V/0132/2025
Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens
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Berichtsvorlage
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V/0132/2025 V/0132/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens Beratungsfolge 13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 14.05.2025 Integrationsrat Bericht 20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 21.05.2025 Hauptausschuss Bericht Bericht: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2023 zur Vorlage V/0657/2023, „Münster einbürge- rungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern“, wurde die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Gremien über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens zu berichten. Entwicklung der Antragszahlen und Verfahrensdauer Die Zahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge blieb kontinuierlich hoch, sodass sich die Verfah- rensdauer mittlerweile auf etwas mehr als zwei Jahre verlängert hat. Die Entwicklung der Antrags - und Einbürgerungszahlen der letzten Jahre wird im Folgenden tabellarisch dargestellt: Jahr: 2019 2020 2021 2022 2023 1. Quar- tal 2024 2024 1. Quar- tal 2025 Antragszahlen: 596 571 1.050 1.530 2.035 503 2.001 385 ausgehändigte Einbürgerungsurkunden: 501 461 585 818 659 234 888 156 Seit dem Jahr 2021 hat sich sowohl die Zahl der eingehenden Anträge sowie die Verfahrensdauer von zuvor etwa drei bis sechs Monaten kontinuierlich erhöht bzw. verlängert. Bis Dato sind seit 2021 insgesamt ca. 7.000 Anträge eingegangen, von denen im selben Zeitraum ca. 3.100 Anträge positiv entschieden wurden. Damit sind etwa 4.000 Anträge offen. Im November 2023 befanden sich insge- Amt für Bürger - und Ratsservice 06.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waldeyer Telefon: 492-3307 Waldeyer@stadt- muenster.de - 2 - V/0132/2025 samt 3.100 Anträge in Bearbeitung. In diesem Jahr wurden im Vergleich zum 1. Quartal 2024 weniger Anträge eingereicht, dies mag auf eine zukünftig sinkende jährliche Antragszahl hindeuten. Bei der Hochrechnung dieser Zahl wäre al- lerdings weiterhin mit mindestens 1.500 Anträgen in diesem Jahr zu rechnen. Eine belastbare Prog- nose, ob bzw. auf welchem Niveau sich die Antragszahlen einpendeln werden, ist schon auf der Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage und angesichts möglicher Rechtsänderungen durch die neue Bundesregierung nicht möglich. Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 haben sich wesentli- che Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die Prüfung insbesondere den Prüfungsumfang bei den Einbürgerungsanträgen haben: - Ausnahmeregelungen für besondere Personengruppen (z.B. Gastarbeiter*innen) sowohl im Hin- blick auf die sprachlichen als auch auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen wurden geschaffen. Im Einzelfall kann dies zu einem erhöhten Recherche- und Prüfbedarf führen. - Die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Anspruchseinbürge- rung (§ 10 StAG) wurden erhöht, sodass von dem Grundsatz, dass der Einbürgerungsbewerber den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inan- spruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten können muss, nur noch in klar definierten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Damit „kön- nen einzelne Personengruppen die Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht mehr erfüllen, auch wenn sie die erforderliche Unterhaltssicherung aufgrund von Umständen nicht erreichen können, die außerhalb ihrer Beeinflussungsmöglichkeiten liegen. Dies kann etwa Men- schen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sein können, oder Schüler/Auszubilden de/Studierende, die, ggf. ergänzende, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, betreffen. Für sie kann die Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 zum Tragen kommen, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Dies ist bei der künftigen Auslegung der Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 zu berücksichtigen. