V/0363/2025
Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung“ - Welcome Desk
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Anlage A
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Anlage A zur V/0363/2025 Kurzüberblick Mit den Anträgen an den Rat A-R/0034/2022 („International Welcome Desk“) und A-R/0052/2022 („Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten“) wurden Beratungs- und Servicestrukturen zur Gewinnung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften angeregt. Auf Grund des Beschlusses des Haushaltsbegleitantrages „International Professionals Office/Welcome Desk“ wurden eine Stelle eingerichtet. Die Vorlage beschreibt die Herausforde- rungen für ausländische Fachkräfte sowie Arbeitgebende und den konkreten Beratungs- /Verweisansatz mit der Besetzung der Stelle. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Zudem beschreibt die Vorlage Maßnahmen zu einigen Leit- und Teilzielen des Migrationsleitbil- des 2025 - 2030, insbesondere für das übergreifende Handlungsfeld „Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität“ sowie im Schwerpunkt-Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das Teilhabe- und Integrations- gesetz NRW sowie der Ratsbeschluss zum Migrationsleitbild 2025 - 2030 der Stadt Münster (V/0056/2025). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage zielt auf Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung/-integration, Adressat*innen sind Ar- beitnehmende und Unternehmen. Die Beratungsstelle soll den gesamten Arbeitsmarkt und alle Diskriminierungsformen berücksichtigen, so dass die Vorlage ebenfalls Relevanz für die Gleich- stellung, Demografie und Inklusion hat.
Beschlussvorlage
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V/0363/2025 V/0363/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung„ - Welcome Desk - Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0034/2022 „International Welcome Desk“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0052/2022 „Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten„ Beratungsfolge 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster schafft einen zentralen „Welcome Desk“, der im Handlungsfeld der Fach- kräftegewinnung Beratungs- und Informationsstrukturen für Arbeitgeber*innen und Arbeitneh- mer*innen vor und nach Zuwanderungen bereitstellt. 2. Die Anträge an den Rat A-R/0034/2022 und A-R/0052/2022 (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) sind hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Jahr Betrag (€) Bemerkungen Produktgruppe 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 26.000 Besetzung ab 1.9.2025 mit 0,5 VZÄ E09c und 0,5 VZÄ S12 Amt für Migration und Integration 13.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sonntag Telefon: 492-3600 SonntagHelga@stadt- muenster.de - 2 - V/0363/2025 2026 ff 77.990 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2025 3.233 Sachkosten Arbeitsplatz 2026 ff 9.700 Sachkosten Arbeitsplatz Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: Die Frage der Fachkräftegewinnung ist eine zentrale Herausforderung für den Querschnittsbereich von Wirtschafts -, Arbeits(markt-) und Migrations- bzw. Integrationspolitik. Unter dem Begriff „Fach- kräfteeinwanderung“ bündeln sich auf unterschiedlichen Ebenen verschiedene Maßnahmen, Ideen und Herausforderungen, die das Ziel haben, dem in nahezu allen Branchen der Wirtschaft bestehen- den Fachkräftemangel zu begegnen. Zuweilen weniger im Fokus steht die Perspektive auf die Ge- winnung von bereits in Deutschland lebenden potenziellen Fachkräften. Umfassende zielführende Konzepte und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung erfordern offenbar die Kombination und Bünde- lung beider Perspektiven und daraus resultierender Anstrengungen. Dazu hat die Verwaltung im Fachaustausch mit Mitgliedern des Kompetenznetzwerks Zukunftssiche- rung Münster sowie mit weiteren internen und externen Akteur*innen wesentliche Rahmenbedingun- gen und Daten zusammengestellt: 1. