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V/0132/2025

Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens

Vorlagen 24.04.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.05.2025, TOP 4

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

21370 Zeichen

V/0132/2025 
V/0132/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   14.05.2025 Integrationsrat Bericht 
   20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   21.05.2025 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2023 zur Vorlage V/0657/2023, „Münster einbürge-
rungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen 
verbessern“, wurde die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Gremien über die Weiterentwicklung 
des Einbürgerungsverfahrens zu berichten.  
 
 
Entwicklung der Antragszahlen und Verfahrensdauer 
 
Die Zahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge blieb kontinuierlich hoch, sodass sich die Verfah-
rensdauer mittlerweile auf etwas mehr als zwei Jahre verlängert hat. Die Entwicklung der Antrags - 
und Einbürgerungszahlen der letzten Jahre wird im Folgenden tabellarisch dargestellt: 
 
Jahr: 2019 2020 2021 2022 2023 1. Quar-
tal 2024 
2024 1. Quar-
tal 2025 
Antragszahlen: 596 571 1.050 1.530 2.035 503 2.001  
 
385 
ausgehändigte  
Einbürgerungsurkunden: 
501 461 585 818 659 234 888 156 
 
Seit dem Jahr 2021 hat sich sowohl die Zahl der eingehenden Anträge sowie die Verfahrensdauer 
von zuvor etwa drei bis sechs Monaten kontinuierlich erhöht bzw. verlängert. Bis Dato sind seit 2021 
insgesamt ca. 7.000 Anträge eingegangen, von denen im selben Zeitraum ca. 3.100 Anträge positiv 
entschieden wurden. Damit sind etwa 4.000 Anträge offen. Im November 2023 befanden sich insge-
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
06.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waldeyer 
Telefon: 492-3307 
Waldeyer@stadt-
muenster.de

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V/0132/2025 
samt 3.100 Anträge in Bearbeitung. 
 
In diesem Jahr wurden im Vergleich zum 1. Quartal 2024 weniger Anträge eingereicht, dies mag auf 
eine zukünftig sinkende jährliche Antragszahl hindeuten. Bei der Hochrechnung dieser Zahl wäre al-
lerdings weiterhin mit mindestens 1.500 Anträgen in diesem Jahr zu rechnen. Eine belastbare Prog-
nose, ob bzw. auf welchem Niveau sich die Antragszahlen einpendeln werden, ist schon auf der 
Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage und angesichts möglicher Rechtsänderungen durch die 
neue Bundesregierung nicht möglich.  
 
Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) 
 
Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 haben sich wesentli-
che Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die Prüfung insbesondere den Prüfungsumfang 
bei den Einbürgerungsanträgen haben: 
 
- Ausnahmeregelungen für besondere Personengruppen (z.B. Gastarbeiter*innen) sowohl im Hin-
blick auf die sprachlichen als auch auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen wurden geschaffen. 
Im Einzelfall kann dies zu einem erhöhten Recherche- und Prüfbedarf führen.  
 
- Die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Anspruchseinbürge-
rung (§ 10 StAG) wurden erhöht, sodass von dem Grundsatz, dass der Einbürgerungsbewerber 
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inan-
spruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten 
können muss, nur noch in klar definierten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Damit „kön-
nen einzelne Personengruppen die Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht 
mehr erfüllen, auch wenn sie die erforderliche Unterhaltssicherung aufgrund von Umständen nicht 
erreichen können, die außerhalb ihrer Beeinflussungsmöglichkeiten liegen. Dies kann etwa Men-
schen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, pflegende 
Angehörige, Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig 
sein können, oder Schüler/Auszubilden de/Studierende, die, ggf. ergänzende, Leistungen nach 
dem SGB II oder SGB XII beziehen, betreffen. Für sie kann die Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 
zum Tragen kommen, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen 
haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Dies ist bei der künftigen Auslegung der 
Härtefallregelung in § 8 Absatz 2 zu berücksichtigen. Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall 
die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 2 StAG erfüllt sind, obliegt den zuständigen Behörden und 
Gerichten“ (S. 34, BT -Drucksache 20/9044 v. 01.11.2023 bzgl.- Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung StARModG).  
 
