Mandari Insight

V/0363/2025

Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung“ - Welcome Desk

Vorlagen 20.05.2025

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 A-R/0052/2022

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Ansehen

Anlage 1 A-R/0034/2022

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Ansehen

Anlage A

2573 Zeichen

Anlage A zur V/0363/2025 
Kurzüberblick 
Mit den Anträgen an den Rat A-R/0034/2022 („International Welcome Desk“) und A-R/0052/2022 
(„Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten“) wurden Beratungs- 
und Servicestrukturen zur Gewinnung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften angeregt. Auf 
Grund des Beschlusses des Haushaltsbegleitantrages „International Professionals 
Office/Welcome Desk“ wurden eine Stelle eingerichtet. Die Vorlage beschreibt die Herausforde-
rungen für ausländische Fachkräfte sowie Arbeitgebende und den konkreten Beratungs-
/Verweisansatz mit der Besetzung der Stelle. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
Zudem beschreibt die Vorlage Maßnahmen zu einigen Leit- und Teilzielen des Migrationsleitbil-
des 
2025 - 2030, insbesondere für das übergreifende Handlungsfeld „Überwindung von Rassismus 
und Diskriminierungssensibilität“ sowie im Schwerpunkt-Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das Teilhabe- und Integrations-
gesetz NRW sowie der Ratsbeschluss zum Migrationsleitbild 2025 - 2030 der Stadt Münster 
(V/0056/2025). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage zielt auf Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung/-integration, Adressat*innen sind Ar-
beitnehmende und Unternehmen. Die Beratungsstelle soll den gesamten Arbeitsmarkt und alle 
Diskriminierungsformen berücksichtigen, so dass die Vorlage ebenfalls Relevanz für die Gleich-
stellung, Demografie und Inklusion hat.

Beschlussvorlage

22058 Zeichen

V/0363/2025 
V/0363/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung„ - 
Welcome Desk 
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0034/2022 „International Welcome Desk“ 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt  
  Nr. A-R/0052/2022 „Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster schafft einen zentralen „Welcome Desk“, der im Handlungsfeld der Fach-
kräftegewinnung Beratungs- und Informationsstrukturen für Arbeitgeber*innen und Arbeitneh-
mer*innen vor und nach Zuwanderungen bereitstellt.  
 
2. Die Anträge an den Rat A-R/0034/2022 und A-R/0052/2022 (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) 
sind hiermit erledigt. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung  Jahr Betrag (€) Bemerkungen  
Produktgruppe 0116 Migrations- und 
Integrationsmanagement     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 26.000 
Besetzung ab 1.9.2025 
mit 0,5 VZÄ E09c und 0,5 
VZÄ S12 
 
Amt für Migration und 
Integration 
 
13.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Sonntag 
Telefon: 492-3600 
SonntagHelga@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0363/2025 
   2026 ff 77.990  
 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 2025 3.233 Sachkosten Arbeitsplatz  
   2026 ff 9.700 Sachkosten Arbeitsplatz  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Frage der Fachkräftegewinnung ist eine zentrale Herausforderung für den Querschnittsbereich 
von Wirtschafts -, Arbeits(markt-) und Migrations- bzw. Integrationspolitik. Unter dem Begriff „Fach-
kräfteeinwanderung“ bündeln sich auf unterschiedlichen Ebenen verschiedene Maßnahmen, Ideen 
und Herausforderungen, die das Ziel haben, dem in nahezu allen Branchen der Wirtschaft bestehen-
den Fachkräftemangel zu begegnen. Zuweilen weniger im Fokus steht die Perspektive auf die Ge-
winnung von bereits in Deutschland lebenden potenziellen Fachkräften. Umfassende zielführende 
Konzepte und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung erfordern offenbar die Kombination und Bünde-
lung beider Perspektiven und daraus resultierender Anstrengungen. 
 
