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V/0554/2010

22. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 536 - Aufstellungsbeschluss

Vorlagen 26.07.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 23.1.1

V-0554-2010-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0554-2010-Anlage-Plangebiet

241 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0554/2010 
22. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 536 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Plangebiet Maßstab 1:10000 
ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

5301 Zeichen

V/0554/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil 
Mecklenbeck im Bereich Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp zu ändern. 
 
2. Für den Bereich zwischen Weseler Straße,  Meckmannweg und Schwarzer Kamp ist gemäß § 2 
(1) BauGB ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 226, Flurstücke 152, 234, 235, 393, 483, 503, 507, 604, 647-649, 
652, 682, 683, Teil des Flurstücks 636. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Änderung bzw. 
Aufstellung der Bauleitpläne keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der Bereich nördlich der Weseler Straße zwischen Meckmannweg und Schwarzer Kamp soll zu 
einem Wohngebiet entwickelt werden. Das Gebiet war über Jahrzehnte durch ein Nebeneinander 
von gewerblichen Nutzungen, dem Kraftfahrzeughandel und –service sowie der Wäscherei, dem 
Sportplatz des 1. FC Mecklenbeck und den Obdachlosenunterkünften entlang des Meckmannwe-
ges und am Ende der Straße „Schwarzer Kamp“ geprägt.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0554/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0554/2010 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 136 „Heroldstraße, Meckmannweg, Schwarzer Kamp, We-
seler Straße“ setzt für den Bereich Gewerbegebietsflächen, Wohngebiete und Sportflächen fest. 
Weitreichende Veränderungen sind Anlass für die Änderung des geltenden Planungsrechtes.  
Die Verlagerung des Sportplatzes zur Sportanlage Egelshove hat bereits im Jahr 2004 stattgefun-
den. Bis auf das Vereinshaus wird die Fläche nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzt.  
Im Jahr 2007 wurden die Geschosswohnungsbauten entlang des Meckmannweges und der Straße 
„Schwarzer Kamp“ mit Ausnahme von zwei Gebäuden abgerissen. Insgesamt stehen somit ca. 3,5 
ha städtischer Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als Zielsetzung hierfür kommt auf-
grund der starken Prägung durch das Umfeld mit seiner ausschließlichen Wohnnutzung, überwie-
gende Reihenhausbebauung östlich des Meckmannweges, Doppelhausbebauung nördlich der 
Straße „Schwarzer Kamp“, nur eine Wohnnutzung in Betracht.  
Anfang 2010 hat sich die Firma Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den Firmen-
standort am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Albersloher Weg aufgeben 
wird. Die Verlagerung soll 2012 abgeschlossen sein. Am Meckmannweg soll keine weitere ge-
werbliche Nutzung stattfinden. Beresa strebt dort eine Umstrukturierung zu einem Wohngebiet an 
und hat daher die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes beantragt. Aus stadtstruktureller 
Sicht werden dadurch die Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal ergänzt und ein zusam-
menhängendes Wohngebiet bis zum Waldbereich an der Weseler Straße von ca. 7,5 ha Größe in 
städtebaulich integrierter Lage ermöglicht.  
Das Plangebiet umfasst auch die Flächen der vorhandenen Wäscherei und der Obdachlosenun-
terkünfte westlich des Firmenstandortes. Nach M öglichkeit soll der Wäschereistandort in die Um-
strukturierungsplanungen einbezogen werden. Die Stadt klärt zurzeit die Mitwirkungsbereitschaft 
des Eigentümers. Für den Fall, dass die Wäscherei doch am Standort bleiben wird, müssen ent-
sprechende Vorkehrungen zur Abgrenzung der Wohnbebauung von dem Gewerbestandort im Be-
bauungsplan getroffen werden. Für den Bereich der Obdachlosenunterkünfte plant die Stadt zur-
zeit keine Umstrukturierung. Dennoch sollen die Flächen in den Gesamtbereich des Wohngebietes 
entlang des Waldstreifens einbezogen werden.  
Für das Plangebiet wird ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb vorbereitet, mit der Zielset-
zung hier ein attraktives Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Lebensstile zu reali-
sieren. Das Ergebnis soll zur Grundlage für den Bebauungsplan gemacht werden.  
Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 136 
„Heroldstraße, Meckmannweg, Schwarzer Kamp, Weseler Straße“. Nach seiner Rechtskraft tritt er 
in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes.  
Die Realisierung der vorstehenden Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauungs-
planes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorschlag 1).  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 19.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 23.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 536 (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Albersloher Weg
  • Egelshove

Bebauungsplan Nr. 536

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0554/2010
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37