V/0356/2011
Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Ratsantrag
2305 Zeichen
Beantragt zur sofortigen Beschlussfassung Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2011 Seite 1 von 1 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 04. März 2011 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW §12 ist die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung in den Frauenförderbericht aufzunehmen. Da dieses nicht erfolgte soll dieser Bericht als separate Vorlage nachgereicht werden. Zukünftig soll dieser Bericht in den Frauenförderbericht integriert werden. Begründung: Das Thema Gleichstellung wird derzeit in der Politik diskutiert. Die Forderung an Unternehmen und Aufsichtsräte, eine paritätische Besetzung herzustellen begrüßen wir. Dabei werde diejenigen, die diese Forderung erheben, dieser leider selbst oft nicht gerecht. Auch in vielen Gremien der Stadt Münster sind wir von einer quotierten Besetzung weit entfernt. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW beinhaltet unter §12 folgende Absätze: (1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden. (2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gremien gebildet oder wiederbesetzt, sollen die entsendenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer benennen. Besteht das Benennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Bei ungerader Personenzahl gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Position. Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Begründung der Mitgliedschaft in einem Gremium durch Berufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter gehende Vorschriften bleiben unberührt. Dieses gerät scheinbar bei allen Beteiligten leider allzu oft in Vergessenheit. Gerade in der Politik ist eine paritätische Besetzung jedoch sehr wichtig, da dies die Situation in der Gesellschaft wiederspiegelt. Eine Vereinbarkeit von Engagement und Familie muss auch in der Politik möglich sein. Raimund Köhn Iris Toulas Joachim Bruns Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster
Anlage Gremienbesetzung
7234 Zeichen
Gremienbesetzung Frauen und Männer Stand März 2011 Art des Gremiums Gremium/Gesellschaft Männe rFrauenGesamt Quote Arbeitskreis Arbeitskreis Friedenskultur Münster 7 0 7 0,00 Aufsichtsrat AirportPark FMO GmbH 4 0 4 0,00 Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift 5 4 9 44,44 Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH 2 1 3 33,33 Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 4 0 4 0,00 Aufsichtsrat Halle Münsterland GmbH 10 2 12 16,67 Aufsichtsrat Institut für vergleichende Städtegeschichte 0 1 1 100,00 Aufsichtsrat NDIX GmbH 1 0 1 0,00 Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH 1 0 1 0,00 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 10 2 12 16,67 Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH 6 1 7 14,29 Aufsichtsrat Westfälische Bauindustrie GmbH 9 3 12 25,00 Aufsichtsrat Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 1 0 1 0,00 Aufsichtsrat Westfälische Verkehrsgesellschaft 1 0 1 0,00 Aufsichtsrat Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 3 4 7 57,14 Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 12 2 14 14,29 Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau GmbH 10 2 12 16,67 Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Große Lodden 10 2 12 16,67 Beirat Beirat der Justizvollzugsanstalt Münster 5 3 8 37,50 Beirat Beirat der Papst-Johannes-Schule 1 3 4 75,00 Beirat Beirat der Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup 2 1 3 33,33 Beirat Beirat der Verbraucherberatungsstelle 5 1 6 16,67 Beirat Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 8 5 13 38,46 Beirat Beirat für Stadtgestaltung 12 3 15 20,00 Beirat Beirat Münster-Marketing 11 3 14 21,43 Beirat Beirat nach dem Landschaftsgesetz 13 3 16 18,75 Beirat Beirat Rieselfelder 4 1 5 20,00 Beirat Beirat Wohngebiet Kinderhaus Brüningheide 2 3 5 60,00 Beirat ITEMS GmbH 1 1 2 50,00 Beirat Polizeibeirat 8 3 11 27,27 Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 5 2 7 28,57 Beirat Westfälisches Pferdemuseum gGmbH 1 0 1 0,00 Fachbeirat Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 3 0 3 0,00 Generalversammlung Münchener Hypothekenbank eGmbH 0 1 1 100,00 Generalversammlung Volksbank Münster eGmbH 0 1 1 100,00 Generalversammlung Westfälische Reit und Fahrschule e.V. 