- Faktisch wirkt sich die Gesetzesänderung entsprechend der vorstehenden Ausführungen zurzeit 
noch nicht für alle Einbürgerungsbewerber in Münster aus: Eine Übergangsregelung sieht vor, 
dass die Prüfung der Anträge die bis zum 23. August 2023 gestellt worden sind, hinsichtlich der 
Voraussetzung zur Unterhaltsfähigkeit noch nach § 10 Abs. 1 S.1 Nr.3 StAG a.F. erfolgen kann. 
Bislang werden n och Anträge bearbeitet die unter diese sog. Altfallregelung fallen. Die Prüfung 
dieser Härtefälle im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG kann zukünftig aller-
dings umfangreicher sowie komplexer ausfallen und daher bei der Sachbearbeitung mehr Zei t 
beanspruchen. 
 
- Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, wurde eine „Turbo-Einbürgerung“ nach 
bereits drei Jahren möglich. Das sollte zum Beispiel gelten, wenn Personen im Job herausragen-
de Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den 
Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können. Dieses Instrument 
spielte in der praktischen Fallbearbeitung keine Rolle: Einbürgerungsbewerber verfügten und ver-
fügen in der Regel über die reg elmäßige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Vor diesem Hinter-
grund dürfte die nunmehr beabsichtigte Abschaffung derselben Regelung ebenso wenig Praxisre-
levanz besitzen.

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V/0132/2025 
Dadurch, dass Antragstellende ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen, be-
vor sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, konnten im letzten Jahr viele Einbürge-
rungsanträge weiterbearbeitet werden, bei denen das Verfahren bis zur Entlassung ausgesetzt wer-
den musste. Die Einbürgerungszusicherung hierfür war zwei Jahre lang gültig, da die Austrittsverfah-
ren teils ebenfalls eine lange Zeit in Anspruch nahmen.  
 
Der neue Grundsatz der Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung sowie die Verkürzung 
der erforderlichen Aufenthaltszeit von grundsätzlich acht auf fünf Jahre, können für viele Antragstel-
lende außerdem die Motivation zur Antragstellung geboten haben sowie zukünftig bieten. Dies könnte 
zu jährlich weiterhin kontinuierlich hohen Antragszahlen führen. Der Grund für die Antragstellung wird 
allerdings nicht statistisch erfasst: Die Reduzierung auf einen singulären Grund dürfte der Lebens-
wirklichkeit und Komplexität einer solchen Motivation nicht gerecht werden. 
 
Insgesamt ist durch die veränderte Rechtslage auch die Anwendung des Gesetzes komplexer gewor-
den. Bisher gefestigte Rechtsprechung, kann teils nicht mehr angewandt werden.  
 
 
Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens  
 
Die im Rahmen der Beschlussvorlage geschilderten Verfahrensoptimierungen haben sich bewährt 
und werden weiterentwickelt. 
 
Die Vernetzung der Staatsangehörigkeitsbehörde mit anderen städtischen Bereichen wie dem Stan-
desamt und dem Amt für Migration und Integration, sowie extern mit anderen größeren Staatsange-
hörigkeitsbehörden wird weiterhin stetig vorangetrieben. Ziel ist dabei zum einen die Sachbearbeitung 
durch einen in quantitativer und qualitativer Hinsicht größtmöglichen Wissensstand zu vereinfachen 
und durch eine einheitliche Rechtsanwendung das Vertrauen der (potenziellen) Antragstellenden in 
die Verwaltung zu stärken. Zum anderen können Problematiken im Zusammenhang mit den differen-
ten Lebenswirklichkeiten der Antragstellenden aus der Praxis den übergeordneten Behörden geschil-
dert werden, um so ggf. mittelbar Einfluss auf Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu nehmen. Der 
letzte bundesweite Austausch der Einbürgerungsbehörden mit dem Bundesinnenministerium und die 
erstmalige Teilnahme der Stadt Münster an dieser hat im September 2024 sattgefunden. Der nächste 
Austausch wird Ende Juni 2025 stattfinden, die erneute Teilnahme ist bereits geplant.  
 
Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements unterstützt die Staatsangehörigkeitsbehörde 
durch regelmäßige Austauschtreffen die Arbeit der Migrationsberatungsstellen z.B. von Wohlfahrts-
verbänden oder Migrantenselbstorganisationen. Di e Mitarbeitenden werden im Rahmen des Pro-
gramms regelmäßig auch im Bereich der interkulturellen Kompetenz z.B. durch entsprechende Semi-
nare geschult. 
 