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die bereits in Münster leben In Münster leben rd. 80.000 Menschen mit internationaler Familiengeschichte, davon haben rd. 41.250 eine nicht -deutsche Staatsangehöri gkeit, davon sind rd. 12.350 Menschen EU - Bürger*innen und rd. 29.000 bedürfen eines Aufenthaltstitels, der in aktuell rd. 6.200 Fällen unbe- fristet erteilt ist (Niederlassungserlaubnis). Im Migrationsleitbild 2025 - 2030 der Stadt Münster (V/0056/2025) sind Ziele für die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte formuliert. Das Schwerpunkt- Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ versteht die Integration in den Arbeitsmarkt als gesamtge- sellschaftliche Aufgabe, getragen von i nterkultureller Öffnung und gezielten Kooperationen der verschiedensten Beratungsstellen und Unterstützungssysteme. Zusammen mit weiteren Leit- und Teilzielen zu dem Handlungsfeld ergibt sich ein deutlicher Handlungsauftrag für alle verantwortli- chen Akteur*innen in Verwaltung und Stadtgesellschaft. Der Welcome Desk ist ein Baustein zur Verbesserung der Teilhabechancen. Seit 2021 nimmt die Stadt Münster am Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW teil (V/0409/2021), um die Teilhabechancen von Menschen mit internationaler Familienge- schichte weiter zu verbessern. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine besondere Herausforde- rung. Die Fallarbeit mit den Klient*innen im Case Management zeigt insbesondere (bürokratische) Hürden zu Aufenthalt und Berufszugang, z. B. bezüglich Visum, Aufenthalt, Anerkennung auslän- discher Dokumente und Qualifikationen, Spracherwerb einschließlich Fachsprache und Diskrimi- nierung. Ein starker Bedarf an der Weiterentwicklung und Vernetzung von Verwaltungsstrukturen ist deutlich erkennbar – hier kann der Welcome Desk besonders die dringlichen Anliegen aufzei- gen. Ähnliche Erfahrungen konnten in der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s/Durchstarten in Aus- bildung und Arbeit“ gewonnen werden: Im Durchführungszeitraum Oktober 2020 bis Juni 2023 lag der Fokus auf der Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen mit unsicherer Bleibeperspektive. Die Erfolgsfaktoren waren auch hier die individuelle Beratung und Unterstützung der Menschen sowie die Kooperation der verantwortlichen Akteur*innen und Verzahnung der unterschiedlichen Maßnahmen. - 3 - V/0363/2025 Das Integrationsmonitoring 2020/21 zeigt Chancen und Herausforderungen zur Beschäftigung. Danach haben 23,4 % (40.000 Personen) aller Erwerbstätigen in Münster eine Migrationsvorge- schichte, davon sind 19. 000 weiblich und 21.000 männlich. Gegenüber dem Jahr 2016 liegt eine Steigerung der Beschäftigungsquote um 13,4 % vor, während die Gesamtzahl der Erwerbstätigen jedoch im gleichen Zeitraum lediglich um 5,4 % gestiegen ist. Hier lohnt sich ein Blick auf die wei- teren Daten. Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte steht der Großteil der erwerbstätigen Bevöl- kerung in Münster in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Allerdings ist unter der erwerbstätigen Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte weiterhin der Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne Migrationsvorgeschichte (22,5 % zu 15,3 %). Auch bezogen auf die Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäf- tigten wird im Integrationsmonitoring sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb des Mittelwertes der Gesamtbev ölkerung liegt (2.334 € zu 3.680 € Bruttomonatsentgelt im Jahr 2020). Aus den Daten zur Arbeitslosigkeit ist zu entnehmen, dass der Anteil der Arbeitslosen oh- ne deutsche Staatsangehörigkeit bis 2019 stetig angestiegen ist, seitdem verbleibt ihr An- teil konstant bei knapp 29 %. Demgegenüber war der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rück- läufig. Im September 2024 hatten von den beim Jobcenter arbeitslos gemeldeten und im Leis- tungsbezug stehenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte 74,7 % keine Berufsausbil- dung (ohne abgeschlossene Ber ufsausbildung/ keine Angabe zur abgeschlossenen Be- rufsausbildung) und 51,7 % waren ohne Schulabschluss (kein Abschluss/ keine Angabe zum Schulabschluss). Bundesweite Studien zeigen, dass im Durchschnitt rd. 54 % der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, erwerbstätig sind; mit dem weiteren Zeitverlauf steigt die Quote. 70 % davon sind als Fachkräfte beschäftigt. Gravierend ist der Unterschied in der geschlechterbezo- genen Beschäftigungsquote: diese liegt bei Frauen bei nur 23 %, bei Männern dagegen bei 67 %. Ursachen liegen u.a. im fehlenden Angebot der Kinderbetreuung und in einer unzureichenden Be- rufserfahrung. Hinzu kommt, dass eine nicht schätzbare Zahl von Menschen, die weder beim Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und daher mit ihrer beruflichen Qualifikation statistisch nicht erfasst sind, trotz ihres qualifizierten Berufs- oder Studienabschlusses in der Heimat hier in Deutschland nicht Fuß fassen kann und sich in geringer qualifizierte Jobs orientieren muss. Es gilt, diese Menschen zu stärken und weiterzubilden, um bereits existierende Potenziale zu nutzen. Dazu soll der Welcome Desk einen niedrigschwelligen Zugang für verschiedene Fragen bieten. 2. Anerkennung von Berufsabschlüssen Ob und ggf. welche Art von Anerkennung des Berufs- oder Studienabschlusses erforderlich oder wünschenswert ist, orientiert sich an der angestrebten Beschäftigung. Für die Zuwanderung wird unterschieden in reglementierte und nicht reglementierte Berufe. Die auf dem Papier bestehende Qualifikation muss sich jedoch auch in der Wirklichkeit des jeweiligen Jobs bewähren: oftmals zeigt sich dies erst während der ersten Zeit nach der Arbeitsaufnahme. Die neuen aufenthalts- rechtlichen Möglichkeiten der Probebeschäftigung tragen dem Rechnung, kommen allerdings vor- rangig Personen zugute, die bereits im Bundesgebiet sind. - 4 - V/0363/2025 Zuständig für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Abschlüssen sind verschiedene Behörden wie z.B. die Bezirksregierung. Arbeitgebende und Kammern beklagen eine lange Verfahrensdau- er. Gerade bei sogenannten Defizitbescheiden bzw. Zwischenbescheiden zum Zwecke der Quali- fizierung und Anerkennung von Berufsabschlüssen kommt es dadurch zum Ablauf des erteilten Visums und zu verspäteten Starts der Schulungen in Münster. Wenige Bildungsträger sind zertifi- ziert, so dass die Agentur für Arbeit die Kosten für die Anerkennung nicht übernehmen kann. Die Finanzierung liegt dann bei den Arbeitgebenden und ist oft nicht leistbar. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerk ennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurde ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleich- wertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsab- schluss bei rund 600 Berufen, die in Zustä ndigkeit des Bundes liegen, eingeführt. Der Welcome Desk wird eine Hilfestellung geben, an wen sich die Betreffenden direkt wenden können. 