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 2 StAG erfüllt sind, obliegt den zuständigen Behörden und Gerichten“ (S. 34, BT -Drucksache 20/9044 v. 01.11.2023 bzgl.- Gesetzentwurf der Bundesregie- rung StARModG). - Faktisch wirkt sich die Gesetzesänderung entsprechend der vorstehenden Ausführungen zurzeit noch nicht für alle Einbürgerungsbewerber in Münster aus: Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die Prüfung der Anträge die bis zum 23. August 2023 gestellt worden sind, hinsichtlich der Voraussetzung zur Unterhaltsfähigkeit noch nach § 10 Abs. 1 S.1 Nr.3 StAG a.F. erfolgen kann. Bislang werden n och Anträge bearbeitet die unter diese sog. Altfallregelung fallen. Die Prüfung dieser Härtefälle im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG kann zukünftig aller- dings umfangreicher sowie komplexer ausfallen und daher bei der Sachbearbeitung mehr Zei t beanspruchen. - Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, wurde eine „Turbo-Einbürgerung“ nach bereits drei Jahren möglich. Das sollte zum Beispiel gelten, wenn Personen im Job herausragen- de Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können. Dieses Instrument spielte in der praktischen Fallbearbeitung keine Rolle: Einbürgerungsbewerber verfügten und ver- fügen in der Regel über die reg elmäßige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Vor diesem Hinter- grund dürfte die nunmehr beabsichtigte Abschaffung derselben Regelung ebenso wenig Praxisre- levanz besitzen. - 3 - V/0132/2025 Dadurch, dass Antragstellende ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen, be- vor sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, konnten im letzten Jahr viele Einbürge- rungsanträge weiterbearbeitet werden, bei denen das Verfahren bis zur Entlassung ausgesetzt wer- den musste. Die Einbürgerungszusicherung hierfür war zwei Jahre lang gültig, da die Austrittsverfah- ren teils ebenfalls eine lange Zeit in Anspruch nahmen. Der neue Grundsatz der Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung sowie die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit von grundsätzlich acht auf fünf Jahre, können für viele Antragstel- lende außerdem die Motivation zur Antragstellung geboten haben sowie zukünftig bieten. Dies könnte zu jährlich weiterhin kontinuierlich hohen Antragszahlen führen. Der Grund für die Antragstellung wird allerdings nicht statistisch erfasst: Die Reduzierung auf einen singulären Grund dürfte der Lebens- wirklichkeit und Komplexität einer solchen Motivation nicht gerecht werden. Insgesamt ist durch die veränderte Rechtslage auch die Anwendung des Gesetzes komplexer gewor- den. Bisher gefestigte Rechtsprechung, kann teils nicht mehr angewandt werden. Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens Die im Rahmen der Beschlussvorlage geschilderten Verfahrensoptimierungen haben sich bewährt und werden weiterentwickelt. Die Vernetzung der Staatsangehörigkeitsbehörde mit anderen städtischen Bereichen wie dem Stan- desamt und dem Amt für Migration und Integration, sowie extern mit anderen größeren Staatsange- hörigkeitsbehörden wird weiterhin stetig vorangetrieben. Ziel ist dabei zum einen die Sachbearbeitung durch einen in quantitativer und qualitativer Hinsicht größtmöglichen Wissensstand zu vereinfachen und durch eine einheitliche Rechtsanwendung