werden (meist)  temporäre Gremien eingerichtet, die Aufgaben inner-
halb der Organisations- und Personalentwicklung und -betreuung oder anderer 
Querschnittsthemen begleiten, vorbereiten oder koordinieren sollen 
 
Bei den unter 1. und 2. genannten Gremien werden die Entsendungen nach Funktion 
(Hierarchieebene oder fachliche Zuständigkeit) entschieden.  
 
Bei den unter drei genannten Gremien we rden Zusammensetzungen gewählt, die zum 
einen fachliche und hierarchische Aspekte berücksichtigen, zum anderen aber auch die 
Verwaltung in ihrer Vielfalt  und Breite repräsentieren so llen. Hier wird regelmäßig auf 
eine (möglichst) geschlechterparitätische Besetzung geachtet (Charta-Beirat, Projekt-
gruppen Leitbildentwicklung).

4 
V/0356/2011 
 
Ausblick 
 
Die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremi enbesetzung ist gem. § 12 Abs. 4 LGG in 
den Frauenförderbericht aufzunehmen. Dieser gesetzlichen Bestimmung wird gefolgt und 
die Daten zu den Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sons-
tigen Gremien werden zum Frauenförderplan 2013 – 2015 ff. aufgenommen.  
 
Nach Auskunft des Ministeriums für Gesund heit, Emanzipation, Pflege und Alter soll im 
Rahmen der in Kürze vorgesehenen Überarbeitung des LGG insbesondere auch die Wir-
kung des §12 auf den Prüfstand gestellt werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
 
2 Anlagen

Beratungsverlauf (3)

14.06.2011 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Achtermannstraße 19
  • Brüningheide 2
  • Loddenheide
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0356/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37