Dazu hat die Verwaltung im Fachaustausch mit Mitgliedern des Kompetenznetzwerks Zukunftssiche-
rung Münster sowie mit weiteren internen und externen Akteur*innen wesentliche Rahmenbedingun-
gen und Daten zusammengestellt: 
 
1. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die bereits in Münster leben 
 
In Münster leben rd. 80.000 Menschen mit internationaler Familiengeschichte, davon haben rd. 
41.250 eine nicht -deutsche Staatsangehöri gkeit, davon sind rd. 12.350 Menschen EU -
Bürger*innen und rd. 29.000 bedürfen eines Aufenthaltstitels, der in aktuell rd. 6.200 Fällen unbe-
fristet erteilt ist (Niederlassungserlaubnis). 
 
Im Migrationsleitbild 2025 - 2030 der Stadt Münster (V/0056/2025) sind Ziele für die Verbesserung 
der Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte formuliert. Das Schwerpunkt-
Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ versteht die Integration in den Arbeitsmarkt als gesamtge-
sellschaftliche Aufgabe, getragen von i nterkultureller Öffnung und gezielten Kooperationen der 
verschiedensten Beratungsstellen und Unterstützungssysteme. Zusammen mit weiteren Leit- und 
Teilzielen zu dem Handlungsfeld ergibt sich ein deutlicher Handlungsauftrag für alle verantwortli-
chen Akteur*innen in Verwaltung und Stadtgesellschaft. Der Welcome Desk ist ein Baustein zur 
Verbesserung der Teilhabechancen. 
 
Seit 2021 nimmt die Stadt Münster am Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement 
NRW teil (V/0409/2021), um die Teilhabechancen von Menschen mit internationaler Familienge-
schichte weiter zu verbessern. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine besondere Herausforde-
rung. Die Fallarbeit mit den Klient*innen im Case Management zeigt insbesondere (bürokratische) 
Hürden zu Aufenthalt und Berufszugang, z. B. bezüglich Visum, Aufenthalt, Anerkennung auslän-
discher Dokumente und Qualifikationen, Spracherwerb einschließlich Fachsprache und Diskrimi-
nierung. Ein starker Bedarf an der Weiterentwicklung und Vernetzung von Verwaltungsstrukturen 
ist deutlich erkennbar – hier kann der Welcome Desk besonders die dringlichen Anliegen aufzei-
gen. 
 
Ähnliche Erfahrungen konnten in der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s/Durchstarten in Aus-
bildung und Arbeit“ gewonnen werden: Im Durchführungszeitraum Oktober 2020 bis Juni 2023 lag 
der Fokus auf der Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen mit unsicherer Bleibeperspektive. 
Die Erfolgsfaktoren waren auch hier die individuelle Beratung und Unterstützung der Menschen 
sowie die Kooperation der verantwortlichen Akteur*innen und Verzahnung der unterschiedlichen 
Maßnahmen.

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V/0363/2025 
Das Integrationsmonitoring 2020/21 zeigt Chancen und Herausforderungen zur Beschäftigung. 
Danach haben 23,4 % (40.000 Personen) aller Erwerbstätigen in Münster eine Migrationsvorge-
schichte, davon sind 19. 000 weiblich und 21.000 männlich. Gegenüber dem Jahr 2016 liegt eine 
Steigerung der Beschäftigungsquote um 13,4 % vor, während die Gesamtzahl der Erwerbstätigen 
jedoch im gleichen Zeitraum lediglich um 5,4 % gestiegen ist. Hier lohnt sich ein Blick auf die wei-
teren Daten. 
 
 Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte steht der Großteil der erwerbstätigen Bevöl-
kerung in Münster in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Allerdings ist unter der 
erwerbstätigen Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte weiterhin der Anteil an 
befristeten Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne 
Migrationsvorgeschichte (22,5 % zu 15,3 %). 
 
 Auch bezogen auf die Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäf-
tigten wird im Integrationsmonitoring sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb des Mittelwertes der Gesamtbev ölkerung liegt 
(2.334 € zu 3.680 € Bruttomonatsentgelt im Jahr 2020). 
 
 Aus den Daten zur Arbeitslosigkeit ist zu entnehmen, dass der Anteil der Arbeitslosen oh-
ne deutsche Staatsangehörigkeit bis 2019 stetig angestiegen ist, seitdem verbleibt ihr An-
teil konstant bei knapp 29 %. Demgegenüber war der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rück-
läufig.  
 