das Vertrauen der (potenziellen) Antragstellenden in die Verwaltung zu stärken. Zum anderen können Problematiken im Zusammenhang mit den differen- ten Lebenswirklichkeiten der Antragstellenden aus der Praxis den übergeordneten Behörden geschil- dert werden, um so ggf. mittelbar Einfluss auf Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu nehmen. Der letzte bundesweite Austausch der Einbürgerungsbehörden mit dem Bundesinnenministerium und die erstmalige Teilnahme der Stadt Münster an dieser hat im September 2024 sattgefunden. Der nächste Austausch wird Ende Juni 2025 stattfinden, die erneute Teilnahme ist bereits geplant. Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements unterstützt die Staatsangehörigkeitsbehörde durch regelmäßige Austauschtreffen die Arbeit der Migrationsberatungsstellen z.B. von Wohlfahrts- verbänden oder Migrantenselbstorganisationen. Di e Mitarbeitenden werden im Rahmen des Pro- gramms regelmäßig auch im Bereich der interkulturellen Kompetenz z.B. durch entsprechende Semi- nare geschult. Die Umstellung auf ein schriftliches Antragsverfahren ist mittlerweile etabliert. Zuvor sollte der Antrag möglichst persönlich und nach vorheriger obligatorischer Beratung gestellt werden, was aufgrund beschränkter Terminkapazitäten zu langen Wartezeiten geführt hat. Durch das neue Verfahren entfällt die Wartezeit für einen Termin zur Antragstellung. Die Beratung der (potentiellen) Einbürgerungsbewerber findet vornehmlich durch die monatliche In- formationsveranstaltung mit 30 Plätzen und in Einzelfällen per E -Mail oder telefonisch statt. Die dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten werden für die Sachbearbeitung genutzt. Die Einführung des Online-Antrags ist in Bearbeitung, die Inbetriebnahme ist für die kommenden Mo- nate geplant. Die Einführung der allgemeinen E -Akte im Amt für Bürger - und Ratsservice ist für Sommer 2025 geplant. Hierdurch sind weitere positive Effekte zu erwarten. Für die darüberhinausgehende Entwicklung neuer Konzepte z.B. zur Verbesserung des Beratungs - und Informationsangebots im Sinne der im Antrag an den Rat genannten Optimierungsansätze, stan- den mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen keine ausreichenden Kapazitäten - 4 - V/0132/2025 zur Verfügung. Organisationsstruktur und personelle Situation Das Sachgebiet Einbürgerungen/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist organisatorisch in der Fachstelle 33.13 Einbürgerungen / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Wahlen und Abstimmun- gen im Amt für Bürger- und Ratsservice (33) verortet. Seit November 2023 wurde die Personalsituation durch die zumindest temporäre Bereitstellung von insgesamt 4,0 VZÄ verbessert, die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Im November 2023 (siehe V/0657/2023) stellte sich die Personalsituation wie folgt dar: Funktion Stellenanzahl Stellenbesetzung Eingeschränkte Verfügbarkeit Fachstellenleitung 1,0 1,0 Erste Sachbearbeitung 1,0 1,0 Sachbearbeitung 2,0 1,62 Förderstelle NRW 1,0 1,0 bis 31.03.2025 Maßnahme SGB III (Keine Planstelle) 0,5 0,5 bis 30.09.2025 Summe: 5,5 5,12 Seitdem wurde die Personalsituation durch die zumindest temporäre Bereitstellung von insgesamt 4,0 VZÄ verbessert, die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Funktion Stellenanzahl Stellenbeset- zung aktuell Stellenbe- setzung ab Juni 2025 Bemerkungen Fachstellenleitung 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ Erste Sachbearbei- tung Einbürgerung und Wahlen 1,0 VZÄ 0,91 VZÄ 0,91 VZÄ 50% der Arbeitskapazität entfallen für Tätigkeiten im Bereich Wahlen. Sachbearbeitung 4,0 VZÄ 2,62 VZÄ 3,62 VZÄ 0,32 VZÄ sind für die Fi- nanzierung der