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung AirportPark FMO GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung CeNTech Münster GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 0 1 1 100,00 Gesellschafterversammlung Halle Münsterland GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH 0 1 1 100,00 Gesellschafterversammlung Institut für vergleichende Städtegeschichte 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH, Münster 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Stadtwerke Münster GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Technologieförderung Münster GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Westfälische Bauindustrie GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Westfälisches Pferdemuseum gGmbH 1 0 1 0,00 Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 1 0 1 0,00 Gutachterausschuss Gutachterausschuss 17 2 19 10,53 Hauptausschuss Sparkasse Münsterland-Ost 3 1 4 25,00 Integrationsrat Integrationsrat 21 6 27 22,22 Jahreshauptversammlung EUROCITIES 1 0 1 0,00 Kommission Beschwerdekommission 3 4 7 57,14 Kommission Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 8 10 18 55,56 Kommission Stiftungskommission 6 4 10 40,00 Kommunale Gesundheitskonferenz Kommunale Gesundheitskonferenz 2 3 5 60,00 Kommunale Seniorenvertretung Kommunale Seniorenvertretung 8 7 15 46,67 Kuratorium Kuratorium Clemenshospital 1 3 4 75,00 Kuratorium Kuratorium Hüfferstiftung 2 2 4 50,00 Landschaftsversammlung 13. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 2 1 3 33,33 Lenkungsausschuss Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II 5 1 6 16,67 Mitgliederversammlung Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. (VHW) – Bundesverband für Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung 1 0 1 0,00 Mitgliederversammlung Euregio 6 3 9 33,33 Mitgliederversammlung Fachklinik Hornheide e.V. 000 Mitgliederversammlung Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. 1 1 2 50,00 Mitgliederversammlung Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 1 0 1 0,00 Mitgliederversammlung Münsterland e.V. 2 1 3 33,33 Pflegekonferenz Pflegekonferenz 3 2 5 40,00 Rat Euregio 4 1 5 20,00 Regionalkonferenz Regionalkonferenz Münsterland 4 0 4 0,00 Regionlarat Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster 2 0 2 0,00 Risikoausschuss Sparkasse Münsterland-Ost 1 0 1 0,00 Stadtheimatpflegerin Stadtheimatpflegerin 0 1 1 100,00 Gremienbesetzung Frauen und Männer Stand März 2011 Art des Gremiums Gremium/Gesellschaft Männe rFrauenGesamt Quote Umlegungsausschuss Umlegungsausschuss 5 1 6 16,67 Verwaltungsrat Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH 0 1 1 100,00 Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost 7 1 8 12,50 Vorstand Fachklinik Hornheide e.V. 1 0 1 0,00 Vorstand Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. Münster 0 1 1 100,00 Zweckverbandsversammlung Nahverkehr Westfalen-Lippe 2 0 2 0,00 Zweckverbandsversammlung Schienpersonennahverkehr Münsterland 8 0 8 0,00 Zweckverbandsversammlung Sparkasse Münsterland-Ost 12 6 18 33,33 Zweckverbandsversammlung Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe 1 0 1 0,00 Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge 2 0 2 0,00 Ausschuss des Unterhaltungsverbandes IV Havixbeck-Roxel 4 0 4 0,00 Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren 0 1 1 100,00 Ausschuss des Wasser und Bodenverbandes Münster-Südost 1 1 2 50,00 Ausschuss des Wasser und Bodenverbandes Obere Stever 0 1 1 100,00 informatorisch Rat Rat 56 25 81 30,86 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 14 5 19 26,32 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Mitte 14 5 19 26,32 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Nord 15 4 19 21,05 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Ost 13 6 19 31,58 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-Südost 13 6 19 31,58 Bezirksvertretung Bezirksvertretung Münster-West 12 7 19 36,84 Ausschuss Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 15 4 19 21,05 Ausschuss Ausschuss für Gleichstellung 2 13 15 86,67 Ausschuss Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 10 5 15 33,33 Ausschuss Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 13 3 16 18,75 