 Im September 2024 hatten von den beim Jobcenter arbeitslos gemeldeten und im Leis-
tungsbezug stehenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte 74,7 % keine Berufsausbil-
dung (ohne abgeschlossene Ber ufsausbildung/ keine Angabe zur abgeschlossenen Be-
rufsausbildung) und 51,7 % waren ohne Schulabschluss (kein Abschluss/ keine Angabe 
zum Schulabschluss). 
 
Bundesweite Studien zeigen, dass im Durchschnitt rd. 54 % der Geflüchteten, die 2015 nach 
Deutschland gekommen sind, erwerbstätig sind; mit dem weiteren Zeitverlauf steigt die Quote. 70 
% davon sind als Fachkräfte beschäftigt. Gravierend ist der Unterschied in der geschlechterbezo-
genen Beschäftigungsquote: diese liegt bei Frauen bei nur 23 %, bei Männern dagegen bei 67 %. 
Ursachen liegen u.a. im fehlenden Angebot der Kinderbetreuung und in einer unzureichenden Be-
rufserfahrung. 
 
Hinzu kommt, dass eine nicht schätzbare Zahl von Menschen, die weder beim Jobcenter noch bei 
der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und daher mit ihrer beruflichen Qualifikation statistisch 
nicht erfasst sind, trotz ihres qualifizierten Berufs- oder Studienabschlusses in der Heimat hier in 
Deutschland nicht Fuß fassen kann und sich in geringer qualifizierte Jobs orientieren muss.  Es 
gilt, diese Menschen zu stärken und weiterzubilden, um bereits existierende Potenziale zu nutzen. 
Dazu soll der Welcome Desk einen niedrigschwelligen Zugang für verschiedene Fragen bieten. 
 
 
2. Anerkennung von Berufsabschlüssen 
 
Ob und ggf. welche Art von  Anerkennung des Berufs- oder Studienabschlusses erforderlich oder 
wünschenswert ist, orientiert sich an der angestrebten Beschäftigung. Für die Zuwanderung wird 
unterschieden in reglementierte und nicht reglementierte Berufe. Die auf dem Papier bestehende 
Qualifikation muss sich jedoch auch in der Wirklichkeit des jeweiligen Jobs bewähren: oftmals 
zeigt sich dies erst während der ersten Zeit nach der Arbeitsaufnahme. Die neuen aufenthalts-
rechtlichen Möglichkeiten der Probebeschäftigung tragen dem Rechnung, kommen allerdings vor-
rangig Personen zugute, die bereits im Bundesgebiet sind.

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V/0363/2025 
Zuständig für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Abschlüssen sind verschiedene Behörden 
wie z.B. die Bezirksregierung. Arbeitgebende und Kammern beklagen eine lange Verfahrensdau-
er. Gerade bei sogenannten Defizitbescheiden bzw. Zwischenbescheiden zum Zwecke der Quali-
fizierung und Anerkennung von Berufsabschlüssen kommt es dadurch zum Ablauf des erteilten 
Visums und zu verspäteten Starts der Schulungen in Münster. Wenige Bildungsträger sind zertifi-
ziert, so dass die Agentur für Arbeit die Kosten für die Anerkennung nicht übernehmen kann. Die 
Finanzierung liegt dann bei den Arbeitgebenden und ist oft nicht leistbar. 
 
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerk ennung im Ausland erworbener 
Berufsqualifikationen“ wurde ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleich-
wertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsab-
schluss bei rund 600 Berufen, die in Zustä ndigkeit des Bundes liegen, eingeführt. Der Welcome 
Desk wird eine Hilfestellung geben, an wen sich die Betreffenden direkt wenden können. 
 
3. Sprachkenntnisse 
 
Die für ein Visum nachzuweisenden Sprachkenntnisse orientieren sich am jeweiligen Visum. Ar-
beitgebende beklagen lange Wartezeiten für offizielle Sprachprüfungen sowie einen großen finan-
ziellen und bürokratischen Aufwand z.B. bezüglich der Finanzierung der Sprachkurse im Aus- o-
der Inland. 
 
Unabhängig von der Frage, ob ein bestimmtes Sprachniveau für die Einreise erforderlich ist, hel-
fen deutsche Sprachkenntnisse bei der Integration im Betrieb und in das gesellschaftliche Leben 
in Deutschland. 
 