Förderstel- le NRW gesperrt Förderstelle NRW (KIM) 1,0 VZÄ üp 0,5 VZÄ 1,0 VZÄ Überplanmäßig eingerich- tet bis zum 31.03.2026; Sachbearbeitung Wahlen und Ein- bürgerung 1,0 VZÄ üp 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ Überplanmäßig eingerich- tet bis zum 31.03.2026; 50% der Arbeitskapazität entfallen für Tätigkeiten im Bereich Wahlen. Basissachbearbei- tung Einbürgerung 1,0 VZÄ üp 0,90 VZÄ 0,90 VZÄ Überplanmäßig eingerich- tet bis zum 31.03.2026. Summe: 9,0 VZÄ 6,43 VZÄ 8,43 VZÄ Zwei Stellen konnten noch in 2023 eingerichtet werden. Die weiteren zwei Stellen folgten im Jahr - 5 - V/0132/2025 2024. Aufgrund von Problemen bei der Personalgewinnung und zudem auftretender Personalfluktua- tion waren diese Stellen zeitweilig in unterschiedlichen Zeiträumen teilweise nicht besetzt. Mittlerweile hat sich die Personalgewinnungssituation leicht entspannt, so dass sich jetzt kurzfristig die vollständi- ge Besetzung der zur Verfügung stehenden Stellen erreichen lassen wird. Hinsichtlich der Prozessteuerung im Sachgebiet konnte nunmehr zusätzlich eine erste Verbesserung durch die zunächst überplanmäßige Einrichtung einer Stelle als Basissachbearbeitung in der Lauf- bahngruppe 1 (2. Einstiegsamt) zur Unterstützung erzielt werden. Durch diese Maßnahme wurde der Ansatz für eine in anderen Bereichen der Stadtverwaltung bereits etablierte Organisationsstruktur geschaffen, um eine effizientere Sachbearbeitung zu gewährleisten. Die Basissachbearbeitung soll die Sachbearbeitung zunächst durch Zuarbeiten, wie z.B. die Erfas- sung von Anträgen, Bearbeitung eingehender Post und die Abwicklung der Kommunikation mit den Antragstellenden, unterstützen und zukünftig auch die abschließende Bearbeitung einfach gelagerter Sachverhalte übernehmen. Letzteres könnte zukünftig eine Priorisierung von Fällen anhand von Voll- ständigkeit der Unterlagen sowie Offensichtlichkeit der Erfüllung der Voraussetzung ermöglichen, was wiederum zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen könnte. Mit der Organisationsverfügung (33.13.02 Wahlen, u.a. Einrichtung Springer Stelle Walen sowie IT - Koordination Walen und Einbürgerung, Personalbedarfe Einbürgerung) vom 09.10.2024 wurden in der Fachstelle im Jahr 2024 zwei neue Stellen zunächst überplanmäßig bis zum 31.03.2026 einge- richtet. Es handelt sich dabei zum einen um die zuvor beschriebene Stelle in der Basissachbearbeitung. Die weitere Stelle wurde als „Springerstelle“ für die Sachgebiete Wahlen und Einbürgeru ng eingerichtet. Die Stellenbeschreibung sieht hier wie auch für die 1. Sachbearbeiter-Stelle, vor, dass bei anstehen- den Wahlen hauptsächlich Aufgaben zur Vorbereitung der Wahl übernommen werden. Ziel war dabei mit den knappen Personalressourcen auch den P ersonalbedarf im Sachgebiet Wahlen und Abstim- mungen zu bedienen und Synergien zwischen den beiden Sachgebieten zu nutzen. In Summe stehen damit insgesamt 1,0 VZÄ der mit dieser Organisationsverfügung eingerichteten Stellen nicht für den Bereich Einbürgerung zur Verfügung. Die Vorbereitung der Bundestagswahl 2025 hatte aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen unvorher- gesehen bereits ab November 2024 das in dieser Zeit eigentlich noch für den Bereich Einbürgerung vorgesehene Personal gebunden. Für die Vorbereitung der Kommunalwahl am 14.09.2025 und eine sich möglicherweise anschließende Stichwahl am 28.09.25 wird sich dies planmäßig wiederholen. Diese Priorisierung zugunsten der Organisation und Durchführung der Wahlen ist alternativlos. Zusätzlich zu dem planm äßig eingesetzten Personal werden im Sachgebiet Einbürgerun- gen/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten fortlaufend Dualstudierende der Stadt