Ausschuss Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 12 7 19 36,84 Ausschuss Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 14 5 19 26,32 Ausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung 11 8 19 42,11 Ausschuss Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 16 3 19 15,79 Ausschuss Hauptausschuss 21 6 27 22,22 Ausschuss Kulturausschuss 14 5 19 26,32 Ausschuss Rechnungsprüfungsausschuss 9 2 11 18,18 Ausschuss Sportausschuss 15 4 19 21,05 Ausschuss Vergabeausschuss 10 1 11 9,09 Ausschuss Wahlausschuss 4 2 6 33,33 Ausschuss Wahlprüfungsausschuss 8 2 10 20,00 Ausschuss Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 15 3 18 16,67 Ausschuss Werksausschuss der citeq 6 2 8 25,00 Ausschuss Werksausschuss Münster-Marketing 7 4 11 36,36
Berichtsvorlage
8019 Zeichen
V/0356/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Gleichstellung in den Gremien der Stadt Münster Beratungsfolge 14.06.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 13.07.2011 Rat Bericht 13.07.2011 Hauptausschuss Bericht Bericht: Anlass: Der Rat hat am 06.04.2011 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Laut Landesgleichstellungsgesetz NRW § 12 ist die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung in den Frauenförderbericht auf zunehmen. Da dieses nicht erfolgte soll dieser Bericht als separate Vorlage nac hgereicht werden. Zukünftig soll dieser Be- richt in den Frauenförderbericht integriert werden.“ Rechtliche Rahmenbedingungen: § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) lautet: § 12 Gremien (1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt wer den. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf di e paritätische Repräsentanz geachtet werden. Vorlagen-Nr.: V/0356/2011 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Frau Arndts-Haupt Herr Heise Ruf: 4 92 60 41 4 92 17 00 4 92 1123 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de ArndtsHM@stadt-muenster.de HeiseW@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0356/2011 (2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gr emien gebildet oder wiederbesetzt, sollen die entsendenden Stellen ebenso vi ele Frauen wie Männer benennen. Besteht das Benennungsrecht nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Bei ungerader Pers onenzahl gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Position. Die Sä tze 1 bis 3 gelten für die Begründung der Mitgliedschaft in einem Gremium durch Be rufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter gehende Vorschriften bleiben unberührt. (3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern durch Dienststellen oder Einrichtungen im Sinne des § 3 in Gremien außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes. (4) Die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung ist in den Frauenförderbericht aufzunehmen. Zum LGG gibt es neben den Verwaltungsvorschriften (vgl. Runderlass d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.04.2001 - A 3 -2330-) ergänzend die Erläuterungen zum Landesgleichstellungsgesetz und den Verw altungsvorschriften durch das zuständige Landesminist erium sowie Handlungsempfehl ungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Ko mmunen. Letztere sind gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW, vom Innenministerium und Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Ge sundheit des Landes NRW formuliert worden. Die ent- sprechenden Unterlagen sind auf der Hom epage des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW verfügbar. (http://www.mgepa.nrw.de/Emanzipation/frauen/frau-und-beruf/oeffentlicher- dienst/index.php) Folgende wesentliche Aussagen werden dort getroffen: „Bei der Besetzung der Ratsausschüsse und sonstigen Gremien des Rates ist § 12 LGG nicht anzuwenden. Das Verfahren regelt sich inso weit ausschließlich nach § 58 i. V. m. § 50 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung – GO).“ Ebenso heißt es dort: „Soweit in § 113 GO die Vor auswahl durch den Rat bzw. das Entscheidungsverfahren gem. § 50 GO angesprochen ist, geht insoweit von § 12 LGG lediglich eine Appellfunkti- on aus, den Leitgedanken der paritätischen Besetzung zu berücksichtigen. Die Haupt- verwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte orientiert sich bei der Wahrneh- mung des Vorschlagsrechts an der Zielvorg abe der geschlechtsparitätischen Besetzung, wobei Funktion, Amt und Qualifikation von maßgeblicher Bedeutung sind.