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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage betr. "Ehemaliges Trafohaus Geestemünder Straße (AN/0338/2026)"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0633/2026 vom 13.04.2026
Stand: Am 07.05.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 0633/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Ehemaliges Trafohaus Geestemünder Straße (AN/0338/2026) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand des Gebäudes bzw. wie hoch wird ein Sanierungsaufwand geschätzt? 2. Bestehen seitens der Verwaltung nach der Absage des Niehler Bürgervereins aktuell konkrete Überlegungen zur Nutzung des Gebäudes? 3. Welche Nutzungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung grundsätzlich für diese Immobilie, sei es in städtischer Trägerschaft oder auch durch Privatpersonen/Vereine? 4. Wie dringend wäre eine Nutzung des Gebäudes (durch die Stadt oder durch Überlas- sung), um dem weiteren Verfall und letztlich einer möglichen Einsturzgefahr rechtzeitig zu begegnen? 5. Unter welcher Vertragsgestaltung (Verkauf, Erbpacht, Vermietung…) und zu welchen Konditionen wäre eine Nutzung durch Privatpersonen/Vereine grundsätzlich denkbar? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Art, Umfang und Aufwand werden im Wesentlichen durch die zukünftige Nutzung bestimmt. Diese steht jedoch noch nicht fest. Zu Frage 2: Ein Nutzungswunsch einer städtischen Dienststelle besteht derzeit nicht. Der Verwaltung liegt eine Anfrage zum Erwerb des Objekts durch eine Privatperson vor. Zu Frage 3: Möglichkeiten und Grenzen einer Nutzung werden derzeit durch Abstimmungen mit den be- troffenen Fachdienststellen ermittelt. Zu Frage 4: Es besteht keine akute Einsturzgefahr. 2 Zu Frage 5: Die Verwaltung steht grundsätzlich allen Vermarktungs- bzw. Überlassungsvarianten offen ge- genüber. Welche Variante letztlich vorzugswürdig ist, ist ebenfalls Gegenstand der derzeitigen Abstimmung mit den betroffenen Fachdienststellen.
Beratungsverlauf
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