Die Umstellung auf ein schriftliches Antragsverfahren ist mittlerweile etabliert. Zuvor sollte der Antrag 
möglichst persönlich und nach vorheriger obligatorischer Beratung gestellt werden, was aufgrund 
beschränkter Terminkapazitäten zu langen Wartezeiten geführt hat. Durch das neue Verfahren entfällt 
die Wartezeit für einen Termin zur Antragstellung.  
 
Die Beratung der (potentiellen) Einbürgerungsbewerber findet vornehmlich durch die monatliche In-
formationsveranstaltung mit 30 Plätzen und in Einzelfällen per E -Mail oder telefonisch statt. Die 
dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten werden für die Sachbearbeitung genutzt.  
 
Die Einführung des Online-Antrags ist in Bearbeitung, die Inbetriebnahme ist für die kommenden Mo-
nate geplant. Die Einführung der allgemeinen E -Akte im Amt für Bürger - und Ratsservice ist für 
Sommer 2025 geplant. Hierdurch sind weitere positive Effekte zu erwarten. 
 
Für die darüberhinausgehende Entwicklung neuer Konzepte z.B. zur Verbesserung des Beratungs - 
und Informationsangebots im Sinne der im Antrag an den Rat genannten Optimierungsansätze, stan-
den mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen keine ausreichenden Kapazitäten

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V/0132/2025 
zur Verfügung. 
 
Organisationsstruktur und personelle Situation 
 
Das Sachgebiet Einbürgerungen/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist organisatorisch in der 
Fachstelle 33.13 Einbürgerungen / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Wahlen und Abstimmun-
gen im Amt für Bürger- und Ratsservice (33) verortet. 
 
Seit November 2023 wurde die Personalsituation durch die zumindest temporäre Bereitstellung von 
insgesamt 4,0 VZÄ verbessert, die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: 
 
Im November 2023 (siehe V/0657/2023) stellte sich die Personalsituation wie folgt dar: 
 
Funktion Stellenanzahl Stellenbesetzung Eingeschränkte  
Verfügbarkeit 
Fachstellenleitung 1,0 1,0  
Erste Sachbearbeitung 1,0 1,0  
Sachbearbeitung 2,0 1,62  
Förderstelle NRW 1,0 1,0 bis 31.03.2025 
Maßnahme SGB III 
(Keine Planstelle) 0,5 0,5 bis 30.09.2025 
Summe: 5,5 5,12  
 
Seitdem wurde die Personalsituation durch die zumindest temporäre Bereitstellung von insgesamt 4,0 
VZÄ verbessert, die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: 
 
Funktion Stellenanzahl Stellenbeset-
zung aktuell 
Stellenbe-
setzung ab 
Juni 2025 
Bemerkungen 
Fachstellenleitung  1,0 VZÄ 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ  
Erste Sachbearbei-
tung Einbürgerung 
und Wahlen 
1,0 VZÄ 0,91 VZÄ 0,91 VZÄ 50% der Arbeitskapazität 
entfallen für Tätigkeiten im 
Bereich Wahlen. 
Sachbearbeitung 4,0 VZÄ  2,62 VZÄ 3,62 VZÄ 
 
0,32 VZÄ sind für die Fi-
nanzierung der Förderstel-
le NRW gesperrt 
Förderstelle NRW 
(KIM) 
1,0 VZÄ üp 0,5 VZÄ 1,0 VZÄ 
 
Überplanmäßig eingerich-
tet bis zum 31.03.2026; 
Sachbearbeitung 
Wahlen und Ein-
bürgerung 
1,0 VZÄ üp 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ Überplanmäßig eingerich-
tet bis zum 31.03.2026; 
50% der Arbeitskapazität 
entfallen für Tätigkeiten im 
Bereich Wahlen. 
 