“ Konsequenzen für zu besetzende Gremien Auf der Basis dieser eindeut igen Aussagen unterliegt die vom Rat vorzunehmende Wahl in den beiden o. g. Fällen ni cht den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 LGG. Gleichwohl sind die Fraktionen bei der Benennung Ihrer Vorschläge aufgefordert auf eine geschlech- terparitätische Besetzung zu achten. Bereits aktuell wird in den Vorlagen zur Nachbeset- zung und Umbesetzung in den Gremien auf den § 12 LGG hingewiesen. 3 V/0356/2011 Für die übrigen Gremien ist in jedem Einzel fall zu prüfen, auf welcher Grundlage das Gremium gebildet wird (rechtliche Regelun g, Ratsbeschluss) und welche Ausführungen diese Grundlage zu den Besetzungsmodalität en macht, ob es z. B. Vorgaben zur Zu- sammensetzung gibt oder wer in die Gremi en entsendet. Beispielhaft sei aufgeführt, dass beim Beirat Münster Marketing durch Ra tsbeschluss festgelegt wird, dass verschie- dene Personen aufgrund ihrer Funktion Mitglied des Gremiums werden. Hier steht die ausgeübte Funktion im Vordergr und. Bei der Pflegekonfer enz entscheiden die entsen- denden Institutionen, wer aus ihren Reihen Mi tglied der Pflegekonferenz wird. Aus die- sem Grund ist der in der Anla ge beigefügten Liste für die Pflegekonferenz nur die Zahl der von den Ratsfraktionen zu besetzenden Si tze angegeben. Das heiß t, in diesem Fall würde die Appellfunktion des § 12 LGG an die Fraktionen und die entsendenden Institu- tionen greifen. Daher sind pauschale Aussa gen und eine Vergleichbar keit der Gremien nicht seriös möglich. Eine Prüfung des Be setzungs-/Entsendungsverfahrens hinsichtlich der Geschlechterparität ist also jeweils au s gegebenem Anlass und auf jeden Fall zu Be- ginn einer Ratsperiode notwendig. Unabhängig von der o. g. rech tlichen Einschätzung und Notwendigkeit hat die Verwal- tung - auch aus eigenem Interesse - eine Übersicht erstellt, in der die Gremien aufgeführt sind, die durch Ratsbeschluss besetzt werden inklusive des Rates selbst und der Be- zirksvertretungen. Gremien in der Stadtverwaltung Gremien, die in der Verwalt ung eingerichtet werden bzw. in die von der Verwaltung ent- sandt wird, unterscheiden sich in folgender Hinsicht: 1. Gremien, die auf der Gr undlage gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften oder auf Grund von Ratsbeschlüssen zu besetzen sind (z. B.: Einigungsstelle, Gesund- heitskonferenz, Betriebliche Kommission Leistungsentgelte, Kriminalpräventiver Rat) 2. Gremien, in denen die Interessen der St adt zu vertreten sind oder die besondere fachliche Aufgaben erfüllen (z.B. Beirat St adtbildstelle, Gutachterausschuss, Ar- beitsgruppe Verkehrsfragen) 3. des weiteren werden (meist) temporäre Gremien eingerichtet, die Aufgaben inner- halb der Organisations- und Personalentwicklung und -betreuung oder anderer Querschnittsthemen begleiten, vorbereiten oder koordinieren sollen Bei den unter 1. und 2. genannten Gremien werden die Entsendungen nach Funktion (Hierarchieebene oder fachliche Zuständigkeit) entschieden. Bei den unter drei genannten Gremien we rden Zusammensetzungen gewählt, die zum einen fachliche und hierarchische Aspekte berücksichtigen, zum anderen aber auch die Verwaltung in ihrer Vielfalt und Breite repräsentieren so llen. Hier wird regelmäßig auf eine (möglichst) geschlechterparitätische Besetzung geachtet (Charta-Beirat, Projekt- gruppen Leitbildentwicklung). 4 V/0356/2011 Ausblick Die Umsetzung der Bestimmungen zur Gremi enbesetzung ist gem. § 12 Abs. 4 LGG in den Frauenförderbericht aufzunehmen. Dieser gesetzlichen Bestimmung wird gefolgt und die Daten zu den Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sons- tigen Gremien werden zum Frauenförderplan 2013 – 2015 ff. aufgenommen. Nach Auskunft des Ministeriums für Gesund heit, Emanzipation, Pflege und Alter soll im Rahmen der in Kürze vorgesehenen Überarbeitung des LGG insbesondere auch die Wir- kung des §12 auf den Prüfstand gestellt werden. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs 2 Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Achtermannstraße 19
- Brüningheide 2
- Loddenheide
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0356/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37