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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung gemäß § 8 und § 13 BauGB hier: Streichung der Festsetzung "Die Haus- und Wohngärten können durch Holz- oder Metallzäune bis max. 80 cm Höhe eingefriedigt werden." 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Planungsabsichten 3. Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 -Rosenstraße- 1. Änderung nach § 8 und § 13 BauGB

Beschlussvorlage 566 vom 04.07.2017

Stand: Am 04.07.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 01.06.2017

    Bau- und Umweltausschuss

    TOP 6.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss
  2. 04.07.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 12.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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