V/0682/2019
Gewährung eines einmaligen zusätzlichen Zuschusses an den SC Preußen Münster - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
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Beschlussvorlage
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V/0682/2019 V/0682/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines einmaligen zusätzlichen Zuschusses an den SC Preußen Münster - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Beratungsfolge 11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.09.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Überführung des vormaligen Überla s- sungsvertrags mit dem SC Preußen Münster zum Stadion an der Hammer Straße in einen Pachtvertrag abgeschlossen hat. Durch die nun neu zugeordnete Auftei lung der Kosten ergibt sich im Übergang ein erhöhter Zuschussbedarf des SC Preußen Münster. Der Rat beschließt daher einen einmaligen zusätzlichen Zuschuss zum 1. Oktober 2019 in Höhe von 219.685,50 Euro. 2. Der Rat stimmt diesen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Gemeindeordnung Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten (Zeile 15 Transferaufwendungen) in Höhe von 219.685,50 Euro zu. Die haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen bei den Pachtentgelten im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement (Zeile 05 Privatrechtliche Leitungsentgelte). II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a- gen und -stätten 2019 Zeile 15 Transferaufwendungen + 219.690 Dezernat II 02.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7022 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0682/2019 Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 2019 Zeile 5 Privatrechtliche Leistungsen t- gelte + 219.690 Mehrerträge Pachten Begründung: Die Vertragsumstellung vom Überlassungsvertrag zwischen Stadt Münster und SC Preußen Mün s- ter zum städtischen Stadion an der Hammer Straße war unter anderem aufgrund EU - beihilferechtlicher Anforderungen notwendig geworden. Mit Vorlage V/0237/2 019 hat der Rat die Eckpunkte der neuen Verträge beschlossen. Die Verwaltung hat die Verträge mit dem SC Preußen Münster mit Wirkung zum 1. Juli 2019 entsprechend umgestellt. Aufgrund der behilferechtlichen Regelungen ist auch eine neue Zuordnung der Betr iebskosten und weiterer Zahlungsströme zwischen Stadt und SC Preußen Münster notwendig geworden. Beispiel s- weise übernimmt der SCP nun direkt die Abrechnung gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser etc.). Diese und weitere Kosten trug gemäß dem Überlassungsvertrag zuvor die Stadt. Der vorherige Überlassungsvertrag enthielt auch die Regelungen zum Zuschuss an den SC Preu- ßen Münster. Diese sind – wie in Vorlage V/0237/2019 ebenso beschlossen – nun in einem separa- ten Zuschussvertrag geregelt. Durch die Vertragsumstellung und dadurch ausgelöste zeitliche Ver- schiebungen der Zuschusszahlungen hat der SC Preußen Münster nun einen erhöhten Finanzbe- darf zum 1. Oktober 2019, der als Übergangsregelung einmalig hiermit ausgeglichen werden soll. Da dieser zusätzliche Zuschuss bislang nicht im Haushaltsplan 2019 vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung dem Rat mit dieser Vorlage die zusätzliche Zuschusszahlung und entsprechende über- planmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten, Zeile 15 Transferaufwendungen vor. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in der Produkt- gruppe 0111 Immobilienmanagement, Zeile 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte, insbesondere Pachterträge. In Vertretung Reinkemeier Stadtkämmerer
Anlage A
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Anlage A zur V/0682/2019 Kurzüberblick Durch die Umstellung der vertraglichen Regelungen zwischen Stadt Münster und SC Preußen Münster zum städtischen Stadion an der Hammer Straße ergibt sich ein erhöhter Finanzbedarf zum 1. Oktober 2019 beim SC Preußen Münster. Diese Vorlage schafft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige erhöhte Zuschusszahlung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezuschussung des SC Preußen Münster verfolgt grundsätzlich das folgende Ziel: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Diese Vorlage beruht jedoch vor allem auf haushaltsrechtlichen Anforderungen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Der erhöhte Zuschussbedarf des SC Preußen Münster ergibt sich aus der Vertragsumstellung, die auf dem Beschluss des Rates zur Vorlage V/0237/2019 beruht. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0682/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37