0667/2024
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Schienenersatzkonzept - hier: Ergebnis des Prüfauftrages des Rates
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 29.02.2024 0667/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Verkehrsausschuss 05.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) hier: Ergebnis des Prüfauftrags des Rates vom 26.10.2023 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in der Sitzung vom 26. Oktober 2023 beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Trennung des Stadtbahn- verkehrs auf der Mülheimer Brücke mit der Durchführung eines angepassten Stadtbahnbe- triebskonzepts und eines Schienenersatzverkehrs zu betrauen (vgl. Vorlagen-Nr. 2350/2023). Das hierbei beschlossene Konzept musste nun allerdings aufgrund von wider Erwarten kurz- fristig fehlendem Personal sowie der fehlenden Fahrzeugverfügbarkeit angepasst werden (vgl. Vorlagen-Nr. 0170/2024). Zusätzlich zur Betrauung der KVB hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit gleichem Be- schluss ebenfalls mit der Prüfung der Anregungen der BV Mülheim beauftragt: „Die Verwaltung wird gebeten, die Anregungen der BV Mülheim: - 1) Die Haltestellen der Ersatzbuslinie müssen barrierefrei eingerichtet sein. - 2) Die Beschilderung der Ersatzbushaltestellen muss deutlich ab der zu ersetzenden Halte- stelle ausgeschildert sein. - 3) Einrichtung einer eigenen Busspur im Bereich der Auffahrten zur Zoobrücke - 4) Ausweitung weiterer Mobilitäts-Angebote (Isi-Taxi, KVB-Leihräder) im betroffenen Be- reich. aufzugreifen und zu prüfen.“ Darüber hinaus hatten Verwaltung und KVB bereits in der Beschlussvorlage 2350/2023 ange- kündigt, eine parallele Umsetzung einer Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße zu prüfen und die Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zu informieren. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Auf dem Linienweg der Ersatzbuslinie 118 über die Zoobrücke werden zwischen den Stadtbahnhaltestellen „Mülheim Wiener Platz“ und „Neusser Str./Gürtel“ und zurück 2 überwiegend Bestandshaltestellen angefahren. Lediglich für die Ersatzhaltestellen an den Stadtbahnhaltestellen „Stegerwaldsiedlung“, „Zoo/Flora“, „Kinderkrankenhaus“ so- wie „Boltensternstraße“ sind temporäre Ersatzhaltestellen erforderlich. Alle eingesetz- ten Busse des Unternehmers, der im Auftrag der KVB die Linie 118 fahren wird, sind mit Klapprampen ausgestattet. Die rechtsrheinischen Bestandshaltestellen weisen ein entsprechendes Bord von 18 cm auf, sodass die Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Die linksrheinischen Bestandshaltestellen weisen Borde unter 18 cm auf. Ein vorgezo- gener Umbau der Haltestellen ist aus personellen Gründen nicht möglich. Hier kann während des Schienenersatzverkehrs über die vorhandenen Borde mit dem Einsatz der Klapprampen der Ersatzbusse der Ein- und Ausstieg gewährleistet werden. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Ersatzbushaltestellen ist über bestehende Fuß- wege gegeben. Die Ersatzbushaltestellen „Stegerwaldsiedlung“ (Fahrtrichtung Neus- ser Str./Gürtel), „Zoo/Flora“ (Fahrtrichtung Mülheim) und „Kinderkrankenhaus“ verfü- gen über ein Bord unter 18 cm, sodass mit Einsatz der Klapprampen den Ein- und Ausstieg ermöglicht werden kann. Für die Ersatzbushaltestellen „Zoo/Flora“ (Fahrtrich- tung Neusser Str./Gürtel) und „Stegerwaldsiedlung“ (Fahrtrichtung Mülheim) wird der- zeit durch die KVB die