3. Sprachkenntnisse Die für ein Visum nachzuweisenden Sprachkenntnisse orientieren sich am jeweiligen Visum. Ar- beitgebende beklagen lange Wartezeiten für offizielle Sprachprüfungen sowie einen großen finan- ziellen und bürokratischen Aufwand z.B. bezüglich der Finanzierung der Sprachkurse im Aus- o- der Inland. Unabhängig von der Frage, ob ein bestimmtes Sprachniveau für die Einreise erforderlich ist, hel- fen deutsche Sprachkenntnisse bei der Integration im Betrieb und in das gesellschaftliche Leben in Deutschland. Einen Deutschkurs berufsbegleitend zu besuchen ist aufgrund der Kurszeiten – vornehmlich von 8 bis 13 U hr – oftmals nicht möglich. Zudem sind Sprachkurse zu wenig auf die berufsspezifi- schen Bedürfnisse der Fachkraft abgestimmt. Eine Fachkraft im Handwerk hat andere sprachliche Anforderungen als eine Fachkraft im Gastgewerbe. Zudem wird bei der Planung bisher kaum be- rücksichtigt, wie die Care -Aufgaben und weitere familiäre Anforderungen mit den Angeboten ver- einbar sind. Der Welcome Desk kann aus der Beratungstätigkeit heraus eine Bündelungsfunktion übernehmen und ggfs. Lösungsoptionen anstoßen. 4. Kinderbetreuung und Wohnungssuche Begrenzte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind besonde- re Herausforderungen für ausländische Fachkräfte, die ihre Familie mitbringen möchten. Für be- reits in Deutschland lebende migrantische Eltern mit K indern schränken die Kinderbetreuungs- möglichkeiten eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierungsmaßnahme häufig ein. Die Möglichkeiten der Verwaltung und die in Münster besonders starken Restriktionen in den bei- den Handlungsfeldern sind hinlänglich bekannt. G leichwohl besteht ein Informations - und Bera- tungsbedarf gerade für ausländische Fachkräfte, den der Welcome Desk abdecken wird. 5. Boarding Die Plattform „Make it in Germany“ (URL: https://www.make -it-in-germany.com/de/) der Bundes- regierung bietet vielfältige Informationen über das Leben in Deutschland für Zugewanderte, von der Wohnungssuche über Schulsystem/Bildung, Führerschein, Sprache, Einteilung in Bundeslän- der und viele andere Themen. Die Informationen sind digital; eine standortbezogene Einzelfallbe- ratung gibt es nicht. - 5 - V/0363/2025 Sowohl Arbeitgebende als auch Kammern stellen fest, dass Fachkräfte, die nach Deutschland einreisen möchten, oftmals unzureichend über die Infrastruktur informiert sind. Sie haben teils „gu- te Jobs“ aufgegeben und hohe Erwartungen an ihr künftiges Leben, die nicht erfüllt werden (kön- nen). Hier hilft nur, sie bereits im Vorfeld intensiv über die strukturellen Herausforderungen vor Ort zu informieren. Diese Herausforderungen, u. a. hohe bürokratische Hürden und Diskriminierungs erfahrungen, werden vermehrt in Politik, Gesellschaft und Medien diskutiert. Veränderungen werden eingefor- dert, um Anreize für eine Einwanderung bzw. das Bleiben zu erhöhen. Auch Maßnahmen durch die Arbeitgebenden selbst sind möglich (Anmietung von Wohnraum, Betriebs-Kita etc.). Nicht zu unterschätzen ist die Werbewirkung von Fachkräften, die gut in Münster ankommen. Der Welcome Desk ist in Zukunft Teil dieser positiven Kampagne. 