Basissachbearbei-
tung Einbürgerung 
1,0 VZÄ üp 0,90 VZÄ 0,90 VZÄ Überplanmäßig eingerich-
tet bis zum 31.03.2026. 
Summe: 9,0 VZÄ 6,43 VZÄ 8,43 VZÄ 
  
Zwei Stellen konnten noch in 2023 eingerichtet werden. Die weiteren zwei Stellen folgten im Jahr

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V/0132/2025 
2024. Aufgrund von Problemen bei der Personalgewinnung und zudem auftretender Personalfluktua-
tion waren diese Stellen zeitweilig in unterschiedlichen Zeiträumen teilweise nicht besetzt. Mittlerweile 
hat sich die Personalgewinnungssituation leicht entspannt, so dass sich jetzt kurzfristig die vollständi-
ge Besetzung der zur Verfügung stehenden Stellen erreichen lassen wird. 
 
Hinsichtlich der Prozessteuerung im Sachgebiet konnte nunmehr zusätzlich eine erste Verbesserung 
durch die zunächst überplanmäßige Einrichtung einer Stelle als Basissachbearbeitung in der Lauf-
bahngruppe 1 (2. Einstiegsamt) zur Unterstützung erzielt werden. 
Durch diese Maßnahme wurde der Ansatz für eine in anderen Bereichen der Stadtverwaltung bereits 
etablierte Organisationsstruktur geschaffen, um eine effizientere Sachbearbeitung zu gewährleisten. 
Die Basissachbearbeitung soll die Sachbearbeitung zunächst durch Zuarbeiten, wie z.B. die Erfas-
sung von Anträgen, Bearbeitung eingehender Post und die Abwicklung der Kommunikation mit den 
Antragstellenden, unterstützen und zukünftig auch die abschließende Bearbeitung einfach gelagerter 
Sachverhalte übernehmen. Letzteres könnte zukünftig eine Priorisierung von Fällen anhand von Voll-
ständigkeit der Unterlagen sowie Offensichtlichkeit der Erfüllung der Voraussetzung ermöglichen, was 
wiederum zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen könnte. 
 
Mit der Organisationsverfügung (33.13.02 Wahlen, u.a. Einrichtung Springer Stelle Walen sowie IT -
Koordination Walen und Einbürgerung, Personalbedarfe Einbürgerung) vom 09.10.2024 wurden in 
der Fachstelle im Jahr 2024 zwei neue Stellen zunächst überplanmäßig bis zum 31.03.2026 einge-
richtet.  
Es handelt sich dabei zum einen um die zuvor beschriebene Stelle in der Basissachbearbeitung. Die 
weitere Stelle wurde als „Springerstelle“ für die Sachgebiete Wahlen und Einbürgeru ng eingerichtet. 
Die Stellenbeschreibung sieht hier wie auch für die 1. Sachbearbeiter-Stelle, vor, dass bei anstehen-
den Wahlen hauptsächlich Aufgaben zur Vorbereitung der Wahl übernommen werden. Ziel war dabei 
mit den knappen Personalressourcen auch den P ersonalbedarf im Sachgebiet Wahlen und Abstim-
mungen zu bedienen und Synergien zwischen den beiden Sachgebieten zu nutzen. In Summe stehen 
damit insgesamt 1,0 VZÄ der mit dieser Organisationsverfügung eingerichteten Stellen nicht für den 
Bereich Einbürgerung zur Verfügung.  
 
Die Vorbereitung der Bundestagswahl 2025 hatte aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen unvorher-
gesehen bereits ab November 2024 das in dieser Zeit eigentlich noch für den Bereich Einbürgerung 
vorgesehene Personal gebunden. Für die Vorbereitung der Kommunalwahl am 14.09.2025 und eine 
sich möglicherweise anschließende Stichwahl am 28.09.25 wird sich dies planmäßig wiederholen. 
Diese Priorisierung zugunsten der Organisation und Durchführung der Wahlen ist alternativlos.  
 
Zusätzlich zu dem planm äßig eingesetzten Personal werden im Sachgebiet Einbürgerun-
gen/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten fortlaufend Dualstudierende der Stadt Münster zum in 
mehrmonatigen Praxisabschnitten ausgebildet. Die Dauer ermöglicht im Verlauf des Studienab-
schnitts zunehmend die auch eigenständige Sachbearbeitung. Der Einsatz der Dualstudierenden er-
öffnet zudem die Möglichkeit, potenziell neue Mitarbeitende einerseits für die Aufgaben im Sachgebiet 
zu gewinnen und andererseits bereits vor Stellenantritt einzuarbeiten. In diesem Jahr werden zwei der 
Stellen in diesem Sinne besetzt. 
 