Einen Deutschkurs berufsbegleitend zu besuchen ist aufgrund der Kurszeiten – vornehmlich von 
8 bis 13 U hr – oftmals nicht möglich. Zudem sind Sprachkurse zu wenig auf die berufsspezifi-
schen Bedürfnisse der Fachkraft abgestimmt. Eine Fachkraft im Handwerk hat andere sprachliche 
Anforderungen als eine Fachkraft im Gastgewerbe. Zudem wird bei der Planung bisher kaum be-
rücksichtigt, wie die Care -Aufgaben und weitere familiäre Anforderungen mit den Angeboten ver-
einbar sind. Der Welcome Desk kann aus der Beratungstätigkeit heraus eine Bündelungsfunktion 
übernehmen und ggfs. Lösungsoptionen anstoßen. 
 
4. Kinderbetreuung und Wohnungssuche 
 
Begrenzte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind besonde-
re Herausforderungen für ausländische Fachkräfte, die ihre Familie mitbringen möchten. Für be-
reits in Deutschland lebende migrantische Eltern mit K indern schränken die Kinderbetreuungs-
möglichkeiten eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierungsmaßnahme häufig ein. 
 
Die Möglichkeiten der Verwaltung und die in Münster besonders starken Restriktionen in den bei-
den Handlungsfeldern sind hinlänglich bekannt. G leichwohl besteht ein Informations - und Bera-
tungsbedarf gerade für ausländische Fachkräfte, den der Welcome Desk abdecken wird. 
 
5. Boarding 
 
Die Plattform „Make it in Germany“ (URL: https://www.make -it-in-germany.com/de/) der Bundes-
regierung bietet vielfältige Informationen über das Leben in Deutschland für Zugewanderte, von 
der Wohnungssuche über Schulsystem/Bildung, Führerschein, Sprache, Einteilung in Bundeslän-
der und viele andere Themen. Die Informationen sind digital; eine standortbezogene Einzelfallbe-
ratung gibt es nicht.

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V/0363/2025 
Sowohl Arbeitgebende als auch Kammern stellen fest, dass Fachkräfte, die nach Deutschland 
einreisen möchten, oftmals unzureichend über die Infrastruktur informiert sind. Sie haben teils „gu-
te Jobs“ aufgegeben und hohe Erwartungen an ihr künftiges Leben, die nicht erfüllt werden (kön-
nen). Hier hilft nur, sie bereits im Vorfeld intensiv über die strukturellen Herausforderungen vor Ort 
zu informieren.  
 
Diese Herausforderungen, u. a. hohe bürokratische Hürden und Diskriminierungs erfahrungen, 
werden vermehrt in Politik, Gesellschaft und Medien diskutiert. Veränderungen werden eingefor-
dert, um Anreize für eine Einwanderung bzw. das Bleiben zu erhöhen. Auch Maßnahmen durch 
die Arbeitgebenden selbst sind möglich (Anmietung von Wohnraum, Betriebs-Kita etc.).  
 
Nicht zu unterschätzen ist die Werbewirkung von Fachkräften, die gut in Münster ankommen. Der 
Welcome Desk ist in Zukunft Teil dieser positiven Kampagne. 
 
6. Recruiting im Ausland 
 
Die Ansätze und Verfahren zur Fachkräftegewinnung im Ausland unterscheiden sich je nach Grö-
ße, Betätigungsfeldern und ggf. bereits vorhandenen internationalen Standorten des jeweiligen 
Unternehmens. Die Bandbreite reicht von eigenen Scouts über beauftragte Agenturen bis hin zu 
Einzelpersonen, die vor Ort ag ieren. Die Angebotslandschaft ist unübersichtlich, Anbieter*innen 
agieren zum Teil unseriös und eigennützig. Nicht selten verlieren die Fachkräfte bereits viel Geld, 
bevor sie nach Deutschland einreisen. 
 