Münster zum in mehrmonatigen Praxisabschnitten ausgebildet. Die Dauer ermöglicht im Verlauf des Studienab- schnitts zunehmend die auch eigenständige Sachbearbeitung. Der Einsatz der Dualstudierenden er- öffnet zudem die Möglichkeit, potenziell neue Mitarbeitende einerseits für die Aufgaben im Sachgebiet zu gewinnen und andererseits bereits vor Stellenantritt einzuarbeiten. In diesem Jahr werden zwei der Stellen in diesem Sinne besetzt. Auswirkungen und Ausblick Insbesondere die geschilderte Verfahrensdauer wird den Interessen der antragstellenden und einbür- gerungsinteressierten Personen in keiner Weise gerecht. Die Situation ist deutschlandweit in vielen Kommunen ähnlich oder gar noch angespannter, so lassen etwa die Einbürgerungsbehörden anderer Städte die Antragstellung nur in begrenztem Maß zu, sodass z.B. bei der Stadt Köln zurzeit etwa 8.000 Menschen auf einen Termin für die Antragstellung warten (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/termin-einbuergung-auslaenderamt-wartezeit-100.html). Auch bei der Stadt Lei pzig liegt die Wartezeit bei etwa drei Jahren ( https://www.gruene-fraktion- sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2025/einbuergerungen-in-leipzig-dauern-zu-lange- buendnisgruene-so-verlieren-wir-wissenschaftlerinnen-und-fachkraefte/). - 6 - V/0132/2025 Solche Maßnahmen mögen dazu beitragen, der Arbeitsbelastung für die Mitarbeiten den in den Be- hörden zu begegnen, sind jedoch mit Blick auf die berechtigten Interessen der Einbürgerungsbewer- ber nicht geeignet, der Situation angemessen zu begegnen. Das Serviceangebot ist insbesondere im Bereich der Beratung und persönlichen Kommunikation rund um das Antragsverfahren nicht zufriedenstellend. Die lange Verfahrensdauer bringt zudem Rechtsun- sicherheit mit, sowohl in Bezug auf sich ändernde Lebensverhältnisse als auch mit Blick auf etwaige Gesetzesänderungen. Die lange Verfahrensdauer sorgt zudem auch für mehr Arbeitsvolumen durch Nachfragen zum Ver- fahrensstand. Die Anzahl der eingereichten Untätigkeitsklagen steigt spürbar an. Aktuell sind 14 Untätigkeitsklagen anhängig. Neben dem Bearbeitungsaufwand ist hiermit auch eine finanzielle Belastung verbunden, da die Kostenlast regelmäßig zu Lasten der Behörde ergeht. Eine Entscheidung der hiesigen Verwal- tungsgerichte, die die Situation der Behörde anerkennt, ist bislang nicht ergangen. Bundesweit gibt es Rechtsprechung, die vielmehr klarstellt, dass die Situation nicht mehr einer „unvorhergesehenen An- tragsflut“ geschuldet, sondern mittlerweile organisatorisch begründet ist. Überzeugende Ansätze zur Vermeidung weiterer Untätigkeitsklagen sowie Begründungen für die lan- ge Verfahrensdauer lassen sich mit der andauernd langen bzw. stetig fortschreitenden Verfahrens- dauer zunehmend schwerer und in absehbarer Zeit gar nicht mehr finden. Ein erster Lösungsansatz wurde mit der o.g. Organisationsverfügung vom 09.10.2024 bereits gefun- den. Damit verbunden war auch der Auftrag, den weiteren Personalbedarf zu formulieren. Auf dieser Grundlage wurde der Stellenbedarf unter Berücksichtigung der zu schaffenden Aufgabenteilung (Haupt- und Basissachbearbeitung) wie folgt neu berechnet: Jährlicher Stellenbedarf Stellenbedarf = Arbeitsvolumen in Jahresarbeitszeitminuten (JAM) ÷ Arbeitskapazität in JAM Arbeitsvolumen in JAM: JAM Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt: (ehemals mittlerer Dienst - mD) JAM Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: (ehemals gehobener Dienst – gD) Gesamt: 207.753,70 342.768,26 515.316,96 Arbeitskapazität je VZÄ bei Ø 40h/Woche in JAM: 88.020 Stellenbedarf in VZÄ: mD Stellen: gD Stellen: Gesamt: 2,36 3,89 6,25 Für die optimierte Bearbeitungsweise, insbesondere