Auswirkungen und Ausblick  
 
Insbesondere die geschilderte Verfahrensdauer wird den Interessen der antragstellenden und einbür-
gerungsinteressierten Personen in keiner Weise gerecht. Die Situation  ist deutschlandweit in vielen 
Kommunen ähnlich oder gar noch angespannter, so lassen etwa die Einbürgerungsbehörden anderer 
Städte die Antragstellung nur in begrenztem Maß zu, sodass z.B. bei der Stadt Köln zurzeit etwa 
8.000 Menschen auf einen Termin für  die Antragstellung warten 
(https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/termin-einbuergung-auslaenderamt-wartezeit-100.html). 
Auch bei der Stadt Lei pzig liegt die Wartezeit bei etwa drei Jahren ( https://www.gruene-fraktion-
sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2025/einbuergerungen-in-leipzig-dauern-zu-lange-
buendnisgruene-so-verlieren-wir-wissenschaftlerinnen-und-fachkraefte/).

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V/0132/2025 
Solche Maßnahmen mögen dazu beitragen, der Arbeitsbelastung für die Mitarbeiten den in den Be-
hörden zu begegnen, sind jedoch mit Blick auf die berechtigten Interessen der Einbürgerungsbewer-
ber nicht geeignet, der Situation angemessen zu begegnen. 
 
Das Serviceangebot ist insbesondere im Bereich der Beratung und persönlichen Kommunikation rund 
um das Antragsverfahren nicht zufriedenstellend. Die lange Verfahrensdauer bringt zudem Rechtsun-
sicherheit mit, sowohl in Bezug auf sich ändernde Lebensverhältnisse als auch mit Blick auf etwaige 
Gesetzesänderungen.  
   
Die lange Verfahrensdauer sorgt zudem auch für mehr Arbeitsvolumen durch Nachfragen zum Ver-
fahrensstand.  
 
Die Anzahl der eingereichten Untätigkeitsklagen steigt spürbar an. Aktuell sind 14 Untätigkeitsklagen 
anhängig. Neben dem Bearbeitungsaufwand ist hiermit auch eine finanzielle Belastung verbunden, da 
die Kostenlast regelmäßig zu Lasten der Behörde ergeht. Eine Entscheidung der hiesigen Verwal-
tungsgerichte, die die Situation der Behörde anerkennt, ist bislang nicht ergangen. Bundesweit gibt es 
Rechtsprechung, die vielmehr klarstellt, dass die Situation nicht mehr einer „unvorhergesehenen An-
tragsflut“ geschuldet, sondern mittlerweile organisatorisch begründet ist.  
Überzeugende Ansätze zur Vermeidung weiterer Untätigkeitsklagen sowie Begründungen für die lan-
ge Verfahrensdauer lassen sich mit der andauernd langen bzw. stetig fortschreitenden Verfahrens-
dauer zunehmend schwerer und in absehbarer Zeit gar nicht mehr finden.  
 
Ein erster Lösungsansatz wurde mit der o.g. Organisationsverfügung vom 09.10.2024 bereits gefun-
den. Damit verbunden war auch der Auftrag, den weiteren Personalbedarf zu formulieren. Auf dieser 
Grundlage wurde der Stellenbedarf unter Berücksichtigung der zu schaffenden Aufgabenteilung 
(Haupt- und Basissachbearbeitung) wie folgt neu berechnet:  
 
Jährlicher Stellenbedarf 
Stellenbedarf = Arbeitsvolumen in Jahresarbeitszeitminuten (JAM)  
÷ Arbeitskapazität in JAM 
  
   
Arbeitsvolumen 
in JAM: 
JAM Laufbahngruppe 1, 
2. Einstiegsamt: 
(ehemals mittlerer Dienst - mD) 
JAM Laufbahngruppe 2,  
1. Einstiegsamt: 
(ehemals gehobener Dienst – gD) Gesamt: 
207.753,70  342.768,26  515.316,96  
  
   Arbeitskapazität je VZÄ bei Ø 40h/Woche in JAM: 88.020 
  
   
Stellenbedarf in 
VZÄ: 
 mD Stellen:  gD Stellen: Gesamt: 
2,36 3,89 6,25    
 
Für die optimierte Bearbeitungsweise, insbesondere die Aufteilung der Sachverhalte je nach Komple-
xität auf die (neue) Basissachbearbeitung und die Sachbearbeitung im gehobenen Dienst, werden 
demnach dauerhaft 2,36 VZÄ für die Basissachbearbeitung benötigt. Die Verstetigung der zunächst 
überplanmäßig eingerichteten Stelle (1 VZÄ), wird über das Stellenplanverfahren durch das Fachamt 
veranlasst. Zusätzlich müssten nach dieser Berechnung Stellen im Umfang von 1,36 VZÄ dauerhaft 
eigerichtet werden.  
 