Insbesondere größere Unternehmen haben zur gezielten Fachkräftegewinnung im Ausland be-
reits Strukturen aufgebaut. Firmen, die keine eigene Kapazität für die Personalakquise haben, 
sind auf die Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und Kammern angewiesen. Diese verwei-
sen deutlich darauf, dass die Bedingung en für kleine und mittlere Unternehmen unbürokratischer 
werden müssten. Verschiedene Vernetzungsstrukturen wie z.B. das Kompetenznetzwerk „Zu-
kunftssicherung Münster“, koordiniert von der Wirtschaftsförderung Münster, Münsterland e.V. 
u.a., bestehen und werden genutzt. Vorstellungsgespräche mit Bewerber*innen im Ausland finden 
dabei virtuell statt. Probleme sind mögliche Fake-Profile von Arbeitssuchenden und eine fehlende 
Zertifizierung der örtlichen Agenturen. 
 
Der Prozess des Recruiting hat somit für die einzelnen Unternehmen eine ganz andere Dimension 
erreicht, die personelle Kapazitäten und Know-how über das bisherige Maß hinaus und gerade für 
den Erfahrungsaustausch oder die gemeinsame Akquise ein Netzwerk erfordern. 
 
Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung bietet ein umfängliches Angebot an Unter-
stützung für die verschiedenen Fragen sowohl für Arbeitssuchende wie auch für Arbeitgebende 
einschl. einer Jobbörse. Sowohl das Portal selbst als auch die zentralen Unterstützungsstrukturen 
sollen ausgeweitet werden. Dazu gehören der Ausbau der Jobbörse, die Ausweitung des Ange-
bots von Deutschkursen, schnellere Verwaltungsverfahren, Vorintegrationsmaßnahmen. Darauf 
aufbauend beraten Kammern, Arbeitgeberverbände, Münsterland e.V., Wirtschaftsförderung 
Münster u.a. Eine Vernetzungsfunktion vor Ort erfüllt es jedoch nicht. Hier kann der Welcome 
Desk Informationen und Erfahrungen bündeln und ggf. mit verschiedenen Partner*innen in Veran-
staltungen vorstellen. 
 
7. Einreise / Visum  
 
Für die Einreise und die dara uffolgende Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist für 
Drittstaatsangehörige im Regelfall ein Visum erforderlich. Dies wird von der jeweiligen deutschen 
Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt. Das Verfahren richtet sich nach der konkreten Be-
schäftigungsart. Darüber hinaus hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitere Optionen 
geschaffen wie z.B. die Chancenkarte, die eine Einreise auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot 
ermöglicht. Der Arbeitsmarktzugang im Bereich der IT und in Gesundheits- und Pflegeberufen ist 
vereinfacht, es gibt erweiterte Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.

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V/0363/2025 
Die Gehaltsgrenze für die „Blaue Karte EU“ ist herabgesetzt und vieles andere mehr. Die zuneh-
mende Regelungsvielfalt im Aufenthaltsrecht erschwert es allerdings den Arbeitgebenden zu er-
kennen, welches Visum im konkreten Einzelfall zu beantragen und vor allem welche Unterlagen 
hierfür der Botschaft vorzulegen sind. Jedes fehlende Dokument führt zu einer Verfahrensverzö-
gerung. 
 
Die Zeitspanne ab den Bewerbungsverfahren über die Beantragung und Erteilung eines Visums 
in der jeweiligen Auslandsbotschaft und dem Ankommen in Deutschland beträgt aktuell bis zu ei-
nem Jahr. Das Verfahren der Einreise wird von Arbeitgebenden durchweg als sehr bürokratisch, 
langwierig und letztendlich frustrierend beschrieben.  
 
Die Bewerber*innen sind mit verschiedenen Hürden konfrontiert. So erfordert das Visums -
Verfahren einschließlich aller erforderlichen Nachweise wie z.B. das Sprachzertifikat erhebliche 
Kosten. Die rechtlich ausdifferenzierten Unterschiede in den Aufenthaltszwecken machen die An-
forderungen für die Bewerber*innen unübersichtlich, was einerseits dubiose Anbieter*innen aus-
nutzen, um Geld abzuschöpfen und andererseits auch mögliche spätere Wechsel des Aufent-
haltszwecks verhindern, da das Aufenthaltsgesetz einige Wechsel ausschließt . Eindeutige und 
verständliche „Check-Listen“ für die einzelnen Aufenthaltszwecke – nach denen sich auch die 
Botschaften richten - würden das Verfahren vereinfachen. Hinzu kommen mündlich verbreitete 
negative Images von Ausländerbehörden und Bezirksregierungen – nicht die guten Beispiele 
werden genannt, sondern die schlechten. Die Anerkennungsverfahren werden als diskriminierend 
empfunden. Viele scheuen diesen beschwerlichen Weg mit vielen Existenzängsten und ohne fes-
te Perspektive für den Aufenthalt. 
 