6. Recruiting im Ausland Die Ansätze und Verfahren zur Fachkräftegewinnung im Ausland unterscheiden sich je nach Grö- ße, Betätigungsfeldern und ggf. bereits vorhandenen internationalen Standorten des jeweiligen Unternehmens. Die Bandbreite reicht von eigenen Scouts über beauftragte Agenturen bis hin zu Einzelpersonen, die vor Ort ag ieren. Die Angebotslandschaft ist unübersichtlich, Anbieter*innen agieren zum Teil unseriös und eigennützig. Nicht selten verlieren die Fachkräfte bereits viel Geld, bevor sie nach Deutschland einreisen. Insbesondere größere Unternehmen haben zur gezielten Fachkräftegewinnung im Ausland be- reits Strukturen aufgebaut. Firmen, die keine eigene Kapazität für die Personalakquise haben, sind auf die Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und Kammern angewiesen. Diese verwei- sen deutlich darauf, dass die Bedingung en für kleine und mittlere Unternehmen unbürokratischer werden müssten. Verschiedene Vernetzungsstrukturen wie z.B. das Kompetenznetzwerk „Zu- kunftssicherung Münster“, koordiniert von der Wirtschaftsförderung Münster, Münsterland e.V. u.a., bestehen und werden genutzt. Vorstellungsgespräche mit Bewerber*innen im Ausland finden dabei virtuell statt. Probleme sind mögliche Fake-Profile von Arbeitssuchenden und eine fehlende Zertifizierung der örtlichen Agenturen. Der Prozess des Recruiting hat somit für die einzelnen Unternehmen eine ganz andere Dimension erreicht, die personelle Kapazitäten und Know-how über das bisherige Maß hinaus und gerade für den Erfahrungsaustausch oder die gemeinsame Akquise ein Netzwerk erfordern. Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung bietet ein umfängliches Angebot an Unter- stützung für die verschiedenen Fragen sowohl für Arbeitssuchende wie auch für Arbeitgebende einschl. einer Jobbörse. Sowohl das Portal selbst als auch die zentralen Unterstützungsstrukturen sollen ausgeweitet werden. Dazu gehören der Ausbau der Jobbörse, die Ausweitung des Ange- bots von Deutschkursen, schnellere Verwaltungsverfahren, Vorintegrationsmaßnahmen. Darauf aufbauend beraten Kammern, Arbeitgeberverbände, Münsterland e.V., Wirtschaftsförderung Münster u.a. Eine Vernetzungsfunktion vor Ort erfüllt es jedoch nicht. Hier kann der Welcome Desk Informationen und Erfahrungen bündeln und ggf. mit verschiedenen Partner*innen in Veran- staltungen vorstellen. 7. Einreise / Visum Für die Einreise und die dara uffolgende Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist für Drittstaatsangehörige im Regelfall ein Visum erforderlich. Dies wird von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt. Das Verfahren richtet sich nach der konkreten Be- schäftigungsart. Darüber hinaus hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitere Optionen geschaffen wie z.B. die Chancenkarte, die eine Einreise auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot ermöglicht. Der Arbeitsmarktzugang im Bereich der IT und in Gesundheits- und Pflegeberufen ist vereinfacht, es gibt erweiterte Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. - 6 - V/0363/2025 Die Gehaltsgrenze für die „Blaue Karte EU“ ist herabgesetzt und vieles andere mehr. Die zuneh- mende Regelungsvielfalt im Aufenthaltsrecht erschwert es allerdings den Arbeitgebenden zu er- kennen, welches Visum im konkreten Einzelfall zu beantragen und vor allem welche Unterlagen hierfür der Botschaft vorzulegen sind. Jedes fehlende Dokument führt zu einer Verfahrensverzö- gerung. Die Zeitspanne ab den Bewerbungsverfahren über die Beantragung und Erteilung eines Visums in der jeweiligen Auslandsbotschaft und dem Ankommen in Deutschland beträgt aktuell bis zu ei- nem Jahr. Das Verfahren der Einreise wird von Arbeitgebenden durchweg als sehr bürokratisch, langwierig und letztendlich frustrierend beschrieben. Die Bewerber*innen sind mit verschiedenen Hürden konfrontiert. So erfordert das Visums - Verfahren einschließlich aller erforderlichen Nachweise wie z.B. das Sprachzertifikat erhebliche Kosten. Die rechtlich ausdifferenzierten Unterschiede in den Aufenthaltszwecken machen die An- forderungen für die Bewerber*innen