die Aufteilung der Sachverhalte je nach Komple- xität auf die (neue) Basissachbearbeitung und die Sachbearbeitung im gehobenen Dienst, werden demnach dauerhaft 2,36 VZÄ für die Basissachbearbeitung benötigt. Die Verstetigung der zunächst überplanmäßig eingerichteten Stelle (1 VZÄ), wird über das Stellenplanverfahren durch das Fachamt veranlasst. Zusätzlich müssten nach dieser Berechnung Stellen im Umfang von 1,36 VZÄ dauerhaft eigerichtet werden. Auch ein Personalmehrbedarf für den Abbau der Rückstände wurde im Rahmen der Organisations- verfügung intern bereits formuliert. Die Überprüfung des Stellenbedarfs für den Abbau der zuvor er- wähnten 4.000 offenen Anträge innerhalb eines Jahres (ohne Berücksichtigung von Recruiting- und Einarbeitungszeiten) ergab folgendes: Stellenbedarf für den Abbau der Rückstände innerhalb eines Jahres Stellenbedarf = Arbeitsvolumen in Jahresarbeitszeitminuten (JAM) - 7 - V/0132/2025 ÷ Arbeitskapazität in JAM Arbeitsvolumen in JAM: JAM Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt: (ehemals mittlerer Dienst - mD) JAM Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: (ehemals gehobener Dienst – gD) Gesamt: 313.030,92 462.648,55 775.679,48 Arbeitskapazität je VZÄ bei Ø 40h/Woche in JAM: 88.020 Stellenbedarf in VZÄ: mD Stellen: gD Stellen: Gesamt: 3,56 5,26 8,81 Bei einer Rückstandsbearbeitung innerhalb von zwei Jahren ergibt sich ein entsprechend reduzierter Mehrbedarf von insgesamt rund 4,41 VZÄ. Es ist beabsichtigt, den formulierten Personalmehrbedarf im Zuge des Stellenplanverfahrens einzu- bringen, dieser umfasst: - Verstetigung der überplanmäßig eingerichteten 1,0 VZÄ für die Basissachbearbeitung, - 1,36 zusätzliche VZÄ für denselben Bereich sowie - die kurzfristig, also überplanmäßig einzurichtenden Stellen zum Abbau des bereits entstandenen Bearbeitungsrückstandes. Die Vorgaben der Finanzstabilität werden hierbei berücksichtigt werden müssen. Eine Gegenfinanzie- rung der Stellen aus den zu erwartenden Gebühren ist aufgrund des Kostendeckungsgrades von rund 34 % nicht vollständig möglich. Die dargestellten Bedarfe beziehen sich auf die gegenwärtige Gesetzeslage. Rechtsänderungen der neuen Bundesregierung beispielsweise zu den erforderlichen Aufenthaltszeiten können organisatori- sche Anpassungsbedarfe auslösen. Die Verwaltung wird hierauf agil reagieren. gez. Markus Lewe Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0132/2025 Kurzüberblick Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2023 zur Vorlage V/0657/2023, betreffend den Antrag an den Rat A-R/0040/2023 „Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürge- rungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern“, wurde die Verwaltung beauftragt den zuständigen Gremien über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens zu berichten. Dieser Aufforderung wird hiermit nachgekommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist dem Auftrag der Verwaltung nachzukommen und über die Weiterentwicklung des Einbür- gerungsverfahrens zu berichten. Finanzierung Produktgruppe: 0204 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Staatsangehörigkeitsgesetz Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Da über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens sowie die aktuelle personelle und organisatorische Situation in der Fachstelle berichtet wird, deren Auswirkungen zuvorderst die antragstellenden und einbürgeungsinteressierte Personen, also Menschen mit Einwanderungs- geschichte, betreffen, hat der Bericht Relevanz für migrationspolitische Themen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0132/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 11.03.2025 12:07