Die Kooperation von Welcome Desk und Ausländerbehörde bietet hier die Möglichkeit, in Informa-
tionsveranstaltungen – sowohl digital als auch in Präsenz – über die Verfahrenswege und deren 
Anforderungen zu informieren. 
 
8. Migrationsleitbild 2025 - 2030 
 
Das am 26. Februar 2025 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Migrationsleitbild 
(V/0056/2025) nimmt zur Steigerung der realen Wirkung der formulierten Ziele eine Schwerpunkt-
bildung vor und priorisiert das Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ als eine der bedeutenden 
Herausforderungen in den kommenden fünf Jahren. Sichtbare Auswirkungen auf die gleichbe-
rechtigte Teilhabe aller Menschen sind entscheidend, um die Integration und das Zusammen le-
ben nachhaltig zu fördern. Für die Fragen nach Beratung und Vernetzung wurden u.a. folgende 
Ziele vereinbart und formuliert: 
 
 In der Stadt Münster gibt es eine niedrigschwellige Beratungslandschaft, unter Vermeidung 
von Doppelstrukturen, welche die Potentiale und Bedarfe der migrationsbezogenen Vielfalt un-
ter den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte (Neu-
zugewanderte, Geflüchtete etc.) erkennt und berücksichtigt. 
 
 Ein International Professionals Office für Arbeits-/Fachkräfte bzw. Welcome Desk für Münster 
fördert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Das International Professionals 
Office arbeitet mit Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Behörden und anderen Akteur*innen 
zusammen und ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die internationale Rekru-
tierung und Integration von Fachkräften. 
 
9. Umsetzung 
 
Mit der Fragestellung „Migration und Integration in den Arbeitsmarkt“ und insbesondere der Bera-
tung und Betreuung rund um Einreise -, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen, Anerkennungsver-
fahren, Suche nach einem Arbeitsplatz, Weiterbildungen für (angehende) Fachkräfte und Arbeit-
gebende etc. beschäftigen sich in Münster bereits viele Stellen.

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V/0363/2025 
Trotz der Vielzahl von Akteur*innen und Angeboten fehlt  es an systematischer Vernetzung und 
daran, dass einzelne Zielgruppen nicht berücksichtigt sind, die Zielgruppe an sich nicht konsistent 
ist und das Ineinandergreifen der zuständigen Stellen besser funktionieren müsste. Für interes-
sierte Fachkräfte, Arbeitgebende und Bewerber*innen ist es schwierig herauszufinden, mit wel-
cher Frage sie sich an welches Angebot wenden können respektive ob ein entsprechendes An-
gebot überhaupt besteht. Es gibt aktuell keine Beratungsstelle, an der tatsächlich nach dem One-
Face-to-the-Customer-Prinzip umfassend „alles zusammenläuft“, in der – digital und in Präsenz – 
Informationen über vorhandene Angebote gebündelt werden und Beratung sowie eine Verweisbe-
ratung in die zuständigen Arbeitsbereiche stattfindet. 
 
Dafür werden die im Kommunalen Integrationszentrum bereits eingerichteten Stellen 36.01.0014 
(0,5 VZÄ S12 Teil B, Abschnitt XXIV) und 36.01.0015 (0,5 VZÄ E09c Teil A, Abschnitt I Ziffer 3 
bzw. A10 L2E1) besetzt. 
 
Die Arbeit der Beratungsstelle sollte aus dem Blickwinkel der b estehenden Integrationsarbeit die 
Erfassung und Nutzbarmachung der Erfahrungen der bereits in Münster lebenden Fachkräfte und 
deren – teils noch nicht anerkannter – Qualifikation besonders im Fokus haben. 
 