unübersichtlich, was einerseits dubiose Anbieter*innen aus- nutzen, um Geld abzuschöpfen und andererseits auch mögliche spätere Wechsel des Aufent- haltszwecks verhindern, da das Aufenthaltsgesetz einige Wechsel ausschließt . Eindeutige und verständliche „Check-Listen“ für die einzelnen Aufenthaltszwecke – nach denen sich auch die Botschaften richten - würden das Verfahren vereinfachen. Hinzu kommen mündlich verbreitete negative Images von Ausländerbehörden und Bezirksregierungen – nicht die guten Beispiele werden genannt, sondern die schlechten. Die Anerkennungsverfahren werden als diskriminierend empfunden. Viele scheuen diesen beschwerlichen Weg mit vielen Existenzängsten und ohne fes- te Perspektive für den Aufenthalt. Die Kooperation von Welcome Desk und Ausländerbehörde bietet hier die Möglichkeit, in Informa- tionsveranstaltungen – sowohl digital als auch in Präsenz – über die Verfahrenswege und deren Anforderungen zu informieren. 8. Migrationsleitbild 2025 - 2030 Das am 26. Februar 2025 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Migrationsleitbild (V/0056/2025) nimmt zur Steigerung der realen Wirkung der formulierten Ziele eine Schwerpunkt- bildung vor und priorisiert das Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ als eine der bedeutenden Herausforderungen in den kommenden fünf Jahren. Sichtbare Auswirkungen auf die gleichbe- rechtigte Teilhabe aller Menschen sind entscheidend, um die Integration und das Zusammen le- ben nachhaltig zu fördern. Für die Fragen nach Beratung und Vernetzung wurden u.a. folgende Ziele vereinbart und formuliert: In der Stadt Münster gibt es eine niedrigschwellige Beratungslandschaft, unter Vermeidung von Doppelstrukturen, welche die Potentiale und Bedarfe der migrationsbezogenen Vielfalt un- ter den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte (Neu- zugewanderte, Geflüchtete etc.) erkennt und berücksichtigt. Ein International Professionals Office für Arbeits-/Fachkräfte bzw. Welcome Desk für Münster fördert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Das International Professionals Office arbeitet mit Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Behörden und anderen Akteur*innen zusammen und ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die internationale Rekru- tierung und Integration von Fachkräften. 9. Umsetzung Mit der Fragestellung „Migration und Integration in den Arbeitsmarkt“ und insbesondere der Bera- tung und Betreuung rund um Einreise -, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen, Anerkennungsver- fahren, Suche nach einem Arbeitsplatz, Weiterbildungen für (angehende) Fachkräfte und Arbeit- gebende etc. beschäftigen sich in Münster bereits viele Stellen. - 7 - V/0363/2025 Trotz der Vielzahl von Akteur*innen und Angeboten fehlt es an systematischer Vernetzung und daran, dass einzelne Zielgruppen nicht berücksichtigt sind, die Zielgruppe an sich nicht konsistent ist und das Ineinandergreifen der zuständigen Stellen besser funktionieren müsste. Für interes- sierte Fachkräfte, Arbeitgebende und Bewerber*innen ist es schwierig herauszufinden, mit wel- cher Frage sie sich an welches Angebot wenden können respektive ob ein entsprechendes An- gebot überhaupt besteht. Es gibt aktuell keine Beratungsstelle, an der tatsächlich nach dem One- Face-to-the-Customer-Prinzip umfassend „alles zusammenläuft“, in der – digital und in Präsenz – Informationen über vorhandene Angebote gebündelt werden und Beratung sowie eine Verweisbe- ratung in die zuständigen Arbeitsbereiche stattfindet. Dafür werden die im Kommunalen Integrationszentrum bereits eingerichteten Stellen 36.01.0014 (0,5 VZÄ S12 Teil