Auch ein Personalmehrbedarf für den Abbau der Rückstände wurde im Rahmen der Organisations-
verfügung intern bereits formuliert. Die Überprüfung des Stellenbedarfs für den Abbau der zuvor er-
wähnten 4.000 offenen Anträge innerhalb eines Jahres (ohne Berücksichtigung von Recruiting- und 
Einarbeitungszeiten) ergab folgendes: 
 
Stellenbedarf für den Abbau der Rückstände innerhalb eines Jahres 
Stellenbedarf = Arbeitsvolumen in Jahresarbeitszeitminuten (JAM)

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V/0132/2025 
÷ Arbeitskapazität in JAM 
  
   
Arbeitsvolumen 
in JAM: 
JAM Laufbahngruppe 1, 
2. Einstiegsamt: 
(ehemals mittlerer Dienst - mD) 
JAM Laufbahngruppe 2,  
1. Einstiegsamt: 
(ehemals gehobener Dienst – gD) Gesamt: 
313.030,92 462.648,55        775.679,48 
  
 
  Arbeitskapazität je VZÄ bei  Ø 40h/Woche in JAM:             88.020 
  
 
  
Stellenbedarf in 
VZÄ: 
 mD Stellen:  gD Stellen: Gesamt: 
3,56 5,26 8,81    
 
Bei einer Rückstandsbearbeitung innerhalb von zwei Jahren ergibt sich ein entsprechend reduzierter 
Mehrbedarf von insgesamt rund 4,41 VZÄ. 
 
Es ist beabsichtigt, den formulierten Personalmehrbedarf im Zuge des Stellenplanverfahrens einzu-
bringen, dieser umfasst:  
 
- Verstetigung der überplanmäßig eingerichteten 1,0 VZÄ für die Basissachbearbeitung, 
- 1,36 zusätzliche VZÄ für denselben Bereich sowie 
- die kurzfristig, also überplanmäßig einzurichtenden Stellen zum Abbau des bereits entstandenen 
Bearbeitungsrückstandes. 
 
Die Vorgaben der Finanzstabilität werden hierbei berücksichtigt werden müssen. Eine Gegenfinanzie-
rung der Stellen aus den zu erwartenden Gebühren ist aufgrund des Kostendeckungsgrades von rund 
34 % nicht vollständig möglich. 
 
Die dargestellten Bedarfe beziehen sich auf die gegenwärtige Gesetzeslage. Rechtsänderungen der 
neuen Bundesregierung beispielsweise zu den erforderlichen Aufenthaltszeiten können organisatori-
sche Anpassungsbedarfe auslösen. Die Verwaltung wird hierauf agil reagieren.   
  
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1689 Zeichen

Anlage A zur V/0132/2025 
Kurzüberblick 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2023 zur Vorlage V/0657/2023, betreffend den 
Antrag an den Rat A-R/0040/2023 „Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürge-
rungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern“, wurde die Verwaltung 
beauftragt den zuständigen Gremien über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens zu 
berichten. Dieser Aufforderung wird hiermit nachgekommen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist dem Auftrag der Verwaltung nachzukommen und über die Weiterentwicklung des Einbür-
gerungsverfahrens zu berichten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0204 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Staatsangehörigkeitsgesetz 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Da über die Weiterentwicklung des Einbürgerungsverfahrens sowie die aktuelle personelle und 
organisatorische Situation in der Fachstelle berichtet wird, deren Auswirkungen zuvorderst die 
antragstellenden und einbürgeungsinteressierte Personen, also Menschen mit Einwanderungs-
geschichte, betreffen, hat der Bericht Relevanz für migrationspolitische Themen.

Beratungsverlauf (4)

13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2025 Integrationsrat
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0132/2025
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2025
Erstellt
11.03.2025 12:07