Der Antrag der FDP-Fraktion (International Welcome Desk) und der gemeinsame Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe Volt (Fachkräfte für Münster – 
ein International Professionals Office einrichten) zielen auf die Installation einer Beratungs- bzw. An-
laufstelle, die sowohl digitale als auch Angebote in Präsenz vorhält und mit allen für das Boarding 
relevanten Bereiche vernetzt ist. Dieses Anliegen wird nun verfolgt, so dass die Anträge erledigt sind. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Anlage 1 A-R/0034/2022 
 Anlage 2 A-R/0052/2022

Anlage 2 A-R/0052/2022

4386 Zeichen

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7. ZielundAufgabedes International Professionals Office istdieUnterstützungder
FachkräftebeiderIntegrationinbestehendeStrukturen insbesondereauchder
IntegrationvonGeflüchtetenindenMünsteranerArbeitsma rkt.Indie
KonzeptionierungwerdenderIntegrationsratundweitereSt ellen,diemit
Migrations-undGleichstellungsfragenbefasstsind,eingebund en.Um
ParallelstrukturenzuvermeidenundSynergieeffektezuerziel en,werdengenerell
diebestehendenstädtischenAngeboteberücksichtigtundKooperat ionen
angestrebt.
Begründung:
BundesweitfehlenüberalleBerufehinwegmehralseinehalb eMillionFachkräfte.Auch
inMünsteristdasProblemhochaktuell:ObPfleger*innen,Musikpä dagog*innenoder
Erzieher*innen
immermehrStellenbleibenunbesetzt.IndenMünsteraner
KindertagesstättenbeispielsweiseschließenregelmäßigGrupp en,das
Betreuungsangebotistnichtmehrgesichert.WährenddafürimHa ushalt2021auf
InitiativevonVoltMünsterbereitsGeldbereitgestelltwurde ,umFachkräfteausSpanien
anzuwerbenundzuunterstützen,brauchenwirlangfristigüberv ieleBerufsgruppen
hinwegmehrInitiativen.Esistdaherunumgänglich,soschnellwi emöglicheinezentrale
Anlaufstellezuschaffen,diedeninternationalenFachkräften, dienachMünsterkommen
möchtenoderbereitsdasind,denEinstiegindenArbeitsmarktve reinfacht.
Das International Professionals Officesollgenauhieransetzen:
Beim International Professionals Office handeltessichumeineguterreichbareerste
AnlaufstellefürFach-undFührungskräfte,dieausdemAuslandkom menoderbereitsin
Münsterleben,sowiefürinteressierteArbeitgebende.DasAnge botsollsichsowohlan
Zuwander*innenausderEuropäischenUnionalsauchausDrittsta atenrichten.Für
MenschenmitFluchtgeschichteundgeklärtemAufenthaltsstatussol lesebenfalls
Angebotegeben.
Das International Professionals Office isterstensvorallemBeratungs-und
VermittlungsstellemitbesondererExpertiseinEinreise-undAu fenthaltsfragenfür
internationaleFachkräfteaufderSuchenacheinemArbeitsplatz ;dochauch
Arbeitgeber*inneninMünsterwerdenangesprochen.
ImzweitenSchrittbegleitetdas International Professionals Office dieFachkräfteund
derenFamilieninMünster,bietetersteundweiterführendeIn formationenzumLeben
undArbeitenundschafftsoeineWillkommens-undLebenskultur.Als eineArtLotse
bündeltdas OfficeInformationen,Netzwerke,InstitutionenwieBehörden,Ämter und
sozialeAngebote.Beratenwerdensollu.a.zudenThemenAufen thalts-und
Arbeitserlaubnis,AnerkennungvonBerufs-undBildungsabschlü ssenoderzum
SozialversicherungsweseninDeutschland.
ImFokussolldiekostenfreie,migrationssensibleundmehrsprachige Beratungbei
behördlichen,beruflichenundorganisatorischenThemenstehen .Auchbeiden
anfänglichenBedarfendesFamilien-undPrivatlebens,wiez.B .derSuchenacheinem
passendenSchulplatzoderMöglichkeitenderKinderbetreuung, solldas International