B, Abschnitt XXIV) und 36.01.0015 (0,5 VZÄ E09c Teil A, Abschnitt I Ziffer 3 bzw. A10 L2E1) besetzt. Die Arbeit der Beratungsstelle sollte aus dem Blickwinkel der b estehenden Integrationsarbeit die Erfassung und Nutzbarmachung der Erfahrungen der bereits in Münster lebenden Fachkräfte und deren – teils noch nicht anerkannter – Qualifikation besonders im Fokus haben. Der Antrag der FDP-Fraktion (International Welcome Desk) und der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe Volt (Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten) zielen auf die Installation einer Beratungs- bzw. An- laufstelle, die sowohl digitale als auch Angebote in Präsenz vorhält und mit allen für das Boarding relevanten Bereiche vernetzt ist. Dieses Anliegen wird nun verfolgt, so dass die Anträge erledigt sind. In Vertretung gez. Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 A-R/0034/2022 Anlage 2 A-R/0052/2022
Anlage 2 A-R/0052/2022
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2 7. ZielundAufgabedes International Professionals Office istdieUnterstützungder FachkräftebeiderIntegrationinbestehendeStrukturen insbesondereauchder IntegrationvonGeflüchtetenindenMünsteranerArbeitsma rkt.Indie KonzeptionierungwerdenderIntegrationsratundweitereSt ellen,diemit Migrations-undGleichstellungsfragenbefasstsind,eingebund en.Um ParallelstrukturenzuvermeidenundSynergieeffektezuerziel en,werdengenerell diebestehendenstädtischenAngeboteberücksichtigtundKooperat ionen angestrebt. Begründung: BundesweitfehlenüberalleBerufehinwegmehralseinehalb eMillionFachkräfte.Auch inMünsteristdasProblemhochaktuell:ObPfleger*innen,Musikpä dagog*innenoder Erzieher*innen immermehrStellenbleibenunbesetzt.IndenMünsteraner KindertagesstättenbeispielsweiseschließenregelmäßigGrupp en,das Betreuungsangebotistnichtmehrgesichert.WährenddafürimHa ushalt2021auf InitiativevonVoltMünsterbereitsGeldbereitgestelltwurde ,umFachkräfteausSpanien anzuwerbenundzuunterstützen,brauchenwirlangfristigüberv ieleBerufsgruppen hinwegmehrInitiativen.Esistdaherunumgänglich,soschnellwi emöglicheinezentrale Anlaufstellezuschaffen,diedeninternationalenFachkräften, dienachMünsterkommen möchtenoderbereitsdasind,denEinstiegindenArbeitsmarktve reinfacht. Das International Professionals Officesollgenauhieransetzen: Beim International Professionals Office handeltessichumeineguterreichbareerste AnlaufstellefürFach-undFührungskräfte,dieausdemAuslandkom menoderbereitsin Münsterleben,sowiefürinteressierteArbeitgebende.DasAnge botsollsichsowohlan Zuwander*innenausderEuropäischenUnionalsauchausDrittsta atenrichten.Für MenschenmitFluchtgeschichteundgeklärtemAufenthaltsstatussol lesebenfalls Angebotegeben. Das International Professionals Office isterstensvorallemBeratungs-und VermittlungsstellemitbesondererExpertiseinEinreise-undAu fenthaltsfragenfür internationaleFachkräfteaufderSuchenacheinemArbeitsplatz ;dochauch Arbeitgeber*inneninMünsterwerdenangesprochen. ImzweitenSchrittbegleitetdas International Professionals Office dieFachkräfteund derenFamilieninMünster,bietetersteundweiterführendeIn formationenzumLeben undArbeitenundschafftsoeineWillkommens-undLebenskultur.Als eineArtLotse bündeltdas OfficeInformationen,Netzwerke,InstitutionenwieBehörden,Ämter und sozialeAngebote.Beratenwerdensollu.a.zudenThemenAufen thalts-und Arbeitserlaubnis,AnerkennungvonBerufs-undBildungsabschlü ssenoderzum SozialversicherungsweseninDeutschland. ImFokussolldiekostenfreie,migrationssensibleundmehrsprachige Beratungbei behördlichen,beruflichenundorganisatorischenThemenstehen .Auchbeiden anfänglichenBedarfendesFamilien-undPrivatlebens,wiez.B .derSuchenacheinem