Herstellung einer wassergebundenen Oberfläche geprüft und angestrebt, sodass ein vernünftiger Ein- und Ausstieg, insbesondere bei schlechtem Wetter, gewährleistet werden kann. Hierzu wird vorhandenes Straßenbegleitgrün tem- porär umgewandelt und nach Abschluss der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Eine Ausnahme in Bezug auf die Barrierefreiheit stellt die Er- satzbushaltestelle „Boltensternstraße“ dar. Trotz intensiver Prüfung konnte in adäqua- ter Entfernung zur Stadtbahnhaltestelle „Boltensternstraße“ kein Standort gefunden werden, der barrierefrei zugänglich und nutzbar ist. Auf der Riehler Straße erfolgt da- her der Ein- und Ausstieg auf Straßenniveau. Alternativ können mobilitätseinge- schränkte Menschen die Haltestellen „Seniorenzentrum Riehl“ oder „Zoo/Flora“ zum Ein-/Ausstieg nutzen.“ Zu 2: Die Wege zu den Ersatzhaltestellen werden, analog zu anderen Stadtbahntrennungen, durch die KVB ausgeschildert. Zur Trennung des Stadtbahnverkehrs auf der Mülhei- mer Brücke wird zudem gegenwärtig noch geprüft, wie eine Erweiterung der Bestands- beschilderung umgesetzt werden kann, um der Dauer der Maßnahme gerecht zu wer- den. Zu 3: Die Einrichtung eigener Busspuren im Bereich der Auffahrten zur Zoobrücke ist aus Platzgründen nicht möglich. Die Auffahrtsrampe des Pfälzischen Rings hat eine Breite von ca. 4,90 m. Die Auffahrtsrampe von der Amsterdamer Straße ist ca. 6 m breit. Beide Breiten sind deutlich zu gering, um eine zusätzliche Spur einzurichten. Zu 4: Das On-Demand-Angebot der KVB kann zur Trennung des Stadtbahnverkehrs auf der Mülheimer Brücke im Tagesverkehr nicht ausgeweitet werden. Zum einen erlaubt die Verkehrsführung nur die Befahrung der Brücke in Fahrtrichtung Niehl, sodass kurze Fahrzeiten nicht realisierbar wären. Zum anderen müsste hierfür aufgrund fehlender freier Kapazitäten das Angebot in den bisherigen Bediengebieten stark eingeschränkt werden. Dies würde zusätzlich zu einem Verstoß gegen die Beförderungspflicht ge- mäß der aktuellen Konzession führen. Im Nachtverkehr gibt es die Einschränkungen nicht. Anders sieht es hingegen beim Leihradangebot KVB-Rad aus. Die Leihräder können regulär als Free-Floating-Angebot innerhalb des regulären Bedi- engebiets (Blaue Zone) genutzt werden. Die entfallende Stadtbahnhaltestelle „Slaby- str.“ liegt genauso wie die Stadtbahnhaltestellen „Amsterdamer Str./Gürtel“ und „Bol- tensternstraße“ in der blauen Zone. An der Stadtbahnhaltestelle „Mülheim Wiener Platz“ sind Radstationen vorhanden. Die KVB prüft derzeit, inwieweit temporäre Rad- stationen eingerichtet bzw. weitere Leihräder vorgehalten werden können. Die KVB 3 wird hierzu noch rechtzeitig informieren. Zur Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße: Eine Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Zum einen liegen noch keine Ergebnisse aus der in Bearbei- tung befindlichen Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz vor, auf denen aufgebaut werden kann. Zum anderen ist die Lage im Personalbereich der KVB weiterhin überaus angespannt, sodass für die zusätzlichen Fahrten nur eine Vergabe an ein Drittunternehmen in Frage kommen würde. Dies ist aufgrund der Situation auf dem externen Busverkehrs- markt nur zu sehr unverhältnismäßig hohen Kosten (Schätzung: mind. 1,2 Mio. Euro) möglich. Diese wären vollständig aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0667/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 19.02.2024 16:23