1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung gemäß § 8 und § 13 BauGB hier: Streichung der Festsetzung "Die Haus- und Wohngärten können durch Holz- oder Metallzäune bis max. 80 cm Höhe eingefriedigt werden." 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Planungsabsichten 3. Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung nach § 8 und § 13 BauGB
Beschlussvorlage 566 vom 04.07.2017
Stand: Am 04.07.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Dokumente
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Beschlussvorlage (Bebauungsplanverkleinerung)
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Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung gemäß § 8 und § 13 BauGB hier: Streichung der Festsetzung "Die Haus- und Wohngärten können durch Holz- oder Metallzäune bis max. 80 cm Höhe eingefriedigt werden." 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Planungsabsichten 3. Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung nach § 8 und § 13 BauGB)
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Beschlussvorlage (Flurkartenauszug)
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Beratungsverlauf
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