passendenSchulplatzoderMöglichkeitenderKinderbetreuung, solldas International 3 Professionals Officeunterstützen.InderBildungsberatungdesAmtesfürSchuleund WeiterbildungsowiedemFamilienbürodesAmtesfürKinder,Ju gendlicheundFamilien findensichdiedafürerforderlichenStrukturen,mitdenendas International Professionals Officeengzusammenarbeitenkann. DesWeiterenkannesallgemeinzuWeiterbildungsmöglichkeite nundSprachkursen informierenundKooperationenzubestehendenAngebotenstäd tischerInstitutionen, OrganisationenundVereinenaufbauen,umausdemAuslandnachM ünstergezogene FachkräfteumfangreichauförtlicheKultur-undFreizeitangeb oteaufmerksamzu machen.SchließlichistfürFachkräfteausdemAuslandeineWohnung inMünsteroder dernäherenUmgebungunerlässlich,umhiereineArbeitsstellea ntretenzukönnen. GleichzeitigistesfürdieseMenschenbesondersschwierig,einegee igneteWohnungzu finden.Das International Professionals Office solldeshalbauchandieserStelle unterstützenundfürsämtlicheFragenrundumdasThemaWohneni nMünsterals zentraleAnlaufstellezurVerfügungstehen.EineZusammenarb eitmitörtlichen Unternehmenundggf.schonvorhandenenNetzwerkenbietetdieCh ance,sämtliche UnterstützungsangebotefürausländischeFachkräftebeiderWohn ungssuchezentral zusammenzuführenundderZielgruppeniedrigschwelligbereit zustellen. Insgesamtsolldas International Professionals Office vondenbereitsbestehenden StruktureninnerhalbvonMünsterprofitieren,indemeinenge rKontaktzuverschiedenen NGOs,VerbändenundKammernetc.gepflegtundweiterausgebau twird.Das International Professionals Office sollbestehendeAngeboteundStrukturenergänzen undnichtersetzen. gez. gez. gez. Dr.BrigitteHasenjürgen SandraBeer HeleneGoldbeck LeonHerbstmann LiaKirsch TimPasch HaraldWölter undFraktion ChristophKattentidt undFraktion
Anlage 1 A-R/0034/2022
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Antrag an den Rat Nr. A -R/0034/2022 FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 04.06.2022 International Welcome Desk Der Rat möge beschließen: Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Errichtung eines „Inter- national Welcome Desk“ in Münster zu erstellen. Das Konzept soll dem Rat noch im laufenden Ka- lenderjahr vorgelegt werden. Folgende Aspekte sollen bei der Konzeptionierung berücksichtigt werden: 1. Der International Welcome Desk soll als zentrale Anlaufstelle für Fach - und Führungskräfte aus dem Ausland – unabhängig davon, ob es sich um Zuwander :innen aus Drittstaaten oder der Euro- päischen Union handelt – fungieren. 2. Die Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing sollen maßgeblich bei der Konzeptio- nierung beteiligt sein. Zusätzlich soll ein starker Austausch mit weiteren relevanten Akteuren und Organisationen (z.B. IHK, HWK und WWU) hergestellt werden. 3. Der International Welcome Desk soll analoge und digitale Beratungsangebote anbieten. 4. Konzeptionierung eines Internetauftrittes, der alle relevanten Informationen, Netzwerke sowie Institutionen, einschließlich der zuständigen Ämter und Behörden, bündelt. Der Internetauftritt soll in mehreren Sprachen abrufbar sein. Es soll geprüft werden, inwiefern eine entsprechende Social - Media-Präsenz sinnvoll ist. 5. Mitarbeitende sollen interkulturelle Kompetenzen sowie Mehrsprachigkeit als Kernfähigkeiten aufweisen. 6. Eine Integration in bestehende Strukturen – insbesondere der Integration von Geflüchteten in den Münsteraner Arbeitsmarkt – muss gewährleistet sein. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, sind die bestehenden städtischen Angebote zu berücksichtigen. gez. Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0363/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2025
- Erstellt
- 16.05.2025 08:16