3
Professionals Officeunterstützen.InderBildungsberatungdesAmtesfürSchuleund
WeiterbildungsowiedemFamilienbürodesAmtesfürKinder,Ju gendlicheundFamilien
findensichdiedafürerforderlichenStrukturen,mitdenendas International Professionals
Officeengzusammenarbeitenkann.
DesWeiterenkannesallgemeinzuWeiterbildungsmöglichkeite nundSprachkursen
informierenundKooperationenzubestehendenAngebotenstäd tischerInstitutionen,
OrganisationenundVereinenaufbauen,umausdemAuslandnachM ünstergezogene
FachkräfteumfangreichauförtlicheKultur-undFreizeitangeb oteaufmerksamzu
machen.SchließlichistfürFachkräfteausdemAuslandeineWohnung inMünsteroder
dernäherenUmgebungunerlässlich,umhiereineArbeitsstellea ntretenzukönnen.
GleichzeitigistesfürdieseMenschenbesondersschwierig,einegee igneteWohnungzu
finden.Das International Professionals Office solldeshalbauchandieserStelle
unterstützenundfürsämtlicheFragenrundumdasThemaWohneni nMünsterals
zentraleAnlaufstellezurVerfügungstehen.EineZusammenarb eitmitörtlichen
Unternehmenundggf.schonvorhandenenNetzwerkenbietetdieCh ance,sämtliche
UnterstützungsangebotefürausländischeFachkräftebeiderWohn ungssuchezentral
zusammenzuführenundderZielgruppeniedrigschwelligbereit zustellen.
Insgesamtsolldas International Professionals Office vondenbereitsbestehenden
StruktureninnerhalbvonMünsterprofitieren,indemeinenge rKontaktzuverschiedenen
NGOs,VerbändenundKammernetc.gepflegtundweiterausgebau twird.Das
International Professionals Office sollbestehendeAngeboteundStrukturenergänzen
undnichtersetzen.
gez. gez. gez.
Dr.BrigitteHasenjürgen SandraBeer HeleneGoldbeck
LeonHerbstmann LiaKirsch TimPasch
HaraldWölter undFraktion
ChristophKattentidt
undFraktion

Anlage 1 A-R/0034/2022

2001 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A -R/0034/2022  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 04.06.2022 
 
International Welcome Desk 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Errichtung eines „Inter-
national Welcome Desk“ in Münster zu erstellen. Das Konzept soll dem Rat noch im laufenden Ka-
lenderjahr vorgelegt werden. 
 
Folgende Aspekte sollen bei der Konzeptionierung berücksichtigt werden: 
1. Der International Welcome Desk soll als zentrale Anlaufstelle für Fach - und Führungskräfte aus 
dem Ausland – unabhängig davon, ob es sich um Zuwander :innen aus Drittstaaten oder der Euro-
päischen Union handelt – fungieren. 
2. Die Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing sollen maßgeblich bei der Konzeptio-
nierung beteiligt sein. Zusätzlich soll ein starker Austausch mit weiteren relevanten Akteuren und 
Organisationen (z.B. IHK, HWK und WWU) hergestellt werden. 
3. Der International Welcome Desk soll analoge und digitale Beratungsangebote anbieten. 
4. Konzeptionierung eines Internetauftrittes, der alle relevanten Informationen, Netzwerke sowie 
Institutionen, einschließlich der zuständigen Ämter und Behörden, bündelt. Der Internetauftritt soll 
in mehreren Sprachen abrufbar sein. Es soll geprüft werden, inwiefern eine entsprechende Social -
Media-Präsenz sinnvoll ist. 
5. Mitarbeitende sollen interkulturelle Kompetenzen sowie Mehrsprachigkeit als Kernfähigkeiten 
aufweisen. 
6. Eine Integration in bestehende Strukturen – insbesondere der Integration von Geflüchteten in 
den Münsteraner Arbeitsmarkt – muss gewährleistet sein. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, sind 
die bestehenden städtischen Angebote zu berücksichtigen. 
 
gez. 
 
Jörg Berens 
Bernd Mayweg 
Heinrich Götting 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Beratungsverlauf (5)

24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 22.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0363/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2025
Erstellt
16.05.2025 08:16